12.6.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 187/3


BESCHLUSS (EU) 2020/766 DES RATES

vom 8. Juni 2020

zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 1. Februar 2020 bis zum 25. Januar 2025

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 300 Absatz 3 und Artikel 305,

gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),

auf Vorschlag der estnischen, der zyprischen und der luxemburgischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind.

(2)

Nach Artikel 305 des Vertrags werden die Mitglieder des Ausschusses der Regionen sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertretern auf Vorschlag der einzelnen Mitgliedstaaten vom Rat für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt.

(3)

Da die Amtszeit der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter am 25. Januar 2020 abgelaufen ist, sollten neue Mitglieder und Stellvertreter ernannt werden.

(4)

Am 10. Dezember 2019 hat der Rat den Beschluss (EU) 2019/2157 (2) gemäß den Vorschlägen der Mitgliedstaaten angenommen. Mit diesem Beschluss werden für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 die von der tschechischen, der dänischen, der estnischen, der zyprischen, der lettischen, der luxemburgischen, der niederländischen, der österreichischen, der rumänischen, der slowenischen, der slowakischen und der schwedischen Regierung vorgeschlagenen Mitglieder und Stellvertreter ernannt. Mit dem Beschluss (EU) 2019/2157 werden des Weiteren für denselben Zeitraum drei von der belgischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder, 21 von der deutschen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und 20 von ihr vorgeschlagene Stellvertreter, acht von der irischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und acht von ihr vorgeschlagene Stellvertreter, 16 von der spanischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und 16 von ihr vorgeschlagene Stellvertreter, zehn von der italienischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und 14 von ihr vorgeschlagene Stellvertreter, vier von der maltesischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und vier von ihr vorgeschlagene Stellvertreter sowie acht von der finnischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und acht von ihr vorgeschlagene Stellvertreter ernannt.

(5)

Am 20. Januar 2020 hat der Rat den Beschluss (EU) 2020/102 (3) gemäß den Vorschlägen der Mitgliedstaaten angenommen. Mit diesem Beschluss werden für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 folgende Mitglieder und Stellvertreter ernannt: die von der griechischen, der französischen, der kroatischen, der litauischen, der ungarischen und der portugiesischen Regierung vorgeschlagenen Mitglieder und Stellvertreter sowie vier von der belgischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und vier von ihr vorgeschlagene Stellvertreter, ein von der bulgarischen Regierung vorgeschlagenes Mitglied, ein von der irischen Regierung vorgeschlagenes Mitglied und ein von ihr vorgeschlagener Stellvertreter, ein von der spanischen Regierung vorgeschlagenes Mitglied und ein von ihr vorgeschlagener Stellvertreter, 14 von der italienischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und zehn von ihr vorgeschlagene Stellvertreter und 21 von der polnischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und 20 von ihr vorgeschlagene Stellvertreter.

(6)

Am 3. Februar 2020 hat der Rat den Beschluss (EU) 2020/144 (4) gemäß den Vorschlägen der Mitgliedstaaten angenommen. Mit diesem Beschluss wurden für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 vier von der spanischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und vier von ihr vorgeschlagene Stellvertreter sowie ein von der finnischen Regierung vorgeschlagenes Mitglied und ein von ihr vorgeschlagener Stellvertreter ernannt.

(7)

Am 26. März 2020 hat der Rat den Beschluss (EU) 2020/511 (5) gemäß den Vorschlägen der Mitgliedstaaten angenommen. Mit diesem Beschluss wurden für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 fünf von der belgischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und acht von ihr vorgeschlagene Stellvertreter, ein von der deutschen Regierung vorgeschlagener Stellvertreter und ein von der maltesischen Regierung vorgeschlagenes Mitglied ernannt.

(8)

Mit dem Beschluss (EU) 2019/852 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen sollte das vor der Annahme des Beschlusses 2014/930/EU des Rates (6) bestehende Gleichgewicht in der Verteilung der Sitze wiederhergestellt werden und zu diesem Zweck wurde mit dem Beschluss (EU) 2019/852 die Anzahl der Mitglieder bzw. Stellvertreter für jeweils Estland, Zypern und Luxemburg um eins angehoben. Diese neue Zusammensetzung sollte nur im Falle des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union gelten. Da der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union am 1. Februar 2020 rechtswirksam geworden ist, entspricht die Anzahl der Mitglieder des Ausschusses der Regionen ab diesem Zeitpunkt der in Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2019/852 vorgesehenen Anzahl. Folglich können die estnische, die zyprische und die luxemburgische Regierung jeweils ein zusätzliches Mitglied und einen zusätzlichen Stellvertreter vorschlagen.

(9)

Die estnische, die zyprische und die luxemburgische Regierung haben ihre Kandidaten für die Sitze ihrer zusätzlichen Mitglieder und Stellvertreter vorgeschlagen. Diese Mitglieder und Stellvertreter sollten für den Zeitraum vom 1. Februar 2020 bis zum 25. Januar 2025 ernannt werden. Daher sollte dieser Beschluss rückwirkend ab dem 1. Februar 2020 gelten —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Zu Mitgliedern des Ausschusses der Regionen bzw. Stellvertretern werden für die Zeit vom 1. Februar 2020 bis zum 25. Januar 2025 ernannt:

zu Mitgliedern die Personen, die nach Mitgliedstaaten getrennt in Anhang I aufgeführt sind;

zu Stellvertretern die Personen, die nach Mitgliedstaaten getrennt in Anhang II aufgeführt sind.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 1. Februar 2020.

Geschehen zu Brüssel am 8. Juni 2020.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

A. METELKO-ZGOMBIĆ


(1)  ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13.

(2)  Beschluss (EU) 2019/2157 des Rates vom 10. Dezember 2019 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 (ABl. L 327 vom 17.12.2019, S. 78).

(3)  Beschluss (EU) 2020/102 des Rates vom 20. Januar 2020 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 (ABl. L 20 vom 24.1.2020, S. 2).

(4)  Beschluss (EU) 2020/144 des Rates vom 3. Februar 2020 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 (ABl. L 32 vom 4.2.2020, S. 16).

(5)  Beschluss (EU) 2020/511 des Rates vom 26. März 2020 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 (ABl. L 113 vom 8.4.2020, S. 18).

(6)  Beschluss 2014/930/EU des Rates vom 16. Dezember 2014 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (ABl. L 365 vom 19.12.2014, S. 143).


ANHANG I

ПРИЛОЖЕНИЕ I — ANEXO I — PŘÍLOHA I — BILAG I — ANHANG I — I LISA — ΠΑΡΑΡΤΗΜΑ Ι — ANNEX I — ANNEXE I — PRILOG I — ALLEGATO I — I PIELIKUMS — I PRIEDAS — I. MELLÉKLET — ANNESS I — BIJLAGE I — ZAŁĄCZNIK I — ANEXO I — ANEXA I — PRÍLOHA I — PRILOGA I — LIITE I — BILAGA I

Членове/Miembros/Členové/Medlemmer/Mitglieder/Liikmed/Μέλη/Members/Membres/Članovi/Membri/Locekļi/Nariai/Tagok/Membri/Leden/Członkowie/Membros/Membri/Členovia/Člani/Jäsenet/Ledamöter

EESTI

Mr Juri GOTMANS

Member of a Local Assembly: Võru City Council

ΚYΠΡΟΣ

Mr Christakis MELETIES

President of the Community Council of Kokkinotrimithia

LUXEMBOURG

Mr Gusty GRAAS

Member of a Local Assembly: Conseil communal de la commune de Bettembourg


ANHANG II

ПРИЛОЖЕНИЕ II — ANEXO II — PŘÍLOHA II — BILAG II — ANHANG II — II LISA — ΠΑΡΑΡΤΗΜΑ IΙ — ANNEX II — ANNEXE II — PRILOG II — ALLEGATO II — II PIELIKUMS — II PRIEDAS — II. MELLÉKLET — ANNESS II — BIJLAGE II — ZAŁĄCZNIK II — ANEXO II — ANEXA II — PRÍLOHA II — PRILOGA II — LIITE II — BILAGA II

Заместник-членове/Suplentes/Náhradníci/Suppleanter/Stellvertreter/Asendusliikmed/Αναπληρωτές/Alternate members/Suppléants/Zamjenici članova/Supplenti/Aizstājēji/Pakaitiniai nariai/Póttagok/Membri Supplenti/Plaatsvervangers/Zastępcy członków/Suplentes/Supleanți/Náhradníci/Nadomestni člani/Varajäsenet/Suppleanter

EESTI

Mr Kurmet MÜÜRSEPP

Representative of a local body with political accountability to an elected Assembly: Antsla Rural Municipality Council

ΚYΠΡΟΣ

Mr Panayiotis VASILIOU

President of the Community Council of Mazotos, Larnaca

LUXEMBOURG

Mr Vincent REDING

Member of a Local Assembly: Conseil communal de la commune de Weiler-la-Tour