15.6.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 211/51


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/958 DER KOMMISSION

vom 31. Mai 2021

zur Festlegung des Formats für die Übermittlung der Daten und Informationen über die in Verkehr gebrachten Fanggeräte und über den in den Mitgliedstaaten gesammelten Fanggeräte-Abfall sowie des Formats des Qualitätskontrollberichts gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (1)‚ insbesondere auf Artikel 13 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie (EU) 2019/904 übermitteln die Mitgliedstaaten Daten über die in Verkehr gebrachten Fanggeräte, die Kunststoff enthalten, und über den gesammelten Fanggeräte-Abfall in dem von der Kommission festgelegten Format.

(2)

Gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2019/904 ist den von den Mitgliedstaaten gemäß diesem Artikel übermittelten Daten und Informationen ein Qualitätskontrollbericht beizulegen. Das Format des Qualitätskontrollberichts soll sicherstellen, dass die übermittelten Informationen und Daten eine ausreichende Grundlage für die Überprüfung der Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit dieser Daten zwischen den Mitgliedstaaten bieten.

(3)

Gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/904 übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission die Daten und Informationen auf elektronischem Wege binnen 18 Monaten nach dem Ende des Berichtsjahres, für das sie erhoben wurden.

(4)

Damit die Mitgliedstaaten ihren Berichtspflichten gemäß der Richtlinie (EU) 2019/904 nachkommen können und die Genauigkeit und Vergleichbarkeit der übermittelten Daten gewährleistet wird, muss das Format für die Übermittlung der Daten über die in Verkehr gebrachten Fanggeräte, die Kunststoff enthalten, und über den in den Mitgliedstaaten gesammelten Fanggeräte-Abfall gemäß Artikel 13 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2019/904 festgelegt werden.

(5)

Das im Anhang dieses Beschlusses festgelegte Format sieht vor, dass die Mengen der in Verkehr gebrachten Fanggeräte und des Fanggeräte-Abfalls nach Gewicht gemeldet werden. Deshalb sollten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass die Berichterstattung im Einklang mit diesem Format vorgenommen werden kann.

(6)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses zur Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt und die Durchführung der Richtlinien über Abfälle, der im Rahmen von Artikel 39 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (2) eingesetzt wurde —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Mitgliedstaaten übermitteln die Daten über die in Verkehr gebrachten Fanggeräte, die Kunststoff enthalten, und über den gesammelten Fanggeräte-Abfall gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie (EU) 2019/904 in dem in Anhang 1 dieses Beschlusses für die Übermittlung festgelegten Format.

Artikel 2

Die Mitgliedstaaten erstellen den Qualitätskontrollbericht gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2019/904 in dem in Anhang 2 dieses Beschlusses festgelegten Format.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 31. Mai 2021

Für die Kommission

Virginijus SINKEVIČIUS

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 155 vom 12.6.2019, S. 1.

(2)  Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3).


ANHANG 1

Format für die Übermittlung der Daten über die in Verkehr gebrachten Fanggeräte, die Kunststoff enthalten, und über den gesammelten Fanggeräte-Abfall gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates

A.   Format für die Übermittlung der Daten über die in Verkehr gebrachten Fanggeräte, die Kunststoff enthalten (1)

 

 

Netzteile aus dickem Zwirn  (2)

(Ø > 1 mm)

Netzteile aus dünnem Zwirn

(Ø ≤ 1 mm)

Andere Geräte oder Teile von Geräten aus Kunststoff

Teile von Geräten aus anderem Material als Kunststoff  (3)

Bojen, Schwimm-körper, Taue

Insgesamt  (*1) =

(in Tonnen)

A+B+C+D+E

A

B

C

D = I+K

E = F+J+L

Kunststoff insgesamt =

A+B+C+ F

A

B

C

 

F

Polypropylen (PP)

 

 

 

 

 

 

Polyethylen (PE)

 

 

 

 

 

 

Hochmolekulares Polyethylen (HMPE)

 

 

 

 

 

 

Nylon

 

 

 

 

 

 

Sonstiges (PET, PVC, PEHD, EVA usw.)

 

 

 

 

 

 

Polymergemisch

 

 

 

 

 

 

Metalle (insgesamt)

G = I+J

 

 

 

I

J

Stahl

 

 

 

 

 

 

Aluminium

 

 

 

 

 

 

Blei

 

 

 

 

 

 

Andere Metalle oder Metallgemische

 

 

 

 

 

 

Kautschuk insgesamt

H = K+L

 

 

 

K

L

B.   Format für die Übermittlung der Daten über die gesammelten Fanggeräte-Abfälle (4)

 

Insgesamt

Netzteile aus dickem Zwirn  (5)

(Ø > 1 mm)

Netzteile aus dünnem Zwirn

(Ø ≤ 1 mm)

Andere Geräte oder Teile von Geräten aus Kunststoff

Teile von Geräten aus anderem Material als Kunststoff  (6)

Bojen, Schwimm-körper, Taue

Insgesamt  (*2) =

(in Tonnen)

A+B+C+D+E

A

B

C

D = I+K

E = F+J+L

Kunststoff insgesamt =

A+B+C+ F

A

B

C

 

F

Polypropylen (PP)

 

 

 

 

 

 

Polyethylen (PE)

 

 

 

 

 

 

Hochmolekulares Polyethylen (HMPE)

 

 

 

 

 

 

Nylon

 

 

 

 

 

 

Sonstiges (PET, PVC, PEHD, EVA usw.)

 

 

 

 

 

 

Polymergemisch

 

 

 

 

 

 

Metalle (insgesamt)

G = I+J

 

 

 

I

J

Stahl

 

 

 

 

 

 

Aluminium

 

 

 

 

 

 

Blei

 

 

 

 

 

 

Andere Metalle oder Metallgemische

 

 

 

 

 

 

Kautschuk insgesamt

H = K+L

 

 

 

K

L


(1)  Die Daten sind nach Gewicht (in Tonnen) zu melden. Im Qualitätskontrollbericht ist anzugeben, ob Umrechnungsfaktoren (z. B. von Volumen in Masse) angewandt wurden.

(*1)  Es sind nur die Gesamtmengen (im weißen Feld) der Fanggeräte und ihrer Komponenten anzugeben.

Die schwarz unterlegten Felder müssen nicht ausgefüllt werden.

(2)  Als „Zwirn“ gelten alle Arten von Zwirn, Fäden, leichten Tauen usw., sofern sie aus einem Faden (Monofilament) oder mehreren Fäden bestehen, die zu einem einzigen mehrfädigen Strang zusammengedreht oder verflochten sind.

(3)  Beispiele: Metallgewichte, Rollen aus Kautschuk, Fluchtvorrichtungen/-gitter usw.

(4)  Die Daten sind nach Gewicht (in Tonnen) zu melden. Im Qualitätskontrollbericht ist anzugeben, ob Umrechnungsfaktoren (z. B. von Volumen in Masse) angewandt wurden.

(*2)  Es sind nur die Gesamtmengen (im weißen Feld) der Fanggeräte und ihrer Komponenten anzugeben. Hierzu zählen Fanggeräte, die Kunststoff enthalten, sowie alle getrennten Komponenten, Stoffe oder Materialien, die Teil dieser Fanggeräte oder an diesen befestigt waren, als diese — einschließlich durch Aufgabe oder Verlust — entsorgt wurden. Die schwarz unterlegten Felder müssen nicht ausgefüllt werden.

(5)  Als „Zwirn“ gelten alle Arten von Zwirn, Fäden, leichten Tauen usw., sofern sie aus einem Faden (Monofilament) oder mehreren Fäden bestehen, die zu einem einzigen mehrfädigen Strang zusammengedreht oder verflochten sind.

(6)  Beispiele: Metallgewichte, Rollen aus Kautschuk, Fluchtvorrichtungen/-gitter usw.


ANHANG 2

Format für den Qualitätskontrollbericht, der die Daten gemäß Anhang 1 im Einklang mit Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates begleitet

I.   Zweck des Berichts

Mit dem Qualitätskontrollbericht sollen Informationen über die Methoden der Datenzusammenstellung und die Qualität der übermittelten Daten gesammelt werden. Dieser Bericht soll dem besseren Verständnis der Vorgehensweise der Mitgliedstaaten bei der Datenerhebung dienen und den Vergleich der Daten zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen. Er begleitet die Berichterstattung der Mitgliedstaaten über die in Verkehr gebrachten Fanggeräte, die Kunststoff enthalten, und über die gesammelten Fanggeräte-Abfälle.

Mit dem Qualitätskontrollbericht sollen die Qualität der Datenerhebungsmethoden, einschließlich des Umfangs und der Validierung administrativer Datenquellen und der statistischen Gültigkeit von erhebungsbasierten Ansätzen, bewertet werden.

Außerdem sind im Qualitätskontrollbericht die Gründe für wesentliche Veränderungen bei den übermittelten Daten zu erläutern und das Vertrauen in die Genauigkeit dieser Daten sicherzustellen.

II.   Format für den Qualitätskontrollbericht: In Verkehr gebrachte Fanggeräte, die Kunststoff enthalten

1.   ALLGEMEINE ANGABEN

Mitgliedstaat:

 

Für die Übermittlung der Daten zuständige Einrichtung:

 

E-Mail:

 

Telefonnummer:

 

Referenzjahr:

 

Zeitpunkt der Einreichung/Fassung:

 

Link zur Veröffentlichung der Daten durch den Mitgliedstaat (sofern vorhanden):

 

2.   BESCHREIBUNG DER AN DER DATENERHEBUNG BETEILIGTEN PARTEIEN

Name der Einrichtung

Hauptzuständigkeitsbereiche

 

 

Bitte fügen Sie erforderlichenfalls weitere Zeilen an.

3.   BESCHREIBUNG DER VERWENDETEN METHODEN

3.1.   Angabe der Methoden und der Quellen

Datenerhebungsmethoden/Datenquelle

Obligatorische Daten

(Methode/Quelle: Ja/Nein)

Freiwillige Daten (optional)

(Methode/Quelle: Ja/Nein)

Verwaltungsberichte (Vollerhebung)

 

 

Erhebungen (Vollerhebung oder Stichprobe)

 

 

Handelsstatistik (z. B. unter Verwendung von Prodcom- oder Comext-Daten)

 

 

System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)

 

 

Fanggerätehersteller/-händler

 

 

Sonstige (bitte angeben)

 

 

Bitte in Klammern die Nummer der Quelle der Referenz in den mit „Ja“ beantworteten Feldern angeben. Beispiel: „Ja (1)“.

Bitte in der nachstehenden Tabelle genaue Erläuterungen zu den mit „Ja“ beantworteten Feldern unter Verwendung der Referenznummern einfügen. Bitte geben Sie nach Möglichkeit die Häufigkeit der Datenerhebung (z. B. monatlich, vierteljährlich, jährlich, kontinuierlich) an.

Ref.-Nr.

Weitere Erläuterungen/Beschreibung

 

 

Bitte fügen Sie erforderlichenfalls weitere Zeilen an.

3.2.   Angabe der Umrechnungsfaktoren

Falls Umrechnungsfaktoren (1) zur Schätzung freiwilliger Daten verwendet wurden, geben Sie diese bitte in der nachstehenden Tabelle an.

 

Fanggeräte, die Kunststoff enthalten, insgesamt (in Tonnen)

Netzteile aus dickem Zwirn

(Ø > 1 mm)

Netzteile und Leinen aus dünnem Zwirn

(Ø ≤ 1 mm)

Andere Geräte oder Teile von Geräten aus Kunststoff

Teile von Geräten aus anderem Material als Kunststoff

Bojen, Schwimm-körper, Taue

Insgesamt nach Materialart

Insgesamt  (*1) (in Tonnen)

Obligatorischer Wert

 

 

 

 

 

 

Kunststoff insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

Polypropylen (PP)

 

 

 

 

 

 

 

Polyethylen (PE)

 

 

 

 

 

 

 

Hochmolekulares Polyethylen (HMPE)

 

 

 

 

 

 

 

Nylon

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges

 

 

 

 

 

 

 

Gemischt

 

 

 

 

 

 

 

Metalle (insgesamt)

 

 

 

 

 

 

 

Stahl

 

 

 

 

 

 

 

Aluminium

 

 

 

 

 

 

 

Blei

 

 

 

 

 

 

 

Andere Metalle oder Metallgemische

 

 

 

 

 

 

 

Kautschuk insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt nach Gerätekomponenten

 

 

 

 

 

 

 

4.   RICHTIGKEIT DER DATEN

4.1.   Statistische Erhebungen über die in Verkehr gebrachte Menge an Fanggeräten

Umfang der Erhebung

Jahr

Statistische Einheiten

Anteil der von der Erhebung erfassten Population

Daten (t)

Konfidenzniveau

Fehlermarge

Anpassungen vom Erhebungsjahr zum laufenden Jahr

Sonstige Angaben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bitte fügen Sie für jede durchgeführte Erhebung weitere Zeilen an.

Bitte fügen Sie in die nachstehende Tabelle unter Angabe der Nummer/der Referenz der obigen Felder genaue Erläuterungen ein.

Nummer

Weitere Erläuterungen/Beschreibung

 

 

Bitte fügen Sie erforderlichenfalls weitere Zeilen an.

4.2.   Hauptprobleme hinsichtlich der Genauigkeit

Beschreibung der Hauptprobleme, die sich auf die Genauigkeit der Daten auswirken, einschließlich Fehlern im Zusammenhang mit der Stichprobenahme, dem Umfang der Datenerfassung, der Messung, der Verarbeitung und der Nichtbeantwortung. Beschreibung der verwendeten Schätzungen.

Nummer

Probleme hinsichtlich der Genauigkeit

Weitere Erläuterungen/Beschreibung

1

Probenahme

 

2

Umfang der Erfassung

 

3

Messung

 

4

Verarbeitung

 

5

Nichtbeantwortung

 

6

Schätzungen

 

7

Sonstige (bitte angeben)

 

Bitte fügen Sie erforderlichenfalls weitere Zeilen an.

4.3.   Abweichungen gegenüber den Daten der vorherigen Jahre

Signifikante methodische Änderungen der Berechnungsmethode für das laufende Bezugsjahr (insbesondere einschließlich rückwirkender Änderungen, deren Art sowie der Frage, ob für ein bestimmtes Jahr ein Abbruchflag erforderlich ist).

Nummer

Weitere Erläuterungen/Beschreibung

 

 

Bitte fügen Sie erforderlichenfalls weitere Zeilen an.

4.4.   Datenüberprüfung

 

Abgleich

(Ja/Nein)

Zeitreihenprüfung

(Ja/Nein)

Prüfung

(Ja/Nein)

Überprüfungsverfahren

(Ja/Nein)

Obligatorische Daten

 

 

 

 

Freiwillige Daten

 

 

 

 

Zusätzliche Informationen über die Methoden, einschließlich der Kombination der verwendeten Methoden:

 

Ausführliche Beschreibung der zur Überprüfung verwendeten Methoden

Obligatorische Daten

 

Freiwillige Daten (optional )

 

5.   VERTRAULICHKEIT

5.1.   Bitte geben sie für jeden nummerierten Eintrag an, wie die Vertraulichkeit sichergestellt wurde (Beispiel: Maßnahmen oder Verfahren, die eine unzulässige Offenlegung der Daten verhindern usw.)

Nummer

Beschreibung

 

 

Bitte fügen Sie erforderlichenfalls weitere Zeilen an.

5.2.   Probleme hinsichtlich der Vertraulichkeit im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Daten

Nummer

Beschreibung

 

 

Bitte fügen Sie erforderlichenfalls weitere Zeilen an.

6.   VERBREITUNG: DIE WICHTIGSTEN NATIONALEN WEBSITES UND VERÖFFENTLICHUNGEN

Die nachstehend aufgeführten Themen betreffen die Verbreitung von Daten.

Nummer

Liste der Websites, Dokumente und Veröffentlichungen

 

 

7.   METADATEN

Liste der Dokumente, die die Datenerhebungsmethode, die Datenverarbeitung und die Qualitätskontrolle betreffen.

Thema

Dokument vorhanden (Ja/Nein)

Angaben zum Dokument (Titel, Jahr, Link (sofern vorhanden))

Datenerhebung

 

 

Datenverarbeitung

 

 

Qualitätskontrolle

 

 

III.   Format für den Qualitätskontrollbericht: Gesammelte Fanggeräte-Abfälle

1.   ALLGEMEINE ANGABEN

Mitgliedstaat:

 

Für die Übermittlung der Daten zuständige Einrichtung:

 

E-Mail:

 

Telefonnummer:

 

Referenzjahr:

 

Zeitpunkt der Einreichung/Fassung:

 

Link zur Veröffentlichung der Daten durch den Mitgliedstaat (sofern vorhanden):

 

2.   BESCHREIBUNG DER AN DER DATENERHEBUNG BETEILIGTEN PARTEIEN

Name der Einrichtung

Hauptzuständigkeitsbereiche

 

 

Bitte fügen Sie erforderlichenfalls weitere Zeilen an.

3.   BESCHREIBUNG DER VERWENDETEN METHODEN

3.1.   Angabe der Methoden und der Quellen

Datenerhebungsmethoden/Datenquelle

Obligatorische Daten

(Methode/Quelle: Ja/Nein)

Freiwillige Daten (optional)

(Methode/Quelle: Ja/Nein)

Verwaltungsberichte (Vollerhebung)

 

 

Erhebungen (Vollerhebung oder Stichprobe)

 

 

Häfen

 

 

System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)

 

 

Fanggerätehersteller/-händler

 

 

Abfallbewirtschaftungsunternehmen

 

 

Sonstige (bitte angeben)

 

 

Bitte in Klammern die Nummer der Quelle der Referenz in den mit „Ja“ beantworteten Feldern angeben. Beispiel: „Ja (1)“.

Bitte in der nachstehenden Tabelle genaue Erläuterungen zu den mit „Ja“ beantworteten Feldern unter Verwendung der Referenznummern einfügen. Bitte geben Sie nach Möglichkeit die Häufigkeit der Datenerhebung (z. B. monatlich, vierteljährlich, jährlich, kontinuierlich) an.

Ref.-Nr.

Weitere Erläuterungen/Beschreibung

 

 

Bitte fügen Sie erforderlichenfalls weitere Zeilen an.

3.2.   Angabe der Umrechnungsfaktoren

Falls Umrechnungsfaktoren (2) zur Schätzung freiwilliger Daten verwendet wurden, geben Sie diese bitte in der nachstehenden Tabelle an.

 

Fanggeräte, die Kunststoff enthalten, insgesamt (in Tonnen)

Netzteile aus dickem Zwirn

(Ø > 1 mm)

Netzteile und Leinen aus dünnem Zwirn

(Ø ≤ 1 mm)

Andere Geräte oder Teile von Geräten aus Kunststoff

Teile von Geräten aus anderem Material als Kunststoff

Bojen, Schwimmkörper, Taue

Insgesamt nach Materialart

Insgesamt  (*2) (in Tonnen)

Obligatorischer Wert

 

 

 

 

 

 

Kunststoff insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

Polypropylen (PP)

 

 

 

 

 

 

 

Polyethylen (PE)

 

 

 

 

 

 

 

Hochmolekulares Polyethylen (HMPE)

 

 

 

 

 

 

 

Nylon

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges

 

 

 

 

 

 

 

Gemischt

 

 

 

 

 

 

 

Metalle (insgesamt)

 

 

 

 

 

 

 

Stahl

 

 

 

 

 

 

 

Aluminium

 

 

 

 

 

 

 

Blei

 

 

 

 

 

 

 

Andere Metalle oder Metallgemische

 

 

 

 

 

 

 

Kautschuk insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt nach Gerätekomponenten

 

 

 

 

 

 

 

4.   RICHTIGKEIT DER DATEN

4.1.   Statistische Erhebungen über die Menge der gesammelten Fanggeräte-Abfälle

Umfang der Erhebung

Jahr

Statistische Einheiten

Anteil der von der Erhebung erfassten Population

Daten (t)

Konfidenzniveau

Fehlermarge

Anpassungen vom Erhebungsjahr zum laufenden Jahr

Sonstige Angaben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bitte fügen Sie für jede durchgeführte Erhebung weitere Zeilen an.

Bitte fügen Sie in die nachstehende Tabelle unter Angabe der Nummer/der Referenz der obigen Felder genaue Erläuterungen ein.

Nummer

Weitere Erläuterungen/Beschreibung

 

 

Bitte fügen Sie erforderlichenfalls weitere Zeilen an.

4.2.   Hauptprobleme hinsichtlich der Genauigkeit

Beschreibung der Hauptprobleme, die sich auf die Genauigkeit der Daten auswirken, einschließlich Fehlern im Zusammenhang mit der Stichprobenahme, dem Umfang der Datenerfassung, der Messung, der Verarbeitung und der Nichtbeantwortung. Beschreibung der verwendeten Schätzungen

Nummer

Probleme hinsichtlich der Genauigkeit

Weitere Erläuterungen/Beschreibung

1

Probenahme

 

2

Umfang der Erfassung

 

3

Messung

 

4

Verarbeitung

 

5

Nichtbeantwortung

 

6

Schätzungen

 

7

Sonstige (bitte angeben)

 

Bitte fügen Sie erforderlichenfalls weitere Zeilen an.

4.3.   Abweichungen gegenüber den Daten der Vorjahre

Signifikante methodische Änderungen der Berechnungsmethode für das laufende Bezugsjahr (insbesondere einschließlich rückwirkender Änderungen, deren Art sowie der Frage, ob für ein bestimmtes Jahr ein Abbruchflag erforderlich ist).

Nummer

Weitere Erläuterungen/Beschreibung

 

 

Bitte fügen Sie erforderlichenfalls weitere Zeilen an.

4.4.   Datenüberprüfung

 

Abgleich

(Ja/Nein)

Zeitreihenprüfung

(Ja/Nein)

Prüfung

(Ja/Nein)

Überprüfungsverfahren

(Ja/Nein)

Obligatorische Daten

 

 

 

 

Freiwillige Daten

 

 

 

 

Zusätzliche Informationen über die Methoden, einschließlich der Kombination der verwendeten Methoden

 

Ausführliche Beschreibung der zur Überprüfung verwendeten Methoden

Obligatorische Daten

 

Freiwillige Daten (optional)

 

5.   VERTRAULICHKEIT

5.1.   Bitte geben sie für jeden nummerierten Eintrag an, wie die Vertraulichkeit sichergestellt wurde (Beispiel: Maßnahmen oder Verfahren, die eine unzulässige Offenlegung der Daten verhindern usw.)

Nummer

Beschreibung

 

 

Bitte fügen Sie erforderlichenfalls weitere Zeilen an.

5.2.   Probleme hinsichtlich der Vertraulichkeit im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Daten

Nummer

Beschreibung

 

 

Bitte fügen Sie erforderlichenfalls weitere Zeilen an.

6.   VERBREITUNG: DIE WICHTIGSTEN NATIONALEN WEBSITES UND VERÖFFENTLICHUNGEN

Die nachstehend aufgeführten Themen betreffen die Verbreitung von Daten.

Nummer

Liste der Websites, Dokumente und Veröffentlichungen

 

 

7.   METADATEN

Liste der Dokumente, die die Datenerhebungsmethode, die Datenverarbeitung und die Qualitätskontrolle betreffen.

Thema

Dokument vorhanden (Ja/Nein)

Angaben zum Dokument (Titel, Jahr, Link (sofern vorhanden))

Datenerhebung

 

 

Datenverarbeitung

 

 

Qualitätskontrolle

 

 


(1)  Ein Umrechnungsfaktor ist ein arithmetischer Multiplikator, der eine Menge von einer Gruppe von Einheiten entsprechend in eine andere Gruppe von Einheiten umrechnet.

(*1)  Die schwarz unterlegten Felder müssen nicht ausgefüllt werden.

(2)  Ein Umrechnungsfaktor ist ein arithmetischer Multiplikator, der eine Menge von einer Gruppe von Einheiten entsprechend in eine andere Gruppe von Einheiten umrechnet.

(*2)  Die schwarz unterlegten Felder müssen nicht ausgefüllt werden.