ISSN 1977-0642

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 33

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

63. Jahrgang
5. Februar 2020


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

VERORDNUNGEN

 

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Durchführungsverordnung (EU) 2020/148 der Kommission vom 3. Februar 2020 über die Zulassung von Robenidin-Hydrochlorid (Robenz 66G) als Futtermittelzusatzstoff für Masthühner und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1800/2004 (Zulassungsinhaber Zoetis SA) ( 1 )

1

 

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Durchführungsverordnung (EU) 2020/149 der Kommission vom 4. Februar 2020 zur Verlängerung der Zulassung von Saccharomyces cerevisiae CNCM I-1077 als Futtermittelzusatzstoff für Lämmer und Pferde und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1293/2008 und (EG) Nr. 910/2009 (Zulassungsinhaber Danstar Ferment AG, in der Union vertreten durch Lallemand SAS) ( 1 )

5

 

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Durchführungsverordnung (EU) 2020/150 der Kommission vom 4. Februar 2020 zur Zulassung einer Zubereitung aus 6-Phytase, gewonnen aus Komagataella phaffii CGMCC 12056, als Futtermittelzusatzstoff für Masthühner, Junghennen und junge Zuchthühner sowie Geflügelarten geringerer wirtschaftlicher Bedeutung für die Mast oder Jungtiere von Geflügelarten geringerer wirtschaftlicher Bedeutung für Lege- oder Zuchtzwecke (Zulassungsinhaber: Andrés Pintaluba S.A.) ( 1 )

9

 

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Durchführungsverordnung (EU) 2020/151 der Kommission vom 4. Februar 2020 zur Zulassung von Pediococcus acidilactici CNCM I-4622 als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Mastschweine- und Zuchtschweinearten außer Sauen, für alle Vogelarten, alle Fischarten und alle Krebstiere und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 911/2009, (EU) Nr. 1120/2010 und (EU) Nr. 212/2011 sowie der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 95/2013, (EU) Nr. 413/2013 und (EU) 2017/2299 (Zulassungsinhaber: Danstar Ferment AG, in der EU vertreten durch Lallemand SAS) ( 1 )

12

 

 

BESCHLÜSSE

 

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Durchführungsbeschluss (EU) 2020/152 der Kommission vom 3. Februar 2020 über ein Verbot, mit dem Rumänien die erneute Erteilung von Zulassungen gemäß Artikel 53 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Clothianidin oder Imidacloprid zur Anwendung bei Brassica napus gegen Phyllotreta spp. oder Psylliodes spp. untersagt wird (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 458)  ( 1 )

16

 

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Durchführungsbeschluss (EU) 2020/153 der Kommission vom 3. Februar 2020 über ein Verbot, mit dem Litauen die erneute Erteilung von Zulassungen gemäß Artikel 53 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Thiamethoxam zur Anwendung bei Sommerraps gegen Phyllotreta spp. und/oder Psylliodes spp. untersagt wird (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 464)  ( 1 )

19

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.