8.6.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 155/49


BESCHLUSS (EU) 2022/896 DES RATES

vom 2. Juni 2022

zur Ernennung eines Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds (Rumänien) des Verwaltungsrats der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/126 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 4,

nach Kenntnisnahme der Kandidatenlisten, die dem Rat von den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberverbänden vorgelegt wurden,

nach Kenntnisnahme der Listen der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Beschluss vom 9. April 2019 (2) hat der Rat die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrats der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für den Zeitraum vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2023 ernannt.

(2)

Der Arbeitgeberverband BusinessEurope hat zwei Kandidaten für zwei für Rumänien zu besetzende Posten vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die folgenden Personen werden für den Zeitraum bis zum 31. März 2023 als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ernannt:

VERTRETER DER ARBEITGEBERVERBÄNDE

Land

Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Rumänien

Herr Marius OLARIU

Frau Victorița Mihaela GRIGORE

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 2. Juni 2022.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

A. DE MONTCHALIN


(1)  ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 58.

(2)  Beschluss des Rates vom 9. April 2019 zur Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) (ABl. C 135 vom 11.4.2019, S. 7).