25.1.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 21/17


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 16. Januar 2006

zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Februar 2005, 1. März 2005, 1. April 2005, 1. Mai 2005 und 1. Juni 2005 auf die Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern sowie eines Teils der Beamten, die in den zehn neuen Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von höchstens 15 Monaten nach Beitritt auf ihrem Dienstposten verbleiben, anwendbar sind

(2006/32/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften, festgelegt durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 2 des Anhangs X,

gestützt auf den Beitrittsvertrag der zehn neuen Mitgliedstaaten, insbesondere auf Artikel 33 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 257/2005 (2) des Rates wurden in Anwendung des Artikels 13 Absatz 1 des Anhangs X des Statuts die Berichtigungskoeffizienten festgesetzt, die mit Wirkung vom 1. Juli 2004 auf die in der jeweiligen Landeswährung gezahlten Dienstbezüge der Beamten, Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern sowie eines Teils der Beamten, die in den neuen Mitgliedstaaten während eines Zeitraums von höchstens 15 Monaten nach dem Beitritt auf ihrem Dienstposten verbleiben, anwendbar sind.

(2)

Einige dieser Berichtigungskoeffizienten sollten gemäß Artikel 13 Absatz 2 des Anhangs X des Statuts mit Wirkung vom 1. Februar 2005, 1. März 2005, 1. April 2005, 1. Mai 2005 und 1. Juni 2005 angepasst werden, da den der Kommission zur Verfügung stehenden statistischen Angaben zufolge die mit dem Berichtigungskoeffizienten und dem entsprechenden Wechselkurs erfasste Änderung der Lebenshaltungskosten seit der letzten Festsetzung oder Anpassung für einige Drittländer 5 % übersteigt —

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Mit Wirkung vom 1. Februar 2005, 1. März 2005, 1. April 2005, 1. Mai 2005 und 1. Juni 2005 gelten für die in der Währung des Landes der dienstlichen Verwendung ausgezahlten Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern sowie eines Teils der Beamten, die in den neuen Mitgliedstaaten während eines Zeitraums von höchstens 15 Monaten nach dem Beitritt auf ihrem Dienstposten verbleiben, die im Anhang festgesetzten Berichtigungskoeffizienten.

Gemäß den Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung werden bei der Berechnung dieser Dienstbezüge die an dem in Absatz 1 genannten Tag geltenden Wechselkurse zugrunde gelegt.

Brüssel, den 16. Januar 2006

Für die Kommission

Benita FERRERO-WALDNER

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2102/2005 (ABl. L 337 vom 22.12.2005, S. 7).

(2)  ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 1.


ANHANG

Land der dienstlichen Verwendung

Berichtigungskoeffizienten Februar 2005

Saudi-Arabien

81,0

Bolivien

46,6

Eritrea

45,0

Gambia

43,0

Georgien

90,2

Guinea

71,7

Kenia

72,5

Madagaskar

70,5

Malawi

70,7

Pakistan

47,5

Philippinen

46,8

Dominikanische Republik

76,7

Ruanda

78,2

Serbien und Montenegro

59,4

Sudan

39,3

Sri Lanka

54,4

Türkei

86,0

Vietnam

49,7

Sambia

46,9

Simbabwe

65,5


Land der dienstlichen Verwendung

Berichtigungskoeffizienten März 2005

Angola

108,6

Südkorea

100,3

Ägypten

50,8

Nicaragua

61,7

Nigeria

74,9

Paraguay

57,6

Zentralafrikanische Republik

115,4

Syrien

63,1


Land der dienstlichen Verwendung

Berichtigungskoeffizienten April 2005

Bangladesch

49,9

Barbados

111,4

Benin

92,8

Eritrea

46,1

Äthiopien

66,2

Fidschi

74,5

Lesotho

71,8

Malawi

72,9

Mauretanien

65,1

Syrien

64,4

Simbabwe

69,4


Land der dienstlichen Verwendung

Berichtigungskoeffizienten Mai 2005

Brasilien

65,9

Burkina Faso

86,6

Costa Rica

66,9

Kuba

88,6

Gambia

46,7

Guinea

60,5

Guyana

57,1

Haiti

91,9

Laos

71,1

Madagaskar

71,1

Nepal

68,0

Niger

93,0

Nigeria

79,8

Pakistan

50,1

Sierra Leone

68,5

Slowenien

78,2

Swasiland

71,3

Simbabwe

74,8


Land der dienstlichen Verwendung

Berichtigungskoeffizienten Juni 2005

Äthiopien

75,5

Salomonen

82,1

Indonesien

75,9

Kenia

81,4

Venezuela

58,0

Simbabwe

60,5