EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-40/20; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Paragrafen 4 und 5 der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (Anhang der Richtlinie 1999/70/EG); Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der Äquivalenz, der Effektivität und der praktischen Wirksamkeit; Fragen zur Unionsrechtskonformität nationaler Regelungen, wonach Forscher an Universitäten aufeinanderfolgend befristete Arbeitsverträge – die im Wesentlichen, unabhängig vom Vorliegen eines zeitweiligen oder außergewöhnlichen Bedarfs, der Deckung des gewöhnlichen Lehr- und Forschungsbedarfs dienen – erhalten können und diese befristet beschäftigten Universitätsforscher – anders als Forscher an öffentlichen Forschungseinrichtungen – anschließend kein unbefristetes Arbeitsverhältnis erlangen können; Vorlage
Erstellt am 16.04.2020
Eingelangt am 20.04.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.246.851)
- EGH: RS C-40/20
Datum | EU-Datenbanknr. | Dokument der EU-Vorlage | Sprache | Einstufung |
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04.06.2020 | 22759/EU XXVII.GP |
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deutsch | LIMITE |
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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EGH: RS C-173/20 |