Rs C-40/20; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Paragrafen 4 und 5 der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (Anhang der Richtlinie 1999/70/EG); Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der Äquivalenz, der Effektivität und der praktischen Wirksamkeit; Fragen zur Unionsrechtskonformität nationaler Regelungen, wonach Forscher an Universitäten aufeinanderfolgend befristete Arbeitsverträge – die im Wesentlichen, unabhängig vom Vorliegen eines zeitweiligen oder außergewöhnlichen Bedarfs, der Deckung des gewöhnlichen Lehr- und Forschungsbedarfs dienen – erhalten können und diese befristet beschäftigten Universitätsforscher – anders als Forscher an öffentlichen Forschungseinrichtungen – anschließend kein unbefristetes Arbeitsverhältnis erlangen können; Vorlage (18269/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-40/20 LIMITE
16.04.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-40/20; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Paragrafen 4 und 5 der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (Anhang der Richtlinie 1999/70/EG); Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der Äquivalenz, der Effektivität und der praktischen Wirksamkeit; Fragen zur Unionsrechtskonformität nationaler Regelungen, wonach Forscher an Universitäten aufeinanderfolgend befristete Arbeitsverträge – die im Wesentlichen, unabhängig vom Vorliegen eines zeitweiligen oder außergewöhnlichen Bedarfs, der Deckung des gewöhnlichen Lehr- und Forschungsbedarfs dienen – erhalten können und diese befristet beschäftigten Universitätsforscher – anders als Forscher an öffentlichen Forschungseinrichtungen – anschließend kein unbefristetes Arbeitsverhältnis erlangen können; Vorlage

Erstellt am 16.04.2020

Eingelangt am 20.04.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.246.851)

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Datum EU-Datenbanknr. Dokument der EU-Vorlage Sprache Einstufung
04.06.2020 22759/EU XXVII.GP
deutsch LIMITE

EU-Vorlage Europ. Gerichtshof

verb. Rs. C-40/20 und C-173/20; italienische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Paragrafen 4 und 5 der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (Anhang der Richtlinie 1999/70/EG) sowie Art. 20 und 21 der Grundrechtecharta; Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der Äquivalenz, der Effektivität und der praktischen Wirksamkeit; Fragen zur Unionsrechtskonformität nationaler Regelungen, wonach Forscher an Universitäten aufeinanderfolgend befristete Arbeitsverträge – die im Wesentlichen, unabhängig vom Vorliegen eines zeitweiligen oder außergewöhnlichen Bedarfs, der Deckung des gewöhnlichen Lehr- und Forschungsbedarfs dienen – erhalten können und diese befristet beschäftigten Universitätsforscher – anders als Forscher an öffentlichen Forschungseinrichtungen – anschließend kein unbefristetes Arbeitsverhältnis erlangen können; (fehlende) Teilnahmemöglichkeit für bestimmte befristet beschäftigte Forscher an Verfahren zur Ernennung zum Assistenzprofessor; Vorlagen bzw. Fortsetzung des Verfahrens in der Rs. C-40/20; Verbindung der beiden Rechtssachen zur gemeinsamen Entscheidung

Eingelangt am 05.06.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.349.540)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-173/20