20.12.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 330/50


BESCHLUSS (GASP) 2019/2188 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 11. Dezember 2019

zur Ernennung des Missionsleiters der Beratenden Mission der Europäischen Union zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in Irak (EUAM Iraq) (EUAM Iraq/3/2019)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2017/1869 des Rates vom 16. Oktober 2017 über die Beratende Mission der Europäischen Union zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in Irak (EUAM Iraq) (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2017/1869 ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags ermächtigt, entsprechende Beschlüsse zur Wahrnehmung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Beratenden Mission der Europäischen Union zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in Irak (EUAM Iraq) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

(2)

Mit Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2017/1869 wurde Herr Markus RITTER zum Leiter der Mission EUAM Iraq ernannt.

(3)

Am 15. Oktober 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/1545 (2) erlassen, mit dem das Mandat der EUAM Iraq bis zum 17. April 2020 verlängert wurde.

(4)

Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat am 11. November 2019 die Ernennung von Herrn Christoph BUIK zum Missionsleiter der Mission EUAM Iraq für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 17. April 2020 vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Christoph BUIK wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 17. April 2020 zum Missionsleiter der Beratenden Mission der Europäischen Union zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in Irak (EUAM Iraq) ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 1. Januar 2020.

Geschehen zu Brüssel am 11. Dezember 2019.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Die Vorsitzende

S. FROM-EMMESBERGER


(1)  ABl. L 266 vom 17.10.2017, S. 12.

(2)  Beschluss (GASP) 2018/1545 des Rates vom 15. Oktober 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/1869 über die Beratende Mission der Europäischen Union zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in Irak (EUAM Iraq) (ABl. L 259 vom 16.10.2018, S. 31).