EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-564/21; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; elektronische Aktenführung in Asylverfahren; Auslegung des Art. 47 Abs. 2 GRC und (insbesondere) der Art. 11 Abs. 1 (Schriftlichkeit der Asylentscheidung) und Art. 23 Abs. 1 (Zugang zum Akteninhalt) der Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU; (Un-)Vereinbarkeit der elektronischen Aktenführung und unvollständigen sowie uneinheitlichen Aktenvorlage mit dem Rechtsstaatsprinzip und dem Recht auf ein faires Verfahren (hier: ungeordneter Auszug aus dem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verwendeten Aktenverwaltungssystem „Maris“ in einem pdf-Dokument); Frage, ob die eingescannte, handschriftlich unterfertigte Originalentscheidung dem Erfordernis der Schriftlichkeit genügt; Vorlage
Erstellt am 27.10.2021
Eingelangt am 29.10.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.753.866)
- EGH: RS C-564/21