26.10.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 354/9


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2020/1550 DER KOMMISSION

vom 23. Oktober 2020

zur Festlegung des mehrjährigen Programms 2021-2025 für Kontrollen, die Experten der Kommission in den Mitgliedstaaten durchführen, um die Anwendung der Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette zu überprüfen

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EWG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) (1), insbesondere auf Artikel 118 Absatz 1 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Durchsetzung der Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette obliegt den Mitgliedstaaten, deren zuständige Behörden mithilfe amtlicher Kontrollen überprüfen, ob einschlägige Anforderungen der Union tatsächlich eingehalten und wirksam durchgesetzt werden. Parallel hierzu sieht Artikel 116 der Verordnung (EU) 2017/625 vor, dass Experten der Kommission in den Mitgliedstaaten Kontrollen durchführen, um die Anwendung der Unionsvorschriften zu überprüfen. Diese Kontrollen der Kommission sollten durchgeführt werden in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel sowie mit Blick auf das Funktionieren der nationalen Kontrollsysteme und die Arbeit der zuständigen Behörden, die diese Systeme betreiben; hierbei sollten Synergien mit Kontrollregelungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik berücksichtigt werden.

(2)

Die Kommission hat ein mehrjähriges Kontrollprogramm für den Zeitraum 2021-2025 aufgestellt, das sich an der Amtszeit der aktuellen Kommission ausrichtet und ihren Prioritäten Rechnung trägt. Diese Kontrollen werden von Experten der Kommission in den Mitgliedstaaten durchgeführt, um die Anwendung der Rechtsvorschriften in den oben genannten Bereichen zu überprüfen. Bei der Festlegung der Schwerpunkte wurden verschiedene Kriterien angewandt, unter anderem die festgestellten Risiken für Verbraucher, Tiere oder Pflanzen, die bisherigen Leistungen der Mitgliedstaaten in den betreffenden Bereichen, das Produktionsvolumen, Informationen aus einschlägigen Quellen (z. B. vonseiten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit) und aus dem Informationsmanagementsystem für amtliche Kontrollen (IMSOC) bzw. dessen Komponenten.

(3)

Dieses mehrjährige Kontrollprogramm trägt zur Verwirklichung folgender Prioritäten der Kommission bei: „Europäischer Grüner Deal“ (2) und „Strategie ‚Vom Hof auf den Tisch‘ für ein faires, gesünderes und umweltfreundlicheres Lebensmittelsystem“ (3). Ferner trägt es bei zur Kontrolle der gemeinsamen Agrarpolitik gemäß den in der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) festgelegen Cross-Compliance-Vorschriften. Die im mehrjährigen Kontrollprogramm vorgesehenen Kontrollen ermöglichen es der Kommission, ihren rechtlichen Verpflichtungen zur Überwachung der Anwendung des Unionsrechts nachzukommen, indem sie überprüft, ob die amtlichen Kontrollen in den Mitgliedstaaten in den betreffenden Bereichen mit dem Unionsrecht in Einklang stehen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das mehrjährige Programm 2021-2025 für Kontrollen, die Experten der Kommission gemäß Artikel 116 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/625 in den Mitgliedstaaten durchführen, ist im Anhang festgelegt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 23. Oktober 2020

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)  ABl. L 95 vom 7.4.2017, S. 1.

(2)  COM(2019) 640 final.

(3)  COM(2020) 381 final.

(4)  Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549).


ANHANG

Dieser Anhang enthält das Programm 2021-2025 für Kontrollen, die Experten der Kommission in den unter die Verordnung (EU) 2017/625 fallenden Bereichen in den Mitgliedstaaten durchführen werden.

Für den betreffenden Zeitraum hat die Kommission bestimmte Schwerpunkte in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Lebensmittelqualität, Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel sowie in Bezug auf das Funktionieren der nationalen Kontrollsysteme und die Arbeit der zuständigen Behörden festgelegt.

Sämtliche Schwerpunkte werden in allen Mitgliedstaaten von der Kommission kontrolliert werden. Die spezifischen Fragen, die Gegenstand der einzelnen Kontrollen sind, richten sich an der Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten aus.

Die Experten der Kommission führen die Kontrollen, einschließlich Überprüfungen vor Ort, Audits und Aktenanalysen, gemäß Artikel 116 der Verordnung (EU) 2017/625 durch.

Das Mehrjahresprogramm für Kommissionskontrollen in den Mitgliedstaaten im Zeitraum 2021-2025 zur Überprüfung der Anwendung der Vorschriften in den unter Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/625 genannten Bereichen deckt auch andere Aspekte ab, die unter die genannte Verordnung fallen, etwa Betrug und Einfuhrkontrollen. Das Programm ist in den Abschnitten 1-10 (aufgeschlüsselt nach Bereichen und spezifischen Zielen) und in Abschnitt 11 (aufgeschlüsselt nach Jahren) dieses Anhangs festgelegt.

1.   Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit

Schwerpunkt

Spezifische Ziele

Lebensmittel tierischen Ursprungs

(z. B. Sicherheit von Säugetier- und Geflügelfleisch und daraus gewonnenen Erzeugnissen, von Milch und daraus gewonnenen Erzeugnissen und von Fischereierzeugnissen; Produktionshygiene bei lebenden Muscheln)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Lebensmittelsicherheitsvorschriften der Union für die Herstellung und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs — einschließlich Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung und einschließlich genetisch veränderter Organismen — durch die Mitgliedstaaten (unter besonderer Berücksichtigung von Säugetier- und Geflügelfleisch und daraus gewonnenen Erzeugnissen, Milch und daraus gewonnenen Erzeugnissen, Fischereierzeugnissen und lebenden Muscheln) sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.

Lebensmittelbedingte Zoonosen

(z. B. Salmonellen)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union zur Bekämpfung lebensmittelbedingter Zoonosen durch die Mitgliedstaaten (unter besonderer Berücksichtigung des Grads der Durchführung und der Wirksamkeit der von der Kommission kofinanzierten nationalen Veterinärprogramme) sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.

Lebensmittel nichttierischen Ursprungs

(z. B. Sicherheit von Obst und Gemüse, Kräutern, Gewürzen und Sprossen)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Lebensmittelsicherheitsvorschriften der Union für die Herstellung und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln nichttierischen Ursprungs — einschließlich Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung und einschließlich genetisch veränderter Organismen — durch die Mitgliedstaaten (unter besonderer Berücksichtigung der mikrobiologischen Sicherheit) sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.

Rückstände in lebenden Tieren und Lebensmitteln tierischen Ursprungs

(Rückstände von Tierarzneimitteln, Pestiziden und Kontaminanten)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union über Rückstände von Tierarzneimitteln, Pestiziden und Kontaminanten in lebenden Tieren und Lebensmitteln tierischen Ursprungs durch die Mitgliedstaaten.

Überprüfung, ob die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Rückstandsüberwachungspläne den Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union entsprechen.

Kontaminanten in Lebensmitteln nichttierischen Ursprungs

(z. B. Mykotoxine)

Überprüfung auf Grundlage der mehrjährigen nationalen Kontrollpläne der Mitgliedstaaten und der entsprechenden Berichte, ob die amtlichen Kontrollen zu Kontaminanten in Lebensmitteln nichttierischen Ursprungs den Anforderungen der einschlägigen geltenden Rechtsvorschriften der Union entsprechen.

2.   Futtermittel und Futtermittelsicherheit

Schwerpunkt

Spezifische Ziele

Allgemeine Futtermittelhygiene

(Futtermittelhygiene, Zulassung und Registrierung von Betrieben, Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und Kontaminanten)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union über Futtermittelhygiene durch die Mitgliedstaaten (unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte Futtermittelhygiene, Zulassung und Registrierung von Betrieben, Kontaminanten, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung und einschließlich genetisch veränderter Organismen) sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.

Arzneifuttermittel

Überprüfung der Einhaltung der ab Januar 2022 geltenden Unionsvorschriften für die Herstellung von Arzneifuttermitteln durch die Mitgliedstaaten.

Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte

(Fleischsektor, Verarbeitungsbetriebe)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union über die Handhabung, Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte, die in der Union erzeugt oder in der Union in Verkehr gebracht werden, durch die Mitgliedstaaten sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen (unter besonderer Berücksichtigung des Fleischsektors und von Verarbeitungsbetrieben).

3.   Tiergesundheit

Schwerpunkt

Spezifische Ziele

Aktive epizootische Seuchen

(z. B. Afrikanische Schweinepest, hochpathogene Aviäre Influenza)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union zur Bekämpfung der wichtigsten aktiven Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest und der hochpathogenen Aviären Influenza durch die Mitgliedstaaten sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.

Nicht lebensmittelbedingte Zoonosen

(z. B. Tollwut)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union zur Bekämpfung nicht lebensmittelbedingter Zoonosen durch die Mitgliedstaaten (unter besonderer Berücksichtigung des Grads der Durchführung und der Wirksamkeit der von der Kommission kofinanzierten nationalen Veterinärprogramme) sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.

Enzootische Seuchen

(z. B. Tuberkulose, Brucellose)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union zur Bekämpfung enzootischer Seuchen durch die Mitgliedstaaten (unter besonderer Berücksichtigung des Grads der Durchführung und der Wirksamkeit der von der Kommission kofinanzierten nationalen Veterinärprogramme) sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.

Vorsorge und Prävention

(Notfallplanung)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union zu Vorsorgemaßnahmen für die Bewältigung von Mehrfachausbrüchen epizootischer Seuchen durch die Mitgliedstaaten sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.

4.   Tierschutz

Schwerpunkt

Spezifische Ziele

Transport

(transportunfähige Tiere, Tiertransportschiffe, nicht abgesetzte Kälber, Durchfuhr von Tieren an Kontrollstellen)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union über den Tierschutz beim Transport durch die Mitgliedstaaten (unter besonderer Berücksichtigung von transportunfähigen Tieren, Tiertransportschiffen und nicht abgesetzten Kälbern sowie der Durchfuhr von Tieren an Kontrollstellen) sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.

Landwirtschaftliche Betriebe

(Legehennen)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union zum Schutz von Legehennen während der Aufzuchtphase sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.

Schlachtung

(Wiederkäuer, Geflügel)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union zum Schutz von Wiederkäuern und Geflügel bei der Schlachtung sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.

5.   Pflanzengesundheit

Schwerpunkt

Spezifische Ziele

Auftreten von Pflanzenschädlingen

(erhebliche Bedrohung)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union zur Bekämpfung von im Gebiet der Union festgestellten Pflanzenschädlingen durch die Mitgliedstaaten (unter besonderer Berücksichtigung von Schädlingen, die eine erhebliche Bedrohung darstellen, etwa Xylella fastidiosa, Tomato brown rugose fruit virus, Kiefernfadenwurm, Bockkäfer (Anoplophora), Trioza und andere als prioritär eingestufte Schadorganismen) sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.

Vorsorge und Prävention

(Notfallplanung)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union zur Aufstellung und Aktualisierung von Notfallplänen für die Pflanzengesundheit durch die Mitgliedstaaten.

Verbringung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen innerhalb der Union

(Pflanzenpässe)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Pflanzenschutzvorschriften der Union in Bezug auf die Verbringung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen innerhalb der Union durch die Mitgliedstaaten (unter besonderer Berücksichtigung von Pflanzenpässen) sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.

6.   Inverkehrbringen und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und nachhaltige Verwendung von Pestiziden

Schwerpunkt

Spezifische Ziele

Pflanzenschutzmittel

(Zulassung, Inverkehrbringen und Verwendung von Pestiziden, Pestizidrückstände)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union über die Zulassung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und über Pestizidrückstände durch die Mitgliedstaaten sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.

Nachhaltige Verwendung von Pestiziden

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden durch die Mitgliedstaaten sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.

7.   Lebensmittelqualität

Schwerpunkt

Spezifische Ziele

Ökologischer/biologischer Landbau

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union über die Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen durch die Mitgliedstaaten (einschließlich der Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung genetisch veränderter Organismen) sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.

Geografische Angaben

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union über die Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmitteln mit geografischen Angaben (geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.), geschützte geografische Angabe (g. g. A.) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g. t. S.)) durch die Mitgliedstaaten sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.

8.   Eingang von Tieren und Waren aus Drittländern in die Union

Schwerpunkt

Spezifische Ziele

Amtliche Kontrollen von Tieren und Waren

Überprüfung, ob die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Durchführung amtlicher Kontrollen von Tieren und Waren nachkommen, die aus Drittländern in die Union verbracht werden.

Überprüfung, ob Tiere und Waren, die aus Drittländern in die Union verbracht werden, die geltenden allgemeinen und spezifischen EU-Anforderungen für den Eingang in die Union erfüllen.

Ein besonderer Schwerpunkt wird auf den Vorschriften der Verordnung (EU) 2017/625 und der darauf basierenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte liegen.

Konformität der Grenzkontrollstellen

Überprüfung, ob die von den Mitgliedstaaten zur Benennung vorgeschlagenen Grenzkontrollstellen vor ihrer Benennung die Mindestanforderungen an Grenzkontrollstellen, einschließlich Kontrollzentren, erfüllen, die in den geltenden Rechtsvorschriften der Union festgelegt sind.

Überprüfung, ob die Grenzkontrollstellen, ausgewiesenen Eingangsorte und Orte der ersten Einführung, die gemäß Artikel 61 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/625 wiederbenannt wurden, den geltenden Mindestanforderungen erfüllen.

Überprüfung, ob die anderen Kontrollstellen als Grenzkontrollstellen gemäß Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/625 die geltenden Mindestanforderungen erfüllen.

Amtliche Pflanzengesundheitskontrollen

Überprüfung, ob die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Durchführung amtlicher Pflanzengesundheitskontrollen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen nachkommen, die aus Drittländern in die Union verbracht werden.

Es sollte gewährleistet werden, dass Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, die aus Drittländern in die Union verbracht werden, die geltenden Pflanzenschutzanforderungen der Union für den Eingang in die Union erfüllen.

9.   Antibmikrobielle Resistenz (AMR)

Schwerpunkt

Spezifische Ziele

Überwachung antimikrobieller Resistenzen bei zoonotischen und kommensalen Bakterien

Überprüfung der Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Überwachung antimikrobieller Resistenzen bei zoonotischen und kommensalen Bakterien, womit zur vollständigen Umsetzung des Europäischen Aktionsplans von 2017 zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ (1) beigetragen wird.

10.   Allgemeine Aspekte innerhalb der Lebensmittelkette

Schwerpunkt

Spezifische Ziele

Betrug

Überprüfung der Einhaltung der Rechtsvorschriften der Union zur Feststellung und Verfolgung betrügerischer oder irreführender Praktiken innerhalb der Lebensmittelkette durch die Mitgliedstaaten sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.

Folgemaßnahmen aufgrund von Auditempfehlungen

(sektorbezogen und allgemein)

Überprüfung, ob die Mitgliedstaaten geeignete Folgemaßnahmen ergreifen, um bei Kontrollen der Kommission festgestellte spezifische oder systemische Mängel zu beheben.

Ausfuhrkontrollen

Überprüfung der amtlichen Kontrollen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Umsetzung der Bescheinigungsanforderungen für Ausfuhren.

11.   Mehrjähriges Kontrollprogramm 2021-2025, aufgeschlüsselt nach Jahren

Bereich

Schwerpunkt

2021

2022

2023

2024

2025

Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit

Lebensmittel tierischen Ursprungs

Sicherheit von Säugetier- und Geflügelfleisch und daraus gewonnenen Erzeugnissen, Milch und daraus gewonnenen Erzeugnissen, Fischereierzeugnissen und lebenden Muscheln

Lebensmittelbedingte Zoonosen

Prioritäre Zoonosen

(z. B. Salmonellen)

Lebensmittel nichttierischen Ursprungs

Sicherheit von Obst und Gemüse, Kräutern, Gewürzen und Sprossen

Rückstände

Rückstände in lebenden Tieren und Lebensmitteln tierischen Ursprungs

Kontaminanten

Kontaminanten in Lebensmitteln nichttierischen Ursprungs

Futtermittel und Futtermittelsicherheit

Futtermittelsicherheit

Allgemeine Futtermittelhygiene

 

 

Arzneifuttermittel

Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte

 

Tiergesundheit

Aktive Tierseuchen

Prioritäre Seuchen

(z. B. Afrikanische Schweinepest, hochpathogene Aviäre Influenza)

Nicht lebensmittelbedingte Zoonosen

Prioritäre Zoonosen

(z. B. Tollwut)

Enzootische Seuchen

Seuchen mit aktiven Tilgungsprogrammen

(z. B. Tuberkulose, Brucellose)

Vorsorge und Prävention

 

Tiergesundheit – Notfallplanung

Tierschutz

Transport

 

Transportunfähige Tiere, Tiertransportschiffe, nicht abgesetzte Kälber

 

Durchfuhr von Tieren an Kontrollstellen

 

Landwirtschaftliche Betriebe

Legehennen

 

Schlachtung

Wiederkäuer, Geflügel

 

Pflanzengesundheit

Auftreten von Pflanzenschädlingen

Prioritäre Schädlinge

(z. B. Xylella fastidiosa, Tomato brown rugose fruit virus, Kiefernfadenwurm, Bockkäfer (Anoplophora), Trioza)

Vorsorge und Prävention

 

Tiergesundheit – Notfallplanung

Verbringung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen innerhalb der Union

 

Pflanzenpässe

PSM und NVP

Pflanzenschutzmittel (PSM)

 

Zulassung, Inverkehrbringen und Verwendung von Pestiziden

Pestizidrückstände

Nachhaltige Verwendung von Pestiziden (NVP)

Nachhaltige Verwendung von Pestiziden


Bereich

Schwerpunkt

2021

2022

2023

2024

2025

Lebensmittelqualität

Ökologischer/biologischer Landbau

Ökologischer/biologischer Landbau

Geografische Angaben

Verwendung von g. U./g. g. A./g. t. S. und entsprechende Kennzeichnung

Eingang von Tieren und Waren aus Drittländern in die Union

Amtliche Kontrollen von Tieren und Waren

Amtliche Kontrollen von Tieren und Waren

Grenzkontrollstellen

Konformität der Grenzkontrollstellen

Amtliche Pflanzengesundheitskontrollen

Amtliche Pflanzengesundheitskontrollen bei Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen

 

AMR

Überwachung

 

Überwachung antimikrobieller Resistenzen bei zoonotischen und kommensalen Bakterien

Allgemeine Aspekte innerhalb der Lebensmittelkette

Betrug

Vorkehrungen zur Bekämpfung betrügerischer oder irreführender Praktiken

 

Folgemaßnahmen

Folgemaßnahmen aufgrund von Auditempfehlungen

Ausfuhren

Kontrollen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Umsetzung der Bescheinigungsanforderungen für Ausfuhren – Aufsicht der Kommission


(1)  COM(2017) 339 final.