Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften
ISSN 0376-9453

L 269
43. Jahrgang
21. Oktober 2000
Ausgabe in deutscher SpracheRechtsvorschriften

InhaltI Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
Verordnung (EG) Nr. 2329/2000 der Kommission vom 20. Oktober 2000 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise 1
Verordnung (EG) Nr. 2330/2000 der Kommission vom 20. Oktober 2000 zur Änderung der Ausfuhrerstattungen für Milch und Milcherzeugnisse 3
Verordnung (EG) Nr. 2331/2000 der Kommission vom 20. Oktober 2000 über die Festsetzung des Umfangs für die im Oktober 2000 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Erzeugnisse im Sektor Schweinefleisch für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2000 9
Verordnung (EG) Nr. 2332/2000 der Kommission vom 20. Oktober 2000 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im Oktober 2000 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Schweinefleischerzeugnisse entsprechend der Regelung der Abkommen zwischen der Gemeinschaft und Polen, Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Bulgarien und Rumänien genehmigt werden können 11
Verordnung (EG) Nr. 2333/2000 der Kommission vom 20. Oktober 2000 zur Festsetzung der im ersten Vierteljahr 2001 gemäß dem Abkommen über Freihandel und Handelsfragen zwischen der Gemeinschaft einerseits und Lettland, Litauen und Estland andererseits einführbaren Mengen an bestimmten Schweinefleischerzeugnissen 13
Verordnung (EG) Nr. 2334/2000 der Kommission vom 20. Oktober 2000 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im Oktober 2000 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Schweinefleischerzeugnisse entsprechend der Regelung des Abkommens zwischen der Gemeinschaft und Slowenien genehmigt werden können 15
Verordnung (EG) Nr. 2335/2000 der Kommission vom 20. Oktober 2000 zur Bestimmung des Prozentsatzes, zu dem den im Oktober 2000 gestellten Anträgen auf Erteilung von Lizenzen für die Einfuhr von Rindfleisch aus der Republik Polen, der Republik Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, der Republik Bulgarien und der Republik Rumänien im Rahmen der Zollkontingente gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1279/98 stattgegeben wird 17
*Verordnung (EG) Nr. 2336/2000 der Kommission vom 20. Oktober 2000 zur Einstellung der Sprottenfischerei durch Schiffe unter der Flagge Schwedens 19
*Verordnung (EG) Nr. 2337/2000 der Kommission vom 20. Oktober 2000 zur Einstellung der Seezungenfischerei durch Schiffe unter der Flagge Dänemarks 20
*Verordnung (EG) Nr. 2338/2000 der Kommission vom 20. Oktober 2000 zur Änderung der Anhänge I, II und III der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates zur Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs (1) 21
*Verordnung (EG) Nr. 2339/2000 der Kommission vom 20. Oktober 2000 zur Festlegung der den Einführern zugewiesenen Mengen im Rahmen der mengenmäßigen Kontingente der Gemeinschaft für bestimmte Waren mit Ursprung in der Volksrepublik China im Jahr 2001 28
Verordnung (EG) Nr. 2340/2000 der Kommission vom 20. Oktober 2000 zur Bestimmung des Weltmarktpreises für nicht entkörnte Baumwolle und des Beihilfevorschusses 32
*Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge 34
Erklärung der Kommission 43
*Richtlinie 2000/65/EG des Rates vom 17. Oktober 2000 zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG bezüglich der Bestimmung des Mehrwertsteuerschuldners 44

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
Rat
2000/634/EC
*Beschluss des Rates vom 9. Oktober 2000 zur Ernennung eines britischen Mitglieds des Ausschusses der Regionen 47
2000/635/EC
*Beschluss des Rates vom 9. Oktober 2000 zur Ernennung eines französischen Mitglieds des Ausschusses der Regionen 48
2000/636/EC
*Beschluss des Rates vom 9. Oktober 2000 zur Ernennung eines spanischen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen 49
Kommission
2000/637/EC
*Entscheidung der Kommission vom 22. September 2000 über die Anwendung von Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe e) der Richtlinie 1999/5/EG auf Funkanlagen, die der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk unterliegen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 2718) (1) 50
2000/638/EC
*Entscheidung der Kommission vom 22. September 2000 über die Anwendung von Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe e) der Richtlinie 1999/5/EG auf Seefunkanlagen, die für die Ausrüstung von nicht dem SOLAS-Übereinkommen unterliegenden Seeschiffen zwecks Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem bestimmt sind und nicht unter die Richtlinie 96/98/EG des Rates über Schiffsausrüstung fallen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 2719) (1) 52
2000/639/EC
*Entscheidung der Kommission vom 13. Oktober 2000 über das Verzeichnis der für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft im Jahr 2001 in Betracht kommenden Programme zur BSE-Überwachung (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3035) 54
2000/640/EC
*Entscheidung der Kommission vom 13. Oktober 2000 über das Verzeichnis der Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen bzw. der Überwachungsprogramme zur Verhütung von Zoonosen, die für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft im Jahr 2001 in Betracht kommen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3036) 56
(1) Text von Bedeutung für den EWR
DE
Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.