23.4.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 128/1


BESCHLUSS (EU) 2020/556 DES RATES

vom 21. April 2020

zur Verlängerung der mit dem Beschluss (EU) 2020/430 eingeführten befristeten Ausnahme von der Geschäftsordnung des Rates angesichts der durch die COVID-19-Pandemie in der Union verursachten Reisebehinderungen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 240 Absatz 3 —

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit dem Beschluss (EU) 2020/430 des Rates (1) wurde eine einmonatige Ausnahme von Artikel 12 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Geschäftsordnung des Rates (2) in Bezug auf Beschlüsse zur Anwendung des gewöhnlichen schriftlichen Verfahrens eingeführt, die vom Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (AStV) gefasst werden. Diese Ausnahmeregelung endet am 23. April 2020.

(2)

Laut Beschluss (EU) 2020/430 kann der Rat diesen Beschluss verlängern, sofern die außergewöhnlichen Umstände dies weiter rechtfertigen.

(3)

Da die durch die COVID-19-Pandemie verursachten außergewöhnlichen Umstände andauern und die Mitgliedstaaten eine Reihe außerordentlicher Vorsorge- und Sicherheitsmaßnahmen aufrechterhalten, ist es notwendig, die Ausnahmeregelung gemäß Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2020/430 um einen weiteren Zeitraum von einem Monat zu verlängern —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Ausnahmeregelung gemäß Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2020/430 wird ab dem 23. April 2020 um einen Monat verlängert.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 21. April 2020.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. GRLIĆ RADMAN


(1)  Beschluss (EU) 2020/430 des Rates vom 23. März 2020 über eine befristete Ausnahme von der Geschäftsordnung des Rates angesichts der durch die COVID-19-Pandemie in der Union verursachten Reisebehinderungen (ABl. L 88 I vom 24.3.2020, S. 1).

(2)  Beschluss 2009/937/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 zur Annahme seiner Geschäftsordnung (ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 35).