Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 285
40. Jahrgang
17. Oktober 1997



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
 

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Verordnung (EG) Nr. 2027/97 des Rates vom 9. Oktober 1997 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen

1

 

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Verordnung (EG) Nr. 2028/97 des Rates vom 13. Oktober 1997 zur Festlegung der nach dem Nahrungsmittelhilfe- Übereinkommen von 1995 von der Gemeinschaft zu liefernden Getreidemenge

4

 

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Verordnung (EG) Nr. 2029/97 der Kommission vom 16. Oktober 1997 zur Festlegung der durchschnittlichen Erträge an Oliven und Olivenöl für die vier Wirtschaftsjahre 1992/93 bis 1995/96

5

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 2030/97 DER KOMMISSION vom 16. Oktober 1997 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Milch und Milcherzeugnisse

18

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 2031/97 DER KOMMISSION vom 16. Oktober 1997 zur vorübergehenden Aussetzung der Erteilung von Lizenzen für die Ausfuhr bestimmter Milcherzeugnisse und zur Bestimmung des Umfangs, in dem noch nicht erledigten Ausfuhrlizenzanträgen stattgegeben wird

26

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 2032/97 DER KOMMISSION vom 16. Oktober 1997 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

27

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 2033/97 DER KOMMISSION vom 16. Oktober 1997 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen

29

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 2034/97 DER KOMMISSION vom 16. Oktober 1997 zur Festsetzung der Produktionserstattungen für Getreide und Reis

31

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 2035/97 DER KOMMISSION vom 16. Oktober 1997 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von Gerste im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1337/97

32

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 2036/97 DER KOMMISSION vom 16. Oktober 1997 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von Weichweizen im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1339/97

33

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 2037/97 DER KOMMISSION vom 16. Oktober 1997 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von Weichweizen im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1883/97

34

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 2038/97 DER KOMMISSION vom 16. Oktober 1997 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von Hafer im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1773/97

35

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 2039/97 DER KOMMISSION vom 16. Oktober 1997 zur Erteilung von Ausfuhrlizenzen nach dem Verfahren B im Sektor Obst und Gemüse

36

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Kommission

  

97/667/EG:

 
 

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Entscheidung der Kommission vom 8. Oktober 1997 über den Antrag Belgiens auf Ausnahmeregelung gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Nur der französische und der niederländische Text sind verbindlich)

37

  

97/668/EG:

 
 

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Entscheidung der Kommission vom 8. Oktober 1997 über einen Antrag Luxemburgs auf Ausnahmeregelung gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Nur der französische Text ist verbindlich)

38

  

97/669/EG:

 
 

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Entscheidung der Kommission vom 8. Oktober 1997 über einen Antrag der Niederlande auf Ausnahmeregelung gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Nur der niederländische Text ist verbindlich)

39

  

97/670/EG:

 
 

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Entscheidung der Kommission vom 8. Oktober 1997 über einen Antrag der Niederlande auf Ausnahmeregelung gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Nur der niederländische Text ist verbindlich)

40

  

97/671/EG:

 
 

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Entscheidung der Kommission vom 8. Oktober 1997 über einen Antrag Deutschlands auf Ausnahmeregelung gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

41

  

97/672/EG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 8. Oktober 1997 über den Antrag Luxemburgs auf Ausnahmeregelung gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Nur der französische Text ist verbindlich)

42

  

97/673/EG:

 
 

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Entscheidung der Kommission vom 8. Oktober 1997 über den Antrag Luxemburgs auf Ausnahmeregelung gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Nur der französische Text ist verbindlich)

43

  

97/674/EG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 8. Oktober 1997 über den Antrag Belgiens auf Ausnahmeregelung gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Nur der französische und der niederländische Text sind verbindlich)

44

  

97/675/EG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 8. Oktober 1997 über den Antrag Belgiens auf Ausnahmeregelung gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Nur der französische und der niederländische Text sind verbindlich)

45

  

97/676/EG:

 
 

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Entscheidung der Kommission vom 8. Oktober 1997 über den Antrag Italiens auf Ausnahmeregelung gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Nur der italienische Text ist verbindlich)

46

  

97/677/EG:

 
 

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Entscheidung der Kommission vom 8. Oktober 1997 über den Antrag des Vereinigten Königreichs auf Ausnahmeregelung gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Nur der englische Text ist verbindlich)

47

  

97/678/EG:

 
 

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Entscheidung der Kommission vom 8. Oktober 1997 über den Antrag des Vereinigten Königreichs auf Ausnahmeregelung gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Nur der englische Text ist verbindlich)

48

  

97/679/EG:

 
 

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Entscheidung der Kommission vom 8. Oktober 1997 über den Antrag des Vereinigten Königreichs auf Ausnahmeregelung gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Nur der englische Text ist verbindlich)

49

  

97/680/EG:

 
 

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Entscheidung der Kommission vom 8. Oktober 1997 über den Antrag des Vereinigten Königreichs auf Ausnahmeregelung gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Nur der englische Text ist verbindlich)

50




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.