12.2.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 36/7


BESCHLUSS (EU) 2015/214 DES RATES

vom 10. Februar 2015

zur Bestätigung des Shift2Rail-Masterplans

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 642/2014 des Rates vom 16. Juni 2014 zur Errichtung des Gemeinsamen Unternehmens Shift2Rail (1), insbesondere auf Anhang I Artikel 1 Absatz 4,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Shift2Rail-Masterplan sollte vom Gemeinsamen Unternehmen Shift2Rail in Abstimmung mit der Europäischen Eisenbahnagentur und der Technologieplattform ERRAC (European Rail Research Advisory Council/beratendes Gremium für die Forschung im Schienenverkehrsbereich) festgelegt und entwickelt werden, um die Innovation im Schienenverkehrssektor langfristig voranzubringen.

(2)

Im Shift2Rail-Masterplan sollten die zentralen Prioritäten und grundlegenden operationellen und technologischen Innovationen genannt werden, die von allen Interessenträgern im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele des Gemeinsamen Unternehmens Shift2Rail der Verordnung (EU) Nr. 642/2014 verlangt werden.

(3)

Der Shift2Rail-Masterplan sollte leistungsorientiert sein und eine begrenzte Anzahl thematischer Schwerpunktbereiche oder Innovationsprogramme gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 642/2014 zugrunde legen.

(4)

Die vom Verwaltungsrat am 24. September 2014 genehmigte Fassung des Shift2Rail-Masterplans, in die in erheblichem Umfang Beiträge einschlägiger Interessenträger aufgenommen wurden, bildet die Grundlage für die von der Kommission am 6. Oktober 2014 gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 642/2014 veröffentlichte Aufforderung für assoziierte Mitglieder und für die Festlegung des Arbeitsplans des Gemeinsamen Unternehmens Shift2Rail —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Einziger Artikel

Der Shift2Rail strategische Masterplan wird hiermit bestätigt.

Geschehen zu Brüssel am 10. Februar 2015.

Im Namen des Rates

Der Präsident

E. RINKĒVIČS


(1)  ABl. L 177 vom 17.6.2014, S. 9.