17.3.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 72/70


BESCHLUSS (GASP) 2017/464 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 7. März 2017

zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses BiH/21/2014 (BiH/24/2017)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2004/570/GASP des Rates vom 12. Juli 2004 über die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (1), insbesondere auf Artikel 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Aufgrund des Artikels 6 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, einschlägige Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte zu fassen.

(2)

Am 18. März 2014 hat das PSK den Beschluss BiH/21/2014 (2) angenommen, mit dem der Stellvertretende Oberste Alliierte Befehlshaber Europa (DSACEUR) General Sir Adrian BRADSHAW zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina ernannt wurde.

(3)

Die NATO hat beschlossen, Generalleutnant Sir James EVERARD als Nachfolger von General Sir Adrian BRADSHAW zum Stellvertretenden Obersten Alliierten Befehlshaber Europa (DSACEUR) zu ernennen. Diese Verwendung von Generalleutnant Sir James EVERARD beginnt am 28. März 2017. Generalleutnant Sir James EVERARD sollte ab demselben Datum auch Nachfolger von General Sir Adrian BRADSHAW in seiner Funktion als Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina werden.

(4)

Der Beschluss BiH/21/2014 sollte daher aufgehoben werden.

(5)

Gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls (Nr. 22) über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben.

(6)

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung am 12. und 13. Dezember 2002 in Kopenhagen eine Erklärung angenommen, wonach die „Berlin-plus“-Vereinbarungen und ihre Umsetzung nur für diejenigen Mitgliedstaaten der Union gelten, die auch entweder NATO-Mitglieder oder Vertragsparteien der „Partnerschaft für den Frieden“ sind und die dementsprechend bilaterale Sicherheitsabkommen mit der NATO geschlossen haben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Generalleutnant Sir James EVERARD wird für die Zeit ab dem 28. März 2017 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina ernannt.

Artikel 2

Der Beschluss BiH/21/2014 wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 28. März 2017 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 7. März 2017.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

W. STEVENS


(1)  ABl. L 252 vom 28.7.2004, S. 10.

(2)  Beschluss BiH/21/2014 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 18. März 2014 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses BiH/17/2011 (ABl. L 95 vom 29.3.2014, S. 29).