12.5.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 167/1


BESCHLUSS (EU) 2021/764 DES RATES

vom 10. Mai 2021

zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/743/EU

(Text von Bedeutung für den EWR)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 182 Absatz 4,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),

nach Stellungnahmen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (2),

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen (3),

gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 182 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfolgt die Durchführung des durch die Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) eingerichteten Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ (im Folgenden „Horizont Europa“) durch spezifische Programme, in denen die Einzelheiten der Durchführung, die Laufzeit und die für notwendig erachteten Mittel festgelegt werden.

(2)

Die Verordnung (EU) 2021/695 enthält die allgemeinen Ziele und die Einzelziele von Horizont Europa sowie die Struktur und Grundzüge der durchzuführenden Tätigkeiten, während in diesem spezifischen Programm zur Durchführung von Horizont Europa (im Folgenden „spezifisches Programm“) die für die einzelnen Teile von Horizont Europa spezifischen operativen Ziele und Tätigkeiten festgelegt werden sollten. Die in der Verordnung (EU) 2021/695 festgelegten Durchführungsbestimmungen, auch die mit Bezug zu ethischen Grundsätzen, gelten uneingeschränkt für das spezifische Programm.

(3)

Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung des spezifischen Programms zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie Arbeitsprogramme für die Durchführung des spezifischen Programms verabschieden kann. Diese Befugnisse sollten nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) ausgeübt werden.

(4)

Der mit dem Beschluss 96/282/Euratom der Kommission (6) eingesetzte Verwaltungsrat der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) wurde zum wissenschaftlichen und technologischen Inhalt des spezifischen Programms zu den die direkten Maßnahmen der JRC außerhalb des Nuklearbereichs gehört.

(5)

Das spezifische Programm erkennt den Klimawandel als eine der größten globalen und gesellschaftlichen Herausforderungen an und spiegelt die große Bedeutung wider, die der Bewältigung des Klimawandels nach den Zusagen der Union zukommt, das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommen von Paris (7) (im Folgenden „Übereinkommen von Paris“) umzusetzen und die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen zu verwirklichen. Daher sollte das spezifische Programm dazu beitragen, dass der Klimaschutz durchgehend berücksichtigt und das Ziel erreicht wird, insgesamt 30 % der Ausgaben der Union zur Unterstützung der Klimaziele zu verwenden. Die durchgängige Berücksichtigung des Klimaschutzes sollte angemessen in Inhalte im Bereich Forschung und Innovation (FuI) integriert werden und in allen Phasen des Forschungszyklus erfolgen. Maßnahmen des spezifischen Programms sollten mindestens zu 35 % der Gesamtmittelausstattung des spezifischen Programms zur Verwirklichung der Klimaziele beitragen. Entsprechende Maßnahmen sollten im Zuge der Vorbereitung und Durchführung des spezifischen Programms ermittelt und im Zuge der entsprechenden Bewertungen und Überprüfungsverfahren erneut bewertet werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte Kohle- und CO2-intensiven Regionen im Wandel gewidmet werden.

(6)

Die Maßnahmen des spezifischen Programms sollten Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen angehen und in angemessener und transparenter Weise Investitionen fördern, ohne private Finanzierungen zu duplizieren oder zu verdrängen und einen klaren europäischen Mehrwert aufweisen sowie für eine Rendite der öffentlichen Investitionen sorgen.

(7)

Angesichts des bedeutenden Beitrags, den FuI zur Bewältigung der Herausforderungen in den Sektoren Lebensmittel, ländliche Entwicklung und Biowirtschaft leisten sollen, und um die entsprechenden FuI-Möglichkeiten in enger Synergie mit der Gemeinsamen Agrarpolitik zu nutzen, sollten die einschlägigen Maßnahmen des spezifischen Programms im Cluster „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“ mit 8 952 000 000 EUR zu jeweiligen Preisen für den Zeitraum 2021-2027 unterstützt werden.

(8)

Die Vollendung des digitalen Binnenmarkts und die sich zunehmend aus der Konvergenz der digitalen und physischen Technologien ergebenden Möglichkeiten erfordern eine Intensivierung der Investitionstätigkeit. Horizont Europa sollte diese Anstrengungen unterstützen, indem die Ausgaben für die zentralen FuI-Tätigkeiten im digitalen Bereich im Vergleich zum durch die Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) eingesetzten Rahmenprogramm „Horizont 2020“ deutlich angehoben werden (9). Damit dürfte gewährleistet sein, dass Europa bei FuI im digitalen Bereich Weltspitze bleibt.

(9)

Die Finanzierungsarten und die Methoden der Durchführung im Rahmen dieser Verordnung sollten auf der Grundlage ihrer Fähigkeit zur Verwirklichung der spezifischen Ziele der Maßnahmen und der Erzielung von Ergebnissen ausgewählt werden, unter Berücksichtigung insbesondere der Kontrollkosten, des Verwaltungsaufwands und des zu erwartenden Risikos einer Nichteinhaltung der Bestimmungen. Dabei sollte auch die Verwendung von Pauschalbeträgen, Pauschalsätzen und standardisierten Stückkosten geprüft werden.

(10)

Um die Kontinuität bei der Bereitstellung von Unterstützung in dem betreffenden Politikbereich zu gewährleisten und den Durchführungsbeginn mit dem Beginn des MFR 2021-2027 zu ermöglichen, sollte dieser Beschluss umgehend in Kraft treten und rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 gelten

(11)

Die Delegationen sollten frühzeitig in die Festlegung der Missionen eingebunden werden.

(12)

Der Beschluss 2013/743/EU des Rates (10) sollte daher aufgehoben werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

KAPITEL I

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Gegenstand

Mit diesem Beschluss wird das spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ (im Folgenden „spezifisches Programm“) nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/695 festgelegt.

In diesem Beschluss sind die operativen Ziele des spezifischen Programms, die Mittelausstattung für den Zeitraum 2021-2027, die Bestimmungen für die Durchführung des spezifischen Programms und die im Rahmen des spezifischen Programms durchzuführenden Tätigkeiten festgelegt.

Artikel 2

Operative Ziele

(1)   Das spezifische Programm trägt zur Verwirklichung der allgemeinen Ziele und der Einzelziele bei, die in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/695 festgelegt sind.

(2)   Die operativen Ziele des spezifischen Programms sind die folgenden:

a)

Stärkung exzellenter Grundlagen- und Pionierforschung; Stärkung und Verbreitung von Exzellenz, unter anderem durch die Förderung einer breiteren Beteiligung in der gesamten Union;

b)

Stärkung der Verbindung zwischen Forschung, Innovation und gegebenenfalls Bildung und anderen Politikbereichen, einschließlich Komplementaritäten mit FuI-Maßnahmen und -tätigkeiten auf nationaler, regionaler und Unionsebene;

c)

Unterstützung der Umsetzung politischer Prioritäten der Union, darunter insbesondere die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und das Übereinkommen von Paris;

d)

Förderung verantwortungsvoller FuI unter Beachtung des Vorsorgeprinzips;

e)

Stärkung der geschlechtsspezifischen Dimension im spezifischen Programm;

f)

Schaffung von mehr kooperativen Verbindungen in der europäischen FuI und über Bereichs- und Fachgebietsgrenzen hinweg, einschließlich der Sozial- und Geisteswissenschaften;

g)

Ausbau der internationalen Zusammenarbeit;

h)

Verknüpfung und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen im gesamten Europäischen Forschungsraum (EFR) und Ermöglichung des grenzüberschreitenden Zugangs dazu;

i)

Gewinnung von Talenten, Ausbildung und Bindung von Forschern und Innovatoren im EFR, auch durch Mobilität;

j)

Förderung der offenen Wissenschaft und Gewährleistung der allgemeinen Sichtbarkeit wissenschaftlicher Veröffentlichungen und Forschungsdaten und des offenen Zugangs dazu, einschließlich angemessener Ausnahmen;

k)

Förderung der Nutzung von FuI-Ergebnissen und aktive Verbreitung und Nutzung von Ergebnissen, insbesondere zur Mobilisierung privater Investitionen und die Entwicklung politischer Strategien;

l)

Verwirklichung ehrgeiziger Ziele innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens durch FuI-Missionen;

m)

Verbesserung der Beziehungen und der Interaktion zwischen Wissenschaft und Gesellschaft, einschließlich der Sichtbarkeit der Wissenschaft in der Gesellschaft und der Wissenschaftskommunikation, und Förderung der Beteiligung der Bürger und Endnutzer an Prozessen der gemeinsamen Konzipierung und der gemeinsamen Gestaltung;

n)

Beschleunigung des industriellen Wandels, auch durch verbesserte Innovationskompetenzen;

o)

Förderung von FuI-Tätigkeiten in KMU und Förderung der Gründung und der Expansion innovativer Unternehmen, vor allem von Start-up-Unternehmen, von KMU und in Ausnahmefällen von kleinen Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung;

p)

Verbesserung des Zugangs zur Risikofinanzierung, unter anderem durch Synergien mit dem durch die Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) eingerichteten Programm „InvestEU“, insbesondere wenn der Markt keine tragfähige Finanzierung bereitstellt.

(3)   Beim Verfolgen der in Absatz 2 genannten Ziele können neue und unvorhersehbare Erfordernisse berücksichtigt werden, die sich während des Durchführungszeitraums des spezifischen Programms ergeben. Dabei kann es sich — falls hinreichend begründet — um Reaktionen auf sich neu abzeichnende Chancen, Krisen und Bedrohungen sowie Erfordernisse im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Unionsstrategien handeln.

Artikel 3

Struktur

(1)   Nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/695 besteht das spezifische Programm aus folgenden Teilen:

a)

Säule I „Wissenschaftsexzellenz“ mit den folgenden Programmbereichen:

i)

Europäischer Forschungsrat ((European Research Council, ERC) gemäß Anhang I Säule I Abschnitt 1;

ii)

Marie Skłodowska-Curie-Maßnahmen (Marie Skłodowska-Curie Actions, MSCA) gemäß Anhang I Säule I Abschnitt 2;

iii)

Forschungsinfrastrukturen gemäß Anhang I Säule I Abschnitt 3;

b)

Säule II „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ mit den folgenden Programmbereichen:

i)

Cluster „Gesundheit“ gemäß Anhang I Säule II Abschnitt 1;

ii)

Cluster „Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft“ gemäß Anhang I Säule II Abschnitt 2;

iii)

Cluster „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ gemäß Anhang I Säule II Abschnitt 3;

iv)

Cluster „Digitalisierung, Industrie und Raumfahrt“ gemäß Anhang I Säule II Abschnitt 4;

v)

Cluster „Klima, Energie und Mobilität“ gemäß Anhang I Säule II Abschnitt 5;

vi)

Cluster „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“ gemäß Anhang I Säule II Abschnitt 6;

vii)

direkte Maßnahmen der JRC außerhalb des Nuklearbereichs gemäß Anhang I Säule II Abschnitt 7;

c)

Säule III „Innovatives Europa“ mit den folgenden Programmbereichen:

i)

Europäischer Innovationsrat (European Innovation Council, EIC) gemäß Anhang I Säule III Abschnitt 1;

ii)

Europäische Innovationssysteme gemäß Anhang I Säule III Abschnitt 2;

d)

Teil „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des EFR“ mit den folgenden Programmbereichen:

i)

„Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz“ gemäß Anhang I Teil "Stärkung des EFR" Abschnitt 1;

ii)

„Reformierung und Stärkung des europäischen FuI-Systems“ gemäß Anhang I Teil „Stärkung des EFR“ Abschnitt 2.

(2)   Die Tätigkeiten, die im Rahmen der in Absatz 1 genannten Teile durchzuführen sind, sind in Anhang I beschrieben.

Artikel 4

Mittelausstattung

(1)   Gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/695 wird die Finanzausstattung für die Durchführung des spezifischen Programms für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027 auf 83 397 000 000 EUR zu jeweiligen Preisen festgesetzt.

(2)   Infolge der programmspezifischen Anpassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates (12) und gemäß Anhang II der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 wird der in Absatz 1 genannte Betrag um eine zusätzliche Mittelzuweisung von 2 790 000 000 EUR zu konstanten Preisen von 2018 für das spezifische Programm aufgestockt.

(3)   Der in Absatz 1 genannte Betrag wird auf die in Artikel 3 Absatz 1 dieses Beschlusses genannten Programmbereiche gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/695 aufgeteilt. Der in Absatz 2 des vorliegenden Artikels genannte Betrag wird auf die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Programmbereiche gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2021/695 aufgeteilt. Es gelten die Regelungen des Artikels 12 Absätze 5 bis 9 der Verordnung (EU) 2021/695.

Artikel 5

Mittel aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union

(1)   Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/695 werden die in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates (13) genannten Maßnahmen im Rahmen dieses Spezifischen Programms vorbehaltlich des Artikels 3 Absätze 3, 4, 7 und 9 jener Verordnung unter Aufwendung der in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer iv derselben Verordnung genannten Beträge durchgeführt. Diese zusätzlichen Mittel werden ausschließlich FuI-Maßnahmen zugewiesen, die auf die Bewältigung der Folgen von COVID-19, insbesondere seiner wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen, ausgerichtet sind. Innovativen KMU wird Vorrang eingeräumt, und ihrer Einbeziehung in Kooperationsprojekte im Rahmen von Säule II „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

(2)   Die in Absatz 1 genannten Beträge werden vorläufig wie folgt aufgeteilt:

a)

25 % für das Cluster „Gesundheit“;

b)

25 % für das Cluster „Digitalisierung, Industrie und Raumfahrt“;

c)

25 % für das Cluster „Klima, Energie und Mobilität“;

d)

25 % für den EIC.

KAPITEL II

Durchführung und Programmplanung

Artikel 6

Strategieplan

(1)   Gemäß Artikel 6 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/695 wird die Durchführung des spezifischen Programms durch einen mehrjährigen Strategieplan der FuI-Tätigkeiten unterstützt, mit dem auch die Kohärenz zwischen den Arbeitsprogrammen, den Prioritäten der EU und nationalen Prioritäten gefördert wird. Das Ergebnis des strategischen Planungsprozesses fließt in einen mehrjährigen Strategieplan ein und dient der Ausarbeitung des Inhalts der Arbeitsprogramme, gemäß Artikel 13 des vorliegenden Beschlusses. Der Strategieplan hat eine Laufzeit von höchstens vier Jahren, wobei ausreichend Flexibilität vorgesehen wird, so dass die Union rasch auf neue und sich herausbildende Herausforderungen sowie unerwartete Chancen und Krisen reagieren kann.

(2)   Die strategische Planung konzentriert sich insbesondere auf die Säule „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ und umfasst auch relevante Tätigkeiten im Rahmen anderer Säulen und des Teils „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des EFR“.

Die Kommission sorgt für eine frühzeitige Einbeziehung der Mitgliedstaaten und einen umfassenden Austausch mit ihnen und mit dem Europäischen Parlament. Die Kommission sorgt auch dafür, dass zusätzlich interessierte Kreise und die Öffentlichkeit konsultiert werden. Das wird dazu beitragen, Bürger und die Zivilgesellschaft stärker einzubeziehen.

Die Mitgliedstaaten können die strategische Planung auch unterstützen, indem sie einen Überblick über die nationalen Konsultationen und Bürgerbeiträge, die in den Strategieplan einfließen, bereitstellen.

(3)   Die Kommission nimmt den Strategieplan an, indem sie einen Durchführungsrechtsakt nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 14 Absatz 4 erlässt. Dieser Strategieplan muss den in Anhang I beschriebenen Zielen und Tätigkeiten entsprechen. Dieser Durchführungsrechtsakt enthält, bezogen auf die Laufzeit, die folgenden Elemente:

a)

zentrale strategische Ausrichtungen für die FuI-Unterstützung, einschließlich einer Beschreibung der erwarteten Auswirkungen, der cluster-übergreifenden Aspekte und der erfassten Interventionsbereiche;

b)

Ermittlung Europäischer Partnerschaften gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) 2021/695;

c)

Ermittlung von Missionen gemäß Artikel 7 des vorliegenden Beschlusses und Artikel 8 und Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/695;

d)

Bereiche für internationale Zusammenarbeit, Maßnahmen, die mit FuI-Tätigkeiten anderer Staaten oder Regionen der Welt in größerem Maßstab abzustimmen sind, oder Maßnahmen, die in Zusammenarbeit mit Organisationen in Drittländern durchzuführen sind;

e)

besondere Fragen wie die folgenden: Gleichgewicht zwischen Forschung und Innovation; Integration der Sozial- und Geisteswissenschaften; Rolle der Schlüsseltechnologien und strategischen Wertschöpfungsketten; Geschlechtergleichstellung einschließlich der Einbeziehung der geschlechtsspezifischen Dimension in FuI-Inhalte; Einhaltung der höchsten Standards bei Ethik und Integrität; sowie Prioritäten für Verbreitung und Nutzung.

(4)   Im Rahmen des Strategieplans wird eine von der Kommission durchgeführte Analyse mindestens folgende Elemente berücksichtigen:

a)

bestimmende politische, sozioökonomische und ökologische Faktoren, die für die politischen Prioritäten der Union und der Mitgliedstaaten von Belang sind;

b)

Beitrag von FuI zur Verwirklichung der politischen Prioritäten der Union unter Nutzbarmachung von Studien, anderen wissenschaftlichen Erkenntnissen und einschlägigen Initiativen auf Unions- und nationaler Ebene einschließlich institutioneller Europäischer Partnerschaften gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/695;

c)

faktengesicherte Grundlagen als Ergebnis zukunftsgerichteter Maßnahmen, Wissenschafts- und Technologieindikatoren, Innovationsindikatoren, internationale Entwicklungen wie die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und Rückmeldungen davon, einschließlich Überwachung der Umsetzung besonderer Maßnahmen mit Blick auf die Erhöhung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz sowie Beteiligung von KMU;

d)

Prioritäten, die synergetisch mit anderen Programmen der Union durchgeführt werden können;

e)

Beschreibung der verschiedenen Ansätze für die Konsultation interessierter Kreisen und die Bürgerbeteiligung als Teil der Ausarbeitung von Arbeitsprogrammen;

f)

Komplementarität und Synergien mit der Planung von Wissens- und Innovationsgemeinschaften (Knowledge and Innovation Communities — KICs) des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (European Institute of Innovation and Technology, EIT) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (14).

(5)   Die strategische Planung wird ergänzt durch einen strategischen Koordinierungsprozess für Europäische Partnerschaften mit gleichberechtigter Beteiligung der Mitgliedstaten und der Kommission. Dieser dient als Eingangsschnittstelle für prospektive Analyse, Analyse und Beratung über die Portfolioentwicklung, die mögliche Einrichtung, die Durchführung, die Überwachung und das Auslaufen von FuI-Partnerschaften, und orientiert sich an einem umfassenden Kriterienrahmen auf der Grundlage des Anhangs III der Verordnung (EU) 2021/695.

Artikel 7

Missionen

(1)   FuI-Missionen können in den in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/695 festgelegten Missionsbereichen eingerichtet werden.

(2)   Für jeden Missionsbereich wird ein Missionsbeirat eingesetzt, es sei denn, es können bestehende Beratungsstrukturen genutzt werden; in diesem Fall wird der in Artikel 14 genannte Programmausschuss vorab unterrichtet.

Jeder Missionsbeirat setzt sich aus höchstens 15 unabhängigen hochrangigen Personen mit breitem Wissensspektrum aus ganz Europa und darüber hinaus zusammen, darunter gegebenenfalls Sozial- und Geisteswissenschaftler sowie Vertreter relevanter Endnutzer. Die Mitglieder des Missionsbeirats werden von der Kommission in einem transparenten Verfahren zur Kandidatenermittlung einschließlich einer offenen Aufforderung zur Interessenbekundung ernannt. Der Programmausschuss wird rechtzeitig zu den Kandidatenermittlungs- und -auswahlverfahren, einschließlich der angewendeten Kriterien, gehört. Die Amtszeit der Mitglieder des Missionsbeirates beträgt bis zu fünf Jahren; eine einmalige Wiederernennung ist möglich.

(3)   Missionsbeiräte haben keine Entscheidungsbefugnisse. Sie beraten die Kommission bei Folgendem:

a)

Ermittlung und Gestaltung einer oder mehrerer Missionen in dem betreffenden Missionsbereich gemäß den Bestimmungen und Kriterien nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2021/695;

b)

Inhalt der Arbeitsprogramme und erforderlichenfalls ihre Überarbeitung, soweit zur Erreichung der Missionsziele erforderlich, mit Beiträgen der Interessenträger und gegebenenfalls der Öffentlichkeit;

c)

Eigenschaften der Projektportfolios für Missionen;

d)

gegebenenfalls Anpassungsmaßnahmen oder Beendigung, ausgehend von Bewertungen der Durchführung anhand der festgelegten Ziele der Mission;

e)

Auswahl von mit der Bewertung beauftragten unabhängigen externen Experten gemäß Artikel 49 der Verordnung (EU) 2021/695, Einweisung dieser unabhängigen externen Experten, Bewertungskriterien und deren Gewichtung;

f)

Rahmenbedingungen, die zur Erreichung der Missionsziele beitragen;

g)

Kommunikation, auch über die Leistung und die Ergebnisse der Mission;

h)

Koordinierung der Maßnahmen zwischen einschlägigen Akteuren auf unterschiedlichen Ebenen, insbesondere in Bezug auf Synergien mit anderen Politikbereichen der Union;

i)

zentrale Leistungsindikatoren.

Die von den Missionsbeiräten erteilte Beratung wird veröffentlicht.

(4)   Der Programmausschuss wird in jedem Missionsbereich an der Vorbereitung und am Lebenszyklus der Missionen beteiligt wobei einschlägige Aspekte des nationalen Kontexts und Möglichkeiten zur Verbesserung der Abstimmung mit Tätigkeiten auf nationaler Ebene berücksichtigt werden. Interaktionen mit den Missionsbeiräten erfolgen frühzeitig und umfassend.

(5)   Das Arbeitsprogramm gemäß Artikel 13 umfasst für alle im Strategieplan aufgeführten Missionen die Konzeption, die Eigenschaften ihrer Projektportfolios und die besonderen Bestimmungen zur Ermöglichung eines effizienten Portfolio-Ansatzes.

Artikel 8

Europäischer Forschungsrat

(1)   Die Kommission richtet einen Europäischen Forschungsrat (European Research Council, ERC) für die Durchführung der den ERC betreffenden Maßnahmen im Rahmen der Säule I „Wissenschaftsexzellenz“ ein. Der ERC ist Rechtsnachfolger des mit dem Kommissionsbeschluss vom 12. Dezember 2013 (15) eingerichteten Europäischen Forschungsrates.

(2)   Der ERC besteht aus einem unabhängigen Wissenschaftlichen Rat des ERC nach Artikel 9 und einer zugeordneten Durchführungsstelle des ERC nach Artikel 10.

(3)   Der ERC hat einen Präsidenten, der unter erfahrenen und international anerkannten Wissenschaftlern ausgewählt wird.

Der ERC-Präsident wird von der Kommission nach Abschluss eines transparenten Einstellungsverfahrens ernannt, das unter Beteiligung eines unabhängigen zugeordneten Auswahlausschusses durchgeführt wird. Das Einstellungsverfahren und der ausgewählte Kandidat bedürfen der Zustimmung des Wissenschaftlichen Rates des ERC. Die Amtszeit des ERC-Präsidenten ist auf vier Jahre begrenzt und kann einmal verlängert werden.

Der ERC-Präsident führt den Vorsitz des Wissenschaftlichen Rates des ERC. Der ERC-Präsident gewährleistet die Leitung des Wissenschaftlichen Rates des ERC und seine Verbindung mit der Durchführungsstelle des ERC und repräsentiert den Wissenschaftlichen Rat in der Welt der Wissenschaft des ERC.

(4)   Die Grundprinzipien der Tätigkeit des ERC sind wissenschaftliche Exzellenz, offene Wissenschaft, Autonomie, Effizienz, Wirksamkeit, Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität in der Forschung. Er gewährleistet die Kontinuität mit den im Rahmen des Kommissionsbeschlusses vom 12. Dezember 2013 durchgeführten ERC-Maßnahmen.

(5)   Durch seine Tätigkeiten unterstützt der ERC nach dem Bottom-up-Prinzip Pionierforschung, die von europaweit im Wettbewerb stehenden Hauptforschern und ihren Teams einschließlich Nachwuchsforschern auf sämtlichen Gebieten durchgeführt wird.

(6)   Die Kommission gewährleistet die Autonomie und Integrität des ERC und sorgt für eine ordnungsgemäße Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben.

Die Kommission stellt sicher, dass die Maßnahmen des ERC gemäß den in Absatz 4 des vorliegenden Artikels festgelegten Grundsätzen und der in Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a genannten, vom Wissenschaftlichen Rat des ERC erstellten Gesamtstrategie für den ERC durchgeführt werden.

Artikel 9

Der Wissenschaftliche Rat des ERC

(1)   Der Wissenschaftliche Rat des ERC setzt sich aus unabhängigen Wissenschaftlern, Ingenieuren und Akademikern höchsten Ranges mit entsprechendem Fachwissen - einschließlich Frauen und Männer verschiedener Altersgruppen - zusammen, wobei eine breite Streuung von Forschungsbereichen und von geographischer Herkunft sicherzustellen ist. Sie handeln, unabhängig von Fremdinteressen, ad personam. Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates des ERC werden von der Kommission nach einem unabhängigen und transparenten, mit dem Wissenschaftlichen Rat des ERC vereinbarten Kandidatenermittlungsverfahren ernannt, das auch eine offene Konsultation der wissenschaftlichen Gemeinschaft und einen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat umfasst.

Die Amtszeit der Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates des ERC ist auf vier Jahre begrenzt; eine Verlängerung auf der Grundlage eines Rotationssystems, das die Kontinuität der Arbeit des Wissenschaftlichen Rates des ERC gewährleistet, ist einmal möglich.

(2)   Der Wissenschaftliche Rat des ERC

a)

legt die Gesamtstrategie des ERC fest;

b)

legt das Arbeitsprogramm für die Durchführung der Tätigkeiten des ERC fest;

c)

legt die Arbeits- und Verfahrensweisen für das Gutachterverfahren („Peer Review“) und die Bewertung der Vorschläge fest, auf deren Grundlage bestimmt wird, welche Vorschläge gefördert werden;

d)

nimmt zu jeder Frage Stellung, die aus wissenschaftlicher Sicht einen positiven Beitrag zu den Ergebnissen und Wirkungen des ERC und zur Qualität der Forschungstätigkeiten leisten kann;

e)

legt einen Verhaltenskodex fest, der unter anderem die Vermeidung von Interessenkonflikten regelt.

Die Kommission weicht vom Standpunkt des Wissenschaftlichen Rates des ERC nach Unterabsatz 1 Buchstaben a, c, d und e nur dann ab, wenn sie der Auffassung ist, dass dieser Beschluss nicht eingehalten wurde. In diesem Fall erlässt die Kommission Maßnahmen, um die Kontinuität der Durchführung des spezifischen Programms und die Erreichung seiner Ziele zu wahren, wobei sie die Punkte, in denen sie vom Standpunkt des Wissenschaftlichen Rates des ERC abweicht, benennt und ordnungsgemäß begründet.

(3)   Der Wissenschaftliche Rat des ERC handelt gemäß dem Mandat, das in Anhang I Säule I Abschnitt 1 festgelegt ist.

(4)   Der Wissenschaftliche Rat des ERC handelt ausschließlich im Interesse des ERC, unter Einhaltung der Grundsätze des Artikels 8. Er handelt integer und redlich und arbeitet effizient und mit größtmöglicher Transparenz.

Artikel 10

Durchführungsstelle des ERC

(1)   Der eingesetzte ERC ist im Rahmen der zugeordneten Durchführungsstelle des ERC für die administrative Umsetzung und Durchführung dieses Programmbereichs des spezifischen Programms gemäß Anhang I Säule I Abschnitt 1.3.2 verantwortlich. Sie unterstützt den Wissenschaftlichen Rat des ERC bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.

(2)   Die Kommission stellt sicher, dass sich die Durchführungsstelle des ERC strikt, effizient und mit der erforderlichen Flexibilität allein an den Zielen und Anforderungen des ERC orientiert.

Artikel 11

Der Europäische Innovationsrat

(1)   Zu dem gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2021/695 eingerichteten Europäischen Innovationsrat (European Innovation Council, EIC) gehört der hochrangige Beirat (im Folgenden „EIC-Beirat“) nach Artikel 12 dieses Beschlusses.

(2)   Die Kommission stellt sicher, dass die Implementierung des EIC

a)

gemäß den in Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/695 festgelegten Grundsätzen unter gebührender Berücksichtigung der Stellungnahme des EIC-Beirats zu der in Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a genannten Gesamtstrategie für den ERC erfolgt;

b)

nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufen.

(3)   Für die Verwaltung der EIC-Mischfinanzierung greift die Kommission auf die indirekte Mittelverwaltung zurück. Falls das nicht möglich ist, kann die Kommission eine Zweckgesellschaft (EIC-Fonds) errichten, die nach Maßgabe der geltenden Rechnungslegungsvorschriften verwaltet wird.

Wenn die Kommission gemäß Unterabsatz 1 eine Zweckgesellschaft errichtet, ist sie bestrebt, die Teilnahme anderer öffentlicher und privater Investoren zu gewährleisten. Sollte das in der Anfangsphase nicht möglich sein, strukturiert die Kommission die EIC-Zweckgesellschaft so, dass andere öffentliche und private Investoren gewonnen werden können, damit sich der Mobilisierungseffekt des Unionsbeitrags erhöht.

(4)   Die Kommission sorgt für wirksame Komplementaritäten zwischen dem EIC, dem EIT und dem Programm „InvestEU“.

Artikel 12

Der EIC-Beirat

(1)   Der EIC-Beirat berät die Kommission zu Folgendem:

a)

Gesamtstrategie für den EIC-Programmbereich im Rahmen der Säule III „Innovatives Europa“;

b)

Arbeitsprogramm für die Durchführung der Maßnahmen des EIC;

c)

Kriterien für die Bewertung des Innovationsgrads und des Risikoprofils der Vorschläge sowie des ausgewogenen Verhältnisses zwischen Finanzhilfen, Beteiligungen und anderen Finanzierungsformen für den Accelerator;

d)

Ermittlung eines strategischen Projektportfolios;

e)

Profil der Programmmanager.

(2)   Der EIC-Beirat kann auf Antrag Empfehlungen an die Kommission über Folgendes richten:

a)

jede Angelegenheit, die aus einer Innovationsperspektive Innovationssysteme in ganz Europa, die Ergebnisse und die Wirkung der Ziele des EIC-Programmbereichs und die Fähigkeit innovativer Unternehmen, ihre Lösungen umzusetzen, fördert und verbessert;

b)

Ermittlung — in Zusammenarbeit mit den zuständigen Kommissionsdienststellen und gegebenenfalls mit nationalen und regionalen Behörden und anderen relevanten Stellen, wie dem EIT-Verwaltungsrat — etwaiger regulatorischer Hindernisse, mit denen Unternehmer konfrontiert sind, insbesondere jene, denen eine Unterstützung im Rahmen des EIC-Programmbereichs zuteilwurde;

c)

Trends bei neu entstehenden Technologien in EIC-Portfolios, als Informationsbeitrag zur Programmplanung in anderen Teilen des spezifischen Programms;

d)

Ermittlung konkreter Fragen, die eine Beratung durch den EIC-Beirat notwendig machen.

Der EIC-Beirat handelt im Interesse der Erreichung der Ziele des EIC. Er handelt integer und redlich und arbeitet effizient und transparent. Der EIC-Beirat handelt gemäß seinem Mandat, das in Anhang I Säule III Abschnitt 1 festgelegt ist.

(3)   Der EIC-Beirat besteht aus 15 bis 20 unabhängigen hochrangigen Personen, die verschiedene Teile des europäischen Innovationssystems vertreten, unter anderem Unternehmer, Führungskräfte aus Unternehmen, Investoren, Experten der öffentlichen Verwaltung und Forscher, darunter wissenschaftliche Innovationsexperten. Der EIC-Beirat trägt zu Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit bei, und seine Mitglieder sind bestrebt, das Ansehen der Marke EIC zu steigern.

Die Mitglieder des EIC-Beirates werden von der Kommission nach einem offenen Aufruf zur Einreichung von Nominierungen oder zur Interessenbekundung oder zu beidem — je nachdem, welches Verfahren die Kommission für zweckmäßiger erachtet — unter Berücksichtigung der notwendigen Ausgewogenheit bei Fachwissen, Geschlecht, Alter und geografischer Verteilung ernannt.

Sie werden für die Dauer von zwei Jahren ernannt; eine Verlängerung auf der Grundlage eines rollenden Ernennungssystems ist zweimal möglich, so dass die Mitglieder alle zwei Jahre benannt werden.

(4)   Der EIC-Beirat hat einen Präsidenten, bei dem es sich um eine hoch profilierte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens handelt, die mit der Welt der Innovation in Verbindung steht und mit dem Thema Forschung und Entwicklung (FuE) wohlvertraut ist.

Der Präsident des EIC-Beirats wird von der Kommission nach einem transparenten Einstellungsverfahren ernannt. Die Amtszeit des Präsidenten des EIC-Beirats ist auf vier Jahre begrenzt und kann einmal verlängert werden.

Der Präsident des EIC-Beirats führt den Vorsitz im EIC-Beirat, bereitet dessen Sitzungen vor, weist seinen Mitgliedern Aufgaben zu und kann spezielle Untergruppen einrichten, insbesondere um neu aufkommende technologische Trends in EIC-Portfolios auszumachen. Der Präsident des EIC-Beirats vertritt den EIC in der Welt der Innovation. Der Präsident des EIC-Beirats fördert ferner den EIC und dient als Ansprechpartner der Kommission und, über die einschlägigen Programmausschüsse, der Mitgliedstaaten. Die Kommission unterstützt den Präsidenten des EIC-Beirats administrativ.

(5)   Die Kommission legt einen Verhaltenskodex fest, der unter anderem die Vermeidung von Interessenkonflikten und von Verletzungen der Geheimhaltungspflicht regelt. Die Mitglieder des EIC-Beirates erklären sich bei Amtsantritt bereit, den Verhaltenskodex einzuhalten.

Artikel 13

Arbeitsprogramme

(1)   Das spezifische Programm wird gemäß Artikel 110 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (16) (im Folgenden „Haushaltsordnung“) durch die in Absatz 2 des vorliegenden Artikels genannten Arbeitsprogramme durchgeführt. In den Arbeitsprogrammen werden die erwarteten Auswirkungen festgelegt und nach der in Artikel 6 und in Anhang I dieses Beschlusses beschriebenen strategischen Planung ausgearbeitet. Die Kommission unterrichtet den in Artikel 14 genannten Ausschuss ab einem frühen Stadium regelmäßig über den Gesamtprozess der Durchführung der indirekten Maßnahmen des spezifischen Programms einschließlich der Missionen, insbesondere um es dem Ausschuss zu ermöglichen, frühzeitig geeignete Beiträge zur strategischen Planung und zur Ausarbeitung der Arbeitsprogramme, insbesondere zu Missionen, zu liefern.

Gegebenenfalls wird der insgesamt für Mischfinanzierungsmaßnahmen vorbehaltene Betrag in den Arbeitsprogrammen ausgewiesen.

(2)   Die Kommission verabschiedet im Wege von Durchführungsrechtsakten gesonderte Arbeitsprogramme für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der folgenden in Artikel 3 Absatz 1 bestimmten Programmbereichen:

a)

für den ERC, wobei das Arbeitsprogramm vom Wissenschaftlichen Rat des ERC nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b nach dem Beratungsverfahren gemäß Artikel 14 Absatz 3 erstellt wird. Die Kommission weicht von dem vom Wissenschaftlichen Rat des ERC festgelegten Arbeitsprogramm nur dann ab, wenn sie der Auffassung ist, dass es diesem Beschluss nicht genügt; in diesem Fall verabschiedet die Kommission das Arbeitsprogramm im Wege eines Durchführungsrechtsakts, der nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 14 Absatz 4 erlassen wird; die Kommission begründet diese Maßnahme ordnungsgemäß;

b)

für alle Cluster im Rahmen der Säule „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“, der MSCA, der Forschungsinfrastrukturen, der Europäischen Innovationssysteme, der Ausweitung der Beteiligung und der Verbreitung von Exzellenz und der Reformierung und Stärkung des europäischen FuI-Systems nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 14 Absatz 4;

c)

für den EIC, wobei das Arbeitsprogramm auf Empfehlung des EIC-Beirats gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 14 Absatz 4 erstellt wird;

d)

für die JRC, wobei in dem Mehrjahresarbeitsprogramm die Stellungnahme des Verwaltungsrats der JRC gemäß dem Beschluss 96/282/Euratom der Kommission berücksichtigt wird.

(3)   Zusätzlich zu den Anforderungen des Artikels 110 der Haushaltsordnung enthalten die in Absatz 2 genannten Arbeitsprogramme gegebenenfalls Folgendes:

a)

Angaben zu dem jeder Maßnahme und jeder Mission zugewiesenen Betrag und einen vorläufigen Zeitplan für die Durchführung;

b)

bei Finanzhilfen die Prioritäten, die Auswahl- und Gewährungskriterien und die relative Gewichtung der verschiedenen Gewährungskriterien sowie den Förderhöchstsatz der gesamten förderfähigen Ausgaben;

c)

den der Mischfinanzierung zugewiesenen Betrag gemäß den Artikeln 45 bis 48 der Verordnung (EU) 2021/695;

d)

etwaige weitere Verpflichtungen für Begünstigte gemäß den Artikeln 39 und 41 der Verordnung (EU) 2021/695.

(4)   Die Kommission verabschiedet im Wege von Durchführungsrechtsakten folgende Maßnahmen:

a)

den Beschluss zur Billigung der Finanzierung indirekter Maßnahmen, wenn sich der geschätzte Unionsbeitrag im Rahmen des spezifischen Programms auf 2,5 Mio. EUR oder mehr beläuft, mit Ausnahme von Maßnahmen im Rahmen des ERC; den Beschluss zur Billigung der Finanzierung indirekter Maßnahmen im Cluster „Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft“, wenn sich der geschätzte Unionsbeitrag im Rahmen des spezifischen Programms auf 1 Mio. EUR oder mehr beläuft;

b)

den Beschluss zur Billigung der Finanzierung von Maßnahmen, bei denen menschliche Embryonen und humane embryonale Stammzellen verwendet werden, und von Maßnahmen aus dem Cluster „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer iii.

Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 14 Absatz 4 genannten Prüfverfahren erlassen.

Artikel 14

Ausschussverfahren

(1)   Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt (17). Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

(2)   Der Ausschuss tagt je nach dem zu erörternden Gegenstand in verschiedenen Zusammensetzungen gemäß Anhang II.

(3)   Wird auf den vorliegenden Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

(4)   Wird auf den vorliegenden Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

(5)   Wird die Stellungnahme des Ausschusses im schriftlichen Verfahren eingeholt, so wird das Verfahren ohne Ergebnis abgeschlossen, wenn der Vorsitz des Ausschusses das innerhalb der Frist zur Abgabe der Stellungnahme beschließt oder eine einfache Mehrheit der Ausschussmitglieder es verlangt.

(6)   Gibt der Ausschuss zu den gemäß Artikel 6 Absatz 3 zu erlassenen Durchführungsrechtsakten keine Stellungnahme ab, so erlässt die Kommission den Durchführungsrechtsakt nicht und Artikel 5 Absatz 4 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 findet Anwendung.

(7)   Die Kommission unterrichtet den Ausschuss regelmäßig über die Gesamtfortschritte bei der Durchführung des spezifischen Programms und legt ihm rechtzeitig die in Anhang III dieses Beschlusses genannten Informationen über alle Maßnahmen und Programmbereichen vor, die gemäß der Verordnung (EU) 2021/695 und deren externalisierter Teile vorgeschlagen oder gefördert werden, einschließlich detaillierter Informationen und Analysen zu den Statistiken über die einzelnen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen.

KAPITEL III

Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 15

Aufhebung

Der Beschluss 2013/743/EU wird mit Wirkung vom 1. Januar 2021 aufgehoben.

Artikel 16

Übergangsbestimmungen

(1)   Dieser Beschluss berührt nicht die Weiterführung oder Änderung der Maßnahmen, die auf der Grundlage des Beschlusses 2013/743/EU durchgeführt werden; für sie gilt der genannte Beschluss weiterhin, bis sie abgeschlossen sind.

Etwaige noch bestehende Aufgaben des mit Beschluss 2013/743/EU eingesetzten Ausschusses werden von dem in Artikel 14 des vorliegenden Beschlusses genannten Ausschuss wahrgenommen.

(2)   Die Finanzausstattung für das spezifische Programm kann auch Ausgaben für technische und administrative Hilfe umfassen, die für die Sicherstellung des Übergangs zwischen dem spezifischen Programm und den gemäß seinem Vorgängerbeschluss 2013/743/EU angenommenen Maßnahmen erforderlich sind.

Artikel 17

Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Er gilt ab dem 1. Januar 2021.

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 10. Mai 2021.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)  Stellungnahme vom 17. Oktober 2018 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)  ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 33, und ABl. C 364 vom 28.10.2020, S. 124.

(3)  ABl. C 461 vom 21.12.2018, S. 79.

(4)  Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 (ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 1).

(5)  Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren (ABl. L 55 vom 28.2.2011, S. 13).

(6)  Beschluss 96/282/Euratom der Kommission vom 10. April 1996 über die Reorganisation der Gemeinsamen Forschungsstelle (ABl. L 107 vom 30.4.1996, S. 12).

(7)  ABL. L 282 vom 19.10.2016, S. 4.

(8)  Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104).

(9)  Laut der Mitteilung der Kommission vom 14. Februar 2018 mit dem Titel „Ein neuer, moderner mehrjähriger Finanzrahmen für eine Europäische Union, die ihre Prioritäten nach 2020 effizient erfüllt“ wurden auf der Grundlage des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ für die wichtigsten Tätigkeiten im digitalen Bereich 13 Mrd. EUR bereitgestellt.

(10)  Beschluss 2013/743/EU des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 965).

(11)  Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017 (ABl. L 107 vom 26.3.2021, S. 30).

(12)  Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11).

(13)  Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 23).

(14)  Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 1).

(15)  Beschluss der Kommission vom 12. Dezember 2013 zur Einrichtung des Europäischen Forschungsrates (ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 23).

(16)  Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).

(17)  Um die Durchführung des spezifischen Programms zu erleichtern, erstattet die Kommission gemäß ihren geltenden Leitlinien für jede Sitzung des Programmausschusses entsprechend der Agenda die Kosten für einen Vertreter je Mitgliedstaat sowie für diejenigen Tagesordnungspunkte, für die ein Mitgliedstaat besonderen Sachverstand benötigt, die Kosten für einen Experten/Berater je Mitgliedstaat.


ANHANG I

STRATEGISCHE PLANUNG UND SONSTIGE SPEZIFISCHE PROGRAMMTÄTIGKEITEN

STRATEGISCHE PLANUNG

Gemäß Artikel 6 wird die Durchführung des spezifischen Programms durch eine mehrjährige strategische Planung für FuI-Tätigkeiten unterstützt. Diese strategische Planung konzentriert sich insbesondere auf die Säule „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ einschließlich relevanter Tätigkeiten im Rahmen anderer Säulen und des Teils „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des EFR“, in enger Abstimmung und in Synergie mit der Planung von Wissens- und Innovationsgemeinschaften (Knowledge and Innovation Communities — KICs) des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT), das durch die Verordnung (EG) Nr. 294/2008 errichtet wurde.

Das Ergebnis dieser strategischen Planung ist ein Strategieplan zur Umsetzung des Arbeitsprogramms.

Mit der strategischen Planung werden folgende Ziele verfolgt:

Verwirklichung der Ziele von Horizont Europa auf Programmebene in integrierter Weise und unter Konzentration auf die Gesamtwirkung von Horizont Europa und Schaffung von Kohärenz zwischen den verschiedenen Teilen;

Förderung von Synergien zwischen Horizont Europa und anderen Programmen der Union, einschließlich des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Euratom-Programms, sodass es zu einem Bezugspunkt für FuI in allen entsprechenden Programmen über den gesamten Unionshaushalt und die Nichtfinanzierungsinstrumente hinweg wird;

Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung der Unionspolitik in den relevanten Programmbereichen und Ergänzung der Gestaltung und Umsetzung der Politik in den Mitgliedstaaten;

Verringerung der Fragmentierung von Anstrengungen und Vermeidung von Doppelarbeit und Überschneidungen bei der Förderung aus verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten;

Bereitstellung des Rahmens für die Verknüpfung direkter Forschungsmaßnahmen der JRC mit anderen im Rahmen von Horizont Europa geförderten Maßnahmen, auch durch die Nutzung ihrer Ergebnisse und Daten zur Unterstützung der Politik;

Gewährleistung eines ausgewogenen und breit angelegten Ansatzes für FuI auf allen Entwicklungsstufen, der sich nicht nur auf die Förderung der Pionierforschung und die Entwicklung neuer Produktprozesse sowie Dienstleistungen auf der Grundlage wissenschaftlicher und technologischer Erkenntnisse und Durchbrüche beschränkt, sondern der auch die Nutzung bereits vorhandener Technologien für neuartige Anwendungen, kontinuierliche Verbesserungen sowie nicht-technologische und gesellschaftliche Innovationen einschließt;

Gewährleistung eines systemischen, fachbereichs-, sektor- und ressortübergreifenden Ansatzes für FuI, um Herausforderungen zu bewältigen und gleichzeitig die Entstehung neuer wettbewerbsfähiger Unternehmen und Branchen zu fördern, den Wettbewerb zu stärken, private Investitionen anzuregen und weiterhin für faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu sorgen.

SONSTIGE SPEZIFISCHE PROGRAMMTÄTIGKEITEN

Im Zusammenhang mit der Säule „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ und der Säule „Innovatives Europa“ werden FuI durch Tätigkeiten ergänzt, die nahe am Endnutzer und am Markt stattfinden, wie beispielsweise Demonstration, Pilotprojekte oder Konzeptnachweise, ausgenommen jedoch Vermarktungstätigkeiten, die über die FuI-Phase hinausgehen. Diese Tätigkeiten schließen auch die Unterstützung nachfrageseitiger Tätigkeiten ein, die dazu beitragen können, die Einführung und Verbreitung eines breiten Spektrums von Innovationen voranzutreiben. Der Schwerpunkt wird auf nichtpräskriptive Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gelegt.

Im Rahmen der Säule „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ werden aufbauend auf den Erfahrungen mit Horizont 2020 die Sozial- und Geisteswissenschaften, einschließlich spezieller und gezielter Tätigkeiten, umfassend in alle Cluster integriert. Ebenso werden Maßnahmen im Bereich der marinen und maritimen FuI nach einem strategischen und integrierten Ansatz im Einklang mit der integrierten Meerespolitik der Union, der gemeinsamen Fischereipolitik und anderen internationalen Verpflichtungen durchgeführt.

Tätigkeiten, die im Rahmen der Leitinitiativen zu „Künftigen und neu entstehenden Technologien“ (Future Emerging Technologies — FET) (im Folgenden „FET-Leitinitiativen“), zu Graphen, zum „Human Brain Project“ und zur Quantentechnologie durchgeführt und im Rahmen von Horizont 2020 gefördert werden, werden unter Horizont Europa durch Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Arbeitsprogramm weiter unterstützt. Vorbereitende Maßnahmen, die im Rahmen des Teils „FET-Leitinitiativen“ von Horizont 2020 unterstützt werden, werden in die strategische Planung bei Horizont Europa einfließen und einen fachlichen Beitrag zu der Arbeit in Bezug auf Missionen, kofinanzierten und/oder ko-programmierten europäische Partnerschaften und regulären Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen leisten.

Die Dialoge im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern der Union und die politischen Dialoge mit den wichtigsten Regionen der Welt werden entscheidend zur systematischen Ermittlung von Kooperationsmöglichkeiten beitragen und differenziert nach Ländern und/oder Regionen die Festlegung von Prioritäten unterstützen. Die EFR-Beratungsstruktur wird weiterhin um frühzeitige Beratung gebeten.

VERBREITUNG DER ERGEBNISSE UND KOMMUNIKATION

Mit Horizont Europa wird gezielte Unterstützung für einen offenen Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Archiven und anderen Datenquellen geleistet. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbreitung von Ergebnissen und Erkenntnissen, die u. a. aus der Zusammenarbeit mit anderen Programmen der Union hervorgegangen sind, auch aus der Zusammenstellung und Bündelung von Ergebnissen und Daten in zielgruppengerechten und netzspezifischen Sprachen und Formaten für Bürger, Industrie, öffentliche Verwaltungen, Hochschulen, Organisationen der Zivilgesellschaft und politische Entscheidungsträger. Dafür stehen Horizont Europa fortschrittliche Technologien und Intelligenz-Instrumente zur Verfügung.

Mechanismen, wie nationale Kontaktstellen, die Informationen zu Horizont Europa für potenzielle Antragsteller bereitstellen, werden angemessen unterstützt.

Die Kommission wird auch Informations- und Kommunikationsmaßnahmen zu Horizont Europa durchführen, um deutlich zu machen, dass die Ergebnisse mit finanzieller Unterstützung der Union erzielt wurden. Sie bemühen sich auch, die Öffentlichkeit für die Bedeutung von FuI und die weiterreichende Wirkung und Relevanz der von der Union geförderten FuI-Maßnahmen zu sensibilisieren, z. B. durch Veröffentlichungen, Medienarbeit, Veranstaltungen, Archive, Datenbanken, Mehrkanal-Plattformen, Webseiten oder den gezielten Einsatz sozialer Medien. Horizont Europa wird die Begünstigten dabei unterstützen, die Gesellschaft insgesamt für ihre Arbeit und deren Auswirkungen zu sensibilisieren.

NUTZUNG UND MARKTEINFÜHRUNG

Die Kommission wird umfassende Maßnahmen für die Nutzung der Ergebnisse von Horizont Europa und der erworbenen Kenntnisse vorsehen. Damit wird die breite Markteinführung beschleunigt und die Wirkung von Horizont Europa verstärkt.

Die Kommission wird die Ergebnisse der FuI-Tätigkeiten im Rahmen von Horizont Europa systematisch ermitteln und erfassen und für deren diskriminierungsfreie Weitergabe bzw. Verbreitung an die Industrie und Unternehmen jeder Größe, öffentliche Verwaltungen, Hochschulen, Organisationen der Zivilgesellschaft und politische Entscheidungsträger sorgen, um den Mehrwert von Horizont Europa für die Union zu maximieren.

INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT

Eine größere Wirkung wird durch die Abstimmung der Maßnahmen mit anderen Ländern und Regionen in der Welt im Rahmen verstärkter internationaler Kooperationsbemühungen erreicht. Auf der Grundlage von gegenseitigem Nutzen werden Partner aus der ganzen Welt dazu aufgefordert, sich den Anstrengungen der Union durch die Mitwirkung an Initiativen zur Unterstützung der Unionsmaßnahmen für Nachhaltigkeit, Stärkung der Spitzenforschung und -innovation und Wettbewerbsfähigkeit anzuschließen.

Durch gemeinsames Handeln auf internationaler Ebene werden globale gesellschaftliche Herausforderungen und die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen wirksam bewältigt und der Zugang zu den weltweit besten Talenten, Fachkenntnissen und Ressourcen sowie die verstärkte Bereitstellung von und Nachfrage nach innovativen Lösungen gewährleistet werden.

ARBEITSMETHODEN FÜR DIE BEWERTUNG

Der Einsatz von qualitativ hochwertigem und unabhängigem Fachwissen im Rahmen des Bewertungsverfahrens bekräftigt das Engagement aller Akteure, Gemeinschaften und interessierten Kreise für das spezifische Programm und ist eine Voraussetzung, um Exzellenz und Relevanz der finanzierten Tätigkeiten aufrechtzuerhalten.

Die Kommission oder die Fördereinrichtung wird die Unparteilichkeit des Bewertungsverfahrens gewährleisten und gemäß Artikel 61 der Haushaltsordnung Interessenkonflikte vermeiden. Des Weiteren strebt sie geografische Vielfalt in der Zusammensetzung der Bewertungsausschüsse, Expertengruppen und beratenden Gruppen an.

In Ausnahmefällen und sofern es für die Bestellung des besten verfügbaren Sachverständigen und/oder aufgrund der begrenzten Zahl qualifizierter Sachverständiger erforderlich ist, können unabhängige Sachverständige, die den Bewertungsausschuss unterstützen oder ihm angehören, einzelne Vorschläge bewerten, für die sie ein potenzielles Interesse bekunden. In diesem Fall ergreift die Kommission oder die Fördereinrichtung alle erforderlichen Maßnahmen, um die Integrität des Bewertungsverfahrens zu gewährleisten. Das Bewertungsverfahren wird unter Berücksichtigung dieser Umstände durchgeführt und sieht auch eine Abstimmungsphase mit den verschiedenen Experten vor. Der Bewertungsausschuss berücksichtigt die besonderen Umstände bei der Ermittlung der zu fördernden Projekte.

SÄULE I

WISSENSCHAFTSEXZELLENZ

Wissenschaftlicher, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Fortschritt in jeder Form hängt von Folgendem ab: einer ausreichenden Verfügbarkeit von Spitzenforschern, dem Streben nach bahnbrechenden Erkenntnissen und dem Wissenserwerb auf allen Ebenen, Einrichtungen von Weltklasse einschließlich der physischen Infrastrukturen und Wissensinfrastrukturen für FuI und Möglichkeiten für die freie Verbreitung und den freien Austausch von Wissen („offene Wissenschaft“), Methoden und Kompetenzen.

Das Entstehen weltweit führender Innovationen ist an Fortschritte bei offener Wissenschaft und Wissenschaftsexzellenz gekoppelt. Wissenschaftliche und technologische Paradigmenwechsel können entscheidende Impulsgeber für Produktivitätswachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand, nachhaltige Entwicklung und sozialen Fortschritt sein. Historisch gesehen erwuchsen solche Paradigmenwechsel in der Regel aus der Forschung im öffentlichen Sektor, bevor aus ihnen ganze neue Industriezweige und Sektoren entstanden und umfassende gesellschaftliche Fortschritte hervorgingen.

Mit öffentlichen Investitionen in die Forschung, insbesondere durch Hochschulen und öffentliche oder andere Forschungseinrichtungen, werden oft längerfristige und risikoreichere Forschungsarbeiten durchgeführt und Tätigkeiten des privaten Sektors ergänzt. Darüber hinaus werden so hochqualifiziertes Personal, Wissen und Erfahrungen gewonnen, neue wissenschaftliche Instrumente und Methoden entwickelt und Vernetzungen zur Vermittlung der neuesten Erkenntnisse geschaffen.

Die europäische Wissenschaft und in Europa tätige Forscher werden sich auch weiterhin in vielen Bereichen an der Spitze behaupten. Wir dürfen das jedoch nicht für selbstverständlich halten. Zu der traditionellen Konkurrenz durch Länder wie den Vereinigten Staaten gesellen sich nun Wirtschaftsgiganten wie China und Indien und insbesondere Konkurrenten aus den Schwellenländern sowie aus allen anderen Ländern, deren Regierungen erkannt haben, dass sich Investitionen in die Forschung in jeder Hinsicht besonders auszahlen.

1.   EUROPÄISCHER FORSCHUNGSRAT

1.1.   Hintergrund

Obwohl die Union nach wie vor der weltgrößte Produzent wissenschaftlicher Publikationen ist, verfügt sie, bezogen auf ihre Größe, nur über relativ wenige Exzellenzzentren auf globalem Niveau, und in großen Bereichen sind die Leistungen nur durchschnittlich oder schlecht. Im Vergleich zu den USA und neuerdings in gewissem Maße auch zu China folgt die Union einem „Modell der Exzellenzverteilung“, bei dem die Ressourcen auf eine größere Zahl von Forschern und Forschungseinrichtungen verteilt werden. Die Schaffung attraktiver Bedingungen für Spitzenforscher wird dazu beitragen, dass die Attraktivität Europas im weltweiten Wettbewerb um wissenschaftliche Talente steigt.

Die globale Forschungslandschaft verändert sich rasant und wird infolge einer wachsenden Zahl von Schwellenländern, allen voran China, die ihre wissenschaftliche Produktion weiter ausweiten, zunehmend multipolar. Während also im Jahr 2000 noch fast zwei Drittel der weltweiten FuI-Ausgaben auf die Union und die Vereinigten Staaten entfielen, war dieser Anteil bis 2013 auf weniger als die Hälfte gesunken.

Der Europäische Forschungsrat unterstützt die besten Forscher — einschließlich talentierter Forscher, die am Anfang ihrer Karriere stehen — mit einer flexiblen Langzeitförderung bei hauptsächlich in Europa durchgeführten bahnbrechenden Forschungsarbeiten, die mit hohem Gewinnpotenzial und mit hohem Risiko verbunden sind. Er handelt autonom und wird von einem unabhängigen Wissenschaftlichen Rat des ERC geleitet, dem Wissenschaftler, Ingenieure und Akademiker höchsten Ranges mit entsprechender Fachkompetenz aus unterschiedlichen Bereichen angehören. Der Forschungsrat kann aus einem größeren Pool an Talenten und Ideen schöpfen, als das für rein nationale Fördersysteme möglich wäre, und so durch den Wettbewerb zwischen den besten Forschern und den besten Ideen zu Spitzenleistungen anspornen.

Die vom ERC geförderte Pionierforschung hat nachgewiesenermaßen eine maßgebliche direkte Wirkung, denn sie verschiebt die Grenzen des Wissens und macht den Weg frei für neue und häufig unerwartete wissenschaftliche und technologische Ergebnisse sowie neue Forschungsgebiete. Diese können letztlich bahnbrechende neue Ideen hervorbringen, die ihrerseits Anreize für Innovationen und den unternehmerischen Erfindergeist bieten und Antworten auf die gesellschaftlichen Probleme geben. Darüber hinaus wirkt sich der ERC auf die von ihm direkt geförderten Forscher und Projekte aus und bewirkt durch die von ihm ausgehende bessere Qualität für das europäische Forschungssystem auch spürbare strukturelle Veränderungen. Mit den vom ERC geförderten Maßnahmen und Forschern werden inspirierende Ziele für die Pionierforschung in Europa gesetzt, das Profil Europas geschärft und seine Attraktivität als Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld für die weltweit besten Forscher erhöht. Der mit der Aufnahme der Empfänger von ERC-Finanzhilfen verbundene Prestigegewinn stärkt den Wettbewerb zwischen den europäischen Hochschulen und Forschungsorganisationen um die attraktivsten Bedingungen für Spitzenforscher und kann so indirekt dazu beitragen, dass sie ihre jeweiligen Stärken und Schwächen besser erkennen und Reformen einleiten.

Der ERC fördert nur einen relativ kleinen Prozentsatz der europäischen Forschung insgesamt, erzielt aber eine große wissenschaftliche Wirkung durch die durch ihn geförderte Forschung. Die durchschnittliche relative Zitierhäufigkeit (Impaktwerte) der durch den ERC geförderten Forschungsarbeiten ist vergleichbar mit derjenigen der weltweit größten Elite-Universitäten. Die Forschungsleistung des ERC ist verglichen mit der der weltweit größten Forschungsförderungseinrichtungen extrem hoch. Der ERC fördert einen Großteil der Pionierforschung in vielen Forschungsbereichen mit der höchsten Zitierhäufigkeit, einschließlich solcher Bereiche, die in raschem Tempo neu entstehen. Obwohl die Förderung des ERC vorrangig auf Pionierforschung ausgerichtet ist, hat sie zu einer erheblichen Anzahl von Patenten geführt.

Daher liegt ein eindeutiger Beweis dafür vor, dass der ERC im Rahmen seiner Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen herausragende Forscher gewinnt und fördert und dass seine Maßnahmen eine große Anzahl der weltweit bedeutendsten und wirkungsvollsten Forschungsergebnisse in neu entstehenden Forschungsbereichen hervorbringen, mit denen bahnbrechende Erfolge und Fortschritte erzielt werden. Die Tätigkeit der ERC-Finanzhilfeempfänger stützt sich auf einen höchst interdisziplinären Ansatz und internationale Zusammenarbeit; Ihre Ergebnisse werden über alle Forschungsbereiche hinweg, einschließlich der Sozialwissenschaften, der Künste und der Geisteswissenschaften, frei veröffentlicht.

Es zeigt sich auch bereits die längerfristige Auswirkung der ERC-Finanzhilfen auf die berufliche Laufbahn, die Ausbildung von hochqualifizierten anerkannten Forschern und Inhabern von Doktorgraden sowie auf die Sichtbarkeit und das Ansehen der europäischen Forschung auf globaler Ebene und auf die nationalen Forschungssysteme, durch ihren starken Benchmarking-Effekt. Dieser Effekt kommt besonders bei dem von der Union propagierten Modell der Exzellenzverteilung zum Tragen, da der Status als ERC-geförderte Maßnahme die Anerkennung auf der Grundlage des Status der Forschungseinrichtungen ersetzen und als zuverlässigerer Indikator für Forschungsqualität gelten kann. So können ambitionierte Personen, Institutionen, Regionen und Länder die Initiative ergreifen und ihre Forschungsprofile in den Bereichen schärfen, in denen ihre Stärken liegen.

1.2.   Interventionsbereiche

1.2.1.   Pionierforschung

Es wird erwartet, dass die vom ERC geförderte Forschung zu Fortschritten über die Grenzen des Wissens hinaus und wissenschaftlichen Veröffentlichungen höchster Qualität führen wird, um Forschungsergebnisse mit hohem gesellschaftlichem und wirtschaftlichem Potenzial zu erzielen, entsprechend den klaren und inspirierenden Zielen, die der ERC für die Pionierforschung in der Union, in Europa und auf internationaler Ebene vorgibt. Um die Union zu einem attraktiveren Umfeld für die weltbesten Wissenschaftler zu machen, ist der ERC bestrebt, eine messbare Erhöhung des Anteils der Union an dem 1 % der weltweit meistzitierten Veröffentlichungen und einen Anstieg der Zahl der von ihm geförderten Forscher einschließlich nicht-europäischer Forscher zu erreichen.

Für die Vergabe von ERC-Finanzhilfen gelten die nachstehenden bewährten Grundsätze. Alleiniges Kriterium für die Gewährung von ERC-Finanzhilfen ist die wissenschaftliche Exzellenz. Der ERC stützt sich auf ein „Bottom-up“-Konzept ohne vorher festgelegte Schwerpunkte.

Grundzüge

Langzeitförderung von exzellenten Ideen von Forschern jeglichen Geschlechts und jeden Alters und ihren Teams, aus allen Ländern der Welt, damit sie bahnbrechende Forschungsarbeiten durchführen können, die mit hohem Gewinnpotenzial, und mit hohem Risiko verbunden sind;

Schaffung der Möglichkeit für Berufseinsteiger und Nachwuchsforscher, die exzellente Ideen haben, um unabhängige und eigenständige Spitzenforscher zu werden, indem sie in der entscheidenden Phase — wenn sie ihr eigenes Forscherteam oder Forschungsprogramm aufbauen oder konsolidieren — angemessen unterstützt werden;

Unterstützung neuer Arbeitsweisen in der Welt der Wissenschaft, einschließlich des Konzepts der offenen Wissenschaft, die erwarten lassen, dass sie bahnbrechende Ergebnisse hervorbringen und die Ausschöpfung des kommerziellen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials der geförderten Forschung erleichtern;

Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren mit den regionalen und nationalen Forschungsfördereinrichtungen und Schaffung von Verknüpfungen mit anderen Teilen von Horizont Europa, insbesondere den MSCA, um zur Unterstützung von Spitzenforschern beizutragen;

Schärfung des Profils der Pionierforschung in Europa und Stärkung der Sichtbarkeit der Programme des ERC für Forscher in ganz Europa und auf internationaler Ebene.

1.3.   Durchführung

1.3.1.   Der Wissenschaftliche Rat des ERC

Der wissenschaftliche Rat des ERC ist der Garant für die wissenschaftliche Qualität einer Maßnahme und hat umfassende Entscheidungsgewalt über die Art der zu fördernden Forschung.

Im Rahmen der Durchführung von Horizont Europa und zur Durchführung seiner Aufgaben gemäß Artikel 9 ist der Wissenschaftliche Rat des ERC für Folgendes verantwortlich:

a)

Im Zusammenhang mit wissenschaftlicher Strategie:

i)

Festlegung der wissenschaftlichen Gesamtstrategie für den ERC unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Möglichkeiten und des wissenschaftlichen Bedarfs in Europa;

ii)

Aufstellung des Arbeitsprogramms und Zusammenstellung der ERC-Unterstützungsmaßnahmen im Einklang mit seiner wissenschaftlichen Strategie;

iii)

im Einklang mit seiner wissenschaftlichen Strategie Festlegung der nötigen Initiativen — einschließlich Öffentlichkeitsarbeit — für eine internationale Zusammenarbeit, was auch die Schärfung des Profils des ERC gegenüber den führenden Wissenschaftlern aus aller Welt einschließt.

b)

Im Zusammenhang mit wissenschaftlicher Abwicklung, Monitoring und Qualitätskontrolle:

i)

Gewährleitung eines Gutachtersystems von Weltrang, das sich auf wissenschaftliche Exzellenz und eine vollkommen transparente, faire und unparteiische Bearbeitung der Vorschläge stützt, auf der Grundlage von Stellungnahmen zu Durchführung und Abwicklung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, zu Bewertungskriterien, Gutachterverfahren — einschließlich Auswahl der Experten und Verfahren für Prüfung und Bewertung der Vorschläge — und zu den notwendigen Durchführungsvorschriften und Leitlinien, auf deren Grundlage unter Aufsicht des Wissenschaftlichen Rates des ERC entschieden wird, ob ein Vorschlag finanziert werden soll;

ii)

einen Vorschlag machen, auf dessen Grundlage im Fall von ERC-Pionierforschungsmaßnahmen die Experten benannt werden;

iii)

Gewährleistung der Vergabe von ERC-Finanzhilfen nach einfachen und transparenten Verfahren, die Spitzenleistungen in den Mittelpunkt stellen, den Unternehmergeist anregen und Flexibilität und Verantwortlichkeit durch kontinuierliches Monitoring von Qualität und Umsetzung der Maßnahmen verbinden;

iv)

Überprüfung und Bewertung der Erfolge des ERC und der Qualität und Wirkung der vom ERC finanzierten Forschung sowie Ausarbeitung entsprechender Empfehlungen und Leitlinien für korrigierende oder zukünftige Maßnahmen;

v)

Festlegung von Standpunkten zu allen sonstigen Angelegenheiten, die die Ergebnisse und Auswirkungen der Tätigkeiten des ERC und die Qualität der durchgeführten Forschungsarbeiten beeinflussen.

c)

im Zusammenhang mit Kommunikation und der Verbreitung der Ergebnisse:

i)

Stärkung des allgemeinen Profils und der Sichtbarkeit des ERC durch Kommunikations- und Informationsmaßnahmen, einschließlich der Bekanntmachung der Tätigkeiten und Erfolge des ERC und der Ergebnisse der vom ERC geförderten Projekte im Rahmen wissenschaftlicher Konferenzen mit der Wissenschaftsgemeinschaft, den wichtigsten interessierten Kreisen und der Öffentlichkeit;

ii)

gegebenenfalls Konsultierung der wissenschaftlichen, technischen und akademischen Gemeinschaft, regionaler und nationaler Forschungsfördereinrichtungen und sonstiger Interessenträger durch den Wissenschaftlichen Rat;

iii)

regelmäßige Berichterstattung an die Kommission über seine Tätigkeiten.

Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates des ERC erhalten für die Erfüllung ihrer Aufgaben eine Vergütung in Form eines Honorars und gegebenenfalls eine Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten.

Der ERC-Präsident ist für die Dauer seiner Ernennung in Brüssel ansässig und widmet seine Arbeitszeit grundsätzlich zu mindestens 80% den Geschäften des ERC. Die Höhe des Honorars des ERC-Präsidenten orientiert sich an den Vergütungen für leitende Positionen in der Kommission, und er erhält von der Durchführungsstelle des ERC die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderliche Unterstützung.

Der Wissenschaftliche Rat des ERC wählt aus seinen Mitgliedern drei stellvertretende Vorsitzende, die den ERC-Präsidenten bei seinen repräsentativen und organisatorischen Aufgaben unterstützen. Die stellvertretenden Vorsitzenden können auch den Titel „ERC-Vizepräsident“ führen.

Die drei stellvertretenden Vorsitzenden erhalten eine Unterstützung zur Gewährleistung einer angemessenen verwaltungstechnischen Hilfe am Standort ihrer Heimatinstitute.

1.3.2.   Durchführungsstelle des ERC

Die zugeordnete Durchführungsstelle des ERC ist für alle Aspekte der administrativen Umsetzung und Durchführung dieses Programmbereichs des spezifischen Programms gemäß dem Arbeitsprogramm des ERC zuständig. Sie wird insbesondere das Bewertungs-, Gutachter- und Auswahlverfahren gemäß der vom Wissenschaftlichen Rat des ERC festgelegten Strategie durchführen und die finanzielle und wissenschaftliche Abwicklung der Finanzhilfen sicherstellen. Die Durchführungsstelle des ERC wird den Wissenschaftlichen Rat des ERC bei der Wahrnehmung all seiner in Abschnitt 1.3.1. genannten Aufgaben unterstützen, einschließlich der Entwicklung seiner wissenschaftlichen Strategie, des Monitorings der Tätigkeiten und der Überprüfung und Bewertung der Ergebnisse des ERC sowie seiner Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsmaßnahmen. Die Durchführungsstelle des ERC wird auch für die Zugänglichkeit der notwendigen Dokumente und Daten in seinem Besitz sorgen und den Wissenschaftlichen Rat des ERC über seine Tätigkeiten auf dem Laufenden halten.

Um eine effiziente Zusammenarbeit mit der Durchführungsstelle des ERC in strategischen und operativen Fragen zu gewährleisten, halten die Leitung des Wissenschaftlichen Rates des ERC und der Direktor der Durchführungsstelle des ERC regelmäßig Koordinierungssitzungen ab.

Die Verwaltung des ERC erfolgt durch eigens hierfür eingestelltes Personal, dem erforderlichenfalls auch Beamte der Organe der Union angehören und das ausschließlich reine Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, um die für eine effiziente Verwaltung notwendige Stabilität und Kontinuität zu gewährleisten.

1.3.3.   Rolle der Kommission

Um ihrer Verantwortung gemäß den Artikeln 8, 9 und 10 nachzukommen, und im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeiten für die Ausführung des Haushaltsplans wird die Kommission

die Kontinuität und die Neubesetzung des Wissenschaftlichen Rates des ERC sicherstellen und einen ständigen Ausschuss für die Benennung künftiger Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates des ERC unterstützen;

die Kontinuität der Durchführungsstelle des ERC und die Delegierung von Aufgaben und Zuständigkeiten an diese Durchführungsstelle unter Berücksichtigung der Standpunkte des Wissenschaftlichen Rates des ERC gewährleisten;

sicherstellen, dass die Durchführungsstelle des ERC ihre Aufgaben und Zuständigkeiten in vollem Umfang wahrnimmt;

unter Berücksichtigung der Standpunkte des Wissenschaftlichen Rates des ERC den Direktor und das leitende Personal der Durchführungsstelle des ERC benennen;

unter Berücksichtigung der Standpunkte des Wissenschaftlichen Rates des ERC die fristgerechte Annahme des Arbeitsprogramms, der Stellungnahmen zur Durchführungsmethodik und der notwendigen Durchführungsvorschriften einschließlich der ERC-Regeln für die Einreichung von Vorschlägen und der ERC-Musterfinanzhilfevereinbarung gewährleisten;

den Programmausschuss regelmäßig und frühzeitig über die Durchführung der ERC-Tätigkeiten unterrichten und ihn dazu konsultieren;

als Verantwortliche für die Durchführung von Horizont Europa insgesamt das Monitoring der Durchführungsstelle des ERC übernehmen und ihre Leistung beurteilen.

2.   MARIE-SKŁODOWSKA-CURIE-MAßNAHMEN

2.1.   Hintergrund

Europa braucht in der FuI eine hoch qualifizierte und leistungsstarke Humankapitalbasis, die in der Lage ist, sich leicht an aktuelle und künftige Herausforderungen — wie die großen demografischen Veränderungen in Europa — anzupassen und Lösungen dafür zu finden. Um Spitzenleistungen zu erzielen, müssen Forscher mobil sein, zusammenarbeiten und ihr Wissen länder-, sektor- und fachbereichsübergreifend austauschen, um so mit der richtigen Kombination von Kenntnissen und Kompetenzen gesellschaftliche Herausforderungen aufzugreifen und Innovationen voranzubringen.

Europa ist ein wissenschaftliches Schwergewicht mit rund 1,8 Millionen Forschern, die in Tausenden von Universitäten, Forschungszentren und Unternehmen arbeiten. Allerdings wird die Union Schätzungen zufolge bis 2027 mindestens eine Million neuer Forscher ausbilden und beschäftigen müssen, um die Zielvorgaben für höhere Investitionen in FuI zu erreichen. Dieser Bedarf besteht vor allem außerhalb des akademischen Sektors (beispielsweise in Industrie und Wirtschaft — einschließlich KMU —, beim Staat, in der Zivilgesellschaft, in kulturellen Einrichtungen, in Krankenhäusern usw.) und erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Sektoren, um angemessen ausgebildete neue Forscher hervorzubringen. Die Union muss ihre Anstrengungen verstärken, um mehr jungen Frauen und Männern Anreize für eine Laufbahn in der Forschung zu bieten, sie muss für mehr Inklusivität sorgen und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern, sie muss Forscher aus Drittländern anziehen, die eigenen Forscher in der Union halten und außerhalb arbeitende europäische Forscher für die Rückkehr nach Europa gewinnen. Außerdem müssen für eine breitere Streuung von Exzellenz im gesamten EFR die Bedingungen, unter denen Forscher arbeiten, weiter verbessert werden. Dafür müssen insbesondere die Verbindungen mit dem Europäischen Bildungsraum, dem EFRE und dem ESF+ gestärkt werden.

Diese Aufgaben können aufgrund ihres systemischen Charakters und der länderübergreifenden Anstrengungen, die sie erfordern, am besten auf Unionsebene in Angriff genommen werden.

Die MSCA legen ihren Schwerpunkt auf exzellente Forschungsarbeit ausschließlich nach dem Bottom-up-Konzept, und sind für alle Bereichen von FuI offen, von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung und Erbringung von Innovationsdiensten. Das schließt Forschungsbereiche ein, die unter den AEUV und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) fallen. Bei besonderem Bedarf und falls zusätzliche Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen, können MSCA Anknüpfungspunkte zu bestimmten Tätigkeiten im Rahmen von Herausforderungen, einschließlich durch spezifische Aufträge, Arten von FuI-Einrichtungen oder geografischen Standorten suchen, um auf die veränderten Anforderungen Europas an Fähigkeiten, Forscherausbildung, Laufbahnentwicklung und Wissensweitergabe zu reagieren.

Die MSC-Maßnahmen stellen auf Unionsebene das wichtigste Instrument für die Anwerbung von Forschern aus Drittländern nach Europa dar und leisten dadurch einen bedeutenden Beitrag zur Zusammenarbeit im Bereich FuI auf globaler Ebene. Die MSCA haben nachweislich nicht nur eine positive Auswirkung auf Einzelpersonen, Organisationen und auf Systemebene, sondern erzielen auch bahnbrechende Forschungsergebnisse von beträchtlicher Wirkung und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher und strategischer Herausforderungen. Wie die Zahl der Nobelpreisträger belegt, die entweder ehemalige MSCA-Stipendiaten oder -Betreuer sind, zahlen sich langfristige Investitionen in die Menschen aus.

Durch die Förderung des weltweiten Wettbewerbs zwischen Wissenschaftlern und zwischen den Gastwissenschaftler aufnehmenden Organisationen des akademischen und nichtakademischen Sektors sowie durch die Generierung und den Austausch von hochwertigen Kenntnissen über Länder, Sektoren und Fachbereiche hinweg leisten die MSCA insbesondere einen Beitrag zu den Zielen der Agenda für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen, der Globalen Strategie der EU und zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen.

Die MSCA tragen zu mehr Effizienz, Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des EFR auf globaler Ebene bei. Das wird dadurch erreicht, dass der Schwerpunkt auf eine neue Generation von hochqualifizierten Wissenschaftlern und Förderung von Nachwuchstalenten in der gesamten Union und darüber hinaus verlagert wird, auch durch:

a)

die Förderung ihres Wechsels zu anderen Programmbereichen von Horizont Europa wie dem ERC und dem EIT;

b)

die Förderung der Verbreitung und Anwendung neuer Kenntnisse und Ideen in der europäischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, einschließlich mittels verbesserter Wissenschaftskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit;

c)

die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Veröffentlichungen gemäß den Grundsätzen der offenen Wissenschaft und den Grundsätzen der „Auffindbarkeit“, „Zugänglichkeit“, „Interoperabilität“ und „Wiederverwendbarkeit“;

d)

ferner Erzielung einer deutlich strukturierenden Wirkung auf den EFR, Eintreten für einen offenen Arbeitsmarkt sowie Einführung von Standards für eine qualitativ hochwertige Ausbildung, von attraktiven Beschäftigungsbedingungen und offenen, transparenten und leistungsbezogenen Einstellungsverfahren für alle Forscher im Einklang mit der Europäischen Charta für Forscher und dem Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern.

2.2.   Interventionsbereiche

2.2.1.   Förderung von Exzellenz durch grenz-, sektor- und fachbereichsübergreifende Mobilität von Forschern

Die Union muss weiterhin ein Bezugspunkt für Spitzenforschung und damit attraktiv für die vielversprechendsten europäischen wie auch außereuropäischen Forscher in jeder Phase ihrer Laufbahn bleiben. Dazu sollten Forscher und das Forschungspersonal problemlos über Länder, Sektoren und Fachbereiche hinweg zusammenarbeiten und so hochwertige Ausbildungs- und Laufbahnmöglichkeiten nutzen können. Das wird auch den Laufbahnwechsel zwischen dem akademischen Sektor und anderen Sektoren erleichtern und die unternehmerische Tätigkeit fördern.

Grundzüge

Mobilität innerhalb oder außerhalb Europas, damit die besten oder vielversprechendsten Forscher, unabhängig von ihrer Nationalität, Spitzenforschung betreiben und ihre Fähigkeiten und berufliche Laufbahn weiterentwickeln und ihre Vernetzung im akademischen Sektor und in anderen Sektoren (einschließlich Forschungsinfrastrukturen) ausbauen.

2.2.2.   Förderung neuer Fähigkeiten durch ein herausragendes Fortbildungsangebot für Forscher

Die Union braucht eine widerstandsfähige/belastbare Grundlage an kreativen Humanressourcen mit der nötigen Kombination von Fähigkeiten, um dem künftigen Bedarf des Arbeitsmarktes gerecht zu werden, Innovationen hervorzubringen und um Wissen und Ideen in Produkte und Dienstleistungen zu verwandeln, die für die Wirtschaft und die Gesellschaft von Nutzen sind. Erreicht werden kann das, indem die Wissenschaftler in ihren Kernkompetenzen weitergebildet und in ihren Querschnittskompetenzen, wie Kreativität, Verantwortungsbewusstsein, Offenheit gegenüber der Gesellschaft, Unternehmergeist und Sensibilität gegenüber nachhaltiger Entwicklung, gestärkt werden. So sind sie in der Lage, sich den derzeitigen und künftigen globalen Herausforderungen zu stellen und ihre Karrierechancen und ihr Innovationspotenzial zu verbessern.

Grundzüge

Fortbildungsprogramme, um Forscher mit unterschiedlichsten Kompetenzen auszustatten, die für aktuelle und künftige globale Herausforderungen relevant sind.

2.2.3.   Förderung der Entwicklung von Humanressourcen und des Aufbaus von Kompetenzen innerhalb des EFR

Zur Förderung von Exzellenz, zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und zur Schaffung eines positiven Strukturierungseffektes gilt es, im gesamten EFR hochwertige Ausbildungs- und Mentoring-Standards, gute Arbeitsbedingungen und eine effiziente Laufbahnentwicklung für Forscher einzuführen. Sofern angemessen und durch eine Studie gerechtfertigt, erhalten Forscher im Rahmen der bestehenden Grundzüge Unterstützung für die Rückkehr aus einem anderen Mitgliedstaat oder von außerhalb der Union in ihr Herkunftsland. Das wird zur Modernisierung oder Verbesserung der Fortbildungsprogramme und -systeme im Bereich der Forschung sowie zur Steigerung der Attraktivität der Forschungseinrichtungen weltweit beitragen.

Grundzüge

Fortbildungsprogramme zur Förderung von Exzellenz und Verbreitung bewährter Verfahren in allen Einrichtungen, Forschungsinfrastrukturen und FuI-Systemen;

inter- und transdisziplinäre Zusammenarbeit bei der Generierung und Verbreitung von Wissen innerhalb der Union und mit Drittländern.

2.2.4.   Stärkung und Förderung von Synergien

Die Synergien zwischen FuI-Systemen und -programmen auf regionaler, nationaler oder Unionsebene müssen weiter ausgebaut werden. Das kann insbesondere durch Synergien, Komplementarität mit anderen Teilen von Horizont Europa, wie dem EIT, und mit anderen Programmen der Union, insbesondere Erasmus und dem ESF+, u. a. durch ein Exzellenzsiegel, erreicht werden.

Grundzüge

Fortbildungsprogramme und ähnliche Initiativen für die Laufbahnentwicklung, die aus öffentlichen oder privaten Finanzierungsquellen auf regionaler, nationaler oder Unionsebene gefördert werden.

2.2.5.   Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit

In der gesamten Union und darüber hinaus müssen die Bekanntheit der durch MSCA unterstützen Tätigkeiten und die öffentliche Anerkennung von Forschern gestärkt werden, um das globale Profil der MSCA zu schärfen und das Verständnis für die Auswirkungen der Arbeit von Forschern auf das tägliche Leben der Bürger zu verbessern und so junge Menschen zu ermutigen, eine wissenschaftliche Laufbahn einzuschlagen. Das kann erreicht werden, indem nach dem Prinzip der offenen Wissenschaft gearbeitet wird, was zu einer besseren Verbreitung und Nutzung von Kenntnissen und bewährten Verfahren führt. Bürgerwissenschaft könnte ebenfalls eine wertvolle Rolle spielen.

Grundzüge

Initiativen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, um Interesse an einer Karriere in der Forschung zu wecken, insbesondere bei jungen Menschen, gleich welchen Hintergrunds;

Werbemaßnahmen zur Verbesserung des globalen Profils, der Sichtbarkeit und der Bekanntheit von MSCA;

Bündelung und Verbreitung von Wissen durch eine projektübergreifende Zusammenarbeit, Projekte der nationalen Kontaktstellen und andere Maßnahmen zur Förderung der Vernetzung wie z. B. Alumni-Angebote.

3.   FORSCHUNGSINFRASTRUKTUREN

3.1.   Hintergrund

Modernste Forschungsinfrastrukturen bieten den FuI-Gemeinschaften wichtige Dienste, sind eine wesentliche Voraussetzung für die Verschiebung der Grenzen des Wissens und schaffen die Grundlage dafür, dass FuI einen Beitrag zur Bewältigung globaler Herausforderungen und zur industriellen Wettbewerbsfähigkeit leisten. Die Stärkung von Forschungsinfrastrukturen auf Unionsebene hilft dabei, die Folgen der unzusammenhängenden nationalen und regionalen Forschungsinfrastrukturen und isolierten wissenschaftlichen Exzellenzzentren zu mildern; dadurch wird der EFR gestärkt und die Wissensverbreitung über abgeschottete Bereiche hinweg erhöht. Wissenschaftlicher Fortschritt hängt immer mehr davon ab, dass Forschungsinfrastrukturen und die Industrie zusammenarbeiten, um auf der Grundlage neuer Schlüsseltechnologien und anderer neuer Technologien die erforderlichen Instrumente zu entwickeln.

Das Gesamtziel ist es, Europa mit nachhaltigen Forschungsinfrastrukturen von Weltrang auszustatten, die für alle Forscher in Europa und darüber hinaus verfügbar und zugänglich sind und deren Potenzial für wissenschaftlichen Fortschritt und Innovation voll ausgeschöpft werden kann. Hauptziele sind die Verringerung der Fragmentierung des FuI-Systems, die Vermeidung von Doppelarbeit und eine bessere Koordinierung der Konzeption, der Entwicklung, der Zugänglichkeit und der Nutzung von Forschungsinfrastrukturen, auch derjenigen, die aus dem EFRE finanziert werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, den offenen Zugang zu Forschungsinfrastrukturen für alle europäischen Forscher zu fördern und den Zugang zu digitalen Forschungsressourcen zu verbessern, unter anderem über die Europäische Cloud für offene Wissenschaft (European Open Science Cloud, EOSC), wodurch insbesondere die Übernahme von Vorgehensweisen der offenen Wissenschaft und offener Daten angeregt wird.

Darüber hinaus ist es wichtig, die langfristige Tragfähigkeit von Forschungsinfrastrukturen zu verbessern, da sie üblicherweise über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten betrieben werden; daher sollten Pläne zur Gewährleistung einer andauernden und stabilen Unterstützung erstellt werden.

Ebenso muss sich die Union für den rasanten Anstieg des weltweiten Wettbewerbs um Talente wappnen, indem sie Forscher aus Drittländern für die Arbeit mit europäischen Forschungsinfrastrukturen von Weltrang gewinnt. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationskapazitäten der europäischen Industrie durch die Förderung wichtiger Schlüsseltechnologien und -dienste, die für Forschungsinfrastrukturen und ihre Nutzer relevant sind, um so die Bedingungen für die Bereitstellung innovativer Lösungen zu verbessern.

Frühere Rahmenprogramme haben einen wesentlichen Beitrag zu einer effizienteren und wirksameren Nutzung der nationalen Forschungsinfrastrukturen geleistet und auch gemeinsam mit dem Europäischen Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) einen kohärenten und strategieorientierten Ansatz für die Politikgestaltung für europaweite Forschungsinfrastrukturen entwickelt. Dieser strategische Ansatz hat klare Vorteile gebracht, u. a. durch die Verringerung von Doppelarbeit und eine effizientere Nutzung der Ressourcen insgesamt sowie durch die Standardisierung von Prozessen und Verfahren. Mobilität im Forschungsbereich spielt eine wichtige Rolle bei der Erleichterung der Nutzung von Forschungsinfrastrukturen; daher müssen Synergien mit nationalen und europäischen Mobilitätsregelungen in Betracht gezogen werden.

Die von der Union geförderte Tätigkeit wird auf folgende Weise Mehrwert erbringen: Konsolidierung und Optimierung der bestehenden Forschungsinfrastrukturlandschaft in Europa, wobei gleichzeitig Anstrengungen unternommen werden, um neue Forschungsinfrastrukturen mit europaweiter Bedeutung und Wirkung zu entwickeln; Gewährleistung der Zusammenarbeit vergleichbarer Forschungsinfrastrukturen, um strategische Fragen, die Nutzergemeinschaften betreffen, zu behandeln; Einrichtung der EOSC als effektive, skalierbare und nachhaltige Umgebung für datengestützte Forschung; Verknüpfung nationaler und regionaler Forschungs- und Bildungsnetze sowie Ausbau und Absicherung einer leistungsfähigen Netzinfrastruktur für große Datenmengen und des Zugangs zu digitalen Ressourcen über Grenzen und Domänengrenzen hinweg; Förderung der Versorgung ganz Europas mit verteilten Forschungsinfrastrukturen, unter anderem um länderübergreifende Vergleiche von Forschungsdaten zu ermöglichen, beispielsweise in den Bereichen Sozial- und Geisteswissenschaften sowie Umwelt; Förderung der Interoperabilität von Forschungsinfrastrukturen; Verbesserung und Verstärkung des Wissenstransfers und der Ausbildung von hochqualifiziertem Personal; Förderung der Nutzung und gegebenenfalls Ausbau vorhandener europaweiter Forschungsinfrastrukturen von Weltrang im gesamten Programm Horizont Europa; Beseitigung von Hürden, die die besten Forschungsteams an der Nutzung der besten Forschungsinfrastrukturdienste in Europa hindern; und Förderung des Innovationspotenzials von Forschungsinfrastrukturen mit Schwerpunkt auf Technologieentwicklung und gemeinsamer Innovation sowie auf der verstärkten Nutzung von Forschungsinfrastrukturen durch die Industrie.

Außerdem muss die internationale Dimension der europäischen Forschungsinfrastrukturen gestärkt werden, durch die Förderung einer engeren Zusammenarbeit mit internationalen Partnern und der internationalen Beteiligung an europäischen Forschungsinfrastrukturen, die für beide Seiten vorteilhaft ist.

Mit den Tätigkeiten wird u. a. ein Beitrag zu folgenden Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen geleistet: Ziel 3 (Gesundheit und Wohlergehen); Ziel 7 (Bezahlbare und saubere Energie); Ziel 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur); Ziel 13 (Klimaschutz).

3.2.   Interventionsbereiche

3.2.1.   Konsolidierung und Ausbau der europäischen Forschungsinfrastrukturlandschaft

Die Einrichtung, der Betrieb und die langfristige Tragfähigkeit der vom Europäischen Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) identifizierten Infrastrukturen und anderer Forschungsinfrastrukturen von Weltrang mit europaweiter Relevanz ist von maßgeblicher Bedeutung für die Union, damit sie sich eine führende Position in der Pionierforschung sichern und die Ausbildung und die Erweiterung der Kompetenzen von Forschern, die Schaffung und Nutzung von Wissen sowie die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Industrie gewährleisten kann.

Die EOSC sollte sich zu einem wirksamen und umfassenden Kanal für die Erbringung von Forschungsinfrastrukturdiensten entwickeln und die Forschungsgemeinschaften Europas mit der nächsten Generation von Datendiensten für die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung (z. B. Analyse, Simulation und Visualisierung) und das Teilen von wissenschaftlichen Massendaten im Einklang mit den Grundsätzen der „Auffindbarkeit“, „Zugänglichkeit“, „Interoperabilität“ und „Wiederverwendbarkeit“ versorgen. Das EOSC sollte Forschern in Europa auch Zugang zu den meisten durch Forschungsinfrastrukturen generierten und gesammelten Daten verschaffen, sowie zu Systemen für Hochleistungsrechner (High Performance Computing, HPC) und Systemen auf Exa-Niveau, einschließlich jener, die im Rahmen der Europäischen Dateninfrastruktur eingesetzt werden (1).

Das europaweite Netz für Forschung und Bildung wird Verknüpfungen zwischen und den Fernzugriff auf Forschungsinfrastrukturen und Forschungsressourcen ermöglichen, indem die Interkonnektivität zwischen Hochschulen, Forschungsinstituten und FuI-Gemeinschaften auf Unionsebene und internationale Verbindungen zu anderen Partnernetzen weltweit gewährleistet werden.

Grundzüge

Lebenszyklus europaweiter Forschungsinfrastrukturen durch die Gestaltung neuer Forschungsinfrastrukturen; ihre Vorbereitungs- und Durchführungsphase, im Falle von Forschungsinfrastrukturen, die aus den Strukturfonds gefördert werden, ihr Betrieb in der Anfangsphase ergänzend zu anderen Finanzierungsquellen sowie Konsolidierung und Optimierung des Forschungsinfrastruktur-Ökosystems durch Straffung der Monitoring-Praxis für die ESFRI-Leitprojekte und andere europaweite Forschungsinfrastrukturen und Erleichterung von Dienstleistungsvereinbarungen sowie der Weiterentwicklung, Zusammenlegung, europaweiten Abdeckung oder Stilllegung von europaweiten Forschungsinfrastrukturen;

EOSC, einschließlich Folgendem: Skalierbarkeit und Nachhaltigkeit des Zugangskanals; effiziente Bündelung europäischer, nationaler, regionaler und institutioneller Ressourcen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den assoziierten Ländern; ihre technische und politische Weiterentwicklung, um dem neuen Forschungsbedarf und den Anforderungen (z. B. Verwendung sensibler Datensätze, eingebauter Datenschutz) gerecht zu werden; Gewährleistung der Daten-Interoperabilität und Einhaltung der Grundsätze der „Auffindbarkeit“, „Zugänglichkeit“, „Interoperabilität“ und „Wiederverwendbarkeit“; ferner eine breite Nutzerbasis;

europaweites Netz für Forschung und Bildung, das die offene Wissenschaft und den elektronischen Datenaustausch unterstützt und ferner die Bereitstellung von HPC-/Datendiensten in einer Cloud-gestützten Umgebung ermöglicht, die in der Lage ist, extrem umfassende Datenmengen und Rechenprozesse zu bewältigen.

3.2.2.   Öffnung, Integration und Vernetzung der Forschungsinfrastrukturen

Stärkung der Forschungslandschaft durch die Öffnung wichtiger internationaler, nationaler und regionaler Forschungsinfrastrukturen für alle europäischen Forscher und — bei Bedarf — Integration ihrer Dienste, um die Zugangsbedingungen zu vereinheitlichen, das Dienstleistungsangebot zu verbessern und zu erweitern und die gemeinsame Entwicklungsstrategie für Hightech-Komponenten und fortgeschrittene Dienste durch Innovationsmaßnahmen zu fördern.

Grundzüge

Netze, mit denen nationale und regionale Geldgeber von Forschungsinfrastrukturen für die Kofinanzierung eines grenzüberschreitenden Zugangs für Forscher in Kontakt gebracht werden;

Vernetzung europaweiter, nationaler und regionaler Forschungsinfrastrukturen zur Bewältigung globaler Herausforderungen für den Zugang von Forschern zu diesen Infrastrukturen und für die Angleichung und Verbesserung der Dienste dieser Forschungsinfrastrukturen.

3.2.3.   Das Innovationspotenzial europäischer Forschungsinfrastrukturen und Maßnahmen zugunsten von Innovation und Ausbildung

Um Innovationen sowohl in den Forschungsinfrastrukturen selbst als auch in der Industrie anzuregen, wird die FuI-Zusammenarbeit mit der Industrie gefördert, um Unionskapazitäten und bei der Industrie Nachfrage in Spitzentechnologiebereichen — wie etwa wissenschaftlichen Instrumenten — zu entwickeln. Darüber hinaus wird die Nutzung von Forschungsinfrastrukturen durch die Industrie, z. B. als Testeinrichtung oder Wissenszentren, gefördert. Die Entwicklung und Nutzung von Forschungsinfrastrukturen erfordert entsprechend befähigte Manager, Forscher, Ingenieure und Techniker sowie Nutzer. Zu diesem Zweck wird mit der EU-Förderung die Ausbildung von Personal unterstützt, das Forschungsinfrastrukturen von europaweitem Interesse verwaltet und betreibt, sowie der Austausch von Personal und bewährten Verfahren zwischen den Einrichtungen und die angemessene Ausstattung mit Humanressourcen in wichtigen Fachgebieten, einschließlich der Lehrpläne für bestimmte neu entstandene Bildungsinhalte. Synergien mit den MSCA werden gefördert.

Grundzüge

Integrierte Netze von Forschungsinfrastrukturen zur Vorbereitung und Durchführung eines gemeinsamen Ansatzes/Fahrplans für technologische Entwicklung und Instrumentierung;

Ausbildung von Personal, das Forschungsinfrastrukturen von gesamteuropäischem Interesse verwaltet und betreibt.

3.2.4   Stärkung der europäischen Forschungsinfrastrukturpolitik und der internationalen Zusammenarbeit

Damit politische Entscheidungsträger, Fördereinrichtungen oder beratende Gruppen wie das ESFRI gut auf die Entwicklung und Umsetzung einer kohärenten und tragfähigen langfristigen europäischen Strategie für Forschungsinfrastrukturen vorbereitet sind, muss entsprechende Unterstützung geleistet werden.

Ebenso wird durch die Ermöglichung strategischer internationaler Zusammenarbeit die Stellung der europäischen Forschungsinfrastrukturen auf internationaler Ebene gestärkt und so ihre weltweite Vernetzung, Interoperabilität und Reichweite gewährleistet.

Grundzüge

Erhebungen, Monitoring und Bewertung von Forschungsinfrastrukturen auf Unionsebene sowie politische Studien und Kommunikations- und Ausbildungsmaßnahmen, Maßnahmen der strategischen internationalen Zusammenarbeit von Forschungsinfrastrukturen und spezifische Tätigkeiten einschlägiger politischer und beratender Gremien.

SÄULE II

GLOBALE HERAUSFORDERUNGEN UND INDUSTRIELLE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT EUROPAS

Die Union steht zahlreichen Herausforderungen gegenüber; bei vielen davon handelt es sich auch um globale Herausforderungen. Der Umfang und auch die Komplexität der Probleme sind immens; um Lösungen zu finden, müssen sie gemeinsam auf Unionsebene angegangen werden, und es bedarf angemessener, gründlich ausgebildeter und fähiger Humanressourcen, eines angemessenen Betrags an Finanzmitteln und entsprechender Anstrengungen. Es ist genau in diesem Bereich der Suche nach Lösungen, in dem die Union zusammenarbeiten muss, und zwar in intelligenter, flexibler und abgestimmter Weise zum Nutzen und zum Wohle aller unserer Bürger.

Durch die Abstimmung der Maßnahmen mit anderen Ländern und Regionen der Welt im Rahmen internationaler Zusammenarbeit nach dem Modell der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und des Übereinkommens von Paris kann eine größere Wirkung erzielt werden. Auf der Grundlage des gegenseitigen Nutzens werden Partner aus der ganzen Welt aufgefordert werden, sich an den Maßnahmen der Union zur Förderung von FuI im Interesse der nachhaltigen Entwicklung zu beteiligen.

FuI ist eine wichtige Triebkraft für nachhaltiges und integratives Wachstum sowie technologische und industrielle Wettbewerbsfähigkeit. Sie wird dazu beitragen, Lösungen für die Probleme von heute und von morgen zu finden, um den negativen und gefährlichen Trend, dass wirtschaftliche Entwicklung derzeit mit einem wachsenden Verbrauch natürlicher Ressourcen und sich verschärfenden sozialen Fragen einhergeht, so schnell wie möglich umzukehren. Dadurch verwandeln sich Herausforderungen in neue Geschäftschancen, und für die Gesellschaft ergeben sich rasch Vorteile.

Die Union wird davon profitieren, sowohl als Nutzer als auch als Erzeuger von Wissen, Technologien und Industrien zu zeigen, wie eine moderne, industrialisierte, nachhaltige, inklusive, kreative, resiliente, offene und demokratische Gesellschaft und Wirtschaft funktionieren und sich weiterentwickeln können. In den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Soziales gibt es immer mehr Beispiele für die nachhaltige Wirtschaft der Zukunft, die es unter anderem für Folgendes zu fördern und weiter auszubauen gilt: Gesundheit und Wohlergehen für alle, resiliente, kreative und inklusive Gesellschaften, durch zivile Sicherheit gestärkte Gesellschaften, saubere Energie und Mobilität, digitale Wirtschaft und Gesellschaft, transdisziplinäre und kreative Industrie, weltraum-, meeres- oder landgestützte Lösungen, eine gut funktionierende Bioökonomie, einschließlich Lösungen für Nahrungsmittel und Ernährung, nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen, Umweltschutz, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Diese Elemente einer nachhaltigen Wirtschaft werden die Schaffung von Wohlstand und hochwertigen Arbeitsplätzen in Europa bewirken. Von entscheidender Bedeutung ist dabei der industrielle Wandel, ebenso wie die Entwicklung innovativer industrieller Wertschöpfungsketten in der Union.

Neue Technologien haben Auswirkungen auf praktisch alle Politikbereiche. Jede einzelne Technologie ist oft verbunden mit einer Kombination von sozialen und wirtschaftlichen Chancen, wie Chancen für Effizienz, Qualität und Verbesserung des Regierungshandelns, und Auswirkungen auf Beschäftigung und Bildung, aber auch mit Risiken für die Sicherheit, die Privatsphäre und die Ethik. Technologiepolitik erfordert daher eine umfassende Abwägung von Interessen sowie eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit und Erarbeitung von Strategien.

FuI im Rahmen dieser Säule von Horizont Europa werden zu integrierten, diversifizierten und breit aufgestellten Maßnahmenclustern zusammengefasst. Statt sich auf Sektoren zu konzentrieren, zielen die Investitionen auf systemische Veränderungen unserer Gesellschaft und Wirtschaft gemäß den Grundsätzen der Nachhaltigkeit ab. Solche Veränderungen werden nur erreicht, wenn alle Akteure sowohl des privaten als auch des öffentlichen Sektors bei der gemeinsamen Konzeption und Verwirklichung von FuI zusammenarbeiten und dabei Endnutzer, Wissenschaftler, Technologieexperten, Hersteller, Innovatoren, Unternehmer, Ausbilder, politische Entscheidungsträger, Bürger und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammenführen. Daher ist keines der Cluster für eine einzige Gruppe von Akteuren bestimmt, und alle Tätigkeiten werden in erster Linie im Wege von Verbundforschungs- und Innovationsprojekten durchgeführt, die auf der Grundlage wettbewerbsorientierter Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden.

Mit den Tätigkeiten im Rahmen der Cluster werden nicht nur globale Herausforderungen aufgegriffen, sondern es werden auch im Rahmen einer gemeinsamen Strategie zur Förderung der industriellen und sozialen Führungsrolle der Union Schlüsseltechnologien und aufstrebende Technologien, ob digital oder analog, entwickelt und angewendet. Gegebenenfalls wird das unter Nutzung weltraumgestützter Daten und Dienste der Union geschehen. In dieser Säule werden alle Niveaus der technologischen Reife bis Niveau 8 erfasst, unbeschadet des Wettbewerbsrechts der Union.

Im Rahmen der Aktionen entsteht neues Wissen, und es werden technische und nichttechnische Lösungen entwickelt; Technologien werden vom Laborstadium zur Marktreife gebracht, Anwendungen einschließlich Pilot- und Demonstrationsprojekten werden entwickelt und es sind Maßnahmen zur Förderung der Marktakzeptanz und zur Stärkung des Engagements des Privatsektors und Anreize für Standardisierung in der Union umfasst. Technologien erfordern eine kritische Masse europäischer Forscher und Unternehmen, um weltweit führende Ökosysteme mit modernsten Technologieinfrastrukturen — z. B. für Tests — zu schaffen. Synergien mit anderen Teilen von Horizont Europa und dem EIT sowie mit anderen Programmen werden so weit wie möglich genutzt werden.

Die Cluster werden die rasche Einführung neuartiger Innovationen in der Union durch ein breites Spektrum von Maßnahmen fördern, darunter Kommunikation, Verbreitung, Nutzung und Standardisierung sowie Unterstützung nichttechnologischer Innovationen und innovativer Umsetzungsmechanismen; damit soll ein Beitrag zur Schaffung innovationsfreundlicher gesellschaftlicher, regulatorischer und marktpolitischer Rahmenbedingungen nach dem Beispiel der „Innovationsdeals“ geleistet werden. Kanäle für innovative Lösungen, die aus entsprechenden FuI-Arbeiten hervorgehen, werden geschaffen und gezielt zu öffentlichen und privaten Investoren sowie anderen relevanten Programmen auf Unions-, nationaler oder regionaler Ebene geleitet. In dieser Hinsicht werden Synergien mit der Säule III von Horizont Europa entwickelt.

Geschlechtergleichstellung ist ein wesentlicher Faktor, um zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum zu gelangen. Es ist daher wichtig, der Geschlechterperspektive bei allen globalen Herausforderungen Rechnung zu tragen.

1.   CLUSTER „GESUNDHEIT“

1.1.   Hintergrund

Im Rahmen der Europäischen Säule sozialer Rechte ist festgelegt, dass jede Person das Recht auf rechtzeitige, sichere, qualitativ hochwertige und bezahlbare Gesundheitsvorsorge und Heilbehandlung hat. Das unterstreicht das Eintreten der Union für die von den Vereinten Nationen formulierten Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, bei denen es im Gesundheitsbereich darum geht, bis 2030 eine flächendeckende Gesundheitsversorgung für alle Menschen jeden Alters einzuführen und dabei niemanden zurückzulassen und vermeidbaren Todesfällen ein Ende zu setzen.

Eine gesunde Bevölkerung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine stabile, nachhaltige, und inklusive Gesellschaft, und Verbesserungen der menschlichen Gesundheit sind von entscheidender Bedeutung für die Verringerung der Armut, die Bewältigung des Problems einer alternden europäischen Gesellschaft, die Förderung des sozialen Fortschritts und des Wohlstands sowie für die Steigerung des Wirtschaftswachstums. Der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zufolge ergibt sich aus einer 10%igen Steigerung der Lebenserwartung ein Anstieg des Wirtschaftswachstums um 0,3 bis 0,4 % pro Jahr. Die durchschnittliche Lebenserwartung in der Union ist seit deren Gründung dank der gewaltigen Verbesserungen in den Bereichen Lebensqualität, Umwelt, Bildung, Gesundheit und Pflege um 12 Jahre gestiegen. Im Jahr 2015 lag die durchschnittliche Lebenserwartung bei der Geburt in der Union insgesamt bei 80,6 Jahren gegenüber 71,4 Jahren weltweit. In den vergangenen Jahren hat sie in der Union jährlich um durchschnittlich drei Monate zugenommen. Zwischen bestimmten Bevölkerungsgruppen und zwischen europäischen Ländern lassen sich soziale und geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Lebenserwartung feststellen.

FuI im Bereich Gesundheit hat einen wesentlichen Beitrag zu diesem Erfolg, aber auch zur Verbesserung der Produktivität und Qualität im Gesundheits- und Pflegesektor geleistet. Die Union sieht sich jedoch weiterhin mit neuartigen, neu aufkommenden und fortbestehenden Herausforderungen konfrontiert, die die Bürger, die öffentliche Gesundheit, die Nachhaltigkeit der Gesundheits- und Sozialschutzsysteme sowie die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Gesundheits- und Pflegeindustrie bedrohen. Zu den wichtigsten Herausforderungen im Gesundheitsbereich in der Union zählen: ungleicher Zugang zu Gesundheitsversorgung und Pflege und ihre Erschwinglichkeit; Fehlen einer wirksamen Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention; Zunahme nicht übertragbarer Krankheiten; Zunahme von Krebserkrankungen; die Zunahme psychischer Erkrankungen; wachsende Resistenz gegen antimikrobielle Arzneimittel und Aufkommen von Krankheitsepidemien; verstärkte Umweltverschmutzung; Fortbestehen gesundheitlicher Ungleichheiten zwischen und innerhalb von Ländern, von denen vor allem benachteiligte Menschen oder Menschen in kritischen Lebensphasen betroffen sind; Erkennung, Bewertung, Kontrolle, Prävention und Minderung von Gesundheitsrisiken, einschließlich armutsbedingter Aspekte, in einem sich rasch verändernden sozialen, städtischen, ländlichen und natürlichen Umfeld; demografischer Wandel, einschließlich Fragen des Alterns, und die steigenden Kosten der europäischen Gesundheitssysteme; ferner der zunehmende Druck auf die europäische Gesundheits- und Pflegeindustrie, durch Innovationen im Gesundheitswesen gegenüber aufstrebenden globalen Akteuren wettbewerbsfähig zu bleiben. Darüber hinaus kann eine zögerliche Impfbereitschaft den Impfschutz bei bestimmten Bevölkerungsgruppen verringern.

Diese komplexen und miteinander verknüpften gesundheitspolitischen Herausforderungen sind globaler Natur und erfordern multidisziplinäre, technische und nichttechnische sektorübergreifende und transnationale Kooperationsansätze. Im Rahmen der FuI-Tätigkeiten werden enge Verbindungen zwischen der Grundlagenforschung und der translationalen, der klinischen, der epidemiologischen, der ethischen, der ökologischen und der sozioökonomischen Forschung sowie zwischen diesen und der Regulierungswissenschaft hergestellt werden. Sie werden sich auf Bereiche beziehen, in denen noch offener klinischer Bedarf besteht, beispielsweise bei seltenen oder schwer zu behandelnden Krankheiten (einschließlich Krebsformen wie Krebserkrankungen bei Kindern oder Lungenkrebs). Diese Tätigkeiten werden das kombinierte Fachwissen von Wissenschaftlern, Angehörigen der Fachberufe, Aufsichtsbehörden und Unternehmen in Anspruch nehmen und ihre Zusammenarbeit mit Gesundheitsdiensten, Sozialdiensten, Patienten, politischen Entscheidungsträgern und Bürgern fördern, damit öffentliche Mittel eine Hebelwirkung entfalten und die Ergebnisse in der klinischen Praxis und in den Gesundheitssystemen aufgegriffen werden, wobei den Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Gestaltung und Finanzierung ihrer Gesundheitssysteme Rechnung getragen wird. Das Potenzial der Pionier-Genom- und anderer Pionier-Multi-Omik-Forschung und der schrittweisen Einführung der personalisierten Medizin — die für die Behandlung einer Vielzahl nicht übertragbarer Krankheiten relevant ist — und der Digitalisierung im Gesundheits- und Pflegesektor wird voll ausgeschöpft werden.

FuI werden darüber hinaus die strategische Zusammenarbeit auf Unions- und internationaler Ebene mit dem Ziel fördern, die Fachkenntnisse, Kapazitäten und Ressourcen zu bündeln, die erforderlich sind, um Handlungsspielraum, Geschwindigkeit und Skaleneffekte zu erreichen, und Synergien zu nutzen, Doppelarbeit zu vermeiden und die erwarteten Vorteile und finanziellen Risiken zu teilen. Synergien bei der Gesundheits-FuI im Rahmen von Horizont Europa werden gefördert, insbesondere mittels des durch die Verordnung (EU) 2021/522 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) eingerichteten EU4Health-Programms.

Digitale Lösungen im Gesundheitsbereich haben es oft ermöglicht, Probleme von pflegerischer Versorgung zu lösen und andere, neu entstandene Probleme einer alternden Gesellschaft zu bewältigen. Diese Chancen der Digitalisierung im Gesundheits- und Pflegebereich sollten vollständig ausgeschöpft werden, ohne jedoch das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz zu gefährden. Digitale Geräte und Software wurden für die Diagnose, Behandlung und Unterstützung der Patienten bei der eigenen Bewältigung ihrer Krankheiten — auch chronischen Erkrankungen — entwickelt. Digitale Technologien werden zunehmend auch in der medizinischen Aus- und Weiterbildung verwendet sowie dafür, Patienten und anderen Verbrauchern im Gesundheitsbereich zu ermöglichen, Gesundheitsinformationen zu erhalten, diese auszutauschen und zu erstellen.

Die FuI-Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesem Cluster werden dazu beitragen, die Wissensbasis weiter auszubauen, vorhandenes Wissen und vorhandene Technologien zu nutzen, die FuI-Kapazitäten zu konsolidieren und aufzubauen und Lösungen zu entwickeln, die für eine wirksamere Gesundheitsförderung und die integrierte Prävention, Diagnose, Überwachung, Behandlung, Rehabilitation und Heilung von Krankheiten und die Langzeitpflege und Palliativversorgung erforderlich sind. Forschungsergebnisse werden zu Handlungsempfehlungen führen und den relevanten Akteuren bekanntgegeben werden. Gesundheitsverbesserungen werden wiederum zu größerem Wohlbefinden und einer höheren Lebenserwartung führen, zu einem aktiven gesunden Leben, die Lebensqualität und die Produktivität erhöhen, mehr gesunde Lebensjahre ermöglichen und die Nachhaltigkeit der Gesundheits- und Pflegesysteme stärken. Gemäß den Artikeln 18 und 19 der Verordnung (EU) 2021/695 und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird der Ethik, dem Schutz der Menschenwürde, geschlechtsspezifischen und ethnischen Aspekten sowie den Bedürfnissen benachteiligter und schutzbedürftiger Personen besondere Beachtung geschenkt.

Die Bewältigung großer Herausforderungen im Gesundheitsbereich wird die Verpflichtung der Union im Zusammenhang mit der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und im Rahmen anderer Organisationen und internationaler Initiativen der Vereinten Nationen, einschließlich der globalen Strategien und Aktionspläne der Weltgesundheitsorganisation (WHO), unterstreichen. Die Bewältigung solcher Herausforderungen wird zur Umsetzung der politischen Ziele und Strategien der Union beitragen, insbesondere zur Europäischen Säule sozialer Rechte, zum digitalen Binnenmarkt der Union, zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung der Union, zum Europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen sowie zur Umsetzung der einschlägigen Rechtsrahmen der Union.

Mit den Tätigkeiten wird insbesondere ein direkter Beitrag zu folgenden Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen geleistet: Ziel 3 (Gesundheit und Wohlergehen), Ziel 13 (Klimaschutz).

1.2.   Interventionsbereiche

1.2.1.   Gesundheit im gesamten Lebensverlauf

Menschen in kritischen Lebensphasen (vor und bei der Geburt sowie in Kindheit und Jugend, während der Schwangerschaft und im mittleren und späten Erwachsenenalter), einschließlich Menschen mit Behinderungen oder Verletzungen, haben besondere gesundheitliche Bedürfnisse, die vertiefte Fachkenntnisse und maßgeschneiderte Lösungen erfordern, wobei geschlechtsspezifische und ethische Aspekte zu berücksichtigen sind. Das wird dazu beitragen, gesundheitliche Ungleichheiten zu verringern und durch Gesundheitsverbesserungen ein aktives und gesundes Altern in allen Lebensphasen zu fördern, wobei unter anderem ein gesunder Lebensbeginn und eine lebenslange gesunde Ernährung das Risiko geistiger und körperlicher Krankheiten im späteren Lebensverlauf mindert. Bei Prävention und Kommunikation wird den Besonderheiten spezieller Zielgruppen Rechnung getragen:

Grundzüge

Verständnis der Frühentwicklung und des Alterungsprozesses im gesamten Lebensverlauf;

prä- und neonatale Gesundheit, Gesundheit von Müttern, Vätern, Säuglingen und Kindern sowie Rolle von Eltern, Familien und Erziehern;

gesundheitliche Bedürfnisse von Jugendlichen, einschließlich Faktoren, die die psychische Gesundheit beeinflussen;

Auswirkungen von Behinderungen und Verletzungen auf die Gesundheit;

Forschung zu Maßnahmen für die Planung, Durchführung und Überwachung von Rehabilitation im gesamten Lebensverlauf, insbesondere von Programmen zur frühen individuellen Rehabilitation für Kinder, die von beeinträchtigenden Erkrankungen betroffen sind;

gesundes Altern, unabhängiges und aktives Leben einschließlich Teilnahme am gesellschaftlichen Leben für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderungen;

Gesundheitserziehung und Gesundheitskompetenz, einschließlich Digitalem.

1.2.2.   Ökologische und soziale Gesundheitsfaktoren

Ein besseres Verständnis der Gesundheits- und Risikofaktoren, die von den sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und physischen Rahmenbedingungen im Alltag der Menschen und am Arbeitsplatz bestimmt werden, einschließlich der gesundheitlichen Auswirkungen von Digitalisierung, Mobilität der Menschen (wie Migration und Reisen), Umweltverschmutzung, Ernährung, Klimawandel und anderen Umweltfragen auf die Gesundheit, wird dazu beitragen, Gesundheitsrisiken und -gefahren zu ermitteln, zu verhindern und zu mindern, Tod und Krankheit durch chemische Stoffe und Umweltverschmutzung zu verringern, sichere, umweltfreundliche, gesunde, resiliente und nachhaltige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu fördern, gesunde Lebensweisen und gesundes Konsumverhalten zu begünstigen und eine gerechte, inklusive und auf Vertrauen gestützte Gesellschaft zu entwickeln. Grundlage für dieses bessere Verständnis werden auch bevölkerungsgestützte Kohortenstudien, Human-Biomonitoring und epidemiologische Untersuchungen sein.

Grundzüge

Technologien und Methoden zur Bewertung der Gefahren, der Exposition und der gesundheitlichen Auswirkungen von Chemikalien, Schadstoffen in oder außerhalb von geschlossenen Räumen und anderen Stressfaktoren, die mit dem Klimawandel, dem Arbeitsplatz, dem Lebensstil oder der Umwelt zusammenhängen, sowie der kombinierten Auswirkungen mehrerer Stressfaktoren;

ökologische, berufsbedingte, sozioökonomische, kulturelle, genetisch bedingte und verhaltensbezogene Faktoren, die sich auf die physische und psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen auswirken, sowie deren Wechselwirkung, unter besonderer Berücksichtigung schutzbedürftiger und benachteiligter Menschen und gegebenenfalls alters- und geschlechtsspezifischer Fragen und auch der Auswirkungen der Gestaltung von Gebäuden, Erzeugnissen und Dienstleistungen auf die Gesundheit;

Risikobewertung, -management und -mitteilung, unterstützt durch transdisziplinäre Ansätze, soweit von Belang, und verbesserte Instrumente für eine faktengestützte Entscheidungsfindung, einschließlich der Ersetzung von Tierversuchen bzw. Alternativen hierzu;

Kapazitäten und Infrastrukturen für die sichere Erhebung, Weitergabe, Nutzung, Weiterverwendung und Verknüpfung von Daten zu allen Gesundheitsfaktoren — einschließlich der Exposition des Menschen — und für die Gewährleistung ihrer Anbindung an Datenbanken zu Umweltparametern, Lebensstilen, Gesundheitszustand und Krankheiten auf Unions- und internationaler Ebene;

Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Primärprävention einschließlich berufsbedingter Aspekte.

1.2.3.   Nicht übertragbare und seltene Krankheiten

Nicht übertragbare Krankheiten, einschließlich Krebs und seltener Krankheiten, stellen eine große Herausforderung für Gesundheit und Gesellschaft dar und erfordern ein besseres Verständnis und eine bessere Klassifizierung sowie wirksamere Ansätze, einschließlich Konzepten der personalisierten Medizin (auch als „Präzisionsmedizin“ bezeichnet), für Prävention, Diagnose, Überwachung, Behandlung, Rehabilitation und Heilung und auch ein besseres Verständnis von Multimorbidität.

Grundzüge

Verständnis der Mechanismen, die der Entstehung nicht übertragbarer Krankheiten, einschließlich Herz-Kreislauf-Erkrankungen, zugrunde liegen;

Populations-Längsschnittstudien zur Unterstützung des Verständnisses von Gesundheits- und Krankheitsparametern und als Hilfe bei der Stratifizierung von Populationen zur Unterstützung der Entwicklung der Präventivmedizin;

diagnostische Instrumente und Techniken für eine frühere und genauere Diagnose und für eine rechtzeitige, auf den Patienten abgestimmte Behandlung, mit der das Fortschreiten der Erkrankung verzögert oder umgekehrt werden kann;

Präventions- und Screening-Programme im Einklang mit Empfehlungen der WHO, VN und der Union, oder über diese hinausgehend;

integrierte Lösungen für Selbstüberwachung, Gesundheitsförderung, Prävention von Krankheiten und Behandlung von chronischen und Mehrfacherkrankungen, einschließlich neurodegenerativer Erkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen;

Behandlungen, Heilmethoden oder andere therapeutische Eingriffe, einschließlich pharmakologischer und nicht- pharmakologischer Behandlungen;

Palliativversorgung;

Bereiche mit hohem ungedecktem klinischem Bedarf, wie etwa seltene Krankheiten, einschließlich Krebserkrankungen bei Kindern;

Bewertung der vergleichenden Wirksamkeit von Interventionen und Lösungen, auch auf der Basis von Real-Welt-Daten (real-world data);

Anwendungsforschung zur Weiterentwicklung medizinischer Maßnahmen und zur Förderung ihrer Einführung im Rahmen von Gesundheitsstrategien und -systemen;

Verstärkung der Erforschung und Verbesserung der Information, der Versorgung und der Behandlung, einschließlich personalisierter Medizin bei seltenen Krankheiten.

1.2.4.   Infektionskrankheiten, einschließlich armutsassoziierter und vernachlässigter Krankheiten

Der Schutz von Menschen vor grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren stellt eine große Herausforderung für die öffentliche und weltweite Gesundheit dar und fordert eine wirksame internationale Zusammenarbeit auf Unions- und globaler Ebene. Dazu gehören das Verständnis, die Prävention, die Vorsorge, die Früherkennung von und eine Antwort der Forschung auf den Ausbruch, die Behandlung und die Heilung von Infektionskrankheiten einschließlich armutsbedingter und vernachlässigter Krankheiten sowie die Bekämpfung der Antibiotikaresistenz nach dem Europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“.

Grundzüge

Verständnis infektionsbezogener Mechanismen;

Triebkräfte für das Auftreten oder Wiederauftreten von Infektionskrankheiten und ihre Ausbreitung, einschließlich der Übertragung von Tieren auf den Menschen (Zoonosen), oder von anderen Teilen der Umwelt (Wasser, Boden, Pflanzen, Lebensmittel) auf den Menschen sowie Auswirkungen des Klimawandels und der Entwicklung der Ökosysteme auf die Dynamik von Infektionskrankheiten;

Vorhersage, frühzeitige und rasche Erkennung, Eindämmung und Überwachung von Infektionskrankheiten, therapieassoziierten Infektionen und umweltbezogenen Faktoren;

Bekämpfung der antimikrobiellen Resistenz, einschließlich Epidemiologie, Prävention und Diagnose sowie Entwicklung neuer antimikrobieller Wirkstoffe und Impfstoffe;

Impfstoffe — einschließlich Plattformtechnologien für Impfstoffe —, Diagnostik, Behandlungen und Heilmethoden bei Infektionskrankheiten, einschließlich Begleiterkrankungen und Koinfektionen;

Maßnahmen gegen Impfmüdigkeit, Verständnis zögerlicher Impfbereitschaft und Stärkung des Vertrauens in Impfstoffe;

wirksame Maßnahmen und Strategien zur Vorsorge, Abwehr und Erholung in gesundheitlichen Krisensituationen unter Einbeziehung der lokalen Bevölkerung und ihre Koordinierung auf regionaler, nationaler und Unionsebene;

Hindernisse für die Umsetzung und Einführung medizinischer Interventionen in der klinischen Praxis sowie im Gesundheitswesen;

grenzüberschreitende Aspekte von Infektionskrankheiten und besondere Herausforderungen in Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen, etwa AIDS, Tuberkulose und Tropenkrankheiten, einschließlich Malaria, aber auch die Herausforderungen durch Migrationsströme und im Verhältnis zur generell immer größeren Mobilität der Menschen.

1.2.5.   Instrumente, Technologien und digitale Lösungen für Gesundheit und Pflege, einschließlich personalisierte Medizin

Gesundheitstechnologien und -instrumente sind für die öffentliche Gesundheit von entscheidender Bedeutung und haben in hohem Maße zu wichtigen Verbesserungen bei Lebensqualität, Gesundheit und Pflege der Menschen in der Union beigetragen. Daher besteht eine zentrale strategische Herausforderung darin, angemessene, verlässliche, sichere, benutzerfreundliche und kostengünstige Instrumente und Technologien für Gesundheit und Pflege unter gebührender Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und der alternden Gesellschaft zu konzipieren, zu entwickeln, bereitzustellen, anzuwenden und zu bewerten. Dazu gehören Schlüsseltechnologien — von neuen Biomaterialen bis zur Biotechnologie — sowie Einzelzellmethoden, Multi-Omik-Ansätze und systemmedizinische Konzepte, künstliche Intelligenz (KI) und andere digitale Technologien, die deutliche Verbesserungen gegenüber den bestehenden Technologien bieten und eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Gesundheitsindustrie fördern, die hochwertige Arbeitsplätze schafft. Die europäische Gesundheitsindustrie ist mit 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und 1,5 Millionen Beschäftigten ein entscheidender Wirtschaftszweig in der Union. Relevante Akteure müssen so früh wie möglich einbezogen, und die nicht-technologische Dimension berücksichtigt werden, um die Akzeptanz neuer Technologien, Methoden und Instrumente sicherzustellen. Diese Akteure umfassen Bürger, informelle Erbringer von Gesundheitsleistungen und Fachleute in Heilberufen.

Grundzüge

Instrumente und Technologien für Anwendungen im gesamten Gesundheitsspektrum und bei jeder relevanten medizinischen Indikation, einschließlich funktionaler Beeinträchtigungen;

integrierte Instrumente, Technologien, Medizinprodukte, bildgebende Verfahren, Biotechnologie, Nanomedizin und neuartige Therapien (einschließlich Zell- und Gentherapie) sowie digitale Lösungen für die menschliche Gesundheit und Pflege, einschließlich KI, mobiler Lösungen und Telegesundheitsdiensten; dabei werden — soweit relevant — Aspekte der kosteneffizienten Herstellung in einem frühen Stadium behandelt (um die industrielle Stufe und das Innovationspotenzial zu optimieren, damit ein erschwingliches Medizinprodukt zustande kommt);

Erprobung, großmaßstäbliche Einführung, Optimierung und innovationsfördernde Beschaffung von Gesundheits- und Pflegetechnologien und -instrumenten unter realen Bedingungen, einschließlich klinischer Prüfungen, sowie Anwendungsforschung, einschließlich auf personalisierter Medizin beruhender Diagnostik;

innovative Verfahren und Dienstleistungen für die Entwicklung, Herstellung und rasche Bereitstellung von Instrumenten und Technologien für Gesundheit und Pflege;

Sicherheit, Wirksamkeit, Kosteneffizienz, Interoperabilität und Qualität von Gesundheits- und Pflegeinstrumenten und -technologien sowie ihre ethischen, rechtlichen und sozialen Auswirkungen, einschließlich Fragen der gesellschaftlichen Akzeptanz;

Regulierungswissenschaft und -standards für Gesundheits- und Pflegetechnologien und -instrumente;

Gesundheitsdatenverwaltung, einschließlich Interoperabilität der Daten, Integration, Methoden zur Analyse und Visualisierung, Entscheidungsprozesse, aufbauend auf KI, Data Mining, Massendaten, Bioinformatik und Technologien für Hochleistungsrechnen, um die personalisierte Medizin einschließlich Prävention zu fördern und den Gesundheitslebenslauf zu optimieren.

1.2.6.   Gesundheitssysteme

Die Gesundheitssysteme sind eine Schlüsselkomponente der Sozialsysteme der Union; 2017 waren 24 Millionen Personen im Gesundheits- und Sozialwesen beschäftigt. Eine Hauptpriorität der Mitgliedstaaten besteht darin, die Gesundheitssysteme so zu gestalten, dass sie sicher und gesichert, für alle zugänglich, integriert, kostengünstig, widerstandsfähig, nachhaltig und vertrauenswürdig sind und rasche und sinnvolle Dienste anbieten; gleichzeitig sollen Ungleichheiten abgebaut werden, unter anderem durch Erschließung des Potenzials datengesteuerter und digitaler Innovationen für eine bessere Gesundheit und eine patientenorientierte Pflege auf der Grundlage offener und sicherer europäischer Dateninfrastrukturen. Neue Möglichkeiten wie die Einführung von 5G, das Konzept der „digitalen Zwillinge“ und das Internet der Dinge werden die digitale Transformation von Gesundheit und Pflege voranbringen.

Grundzüge

Unterstützung der Wissensbasis für Reformen der Gesundheitssysteme und der Gesundheitspolitik in Europa und darüber hinaus;

neue Modelle und Konzepte für Gesundheit und Pflege, einschließlich Konzepten der personalisierten Medizin, verwaltungstechnische und organisatorische Aspekte und ihre Übertragbarkeit oder Anpassung von Land zu Land bzw. von Region zu Region;

Verbesserung der Bewertung von Gesundheitstechnologien;

Entwicklungen bei der gesundheitlichen Ungleichheit und wirksame politische Gegenmaßnahmen;

künftiges Gesundheitspersonal und seine Bedürfnisse einschließlich digitaler Kompetenzen;

Verbesserung der raschen, zuverlässigen, sicheren und vertrauenswürdigen Bereitstellung von Gesundheitsinformationen und der Verwendung oder Weiterverwendung von Gesundheitsdaten, einschließlich elektronischer Patientenakten, unter gebührender Berücksichtigung des Datenschutzes — einschließlich des Missbrauchs von Informationen zum persönlichen Lebensstil und zur Gesundheit —, der Sicherheit, der Zugänglichkeit, der Interoperabilität, der Standards, der Vergleichbarkeit und der Integrität;

Resilienz der Gesundheitssysteme für die Bewältigung der Auswirkungen von Krisen und den Umgang mit disruptiven Innovationen;

Lösungen für die verstärkte Teilhabe der Bürger und Patienten, die Selbstüberwachung und die Interaktion mit dem Personal des Gesundheits- und Sozialwesens für eine stärker integrierte Versorgung und einen benutzerorientierten Ansatz unter Berücksichtigung des gleichberechtigten Zugangs;

Daten, Informationen, Wissen und bewährte Verfahren aus der Forschung zum Gesundheitswesen auf Unionsebene und weltweit, aufbauend auf vorhandenem Wissen und vorhandenen Datenbanken.

2.   CLUSTER „KULTUR, KREATIVITÄT UND INKLUSIVE GESELLSCHAFT“

2.1.   Hintergrund

Die Union steht für einen einzigartigen Weg, bei dem Wirtschaftswachstum mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen und mit Sozialpolitik, mit einem hohen Maß an sozialer Inklusion und gemeinsamen Werten wie Demokratie, Menschenrechte und Geschlechtergleichstellung sowie mit dem Reichtum der Vielfalt kombiniert wird. Dieses Modell entwickelt sich ständig weiter und muss sich den Herausforderungen stellen, die unter anderem mit der Globalisierung, dem technologischen Wandel und zunehmenden Ungleichheiten verbunden sind.

Die Union muss ein inklusives und nachhaltiges Wachstum fördern und dabei die Vorteile des technologischen Fortschritts nutzen, das Vertrauen in die demokratische Staatsführung stärken und ihre Innovation fördern, Bildung unterstützen, Ungleichheiten, Arbeitslosigkeit, Marginalisierung, Diskriminierung und Radikalisierung bekämpfen, die Menschenrechte gewährleisten, die kulturelle Vielfalt und das europäische Kulturerbe fördern und die Teilhabe der Bürger durch soziale Innovation stärken. Die Steuerung der Migration und die Integration von Migranten werden auch weiterhin Priorität haben. Die Rolle von FuI im Bereich der Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften sowie in der Kultur- und Kreativwirtschaft bei der Bewältigung dieser Herausforderungen und bei der Verwirklichung der Ziele der Union ist von grundlegender Bedeutung. So sind insbesondere die Aspekte der Sozial- und der Geisteswissenschaften in allen Interventionsbereichen dieses Clusters integriert.

Der Umfang, die Komplexität und der generationenübergreifende und transnationale Charakter der Herausforderungen erfordern ein vielschichtiges Handeln der Union. Der Versuch, diese kritischen sozialen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Fragen allein auf nationaler Ebene zu behandeln, würde die Gefahr einer ineffizienten Nutzung der Ressourcen, einer Fragmentierung der Ansätze und der Entstehung unterschiedlicher Standards bei Wissen und Kapazitäten mit sich bringen.

Die FuI-Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesem Cluster werden sich insgesamt an den Prioritäten der Union bei dem demokratischen Wandel ausrichten: Beschäftigung, Wachstum und Investitionen, Justiz und Grundrechte, Migration, eine vertiefte und fairere europäische Währungsunion, sowie digitaler Binnenmarkt. Sie werden im Einklang mit der Agenda von Rom stehen, bei der es um die Förderung eines „sozialen Europas“ und „einer Union, die unser kulturelles Erbe bewahrt und die kulturelle Vielfalt fördert“ geht. Außerdem werden sie die Europäische Säule sozialer Rechte und den „Global Compact“ für eine sichere, geregelte und reguläre Migration unterstützen. Synergien mit dem durch die Verordnung (EU) 2021/693 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) eingerichteten Programm „Justiz“ und dem durch die Verordnung (EU) 2021/692 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) eingerichteten Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“, mit denen Tätigkeiten im Bereich des Zugangs zu den Gerichten, der Opferrechte, der Gleichstellung der Geschlechter, der Nichtdiskriminierung, des Datenschutzes und der Förderung der Unionsbürgerschaft unterstützt werden, sowie mit dem Programm „Kreatives Europa“ und dem durch die Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) aufgestellten Programm „Digitales Europa“, sowie Erasmus, Erasmus+ und mit dem ESF+ werden genutzt.

Mit den Tätigkeiten wird ein direkter Beitrag zu folgenden Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen geleistet: Ziel 1 (Keine Armut), Ziel 3 (Gesundheit und Wohlergehen); Ziel 4 (Hochwertige Bildung), Ziel 5 (Gleichstellung der Geschlechter), Ziel 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), Ziel 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), Ziel 10 (Weniger Ungleichheiten), Ziel 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden), Ziel 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen).

2.2.   Interventionsbereiche

2.2.1.   Demokratie und Staatsführung

Das Vertrauen in die Demokratie und in etablierte politische Institutionen scheint zu schwinden. Die Politikverdrossenheit findet zunehmend im Zulauf für Anti-Establishment- und populistische Parteien sowie im wachsenden Nativismus ihren Ausdruck. Hinzu kommen unter anderem sozioökonomische Ungleichheiten, große Migrationsbewegungen und Sicherheitsbedenken. Zur Bewältigung der derzeitigen und künftigen Herausforderungen bedarf es neuer Überlegungen darüber, wie sich die demokratischen Institutionen auf allen Ebenen in einem Kontext größerer Vielfalt, eines globalen wirtschaftlichen Wettbewerbs, der Digitalisierung und des raschen technologischen Fortschritts anpassen müssen, wobei es entscheidend auf die Erfahrung der Bürger mit demokratischen Diskursen, Gepflogenheiten und Institutionen ankommen wird.

Grundzüge

Geschichte, Entwicklung und Effizienz demokratischer Systeme auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Formen; Rolle der Bildungs-, Kultur- und Jugendpolitik als Eckpfeiler der demokratischen Bürgerschaft;

Rolle des Sozialkapitals und des Zugangs zu Kultur bei der Stärkung des demokratischen Dialogs, der Bürgerbeteiligung sowie offener und auf Vertrauen gegründeter Gesellschaften;

innovative und verantwortungsvolle Ansätze zur Unterstützung der Transparenz, Zugänglichkeit, Reaktionsfähigkeit, Rechenschaftspflicht, Vertrauenswürdigkeit, Resilienz, Wirksamkeit und Legitimität demokratischer Staatsführung unter uneingeschränkter Achtung der Grund- und Menschenrechte sowie der Rechtsstaatlichkeit;

Strategien zur Bekämpfung von Populismus, Rassismus, Polarisierung, Korruption, Extremismus, Radikalisierung und Terrorismus und zur Einbeziehung, Ermächtigung und Beteiligung der Bürger;

Analyse und Entwicklung der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Inklusion sowie der interkulturellen Dynamik in Europa und darüber hinaus;

besseres Verständnis der Rolle journalistischer Normen und von Nutzern generierter Inhalte in einer hypervernetzten Gesellschaft und Entwicklung von Instrumenten zur Bekämpfung von Desinformation;

Rolle der multikulturellen einschließlich spirituellen Identität für die Demokratie, die Staatsbürgerschaft und das politische Engagement sowie für die Grundwerte der Union wie Respekt, Toleranz, Gleichstellung der Geschlechter, Zusammenarbeit und Dialog;

Unterstützung der Forschung, um die Identität von und die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Gemeinschaften, Regionen und Nationen zu verstehen;

Auswirkungen von technologischen und wissenschaftlichen Fortschritten, einschließlich Massendaten, sozialer Netzwerke im Internet und KI auf die Demokratie, Privatsphäre und Redefreiheit;

deliberative, partizipative und direkte Demokratie und Staatsführung sowie aktive und inklusive Bürgerschaft, einschließlich der digitalen Dimension;

Auswirkungen wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten auf die politische Partizipation und die demokratische Staatsführung und Forschung zu der Frage, in welchem Umfang diese Auswirkungen zur Bekämpfung von Ungleichheiten und allen Formen der Diskriminierung, auch im Bereich Geschlechtergleichstellung, und zu einer widerstandfähigeren Demokratie beitragen können;

menschliche, soziale und politische Dimensionen von Kriminalität, Dogmatismus und Radikalisierung sowohl bei Tätern und potenziellen Tätern als auch bei Opfern und potenziellen Opfern;

Bekämpfung von Desinformation, gezielten Falschmeldungen und Hetze und ihrer Auswirkungen auf die Gestaltung des öffentlichen Raums;

die Union als internationaler und regionaler Akteur des Multilateralismus, einschließlich neuer Konzepte für die Wissenschaftsdiplomatie;

Effizienz der Justizsysteme und verbesserter Zugang zur Justiz aufgrund der Unabhängigkeit und der Grundsätze der Justiz und der Achtung der Menschenrechte sowie faire, effiziente und transparente Verfahren in Zivil- wie auch in Strafsachen.

2.2.2.   Kultur, Kulturerbe und Kreativität

Die europäische Kultur- und Kreativwirtschaft schlägt Brücken zwischen Kunst, Kultur, spirituellen Überzeugungen und Erfahrungen sowie Kulturerbe, Wirtschaft und Technologie. Darüber hinaus spielt die Kultur- und Kreativwirtschaft eine Schlüsselrolle bei der Reindustrialisierung Europas; sie ist ein Wachstumsmotor und befindet sich in einer strategischen Position, um durch Innovationen Ausstrahlungseffekte auf andere Wirtschaftszweige wie Tourismus, Einzelhandel, Medien sowie digitale Technologien und Technik auszulösen. Das Kulturerbe ist integraler Bestandteil der Kultur- und Kreativwirtschaft und bildet das Grundgewebe unseres Lebens; es ist sinnstiftend für Gemeinschaften, Gruppen und Gesellschaften und verleiht ihnen ein Gefühl der Zugehörigkeit. Es bildet die Brücke zwischen der Vergangenheit und der Zukunft unserer Gesellschaften. Ein besseres Verständnis des Kulturerbes und der Art und Weise, wie es wahrgenommen und interpretiert wird, ist für die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft in Europa und weltweit wesentlich. Es ist auch eine Triebfeder der europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Wirtschaft und eine starke Inspirationsquelle für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Bewahrung, der Schutz, die Restaurierung und die Erforschung unseres Kulturerbes, der Zugang dazu und die volle Nutzung seines Potenzials stellen entscheidende Herausforderungen für die jetzige und für künftige Generationen dar. Das materielle und immaterielle Kulturerbe ist ein wichtiger Impulsgeber und eine reiche Inspirationsquelle für die Kunst, das traditionelle Handwerk und den kulturellen, den kreativen und den unternehmerischen Sektor, die Triebkräfte für nachhaltiges Wirtschaftswachstum, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und den Außenhandel sind. In diesem Sinne müssen sowohl Innovation als auch Resilienz des Kulturerbes bei der Zusammenarbeit mit örtlichen Gemeinschaften und relevanten Akteuren in Betracht gezogen werden. Das Kulturerbe kann auch als Mittel der Kulturdiplomatie dienen und als Faktor für die Identitätsstiftung und den kulturellen und sozialen Zusammenhalt.

Grundzüge

Kulturerbestudien und -wissenschaften mit Spitzentechnologien und innovativen Methoden, auch aus dem Digitalbereich;

Zugang zum Kulturerbe und dessen gemeinsame Nutzung mit innovativen Nutzungsmustern und partizipatorischen Managementmodellen;

Forschung über die Zugänglichkeit des Kulturerbes durch neue Technologien wie Cloud-Dienste, einschließlich eines virtuellen Kooperationsraumes für das europäische Kulturerbe, sowie Förderung und Erleichterung der Übermittlung von Know-how und Kompetenzen; dem wird eine Folgenabschätzung vorausgehen;

tragfähige Geschäftsmodelle zur Stärkung der finanziellen Basis des Kulturerbesektors;

Verknüpfung des Kulturerbes mit neuen kreativen Sektoren, einschließlich interaktiver Medien, und soziale Innovationen;

Beitrag des Kulturerbes zur nachhaltigen Entwicklung durch Erhaltung, Schutz, Entwicklung und Regenerierung von Kulturlandschaften, mit der Union als Labor für Kulturerbe-Innovationen und nachhaltigen Kulturtourismus;

Erhaltung, Schutz, Aufwertung, Restaurierung und nachhaltige Bewirtschaftung von Kulturerbe und Sprachen, auch unter Nutzung traditioneller Fertigkeiten und Handwerksberufe oder unter Einsatz von Spitzentechnologien, darunter digitale Technologien;

Einfluss von kulturellen Erinnerungen, Traditionen, Verhaltensmustern, Wahrnehmungen, Überzeugungen, Werten, Zugehörigkeitsgefühlen und Identitäten; die Rolle der Kultur und des Kulturerbes in multikulturellen Gesellschaften und Muster der kulturellen Inklusion oder Exklusion.

2.2.3.   Sozialer und wirtschaftlicher Wandel

Die Gesellschaften Europas erleben einen tiefgreifenden sozioökonomischen und kulturellen Wandel, insbesondere infolge der Globalisierung und der technologischen Innovation. Gleichzeitig hat die Einkommensungleichheit in den meisten europäischen Ländern zugenommen (6). Für die Förderung eines nachhaltigen und integrativen Wachstums, die Gleichstellung der Geschlechter, das Wohlergehen, die Verringerung von Ungleichheiten, die Ankurbelung der Produktivität (einschließlich Fortschritten bei der Messung der Produktivität), sozialräumliche Ungleichheiten und Humankapital, das Verständnis und die Bewältigung von Herausforderungen im Bereich Migration und Integration sowie die Förderung der Solidarität zwischen den Generationen, des interkulturellen Dialogs und der sozialen Mobilität sind zukunftsweisende Maßnahmen erforderlich. Eine gerechtere Zukunft in Wohlstand erfordert zugängliche, integrative und hochwertige Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Grundzüge

Wissensbasis für Beratung über Investitionen und politische Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, zur Förderung von Qualifikationen mit Mehrwert, Produktivität, sozialer Mobilität, Wachstum, sozialer Innovation und Beschäftigung; Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung bei der Bekämpfung von Ungleichheiten und bei der Förderung der Inklusion, einschließlich der Vorbeugung gegen Schulversagen;

soziale Nachhaltigkeit über rein BIP-gestützte Indikatoren hinaus, insbesondere neue Wirtschafts- und Geschäftsmodelle und neue Finanztechnologien;

statistische und andere wirtschaftliche Instrumente für ein besseres Verständnis von Wachstum und Innovation vor dem Hintergrund stockender Produktivitätsgewinne oder struktureller wirtschaftlicher Veränderungen;

neue Unternehmensführungsmodelle in neu entstehenden Wirtschaftsbereichen und Marktinstitutionen;

neue Formen von Arbeit, die Rolle der Arbeit, Kompetenzerweiterung, Trends und Veränderungen am Arbeitsmarkt und bei den Einkommen in den heutigen Gesellschaften und ihre Auswirkungen auf Einkommensverteilung, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Arbeitsumfeld, Nichtdiskriminierung, einschließlich Geschlechtergleichstellung, und soziale Inklusion;

größeres Verständnis des gesellschaftlichen Wandels in Europa und seiner Auswirkungen;

Auswirkungen des sozialen, technologischen und wirtschaftlichen Wandels auf den Zugang zu sicherem, gesundem, erschwinglichem und nachhaltigem Wohnraum;

Anpassung der Steuer- und Sozialleistungssysteme und Maßnahmen im Bereich der sozialen Sicherheit und der sozialen Investitionen mit dem Ziel, Ungleichheiten auf gerechte und nachhaltige Weise zu verringern und die Auswirkungen von Technologie, Demografie und Vielfalt anzugehen;

integrative und nachhaltige Entwicklungs- und Wachstumsmodelle für städtische, stadtähnliche und ländliche Gebiete;

Verständnis der Mobilität der Menschen und ihrer Auswirkungen im Kontext der sozialen und wirtschaftlichen Transformation, betrachtet auf globaler und lokaler Ebene, für eine bessere Steuerung der Migration, die Respektierung von Unterschieden, die langfristige Integration von Migranten einschließlich Flüchtlingen und die Auswirkungen entsprechender politischer Maßnahmen; Einhaltung internationaler Verpflichtungen und Achtung der Menschenrechte und Fragen der Entwicklungshilfe und der Entwicklungszusammenarbeit; umfassender und besserer Zugang zu hochwertiger Bildung, zur Ausbildung, zum Arbeitsmarkt, zur Kultur, zu Hilfsdiensten und zu einer aktiven und inklusiven Bürgerschaft, insbesondere für benachteiligte Bevölkerungsgruppen, einschließlich Migranten;

Bewältigung der großen Herausforderungen, vor denen die europäischen Modelle für sozialen Zusammenhalt, Immigration, Integration, demografischen Wandel, Altern, Behinderung, Bildung, Armut und soziale Ausgrenzung stehen;

fortschrittliche Strategien und innovative Methoden für die Gleichstellung der Geschlechter in allen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereichen sowie die Bewältigung geschlechtsbezogener Vorurteile und geschlechtsspezifischer Gewalt;

Ausrichtung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung darauf, den digitalen Wandel in der Union zu fördern und optimal zu nutzen sowie die Risiken aus der globalen Vernetzung und technologischen Innovationen — insbesondere neue Online-Risiken — und aus ethischen Fragen, sozioökonomischen Ungleichheiten und radikalen Marktveränderungen zu mindern;

Modernisierung der Steuerungs- und Verwaltungssysteme der öffentlichen Verwaltungen mit dem Ziel der Einbeziehung der Bürger und der Erfüllung ihrer Erwartungen an Dienstleistungserbringung, Transparenz, Zugänglichkeit, Offenheit, Rechenschaftspflicht und Nutzerorientierung.

3.   CLUSTER „ZIVILE SICHERHEIT FÜR DIE GESELLSCHAFT“

3.1.   Hintergrund

Die europäische Zusammenarbeit hat zu einer beispiellosen Ära des Friedens, der Stabilität und des Wohlstands auf dem europäischen Kontinent beigetragen. Allerdings muss Europa den Herausforderungen begegnen, die sich aus den anhaltenden Bedrohungen für die Sicherheit unserer zunehmend komplexen und digitalisierten Gesellschaft ergeben. Terroranschläge und Radikalisierung sowie Cyberangriffe und hybride Bedrohungen schüren die Sicherheitssorgen und belasten unsere Gesellschaften besonders stark. Neue Sicherheitsbedrohungen, die in naher Zukunft durch neue Technologien verursacht werden können, erfordern ebenfalls Aufmerksamkeit. Sicherheit und Wohlstand in der Zukunft hängen davon ab, dass die Fähigkeiten zum Schutz Europas gegen diese Bedrohungen verbessert werden. Dazu reichen rein technische Mittel nicht aus; vielmehr bedarf es des Wissens über Menschen, über ihre Geschichte, über ihre Kultur und über ihr Verhalten, wozu auch ethische Erwägungen zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit zählen. Darüber hinaus muss Europa sicherstellen, dass es bei sicherheitskritischen Technologien unabhängig ist, und die Entwicklung bahnbrechender Sicherheitstechnologien unterstützen.

Die europäischen Bürger, die staatlichen Institutionen, die Institutionen der Union und die Wirtschaft müssen vor den anhaltenden Bedrohungen durch Terrorismus und organisierte Kriminalität, einschließlich des illegalen Handels mit Feuerwaffen, des Drogen- und Menschenhandels und des illegalen Handels mit Kulturgütern, geschützt werden. Die menschliche und die soziale Dimension von Kriminalität und gewaltbereiter Radikalisierung erfordern ein besseres Verständnis, damit staatliche Maßnahmen auf dem Gebiet der Sicherheit verbessert werden können. Die Stärkung des Schutzes und der Sicherheit durch besseres Grenzmanagement einschließlich der See- und Landgrenzen ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Die Cyberkriminalität nimmt zu, und die damit verbundenen Risiken werden im Zuge der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft immer vielfältiger. Europa muss seine Anstrengungen fortsetzen, die Cybersicherheit, den Schutz der Privatsphäre im digitalen Umfeld und den Schutz personenbezogener Daten zu verbessern und die Verbreitung falscher und schädlicher Informationen zu bekämpfen, um die demokratische, soziale und wirtschaftliche Stabilität zu wahren. Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Auswirkungen extremer Wetterereignisse wie Überschwemmungen, Stürme, Hitzewellen oder Dürren, die sich aufgrund des Klimawandels verschärfen und Waldbrände und Landdegradation auslösen, sowie anderer Naturkatastrophen wie Erdbeben einzudämmen. Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachte Katastrophen können wichtige gesellschaftliche Funktionen und kritische Infrastrukturen wie Kommunikation, Gesundheitsfürsorge, Lebensmittel, Trinkwasser, Energieversorgung, Verkehr, Sicherheit und Regierung/Verwaltung gefährden.

Zur Verbesserung der Katastrophenvorsorge sind im Rahmen dieses Clusters sowohl technische Forschung als auch die Erforschung des menschlichen Faktors erforderlich, wozu gegebenenfalls auch das Testen von Anwendungen und die Überprüfung von Fortbildungsmaßnahmen, Cyberhygiene und Cyberbildung gehören. Es bedarf größerer Anstrengungen, um die Ergebnisse der Sicherheitsforschung auszuwerten und ihre Übernahme zu fördern.

Im Rahmen dieses Clusters werden Synergien angestrebt, insbesondere mit folgenden Programmen: Fonds für die innere Sicherheit, Fonds für integriertes Grenzmanagement und Programm „Digitales Europa“. Ferner soll dabei die Zusammenarbeit zwischen zwischenstaatlichen Agenturen und Organisationen im Bereich FuI verbessert werden, auch durch Austausch- und Konsultationsmechanismen wie im Interventionsbereich „Schutz und Sicherheit“.

Die Sicherheitsforschung ist Teil einer umfassenden Reaktion der Union auf Sicherheitsbedrohungen. Sie trägt zur Fähigkeitsentwicklung bei, indem sie die künftige Verfügbarkeit von Technologien, Techniken und Anwendungen sicherstellt, die erforderlich sind, um die von politischen Entscheidungsträgern, Praktikern und Organisationen der Zivilgesellschaft ermittelten Fähigkeitslücken zu schließen. Bereits jetzt machen die Forschungsmittel des früheren Rahmenprogramms der Union rund 50 % der gesamten öffentlichen Mittel für die Sicherheitsforschung in der Union aus. Die verfügbaren Instrumente, einschließlich des durch die Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) eingerichteten Weltraumprogramms der Union (EGNOS und Galileo, Copernicus, Weltraumlage-Erfassung und staatliche Satellitenkommunikation), werden in vollem Umfang zum Einsatz kommen. Zwar werden die FuI-Tätigkeiten im Rahmen des spezifischen Programms ausschließlich auf zivile Anwendungen ausgerichtet, doch sollen durch Koordinierung mit Unions-finanzierter Verteidigungsforschung Synergien verstärkt werden, wobei anerkannt wird, dass einige Bereiche Technologien mit doppeltem Verwendungszweck umfassen. Doppelfinanzierungen sind zu vermeiden. Die grenzübergreifende Zusammenarbeit trägt zur Entwicklung eines europäischen Binnenmarkts im Sicherheitsbereich und zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Industrie bei und stärkt damit die Autonomie der Union. Der Frage, wie der Mensch Sicherheit versteht und wahrnimmt, wird gebührend Beachtung geschenkt.

Die Sicherheitsforschung trägt zur Erfüllung der Verpflichtung im Rahmen der Agenda von Rom bei, auf ein „sicheres und geschütztes Europa“ hinzuarbeiten und damit einen Beitrag zum Aufbau einer echten und wirksamen Sicherheitsunion zu leisten.

Mit den Tätigkeiten wird ein direkter Beitrag zu folgenden Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen geleistet: Ziel 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen).

3.1.1.   Katastrophenresiliente Gesellschaften

Katastrophen, ob durch die Natur oder durch Menschen verursachte Katastrophen, können vielfältige Ursachen haben, einschließlich: Terroranschläge, klimabezogene und andere Extremereignisse (u. a. infolge des steigenden Meeresspiegels): Diese Ursachen schließen insbesondere Waldbrände, Hitzewellen, Überschwemmungen, Dürren, Wüstenbildung, Erdbeben, Tsunamis und Vulkanausbrüche, Wasserkrisen, Weltraumwetterereignisse, Industrie- und Verkehrsunfälle und Ereignissen chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Art (Chemical, Biological, Radiological, Nuclear; CBRN) und daraus entstehende Risikokaskaden ein. Ziel ist es, den Verlust von Menschenleben und Schäden für Gesundheit und Umwelt, Traumata und wirtschaftliche Verluste und Sachschäden infolge von Katastrophen zu verringern bzw. zu verhindern, sowie die Ernährungssicherheit, die Arzneimittelversorgung und ärztliche Dienste sowie die Sicherheit der Wasserversorgung zu gewährleisten, und zusätzlich die Katastrophenrisiken besser zu verstehen und zu mindern und den Wiederaufbau nach Katastrophen zu verbessern. Dazu muss das gesamte Spektrum der Krisenbewältigung abgedeckt werden: von der Prävention und der Fortbildung zur Krisenbewältigung, Krisennachsorge und Widerstandsfähigkeit.

Grundzüge

Technologien, Fähigkeiten und Leitungsstrukturen für Ersthelfer bei Notfalleinsätzen in Krisen- und Katastrophenfällen und in der Krisennachsorge sowie in der ersten Wiederaufbauphase;

Fähigkeit der Gesellschaft zur wirksameren Verhinderung, Steuerung und Verringerung von Katastrophenrisiken, auch mithilfe naturgestützter Lösungen, durch Verbesserung der Vorhersagemöglichkeiten, der Prävention, der Vorsorge und der Reaktion bei bestehenden und neuen Risiken sowie bei Dominoeffekten, durch bessere Folgenabschätzung und ein besseres Verständnis des menschlichen Faktors beim Risikomanagement sowie durch bessere Strategien für die Risikokommunikation;

wirksamere Unterstützung des Konzepts eines besseren Wiederaufbaus („Building Back Better“) nach dem Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030 durch ein besseres Verständnis des Wiederaufbaus nach Katastrophen und die Erforschung einer wirksameren Bewertung der Risiken nach Katastrophen;

Interoperabilität von Ausrüstungen und Verfahren als Beitrag zur Erleichterung der grenzübergreifenden operativen Zusammenarbeit und zur Förderung eines integrierten Unionsmarktes.

3.1.2.   Schutz und Sicherheit

Es ist notwendig, die Bürger vor Sicherheitsbedrohungen durch kriminelle Handlungen, einschließlich terroristischer Aktivitäten, und vor hybriden Bedrohungen zu schützen und darauf zu reagieren, Menschen, öffentliche Räume und kritische Infrastrukturen sowohl vor physischen Anschlägen (einschließlich CBRNE (chemische, biologische, radiologische, nukleare und explosive Stoffe)) als auch vor Cyberangriffen zu schützen, Terrorismus und gewaltbereite Radikalisierung zu bekämpfen, einschließlich durch das Verständnis von terroristischen Ideen und Überzeugungen und das Vorgehen dagegen, schwere Kriminalität, einschließlich Cyberkriminalität, und organisierte Kriminalität (beispielsweise Produktpiraterie und Nachahmung) zu verhindern und zu bekämpfen, die Opfer zu unterstützen, kriminelle Geldströme zu verfolgen, neue forensische Fähigkeiten zu entwickeln, die Verwendung von Daten für die Strafverfolgung zu unterstützen und den Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der Strafverfolgung zu gewährleisten, die Grenzschutzfähigkeiten zu stärken, das Grenzmanagement an den Luft-, Land- und Seegrenzen der Union für den Personen- und Güterverkehr zu unterstützen und zu verstehen, welche Rolle der menschliche Faktor bei all diesen Sicherheitsbedrohungen und ihrer Verhinderung und Eindämmung spielt. Es ist von wesentlicher Bedeutung, die notwendige Flexibilität aufrechtzuerhalten, um rasch auf neue und unvorhergesehene mögliche Herausforderungen im Sicherheitsbereich reagieren zu können.

Grundzüge

Innovative Ansätze und Technologien für Sicherheitsakteure (z. B. Polizei, Feuerwehren, Gesundheitsdienste, Grenz- und Küstenwachen, Zollstellen), insbesondere im Kontext des digitalen Wandels und der Interoperabilität der Sicherheitskräfte, Betreiber von Infrastrukturen, Organisationen der Zivilgesellschaft und Stellen für die Verwaltung öffentlicher Räume;

Analyse grenzüberschreitender Kriminalitätsformen, fortschrittliche Methoden für das schnelle, zuverlässige, standardisierte und die Privatsphäre schützende Austauschen und Erheben von Daten sowie bewährte Verfahren;

menschliche und sozioökonomische Dimensionen von Kriminalität und gewaltbereiter Radikalisierung sowohl bei Tätern und potenziellen Tätern als auch bei Opfern und potenziellen Opfern, einschließlich des Verständnisses und der Bekämpfung von terroristischen Ideen und Überzeugungen und von Straftaten aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung oder der Rasse;

Analyse der Sicherheitsaspekte neuer Technologien wie DNA-Sequenzierung, Genomeditierung, Nanomaterialien und funktionelle Werkstoffe, KI, autonome Systeme, Drohnen, Robotik, Quantencomputer, Kryptowährungen, 3D-Druck, am Körper getragene Geräte, Blockchain sowie Sensibilisierung von Bürgern, öffentlichen Stellen und Unternehmen, um die Entstehung neuer Sicherheitsrisiken zu verhindern und bestehende Risiken — auch aufgrund dieser neuen Technologien — zu verringern;

verbesserte Prognose- und Analysefähigkeiten für Sicherheitsbedrohungen für die Politikgestaltung und auf strategischer Ebene;

Schutz kritischer Infrastrukturen sowie offener und öffentlicher Räume vor physischen, digitalen und hybriden Bedrohungen, einschließlich vor den Auswirkungen des Klimawandels;

Überwachung und Bekämpfung von Desinformationen und gezielten Falschmeldungen mit Auswirkungen auf die Sicherheit, einschließlich der Entwicklung von Fähigkeiten zur Aufdeckung der Quellen der Manipulation;

technische Entwicklung ziviler Anwendungen mit der Möglichkeit zur Verbesserung, soweit angezeigt, der Interoperabilität zwischen Katastrophenschutz und Militär;

Interoperabilität von Ausrüstungen und Verfahren als Beitrag zur Erleichterung der grenz-, staaten- und behördenübergreifenden operativen Zusammenarbeit und zur Förderung eines integrierten Unionsmarktes;

Entwicklung von Instrumenten und Methoden für wirksame und effiziente integrierte Grenzverwaltung, insbesondere um die Reaktionsfähigkeit zu erhöhen, und bessere Fähigkeiten zur Überwachung von Bewegungen über die Außengrenzen hinweg, um die Risikoerkennung, die Reaktion auf Zwischenfälle und die Kriminalitätsprävention zu verbessern;

Aufdeckung betrügerischer Machenschaften an Grenzübergangsstellen und über die gesamte Lieferkette, einschließlich der Erkennung gefälschter oder anderweitig manipulierter Dokumente, und Aufdeckung von Schleusung und Schmuggel;

Gewährleistung des Datenschutzes bei der Strafverfolgung, insbesondere mit Blick auf die rasante technologische Entwicklung, einschließlich der Vertraulichkeit und der Integrität von Informationen und der Rückverfolgbarkeit und Verarbeitung sämtlicher Transaktionen;

Entwicklung von Techniken für die Erkennung von Produktfälschungen, die Verbesserung des Schutzes von Originalteilen und -waren und die Kontrolle beförderter Erzeugnisse.

3.1.3.   Cybersicherheit

Böswillige Cyberaktivitäten bedrohen nicht nur unsere Volkswirtschaften, sondern gefährden auch das Funktionieren unserer Demokratien, unsere Freiheiten und unsere Werte. Cyberbedrohungen liegen oftmals kriminelle Absichten mit Profitgier zugrunde, sie können aber auch politisch und strategisch motiviert sein. Unsere Sicherheit, unsere Freiheit, unsere Demokratie und unser Wohlstand hängen von der Verbesserung unserer Fähigkeit ab, die Union gegen Cyberbedrohungen zu schützen. Der digitale Wandel erfordert eine deutliche Verbesserung der Cybersicherheit, um den Schutz der riesigen Anzahl von für das Internet der Dinge (Internet of things — IoT) geeigneten Geräten, die voraussichtlich an das Internet angeschlossen werden, und einen sicheren Betrieb von Netzen und Informationssystemen zu gewährleisten, einschließlich derjenigen für Stromnetze, Trinkwasseraufbereitung und -versorgung, Fahrzeuge und Verkehrssysteme, Krankenhäuser, Finanzen, öffentliche Einrichtungen, Fabriken und Wohnhäuser. Europa muss seine Resilienz gegenüber Cyberangriffen stärken und eine wirksame Cyber-Abschreckung schaffen; gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass der Datenschutz und die Freiheit der Bürger verstärkt werden. Es liegt im Interesse der Union sicherzustellen, dass sie wesentliche strategische Kapazitäten im Bereich der Cybersicherheit entwickelt und aufrechterhält, um ihren digitalen Binnenmarkt abzusichern und um insbesondere den Schutz von kritischen Netzen und von Informationssystemen zu gewährleisten und zentrale Cybersicherheitsdienste bereitzustellen. Die Union muss in der Lage sein, ihre digitalen Werte und Anlagen selbst zu sichern und im Wettbewerb auf dem globalen Cybersicherheitsmarkt zu bestehen.

Grundzüge

Technologien entlang der gesamten digitalen Wertschöpfungskette (von sicheren Komponenten und Postquantenkryptografie zu selbstheilender Software und selbstheilenden Netzen);

Technologien, Methoden, Standards und bewährte Verfahren zur Bewältigung von Bedrohungen der Cybersicherheit, wobei es auch darum geht, den künftigen Bedarf abzuschätzen und eine wettbewerbsfähige europäische Industrie aufrechtzuerhalten, einschließlich Werkzeugen zur elektronischen Identifizierung und zur Aufdeckung von Bedrohungen und Cyberhygiene sowie Aus- und Fortbildungsressourcen;

eine offene Zusammenarbeit für ein europäisches Kompetenznetzwerk und Kompetenzzentrum für Cybersicherheit.

4.   CLUSTER „DIGITALISIERUNG, INDUSTRIE UND WELTRAUM“

4.1.   Hintergrund

Die Union muss ihre technologische Souveränität und ihre wissenschaftlichen, technischen und industriellen Fähigkeiten in den Kernbereichen des Wandels, der sich in der Wirtschaft, am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft vollzieht, stärken, damit ihre Industrie wettbewerbsfähig bleibt und sie in der Lage ist, die vor ihr liegenden Herausforderungen zu bewältigen.

Auf die Industrie der Union entfallen ein Fünftel der Arbeitsplätze, zwei Drittel der FuI-Investitionen des Privatsektors und 80 % der Unionsexporte. Aus der neuen Welle von Innovationen, für die auch das Zusammenwachsen physischer und digitaler Techniken kennzeichnend ist und die die Lebensqualität der Bürger der Union verbessern, ergeben sich für die Industrie der Union enorme Möglichkeiten.

Ein wichtiger Faktor hierbei ist die Digitalisierung. Sie erfasst nach wie vor in rasanter Geschwindigkeit alle Sektoren, weshalb es für unsere Wirtschaftskraft und die Nachhaltigkeit unserer Gesellschaft unerlässlich ist, in Schwerpunktbereiche — von vertrauenswürdiger KI, dem Internet der nächsten Generation, dem Hochleistungsrechnen, über Fotonik, Quantentechnologien und Mikro- oder Nanoelektronik bis hin zu Robotik — zu investieren. Mit einem Anstieg des BIPs der Union von 30 % in den Jahren 2001 bis 2011 haben die Investitionen in digitale Technologien sowie deren Entwicklung und Anwendung der Wirtschaft der Union einen erheblichen Schub verliehen. In diesem Zusammenhang spielen KMU in der Union — in Bezug sowohl auf Wachstum als auch Beschäftigung — eine grundlegende Rolle. Die Digitalisierung bei KMU fördert Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit.

Im Mittelpunkt dieser neuen globalen Innovationswelle stehen Schlüsseltechnologien (8), die das Zusammenfließen der physischen und digitalen Welt erst möglich machen. Investitionen in die Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einführung von Schlüsseltechnologien und die Gewährleistung einer sicheren, nachhaltigen und erschwinglichen Versorgung mit Rohstoffen und fortgeschrittenen Materialien sichern die strategische Autonomie der Union und helfen der EU-Industrie, ihren CO2- und ökologischen Fußabdruck deutlich zu verringern.

Bestimmte künftige und sich abzeichnende Technologien werden gegebenenfalls auch verfolgt werden.

Der Weltraum ist von strategischer Bedeutung; etwa 10 % des BIP der Union hängen von der Nutzung von Weltraumdiensten ab. Die Union verfügt über einen Weltraumsektor von Weltrang, mit einer starken Satellitenfertigung und einem dynamischen nachgelagerten Dienstleistungssektor. Der Weltraum bietet wichtige Instrumente für Beobachtung, Kommunikation, Navigation und Überwachung und eröffnet, gerade in Kombination mit der Digitaltechnik und anderen Datenquellen, viele Geschäftsmöglichkeiten. Die Union muss das Potenzial ihrer Weltraumprogramme Copernicus, EGNOS und Galileo voll ausschöpfen, um diese Möglichkeiten optimal nutzen und die Weltraum- und Bodeninfrastrukturen gegen Bedrohungen aus dem Weltraum schützen zu können.

Der Union bietet sich die einzigartige Möglichkeit, die weltweite Führung zu übernehmen und ihren Anteil am Weltmarkt auszubauen, indem sie aufzeigt, wie der digitale Wandel, die Führung in Schlüssel- und Weltraumtechnologien, der Übergang zu einer CO2-armen Kreislaufwirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit sich durch wissenschaftlich-technische Exzellenz gegenseitig verstärken können.

Angesichts der Komplexität der Wertschöpfungsketten, der von Natur aus systemischen und multidisziplinären Technologien und ihrer hohen Entwicklungskosten sowie der ihrem Wesen nach sektorübergreifenden Probleme, die es zu lösen gilt, sind Maßnahmen auf Unionsebene notwendig, damit die digitalisierte, CO2- und emissionsarme Kreislaufwirtschaft Realität wird. Die Union muss dafür sorgen, dass alle Akteure der Industrie sowie die Gesellschaft im weitesten Sinne von fortgeschrittenen und sauberen Technologien und der Digitalisierung profitieren können. Die Entwicklung von Technologien allein reicht nicht. Das gesellschaftliche Verständnis für diese Technologien und Entwicklungen ist entscheidend dafür, dass die Endnutzer einbezogen und Verhaltensmuster geändert werden.

Mit Hilfe von auf die Industrie ausgerichteten Infrastrukturen einschließlich Pilotanlagen, die auch über andere Programme der Union gefördert werden können, werden Unternehmen der Union unterstützt, wobei vor allem KMU Hilfen erhalten, damit sie diese Technologien nutzen und ihre Innovationsleistung verbessern können.

Bei der Festlegung der Schwerpunkte, der Ausarbeitung von FuI-Agenden, der Stärkung der Hebelwirkung öffentlicher Fördermittel durch private und öffentliche Investitionen und der Gewährleistung einer besseren Nutzung der Ergebnisse kommt es auf ein starkes Engagement von Industrie und Zivilgesellschaft an. Ausschlaggebend für den Erfolg sind das Verständnis und die Akzeptanz seitens der Gesellschaft, wobei auch die Gestaltung von Erzeugnissen, Waren und Dienstleistungen zu berücksichtigen ist, zusammen mit einer neuen Agenda für industrierelevante Fähigkeiten sowie die Standardisierung.

Die Bündelung von Tätigkeiten aus den Bereichen Digital-, Schlüssel- und Weltraumtechnologien sowie eine nachhaltige Versorgung mit Rohstoffen ermöglichen ein verstärkt systemisches Konzept sowie einen schnelleren und tiefergehenden digitalen und industriellen Wandel. So wird sichergestellt, dass FuI in diesen Bereichen in die Politik der Union auf den Gebieten Industrie, Digitalisierung, Umwelt, Energie und Klima, Kreislaufwirtschaft, Rohstoffe und fortgeschrittene Werkstoffe sowie Weltraum einfließen und zu deren Umsetzung beitragen.

Die Komplementarität der Tätigkeiten im Rahmen anderer Programme der Union — insbesondere dem Programm „Digitales Europa“ und dem Weltraumprogramm der Union — wird sichergestellt, wobei auf die Abgrenzung zwischen Programmen geachtet wird und Überschneidungen vermieden werden.

Mit den Tätigkeiten wird ein direkter Beitrag zu folgenden Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen geleistet: Ziel 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), Ziel 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), Ziel 12 (Verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster), Ziel 13 (Bekämpfung des Klimawandels).

4.2.   Interventionsbereiche

4.2.1.   Fertigungstechniken

Der verarbeitende Sektor, in dem über drei Viertel der weltweiten Exporte der Union produziert werden und der direkt und indirekt über 100 Millionen Arbeitsplätze bietet, ist ein wichtiger Motor für Beschäftigung und Wohlstand in der Union. Die größte Herausforderung für den verarbeitenden Sektor der Union besteht darin, mit intelligenteren und verstärkt maßgeschneiderten Produkten, die einen hohen Mehrwert aufweisen und zu sehr viel niedrigeren Energie- und Rohstoffkosten sowie mit einem geringeren CO2- und einem geringeren ökologischen Fußabdruck hergestellt werden, global wettbewerbsfähig zu bleiben. Damit ein Mehrwert erzielt werden kann, wird es auf kreative und kulturelle Beiträge sowie sozial- und geisteswissenschaftliche Perspektiven zur Beziehung zwischen Mensch und Technik ankommen. Die Auswirkungen auf Berufsleben und Beschäftigung werden ebenfalls untersucht werden.

Grundzüge

Bahnbrechende Fertigungstechniken, wie biotechnologische Herstellung, additive Fertigung, industrielle, kollaborative, flexible und intelligente Robotik, humanintegrierte Fertigungssysteme (Human Integrated Manufacturing Systems — HIMS), die auch über ein Unionsnetz industriell ausgerichteter Infrastrukturen gefördert werden, mit denen Dienste zur Beschleunigung des technologischen Wandels und der Übernahme durch die EU-Industrie bereitgestellt werden;

bahnbrechende Innovationen, die sich über die ganze Wertschöpfungskette hinweg verschiedene Grundlagentechnologien zunutze machen. Dazu gehören beispielsweise konvergierende Technologien, KI, digitale Zwillinge, Datenanalyse, Steuertechnologien, Sensortechnologien, industrielle, kollaborative und intelligente Robotik, menschenzentrierte Systeme, biotechnologische Fertigung, fortgeschrittene Batterien-, Wasserstoff- (einschließlich Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen) und Brennstoffzellentechnologie sowie fortgeschrittene Plasma- und Lasertechnologie;

Fähigkeiten, Arbeitsplätze und Unternehmen, die an die neuen Technologien vollständig angepasst sind und mit den europäischen sozialen Werten in Einklang stehen;

flexible, hochpräzise, fehlerfreie, schadstoffbelastungs- und abfallarme, nachhaltige und klimaneutrale kognitive Anlagen, die dem Konzept der Kreislaufwirtschaft entsprechen, sowie intelligente und energieeffiziente Fertigungssysteme, die auf die Anforderungen der Kunden abgestimmt sind;

bahnbrechende Innovationen in Techniken zur Exploration von Baustellen zur vollständigen Automatisierung für den Zusammenbau vorgefertigter Bauteile an Ort und Stelle.

4.2.2.   Digitale Schlüsseltechnologien, einschließlich Quantentechnologien

Wesentlich für eine wettbewerbsfähige, bürgerorientierte und soziale Union sind die Pflege und autonome Entwicklung leistungsstarker Konzeptions- und Produktionskapazitäten in digitalen Kerntechniken, wie Mikro- und Nanoelektronik, Mikrosysteme, Fotonik, Software und cyber-physische Systeme, sowie deren Integration, aber auch fortgeschrittene Werkstoffe für diese Anwendungen.

Grundzüge

Mikro- und Nanoelektronik, einschließlich Konzeptions- und Verarbeitungskonzepte, Bauteile und Fertigungsanlagen, die den besonderen Anforderungen des digitalen Wandels und der globalen Herausforderungen unter den Gesichtspunkten Leistung, Funktionalität, Energie- und Materialverbrauch und Integration genügen;

effiziente und sichere Sensor- und Betätigungstechnologien und deren Mitintegration in Rechnereinheiten als Voraussetzung für Industrie und Internet der Dinge, einschließlich innovativer Lösungen mit flexiblen und anpassungsfähigen Werkstoffen für eine nutzerfreundliche Interaktion mit den Objekten;

Technologien als Ergänzung oder Alternative zur Nanoelektronik wie integrierte Quanteninformatik, -kommunikation und -sensorik sowie neuromorphe Rechnerkomponenten und Spintronik;

Rechnerarchitekturen, Rechenbeschleuniger und Niedrigenergieprozessoren für eine große Bandbreite von Anwendungen, einschließlich neuromorpher Rechner für Anwendungen der KI, modernster Rechner, Digitalisierung der Industrie, Massendaten und Cloud-Computing, intelligenter Energie sowie vernetzter und automatisierter Mobilität;

Computer-Hardwarekonzepte, die eine höchst vertrauenswürdige Ausführung gewährleisten — mit bereits konzeptuell vorgesehenen Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen für Datenein- und -ausgabe, Quanteninformatik sowie Verarbeitung von Anweisungen und angemessene Mensch-Maschine-Schnittstellen;

Fotonik-Technologien, die Anwendungen mit bahnbrechenden Neuerungen bezüglich Funktionalität, Integration und Leistung ermöglichen;

System- und Steuertechnik zur Unterstützung flexibler, entwicklungsfähiger und vollautonomer Systeme für vertrauenswürdige Anwendungen, die mit der physischen Welt und Menschen, auch in industriellen und sicherheitskritischen Bereichen, interagieren;

Softwaretechniken zur Verbesserung der Softwarequalität, der Cybersicherheit und der Zuverlässigkeit mit längerer Betriebsdauer, die es ermöglichen, die Entwicklungsproduktivität zu erhöhen sowie KI und Resilienz bereits konzeptuell in die Software und deren Architektur einzubauen;

neu entstehende Technologien als Erweiterung von Digitaltechniken.

4.2.3   Neu entstehende Schlüsseltechnologien

Schlüsseltechnologien bergen nachweislich das Potenzial, Innovation innerhalb von Sektoren, aber auch sektorübergreifend zu fördern (9). Um die Entwicklung neuer Schlüsseltechnologien zu erleichtern und weitere Innovationen voranzutreiben, müssen transformative Forschungsthemen ermittelt und von der ersten Sondierungsphase bis zur Phase der Demonstration im Rahmen von Pilotanwendungen unterstützt werden. Außerdem müssen neu entstehende, oftmals interdisziplinäre Gemeinschaften Unterstützung erhalten, damit sie die kritische Masse erreichen können, die ihnen ermöglicht, vielversprechende Technologien bis zur Ausreifung systematisch weiterzuentwickeln. Das Ziel besteht darin, neu entstehende Schlüsseltechnologien auf einen Reifegrad zu bringen, der es ermöglicht, sie in Fahrpläne für industrielle FuI aufzunehmen.

Grundzüge

Unterstützung für künftige und sich abzeichnende Trends bei Schlüsseltechnologien;

Unterstützung für neu entstehende Gemeinschaften, von Anbeginn unter Einbeziehung eines menschenzentrierten Konzepts;

Einschätzung des disruptiven Potenzials neu entstehender Industrietechnologien und ihrer Folgen für den Menschen, die Industrie, die Gesellschaft und die Umwelt, Schaffung von Schnittstellen zu Fahrplänen der Industrie;

Erweiterung der industriellen Basis für den Einsatz von Technologien und Innovationen mit bahnbrechendem Potenzial, einschließlich der Entwicklung der Humanressourcen und im globalen Kontext.

4.2.4.   Fortgeschrittene Werkstoffe

Die Union ist auf dem Gebiet der fortgeschrittenen Werkstoffe und der damit zusammenhängenden Prozesse, auf die 20 % ihrer Industriebasis entfallen, weltweit führend; durch die Weiterverarbeitung von Rohstoffen bilden diese Prozesse die Grundlage für nahezu alle Wertschöpfungsketten. Um wettbewerbsfähig zu bleiben und die Nachfrage der Bürger nach nachhaltigen, sicheren und fortgeschrittenen Werkstoffen zu befriedigen, muss die Union in die Erforschung neuer Werkstoffe — einschließlich biogestützter Werkstoffe und ressourceneffizienter innovativer Baustoffe — investieren, die Dauerhaftigkeit und Rezyklierbarkeit der Materialien verbessern, deren CO2- und ökologischen Fußabdruck verringern und eine sektorübergreifende industrielle Innovation fördern, indem neue Anwendungen in allen Industriesektoren unterstützt werden. Außerdem haben fortgeschrittene Werkstoffe erhebliche Auswirkungen auf die Bedürfnisse der Bürger.

Grundzüge

Werkstoffe (einschließlich Polymere, Bio- und Nanomaterialien, zweidimensionale und intelligente Materialien sowie Werkstoffe aus unterschiedlichen Materialien (einschließlich Lignozellulosen), Verbundwerkstoffe, Metalle und Legierungen) und fortgeschrittene Werkstoffe (z. B. Quantenmaterialien, intelligente Werkstoffe, fotonische Materialien, Supraleiter), die so konzipiert sind, dass sie neue Eigenschaften und Funktionen aufweisen und rechtliche Anforderungen erfüllen (ohne während ihres gesamten Lebenszyklus, von der Herstellung über die Verwendung bis zum Ende der Lebensdauer, zu einer verstärkten Umweltbelastung zu führen);

integrierte Werkstoffprozesse und -produktion nach einem kundenorientierten und ethischen Konzept, einschließlich pränormativer Tätigkeiten und Lebenszyklusanalyse, Rohstoffbeschaffung und -management, Dauerhaftigkeit, Wiederverwendbarkeit und Rezyklierbarkeit, Sicherheit, Bewertung der Risiken für Mensch und Umwelt und Risikomanagement;

Entwicklung fortgeschrittener Werkstoffe etwa durch Charakterisierung (z. B. für die Qualitätssicherung), Modellierung und Simulierung, Pilotierung und Hochskalierung;

ein Innovationssystem der Union von durch Networking entstandenen, allen einschlägigen Beteiligten zugänglichen Technologieinfrastrukturen (10), die im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten festgelegt und priorisiert werden und mit denen Dienste zur Beschleunigung des technologischen Wandels und der Übernahme durch die EU-Industrie, vor allem durch KMU, bereitgestellt werden; dieses Innovationssystem wird sich auf alle Schlüsseltechnologien erstrecken, die als Wegbereiter für Innovationen auf dem Gebiet der Werkstoffe benötigt werden;

Lösungen, die aus Gründen des kulturellen Erbes, der Konzeption, der Architektur und der allgemeinen Kreativität auf fortgeschrittenen Werkstoffen beruhen und stark am Nutzer ausgerichtet sind, um für die Industriesektoren und die kreativen Wirtschaftszweige einen Mehrwert zu schaffen.

4.2.5.   Künstliche Intelligenz und Robotik

Einer der Megatrends besteht darin, intelligente und vernetzte Objekte und Geräte zu entwickeln. Forscher und Innovatoren entwickeln KI und bieten in der Robotik und anderen Bereichen Anwendungen, von denen entscheidende Impulse für das künftige Wirtschafts- und Produktivitätswachstum ausgehen. In anderen Teilen von Horizont Europa werden diese Schlüsseltechnologien im Zusammenhang mit vielen Sektoren, wie Gesundheit, Fertigung, Schiffsbau, Bauwesen, Dienstleistungsbranche und Landwirtschaft, genutzt und weiterentwickelt. Die Entwicklungen von KI müssen offen in der gesamten Union durchgeführt werden, die Sicherheit und die gesellschaftliche und ökologische Vertretbarkeit der auf KI beruhenden Anwendungen gewährleisten und von Anbeginn ethischen Aspekten Rechnung tragen sowie die Risiken bewerten und das Potenzial für böswillige Nutzung sowie für die unbeabsichtigte Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse oder Behinderung verringern. KI muss in einem gut abgestimmten Rahmen unter Achtung der Werte und der ethischen Grundsätze der Union und der Grundrechtecharta der Europäischen Union entwickelt werden. Horizont Europa wird durch Tätigkeiten ergänzt, die im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ vorgesehen wurden.

Grundzüge

Wegbereitende KI-Techniken, wie erklärbare KI, ethische KI, vom Menschen gesteuerte KI, unbeaufsichtigtes maschinelles Lernen, Dateneffizienz und fortgeschrittene Mensch-Maschine- und Maschine-Maschine-Interaktionen;

sichere, intelligente, kollaborative und effiziente Robotik sowie komplexe eingebettete und autonome Systeme;

menschenzentrierte KI-Techniken für KI-gestützte Lösungen;

von offener Zusammenarbeit getragene, europaweite Entwicklung und entsprechendes Vernetzung der Forschungskompetenzen im Bereich KI sowie Entwicklung der Kapazitäten für geschlossene Tests;

Einsatz von KI und Robotik zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und zur Inklusion ausgegrenzter Personen;

Technologien für offene KI-Plattformen, einschließlich Software-Algorithmen, Datenarchive, agentengestützte Systeme, Robotik und autonome Systemplattformen.

4.2.6.   Internet der nächsten Generation

Das Internet hat sich zu einem Dreh- und Angelpunkt für den digitalen Wandel in allen Bereichen unserer Wirtschaft und Gesellschaft entwickelt. Von der Union müssen die entscheidenden Impulse für das Internet der nächsten Generation ausgehen, damit ein Ökosystem entsteht, das den Menschen in den Mittelpunkt stellt und das mit unseren gesellschaftlichen und ethischen Werten im Einklang steht. Investitionen in Technologien und Software für das Internet der nächsten Generation werden die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der Union in der Weltwirtschaft stärken. Eine möglichst optimale unionsweite Einführung lässt sich nur realisieren, wenn die interessierten Kreise in großem Maßstab zusammenarbeiten. Ferner sollten ethische Normen zur Regelung des Internets der nächsten Generation in Betracht gezogen werden.

Grundzüge

Technologien und Systeme für vertrauenswürdige und energieeffiziente intelligente Netz- und Diensteinfrastrukturen (einschließlich Konnektivität über 5G hinaus, softwaredefinierte Infrastrukturen, Internet der Dinge, System der Systeme, Cloud-Infrastrukturen, optische Netze der nächsten Generation, Quanten, kognitive Clouds und Quanten-Internet, Integration in die Nachrichtenübertragung durch Satelliten), für Echtzeit-Fähigkeiten, Virtualisierung und dezentrales Management (ultraschnelle und flexible Funkfrequenzen, modernste Rechner, gemeinsame Kontexte und gemeinsames Wissen), um eine skalierbare, effiziente, zuverlässige und vertrauenswürdige Netzwerkleistung sicherzustellen, die für den massiven Einsatz von Diensten geeignet ist;

Anwendungen und Dienste des Internets der nächsten Generation für Verbraucher, Industrie und Gesellschaft, die auf Vertrauen, Fairness, Interoperabilität, besserer Datenkontrolle durch die Nutzer, transparentem Sprachzugang, neuen multimodalen Interaktionskonzepten, einem inklusiven und in hohem Maße personalisierten Zugang zu Objekten, Informationen und Inhalten — auch immersive und vertrauenswürdige Medien, soziale Medien und soziale Netze sowie Geschäftsmodelle für Transaktionen und Dienstleistungen über geteilte Infrastrukturen — beruhen;

softwaregestützte Middleware, einschließlich „Distributed-Ledger-Technologien“ (z. B. Blockchains) für hochgradig verteilte Umgebungen, die das Datenmapping und den Datentransfer über Hybridinfrastrukturen mit inhärentem Datenschutz vereinfacht und, ausgehend vom freien Fluss von Daten und Wissen, KI, Datenanalyse sowie Sicherheit und Kontrolle in Internetanwendungen und -dienste einbettet.

4.2.7.   Fortgeschrittene Rechensysteme und Massendaten

HPC und Massendaten sind aus der neuen globalen Datenwirtschaft, in der höhere Rechenleistungen ein Wettbewerbsvorteil sind, nicht mehr wegzudenken. Das HPC und die Massendatenanalytik sind in der gesamten Union zu unterstützen; sie sind für die politische Entscheidungsfindung, die wissenschaftliche Führung, Innovation und industrielle Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Wahrung der nationalen Souveränität unter Beachtung ethischer Fragen unverzichtbar. Diese Tätigkeiten werden durch Tätigkeiten im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ ergänzt.

Grundzüge

HPC: Schlüsseltechnologien und -systeme der nächsten Generation im Exascale- und Post-Exascale-Maßstab (z. B. Mikroprozessoren, Software, Systemintegration mit niedrigem Energieverbrauch); Algorithmen, Codes und Anwendungen sowie Analysewerkzeuge und Testläufe; industrielle Pilottestanlagen und Dienste; Unterstützung von FuI — und vorzugsweise Beteiligung aller Mitgliedstaaten daran — für eine weltweite Spitzen-HPC-Infrastruktur, einschließlich der ersten hybriden HPC/Quanteninformatik-Infrastruktur, und Unterstützung von FuI für gemeinsame Dienste in der Union;

Big Data: Höchstleistungs-Datenanalytik; datenschutzfreundliche Voreinstellungen („eingebauter Datenschutz“) in der Analyse personenbezogener und vertraulicher Massendaten; Technologien für vollmaßstäbliche Datenplattformen für die Wiederverwendung von Industriedaten, personenbezogenen Daten und offenen Daten; Datenmanagement, Interoperabilität und Verknüpfungswerkzeuge; Datenanwendungen für globale Herausforderungen; Verfahren für die Datenwissenschaft;

Verringerter CO2-Fußabdruck von Prozessen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) — hierunter fallen Hardware, Architektur, Kommunikationsprotokolle, Software, Sensoren, Netze, Speicher- und Datenzentren sowie standardisierte Bewertungen.

4.2.8.   Kreislauforientierte Industrie

Europa nimmt in dem globalen Wandel hin zu einer Kreislaufwirtschaft eine Vorreiterrolle ein. Daher sollte sich Europas Industrie zu einer kreislauforientierten Industrie entwickeln: Ressourcen, Werkstoffe und Produkte sollten sehr viel länger als heute ihren Wert aufrechterhalten und sogar am Anfang neuer Wertschöpfungsketten stehen. Dabei müssen die Bürger einbezogen werden.

Auch in der Kreislaufwirtschaft werden Primärrohstoffe nach wie vor eine wichtige Rolle spielen, weshalb es auf deren nachhaltige Beschaffung, Verwendung und Produktion ankommt. Es muss für einen sicheren und nachhaltigen Werkstoffkreislauf gesorgt werden. Darüber hinaus sollten ganz neue Werkstoffe, einschließlich biogestützter Materialien, Produkte und Prozesse für den Wirtschaftskreislauf konzipiert werden. Der Aufbau einer Kreislaufwirtschaft bietet Europa verschiedene Vorteile: Sie führt zu einer sicheren, nachhaltigen und erschwinglichen Versorgung mit Rohstoffen, was die Industrie wiederum vor Rohstoffknappheit und Preisschwankungen schützt. Sie bringt zudem neue Geschäftsmöglichkeiten und innovative Ideen für eine ressourcen- und energieeffizientere Produktion hervor. Auf die Entwicklung weniger gefährlicher Stoffe ausgerichtete FuE wird unterstützt und vorangetrieben.

Ziel ist die Entwicklung erschwinglicher und bahnbrechender Innovationen sowie die Einführung einer Kombination aus fortgeschrittenen Technologien und Prozessen, damit der Wert aller Ressourcen optimal ausgeschöpft werden kann.

Grundzüge

Industrielle Symbiosen über Sektoren und urbane Gemeinschaften hinweg mit Ressourcenströmen zwischen Anlagen; Prozesse und Werkstoffe für Transport, Transformation, Wiederverwendung und Lagerung von Ressourcen in Kombination mit der Valorisierung von Nebenprodukten, Abfall, Abwasser und CO2;

Valorisierung und Lebenszyklusanalyse von Material- und Produktströmen unter Einsatz alternativer Ressourcen, der Ressourcenkontrolle, Materialverfolgung und Sortierung (auch von validierten Prüfverfahren und Instrumenten zur Bewertung der Risiken für Mensch und Umwelt);

umweltgerecht gestaltete Produkte, Dienstleistungen und neue Geschäftsmodelle für eine verbesserte Lebenszyklus-Leistung, Dauerhaftigkeit und Aufwertbarkeit sowie für Erleichterungen bei Reparatur, Rückbau, Wiederverwendung und Recycling;

wirksame Recyclingindustrie, Maximierung des Potenzials und der Sicherheit von Sekundärmaterialien und Minimierung der Verschmutzung (ungiftiger Werkstoffkreislauf), der Qualitätsherabstufung sowie der Qualitätsausfälle nach Behandlung;

Eliminierung oder — wenn es keine Alternativen gibt — sichere Handhabung bedenklicher Stoffe in der Produktion und in den Phasen am Ende des Lebenszyklus; sicherer Ersatz sowie sichere und kosteneffiziente Produktionstechniken;

nachhaltige Versorgung mit Rohstoffen und deren Ersatz, einschließlich kritischer Rohstoffe, über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg.

4.2.9.   CO2-arme und saubere Industrie

Die Wettbewerbsfähigkeit der Industriesektoren, auch energieintensiver Branchen wie der Stahlindustrie, die Millionen Arbeitsplätze bieten, ist für den Wohlstand unserer Gesellschaften von zentraler Bedeutung. Allerdings sind diese Sektoren für 20 % der globalen Treibhausgasemissionen und für große Umweltbelastungen verantwortlich (mit Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden).

Bahnbrechende Technologien, mit denen sich — häufig in Kombination mit den vorstehend genannten Technologien der Kreislaufwirtschaft — die Treibhausgas- und Schadstoffemissionen sowie der Energiebedarf der Union deutlich reduzieren lassen, werden starke industrielle Wertschöpfungsketten und revolutionäre Fertigungskapazitäten hervorbringen und die globale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie verbessern. Gleichzeitig leisten sie wichtige Beiträge zu unseren Klimaschutz- und Umweltzielen.

Grundzüge

Prozesstechnologien, einschließlich Wärme- und Kältetechnik, digitale Werkzeuge, Automatisierung und großmaßstäbliche Demonstrationen für die Prozessleistung sowie Ressourcen- und Energieeffizienz; deutliche Reduzierung oder Vermeidung von Industrieemissionen von Treibhausgasen und Schadstoffen, auch von Feinstaub;

Valorisierung der CO2-Emissionen der Industrie und anderer Sektoren;

Umwandlungstechnologien für die nachhaltige Nutzung von Kohlenstoffquellen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz und Verringerung der Emissionen, einschließlich hybrider Energiesysteme für die Industrie und die Energiebranche mit einem Dekarbonisierungspotenzial;

Elektrifizierung und Nutzung unkonventioneller Energiequellen innerhalb von Industrieanlagen sowie Energie- und Ressourcentausch zwischen Industrieanlagen (etwa über industrielle Symbiosen);

Industrieprodukte, die über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg Produktionsprozesse erfordern, die keine oder nur geringe CO2-Emissionen verursachen.

4.2.10.   Weltraumtätigkeiten, einschließlich Erdbeobachtung

Weltraumsysteme und -dienste der Union reduzieren Kosten und erhöhen die Effizienz, bieten Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen, erhöhen die gesellschaftliche Resilienz, tragen zur Beobachtung und Eindämmung des Klimawandels bei und fördern eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Wirtschaft. Die Union hat mit ihrer Unterstützung wesentlich zur Realisierung dieser Vorteile und Wirkungen beigetragen. FuI sollten auch zur Weiterentwicklung des Weltraumprogramms der Union beitragen, das seine Spitzenposition in der Technologieentwicklung behaupten muss.

Die Union wird Synergien zwischen den Weltraum- und Schlüsseltechnologien fördern (fortgeschrittene Fertigung, Internet der Dinge, Massendaten, Fotonik, Quantentechnologie, Robotik und KI); dynamische, unternehmerische und wettbewerbsfähige vor- und nachgelagerte Raumfahrtbranchen — einschließlich Industrie und KMU — unterstützen, die Nutzung von Raumfahrttechnik, -daten und -diensten in anderen Sektoren fördern, dazu beitragen, dass die strategische und sichere Zugänglichkeit und Nutzung des Weltraums ohne technologische Abhängigkeiten gewährleistet ist, und Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten unterstützen. Die Tätigkeiten werden grundsätzlich einem Fahrplan folgen, den Harmonisierungsprozess der Europäische Weltraumorganisation (ESA) sowie relevante Initiativen der Mitgliedstaaten berücksichtigen und gemäß der Verordnung (EU) 2021/696 von der ESA und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm durchgeführt werden. Mit dem den Weltraum betreffenden Teil dieses Clusters werden auch Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen nach dem Bottom-up-Prinzip unterstützt, um das Entstehen neuer Weltraumtechnologien zu ermöglichen.

Eine umfassendere Einführung, Nutzung und Aktualisierung neuer Technologien sowie weitere FuI sind notwendig, um Lücken in der Erdbeobachtung an Land und auf See sowie in der Atmosphäre zu schließen (z. B. unter dem Blickwinkel gesunde Ozeane und Meere und Schutz von Ökosystemen), wobei Copernicus und andere einschlägige europäische Programme als wichtige Quellen und das Globale Überwachungssystem für Erdbeobachtungssysteme (GEOSS) und dessen europäische Komponente EuroGEO zur Koordinierung genutzt werden sollten.

Grundzüge

Europäische globale Satellitennavigationssysteme (EGNOS und Galileo): innovative Anwendungen, globale Einführung, auch mit internationalen Partnern, Lösungen zur Verbesserung der Robustheit, Authentifizierung, Diensteintegrität, Entwicklung grundlegender Elemente wie Chipsätze, Empfänger und Antennen, Nachhaltigkeit von Lieferketten zu kostengünstigen und erschwinglichen Bedingungen, neue Technologien (z. B. Quantentechnologien, optische Links, neu programmierbare Nutzlasten) für die tragfähige Nutzung von Diensten zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen; Entwicklung von Systemen der nächsten Generation zur Bewältigung neuer Herausforderungen, wie Sicherheit oder autonomes Fahren;

Europäisches Erdbeobachtungsprogramm (Copernicus): vollumfängliche Ausnutzung der Politik des unbeschränkten, freien und offenen Datenzugangs, Entwicklung innovativer Anwendungen, europa- und weltweite Einführung, einschließlich durch Akteure aus nicht weltraumbezogenen Bereichen und internationale Partnerschaften, notwendige Forschung zur Fortsetzung, Verbesserung und Ausweitung zentraler Dienste und Forschungstätigkeiten zur Assimilation und Auswertung von Raumfahrtdaten, Robustheit und Weiterentwicklung von Diensten, Nachhaltigkeit der Lieferketten, Sensoren, Systeme und Konzepte von Missionen (z. B. Höhenplattformen, Drohnen, leichte Satelliten); Kalibrierung und Validierung; nachhaltige Nutzung von Diensten und Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen; Datenverarbeitungstechniken, einschließlich Massendaten, Rechenressourcen und algorithmische Werkzeuge, zur Erdbeobachtung; Entwicklung von Systemen der nächsten Generation zur Bewältigung von Herausforderungen, wie Klimawandel, Polargebiete und Sicherheit; Erweiterung des Produkt- und Dienstportfolios von Copernicus;

Weltraumlageerfassung: weitere Entwicklungen zur Unterstützung robuster Kapazitäten der Union zur Überwachung und Prognose der Weltraumlage (z. B. Weltraumwetter), einschließlich Strahlenrisiko, Weltraumschrott und erdnahe Objekte; Entwicklung von Sensortechnologie und neuen Dienstekonzepten, wie Weltraumverkehrsmanagement, Anwendungen und Dienste zur Sicherung kritischer Infrastrukturen im Weltraum und auf der Erde;

sichere Satellitenkommunikation für staatliche Akteure in der Union: Lösungen für staatliche Nutzer zur Unterstützung der Unabhängigkeit der Union, einschließlich der entsprechenden Nutzergeräte und Architektur-, Technologie- und Systemlösungen für die Weltraum- und Bodeninfrastruktur;

Satellitenkommunikation für Bürger und Unternehmen: Integration kosteneffizienter, fortgeschrittener Satellitenkommunikation in die terrestrischen Netze zur Vernetzung von Ressourcen und Menschen in unterversorgten Gebieten im Rahmen der allgegenwärtigen, auf 5G beruhenden Konnektivität, des Internets der Dinge und Leistung von Beiträgen zur Internetinfrastruktur der nächsten Generation; Verbesserungen beim Bodensegment sowie der Nutzerausrüstung, Standardisierung und Interoperabilität sowie Vorbereitung einer satellitengestützten zentralen Quantenkommunikation zur Gewährleistung der industriellen Führungsrolle der Union;

Unabhängigkeit sowie Tragfähigkeit der Lieferkette: größere technologische Reife der Satelliten und Trägerraketen; Einrichtungen für die Produktion und das Testen der entsprechenden Weltraum- und Bodensegmente, ergänzend zur ESA; zur Sicherung der technologischen Führung und Autonomie der Union größere Tragfähigkeit der Lieferkette zu kostengünstigen und erschwinglichen Bedingungen, verringerte Abhängigkeit von kritischen Weltraumtechnologien, die nicht aus der Union stammen, sowie mehr Erkenntnisse darüber, wie Weltraumtechnologien anderen Wirtschaftssektoren Lösungen anbieten können und umgekehrt;

Weltraumsysteme: Dienste für die Validierung und Demonstration im Orbit, einschließlich Mitfluggelegenheiten für leichte Satelliten; Demonstration im Weltraum in Bereichen wie Hybridsatelliten, intelligente oder wieder konfigurierbare Satelliten, Orbit-Dienste, Fertigung und Zusammenbau im Orbit, Energieversorgung über diversifizierte Quellen; neue Industrieprozesse und Fertigungsmittel; Bodensysteme; bahnbrechende Innovationen und Technologietransfer in Bereichen wie Recycling, umweltbezogene Weltraumtechnologie, nachhaltige und friedliche Nutzung von Weltraumressourcen, KI, Robotik, Digitalisierung, Kosteneffizienz und Miniaturisierung;

Zugang zum Weltraum: innovative Technologien zur Verbesserung der technischen Kompatibilität und der wirtschaftlichen Effizienz europäischer Weltraumstartsysteme für den Start von Satelliten der Union: kostengünstige Produktionsprozesse, im Interesse der Kostensenkung Technologien und Konzepte für wiederverwendbare Trägerraketen; Bodensegmentkonzepte für künftige Trägerraketen und Anpassung vorhandener Bodeninfrastruktur (z. B. Digitalisierung und fortgeschrittenes Datenmanagement); innovative Raumtransportleistungen und -konzepte, einschließlich Startsysteme für leichte Satelliten (z. B. Mikro-Trägerraketen), ergänzend zur ESA;

Weltraumwissenschaft: Nutzung der wissenschaftlichen Daten aus Wissenschafts- und Erkundungsmissionen, kombiniert mit der Entwicklung innovativer Instrumente in einem internationalen und interdisziplinären Umfeld; Beitrag zu wissenschaftlichen Vorläufermissionen für die Entwicklung des Weltraumprogramms der Union.

5.   CLUSTER „KLIMA, ENERGIE UND MOBILITÄT“

5.1.   Hintergrund

An der Schnittstelle zwischen FuI zu Klima-, Energie- und Mobilitätsfragen wird eine der wichtigsten globalen Herausforderungen für die Nachhaltigkeit und die Zukunft unserer Umwelt, der Wirtschaft und unserer Lebensweise auf hochintegrierte und effiziente Weise angegangen.

Um die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen, wird die Union den Übergang zu klimaneutralen, ressourceneffizienten und resilienten Volkswirtschaften und Gesellschaften vollziehen müssen. Das wird mit tiefgreifenden Veränderungen in den Bereichen Technologie, Prozesse, Produkte und Dienstleistungen sowie in der Art und Weise, in der Unternehmen und Verbraucher handeln, einhergehen. Die Umstellung des Energiemarkts wird durch die Interaktion von Technologie, die infrastrukturelle Vernetzung der Märkte, Marktkräfte sowie politischer und regulatorischer Rahmensetzung, einschließlich neuer Formen der Governance, erfolgen. Die Weiterführung der Bemühungen, den Temperaturanstieg auf 1,5° C zu begrenzen, erfordert rasche Fortschritte bei der Dekarbonisierung in den Sektoren Energie, Verkehr, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft. Neue Impulse sind notwendig, um das Tempo bahnbrechender Entwicklungen der nächsten Generation sowie die Demonstration und Einführung kosteneffizienter innovativer Technologien und Lösungen zu beschleunigen, auch unter Nutzung der Möglichkeiten, die Digital-, Bio- und Raumfahrttechnik sowie Schlüsseltechnologien und fortgeschrittene Werkstoffe bieten. All das erfolgt nach einem integrierten Ansatz im Rahmen von Horizont Europa, der die Dekarbonisierung, Ressourceneffizienz, Verbesserungen bei Verwertung, Wiederverwendung und Recycling, die Verringerung der Luftverschmutzung, den Zugang zu Rohstoffen und die Kreislaufwirtschaft umfasst.

Fortschritte in diesen Bereichen — aber auch über die gesamte Bandbreite der EU-Industrie, darunter Energieinfrastrukturen, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Gebäude, industrielle Prozesse und Produktverwendung sowie Abfallbewirtschaftung und Recycling (11) — werden weitere Anstrengungen erfordern, um die Mechanismen und die Dynamik des Klimawandels und die damit verbundenen Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft besser zu verstehen, wobei Synergien mit Tätigkeiten auf regionaler und nationaler Ebene, anderen Arten von Maßnahmen der Union und der internationalen Zusammenarbeit, auch durch die Innovationsmission, genutzt werden.

In den letzten Jahrzehnten gab es in der Klimaforschung erhebliche Fortschritte, insbesondere bei Beobachtung, Datenassimilation sowie Klimamodellierung. Gleichwohl sind aufgrund der Komplexität des Klimasystems und der Notwendigkeit, die Umsetzung des Übereinkommens von Paris, der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und der Politik der Union zu unterstützen, verstärkte Anstrengungen notwendig, um die noch vorhandenen Wissenslücken zu schließen und die räumliche und die zeitliche Granularität der Klimaforschung weiter zu verbessern und dabei für eine angemessene Interaktion mit Bürgern und anderen Akteuren zu sorgen.

Die Union hat in der Strategie für die Energieunion einen umfassenden politischen Rahmen mit verbindlichen Zielen, Rechtsakten sowie FuI-Tätigkeiten festgelegt, die darauf abzielen, effiziente, auf erneuerbarer und alternativer Energie (12) basierende Energieerzeugungssysteme zu entwickeln und einzusetzen.

Der Verkehr, einschließlich Fahrzeuge, gewährleistet die für einen integrierten europäischen Binnenmarkt, territorialen Zusammenhalt und eine offene und inklusive Gesellschaft notwendige Mobilität von Menschen und Gütern. Gleichzeitig kann der Verkehr auf die menschliche Gesundheit, Verkehrsüberlastungen, Klima, Boden-, Wasser- und Luftqualität und Lärmbelastung sowie Sicherheit erhebliche Auswirkungen haben und dadurch zahlreiche vorzeitige Todesfälle sowie erhöhte sozioökonomische Kosten verursachen. Die Nachfrage nach Waren und Mobilität wird weiter steigen. Daher werden zur Überbrückung der steigenden Nachfrage innovative Lösungen für sauberere und effizientere Mobilitäts- und Verkehrssysteme benötigt, die zudem sauber, sicher, intelligent, geschützt, geräuscharm, zuverlässig, barrierefrei, inklusiv und erschwinglich sein müssen und nahtlos integrierte Tür-zu-Tür-Dienste für alle anbieten.

Beide Sektoren sind wichtige Triebkräfte für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum in Europa. Der Verkehrssektor ist für die Wirtschaft und als Wirtschaftszweig von grundlegender Bedeutung, denn die Union belegt im Bereich der Konzeption und Fertigung von Straßen- und Schienenfahrzeugen, Flugzeugen und Schiffen weltweit eine Führungsposition. Er umfasst ein komplexes Netz, dem etwa 1,2 Millionen private und öffentliche Unternehmen in der Union angehören, und zählt etwa 10,5 Millionen Beschäftigte. Auch für den internationalen Handel der Union spielt der Sektor eine wichtige Rolle: 2016 betrafen 17,2 % der gesamten EU-Exporte von Dienstleistungen den Verkehrsbereich. Gleichzeitig sind in der Union mehr als zwei Millionen Menschen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz tätig, und die Union rangiert weltweit an zweiter Stelle, was die Patentierung innovativer umweltfreundlicher Energietechnologien angeht.

Die Probleme, die sich im Energie- und Verkehrssektor stellen, gehen über die Notwendigkeit der Emissionsminderung hinaus. Es werden wirksame Lösungen benötigt, um auf die Veränderungen im Nutzerverhalten und in den Mobilitätsmustern, die Globalisierung, den zunehmenden internationalen Wettbewerb und die alternde, stärker städtische und immer vielfältigere Bevölkerung zu reagieren. Gleichzeitig bewirken die zunehmende Verbreitung von digitalen und weltraumgestützten Technologien, selbstfahrende Fahrzeuge, KI, Robotik, neue Marktakteure, disruptive Geschäftsmodelle und die erforderliche stärkere Widerstandsfähigkeit des Systems gegenüber vielfältigen Gefahren (auch Cyberbedrohungen) wesentliche Veränderungen und bringen Herausforderungen und Chancen für die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Energie- und Verkehrssektors mit sich.

Inwiefern Städte funktionieren können, wird von der Technologie abhängen, und die Lebensqualität in den Städten wird sich im Spannungsfeld von Mobilität, Energie- und Ressourceneffizienz, Raumplanung und Flächennutzungswettbewerb bewegen. Diese Entwicklungen stellen auch für die Tragfähigkeit der bestehenden Sozialmodelle und die gesellschaftliche Teilhabe, unter dem Gesichtspunkt der Inklusion und des Zugangs sowie der Erschwinglichkeit eine Herausforderung dar.

Die Suche nach neuen Möglichkeiten zur rascheren Einführung von auf erneuerbaren Energieträgern basierenden und energieeffizienten Technologien (einschließlich durch Zwischenträger wie Strom-zu-Gas und Wasserstoff) und anderen nichttechnologischen Lösungen für die Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft erfordert eine verstärkte Nachfrage nach Innovationen. Das kann durch eine stärkere Bürgerteilhabe und die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge sowie durch sozioökonomische und öffentliche Innovation gefördert werden und wird zu Konzepten führen, die weiter gefasst sind als die rein technologiegestützten Innovationen. Darüber hinaus werden durch sozioökonomische Forschung — die sich u. a. auf Bedürfnisse und Verhaltensmuster der Nutzer, zukunftsgerichtete Maßnahmen, ökologische, regulatorische, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und verhaltensbezogene Aspekte, Geschäftsszenarien und -modelle sowie auf die pränormative Forschung und Normung erstreckt — Maßnahmen gefördert, die der regulatorischen, finanziellen und sozialen Innovation, der Kompetenzbildung sowie der Einbindung und Teilhabe der Marktteilnehmer, Verbraucher und Bürger dienen. Die Verbesserung der Abstimmung, der Komplementarität und der Synergien zwischen nationalen und europäischen FuI-Bemühungen durch Förderung des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, Wirtschaftszweigen und Forschungseinrichtungen wird sich auf die Errungenschaften u. a. des SET-Plans und der Strategischen Forschungs- und Innovationsagenda für das Verkehrswesen (STRIA) stützen. Die Komplementarität zwischen diesem Cluster und dem Innovationsfonds des Emissionshandelssystems der Union wird sichergestellt.

Die Tätigkeiten im Rahmen dieses Clusters tragen insbesondere zur Verwirklichung der Ziele der Energieunion, der Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris sowie der Ziele des digitalen Binnenmarkts und der Agenda für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen, zur Stärkung der Union als globaler Akteur, zur neuen Industriestrategie für Europa, zur Bioökonomie-Strategie und zum Aktionsplan der EU, zum Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, zur Europäischen Batterie-Allianz-Initiative, zur Rohstoffinitiative, zur Sicherheitsunion und zur städtischen Agenda sowie zur gemeinsamen Agrarpolitik der Union und zur Verringerung der Lärm- und Luftverschmutzung bei.

Mit den Tätigkeiten wird ein direkter Beitrag zu folgenden Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen geleistet: Ziel 6 (Sauberes Wasser und Sanitärversorgung), Ziel 7 (Bezahlbare und saubere Energie), Ziel 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), Ziel 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden), Ziel 12 (Verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster), Ziel 13 (Bekämpfung des Klimawandels).

5.2.   Interventionsbereiche

5.2.1.   Klimaforschung und Lösungen für den Klimaschutz

Die wirksame Umsetzung des Übereinkommens von Paris muss auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen; das wiederum erfordert eine kontinuierliche Erweiterung unseres Wissens über das Erdklimasystem und die verfügbaren Optionen für Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen, was es ermöglicht, einen systematischen und umfassenden Überblick über die Herausforderungen und klimaverträglichen Möglichkeiten für Wirtschaft und Gesellschaft in der Union zu erhalten. Auf dieser Grundlage werden unter Berücksichtigung von Verhaltens-, Regulierungs-, Governance- und sozioökonomischen Aspekten wissenschaftlich fundierte Lösungen für einen kostenwirksamen Übergang zu einer klimaneutralen, klimaresistenten und ressourceneffizienten Gesellschaft entwickelt.

Grundzüge

Wissensbasis zur Funktionsweise und künftigen Entwicklung des Erdklimasystems und der Lebensbedingungen sowie zu den damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und klimaverträglichen Optionen; Wirksamkeit verschiedener Lösungen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel;

integrierte klimaneutrale Wege, Klimaschutzmaßnahmen und Strategien für alle Wirtschaftssektoren, die mit Analysen des Erdsystems, dem Übereinkommen von Paris und den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen im Einklang stehen;

Klimamodelle, Projektionen und Techniken zur Verbesserung von Prognosekapazitäten und Klimadienstleistungen für Unternehmen, Behörden und Bürger, auch zu Querschnittsaspekten im Zusammenhang mit der Verbesserung der Luftqualität;

Anpassungswege und Unterstützungsstrategien für gefährdete Ökosysteme, städtische Gebiete, kritische Wirtschaftszweige und Infrastrukturen in der Union (ob auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene), einschließlich verbesserter Instrumente für die Risikobewertung; Wasserkreislauf und Anpassung an den Klimawandel, z. B. Überflutungen und Wasserknappheit.

5.2.2.   Energieversorgung

Die Union strebt eine weltweite Führungsrolle bei erschwinglichen, sicheren und nachhaltigen Energietechnologien an, die ihre Wettbewerbsfähigkeit in globalen Wertschöpfungsketten und ihre Stellung auf Wachstumsmärkten verbessern. Die unterschiedlichen klimatischen, geografischen, ökologischen und sozioökonomischen Bedingungen in der Union sowie die Notwendigkeit, die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel, die Sicherheit der Energieversorgung und den Zugang zu Rohstoffen zu gewährleisten, erfordern ein breites Spektrum von Energielösungen, einschließlich solcher von nicht technischer Natur. Im Bereich der Technologien für erneuerbare Energien ist es erforderlich, die Kosten weiter zu senken, die Leistung und die Integration in das Energiesystem zu verbessern und bahnbrechende Technologien zu entwickeln, wobei insbesondere Fortschritte im Bereich der Fotonik zu nutzen sind und Hybridlösungen (z. B. zur Entsalzung) erforscht werden sollten. Bei den fossilen Brennstoffen kommt es darauf an, dass bei ihrer Verwendung weniger CO2 entsteht und so die Klimaziele erreicht werden können.

Grundzüge

Technologien für erneuerbare Energien und Energieeinsparungen sowie Lösungen für die Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung, nachhaltige Verkehrskraftstoffe und Zwischenträger verschiedener Größenordnungen und Entwicklungsphasen, die an die geografischen und sozioökonomischen Bedingungen und an die Märkte sowohl innerhalb der Union als auch weltweit angepasst sind;

disruptive Technologien für erneuerbare Energieträger sowohl für vorhandene und neue Anwendungen als auch für bahnbrechende Lösungen, einschließlich ihrer ökologischen, ökonomischen und sozialen Auswirkungen;

Technologien und Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen — sowohl bei auf fossilen Brennstoffen basierender Stromerzeugung als auch bei Konzepten der Strom-, Wärme-, Kälte- und Biobrennstofferzeugung auf der Grundlage von Bioenergie und Energierückgewinnung — u. a. durch Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 und Untersuchungen zur sozioökonomischen und ökologischen Machbarkeit.

5.2.3.   Energiesysteme und -netze

Das prognostizierte Wachstum der variablen Stromerzeugung und die zunehmende Nutzung von Elektrizität für Heizung, Kühlung und im Verkehr erfordern neue Konzepte für das Management von Energienetzen. Zusätzlich zur Dekarbonisierung soll sichergestellt werden, dass die Energieversorgung erschwinglich, sicher, klimaresilient und stabil ist, indem in innovative Netzinfrastrukturtechnologien investiert wird, mehr Flexibilität bei der bedarfsgerecht genutzten Stromerzeugung, insbesondere durch erneuerbare Energieträger und ein innovatives Systemmanagement, besteht und Maßnahmen gefördert werden, die der regulatorischen und sozialen Innovation, der Kompetenzbildung und der Einbindung und Teilhabe der Marktteilnehmer, Verbraucher und Gemeinschaften dienen. Die Energiespeicherung in verschiedenen Formen wird eine Schlüsselrolle bei der Bereitstellung von Netzdiensten spielen und auch die Kapazitäten und die Flexibilität der Netze verbessern und stärken. Die Nutzung von Synergien zwischen verschiedenen Netzen (z. B. Strom-, Wärme- und Kältenetzen, Gasnetzen, Lade- und Betankungsinfrastrukturen für den Verkehr, Wasserstoff und den zugehörigen Infrastrukturen sowie Telekommunikationsnetzen) und Akteuren (z. B. Industrieanlagen, Netzbetreiber, Rechenzentren, Eigenerzeugern, Verbrauchern und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften) sowie Laststeuerung und die Entwicklung und Integration europäischer und internationaler Normen werden entscheidend sein, um einen intelligenten, integrierten Betrieb der relevanten Infrastrukturen zu ermöglichen.

Grundzüge

Technologien und Werkzeuge für Netze, die auf die Integration erneuerbarer Energien ausgelegt sind, für Speicherlösungen und neue Lasten wie Elektromobilität und Wärmepumpen sowie Elektrifizierung von Industrieprozessen;

multidisziplinäre Konzepte für regional geprägte Auswirkungen des Klimawandels auf die Sicherheit der Energieversorgung, einschließlich Anpassung bestehender Technologien sowie Übergang zu den neuen Paradigmen der Energieversorgung;

gesamteuropäische Konzepte für das Energienetzmanagement im Interesse einer zuverlässigen Energieversorgung, -übertragung und -verteilung;

integrierte Ansätze für die Abstimmung zwischen Produktion und Verbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen auf lokaler Ebene — auch für Inseln oder entlegene Gebiete — auf der Grundlage neuer Dienste und Gemeinschaftsinitiativen;

Erzeugungs- und Netzflexibilität sowie Interoperabilität und Synergien zwischen den verschiedenen Energiequellen, -netzen, -infrastrukturen und -akteuren, auch unter Nutzung spezieller Technologien;

Technologien, Dienste und Lösungen, durch die Verbraucher zu aktiven Marktakteuren werden.

5.2.4.   Gebäude und Industrieanlagen in der Energiewende

Gebäude und Industrieanlagen spielen eine zunehmend aktive Rolle in ihrer Interaktion mit dem Energiesystem. Sie sind für den Übergang zu einer CO2-neutralen Gesellschaft auf der Grundlage erneuerbarer Energieträger und verbesserter Energieeffizienz von entscheidender Bedeutung.

Gebäude sind ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität der Bürger. Die Integration verschiedener Technologien, Geräte und Systeme und die Verknüpfung unterschiedlicher Formen der Energienutzung, von Gebäuden sowie ihrer Bewohner und Nutzer bergen ein enormes Potenzial für Verbesserungen bei Klimaschutz, Energieerzeugung, -einsparungen und -speicherung sowie Systemflexibilität und -effizienz.

Die Industrie, insbesondere die energieintensiven Zweige, könnte die Energieeffizienz weiter verbessern, ihren Energieverbrauch senken und die Integration erneuerbarer Energiequellen fördern. Da es notwendig ist, Emissionen zu senken, verändert sich die Rolle von Industrieanlagen im Energiesystem auf der Grundlage von direkter oder indirekter Elektrifizierung dahingehend, dass sie zunehmend auch Ausgangsstoffe für Produktionsprozesse (z. B. Wasserstoff) bereitstellen. Industrie- und Fertigungsanlagen, in denen viele verschiedene Prozesse nahe beieinander ablaufen, können den gegenseitigen Austausch von Energieflüssen und anderen Ressourcen (wie Rohstoffen) optimieren.

Grundzüge

Bessere Kopplung von Sektoren: Prozesse, Systeme und Geschäftsmodelle, die flexible und effiziente Strom- und Wärmeflüsse zwischen einer Industrieanlage oder Industrieclustern und dem Energie- und den Verkehrssystemen unterstützen;

Werkzeuge und Infrastruktur für die Prozesssteuerung von Produktionsanlagen zur Optimierung der Energieflüsse und Ausgangsstoffe im Zusammenspiel mit dem Energiesystem;

relevante Prozesse, Konzeptionen und Materialien, einschließlich emissionsarmer und emissionsfreier industrieller Prozesse;

Flexibilität und Effizienz bei Strom, Rohstoffen und Wärme in Industrieanlagen und im Energiesystem;

bessere oder neue Prozesse, Konzeption und Werkstoffe für die effiziente Nutzung, Erzeugung oder Speicherung von Energie (einschließlich Wärme und Kälte) in Sektoren, die nicht zum Cluster „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ gehören;

Strategien und emissionsarme Technologien zur Wiederbelebung von im Umbruch befindlichen kohle- und kohlenstoffintensiven Regionen;

intelligente Gebäude und große Mobilitätszentren (wie Häfen, Flughäfen, Logistikzentren) als aktive Elemente größerer Energienetze und innovativer Mobilitätslösungen;

Lebenszyklus-Planung, Bau, Betrieb einschließlich Wärme- und Kälteversorgung sowie Rückbau von Gebäuden unter Berücksichtigung des Kreislaufprinzips, der Energieeffizienz und der Umweltleistung sowie der Raumluftqualität, im Interesse der Energie- und Ressourceneffizienz, der Gesundheit und des Wohlergehens der Bewohner, der Klimaresilienz, des CO2-Fußabdrucks und des Recyclings; Entwicklung und Optimierung neuartiger fortgeschrittener Werkstoffe zur Verbesserung der Energie-, CO2- und Umweltbilanz von Gebäuden während ihres gesamten Lebenszyklus;

neue Geschäftsmodelle, Konzepte und Dienste für die Renovierungsfinanzierung, Verbesserung der Kompetenzen im Baugewerbe, Einbeziehung der Gebäudenutzer und anderer Marktakteure, in deren Rahmen Energiearmut und pränormative Tätigkeiten berücksichtigt werden;

Technologien zur Überwachung und Steuerung der Energieeffizienz von Gebäuden, die dazu dienen, den Energieverbrauch von Gebäuden und die Energieerzeugung durch Gebäude sowie die Interaktionen von Gebäuden mit dem gesamten Energiesystem zu optimieren;

Instrumente und intelligente Geräte zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden;

Renovierungsprozesse an bestehenden Gebäuden für den Übergang zu „Niedrigstenergiegebäuden“ und innovativen Technologien, einschließlich sozialer Aspekte wie Bürgerbeteiligung sowie Sensibilisierung und Einbindung der Verbraucher.

5.2.5.   Gemeinden und Städte

Schätzungen zufolge werden bis 2050 mehr als 80 % der Bevölkerung der Union in städtischen Gebieten leben und den Löwenanteil der verfügbaren Ressourcen, einschließlich Energie, verbrauchen. Solche städtischen Gebiete werden, heute und zukünftig noch stärker besonders anfällig sein für die negativen Auswirkungen meteorologischer Veränderungen, die durch den Klimawandel verschärft werden, und für Naturkatastrophen. Eine zentrale Herausforderung besteht darin, die allgemeine Energie- und Ressourceneffizienz sowie die Klimaresilienz der europäischen Städte und Gemeinden systematisch und ganzheitlich zu erhöhen, wobei die Schwerpunkte auf dem Gebäudebestand, den Energiesystemen, Mobilität, Klimawandel und Migration sowie Wasser, Boden, Luftqualität, Abfall und Lärm liegen und dem kulturellen Erbe Europas, einem nachhaltigen Tourismusmanagement sowie sozialwissenschaftlichen, geisteswissenschaftlichen und künstlerischen Aspekten, einschließlich des Lebensstils, Rechnung getragen wird. Synergien mit der im Rahmen des EFRE geförderten Stadtentwicklung und den Maßnahmen für den städtischen Raum sollten untersucht und genutzt werden.

Grundzüge

Energie-/Mobilitätssysteme für Städte/Bezirke für die unionsweite Umsetzung CO2-neutraler Positiv-Energie-Bezirke sowie von emissionsfreier Mobilität und Logistik bis 2050, um die globale Wettbewerbsfähigkeit integrierter EU-Lösungen zu fördern;

systemische Stadtplanung, Infrastruktursysteme und Dienste, einschließlich gemeinsamer Schnittstellen und Interoperabilität, Standardisierung, naturgestützter Lösungen sowie Nutzung digitaler Technologien und weltraumgestützter Dienste und Daten unter Berücksichtigung der Auswirkungen des erwarteten Klimawandels sowie Integration der Klimaresilienz und der Auswirkungen auf Luft- und Wasserqualität;

Lebensqualität für die Bürger, sichere, flexible, zugängliche und erschwingliche Energie und multimodale Mobilität, soziale Innovation in Städten und Bürgerbeteiligung, Kreislauf- und Regenerationsfähigkeit der Städte, urbaner Metabolismus und Verringerung des Umweltfußabdrucks und der Umweltverschmutzung;

Forschungsagenda zu führenden Großstadtmetropolen (Global Cities); Weiterentwicklung der Minderungs-, Anpassungs- und Resilienzstrategie, Raumplanung und andere einschlägige Planungsprozesse.

5.2.6.   Industrielle Wettbewerbsfähigkeit im Verkehrssektor

Der Übergang zu sauberen Technologien, Konnektivität und Automatisierung wird von der rechtzeitigen Konzeption und Fertigung von Flugzeugen, Schiffen und Fahrzeugen und der Entwicklung neuer bahnbrechender Technologien und Konzepte, der Integration verschiedener Technologien und deren beschleunigter Einführung und Marktreife abhängen. Mehr Komfort, Effizienz und bessere Bezahlbarkeit bei gleichzeitiger Minimierung der Auswirkungen auf die Umwelt, die menschliche Gesundheit und den Energieverbrauch sind nach wie vor Ziele von hoher Bedeutung. Angesichts des steigenden Mobilitätsbedarfs und der sich rasch verändernden technischen Systeme ist eine innovative, hoch leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur von entscheidender Bedeutung für das reibungslose Funktionieren aller Verkehrsträger. Auch für die Bereitstellung hochwertiger Mobilitätsdienste und die Minimierung der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von Energie verdient ein integriertes Konzept für die Entwicklung von Infrastrukturen sowie von Luftfahrzeugen, Fahrzeugen und Schiffen ein besonderes Augenmerk.

Grundzüge

Zusammenführung der physischen und digitalen Konzeption von Luftfahrzeugen, Fahrzeugen und Schiffen, Entwicklung und Demonstration, Fertigung, Betrieb, Standardisierung, Zertifizierung, Regulierung und Integration (einschließlich der Integration von digitalem Design und digitaler Fertigung);

Konzepte und Bauformen für Luftfahrzeuge, Fahrzeuge und Schiffe, einschließlich Ersatzteilen und Software sowie technologischer Aktualisierungen und Softwarelösungen; Einsatz besserer Werkstoffe und Strukturen, bessere Wiederverwertung und -verwendung von Werkstoffen; Effizienz, Energiespeicherung und -verwertung, dem Bedarf der Nutzer entsprechende Sicherheitsmerkmale mit geringeren Auswirkungen auf Klima, Umwelt und Gesundheit einschließlich Lärm und Luftqualität;

fahrzeuggestützte Technologien und Teilsysteme, einschließlich automatisierter Funktionen, für alle Verkehrsträger unter Berücksichtigung der Erfordernisse entsprechender Infrastrukturschnittstellen sowie Forschungen; technologische Synergien zwischen den Verkehrsträgern; multimodale Verkehrssysteme; Sicherheitssysteme und Systeme zur Unfallverhütung und zur Verbesserung der Cybersicherheit; Ausnutzung der Fortschritte der Informationstechnologien und der KI; Entwicklung der Mensch-Maschine-Schnittstelle;

neue Werkstoffe, Techniken und Verfahren für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung von Infrastrukturen zur Gewährleistung einer zuverlässigen Netzverfügbarkeit, intermodaler Schnittstellen und multimodaler Interoperabilität, der Sicherheit der Arbeitnehmer und eines umfassenden Lebenszykluskonzepts;

Lösungen für die Zusammenführung von physischer und digitaler Infrastruktur, Konzeption und Entwicklung, Infrastrukturinstandhaltung, Erneuerung und Modernisierung der Verkehrsintegration, Interoperabilität und Intermodalität sowie Widerstandsfähigkeit gegenüber Wetterextremen, einschließlich der Anpassung an den Klimawandel.

5.2.7.   Saubere, sichere und barrierefreie Verkehrslösungen und Mobilität

Damit die Union ihre Luftqualitäts-, Klima- und Energieziele, einschließlich der bis 2050 angestrebten CO2-Neutralität sowie stärkere Lärmminderung, erreichen kann, ist es erforderlich, das gesamte Mobilitätssystem, einschließlich der nutzerseitigen Bedürfnisse und Verhaltensmuster, Fahrzeuge, Kraftstoffe und Infrastrukturen sowie neuer Mobilitätslösungen neu zu überdenken. Zudem wird es notwendig sein, emissionsarme alternative Energien einzuführen und den Marktanteil emissionsfreier Luftfahrzeuge, Fahrzeuge und Schiffe zu steigern. Zusätzlich zu den Auswirkungen von Treibhausgasemissionen trägt der Verkehr auch erheblich zu schlechter Luftqualität und Lärmbelastungen in Europa bei, worunter die Gesundheit der Bürger und die Ökosysteme leiden. Aufbauend auf den Fortschritten bei der Elektrifizierung und der Nutzung von Batterien und Brennstoffzellen für Autos, Busse und leichte Nutzfahrzeuge und gestützt auf entsprechende Normen ist es unerlässlich, emissionsarme FuI-Lösungen für andere Bereiche des Straßenverkehrs (wie Fernreisebusse, schwere Frachtfahrzeuge, Lkw) und andere Bereiche des Verkehrs wie Luftfahrt, Seeverkehr und Binnenschifffahrt zu beschleunigen. Die Forschung im Bereich Verkehrssicherheit ist darauf ausgerichtet, durch neue Erkenntnisse und eine stärkere Sensibilisierung sowie durch die Entwicklung von Technologien, produktspezifischen Dienstleistungen und Lösungen, die die Aspekte Sicherheit, Effizienz, Nutzerfreundlichkeit und Klimaschutz in Einklang bringen, die Verkehrsunfallquote sowie die Zahl der Unfalltoten und der Unfallverletzten bei den einzelnen Verkehrsträgern und im Verkehr insgesamt zu verringern.

Grundzüge

Elektrifizierung aller Verkehrsträger, einschließlich neuer Batterie-, Brennstoffzellen- und Hybridtechnologien für die Antriebs- und Hilfssysteme von Luftfahrzeugen, Fahrzeugen und Schiffen, Schnelllade- oder -betankungsoptionen, Energiegewinnung aus der Umwelt (Energy Harvesting) sowie benutzerfreundliche und zugängliche Schnittstellen mit der Lade- oder Tankinfrastruktur unter Gewährleistung der Interoperabilität und nahtloser Dienstleistungserbringung; Entwicklung und Einsatz wettbewerbsfähiger, sicherer, leistungsstarker und nachhaltiger Batterien für emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge unter Berücksichtigung aller Einsatzbedingungen und während der verschiedenen Phasen ihres Lebenszyklus; Entwicklung und Einsatz wettbewerbsfähiger, sicherer, leistungsstarker und nachhaltiger Batterien für emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge;

Einsatz neuer und alternativer nachhaltiger Kraftstoffe — einschließlich moderner Biokraftstoffe — mit geringeren Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt, und neuer, sicherer, intelligenter Luftfahrzeuge, Fahrzeuge und Schiffe für bestehende und künftige Mobilitätsmuster sowie der dazu notwendigen Infrastruktur; Nischenkomponenten und -systeme für umweltfreundliche Lösungen (z. B. moderne Datenerfassungssysteme), Technologien und nutzergestützte Lösungen für Interoperabilität und die nahtlose Bereitstellung von Dienstleistungen;

sichere, barrierefreie, inklusive und erschwingliche Mobilität zur Reduzierung schädlicher Auswirkungen bei gleichzeitiger Verstärkung des begünstigenden Einflusses der Mobilität auf den sozialen Zusammenhalt, die Umwelt und die menschliche Gesundheit, einschließlich eines Übergangs zu umweltfreundlicheren Verkehrsmitteln und Sharing-Modellen; Lebensqualität der Bürger, soziale Innovation in Städten; das Ziel, Unfälle und Verletzungen im Straßenverkehr zu verringern oder zu beseitigen.

klimaresiliente Mobilitätssysteme, einschließlich Infrastruktur und Logistik für eine bessere Konnektivität für Personen und Waren, sowohl für kurze als auch für lange Strecken;

systematische Analyse neuer Mobilitätsmuster und ihrer Auswirkungen auf Verkehr sowie Bürger.

5.2.8.   Intelligente Mobilität

Intelligente Mobilität trägt dazu bei, die Effizienz, Sicherheit und Resilienz der Tür-zu-Tür-Mobilität und all ihrer Komponenten sicherzustellen, insbesondere durch den Einsatz von digitalen Technologien, moderner Satellitennavigation (EGNOS und Galileo) und KI. Neue Technologien werden dabei helfen, die Nutzung und die Effizienz der Verkehrsinfrastruktur und -netze zu optimieren — durch Verbesserung der Multimodalität und Konnektivität und durch Ermöglichung eines effizienteren Frachtverkehrs und einer effizienteren Logistikkette, die auch die Wettbewerbsfähigkeit der Union stärken werden. Neue Technologien werden auch zur Erhöhung der Zuverlässigkeit und zur Optimierung des Verkehrsmanagements beitragen und innovative Verkehrslösungen und -dienste ermöglichen, wodurch sich Verkehrsüberlastung und Umweltbeeinträchtigungen verringern, Bürgern und Unternehmen verbesserte Mobilitäts- und Logistikdienste geboten werden und die Zugangsmöglichkeiten und die soziale Inklusion verbessert werden. Im Zusammenspiel mit der unterstützenden Infrastruktur wird die vernetzte und automatisierte Mobilität die Effizienz und Sicherheit aller Verkehrsträger verbessern.

Grundzüge

Digitales Netz- und Verkehrsmanagement: fortschrittliche entscheidungsunterstützende Systeme; Verkehrsmanagement der nächsten Generation (einschließlich multimodalen Netz- und Verkehrsmanagements); Beitrag zu einer nahtlosen, multimodalen und vernetzten Mobilität für den Personen- und Güterverkehr; Nutzung und Grenzen von Massendaten; Nutzung von innovativer Satellitenortung und -navigation (EGNOS und Galileo);

einheitlicher europäischer Luftraum: Lösungen an Bord und am Boden, die ein höheres Maß an Automatisierung, Konnektivität, Sicherheit, Interoperabilität, Leistung, Emissionsminderung und Dienstleistungen ermöglichen;

Bahntechnologien und Schienenverkehrsdienste für ein leistungsfähiges, geräuscharmes, interoperables und automatisiertes Eisenbahnsystem;

intelligente Schifffahrtslösungen für sichereren, effizienteren Schiffsverkehr;

große Mobilitätszentren (einschließlich Bahnhöfe, Häfen, Flughäfen und Logistikzentren) als aktive Bestandteile innovativer Mobilitätslösungen;

Schifffahrtstechnologien und -betriebsabläufe für sichere und automatisierte Verkehrssysteme, die die Möglichkeiten des Schiffsverkehrs nutzen;

vernetzte, kooperative interoperable und automatisierte Mobilitätssysteme und -dienste, einschließlich technischer Lösungen und technologiefremder Fragen wie Veränderungen bei Nutzerverhalten und Mobilitätsmustern.

5.2.9.   Energiespeicherung

Durch massive, intelligente, konzentrierte und dezentrale Speicherlösungen (einschließlich chemischer, elektrochemischer, elektrischer, mechanischer und thermischer sowie neuer disruptiver Technologien) für das Energiesystem werden Effizienz, Flexibilität und technologische Unabhängigkeit erhöht und ferner Zugänglichkeit und Versorgungssicherheit verbessert. Für einen emissions- und CO2-armen Verkehr ist es erforderlich, dass der Anteil elektrischer oder mit anderen alternativen Kraftstoffen betriebener Fahrzeuge mit leistungsfähigeren, kostengünstigeren, leichteren, hochgradig recyclingfähigen und wiederverwendbaren Batterien mit geringen Umweltauswirkungen wächst und auf lokaler Ebene alternative oder erneuerbare Kraftstoffe wie z. B. Wasserstoff (auch Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen) sowie innovative Lösungen für die Lagerung vor Ort bereitgestellt werden. Lösungen zur nachhaltigen und kostengünstigen Speicherung von Energie im großen Maßstab sind die Voraussetzung für die Optimierung und den Ausgleich des Energiesystems in allen Bereichen — von der Erzeugung über die Infrastruktur bis hin zu Endnutzeranwendungen. Dabei dürfen die Risiken der Energiespeicherung und andere unerwünschte Nebeneffekte nicht außer Acht gelassen werden.

Grundzüge

Technologien einschließlich flüssiger und gasförmiger erneuerbarer Kraftstoffe und der zugehörigen Wertschöpfungsketten sowie disruptive Technologien für den täglichen bis saisonalen Energiespeicherbedarf sowie auch ihre Auswirkung auf die Umwelt und das Klima;

intelligente, nachhaltige und langlebige Batterien und die Wertschöpfungskette in der Union, einschließlich der Nutzung fortgeschrittener Werkstoffe, Konzeption, Technologien für die großmaßstäbliche Batteriezellenproduktion, Wiederverwendungs- und Recyclingmethoden sowie effizienter Betrieb bei niedrigen Temperaturen und Standardisierungsbedarf;

Wasserstofftechnologien, insbesondere mit CO2-armen Wasserstoff und Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen, einschließlich Brennstoffzellen, und die EU-Wertschöpfungskette von der Konzeption bis zur Endnutzung im Rahmen verschiedener Anwendungen.

6.   CLUSTER „LEBENSMITTEL, BIOÖKONOMIE, NATÜRLICHE RESSOURCEN, LANDWIRTSCHAFT UND UMWELT“

6.1.   Hintergrund

Menschliche Aktivitäten führen zu einer zunehmenden Belastung für Böden, Meere und Ozeane, Wasser, Luft sowie die biologische Vielfalt und andere natürliche Ressourcen. Unmittelbare Voraussetzung für die Ernährung der wachsenden Weltbevölkerung sind gesunde natürliche Systeme und Ressourcen. Ein funktionierendes und prosperierendes Ökosystem ist über seinen eigenen Wert hinaus auch Grundvoraussetzung für die Nutzung sämtlicher Ressourcen. In Verbindung mit dem Klimawandel hat der zunehmende Bedarf der Menschen nach natürlichen Ressourcen jedoch Umweltbelastungen zur Folge, die weit über das vertretbare Maß hinausgehen und die Ökosysteme und ihre Fähigkeit, nutzbringend für das menschliche Wohlergehen zu sein, beeinträchtigen. Die Konzepte der Kreislaufwirtschaft, der nachhaltigen Bioökonomie (13) und der blauen Wirtschaft (14) bieten die Möglichkeit, ökologische, soziale und wirtschaftliche Ziele miteinander in Einklang zu bringen und menschliche Aktivitäten auf einen Pfad der Nachhaltigkeit zu bringen.

Das FuI-Potenzial muss genutzt werden, um die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung zu erreichen, die Herstellung und den Verzehr unbedenklicher und gesunder Lebensmittel sicherzustellen, nachhaltige Verfahren in der Landwirtschaft, der Aquakultur, der Fischerei und der Forstwirtschaft zu fördern, den Zugang zu sauberem Wasser, sauberen Böden und sauberer Luft für alle zu gewährleisten, die Meere, Ozeane und Binnengewässer zu reinigen sowie die lebenswichtigen natürlichen Systeme und die Umwelt unseres Planeten zu erhalten und wiederherzustellen. Jedoch verstehen wir noch nicht vollständig die Wege, um den Übergang zur Nachhaltigkeit zu vollziehen und die Methoden, um fortdauernde Hindernisse zu überwinden. Für den Übergang zu einem nachhaltigen Verbrauch und einer nachhaltigen Produktion und um die Gesundheit des Planeten wiederherzustellen, muss in Forschung und Technologien, in neuartige, hochwertige Erzeugnisse und Dienstleistungen, neue Unternehmensmodelle sowie in die soziale, territoriale und ökologische Innovation investiert werden. Das schafft neue Chancen für eine nachhaltige, krisenfeste, innovative und verantwortungsvolle europäische Bioökonomie, die die Ressourceneffizienz, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit steigert, neue und grüne Arbeitsplätze und Wachstum schafft und zu einer besseren sozialen Inklusion führt.

Für Europa ist es von entscheidender Bedeutung, seine natürlichen Ressourcen effizienter und nachhaltiger zu nutzen.

Die Maßnahmen führen zum Aufbau einer Wissensbasis und zu Lösungen für folgende Bereiche: Schutz, nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung der natürlichen Land-, Binnengewässer- und Meeresressourcen sowie Stärkung der Rolle terrestrischer und aquatischer Systeme als CO2-Senken; Schutz der biologischen Vielfalt, Sicherung der Ökosystemleistungen, Sicherstellung der Nahrungs- und Ernährungssicherheit sowie Versorgung mit sicheren, gesunden und nahrhaften Lebensmitteln; Beschleunigung des Übergangs von einer auf fossilen Ressourcen basierenden linearen Wirtschaft zu einer ressourceneffizienten, robusten, emissionsarmen Kreislaufwirtschaft und Unterstützung des Aufbaus einer nachhaltigen Bioökonomie und der blauen Wirtschaft sowie Entwicklung von widerstandsfähigen und lebendigen ländlichen Gebieten, Berg- und Küstenregionen und urbanen Gebieten.

Diese Maßnahmen werden dazu beitragen, die biologische Vielfalt zu erhalten und zu verbessern und die langfristige Bereitstellung von Ökosystemleistungen, wie die Anpassung an den Klimawandel und die Minderung seiner Folgen sowie die Bindung von Kohlendioxid (an Land, in Binnengewässern und im Meer), zu sichern. Sie werden ferner zur Verringerung der Treibhausgas- und sonstigen Emissionen, Abfälle und Verschmutzung beitragen, die durch die Primärerzeugung (sowohl terrestrisch als auch aquatisch) und die Verwendung gefährlicher Stoffe, die Verarbeitung, den Verbrauch und andere menschliche Tätigkeiten verursacht werden. Sie werden Investitionen auslösen und so die Umstellung auf Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Bioökonomie und blaue Wirtschaft unterstützen und gleichzeitig die ökologische Gesundheit und Integrität schützen.

Darüber hinaus fördern die Maßnahmen partizipative Herangehensweisen für FuI sowie die Einbeziehung zahlreicher Akteure und ermöglichen die Entwicklung von Wissens- und Innovationssystemen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene. Soziale Innovation mit Einbindung der Bürger und das Vertrauen in Innovation werden für die Entstehung neuer Muster und Kompetenzen bei Governance, Produktion und Verbrauch von entscheidender Bedeutung sein.

Aufgrund der Komplexität, Verflechtung und globalen Ausrichtung dieser Herausforderungen wird bei den Tätigkeiten ein systemorientierter Ansatz verfolgt, wobei mit den Mitgliedstaaten und internationalen Partnern kooperiert wird und auch andere Finanzierungsquellen und politische Initiativen mit einbezogen werden. Das beinhaltet die nutzerorientierte Verwertung umweltbezogener Massendatenquellen, z. B. Copernicus, EGNOS und Galileo, INSPIRE, EOSC, GEOSS, CEOS und EMODnet.

Die FuI-Tätigkeiten dieses Clusters tragen insbesondere zu den Zielen des Umweltaktionsprogramms, der Gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik, des Lebensmittelrechts, der Meerespolitik, des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, der Bioökonomie-Strategie und des Aktionsplans der EU, der Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und der langfristigen Vision der Union für eine CO2-Neutralität bis 2050 (15), der Politik der EU für die Arktis und der Rechtsvorschriften der Union zur Verringerung der Luftverschmutzung bei. Über die allgemeine externe Beratung hinaus werden besondere Ratschläge von dem Ständigen Agrarforschungsausschuss eingeholt.

Mit den Tätigkeiten wird ein direkter Beitrag zu folgenden Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen geleistet: Ziel 2 (Kein Hunger), Ziel 3 (Gesundheit und Wohlergehen), Ziel 6 (Sauberes Wasser und Sanitärversorgung), Ziel 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), Ziel 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), Ziel 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden), Ziel 12 (Verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster), Ziel 13 (Bekämpfung des Klimawandels), Ziel 14 (Leben unter Wasser), Ziel 15 (Leben an Land).

6.2.   Interventionsbereiche

6.2.1.   Umweltüberwachung

Grundlage der FuI für eine nachhaltige Nutzung und Überwachung von Lebensmitteln und natürlichen Ressourcen, Biomonitoring und Umweltüberwachung ist die Fähigkeit zur Umweltüberwachung (16), einschließlich der weltraumgestützten, in-situ-gestützten Beobachtung (in der Luft, zu Wasser, an Land) und die Beobachtung durch die Bürger. Durch eine Verbesserung der räumlich-zeitlichen Erfassung und der Stichprobenintervalle zu niedrigeren Kosten sowie den Zugang zu Massendaten und deren Integration aus verschiedenen Quellen entstehen neue Möglichkeiten, das Erdsystem zu überwachen, zu verstehen und vorherzusagen. Für eine bessere Qualität sowie einen leichteren Zugang und eine leichtere Verwendung der Daten müssen Methoden und Technologien entwickelt werden, wofür FuI erforderlich sind.

Grundzüge

Nutzerorientierte und systemorientierte Herangehensweisen, einschließlich offener Daten, zu umweltbezogenen Daten und Informationen für komplexe Modellierungs- und Prognosesysteme; Geschäftsmöglichkeiten aus der Nutzung und Valorisierung bestehender und neuer Daten;

Weiterentwicklung von Produkt- und Dienstportfolios für Umweltüberwachung;

Zustand der biologischen Vielfalt, Schutz von Ökosystemen, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Ernährungssicherheit, Land- und Forstwirtschaft, Landnutzung und Landnutzungsänderung, Entwicklung städtischer und stadtnaher Gebiete, Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, Bewirtschaftung und Erhaltung der Ressourcen der Meere und der Ozeane, maritime Sicherheit, langfristige Umwelttrends, Änderungen der jahreszeitlichen Variabilität, Änderungen der Umgebungsluft und der Atmosphäre sowie andere relevante Bereiche;

nutzerorientierte Anwendungen, die durch die Initiative EuroGEO entwickelt werden, einschließlich ihrer Weiterentwicklung als Beitrag zur Erhaltung und Bewirtschaftung der europäischen natürlichen Ressourcen (einschließlich der Förderung von Rohstoffen) und Ökosystemleistungen sowie der zugehörigen Wertschöpfungsketten;

Einführung des Globalen Überwachungssystems für Erdbeobachtungssysteme durch die GEO-Initiative (Gruppe zur Erdbeobachtung).

6.2.2.   Biologische Vielfalt und natürliche Ressourcen

Zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen, zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und um das Ziel der Union „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ gemäß dem 7. Umweltaktionsprogramm der Union bis 2050 zu erreichen, sind ein besseres Verständnis, eine bessere Erhaltung und ein besseres Management der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme, ihrer vielfältigen Dienste (im Rahmen der Bekämpfung des Klimawandels und der Minderung seiner Auswirkungen) und der von unserem Planeten gesetzten Grenzen sowie Lösungen für die Nutzbarmachung der Kraft und Komplexität der Natur erforderlich. In den gesamten Wertschöpfungsketten müssen potenzielle vorgelagerte Auswirkungen gebührend berücksichtigt werden. Zur Erreichung der Ziele in diesem Bereich sind die internationale Zusammenarbeit sowie Beiträge zu internationalen Anstrengungen und Initiativen wie der zwischenstaatlichen Plattform für biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen unerlässlich. Hinsichtlich der Governance beim Übergang zur Nachhaltigkeit in den wirtschaftlichen, sozialen und natürlichen Systemen muss von der lokalen bis hin zur globalen Ebene ein besseres Verständnis entwickelt werden.

Grundzüge

Zustand und Wert der biologischen Vielfalt, der Boden-, Süßwasser- und Meeres-Ökosysteme, des Naturkapitals und der Ökosystemleistungen, einschließlich der Agro-Ökosysteme und des Mikrobioms;

ganzheitliche und systemorientierte Konzepte innerhalb eines sozioökologischen Rahmens für die Zusammenhänge zwischen biologischer Vielfalt, Ökosystemen und Ökosystemleistungen und ihren kausalen Beziehungen zu den Faktoren des Wandels über verschiedene Ebenen und Wirtschaftstätigkeiten hinweg, einschließlich der sozioökonomischen Aspekte und Steuerung der Übergangsprozesse hin zur Nachhaltigkeit;

Modellierung von Trends und integrierten Szenarien für biologische Vielfalt, Ökosystemleistungen und gute Lebensqualität über verschiedene Ebenen und Horizonte hinweg; potenzieller Beitrag von Biotopen und Ökosystemen als CO2-Senken unter verschiedenen Klimawandelszenarien; potenzielle Interessenskonflikte bei der Nutzung von natürlichen Ressourcen und Diensten;

Ökotoxikologie von neuen Schadstoffverbindungen, deren Wechselwirkungen, einschließlich der Kombinationswirkungen, und Umweltverhalten sowie veränderte biochemische Kreisläufe unter sich ändernden Klimabedingungen, Wiederherstellung von zerstörten Gebieten;

Berücksichtigung der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen in den Entscheidungsprozessen und Verbuchungssystemen von Regierungen und Unternehmen sowie die Quantifizierung ihrer ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile;

anpassungsfähige und multifunktionale naturgestützte Lösungen zur Bewältigung der Herausforderungen in Städten, stadtnahen und ländlichen Gebieten, Küsten- und Bergregionen im Zusammenhang mit dem Klimawandel, mit Naturkatastrophen, dem Verlust der biologischen Vielfalt, der Schädigung der Ökosysteme, der Umweltverschmutzung, dem sozialen Zusammenhalt sowie der Gesundheit und Lebensqualität der Bürger;

„Living Lab“-Konzepte mit einer Vielzahl von Akteuren unter Einbeziehung von Behörden, Interessenträgern, Unternehmen und der Zivilgesellschaft in die gemeinsame Konzeption und Umsetzung von systemorientierten Lösungen zur Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltigen Nutzung des Naturkapitals sowie zur Steuerung des Übergangs zu Nachhaltigkeit und nachhaltigen Bewirtschaftungsoptionen bei wirtschaftlichen Tätigkeiten über die gesamten Wertkreisläufe unter verschiedenen ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen.

6.2.3.   Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Gebiete

Eine robuste und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft bietet wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Vorteile und ist eine Voraussetzung für dauerhafte Ernährungssicherheit. Sie unterstützt dynamische Wertschöpfungsketten, bewirtschaftet Land und natürliche Ressourcen und liefert eine Reihe grundlegender öffentlicher Güter wie Bindung von Kohlenstoff, Erhaltung der biologischen Vielfalt, Bestäubung und öffentliche Gesundheit. Zur Förderung der vielfältigen Funktionen von Land- und Forstökosystemen sind integrierte und ortsbezogene Ansätze notwendig, wobei dem Wandel in der Primärerzeugung, insbesondere hinsichtlich Klimawandel und Umwelt, Verfügbarkeit von Ressourcen, Demographie und Verbrauchsmustern, Rechnung zu tragen ist. Die Qualität und Sicherheit von landwirtschaftlichen Erzeugnissen müssen gewährleistet werden, um das Vertrauen der Verbraucher zu stärken. Zudem müssen die Pflanzengesundheit sowie die Gesundheit und das Wohlergehen von Tieren gewährleistet werden. Ferner muss der räumlichen, der sozioökonomischen und kulturellen Dimension der Land- und Forstwirtschaft Beachtung geschenkt und das Potenzial von ländlichen und Küstengebieten mobilisiert werden.

Grundzüge

Methoden, Technologien und Instrumente für eine nachhaltige, widerstandsfähige und produktive Land- und Forstwirtschaft, was auch die Anpassung an den Klimawandel einschließt;

nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen (z. B. Böden, Wasser, Nährstoffe und biologische Vielfalt einschließlich genetischer Ressourcen) in Land- und Forstwirtschaft; Alternativen zu nicht erneuerbaren Ressourcen und Übernahme von Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft auch durch die Wiederverwendung und das Recycling von Abfällen und Nebenprodukten;

Klima- und Umweltauswirkungen der Tätigkeiten im Primärsektor; Potenzial der Land- und Forstwirtschaft als CO2-Senken und für die Minderung von Treibhausgasemissionen, einschließlich Konzepten für negative Emissionen; zunehmende Anpassungsfähigkeit der Primärerzeugung an den Klimawandel;

integrierte Konzepte für die Bekämpfung von Pflanzenschädlingen und -krankheiten; Kontrolle der übertragbaren Tierkrankheiten und Zoonosen sowie des Tierwohls; Präventionsstrategien, Kontrolle und Diagnose sowie Alternativen zur Verwendung umstrittener Pestizide, Antibiotika und anderer Stoffe, auch zur Bekämpfung von Resistenzen;

Antibiotikaresistenz und Bedrohungen durch biologische und agrochemische Gefahren, einschließlich Pestizide, sowie chemische Schadstoffe, Behandlung der Zusammenhänge zwischen der Gesundheit von Pflanzen, Tieren, Ökosystemen und öffentlicher Gesundheit aus den Perspektiven von „One Health“ und „Global Health“;

Nutzung und Erbringung von Ökosystemleistungen in land- und forstwirtschaftlichen Systemen unter Anwendung ökologischer Konzepte und Erprobung naturgestützter Lösungen von der Betriebs- bis hin zur Landschaftsebene für eine umweltfreundliche Landwirtschaft; Unterstützung ökologischer Landwirtschaft;

land- und forstwirtschaftliche Systeme von der Betriebs- bis hin zur Landschaftsebene; Nutzung und Bereitstellung von Ökosystemleistungen in der Primärerzeugung, einschließlich durch Agrarökologie oder durch die Verstärkung der Rolle von Wäldern bei der Verhinderung von Überschwemmungen und Bodenerosion;

Innovationen in der Landwirtschaft an ihren Schnittstellen zur Aquakultur und Forstwirtschaft sowie in städtischen und stadtnahen Gebieten;

neue Methoden, Technologien und Instrumente für eine nachhaltige Forstwirtschaft und eine nachhaltige Nutzung von forstlicher Biomasse;

Unterstützung der Erzeugung von proteinhaltigen Pflanzen in der Union für Nahrungs- und Futtermittel sowie Umweltleistungen;

nachhaltige Landnutzung, ländliche Entwicklung und territoriale Verbindungen; Nutzung des sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Vermögens ländlicher Gebiete für neue Dienstleistungen, Geschäftsmodelle, Wertschöpfungsketten und öffentliche Güter;

digitale Innovationen in Land- und Forstwirtschaft und über verschiedene Wertschöpfungsketten und ländliche Gebiete durch die Nutzung von Daten und die Entwicklung von Infrastrukturen, Technologien (wie KI, Robotik, Präzisionslandwirtschaft und Fernerkundungen) und Governance-Modellen;

land- und forstwirtschaftliche Wissens- und Innovationssysteme und ihre Verknüpfungen auf verschiedenen Ebenen; Beratung, Aufbau von Fähigkeiten, Konzepte für die Beteiligung und Informationsaustausch;

Förderung internationaler Partnerschaften für nachhaltige Landwirtschaft für Nahrungs- und Ernährungssicherheit.

6.2.4.   Meere, Ozeane und Binnengewässer

Das Naturkapital und die Ökosystemleistungen der Meere, insbesondere der halbumschlossenen europäischen Meere, der Ozeane, der Binnengewässer und der erweiterten Küstengebiete bieten erhebliche sozioökonomische und soziale Vorteile. Dieses Potenzial ist aufgrund der hohen Belastung durch menschliche und natürliche Stressfaktoren wie Umweltverschmutzung, Überfischung, Klimawandel, Anstieg des Meeresspiegels, sonstigen Wasserverbrauch und extreme Wetterereignisse gefährdet. Zum Schutz der Meere und Ozeane vor irreparablen Schäden und zur Wiederherstellung eines guten Zustands der Binnengewässer, müssen wir unser Wissen und Verständnis durch einen verbesserten und verantwortungsvollen Rahmen für die Steuerung erweitern, um Meeres-, Binnen- und Küstenökosysteme zu schützen, wiederherzustellen und nachhaltig zu bewirtschaften und Verschmutzungen vorzubeugen. Das umfasst auch Forschungsarbeiten zur nachhaltigen Erschließung des enormen und ungenutzten wirtschaftlichen Potenzials der Meere, Ozeane und Binnengewässer mit dem Ziel, mehr sichere Lebensmittel, biogestützte Zutaten und Rohstoffe ohne die Meere, Ozeane und Binnengewässer zusätzlich zu beanspruchen, sowie Forschungsarbeiten zum Potenzial von Aquakulturen in allen Formen, um den Druck auf Boden-, Süßwasser- und Meeresressourcen zu entlasten. Es sind Partnerschaftskonzepte einschließlich Strategien für Meeresbecken und makroregionaler Strategien erforderlich, die über die Union hinausreichen (einschließlich im Atlantik, Mittelmeer, in der Ostsee, Nordsee, im Schwarzem Meer, in der Karibik und im Indischem Ozean); ebenso erforderlich sind Beiträge zu den Verpflichtungen in der internationalen Meerespolitik, zu Initiativen wie der Internationalen Dekade der Meeresforschung für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen sowie Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Erhaltung der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten außerhalb des nationalen Hoheitsbereichs.

Grundzüge

Nachhaltige Fischerei und Aquakultur in allen Formen, einschließlich alternativer Proteinquellen mit erhöhter Ernährungssicherheit, Nahrungsmittelsouveränität und Klimaresilienz; Instrumente für die Überwachung und Bewirtschaftung;

Stärkung der Resilienz der Meeres- und Binnengewässerökosysteme, einschließlich Korallenriffe, zur Sicherung der Gesundheit der Meere, Ozeane und Flüsse, zur Bekämpfung und Minderung der Auswirkungen natürlicher und anthropogener Belastungen wie Schadstoffe und Meeresmüll (u. a. Kunststoffe), Eutrophierung, invasive Arten, physische Schädigung des Meeresbodens, Übernutzung, einschließlich Überfischung, Unterwasserlärm, Versauerung, Erwärmung der Meere, Ozeane und Flüsse sowie Anstieg des Meeresspiegels unter Beachtung der Nahtstelle zwischen Festland, Binnengewässern und Meer, die kumulativen Auswirkungen dieser Probleme und Förderung eines Kreislaufkonzepts und eines besseren Verständnisses der Interaktionen Ozean-Mensch;

Governance auf globaler und regionaler Ebene, um die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der Ressourcen der Meere, Ozeane und Binnengewässer zu garantieren;

Technologien für den digitalen Ozean (Meeresboden, Wassersäule und Wasseroberfläche) zur Verbindung von Diensten und Gemeinschaften bei landgestützten sowie atmosphären-, klima-, weltraum- und wetterbezogenen Tätigkeiten, die durch die Blue Cloud im Rahmen der EOSC gefördert werden;

Überwachung, risikogestützte Bewertung und Vorhersage-/Prognosefähigkeiten, auch hinsichtlich des Anstiegs des Meeresspiegels und anderer natürlicher Gefahren wie Sturmfluten und Tsunamis sowie die kumulativen Auswirkungen menschlichen Handelns;

besseres Verständnis des Wasserkreislaufs und -haushalts und der Hydromorphologie auf verschiedenen Ebenen und Entwicklung von Überwachungs- und Voraussagefähigkeiten für die Verfügbarkeit von Wasser und die Nachfrage danach, für Überschwemmungen und Dürren, Verschmutzung und andere Belastungen der Wasserressourcen und der aquatischen Umwelt; Nutzung digitaler Technologien zur besseren Überwachung und Bewirtschaftung der Wasserressourcen;

Entwicklung innovativer Lösungen einschließlich Maßnahmen zur gesellschaftlichen Steuerung, Wirtschaftsinstrumente und Finanzmodelle für die intelligente Wasserzuteilung zur Bewältigung von Konflikten bei der Wassernutzung — einschließlich des Werts an Wasser —, für die Kontrolle der Wasserverschmutzung, einschließlich durch Plastikgegenstände und Mikroplastik und neu aufkommende Schadstoffe vorzugsweise an der Quelle, Bewältigung anderer Belastungen der Wasserressourcen sowie Wiederverwendung von Wasser, Schutz von Wasserökosystemen und ihre Wiederherstellung in einen guten ökologischen Zustand;

nachhaltige blaue Wertschöpfungsketten, einschließlich nachhaltiger Nutzung der Süßwasserressourcen, vielfältige Nutzung von Meeresraum und Wachstum des Erneuerbare-Energien-Sektors aus Meeren und Ozeanen, einschließlich nachhaltiger Nutzung von Mikro- und Makro-Algen;

integrierte Konzepte für die nachhaltige Bewirtschaftung von Binnen- und Küstengewässern, die zum Umweltschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen;

naturgestützte Lösungen, die aus der Dynamik von Meeres-, Küsten- und Binnengewässerökosystemen, der biologischen Vielfalt und der vielfältigen Ökosystemleistungen hervorgegangen sind, die systemorientierte Konzepte für die nachhaltige Nutzung der Ressourcen von Meeren, insbesondere der halbumschlossenen europäischen Meere, Ozeanen und Binnengewässern ermöglichen und zum Umweltschutz und zur Wiederherstellung, zum Küstenmanagement sowie zur Anpassung an den Klimawandel beitragen;

blaue Innovation, u. a. in der blauen und der digitalen Wirtschaft, in allen Küstengebieten, Küstenstädten und Häfen, um Küstenregionen widerstandsfähiger zu machen und den Bürgern mehr Vorteile zu verschaffen;

besseres Verständnis der Rolle der Meere und Ozeane für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel.

6.2.5.   Ernährungssysteme

Die Auswirkungen des Bevölkerungswachstums, die Entwicklung der Ernährungsgewohnheiten, der Ressourcenknappheit und der Übernutzung, der Umweltzerstörung, des Klimawandels und der Migration stellen zusammengenommen beispiellose Herausforderungen dar, die eine Umstellung des Lebensmittelsystems erfordern (FOOD 2030) (17). Die derzeitige Produktion und der Verbrauch an Lebensmitteln sind weitgehend nicht nachhaltig, zugleich sehen wir uns mit dem doppelten Problem der Fehlernährung — gekennzeichnet durch das Nebeneinander von Unterernährung und Fettleibigkeit sowie anderen unausgewogenen Ernährungsweisen und Stoffwechselstörungen — konfrontiert. Künftige Lebensmittelsysteme müssen Ernährungssicherheit bieten und sichere, gesunde und hochwertige Lebensmittel in ausreichender Menge für alle gewährleisten, auf der Grundlage von Ressourceneffizienz, Nachhaltigkeit (einschließlich geringerer Treibhausgasemissionen, Umweltverschmutzung, Wasser- und Energieverbrauch und Abfallerzeugung), Transparenz, durch die Verknüpfung von Land, Binnengewässern und Meer, die Verringerung von Lebensmittelabfällen, die Verbesserung der Nahrungsmittelproduktion aus den Binnengewässern, Meeren und Ozeanen sowie unter Einbeziehung der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette von den Herstellern bis hin zu den Verbrauchern und umgekehrt, und durch Gewährleistung von Resilienz. Das muss Hand in Hand gehen mit der Entwicklung des künftigen Systems zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit sowie der Konzeption, Entwicklung und Bereitstellung von Instrumenten, Technologien und digitalen Lösungen, die den Verbrauchern spürbare Vorteile bringen und die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Lebensmittelwertschöpfungskette verbessern. Darüber hinaus müssen unter Berücksichtigung kultureller und sozialer Aspekte Verhaltensänderungen beim Lebensmittelkonsum und bei den Herstellungsmustern gefördert und Primärerzeuger, Industrie (einschließlich KMU), Einzelhändler, Gastronomie sowie Verbraucher und öffentliche Dienstleistungen einbezogen werden.

Grundzüge

Faktengestützte nachhaltige und gesunde Ernährung für ein lebenslanges Wohlergehen der Menschen, einschließlich der Ernährungsmuster, eines qualitativ besseren Nährwerts von Lebensmitteln und Fortschritte beim Verständnis der Auswirkungen von Ernährung auf die Gesundheit und das Wohlergehen;

personalisierte Ernährung, insbesondere für gefährdete Gruppen, zur Minderung der Risikofaktoren für ernährungsbedingte und nicht übertragbare Krankheiten;

Verhalten, Lebensweise und Motivation der Verbraucher, einschließlich der sozialen und kulturellen Aspekte von Lebensmitteln, Förderung sozialer Innovation und gesellschaftlichen Engagements für eine bessere Gesundheit und ökologische Nachhaltigkeit in der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette, einschließlich Einzelhandelsverhaltens;

moderne Systeme zur Gewährleistung der Sicherheit und Echtheit von Lebensmitteln, einschließlich der Rückverfolgbarkeit, für eine bessere Lebensmittelqualität und ein größeres Verbrauchervertrauen in das Lebensmittelsystem;

Anpassung des Lebensmittelsystems an den Klimawandel und Entschärfung seiner Auswirkungen, einschließlich Erforschung des Potenzials und der Verwendung des Mikrobioms, der Vielfalt der Nutzpflanzen und von Alternativen für tierische Proteine;

ökologisch nachhaltige, kreislauffähige, ressourceneffiziente und widerstandsfähige Lebensmittelsysteme vom Land und aus dem Meer, Übergang zu sicherem Trinkwasser, zur Lösung maritimer Probleme und zu einem abfallfreien Lebensmittelsystem durch Weiterverwendung von Lebensmitteln und Biomasse, Recycling von Lebensmittelabfällen, neue Lebensmittelverpackungen und die Schaffung von Nachfrage nach maßgeschneiderten lokalen Lebensmitteln;

neuartige Konzepte, einschließlich digitaler Instrumente und Lebensmittelsystemen für ortsbezogene Innovationen und Stärkung der Handlungskompetenz von Kommunen, wodurch ein fairer Handel und faire Preisbildung in der gesamten Wertschöpfungskette, Inklusion und Nachhaltigkeit durch Partnerschaften zwischen Industrie (einschließlich KMU und Kleinerzeugern), lokalen Behörden, Forschern und der Gesellschaft gefördert wird.

6.2.6.   Biogestützte Innovationssysteme in der Bioökonomie der Union

Innovationen in der Bioökonomie schaffen die Grundlagen für den Übergang weg von einer auf fossile Ressourcen gestützten Wirtschaft. Biogestützte Innovationen stellen ein wichtiges Segment und die Voraussetzung für eine umfassende Bioökonomie dar und umfassen die nachhaltige Beschaffung, industrielle Verarbeitung und Umwandlung von Biomasse vom Land und aus dem Meer in biogestützte Rohstoffe und Produkte. Die Nachhaltigkeit bezieht sich auf alle ihre Dimensionen: ökologisch, sozial, ökonomisch und kulturell. Sie erschließen zudem die Potenziale lebender Ressourcen, der Biowissenschaften, der Digitalisierung und der Biotechnologie für neue Entdeckungen, Produkte, Dienste und Verfahren. Biogestützte Innovationen, einschließlich (Bio-)Prozesse und Technologien, können neue Wirtschaftstätigkeiten und Arbeitsplätze in Regionen und Städte bringen, zur Wiederbelebung des ländlichen Raums und der Küstenwirtschaft und den Gemeinschaften beitragen und die Kreislauffähigkeit der Bioökonomie stärken.

Grundzüge

Nachhaltige Beschaffung von Biomasse, Logistik und entsprechende Produktionssysteme mit Schwerpunkt auf hochwertigen Anwendungen und Nutzungen, soziale und ökologische Nachhaltigkeit, Auswirkungen auf Klima und biologische Vielfalt, Kreislauffähigkeit sowie allgemeine Ressourceneffizienz, einschließlich Wasser;

Biowissenschaften und ihre Konvergenz mit digitalen Technologien für das Verständnis, die Erkundung und die nachhaltige Nutzung biologischer Ressourcen;

biogestützte Wertschöpfungsketten und biogestützte Werkstoffe, einschließlich Werkstoffen, Chemikalien, Produkten, Diensten und Verfahren nach biologischem Vorbild und mit neuartigen Eigenschaften, Funktionen und verbesserter Nachhaltigkeit (auch zur Verringerung von Treibhausgasemissionen), für die Entwicklung (kleiner und großer) fortgeschrittener Bioraffinerien, die eine breitere Palette an Biomasse verwenden; die gegenwärtige Produktion nicht nachhaltiger Erzeugnisse durch bessere biogestützte Lösungen für innovative Marktanwendungen ersetzen;

Biotechnologie, einschließlich interdisziplinärer Spitzen-Biotechnologie, für den Einsatz in wettbewerbsfähigen, nachhaltigen und neuartigen industriellen Verfahren, Umweltleistungen und Verbraucherprodukten (18);

Kreislauffähigkeit des biogestützten Sektors innerhalb der Bioökonomie durch technologische, systemische, soziale und unternehmerische Innovationen, um den je Einheit biologischer Ressource erzeugten Wert entscheidend zu steigern, den Wert dieser Ressourcen länger in der Wirtschaft zu halten, Naturkapital zu erhalten und zu vermehren, Abfall und Schadstoffe zu vermeiden, den Grundsatz der Kaskadennutzung von nachhaltiger Biomasse durch FuI zu unterstützen und die Abfallhierarchie zu berücksichtigen;

integrative Bioökonomiemuster mit verschiedenen an der Wertschöpfung beteiligten Akteuren, Maximierung der gesellschaftlichen Auswirkungen und der Einbeziehung der Öffentlichkeit;

besseres Verständnis der Grenzen, Parameter und Indikatoren der Bioökonomie und ihrer Synergien und Kompromisse mit einer gesunden Umwelt sowie Kompromisse zwischen Lebensmitteln und anderen Anwendungen.

6.2.7.   Kreislaufsysteme

Kreislauforientierte Produktions- und Verbrauchssysteme werden sowohl für die europäische Wirtschaft und die globale Umwelt von Nutzen sein, da sie die Nutzung und Abhängigkeit von Ressourcen verringern, die Treibhausgasemissionen und weitere Umweltbeeinträchtigungen reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessern, als auch für die europäischen Bürger, indem neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen und Belastungen für die Umwelt und das Klima verringert werden. Der Übergang zu einer emissionsarmen, ressourceneffizienten, biogestützten und kreislauforientierten Wirtschaft, die die Verwendung gefährlicher Stoffe vermeidet, wird über den industriellen Wandel hinaus auch eine weiter gefasste Systemumstellung erfordern. Hierzu sind systemorientierte ökoinnovative Lösungen, neue Geschäftsmodelle, Märkte und Investitionen, unterstützende Infrastruktur, soziale Innovationen und Veränderungen im Verbraucherverhalten sowie Governance-Modelle notwendig, die die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Akteuren in der gesamten Wertschöpfungskette fördern, damit die angestrebte Systemänderung auch zu besseren wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Resultaten führt (19). Eine Öffnung für die internationale Zusammenarbeit, etwa im Rahmen internationaler Initiativen wie des Internationalen Ausschusses für Ressourcenbewirtschaftung, wird für die Vergleichbarkeit, die Generierung und den Austausch von Wissen und die Vermeidung von Doppelarbeit von Bedeutung sein. Darüber hinaus wird dem sozialen Kontext neuer Kenntnisse und Technologie in diesem Bereich und deren Übernahme und Akzeptanz in der Gesellschaft Rechnung getragen.

Grundzüge

Systemübergang zu einer ressourceneffizienten, biogestützten Kreislaufwirtschaft mit neuen Paradigmen in der Interaktion der Verbraucher und neuen Geschäftsmodellen für Ressourceneffizienz und ökologische Leistung; Produkte und Dienstleistungen zur Förderung der Ressourceneffizienz und Beseitigung oder Ersatz gefährlicher Stoffe während des gesamten Lebenszyklus; Systeme für die gemeinsame Nutzung, Wiederverwendung, Instandsetzung, Wiederaufarbeitung, das Recycling und die Kompostierung; wirtschaftliche, gesellschaftliche, verhaltensbezogene, regulatorische und finanzielle Rahmenbedingungen und Anreize für einen derartigen Übergang;

auf einem systemischen Konzept beruhende Parameter und Indikatoren zur Leistungsmessung der Kreislaufwirtschaft und des Lebenszyklus` und zur Stärkung der sozialen Verantwortung; Verwaltungssysteme zur rascheren Ausbreitung der Kreislaufwirtschaft, der Bioökonomie und Ressourceneffizienz bei gleichzeitiger Schaffung von Märkten für Sekundärmaterialien; wertschöpfungskettenübergreifende Zusammenarbeit zahlreicher Akteure; Instrumente für Investitionen in die Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie;

Lösungen für eine nachhaltige und regenerative Entwicklung von Städten, stadtnahen Gebieten und Regionen unter Einbeziehung des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft mit natürlichen Lösungen sowie Innovationen auf den Gebieten Technologie, Digitales, Soziales, Kultur und territoriale Governance;

Öko-Innovation zur Vermeidung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen und Exposition durch gefährliche und chemische Stoffe, die zunehmend zum Problem werden; auch unter Berücksichtigung des Schnittfeldes zwischen Chemikalien, Produkten und Abfall und nachhaltiger Lösungen für die Gewinnung von Primär- und Sekundärrohstoffen;

kreislaufwirtschaftliche Nutzung von Wasserressourcen, einschließlich Verringerung der Wassernachfrage, Vermeidung von Verlusten, Wiederverwendung von Wasser, Recycling und Valorisierung von Abwasser; innovative Lösungen für Herausforderungen durch den Wasser-Ernährungs-Energie-Nexus, mit denen die Auswirkungen der Wassernutzung durch Landwirtschaft und Energiegewinnung bekämpft und Synergielösungen ermöglicht werden;

nachhaltige Bewirtschaftung des Untergrunds, bei der Georessourcen (Energie, Wasser, Rohstoffe) und Umweltbedingungen (Naturgefahren, anthropogene Einflüsse) in allen relevanten Clustern berücksichtigt werden, der positive Beitrag zu einer Kreislaufwirtschaft durch gesamteuropäisches geologisches Wissen gestrafft wird und ein Beitrag zu koordinierten wissenschaftlich gestützten Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Übereinkommens von Paris und mehreren Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen geleistet wird;

Entwicklung und Verbesserung von Lösungen und Infrastrukturen, mit denen der Zugang zu Trink-, Bewässerungs- und Sanitärwasser, einschließlich durch Entsalzung, erleichtert wird, um eine effizientere, kreislaufwirtschaftliche und mit geringem Energieverbrauch und CO2-Ausstoß verbundene Nutzung von Wasser zu ermöglichen.

7.   DIREKTE MAßNAHMEN DER GEMEINSAMEN FORSCHUNGSSTELLE (JRC) AUßERHALB DES NUKLEARBEREICHS

7.1.   Hintergrund

Für eine gute öffentliche Politik sind hochwertige und zuverlässige wissenschaftliche Daten unverzichtbar. Neue Initiativen und Vorschläge für Rechtsvorschriften der Union müssen auf einer transparenten, umfassenden und ausgeglichenen Abwägung der Fakten beruhen, während für die Umsetzung der Maßnahmen Daten benötigt werden, um die Auswirkungen und Fortschritte dieser Maßnahmen zu überwachen.

Die JRC erzeugt einen Mehrwert für die Politik der Union, da ihre wissenschaftlichen Leistungen exzellent, multidisziplinär und unabhängig von nationalen, privaten und sonstigen externen Interessen sind. Sie widmet sich allen Bereichen der Politik der Union und bietet die sektorübergreifende Unterstützung, die die Entscheidungsträger zur Bewältigung der immer komplexeren gesellschaftlichen Herausforderungen benötigen. Aufgrund ihrer Unabhängigkeit von Sonderinteressen und in Verbindung mit ihrer wissenschaftlich-technischen Referenzfunktion ist es der JRC möglich, die Konsensbildung zwischen Interessenträgern und anderen Akteuren, wie Bürgern sowie der Politik, zu erleichtern. Mit ihrer Fähigkeit, rasch auf politische Erfordernisse zu reagieren, ergänzt die JRC mit ihren Tätigkeiten die indirekten Maßnahmen, die auf die Unterstützung längerfristiger Politikziele abzielen.

Die JRC führt eigene Forschungen durch und ist ein strategischer Manager für das Wissen, die Informationen, Daten und Kompetenzen, die notwendig sind, um hochwertige und relevante Fakten für eine intelligentere Politik liefern zu können. Zur Erreichung dieses Ziels arbeitet die JRC mit den weltweit besten Organisationen sowie mit internationalen, nationalen und regionalen Experten und Akteuren zusammen. Ihre Forschung trägt zu den allgemeinen Zielen und Prioritäten von Horizont Europa bei, stellt unabhängiges wissenschaftliches Fachwissen, Beratung und technische Unterstützung für die Strategien der Union im gesamten Politikzyklus zur Verfügung und ist auf die Prioritäten der europäischen Politik konzentriert. Sie unterstützt damit ein Europa, das sicher und geschützt, wohlhabend, nachhaltig und sozial ist und auf der Weltbühne eine größere Rolle spielt.

7.2.   Interventionsbereiche

7.2.1.   Stärkung der Wissensgrundlage für die Politikgestaltung

Der Bestand an Wissen und Daten nimmt exponentiell zu. Damit die politischen Entscheidungsträger sinnvollen Gebrauch davon machen können, muss dieser Bestand überprüft und gefiltert werden. Zudem besteht ein Bedarf an sektorübergreifenden wissenschaftlichen Methoden und Analyseinstrumenten, die von allen Kommissionsdienststellen eingesetzt werden, um vor allem entstehende gesellschaftliche Herausforderungen vorherzusehen und eine bessere Rechtsetzung zu unterstützen. Dazu gehören auch innovative Prozesse, um die Interessenträger sowie die Bürger in politische Entscheidungen einzubinden, und verschiedene Instrumente zur Bewertung der Wirkung und Umsetzung.

Grundzüge

Modellierung, mikroökonomische Bewertung, Risikobewertungsmethoden, Qualitätssicherungsinstrumente für Messungen, Konzeption von Monitoring-Systemen, Indikatoren und Scoreboards, Sensitivitätsanalyse und Sensitivitätsprüfung, Lebenszyklusanalyse, Daten- und Textauswertung, (Massen-)Datenanalyse und -anwendungen, lösungsorientierte Denkansätze (Design Thinking), Vorausschau (Horizon Scanning), Antizipation und Zukunftsstudien, Verhaltensforschung sowie Einbindung der Interessenträger und Bürger;

Wissens- und Kompetenzzentren;

praxisbezogene Gemeinschaften und Plattformen für den Wissensaustausch;

Datenmanagement, Datenaustausch und Kohärenz;

Analyse der Politik zu FuI auf Unions- und auf nationaler Ebene, einschließlich des EFR.

7.2.2.   Globale Herausforderungen

Die JRC wird zu den spezifischen Strategien und Verpflichtungen der Union beitragen, die im Rahmen der sieben Cluster der globalen Herausforderungen behandelt werden, und insbesondere das Eintreten der Union für die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen unterstützen.

Grundzüge

1.

Gesundheit

Wissenschaftliche und technische Unterstützung zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und des Gesundheitswesens, einschließlich medizinischer Geräte und Bewertung von Gesundheitstechnologien, Datenbanken und Digitalisierung, einschließlich für eine Beschleunigung der Interoperabilität;

Sicherheitsbewertungsmethoden für potenzielle Gesundheits- und Umweltrisiken durch chemische Stoffe und Schadstoffe;

Europäisches Referenzlaboratorium für Alternativen zu Tierversuchen;

Qualitätssicherungsinstrumente, u. a. zertifiziertes Referenzmaterial für gesundheitliche Biomarker;

Forschung zu neu entstehenden Gesundheitsfragen und -risiken.

2.

Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft

Forschung zu Ungleichheit, Armut und Ausgrenzung, sozialer Mobilität, kultureller Vielfalt und Qualifikationen; Migration, Bewertung der Auswirkungen sozialer, demografischer und technologischer Veränderungen auf Wirtschaft und Gesellschaft;

Forschung zu verantwortungsvollem Regierungshandeln und Demokratie;

Förderung des Schutzes, des Erhalts und der Verwaltung des kulturellen Erbes;

Wissenszentrum für Migration und Demographie.

3.

Zivile Sicherheit für die Gesellschaft

Wissenszentrum für Katastrophenrisikomanagement;

Unterstützung von Sicherheitsmaßnahmen in den Bereichen Schutz kritischer Infrastrukturen und öffentlicher Räume, CBRN-E Stoffe und hybride Bedrohungen, Grenzschutz und Dokumentensicherheit sowie Informationen und Erkenntnisse zur Bekämpfung des Terrorismus;

Technologien für die Aufspürung von CBRN-E-Stoffen, biometrische Systeme und Verfahren zur Gewinnung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse;

Unterstützung der globalen Sicherheitsposition der Union; Bewertung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der Sicherheitsindustrie in der Union; Nutzung von Synergien zwischen Sicherheit und Verteidigung;

Forschung zur Stärkung der Cybersicherheitskapazitäten sowie der Resilienz und der Abschreckung gegenüber Cyberangriffen und -kriminalität.

4.

Digitalisierung, Industrie und Weltraum

Auswirkungen der Digitalisierung mit Schwerpunkt auf neuen und entstehenden IKT-Technologien, u. a. maschinelles Lernen und KI-Datenverarbeitung, dezentrale Transaktionsnetzwerke („distributed ledgers“), Internet der Dinge und HPC;

Digitalisierung in einzelnen Sektoren wie Energie, Verkehr, Bau, Dienstleistungsindustrie, Gesundheit und Pflege sowie Verwaltung;

gewerbliches Messwesen und Qualitätssicherungsinstrumente für die intelligente Fertigung;

Forschung zu Schlüsseltechnologien;

Forschung zu besten verfügbaren Techniken und bewährten Praktiken im Umweltmanagement, technisch-wirtschaftliche Analysen und Lebenszyklusanalysen industrieller Prozesse; Chemikalienmanagement, Abfallbewirtschaftung, Wasserwiederverwendung, Rohstoffe; kritische Rohstoffe und Qualitätskriterien für wiederverwertete Materialien, die alle die Kreislaufwirtschaft unterstützen;

Analyse der Versorgungssicherheit bei Rohstoffen, einschließlich der kritischen Rohstoffe, bei den Informationen über Primär- und Sekundärressourcen und der Aktualisierung der Daten im Rohstoffinformationssystem;

Durchführung von Copernicus-Maßnahmen;

technische und wissenschaftliche Unterstützung für Anwendungen der Programme der globalen Satellitennavigationssysteme der Union.

5.

Klima, Energie und Mobilität

Unterstützung bei der Umsetzung der Klima-, Energie- und Verkehrspolitik der Union, Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft sowie Strategien für eine Dekarbonisierung bis 2050; Analyse der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne; Bewertung des Dekarbonisierungspfads in allen Sektoren, einschließlich Landwirtschaft, Landnutzung und Landnutzungsänderung sowie Forstwirtschaft;

Bewertung der Risiken in gefährdeten Ökosystemen, kritischen Wirtschaftssektoren und Infrastrukturen mit Schwerpunkt auf Anpassungsstrategien;

Analyse der FuI-Dimension der Energieunion; Bewertung der Wettbewerbsfähigkeit der Union auf dem globalen Markt für umweltfreundliche Energie;

Bewertung des Potenzials für den Einsatz intelligenter Energietechnologien und von Lösungen für die Sektorkopplung für eine reibungslose und kosteneffiziente Energiewende;

Bewertung des Einsatzes von Technologien für die Energieerzeugung aus erneuerbaren und sauberen Energiequellen;

Analyse des Energieverbrauchs von Gebäuden, intelligenten und nachhaltigen Städten und Industrien;

technische und sozioökonomische Analyse der Energiespeicherung, insbesondere Sektorkopplung und Batterien;

Analyse der Energieversorgungssicherheit der Union, einschließlich Energieinfrastruktur, und der Energiemärkte;

Unterstützung der Energiewende, einschließlich des Bürgermeisterkonvents, sowie von sauberer Energie für Inseln der Union, empfindliche Regionen und Afrika;

integrierte Analyse für die Einführung kooperativer, vernetzter und automatisierter Mobilität;

integrierte Analyse für die Entwicklung und Einführung von elektronischen Antrieben, einschließlich der Batterietechnologien der nächsten Generation;

harmonisierte Prüfverfahren und Marktüberwachung für CO2- und Luftschadstoffemissionen aus Fahrzeugen, Bewertung innovativer Technologien;

Bewertung von intelligenten Verkehrs- und Verkehrsmanagementsystemen und Stauindikatoren;

Analysen alternativer Kraftstoffe und entsprechenden Infrastrukturbedarfs.

6.

Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt

Forschungen zu Land, Böden, Wäldern, Luft, Wasser, Meeresressourcen, Rohstoffen und biologischer Vielfalt zur Unterstützung der wirksamen Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltigen Nutzung des Naturkapitals, einschließlich einer nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung in Afrika;

Wissenszentrum für globale Lebensmittel- und Ernährungssicherheit;

Bewertung des Klimawandels und möglicher Schutz- und Anpassungsmaßnahmen für die Agrar- und Fischereipolitik, einschließlich Ernährungssicherheit;

Überwachung und Prognose der Agrarressourcen in der Union, den Erweiterungsländern und den Nachbarländern;

Forschung für eine nachhaltige und wirtschaftlich florierende Aquakultur und Fischerei sowie für blaues Wachstum und die blaue Wirtschaft;

validierte Methoden, Laborleistungstests und neue Analyseinstrumente für die Umsetzung der Politik im Bereich der Lebensmittelsicherheit;

Europäische Referenzlaboratorien für Futtermittelzusatzstoffe, genetisch veränderte Organismen und Lebensmittelkontaktmaterialien;

Wissenszentrum für Lebensmittelqualität und Bekämpfung von Lebensmittelbetrug;

Wissenszentrum für Bioökonomie.

7.2.3.   Innovation, wirtschaftliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit

Die JRC wird zu wissensgestützter Innovation und Technologietransfer beitragen. Sie wird das Funktionieren des Binnenmarkts und die wirtschaftspolitische Steuerung der Union unterstützen. Sie wird zur Entwicklung und Überwachung von Strategien beitragen, die auf ein sozialeres und nachhaltigeres Europa abzielen. Sie wird die Außendimension und die internationalen Ziele der Union unterstützen und zu verantwortungsvollem Handeln (Good Governance) beitragen. Durch einen gut funktionierenden Binnenmarkt mit einer starken wirtschaftspolitischen Steuerung und einem fairen Sozialsystem werden wissensgestützte Innovation und Wettbewerbsfähigkeit gefördert.

Grundzüge

Wirtschafts-, Handels-, Finanz- und Haushaltsanalysen;

pränormative Forschung und Prüfung für Harmonisierung und Standardisierung;

Erstellung von zertifiziertem Referenzmaterial;

Marktaufsichtstätigkeiten;

Umgang mit Rechten des geistigen Eigentums;

Förderung der Zusammenarbeit beim Technologietransfer.

7.2.4.   Wissenschaftliche Exzellenz

Die JRC strebt Exzellenz und Integrität in der Forschung und eine ausgedehnte Zusammenarbeit mit weltweit führenden Forschungseinrichtungen an. Sie wird Forschungen in neuen Wissenschafts- und Technologiebereichen durchführen und eine offene Wissenschaft, offene Daten und Wissenstransfer fördern.

Grundzüge

Programme zur Orientierungsforschung;

spezielle gemeinsame Programme und Austauschprogramme mit Forschungseinrichtungen und Wissenschaftlern;

Zugang zu Forschungsinfrastrukturen der JRC;

Ausbildung von Wissenschaftlern und nationalen Experten;

offene Wissenschaft und offene Daten.

7.2.5.   Territoriale Entwicklung und Unterstützung der Mitgliedstaaten und Regionen

Die JRC wird einen Beitrag zu regional- und städtepolitischen Maßnahmen mit Schwerpunkt auf innovationsgesteuerter territorialer Entwicklung leisten, auch zur Verringerung der Unterschiede zwischen den Regionen. Sie wird außerdem den Mitgliedstaaten und Drittländern technische Hilfe bieten und die Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften und Maßnahmen unterstützen.

Grundzüge

Umsetzung regional- und städtepolitischer Maßnahmen, Strategien für intelligente Spezialisierung, Strategien für die wirtschaftliche Transformation von Regionen im Wandel, integrierte Stadtentwicklungsstrategien und -daten;

Aufbau von Kapazitäten lokaler und regionaler Akteure für die Umsetzung makroregionaler Strategien;

Wissenszentrum für territoriale Politik;

anfragegestützte und gezielte Unterstützung für Mitgliedstaaten, Regionen oder Städte, u. a. über ein virtuelles Netz von Science4Policy-Plattformen.

SÄULE III

INNOVATION IN EUROPA

Innovation in all ihren Formen ist für die Union ein zentraler Faktor, um weiterhin Wohlstand für ihre Bürger schaffen und die Herausforderungen der Zukunft bewältigen zu können. Innovation bedarf eines systematischen, sektorübergreifenden und vielschichtigen Ansatzes. Die wirtschaftlichen Fortschritte, das soziale Wohlergehen und die Lebensqualität in Europa hängen davon ab, dass Europa in der Lage ist, Produktivität und Wachstum zu fördern, die wiederum stark von seiner Innovationsfähigkeit abhängen. Innovation ist auch für die Bewältigung der großen Herausforderungen, vor denen die Union steht, von entscheidender Bedeutung. Innovation muss verantwortungsvoll, ethisch vertretbar und nachhaltig sein.

Wie schon beim Vorläuferprogramm steht Innovation im Mittelpunkt des Programms „Horizont Europa“. Das Streben nach Beschleunigung des Wissenstransfers und nach neuen Ideen, Produkten und Prozessen ist die Triebfeder für die Ziele und die Durchführungsmodalitäten von Horizont Europa, von der strategischen Planung bis zu den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, und ist vom Anfang bis zum Ende jedes geförderten Projekts präsent — von der Grundlagenforschung bis zu industriellen oder technologischen Fahrplänen und Aufträgen.

Dennoch müssen speziell für den Innovationsbereich Maßnahmen ergriffen werden, damit sich die Bedingungen und das Umfeld für europäische Innovationen in der Union deutlich verbessern und Ideen rasch von den Akteuren des Innovationssystems genutzt und neue Ideen und Technologien schnell in die Produkte und Dienstleistungen umgewandelt werden, die die Union benötigt, um Ergebnisse vorweisen zu können.

In den letzten Jahrzehnten sind wichtige und globale neue Märkte in den Bereichen Gesundheitsfürsorge, Medien, Unterhaltung, Kommunikation und Einzelhandel entstanden, die auf bahnbrechende Innovationen in den IKT, in der Biotechnologie, in der Umwelttechnologie und in der Internet- und Plattformwirtschaft zurückgehen. Im weiteren Verlauf des Innovationsprozesses werden diese marktschaffenden Innovationen, die Auswirkungen auf die Wirtschaft der Union insgesamt haben, von schnell wachsenden und häufig neuen Unternehmen eingeführt. Jedoch erfolgte die Gründung und Expansion dieser Unternehmen selten in der Union.

Eine neue globale Welle bahnbrechender Innovationen ist im Entstehen begriffen, die sich auf technologieintensivere Technologien wie die Block-Chain-Technologie, KI, Genomik/Multi-Omik und Robotik sowie weitere Technologien stützen wird, die auch von einzelnen Innovatoren und Bürgergemeinschaften ausgehen können. Ihnen gemein ist, dass sie sich an der Schnittstelle zwischen verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, technologischen Lösungen und Wirtschaftssektoren herausbilden, wobei sie radikal neue Kombinationen von Produkten, Verfahren, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen anbieten und das Potenzial haben, weltweit neue Märkte zu erschließen. Auswirkungen wird es auch in weiteren bedeutenden Sektoren wie dem verarbeitenden Gewerbe, dem Finanzdienstleistungs-, Verkehr- und Energiesektor geben.

Europa muss bei dieser Entwicklung dabei sein. Europa ist dabei gut aufgestellt, da die neue Welle in technologieintensiven Bereichen entsteht, in die Europa bereits beträchtlich investiert hat, insbesondere in die Schlüsseltechnologien. Europa verfügt daher über einige Wettbewerbsvorteile bei Wissenschaft und Wissen, einschließlich Humanressourcen, und kann auf einer engen Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor (z. B. im Gesundheitswesen oder im Energiesektor) aufbauen.

Damit Europa an der Spitze der neuen Entwicklung bahnbrechender Innovationen stehen kann, müssen die folgenden zugrundeliegenden Herausforderungen erreicht werden:

Erhöhung der Risikofinanzierung zur Überbrückung von Finanzierungslücken: Die Innovatoren in Europa leiden unter einem geringen Angebot an Risikofinanzierungsmitteln. Privates Risikokapital ist entscheidend dafür, dass aus bahnbrechenden Innovationen weltweit führende Unternehmen werden; in Europa beträgt das private Risikokapital aber weniger als ein Viertel des in den USA und in Asien mobilisierten privaten Risikokapitals; Europa muss es gelingen, dass Ideen und Innovationen, insbesondere die bahnbrechenden Innovationen mit hohem Risiko, die durch langfristige Investitionen unterstützt werden müssen, das „Tal des Todes“, d. h. die Lücke zwischen öffentlichen und privaten Investitionen, überwinden und es zum Markt schaffen können;

Erleichterung des Zugangs zu Forschungsergebnissen, Verbesserung der Umwandlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen in Innovation und Beschleunigung des Transfers von Ideen, Technologien und Talenten von der Grundlagenforschung zu Start-up-Unternehmen und zur Industrie;

weitere Unterstützung der Entwicklung jeglicher Form von Innovation, einschließlich nutzer- und verbraucherorientierter Dienstleistungsinnovation und inklusiver sozialer Innovation;

Beschleunigung des Wandels bei Unternehmen: Die europäische Wirtschaft ist bei der Übernahme und dem Ausbau neuer Technologien im Rückstand: 77 % der jungen und großen FuE-Unternehmen befinden sich in den USA oder Asien, und nur 16 % haben ihren Sitz in Europa;

Verbesserung und Vereinfachung des europäischen Umfelds für die Finanzierung und Förderung von FuI: Die Vielzahl der Finanzierungsquellen bildet für Innovatoren ein komplexes Umfeld. Maßnahmen der Union müssen in Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen Initiativen auf europäischer, nationaler und regionaler, öffentlicher wie auch privater Ebene erfolgen, um die Förderkapazitäten zu stärken und besser auszurichten, eine Überschneidung von Tätigkeiten zu vermeiden und ein Umfeld zu schaffen, in dem sich europäische Innovatoren leicht zurechtfinden;

Überwindung der Fragmentierung des Innovationssystems; in Europa gibt es zwar vermehrt Hotspots, doch diese sind nicht gut miteinander vernetzt; Unternehmen mit internationalem Wachstumspotenzial sehen sich konfrontiert mit einer Fragmentierung nationaler Märkte und ihren jeweiligen Sprachen, Geschäftskulturen und Vorschriften; die Union muss bei der Unterstützung der wirksamen Zusammenarbeit zwischen nationalen und regionalen Innovationssystemen einen Beitrag leisten, damit Unternehmen, insbesondere KMU, in ganz Europa Zugang zum besten Fachwissen, zu den besten Fachkenntnissen, zur besten Infrastruktur und zu den besten Dienstleistungen erhalten; die Union muss die Zusammenarbeit zwischen den Innovationssystemen unterstützen, auch durch Regulierung, damit die Interoperabilität zwischen unterschiedlichen Technologien und praktischen Lösungen verbessert wird.

Angesichts der neuen globalen Welle bahnbrechender Innovationen muss die Förderung der Union Innovatoren einen flexiblen, einfachen, nahtlosen und maßgeschneiderten Ansatz verfolgen. Die Strategie zur Entwicklung und Einführung bahnbrechender Innovationen und zur Expansion von Unternehmen muss risikofreudig sein, den vorgenannten Herausforderungen Rechnung tragen und zusammenhängenden Innovationstätigkeiten, die von den von einzelnen Mitgliedstaaten oder Regionen durchgeführt werden, einen Mehrwert verleihen.

Die Säule „Innovation in Europa“ des Programms „Horizont Europa“ ist so konzipiert, dass er zusammen mit anderen Strategien der Union, insbesondere mit dem Programm „InvestEU“, solche konkreten Ergebnisse hervorbringt. Er baut auf Erkenntnissen und Erfahrungen aus früheren Rahmenprogrammen auf, insbesondere aus Tätigkeiten im Rahmen von beispielsweise FET und „Der schnelle Weg zur Innovation“ sowie des KMU-Instruments, aber auch im Rahmen der privaten und institutionellen Finanzierung (z. B. RSFF RP7, Horizont 2020 — InnovFin), die im Rahmen der Tätigkeiten der Pilotprojekte des EIC für den Zeitraum 2018-2020 zusammengeführt und gebündelt werden.

Ausgehend von diesen Erfahrungen sieht diese Säule die Einrichtung des EIC vor, der vor allem bahnbrechende und disruptive Technologien und Innovationen mit Schwerpunkt speziell auf marktschaffenden Innovationen fördern wird und zudem alle Arten von Innovationen, einschließlich inkrementeller Innovation, — insbesondere in KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen, und in Ausnahmefällen in kleinen Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung, die allesamt über ein rasches Expansionspotenzial auf Unions- und globaler Ebene verfügen. Der EIC wird die folgenden Maßnahmen und Tätigkeiten durchführen:

Unterstützung der Entwicklung künftiger und neu entstehender bahnbrechender Innovationen, einschließlich technologieintensiver Innovationen, aber auch nichttechnologischer Innovationen;

Überbrückung von Finanzierungslücken bei der Entwicklung, Einführung und Ausweitung marktschaffender Innovationen;

Mobilisierung von Privatkapital und Privatinvestitionen;

Steigerung der Wirkung und Sichtbarkeit der Innovationsförderung der Union.

In dieser Säule sind auch Tätigkeiten im Rahmen des EIT, insbesondere seiner KICs, vorgesehen. Zudem wird für systematische Synergien zwischen dem EIC und dem EIT gesorgt. Innovative Unternehmen, die Teil einer KIC sind, können mit dem EIC in Kontakt gebracht werden, um eine Pipeline für noch nicht bankfähige Innovationen zu schaffen, und umgekehrt kann Unternehmen mit hohem Innovationspotenzial, die vom EIC finanziert werden und noch nicht Mitglieder einer KIC sind, die Möglichkeit geboten werden, Zugang zu der damit verbundenen zusätzlichen Unterstützung zu erhalten.

Der EIC und die KICs können zwar in der gesamten Union Innovationen unmittelbar unterstützen, doch das gesamte Umfeld, in dem europäische Innovationen gedeihen und aus dem sie hervorgehen, muss weiterentwickelt und verbessert werden: Erkenntnisse der Grundlagenforschung sind die Keimzelle für marktschaffende Innovationen. Die Förderung von Innovationen in ganz Europa, in allen Dimensionen und Formen, muss ein gemeinsames europäisches Anliegen sein, das, wann immer es möglich ist, einander ergänzende Maßnahmen (u. a. durch wirksame Synergien mit dem EFRE und den Strategien für intelligente Spezialisierung) und Ressourcen auf Unionsebene sowie auf nationaler und regionaler Ebene einschließt. Daher enthält diese Säule auch erneuerte und verstärkte Koordinierungs- und Kooperationsmechanismen mit Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern, aber auch mit Privatinitiativen zur Unterstützung aller Akteure der europäischen Innovationssysteme, auch auf regionaler und lokaler Ebene;

Darüber hinaus wird diese Säule als Teil weiterer Bemühungen zur Verbesserung der Kapazitäten für die Risikofinanzierung von FuI in Europa eine enge Verbindung zum Programm „InvestEU“ herstellen. Aufbauend auf den Erfolgen und Erfahrungen im Rahmen von „Horizont 2020 — InnovFin“ und im Rahmen des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) wird das Programm „InvestEU“ den Zugang zur Risikofinanzierung für bankfähige Akteure und für Investoren verbessern.

1   DER EUROPÄISCHE INNOVATIONSRAT

1.1.   Interventionsbereiche

Die Tätigkeit des EIC beruht auf den folgenden Grundsätzen: ein klarer Mehrwert für die Union, Autonomie, Risikobereitschaft, Effizienz, Wirksamkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht. Der EIC wird als zentrale Anlaufstelle für alle Arten von Innovatoren, unter anderen von Einzelpersonen bis zu Hochschulen, Forschungsorganisationen und Unternehmen (KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen, und — in Ausnahmefällen — kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung) dienen. Entsprechend seinen Regelungen wird er einzelne Begünstigte und multidisziplinäre Konsortien unterstützen.

Ziel des EIC ist es,

mit hohem Risiko verbundene Innovationen aller Art, einschließlich inkrementeller Innovationen, zu ermitteln, zu entwickeln und einzuführen, mit starkem Schwerpunkt auf bahnbrechenden, disruptiven und technologieintensiven Innovationen, die das Potenzial haben, zu marktschaffenden Innovationen zu werden;

die schnelle, unionsweite und internationale Expansion von innovativen Unternehmen (insbesondere KMU einschließlich Start-up-Unternehmen und in Ausnahmefällen kleinen Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung) auf dem Weg von der Idee zum Markt zu unterstützen.

Der EIC leistet gegebenenfalls einen Beitrag zu Tätigkeiten, die im Rahmen anderer Teile von Horizont Europa, insbesondere der Säule II „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“, unterstützt werden.

Der EIC wird in erster Linie durch zwei sich ergänzende Arten von Maßnahmen implementiert, nämlich durch den Pathfinder für fortgeschrittene Forschungsarbeiten in den frühen Phasen der technologischen Entwicklung und durch den Accelerator für Innovations- und Markteinführungsmaßnahmen, die Phasen im Vorfeld der Vermarktung sowie das Unternehmenswachstum einschließen. Der Accelerator soll eine einzige Anlaufstelle und ein einziges Förderverfahren für mit hohem Risiko verbundene Innovationen von Start-up-Unternehmen und KMU und — in Ausnahmefällen — von kleinen Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung bieten und wird vor allem zwei Arten von Unterstützung gewähren: hauptsächlich eine Mischfinanzierung (Kombination von Finanzhilfen und Beteiligungsinvestitionen) sowie eine Finanzhilfe, der optional eine Unterstützung in Form von Beteiligungskapital folgt. Zudem wird über ihn der Zugang zu Darlehen und Bürgschaften erfolgen, die insbesondere im Rahmen des Programms „InvestEU“ bereitgestellt werden.

Diese beiden komplementären Arten von Maßnahmen weisen gemeinsame Merkmale auf: Sie werden

Innovationen mit hohem Risiko unterstützen, bei denen die finanziellen, technologischen/wissenschaftlichen, marktbezogenen und/oder regulatorischen Risiken nicht vom Markt allein getragen oder noch nicht durch Finanzierungsinstrumente im Rahmen des Programms „InvestEU“ gefördert werden können;

den Hauptschwerpunkt auf bahnbrechende und/oder technologieintensive Innovationen mit hohem Risiko legen und auch andere Formen von Innovationen, einschließlich inkrementeller Innovationen, zu unterstützen, die das Potenzial haben, neue Märkte zu schaffen oder zur Bewältigung globaler Herausforderungen beizutragen;

sich auf ein „Bottom-up“-Prinzip stützen und unabhängig vom Sektor offen für Innovationen aus allen Wissenschafts-, Technik- und Anwendungsgebieten sein, aber auch eine gezielte Unterstützung sich abzeichnender bahnbrechender, marktschaffender und/oder technologieintensiver Technologien von potenzieller strategischer Bedeutung hinsichtlich der wirtschaftlichen oder sozialen Wirkung ermöglichen. Die Dienststellen der Kommission werden diese potenzielle strategische Wirkung auf der Grundlage von Empfehlungen beurteilen, die von unabhängigen Experten, von EIC-Programmmanagern und gegebenenfalls vom EIC-Beirat abgegeben werden;

Innovationen fördern, die unterschiedliche wissenschaftliche und technologische Bereiche (z. B. Verbindung von physikalischen und digitalen Bereichen) sowie Sektoren umfassen;

ihren Schwerpunkt auf Innovatoren, auf der Vereinfachung von Verfahren und administrativen Anforderungen unter Nutzung von Interviews als Beitrag zur Beurteilung von Anträgen und auf der Sicherstellung einer raschen Entscheidungsfindung haben;

mit dem Ziel umgesetzt werden, das europäische Innovationssystem erheblich zu verbessern;

proaktiv anhand von Meilensteinen oder anderen vorab festgelegten Kriterien gemanagt werden, um die erzielten Fortschritte messen und Vorhaben nach einer genauen Bewertung, für die möglicherweise unabhängige Experten herangezogen werden, erforderlichenfalls neu ausrichten, verschieben oder beenden zu können.

Neben dem Zugang zu finanzieller Unterstützung werden Innovatoren Zugang zu Unternehmensberatungsdiensten des EIC haben, die Projekten Coaching, Mentoring und technische Hilfe bereitstellen und Innovatoren mit anderen Innovatoren, Partnern aus der Industrie und Investoren zusammenbringen. Innovatoren werden auch leichteren Zugang zu Fachwissen, Einrichtungen (einschließlich der Innovationsdrehkreuze (20) und der offenen Testumgebungen für Innovationen) und Partnern aus allen von der Union unterstützten Tätigkeiten (einschließlich jener des EIT, vor allem seiner Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs)) erhalten. Die Kommission wird für einen nahtlosen Übergang zwischen dem EIT, dem EIC und dem Programm „InvestEU“ sorgen, damit Komplementarität und Synergien erreicht werden.

Damit das europäische Innovationssystem gestärkt werden kann, gilt besonderes Augenmerk der Sicherstellung einer angemessenen und effizienten Komplementarität mit einzelnen oder vernetzten Initiativen der Mitgliedstaaten oder interregionalen Initiativen, auch in Form einer Europäischen Partnerschaft.

1.1.1.   Der Pathfinder für fortgeschrittene Forschungsarbeiten

Über den Pathfinder werden Finanzhilfen für modernste, mit hohem Risiko verbundene Projekte bereitgestellt, bei denen neue und technologieintensive Bereiche betreten werden und das Ziel verfolgt wird, potenziell radikal innovative Technologien der Zukunft und neue Marktchancen zu entwickeln. Der Pathfinder wird auf den Erfahrungen mit den Systemen für FET, die im Rahmen des RP7 und von Horizont 2020 unterstützt wurden und das „FET Innovation Launchpad“ des Rahmenprogramms Horizont 2020 und das KMU-Instrument/Phase 1 von Horizont 2020 einschließen, — durch deren Bündelung in einem einheitlichen Modell mit einem einzigen Kriterienkatalog — aufbauen.

Übergeordnetes Ziel des Pathfinders wird es sein, potenziell marktschaffende Innovationen, die aus bahnbrechenden Ideen entstehen, zu pflegen und sie in die Demonstrationsphase zu bringen oder für sie Geschäftsmodelle oder Strategien für eine weitere Einführung durch den Accelerator oder durch andere Markteinführungslösungen zu entwickeln. Hierzu wird der Pathfinder die frühesten Phasen der wissenschaftlich-technischen FuE, darunter den Nachweis von Konzepten und Prototypen für die Validierung von Technologien, unterstützen.

Um für umfassende Sondierungen, Zufallsgelegenheiten und unerwartete Ideen, Konzepte und Entdeckungen vollständig offen zu sein, wird der Pathfinder hauptsächlich durch eine durchgängig offene wettbewerbliche Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen nach dem Bottom-up-Prinzip mit Stichtagen umgesetzt werden. Zudem wird der Pathfinder unter Beibehaltung seines hauptsächlich auf das Bottom-up-Prinzip gestützten Charakters für Herausforderungen im Wettbewerb sorgen, um zentrale strategische Ziele (21) zu entwickeln, die technologieintensive Lösungen und radikale Denkansätze erfordern. Die mit diesen Herausforderungen verbundenen Themenbereiche werden in den Arbeitsprogrammen festgelegt. Die Bündelung ausgewählter Projekte zu thematischen oder zielorientierten Portfolios wird es ermöglichen, bei den Anstrengungen eine kritische Masse zu erreichen und neue multidisziplinäre Forschungsgemeinschaften zu bilden.

Diese Portfolios ausgewählter Projekte werden weiterentwickelt und ausgebaut werden, und zwar jeweils entsprechend einer Vision, die mit ihren Innovatoren entwickelt, aber auch mit der FuI-Gemeinschaft insgesamt geteilt wird. Die Pathfinder-Übergangstätigkeiten dienen dazu, Forschern und Innovatoren auf dem Weg zur kommerziellen Entwicklung, z. B. bei Demonstrationstätigkeiten und Durchführbarkeitsstudien zur Beurteilung potenzieller Geschäftsmodelle, sowie bei der Gründung von Spin-off- und Start-up-Unternehmen zu unterstützen. Diese Pathfinder-Übergangstätigkeiten können auch aus ergänzenden Finanzhilfen zur Aufstockung und Ausweitung früherer und laufender Maßnahmen bestehen, um neue Partner zu gewinnen, die Zusammenarbeit innerhalb eines Portfolios zu ermöglichen und multidisziplinäre Gemeinschaften zu entwickeln.

Der Pathfinder wird allen Arten von Innovatoren offenstehen, von Einzelpersonen bis zu Hochschulen, Forschungsorganisationen und Unternehmen, vor allem Start-up-Unternehmen und KMU, und vor allem auf multidisziplinäre Konsortien ausgerichtet sein. Bei Projekten mit einem einzigen Begünstigten sind Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung und größere Unternehmen nicht zugelassen. Der Pathfinder wird vor allem im Wege der Verbundforschung in enger Abstimmung mit anderen Teilen von Horizont Europa, insbesondere mit dem ERC, den MSCA, dem Teil „europäische Innovationssysteme“ der Säule III und den KICs des EIT, durchgeführt werden, um radikal neue Ideen und Konzepte mit bahnbrechendem Potenzial zu ermitteln.

1.1.2.   Der Accelerator

Zwischen der Spätphase von FuI-Tätigkeiten und der Markteinführung bahnbrechender und marktschaffender Innovationen, die mit hohem Risiko verbunden (22) und somit nicht „bankfähig“ oder für Investoren attraktiv sind, stehen weiterhin kaum private Finanzierungen und Unternehmensfinanzierungen zur Verfügung. Um das „Tal des Todes“ für jede Art von Innovation mit hohem Risiko, insbesondere für bahnbrechende und technologieintensive Innovationen, die für das künftige Wachstum Europas entscheidend sind, zu überbrücken, muss die öffentliche Förderung einen grundlegend neuen Ansatz entwickeln. Wenn der Markt keine tragfähigen Finanzierungslösungen bereitstellt, sollte im Rahmen einer öffentlichen Förderung ein spezieller Risikoteilungsmechanismus vorgesehen werden, durch den ein höherer Anteil an dem anfänglichen Risiko — wenn nicht gar das ganze Risiko — potenzieller bahnbrechender und marktschaffender Innovationen getragen werden würde, um in einer zweiten Phase, wenn die Entwicklung weiter gediehen und das Risiko niedriger ist, andere private Investoren anzuziehen, bis das Unternehmen, das das innovative Projekt durchführt, bankfähig wird.

Daher wird der Accelerator eine finanzielle Unterstützung für KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen, und — in Ausnahmefällen — für kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung bereitstellen, die den Ehrgeiz haben, ihre bahnbrechenden Innovationen im Markt der Union und in internationalen Märkten einzuführen und rasch zu expandieren. Hierzu wird er auf den Erfahrungen aus den Phasen 2 und 3 des KMU-Instruments von Horizont 2020 und auf „Horizont 2020 — InnovFin“ aufbauen, wobei u. a. auch Komponenten, die keine Finanzhilfen sind, und die Möglichkeit, größere und über längere Zeiträume angelegte Investitionen zu unterstützen, hinzugefügt werden.

Der Accelerator stellt hauptsächlich Unterstützung in Form einer EIC-Mischfinanzierung und von Finanzhilfen und Beteiligungskapital bereit. Die EIC-Mischfinanzierung ist eine Kombination aus

einer Finanzhilfe oder einem rückzahlbaren Vorschuss (23) zur Deckung von Innovationstätigkeiten;

einer Unterstützung für Beteiligungsinvestitionen (24) oder anderen rückzahlbaren Förderformen (wie Darlehen oder Bürgschaften), damit die Spanne zwischen den Innovationstätigkeiten und der konkreten Markteinführung und Expansion so überbrückt wird, dass es nicht zu einer Verdrängung privater Investitionen oder zu einer Wettbewerbsverzerrung im Binnenmarkt kommt. Gilt ein Projekt seit seiner ursprünglichen Auswahl (Sorgfaltspflicht) als bankfähig oder wurde das Risikoniveau hinreichend gesenkt, so wird der EIC dem ausgewählten/unterstützten Unternehmen Zugang zu Fremdfinanzierung (z. B. Darlehen oder Bürgschaften) und/oder zu Beteiligungsfinanzierung verschaffen, die vom Programm „EUInvest“ bereitgestellt werden.

Die Unterstützung in Form einer Mischfinanzierung wird im Rahmen eines einzigen Verfahrens und eines einzigen Beschlusses gewährt, wodurch der geförderte Innovator eine einzige umfassende Zusage der Bereitstellung von Finanzmitteln für die verschiedenen Phasen der Innovation bis zur Markteinführung, einschließlich der der Massenvermarktung vorausgehenden Vermarktung, erhält. Die vollständige Umsetzung der gewährten Unterstützung wird Gegenstand von Meilensteinen sein und überprüft werden. Die Zusammensetzung und das Volumen der Finanzierung werden an die Bedürfnisse des Unternehmens, seine Größe und die jeweilige Phase, die Art der Technologie oder Innovation und die Länge des Innovationszyklus angepasst werden. Der Accelerator wird den Finanzierungsbedarf bis zum Ersatz durch alternative Investitionsquellen decken.

Der Accelerator wird auch Unterstützung in Form von Finanzhilfen für KMU einschließlich Start-up-Unternehmen, bereitstellen, damit sie eine Reihe von Innovationen ausführen können, die von inkrementellen bis zu bahnbrechenden und disruptiven Innovationen reichen, wenn diese KMU eine anschließende Expansion zum Ziel haben.

Diese Unterstützung wird im Rahmen einer durchgängig offenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nach dem Bottom-up-Prinzip bereitgestellt, wie sie bei der Unterstützung durch Mischfinanzierung verwendet wird. Ein Start-up-Unternehmen oder ein KMU kann nur einmal während der Laufzeit von Horizont Europa Unterstützung durch den EIC in ausschließlicher Form von Finanzhilfe, die 2,5 Millionen Euro nicht überschreitet darf, erhalten. Die Vorschläge enthalten detaillierte Informationen über die Kapazität und die Bereitschaft des Antragstellers zur Expansion.

Projekten, die Unterstützung in ausschließlicher Form von Finanzhilfe erhalten haben, kann der Accelerator auf Antrag der Begünstigten anschließend finanzielle Unterstützung (z. B. Unterstützung in ausschließlicher Form von Beteiligungskapital) über die EIC-Zweckgesellschaft bereitstellen, vorbehaltlich der Ergebnisse der Überprüfung von deren Sorgfaltspflicht.

Wenn ein ausgewähltes Projekt für seine FuI-Tätigkeiten Unterstützung in Form der Komponente „Finanzhilfe“ erhält, können diese Tätigkeiten in Zusammenarbeit mit öffentlichen oder privaten Forschungsorganisationen, z. B. im Rahmen von Unteraufträgen, durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass der Begünstigte optimalen Zugang zu technischen und unternehmerischen Fachkenntnissen haben kann. Dadurch wird sich der Begünstigte auf solider Grundlage bei Wissen, Fachkenntnissen und Innovationssystemen, die in ganz Europa bereitstehen, weiterentwickeln können.

In Fällen, in denen die verschiedenen Risiken, z. B. (finanzielle, wissenschaftliche/technologische, marktbezogene, managementbezogene und regulatorische Risiken, geringer sind, wird die relative Bedeutung der Komponente „rückzahlbarer Vorschuss“ voraussichtlich zunehmen.

Wenngleich die Union das anfängliche Risiko ausgewählter Innovations- und Markteinführungsmaßnahmen möglicherweise alleine tragen kann, so wird das Ziel doch darin bestehen, das jeweilige Risiko zu verringern und von Anfang an sowie während der Maßnahme Koinvestitionen aus anderen Quellen zu mobilisieren und sogar Ersatzinvestoren zu gewinnen. In diesem Fall werden die Ziele der Koinvestition und der Zeitplan mit dem Koinvestor oder den Koinvestoren und den Begünstigten/unterstützten Unternehmen vereinbart.

Der Accelerator wird überwiegend über eine durchgängig offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nach dem Bottom-up-Prinzip mit Stichtagen umgesetzt werden und richtet sich an KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen, und — in Ausnahmefällen — an kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung, einschließlich junger Innovatoren und Innovatorinnen sowie Innovatorinnen im Allgemeinen, die in diesen Unternehmen Schlüsselkompetenzen verwalten oder über diese verfügen. Diese offene Aufforderung nach dem Bottom-up-Prinzip kann durch eine gezielte Unterstützung neu entstehender bahnbrechender, marktschaffender und/oder technologieintensiver Innovationen von potenzieller strategischer Bedeutung hinsichtlich der wirtschaftlichen oder sozialen Wirkung ergänzt werden, wobei der hauptsächlich auf das Bottom-up-Prinzip gestützte Charakter des Accelerators beizubehalten ist. Die mit dieser gezielten Unterstützung verbundenen Themenbereiche werden in den Arbeitsprogrammen beschrieben. Investoren, u. a. öffentliche Innovationsagenturen, können auch Vorschläge einreichen, die Unterstützung wird jedoch unmittelbar dem Unternehmen gewährt, welches das Innovationsprojekt, an dem sie interessiert sind, trägt.

Der Accelerator ermöglicht zudem die Einführung von Innovationen aus Projekten, die im Rahmen von Pathfinder gefördert wurden, und von Innovationen aus Projekten aus anderen Säulen der Rahmenprogramme der Union (25), um dazu beizutragen, dass sie den Markt erreichen. Projekte, die im Rahmen anderer Säulen von Horizont Europa und auch früherer Rahmenprogramme gefördert wurden, werden auf der Basis sachdienlicher Methoden, z. B. durch die Nutzung des „Innovationsradars“, ermittelt werden.

Darüber hinaus könnten — nach vorheriger Durchführung einer Erfassung — zur Förderung der Expansion und in Übereinstimmung mit Artikel 48 Absatz 6 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/695 erfolgreiche Vorschläge aus förderfähigen nationalen oder regionalen Programmen unter den folgenden kumulativen und aufeinanderfolgenden Bedingungen ebenfalls Zugang zur Bewertungsphase des Accelerators haben:

a)

Die Kommission wird in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine genaue Erfassung der förderfähigen nationalen oder regionalen Programme durchführen, um die Nachfrage nach diesem Fördersystem zu ermitteln; die Ergebnisse dieser Erfassung werden auf dem Teilnehmerportal veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.

b)

Ein auf dieser Erfassung beruhendes Pilotprojekt wird im Rahmen des ersten Arbeitsprogramms von Horizont Europa eingerichtet; bei diesem Pilotprojekt müssen die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

i)

Die nationalen oder regionalen Bewertungsverfahren werden von der Kommission anhand von im Arbeitsprogramm von Horizont Europa festgelegten Kriterien zertifiziert;

ii)

die Kommission stellt bei der Bewertung der im Rahmen des Accelerators eingereichten Vorschlägen die Gleichbehandlung mit anderen Programmen sicher; insbesondere müssen sich alle förderfähigen Projekte einer Auswahlprüfung unterziehen, bei der sie vollkommen gleich behandelt werden und die aus einer persönlichen Befragung durch eine aus unabhängigen externen Experten zusammengesetzten Jury besteht.

1.1.3.   Weitere Tätigkeiten des EIC

Der EIC wird darüber hinaus auch Folgendes vorsehen:

EIC-Business-Acceleration-Dienste (Dienste für die beschleunigte Entwicklung von Start-ups und KMU) zur Unterstützung von Tätigkeiten und Maßnahmen von Pathfinder und Accelerator. Diese Dienste werden allen ausgewählten Start-up-Unternehmen und KMU und — in Ausnahmefällen — kleinen Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung dringend empfohlen, auch wenn die Nutzung dieser Dienste nicht verpflichtend sein wird. Ziel ist es, die EIC-Gemeinschaft geförderter Innovatoren, einschließlich der mit dem Exzellenzsiegel ausgezeichneten Innovatoren, mit Investoren, Partnern und Käufern der öffentlichen Hand zusammenzubringen. Durch sie werden verschiedene Coaching- und Mentoring-Dienste im Zusammenhang mit EIC- Maßnahmen angeboten. Sie werden Innovatoren Zugang zu internationalen Netzen potenzieller Partner, auch aus der Industrie, vermitteln, damit sie eine Wertschöpfungskette ergänzen oder Marktchancen ausbauen und Investoren sowie andere private oder institutionelle Finanzierungsquellen finden können. Zu den Tätigkeiten gehören Live-Veranstaltungen wie Vermittlungsveranstaltungen und Verkaufsveranstaltungen, aber auch die Entwicklung von Plattformen zur Zusammenführung passender Interessenten oder die Nutzung bestehender Plattformen, und zwar in enger Zusammenarbeit mit vom Fonds des Programms „InvestEU“ unterstützten Finanzintermediären und mit der Europäischen Investmentbank-Gruppe. Diese Tätigkeiten werden auch den Peer-to-Peer-Austausch als Lernquelle in Innovationssystemen fördern, wofür insbesondere die Mitglieder des EIC-Beirates und die EIC-Stipendiaten in sinnvoller Weise herangezogen werden sollen;

EIC-Stipendien zur Anerkennung der Leistungen führender Innovatoren in der Union. EIC-Stipendien werden von der Kommission auf Empfehlung des hochrangigen Beirats vergeben und dienen der Anerkennung der Empfänger als Innovationsbotschafter.

EIC-Challenges in Form von Anreizprämien, um zur Entwicklung neuartiger Lösungen für globale Herausforderungen, zur Gewinnung neuer Akteure und zur Herausbildung neuer Gemeinschaften beizutragen. Weitere EIC-Preise werden u. a. die Auszeichnung iCapital, der Preis für Klimainnovationen, die Anreizprämie für soziale Innovation und der Innovationspreis für Frauen (Women Innovators) (26) sein. Die Ausgestaltung der EIC-Preise wird dem EIC zufallen und mit anderen Teilen von Horizont Europa, u. a. mit den Missionen und mit anderen einschlägigen Fördereinrichtungen, verknüpft werden. Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit mit Organisationen, die zusätzliche Unterstützung leisten können (etwa Unternehmen, Hochschulen, Forschungsorganisationen, „Business accelerators“, Wohltätigkeitsorganisationen und Stiftungen), sollen ausgelotet werden.

Eine innovative Auftragsvergabe mithilfe des EIC für die Beschaffung von Prototypen oder die Entwicklung von einem Ersterwerbsprogramm, um Tests und den Erwerb innovativer Technologien im Vormarktstadium durch nationale, regionale oder lokale staatliche Stellen zu erleichtern, wobei diese Stellen gemeinsam vorgehen, wann immer es möglich ist.

1.2.   Durchführung

Damit seinem auf Innovatoren ausgerichteten Ansatz und seinen neuen Maßnahmenarten Rechnung getragen werden kann, erfordert die Implementierung des EIC die Einführung eigener Managementmerkmale.

1.2.1.   Der EIC-Beirat

Der EIC-Beirat unterstützt die Kommission bei der Implementierung des EIC. Neben der Beratung zu den EIC-Arbeitsprogrammen spielt der EIC-Beirat eine aktive Rolle bei der Beratung zum Verfahren der Projektauswahl sowie bei der Verwaltung und Weiterverfolgung von Maßnahmen. Er wird eine Kommunikationsfunktion haben, wobei seine Mitglieder als Botschafter zur Förderung von Innovationen in der gesamten Union beitragen. Die Kommunikationskanäle umfassen die Teilnahme an zentralen Innovationsveranstaltungen, die sozialen Medien, die Bildung einer EIC-Gemeinschaft von Innovatoren, den Kontakt zu Schlüsselmedien mit Schwerpunkt auf Innovationen, gemeinsame Veranstaltungen mit Inkubatoren und Accelerator-Hubs.

Der EIC-Beirat berät die Kommission zu Innovationstrends oder zu Initiativen, die zur Verbesserung und Förderung des Innovationssystems der Union, beispielsweise auch angesichts potenzieller regulierungsbedingter Hemmnisse, notwendig sind. Bei seiner Beratung sollte der EIC-Beirat auch auf neu entstehende Innovationsbereiche, die bei den Tätigkeiten im Rahmen der Säule „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ und im Rahmen der Missionen wahrscheinlich zu berücksichtigen sind, eingehen. Auf diese Weise soll der EIC-Beirat in Abstimmung mit dem Programmausschuss — in der relevanten Zusammensetzung — zur Gesamtkohärenz von Horizont Europa beitragen.

Die Kommission wird auf der Grundlage der Ratschläge des EIC-Beirats

potenziellen Antragstellern vor den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen detaillierte Informationen bereitstellen, die Folgendes umfassen:

i)

die Anforderungen der verschiedenen Förderregelungen,

ii)

Angaben darüber, wie die finanzielle Unterstützung (Mischfinanzierung, Finanzhilfe, Beteiligungskapital, Darlehen und Bürgschaften) bereitgestellt und umgesetzt wird,

iii)

eine eindeutige Unterscheidung zwischen den Zielgruppen und ihren unterschiedlichen Bedürfnissen gemäß den EIC-Regelungen;

iv)

eine Beschreibung der Innovationsziele für Produkte, Verfahren, Marketing und Dienstleistungen;

eine solide Überwachung der Durchführung der EIC-Regelungen einrichten, um einen schnellen politischen Lernprozess zu gewährleisten und Innovationsmuster zu entwickeln. Hierfür werden Indikatoren festgelegt und verwendet, mit denen die angestrebte und erreichte Innovation bei Produkten, Verfahren, Marketing und Dienstleistungen gemessen wird;

die Komplementarität und die Zusammenarbeit zwischen dem EIC und dem EIT sicherstellen, um Überschneidungen zu vermeiden;

detaillierte Informationen über bestehende Instrumente verbreiten, um Risikokapitalanleger für Projekte mit hohem Risiko zu gewinnen.

1.2.2.   EIC-Programmmanager

Die Kommission wird beim Management von Projekten mit hohem Risiko einen proaktiven Ansatz verfolgen, indem sie den Zugang zum nötigen Fachwissen ermöglicht.

Die Kommission wird eine Reihe von EIC-Programmmanagern auf temporärer Basis benennen, die sie darin unterstützen werden, eine unternehmens- und technologieorientierte Vision und operative Leitlinien auszuarbeiten. Der Programmausschuss wird von den Benennungen in Kenntnis gesetzt.

Die Programmmanager werden aus verschiedenen Bereichen, darunter aus Unternehmen, Hochschulen, nationalen Labors und Forschungszentren, stammen. Sie werden profundes Fachwissen aus ihren persönlichen Erfahrungen und jahrelanger einschlägiger Tätigkeit mitbringen. Bei ihnen wird es sich um anerkannte Führungskräfte handeln, die entweder multidisziplinäre Forschungsteams oder große institutionelle Programme geleitet haben, und die wissen, wie wichtig es ist, ihre Visionen unermüdlich, kreativ und umfassend zu kommunizieren. Nicht zuletzt haben sie Erfahrung mit der Überwachung großer Budgets, die Verantwortungsbewusstsein voraussetzen.

Von den Programmmanagern wird erwartet, dass sie die Wirkung der EIC-Finanzierung durch die Förderung einer Kultur des „aktiven Managements“ verstärken, bei der fundierte technologische Kenntnisse mit einem praxisorientierten Ansatz verbunden werden, was auf Portfolio- und auf Projektebene die Erstellung von visionsgestützten Budgets und die Festlegung von Zeitplänen und Meilensteinen umfasst, die die EIC-Projekte einhalten müssen, um weiterhin gefördert zu werden.

Die Programmmanager beaufsichtigen insbesondere die Durchführung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen von Pathfinder und Accelerator und legen den Experten-Bewertungsausschüssen auf eindeutigen und fairen Kriterien beruhende Stellungnahmen für kohärente strategische Projektportfolios vor, die wesentlich zur Entstehung potenzieller gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher marktschaffender Innovationen beitragen dürften.

Die Programmmanager werden die Aufgabe haben, die Pathfinder-Portfolios zu betreuen, indem sie zusammen mit den Begünstigten eine gemeinsame Vision und einen gemeinsamen strategischen Ansatz entwickeln, der zu einer kritischen Masse an Anstrengungen führt. Das umfasst die Stärkung neuer, kürzlich entwickelter Forschungsbereiche und den Aufbau und die Strukturierung neuer Gemeinschaften mit dem Ziel, aus auf dem neuesten Stand beruhenden bahnbrechenden Ideen echte und ausgereifte, marktschaffende Innovationen zu machen. Die Programmmanager werden Übergangstätigkeiten durchführen, indem sie die Portfolios durch zusätzliche einschlägige Tätigkeiten und Partner weiter ausbauen und etwaige potenzielle Spin-off- und Start-up-Unternehmen genau beobachten.

Um mehr Flexibilität zu ermöglichen, werden die Programmmanager die Projekte von Pathfinder und von Accelerator bei jedem Meilenstein oder jedem vorab festgelegten Kriterium in relevanten Abständen entsprechend dem Entwicklungsstand des Projekts anhand festgelegter Projektmanagementmethoden und -verfahren überprüfen, um zu beurteilen, ob die Projekte neu ausgerichtet oder beendet werden sollten. An solchen Bewertungen können gegebenenfalls unabhängige externe Experten beteiligt sein. In Übereinstimmung mit ihrem Statut der Beamten und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten wird die Kommission sicherstellen, dass die Projektmanager bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben weder einem Interessenkonflikt unterliegen noch gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen.

Da die Maßnahmen mit hohem Risiko behaftet sind, wird davon ausgegangen, dass eine erhebliche Zahl von Projekten nicht zum Abschluss gebracht wird. Durch die Einstellung von Projekten frei werdende Haushaltsmittel werden zur Förderung anderer EIC-Maßnahmen verwendet werden, was dem Programmausschuss frühzeitig mitzuteilen ist.

1.2.3.   Durchführung der EIC-Mischfinanzierung

Alle operativen Elemente der Accelerator-Projekte, einschließlich der Finanzhilfe oder anderer nicht rückzahlbarer Unterstützungsformen, werden von der Kommission verwaltet.

Für die Verwaltung der EIC-Mischfinanzierung errichtet die Kommission eine Zweckgesellschaft. Die Kommission ist bestrebt, die Teilnahme anderer öffentlicher und privater Investoren zu gewährleisten. Sollte das in der Anfangsphase nicht möglich sein, ist die EIC- Zweckgesellschaft so zu strukturieren, dass andere öffentliche und private Investoren gewonnen werden können, damit sich der Mobilisierungseffekt des Unionsbeitrags erhöht.

Die Kommission wird die Investitionsstrategie der EIC- Zweckgesellschaft billigen. Die EIC- Zweckgesellschaft wird eine Ausstiegsstrategie für ihre Kapitalbeteiligungen festlegen und umsetzen, die u. a. vorsieht, dass Durchführungspartnern, die im Rahmen des Programms „InvestEU“ unterstützt werden, im Falle von Maßnahmen, deren Risiken ausreichend gesenkt wurden, um die Kriterien des Artikels 209 Absatz 2 der Haushaltsordnung zu erfüllen, gegebenenfalls die Übertragung (eines Teils) einer Investitionsmaßnahme vorgeschlagen wird. Der Programmausschuss wird hiervon von der Kommission in Kenntnis gesetzt.

Die EIC- Zweckgesellschaft wird ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und die technischen Bedingungen jeder Investition — gemäß den Grundsätzen der Zusätzlichkeit und der Vermeidung von Interessenskonflikten mit anderen Tätigkeiten der Beteiligungsnehmer oder sonstigen Partner — aushandeln. Die EIC- Zweckgesellschaft proaktiv öffentliche oder private Investitionen zugunsten einzelner Accelerator-Maßnahmen mobilisieren.

2.   EUROPÄISCHE INNOVATIONSSYSTEME

2.1.   Hintergrund

Zur vollständigen Nutzung des Innovationspotenzials unter Einbeziehung von Forschern, Unternehmern, der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt muss die Union gemeinsam mit den Mitgliedstaaten das Umfeld verbessern, damit Innovationen auf allen Ebenen gedeihen können. Daher gilt es, einen Beitrag zum Aufbau eines wirksamen Innovationssystems auf Unionsebene zu leisten, die Zusammenarbeit, die Vernetzung und den Austausch von Ideen und Wissen anzuregen und offene Innovationsprozesse in Organisationen, Fördermittel und Kompetenzen im Zusammenhang mit nationalen, regionalen und lokalen Innovationssystemen zu entwickeln, um alle Arten von Innovationen zu unterstützen, alle Innovatoren in der gesamten Union zu erreichen und ihnen eine angemessene Unterstützung zuteilwerden zu lassen.

Die Union und ihre Mitgliedstaaten müssen sich auch die Entwicklung von Ökosystemen zum Ziel setzen, die nicht nur Innovationen in privaten Unternehmen, sondern auch Innovationen in der Gesellschaft und im öffentlichen Sektor anregen. Der öffentliche Sektor muss nämlich innovativ sein und sich selbst erneuern, damit er die Veränderungen im Bereich der Regulierung und der Governance unterstützen kann, die für die großräumige Einführung von Innovationen einschließlich neuer Technologien und für eine wachsende öffentliche Nachfrage nach effizienteren und effektiveren Dienstleistungen notwendig sind. Soziale Innovationen sind entscheidend, um das Wohlergehen unserer Gesellschaften zu verbessern.

Um diese Ziele zu erreichen, werden Maßnahmen durchgeführt, mit denen die EIC-Maßnahmen ergänzt und Synergien mit ihnen hergestellt werden sollen; über das werden Synergien mit den Tätigkeiten des EIT, mit Maßnahmen im Rahmen anderer Säulen von Horizont Europa sowie mit Maßnahmen der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder, aber auch mit privaten Initiativen angestrebt.

2.2.   Interventionsbereiche

Als ersten Schritt wird die Kommission ein EIC-Forum der für Innovationsstrategien und -programme zuständigen Behörden und Stellen der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder organisieren mit dem Ziel, die Koordinierung und den Dialog über die Entwicklung des Innovationssystems der Union zu fördern. Auch der EIC-Beirat und der EIT-Verwaltungsrat werden hinzugezogen. Innerhalb des EIC-Forums wird die Kommission

die Entwicklung innovationsfreundlicher Rechtsvorschriften erörtern, die durch die kontinuierliche Anwendung des Innovationsprinzips (27) und die Konzipierung innovativer Ansätze bei der öffentlichen Auftragsvergabe erreicht werden soll, auch durch den Ausbau und die Verbesserung des Instruments für die innovationsfördernde Vergabe öffentlicher Aufträge, um Innovationen voranzubringen. Außerdem wird die Beobachtungsstelle für Innovationen im öffentlichen Sektor nicht nur die überarbeitete Fazilität für Politikunterstützung, sondern auch die internen staatlichen Innovationsanstrengungen weiterhin unterstützen;

die Angleichung der FuI-Agenden an die Bemühungen der Union um die Konsolidierung eines offenen Marktes für Kapitalströme und Investitionen fördern, etwa die Entwicklung der zentralen Rahmenbedingungen für Innovationen im Rahmen der Kapitalmarktunion;

die Koordinierung zwischen nationalen und regionalen Innovationsprogrammen und Innovationstätigkeiten im Rahmen von Horizont Europa, einschließlich insbesondere des EIC und des EIT, verbessern, um operative Synergien zu fördern und Überschneidungen zu vermeiden, und zwar durch die gemeinsame Nutzung von Daten über Programme und deren Durchführung, über Ressourcen und Fachwissen, Analysen und die Überwachung von Technologie- und Innovationstrends, die Vernetzung und die verschiedenen Innovatorengemeinschaften;

eine gemeinsame Kommunikationsstrategie für Innovationen in der Union ausarbeiten. Ziel ist es, die talentiertesten Innovatoren, Unternehmer (vor allem Jungunternehmer, KMU und Start-up-Unternehmen) unionsweit zu fördern. Dabei soll hervorgehoben werden, welchen Mehrwert technische, nicht technische und soziale Innovatoren den Bürgern der Union bringen können, wenn sie aus ihrer Idee oder Vision ein florierendes Unternehmen machen, insbesondere hinsichtlich des sozialen Wertes und der Wirkung, des Wachstums und der Beschäftigung und des gesellschaftlichen Fortschritts).

Die Union wird zudem im Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen im Rahmen von Horizont Europa, auch mit den Maßnahmen des EIC und des EIT, und mit den regionalen Strategien für intelligente Spezialisierung;

gemeinsame Innovationsprogramme, die von für öffentliche nationale, regionale oder lokale Innovationsstrategien und -programme zuständigen Behörden verwaltet werden und mit denen private Stellen, die Innovationen und Innovatoren unterstützen, assoziiert sein können, fördern und mitfinanzieren. Solche nachfragegetriebenen gemeinsamen Programme können u. a auf die Unterstützung in frühen Phasen und die Unterstützung von Durchführbarkeitsstudien, die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen, die Förderung der Hightech-KMU-Verbundforschung, den Technologie- und Wissenstransfer, die Internationalisierung von KMU, Marktanalysen und -entwicklung und die Digitalisierung von Lowtech-KMU ausgerichtet sein und die Entwicklung und Vernetzung von offenen Innovationsinfrastrukturen — wie Pilot- und Demonstrationsvorhaben, Fab-Labs und Versuchslabore Finanzierungsinstrumente für die Markteinführung von marktnahen Innovationstätigkeiten oder sozialer Innovationen — unterstützen. Sie können auch gemeinsame Initiativen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge umfassen, damit Innovationen im öffentlichen Sektor vermarktet werden können, vor allem, um die Konzipierung neuer Strategien zu unterstützen. Dies könnte besonders wirkungsvoll sein, wenn es darum geht, Anreize für Innovationen in öffentlichen Dienstleistungsbereichen zu setzen und europäischen Innovatoren Marktchancen zu eröffnen;

gemeinsame Programme für Mentoring, Coaching, technische Hilfe und andere Dienstleistungen unterstützen, die in der Nähe von Innovatoren durchgeführt werden durch Netze wie die nationalen Kontaktstellen, „Enterprise Europe Network“, Cluster, gesamteuropäische Plattformen wie „Startup Europe“, öffentliche wie private regionale und lokale Innovationsakteure, insbesondere Inkubatoren und Innovationsdrehkreuze, die darüber hinaus vernetzt werden könnten, um Partnerschaften zwischen Innovatoren zu begünstigen. Unterstützt werden kann überdies die Förderung persönlicher Kompetenzen für Innovation, auch von Netzen von Berufsbildungseinrichtungen, in enger Zusammenarbeit mit dem EIT und seiner KICs;

die Datenlage und das Wissen über die Innovationsförderung verbessern, was die Kartierung von Förderregelungen, die Einrichtung von Plattformen für die gemeinsame Nutzung von Daten, das Benchmarking und die Bewertung von Förderregelungen einschließt.

Die Union wird auch Maßnahmen auf den Weg bringen, die notwendig sind, um die Innovationslandschaft insgesamt und die Kapazitäten im Bereich des Innovationsmanagements in Europa zu überwachen und zu pflegen.

Die Kommission führt die Ökosystem-Fördertätigkeiten durch und wird beim Bewertungsverfahren von einer Exekutivagentur unterstützt.

TEIL „AUSWEITUNG DER BETEILIGUNG UND STÄRKUNG DES EFR“

Im Rahmen dieses Teils des spezifischen Programms werden konkrete Maßnahmen zur Ausweitung der Beteiligung und zur Stärkung des EFR durchgeführt. Ziel ist es, die kooperativen Verbindungen in ganz Europa zu stärken und die europäischen FuI-Netze zu öffnen, zur Verbesserung der Forschungsmanagementkapazitäten in den von der Ausweitung profitierenden Ländern beizutragen, politische Reformen der Mitgliedstaaten zu unterstützen sowie das Potenzial des in der Union vorhandenen Talentpools auszuschöpfen.

Obwohl die Union auf eine lange Tradition wissenschaftlich-technischer Errungenschaften von Weltrang zurückblicken kann, wird ihr FuI-Potenzial nicht voll ausgeschöpft. Trotz erheblicher Fortschritte beim Aufbau des EFR, einschließlich des EFR-Fahrplans und der nationalen EFR-Aktionspläne, ist die FuI-Landschaft in Europa nach wie vor zersplittert, und in allen Mitgliedstaaten gibt es Engpässe in den FuI-Systemen, die politische Reformen erforderlich machen. In einigen Bereichen sind die Fortschritte zu langsam, um den Anschluss an ein zunehmend dynamisches FuI-System zu finden.

Investitionen in FuI liegen in Europa nach wie vor weit unter dem Ziel von 3 % des BIP und wachsen nach wie vor weniger stark als die Investitionen unserer Hauptwettbewerber wie die USA, Japan, China oder Südkorea.

Inzwischen wird in Europa der Abstand zwischen jenen Ländern und Regionen, die bei der FuI führend sind, und jenen, die hierbei im Rückstand sind, immer größer. Veränderungen — beispielsweise mehr und bessere Verbindungen zwischen den FuI-Akteuren in Europa — sind geboten, wenn sich Europa die Spitzenleistungen, die auf dem gesamten europäischen Kontinent hervorgebracht werden, zunutze machen und den Wert öffentlicher und privater Investitionen sowie deren Auswirkungen auf die Produktivität, das Wirtschaftswachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohlstand maximieren will. Überdies bedarf es struktureller Reformen der Politik im Bereich der FuI und einer besseren nationalen, regionalen und institutionellen Zusammenarbeit bei der Gewinnung und Bereitstellung hochwertiger Erkenntnisse.

Zudem wird FuI von einigen als etwas angesehen, was von ihnen entfernt und elitär ist und keinen klaren Nutzen für die Bürger hat, was zu Einstellungen führt, die die Schaffung und Nutzung von innovativen Lösungen behindern, und Skepsis gegenüber faktengestützten staatlichen Maßnahmen entstehen lässt. Dies erfordert bessere Verbindungen zwischen Wissenschaftlern, Forschern, Innovatoren, Unternehmern, Bürgern und politischen Entscheidungsträgern und tragfähigere Ansätze, damit die gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse selbst in einer im Wandel begriffenen Gesellschaft gebündelt werden.

Die Union muss jetzt die Messlatte für die Qualität und die Wirkung ihres FuI-Systems höher legen, was eine Neubelebung des EFR in der gesamten Union und den assoziierten Ländern erfordert, der von den Unions-Rahmenprogrammen für FuI und den nationalen und regionalen Programmen besser unterstützt werden muss. Speziell bedarf es gemäß Artikel 181 Absatz 2 AEUV gut integrierter, aber dennoch maßgeschneiderter Maßnahmen der Union in Verbindung mit Reformen und Leistungsverbesserungen auf nationaler Ebene (zu denen die im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie der Fazilität für Politikunterstützung geförderten Strategien für eine intelligente Spezialisierung beitragen können) und im Gegenzug wirksamer institutioneller Änderungen innerhalb der Organisationen, die Forschung finanzieren und betreiben, einschließlich Hochschulen, sodass herausragende Kenntnisse gewonnen werden. Durch gemeinsame Anstrengungen auf Unionsebene können Synergien in ganz Europa genutzt werden und kann die Größenordnung ermittelt werden, die notwendig ist, um die Unterstützung nationaler politischer Reformen effizienter und wirkungsvoller zu gestalten.

Die im Rahmen dieses Teils geförderten Tätigkeiten betreffen insbesondere die strategischen Prioritäten des EFR, dienen aber grundsätzlich allen Teilen des Programms „Horizont Europa“. Es können auch Maßnahmen vorgesehen werden, um den „freien Wissensverkehr“ im gesamten EFR durch die Mobilität von Forschern und Innovatoren zu fördern, wobei bestehende Ungleichgewichte in vollem Umfang zu berücksichtigen sind, und um den Auf- und Ausbau von Netzen von Akademikern, Wissenschaftlern, Forschern und Innovatoren auf- und auszubauen, damit sie ihre (immateriellen) Werte in den Dienst des EFR stellen, indem die Entwicklung von speziellen Fahrplänen für einzelne Bereiche der Wissenschaft unterstützt wird.

Ziel ist eine Union, in der Wissen und hoch qualifizierte Arbeitskräfte frei zirkulieren, Forschungsergebnisse rasch und effizient ausgetauscht werden, Forscher von attraktiven Laufbahnen profitieren und die Gleichstellung der Geschlechter gewährleistet ist — eine Union, in der die Mitgliedstaaten und assoziierten Länder gemeinsame strategische Forschungsagenden entwickeln, nationale Pläne aufeinander abstimmen, gemeinsame Programme festlegen und durchführen, sodass informierte Bürger die Ergebnisse von FuI verstehen und ihnen Vertrauen entgegenbringen und die Ergebnisse der Gesellschaft insgesamt zugutekommen.

Dieser Teil wird de facto einen Beitrag zur Verwirklichung sämtlicher Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen leisten; unmittelbar wird er jedoch zur Verwirklichung folgender Ziele beitragen: Ziel 4 (Hochwertige Bildung), Ziel 5 (Gleichstellung der Geschlechter), Ziel 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), Ziel 17 (Partnerschaften zur Erreichung der Ziele).

1.   ERHÖHUNG DER BETEILIGUNG UND VERBREITUNG VON EXZELLENZ

Die Verringerung der Unterschiede und der bestehenden Kluft bei den FuI-Leistungen durch den unionsweiten Austausch von Wissen und Sachkenntnis wird dazu beitragen, dass die von der Ausweitung profitierenden Länder und die Regionen in äußerster Randlage der Union in den globalen Wertschöpfungsketten wettbewerbsfähig werden und der Union das FuI-Potenzial aller Mitgliedstaaten uneingeschränkt zugutekommt.

Weitere Maßnahmen, beispielsweise die Förderung von Offenheit und Vielfalt bei Projektkonsortien, sind daher erforderlich, um dem Trend zu geschlossenen Kooperationen entgegenzuwirken, durch den möglicherweise eine große Zahl vielversprechender Einrichtungen und Einzelpersonen, einschließlich Neueinsteigern, ausgeschlossen wird, und um das Potenzial des in der Union vorhandenen Talentpools durch Maximierung und gemeinsame Nutzung der Vorteile von FuI in der ganzen Union auszuschöpfen.

Im Rahmen der großen Interventionsbereiche werden aus den oben genannten Haushaltslinien spezielle Forschungselemente gefördert, die auf die besonderen Erfordernisse der Maßnahmen zugeschnitten sind.

Grundzüge

Teambildung, um in förderfähigen Ländern neue Exzellenzzentren zu schaffen oder bestehende Exzellenzzentren aufzurüsten, wobei auf Partnerschaften zwischen führenden wissenschaftlichen Einrichtungen und Partnereinrichtungen aufgebaut wird;

Partnerschaften („Twinning“), um Hochschulen oder Forschungsorganisationen förderfähiger Länder auf einem bestimmten Gebiet erheblich zu stärken, indem sie mit international führenden Forschungseinrichtungen anderer Mitgliedstaaten oder assoziierter Länder in Verbindung gebracht werden;

EFR-Lehrstühle, die Hochschulen oder Forschungseinrichtungen förderfähiger Länder helfen, hochkarätige Wissenschaftler für eine Tätigkeit unter der Leitung eines herausragenden Forschers und Forschungsleiters („EFR-Lehrstuhlinhaber“) zu gewinnen und strukturelle Änderungen durchzuführen, die erforderlich sind, um auf Dauer Spitzenleistungen zu erreichen;

Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlich-technischen Forschung (Cooperation in Science and Technology — COST) mit anspruchsvollen Voraussetzungen für die Berücksichtigung förderfähiger Länder sowie sonstige Maßnahmen für die Vernetzung der Wissenschaft, den Aufbau von Kapazitäten und die Unterstützung der Laufbahnentwicklung von Nachwuchsforschern und anerkannten Forschern aus diesen Zielländern im Rahmen von Tätigkeiten von hoher wissenschaftlicher Qualität und Relevanz. 80 % des Gesamtbudgets von COST sind für Maßnahmen bestimmt, die voll und ganz an den Zielen dieses Interventionsbereichs, einschließlich der Förderung neuer Tätigkeiten und Dienste, ausgerichtet sind;

Maßnahmen, die zum Ziel haben, die Qualität der Vorschläge von Rechtsträgern aus im FuI-Bereich weniger leistungsstarken Ländern zu verbessern, beispielsweise professionelle Überprüfung und Beratung vor Einreichung der Vorschläge, und die Tätigkeiten der nationalen Kontaktstellen zur Unterstützung der internationalen Vernetzung sowie Tätigkeiten nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/695 und faktengestützte Anbahnungsdienste nach Artikel 51 Absatz 2 jener Verordnung zu fördern;

Es können Maßnahmen vorgesehen werden, die den „freien Wissensverkehr“ von Forschern aller Altersstufen auf allen Ebenen im gesamten EFR (beispielsweise durch Finanzhilfen, die Forschern jedweder Staatsangehörigkeit ermöglichen, neue Kenntnisse zu erwerben und weiterzugeben und an der FuI in den von der Ausweitung profitierenden Ländern mitzuwirken) und eine bessere Nutzung vorhandener (und möglicherweise gemeinsam verwalteter) Forschungsinfrastrukturen in den Zielländern durch die Mobilität von Forschern und Innovatoren fördern. Es können auch Maßnahmen vorgesehen werden, mit denen Exzellenzinitiativen unterstützt werden.

Mit diesem Interventionsbereich werden die folgenden Einzelziele von Horizont Europa unterstützt: Erleichterung einer umfassenden Einbindung des europäischen Talentpools in die Fördermaßnahmen, unionsweite Verbreitung und Vernetzung von Exzellenz, stärkere Hervorbringung hochwertiger Erkenntnisse und Ausbau der sektor-, fach- und grenzübergreifenden Zusammenarbeit.

2.   REFORMIERUNG UND STÄRKUNG DES EUROPÄISCHEN FUI-SYSTEMS

Politische Reformen auf nationaler Ebene werden durch die Entwicklung politischer Initiativen auf Unionsebene, durch Forschung, Vernetzung, Bildung von Partnerschaften, Koordinierung, Datenerhebung, Monitoring und Bewertung wechselseitig verstärkt und ergänzt.

Grundzüge

Stärkung der Evidenzbasis der FuI-Politik, für ein besseres Verständnis der unterschiedlichen Dimensionen und Programmbereiche nationaler und regionaler FuI-Systeme, einschließlich deren Treiber, Wirkungen und der damit verbundenen Strategien;

Zukunftsgerichtete Forschungstätigkeiten, um abgestimmt und im Rahmen einer gemeinsamen Konzipierung mit nationalen Agenturen und mit zukunftsorientierten Interessenträgern und Bürgern sich abzeichnende Erfordernisse und Trends auf partizipative Weise auf der Grundlage von Fortschritten bei Prognosemethoden zu antizipieren, wodurch die Ergebnisse für die Strategie relevanter werden und Synergien innerhalb von Horizont Europa und darüber hinaus genutzt werden sollen;

Unterstützung von politischen Entscheidungsträgern, Finanzierungsgremien, Forschungseinrichtungen (einschließlich Universitäten) oder beratenden Gruppen, die mit dem EFR oder EFR-bezogenen Maßnahmen oder mit der Durchführung von Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen für den EFR befasst sind, damit sie gut auf die Entwicklung und Umsetzung eines kohärenten und dauerhaften EFR vorbereitet sind. Diese Unterstützung kann in Form von Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen nach dem Bottom-up-Prinzip und in wettbewerblicher Weise erfolgen, um die Zusammenarbeit auf Programmebene zwischen FuI-Programmen von Mitgliedstaaten, assoziierten Staaten und Organisationen, der Zivilgesellschaft wie Stiftungen bei den Prioritäten ihrer Auswahl zu unterstützen, wobei der Schwerpunkt eindeutig auf der Umsetzung transnationaler gemeinsamer Tätigkeiten, einschließlich Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, liegt. Die Unterstützung wird auf der Grundlage klarer Zusagen im Rahmen der teilnehmenden Programme geleistet, die Ressourcen zu bündeln und die Komplementarität zwischen ihren Tätigkeiten und Maßnahmen und denjenigen von Horizont Europa und der einschlägigen europäischen Partnerschaftsinitiativen sicherzustellen;

Beschleunigung des Übergangs hin zu einer offenen Wissenschaft durch die Beobachtung, Analyse und Unterstützung der Entwicklung und Nutzung von Strategien und Verfahren (28) im Bereich der offenen Wissenschaft, einschließlich der Grundsätze der „Auffindbarkeit“, „Zugänglichkeit“, „Interoperabilität“ und „Wiederverwendbarkeit“, auf Ebene der Mitgliedstaaten, Regionen, Institutionen und Forscher, und das in einer Weise, die für möglichst große Synergien und Kohärenz auf Unionsebene sorgt;

Unterstützung der Reform der nationalen FuI-Politik, u. a. durch den Ausbau der Dienste der Fazilität für Politikunterstützung (29) (z. B. „Peer Reviews“, besondere Unterstützungstätigkeiten, Foren für wechselseitiges Lernen und Wissenszentrum) zugunsten der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder, wobei diese Unterstützung in Synergie mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Dienst zur Unterstützung von Strukturreformen und dem Instrument zur Umsetzung von Reformen erfolgt;

Schaffung eines attraktiven beruflichen Umfelds für Forscher und Ermöglichung des Erwerbs der in der modernen wissensgestützten Wirtschaft erforderlichen Fertigkeiten und Kompetenzen durch die Forscher (30). Verknüpfung des EFR mit dem Europäischen Hochschulraum durch die Unterstützung der Modernisierung von Hochschulen und anderen Organisationen für FuI durch die Anerkennung und Honorierung von Mechanismen zur Förderung von Maßnahmen auf nationaler Ebene und durch Anreize für die Aneignung von Verfahren der offenen Wissenschaft, für eine verantwortliche FuI, unternehmerisches Denken (und Verbindungen zu Innovationssystemen), Transdisziplinarität, die Einbeziehung der Bürger, internationale und intersektorale Mobilität, Gleichstellungspläne, Strategien zur Förderung der Diversität und Inklusion und für umfassende Ansätze hinsichtlich institutioneller Veränderungen. In diesem Zusammenhang wird Horizont Europa — als Folgemaßnahme zu den im Rahmen von Erasmus+ im Zeitraum 2014-2020 eingeleiteten Pilotprojekten — gegebenenfalls synergetisch die Unterstützung ergänzen, die im Rahmen des Erasmus-Programms den europäischen Hochschulen bereitgestellt wird, indem es die FuI-Dimension dieser Hochschulen unterstützt. Das wird dazu beitragen, dass neue, gemeinsame und integrierte langfristige und dauerhafte Strategien für Bildung, FuI auf der Grundlage transdisziplinärer und sektorübergreifender Ansätze entwickelt werden, damit das Wissensdreieck Wirklichkeit wird und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum Auftrieb erhält, wobei Überschneidungen mit den KICs zu vermeiden sind.

Bürgerwissenschaften, die alle Formen der formalen, nicht formalen und informellen wissenschaftlichen Bildung unterstützen und eine wirksamere und verantwortlichere Beteiligung von Bürgern — unabhängig von ihrem Alter, ihrer Herkunft oder ihren Fähigkeiten — an der gemeinsamen Konzipierung von FuI-Agenden und -Strategien und an der gemeinsamen Gestaltung von wissenschaftlichen Inhalten und Innovationen durch transdisziplinäre Tätigkeiten gewährleisten;

Förderung und Beobachtung der Gleichstellung sowie anderer Formen der Vielfalt bei wissenschaftlichen Laufbahnen und bei Entscheidungsfindungen, auch in den beratenden Gremien, sowie Berücksichtigung der Geschlechterdimension bei den Inhalten von FuI;

Ethik und Integrität zur weiteren Entwicklung eines kohärenten Unionsrahmens unter Einhaltung der höchsten Ethikstandards sowie des Europäischen Verhaltenskodexes für Integrität in der Forschung, der Europäischen Charta für Forscher und des Verhaltenskodexes für die Einstellung von Forschern, wobei Schulungsmöglichkeiten in diesen Bereichen bereitgestellt werden;

Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen des bilateralen, multilateralen und biregionalen politischen Dialogs mit Drittländern, Regionen und internationalen Foren, um das gegenseitige Lernen und die Festlegung von Prioritäten zu erleichtern, den gegenseitigen Zugang zu fördern und die Wirkung der Zusammenarbeit fortlaufend zu beobachten (Monitoring);

Wissenschaftlicher Input zu anderen Politikbereichen durch die Einrichtung und Aufrechterhaltung von Beratungs- und Beobachtungsstrukturen und -prozessen, die gewährleisten sollen, dass die Politikgestaltung der Union sich auf die besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und auf hochrangige wissenschaftliche Beratung stützt;

Durchführung des FuI-Programms der Union, einschließlich der Sammlung und Analyse von Nachweisen für das Monitoring, die Bewertung, die Konzipierung und die Folgenabschätzung von Horizont Europa und der vorangegangenen Rahmenprogramme;

Die Kommission stellt sicher, dass die nationalen Kontaktstellen durch u. a. regelmäßige Treffen vor der Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, Schulungen und Coaching unterstützt werden, wodurch die speziellen Unterstützungsstrukturen gestärkt werden und die transnationale Zusammenarbeit zwischen ihnen erleichtert wird (z. B. aufbauend auf den Tätigkeiten der nationalen Kontaktstellen der vorherigen Rahmenprogramme); die Kommission wird in Abstimmung mit Vertretern der Mitgliedstaaten Mindeststandards für die Arbeit dieser Unterstützungsstrukturen, einschließlich ihrer Aufgaben und ihrer Struktur, der Modalitäten, der Weitergabe von Informationen der Kommission vor Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen sowie der Vermeidung von Interessenskonflikten, entwickeln;

Verbreitung und Nutzung von FuI-Ergebnissen, von Daten und Wissen, auch durch eine gezielte Unterstützung der Begünstigten; Förderung von Synergien mit anderen Programmen der Union; gezielte Kommunikationsmaßnahmen zur Sensibilisierung für die breitere Wirkung und Relevanz der von der Union geförderten FuI sowie Wissenschaftskommunikation.


(1)  Die europäische Dateninfrastruktur wird die EOSC mit HPC-Kapazitäten von Weltklasse, Hochgeschwindigkeitsverbindungen und modernsten Daten- und Softwarediensten unterstützen.

(2)  Verordnung (EU) 2021/522 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit („EU4Health-Programm“) für den Zeitraum 2021–2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014 (ABl. L 107 vom 26.3.2021, S. 1).

(3)  Verordnung (EU) 2021/693 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Programms „Justiz“ und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1382/2013 (ABl. L 156 vom 5.5.2021, S. 21).

(4)  Verordnung (EU) 2021/692 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1381/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates (ABl. L 156 vom 5.5.2021, S. 1).

(5)  Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240 (ABl. L 166 vom 11.5.2021, S. 1).

(6)  OECD-Bericht: Understanding The Socio-Economic Divide in Europe, 26. Januar 2017.

(7)  Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU (ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 69).

(8)  Die Schlüsseltechnologien der Zukunft umfassen fortgeschrittene Werkstoffe und Nanotechnologie, Fotonik sowie Mikro- und Nanoelektronik, Techniken der Biowissenschaften, fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung, KI und digitale Sicherheit sowie die Konnektivität.

(9)  Bericht „Re-finding Industry — Defining Innovation“ der hochrangigen Strategiegruppe zu industriellen Technologien, Brüssel, April 2018.

(10)  Hierbei handelt es sich um öffentliche oder private Einrichtungen, die Ressourcen und Dienstleistungen vorrangig für die europäische Industrie zur Verfügung stellen, damit Schlüsseltechnologien und -produkte getestet, validiert und demonstriert werden können. Solche Infrastrukturen können „an einem einzigen Standort angesiedelt“, „virtuell“ oder „verteilt“ sein und müssen in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land registriert sein.

(11)  Auf die deutliche Senkung der Treibhausgasemissionen in anderen Sektoren wird in anderen Teilen der Säule II sowie generell im Programm „Horizont Europa“ eingegangen.

(12)  Der Begriff „alternative Energie“ bezieht sich nicht auf Kernenergie.

(13)  Die Bioökonomie umfasst alle Sektoren und Systeme, die sich auf biologische Ressourcen (Tiere, Pflanzen, Mikroorganismen und daraus gewonnene Biomasse, einschließlich organischer Abfall) sowie deren Funktionen und Prinzipien stützen. Sie umfasst und verbindet: terrestrische und marine Ökosysteme und deren Leistungen; alle Sektoren der Primärproduktion, die biologische Ressourcen nutzen und erzeugen (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur); sowie alle Wirtschafts- und Industriezweige, die biologische Ressourcen nutzen und verarbeiten, um Nahrungs- und Futtermittel, biogestützte Produkte, Energie und Dienstleistungen zu erzeugen. Biomedizin und gesundheitsbezogene Biotechnologie sind hiervon ausgeschlossen.

(14)  „Nachhaltige blaue Wirtschaft“ bezeichnet alle sektoralen und sektorübergreifenden wirtschaftlichen Tätigkeiten im gesamten Binnenmarkt mit Bezug auf Ozeane, Meere, Küsten und Binnengewässer, auch in Gebieten in äußerster Randlage und Binnenstaaten der Union, einschließlich neu entstehender Sektoren und nichtmarktbestimmter Waren und Dienstleistungen, die mit den Umweltvorschriften der Union im Einklang stehen.

(15)  Mitteilung der Kommission vom 28. November 2018 mit dem Titel „Ein sauberer Planet für alle: Eine europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft“.

(16)  Umweltüberwachung ist beispielsweise über die Copernicus-Komponente des Weltraumprogramms der Union und andere relevante europäische Programme zugänglich, darüber hinaus werden FuI in anderen Tätigkeitsbereichen im Rahmen dieses Clusters und anderen relevanten Teilen von Horizont Europa über die GEO-Initiative unterstützt.

(17)  Arbeitsunterlage der Kommission: Ernährungssicherheit durch europäische Forschung und Innovation (SWD(2016) 319 final).

(18)  Biotechnologie-Anwendungen im Dienste der Gesundheit werden unter dem Cluster „Gesundheit“ im Rahmen dieser Säule behandelt.

(19)  Die Tätigkeiten im Interventionsbereich „Kreislaufsysteme“ ergänzen diejenigen zur CO2-armen und sauberen Industrie im Cluster „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“.

(20)  Der Begriff Innovationsdrehkreuz ist ein Sammelbegriff, der eine Vielzahl von Tätigkeiten abdeckt. Ein Innovationsdrehkreuz kann als aktiver Partner, Wissenszentrum, Gemeinschaft, Vermittler oder Verbindungsstelle dienen, das Unternehmen Zugang zu neuesten Erkenntnissen und Fachkenntnissen zu digitalen und ähnlichen grundlegenden Grundlagentechnologien bietet, die diese zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf Produktions-, Dienstleistungs- und Geschäftsabläufe benötigen.

(21)  Einschlägige Themenbereiche können im Zusammenhang mit der strategischen Planung für Horizont Europa ermittelt werden.

(22)  Typisch ist eine Kombination von wissenschaftlichen/technologischen Risiken, managementbezogenen/finanziellen Risiken, marktbezogenen/wirtschaftlichen Risiken und regulatorischen Risiken. Unvorhergesehene zusätzliche Risiken können auch berücksichtigt werden.

(23)  Wenn das Risiko als unterdurchschnittlich eingestuft wird, wird der Union als Alternative zu einer Finanzhilfe ein rückzahlbarer Vorschuss nach einem vereinbarten Zeitplan zurückgezahlt, der dann zu einem unverzinslichen Darlehen wird. Kann der Begünstigte nicht zurückzahlen, jedoch seine Tätigkeiten fortsetzen, wird der rückzahlbare Vorschuss in Beteiligungskapital umgewandelt. Im Falle eines Konkurses wird der rückzahlbare Vorschuss lediglich zu einer Finanzhilfe.

(24)  Grundsätzlich sollte die Union nicht mehr als eine Minderheit an Stimmrechten in einem unterstützten Unternehmen halten. In Ausnahmefällen kann die Union sich eine Sperrminorität zum Schutz europäischer Interessen in wichtigen Bereichen, z. B. im Bereich der Cybersicherheit, sichern.

(25)  Beispielsweise der ERC-Konzeptnachweis („Proof of Concept“), im Rahmen des Pfeilers „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ geförderte Projekte und Start-up-Unternehmen, die aus den KICs des EIT hervorgehen. Anträge können auch aus Tätigkeiten von Horizont 2020 hervorgehen, vor allem aus Projekten, die im Rahmen von „Horizont 2020 — KMU Phase 2“ ausgewählt wurden, und ähnlichen Exzellenzsiegel-Projekten, die von den Mitgliedstaaten finanziert werden, und aus (bestehenden und künftigen) Europäischen Partnerschaften.

(26)  Um nahtlose Kontinuität sicherzustellen, werden die EIC-Preise die Verwaltung der im Rahmen von Horizont 2020 eingeführten Preise übernehmen. Zudem wird der EIC-Beirat Beratung für die Konzeption und Realisation neuer Anreizprämien und Anerkennungspreise anbieten.

(27)  Mitteilung der Kommission vom 15. Mai 2018 mit dem Titel „Eine erneuerte Europäische Agenda für Forschung und Innovation — Europas Chance, seine Zukunft zu gestalten“ und Schlussfolgerungen des Rates vom 27. Mai 2016 zu Forschungs- und innovationsfreundliche Rechtsvorschriften.

(28)  Die zu behandelnden Strategien und Verfahren reichen von einer möglichst frühzeitigen und breit angelegten Weitergabe von Forschungsergebnissen über gemeinsam vereinbarte Formate und eine gemeinsame Infrastruktur (z. B. die EOSC) sowie Bürgerwissenschaft bis hin zur Entwicklung und Nutzung neuer, weiter gefasster Ansätze und Indikatoren für die Bewertung von Forschung und die Honorierung der Arbeit von Forschern.

(29)  Fazilität für Politikunterstützung (PSF), die im Rahmen von Horizont 2020 eingeführt wurde. Die PSF funktioniert nachfrageorientiert und bietet nationalen Behörden auf freiwilliger Basis ein hohes Maß an Fachwissen sowie maßgeschneiderte Beratung. Über ihre Dienste hat die Fazilität bereits entscheidend zu politischen Veränderungen in Ländern wie Polen, Bulgarien, Moldau und der Ukraine und generell zu politischen Veränderungen beigetragen, die durch den Austausch bewährter Verfahren in Bereichen wie steuerliche Anreize für FuE, offene Wissenschaft, leistungsgestützte Finanzierung öffentlicher Forschungsorganisationen und Interoperabilität nationaler FuI-Programme vorangetrieben wurden.

(30)  Hierzu gehören insbesondere die Europäische Charta für Forscher, der Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern, EURAXESS und der Pensionsfonds RESAVER.


ANHANG II

ZUSAMMENSETZUNGEN DES PROGRAMMAUSSCHUSSES

Verzeichnis der Zusammensetzungen des Programmausschusses gemäß Artikel 14 Absatz 2 dieses Beschlusses

1.

Strategische Zusammensetzung: Strategischer Überblick über die Durchführung des gesamten Programms, Kohärenz zwischen den einzelnen Arbeitsprogrammen der verschiedenen Teile des spezifischen Programms, einschließlich der Missionen

2.

Europäischer Forschungsrat ((European Research Council, ERC)

3.

Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (Marie Skłodowska-Curie Actions, MSCA);

4.

Forschungsinfrastrukturen

5.

Gesundheit

6.

Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft

7.

Zivile Sicherheit für die Gesellschaft

8.

Digitalisierung, Industrie und Weltraum

9.

Klima, Energie und Mobilität

10.

Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt

11.

Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council, EIC) und europäische Innovationssysteme

12.

Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des EFR

Es besteht die Möglichkeit von Ad-hoc-Sitzungen innerhalb der Cluster und/oder mit verschiedenen Zusammensetzungen des Programmausschusses und/oder mit Ausschüssen, die durch andere Rechtsakte zu horizontalen und/oder bereichsübergreifenden Fragen wie etwa der Raumfahrt und der Mobilität eingerichtet wurden.


ANHANG III

INFORMATIONEN, DIE DIE KOMMISSION NACH ARTIKEL 14 ABSATZ 6 DIESES BESCHLUSSES VORLEGEN MUSS

1.   

Informationen über einzelne Projekte, die das Monitoring jedes Vorschlags während seiner gesamten Laufzeit ermöglichen, darunter insbesondere:

unterbreitete Vorschläge;

Bewertungsergebnisse für jeden Vorschlag;

Finanzhilfevereinbarungen;

beendete Projekte gemäß Artikel 32 Absätze 2 und 3 und Artikel 48 Absatz 12 der Verordnung (EU) 2021/695;

abgeschlossene Projekte.

2.   

Informationen über die Ergebnisse aller Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und über die Durchführung von Projekten, darunter insbesondere:

Ergebnisse jeder Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen;

Ergebnisse der Bewertung der Vorschläge sowie Abweichungen von diesen Ergebnissen, die aufgrund des Beitrags der vorgeschlagenen Projekte zur Verwirklichung besonderer politischer Ziele, einschließlich des Aufbaus eines kohärenten Projektportfolios gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/695, bei der Aufstellung der Rangliste vorgenommen wurden;

verlangte Vorschlagsänderungen gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/695;

Ergebnisse der Verhandlungen über die Finanzhilfevereinbarungen;

Durchführung der Projekte, einschließlich Zahlungsangaben und Projektergebnisse;

Vorschläge, die bei der Bewertung durch unabhängige Sachverständige ausgewählt, aber von der Kommission gemäß Artikel 48 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2021/695 abgelehnt wurden.

3.   

Informationen über die Programmdurchführung, einschließlich einschlägiger Informationen auf Ebene von Horizont Europa, des spezifischen Programms, sämtlicher Einzelziele und verwandter Themen sowie des JRC, im Rahmen der jährlichen Überprüfung anhand der in Anhang V der Verordnung (EU) 2021/695, festgelegten Wirkungspfade, sowie über die Synergien mit anderen relevanten Unionsprogrammen.

4.   

Informationen über die Ausführung des Haushalts von Horizont Europa, einschließlich Informationen über COST, über die Verpflichtungen und Zahlungen für alle europäischen Partnerschaften, einschließlich KICs, sowie über das finanzielle Gleichgewicht zwischen der Union und allen assoziierten Ländern.