20.11.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 293/11


BESCHLUSS (GASP) 2018/1788 DES RATES

vom 19. November 2018

zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 16. Dezember 2005 die Strategie der EU zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (im Folgenden „EU SALW-Strategie“) angenommen, in der die Leitlinien für das Vorgehen der Union im Bereich der Kleinwaffen und leichten Waffen (im Folgenden „SALW“) vorgegeben wurden; die Strategie wurde 2018 überarbeitet. In der EU SALW-Strategie wurde hervorgehoben, dass die Union mit hoher Priorität regionale Initiativen im Bereich der Bekämpfung unerlaubter SALW und dazugehöriger Munition unterstützt, indem diejenigen regionalen und nationalen Organisationen finanziell und technisch unterstützt werden, die für die Durchführung der relevanten regionalen Instrumente verantwortlich sind. In der EU SALW-Strategie wurde der Balkan als Region genannt, die es vorrangig zu unterstützen gilt.

(2)

Bei dem Treffen EU-Westbalkan vom 17. Mai 2018 in Sofia haben die Staats- und Regierungschefs der EU die Erklärung von Sofia vereinbart, der sich die Partnerländer auf dem Westbalkan angeschlossen haben und die die Verpflichtung enthält, die operative Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität in prioritären Bereichen wie Feuerwaffen, Drogen, Migrantenschleusung und Menschenhandel deutlich auszubauen.

(3)

Der Westbalkan ist nach wie vor eine der Regionen, in der der illegale Waffenhandel in die Union seinen Ursprung hat.

(4)

Am 13. Juni 2018 legten die Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Gemeinsame Mitteilung vor zu Elementen für eine EU-Strategie gegen illegale Feuerwaffen, SALW und zugehörige Munition mit dem Titel „Gefahren abwenden, Bürger schützen“.

(5)

Am 10. Juli 2018 richtete das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland in London den fünften Westbalkan-Gipfel aus, auf dem das Dokument „Regional Roadmap for a sustainable solution to the illegal possession, misuse and trafficking of SALW/firearms and their ammunition in the Western Balkans by 2024“ (Regionaler Fahrplan für eine dauerhafte Lösung in Bezug auf den illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW/Feuerwaffen und dazugehöriger Munition und den unerlaubten Handel damit im Westbalkan bis 2024 — im Folgenden „der Fahrplan“) verabschiedet wurde, das im Rahmen der französisch-deutschen Geberkoordinierungsinitiative im Bereich des illegalen Handels mit Feuerwaffen von den SALW-Ausschüssen der Westbalkanländer ausgearbeitet wurde. Diese Ausschüsse erarbeiten aktuell ihre Aktionspläne für die Umsetzung des Fahrplans.

(6)

In der am 25. September 2015 angenommenen Agenda 2030 der Vereinten Nationen (VN) für nachhaltige Entwicklung wird bekräftigt, dass nachhaltige Entwicklung ohne Frieden und Sicherheit nicht verwirklicht werden kann und dass illegale Waffenströme zu den Ursachen von Gewalt, Unsicherheit und Ungerechtigkeit zählen.

(7)

Bei der dritten VN-Konferenz zur Prüfung der Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten, die im Juni 2018 stattfand, haben sich die Mitgliedstaaten der VN verpflichtet, zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW auf allen Ebenen Partnerschaften zu vertiefen und die Zusammenarbeit zu intensivieren und die Zusammenarbeit in Grenzgebieten und regionale wie subregionale Koordinierung zu fördern und zu stärken.

(8)

Die von den Westbalkan-Partnern vereinbarten Ziele des Fahrplans stehen im Einklang mit den Bemühungen innerhalb der Union und der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Anhäufung von SALW und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit. Daher sollte die Union den Westbalkan bei der Umsetzung dieses Fahrplans unterstützen.

(9)

Die 2002 in Belgrad eingerichtete SEESAC, die gemäß dem gemeinsamen Mandat des Entwicklungsprogramms der VN (UNDP) und des Regionalen Kooperationsrats (RCC) als Nachfolger des Stabilitätspakts für Südosteuropa tätig ist, unterstützt nationale und regionale Akteure bei der Kontrolle und Eindämmung der Verbreitung und des Missbrauchs von SALW und Munition und leistet somit einen Beitrag zur Förderung von Stabilität, Sicherheit und Entwicklung in Südost- und Osteuropa. Die SEESAC legt besonderes Gewicht auf die Entwicklung regionaler Projekte, um dem grenzüberschreitenden Umlauf von Waffen konkret entgegenzuwirken.

(10)

Die Union hat die SEESAC bereits durch den Beschluss 2002/842/GASP des Rates (1), verlängert und geändert durch die Beschlüsse 2003/807/GASP des Rates (2) und 2004/791/GASP des Rates (3), sowie durch den Beschluss 2010/179/GASP des Rates (4), den Beschluss 2013/730/GASP des Rates (5), verlängert durch den Beschluss (GASP) 2015/2051 des Rates (6), sowie durch den Beschluss (GASP) 2016/2356 des Rates (7) unterstützt.

Die im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2016/2356 getroffene Vereinbarung läuft am 29. Dezember 2019 aus.

(11)

Die Union betrachtet die SEESAC aufgrund der nachweislich bei ihr gegebenen Erfahrung und der von ihr aufgebauten Netzwerke, der erwiesenen Qualität ihrer Arbeit und ihrer Koordinierungsrolle bei der Ausarbeitung des Fahrplans als den bevorzugten Partner für die Durchführung des Fahrplans.

(12)

Ferner sollte dieses Vorgehen der Union die Bekämpfung des unerlaubten Waffenhandels in der Republik Moldau sowie der Ukraine und Belarus unterstützen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen und SALW im Westbalkan und zur Verringerung der Gefahr, dass illegale Waffen aus der Westbalkanregion in die Union gelangen, unterstützt die Union die Partner im Westbalkan bei der Umsetzung des „Regional Roadmap for a sustainable solution to the illegal possession, misuse and trafficking of SALW/firearms and their ammunition in the Western Balkans by 2024“ (Regionaler Fahrplan für eine dauerhafte Lösung des illegalen Besitzes und des Missbrauchs von SALW/Feuerwaffen und dazugehöriger Munition und des unerlaubten Handels damit im Westbalkan bis 2024), und unterstützt dabei die Partner im Westbalkan weiterhin dabei, die Ziele des Fahrplans zu verwirklichen, insbesondere (8):

1.

Bis 2023 sicherzustellen, dass Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Waffenkontrolle bestehen und diese vollständig an den Regelungsrahmen der EU und andere damit zusammenhängende internationale Verpflichtungen angeglichen und in der gesamten Region vereinheitlicht sind.

2.

Bis 2024 sicherzustellen, dass die Waffenkontrollmaßnahmen und -verfahren in den Westbalkanländern fakten- und erkenntnisgestützt sind.

3.

Bis 2024 die illegalen Ströme von Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffen in den Westbalkan, im Westbalkan und über den Westbalkan hinaus deutlich zu verringern.

4.

Bis 2024 das Angebot von Feuerwaffen, die Nachfrage danach und der Missbrauch solcher Waffen durch verstärkte Sensibilisierungs- und Bildungsmaßnahmen sowie Öffentlichkeits- und Überzeugungsarbeit deutlich zu verringern.

5.

Bis 2024 die geschätzte Zahl von Feuerwaffen, die sich im Westbalkan in illegalem Besitz befinden, wesentlich zu verringern.

6.

Überschüssige Bestände systematisch zu verringern und beschlagnahmte Kleinwaffen und leichte Waffen und Munition systematisch zu vernichten.

7.

Das Risiko der Verbreitung und Umlenkung von Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffen deutlich zu verringern.

(2)   Zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Zielen sollte dieses Vorgehen der Union die Bekämpfung des unerlaubten Waffenhandels in der Republik Moldau sowie der Ukraine und Belarus unterstützen

(3)   Zur Verwirklichung der in Absatz 1 und 2 genannten Ziele wird die Union im Wege des vorliegenden Beschlusses:

a)

die Koordinierung und Überwachung der Umsetzung des Fahrplans für eine dauerhafte Lösung für den illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW/Feuerwaffen und dazugehöriger Munition und den unerlaubten Handel damit im Westbalkan unterstützen;

b)

die Behörden im Westbalkan bei der vollständigen Angleichung ihrer Rechtsvorschriften im Bereich der Waffenkontrolle an den Regelungsrahmen der Union und andere damit zusammenhängende internationale Verpflichtungen unterstützen und

c)

die Bekämpfung des unerlaubten Waffenhandels im Westbalkan, in der Republik Moldau sowie der Ukraine und Belarus durch Kapazitätsbewertungen und durch technische Unterstützung der Strafverfolgungs- und Grenzpolizeibehörden unterstützen.

(4)   Der geografische Geltungsbereich des Projekts erstreckt sich auf die Westbalkanländer, wobei Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo (*1), Montenegro, Serbien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien unmittelbar von dem Projekt profitieren. Ferner wird im Rahmen des Projekts angestrebt, die Republik Moldau, die Ukraine und Belarus, die bei der SALW-Kontrolle mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind weiterhin zu unterstützen, indem die seit 2001 in den Westbalkanländern erworbenen Fachkenntnisse und Erfahrungen und die seit diesem Zeitpunkt dort entwickelten bewährten Verfahren weitergegeben werden.

(5)   Die sich aus diesem Beschluss ergebenden Maßnahmen bauen auf den Ergebnissen auf, die im Rahmen der früheren Beschlüsse des Rates zur Unterstützung der SEESAC erzielt wurden.

(6)   Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zuständig.

(2)   Die technisch-fachliche Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts erfolgt durch die SEESAC, die sich erforderlichenfalls mit dem Vorreiter der Projektgruppe „Feuerwaffen“ der Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) abstimmt.

(3)   Die SEESAC nimmt diese Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik die notwendigen Vereinbarungen mit dem UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt.

Artikel 3

(1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des in Artikel 1 genannten, von der Union finanzierten Projekts beträgt 4 002 587,52 EUR.

(2)   Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 2 genannten Ausgaben. Hierzu trifft sie die erforderliche Vereinbarung mit dem UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass die SEESAC zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.

(4)   Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und über den Zeitpunkt, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.

Artikel 4

(1)   Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Quartalsberichte der SEESAC über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat.

(2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts.

Artikel 5

(1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung. Sie endet jedoch sechs Monate nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses, falls innerhalb dieses Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist.

Geschehen zu Brüssel am 19. November 2018.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  Beschluss 2002/842/GASP des Rates vom 21. Oktober 2002 zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2002/589/GASP betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen in Südosteuropa (ABl. L 289 vom 26.10.2002, S. 1).

(2)  Beschluss 2003/807/GASP des Rates vom 17. November 2003 zur Verlängerung und Änderung des Beschlusses 2002/842/GASP zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2002/589/GASP betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen in Südosteuropa (ABl. L 302 vom 20.11.2003, S. 39).

(3)  Beschluss 2004/791/GASP des Rates vom 22. November 2004 zur Verlängerung und Änderung des Beschlusses 2002/842/GASP zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2002/589/GASP betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen in Südosteuropa (ABl. L 348 vom 24.11.2004, S. 46).

(4)  Beschluss 2010/179/GASP des Rates vom 11. März 2010 zur Unterstützung der auf die Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in den westlichen Balkanstaaten im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 80 vom 26.3.2010, S. 48).

(5)  Beschluss 2013/730/GASP des Rates vom 9. Dezember 2013 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 332 vom 11.12.2013, S. 19).

(6)  Beschluss (GASP) 2015/2051 des Rates vom 16. November 2015 zur Änderung des Beschlusses 2013/730/GASP zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 300 vom 17.11.2015, S. 19).

(7)  Beschluss (GASP) 2016/2356 des Rates vom 19. Dezember 2016 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 348 vom 21.12.2016, S. 60).

(8)  http://www.seesac.org/f/docs/News-SALW/Roadmap-for-sustainable-solution.pdf

(*1)  Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.


ANHANG

BEITRAG DER UNION ZU DEM SEESAC-PROJEKT BETREFFEND MASSNAHMEN ZUR SALW-KONTROLLE IM WESTBALKAN ZUR UMSETZUNG DES FAHRPLANS FÜR EINE DAUERHAFTE LÖSUNG IN BEZUG AUF DEN ILLEGALEN BESITZ UND DEN MISSBRAUCH VON SALW/FEUERWAFFEN UND DAZUGEHÖRIGER MUNITION UND DEN UNERLAUBTEN HANDEL DAMIT IM WESTBALKAN

1.   Einleitung und Ziele

Südosteuropa ist gemäß der Strategie der EU zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (im Folgenden „SALW-Strategie der EU“) nach wie vor eine Region, die Anlass zu Sorge gibt und in der es erhebliche Herausforderungen zu bewältigen gilt. Trotz der bedeutenden Fortschritte der letzten Jahre sind die Anstrengungen zur SALW-Kontrolle auch weiterhin aufgrund der Anhäufung von SALW und Munition, der unzulänglichen Lagerbedingungen, des unerlaubten Besitzes von Waffen sowie aufgrund von Lücken in der Politikgestaltung und bei den Durchführungskapazitäten, die mit fragilen politischen Systemen einhergehen, in ihrer Wirksamkeit begrenzt. Damit für kontinuierlichen Fortschritt gesorgt, das Erreichte gesichert und der Weg für eine langfristige tragfähige Lösung geebnet werden kann, die eine vollständige Angleichung an die Rechtsvorschriften und den Regelungsrahmen der Union und die Einhaltung internationaler Standards einschließt, ist daher die weitere Unterstützung für die Bekämpfung der Gefahr, die von der Verbreitung von SALW und dem unerlaubten Handel damit in und von Südosteuropa ausgeht, ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen der Union zur Verwirklichung der Ziele der neuen SALW-Strategie der EU,.

Um die bei der SALW-Kontrolle noch bestehenden Probleme zu bewältigen und die Verpflichtung der Westbalkanländer zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen und des Missbrauchs solcher Waffen zu bekräftigen, wurde der Fahrplan für eine dauerhafte Lösung des illegalen Besitzes und des Missbrauchs von SALW/Feuerwaffen und dazugehöriger Munition und des unerlaubten Handels damit im Westbalkan bis 2024 (im Folgenden „Fahrplan“) nach einem Konsultationsprozess mit den relevanten Institutionen und internationalen Organisationen am 29. Mai 2018 in Tirana von den SALW-Ausschüssen der Westbalkanländer ausgearbeitet. Er wurde im Rahmen des Londoner Gipfeltreffens mit den Westbalkanländern vom 9. Juli 2018 gebilligt. Der Fahrplan soll bewirken, dass der Westbalkan zu einer sichereren Region und zu einem Exporteur von Sicherheit wird, zu einer Region, in der umfassende und nachhaltige Aufsichts- und Kontrollmechanismen bestehen, die vollständig an die Normen der Union und andere internationale Normen angeglichen sind und die es ermöglichen, den unerlaubten Besitz und den Missbrauch von Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffen sowie den illegalen Handel damit zu ermitteln, zu verhindern, zu verfolgen und zu kontrollieren. Der Fahrplan wurde als Referenzdokument erstellt, in dem vereinbarte Leistungsniveaus vorgesehen und die Verpflichtungen dargelegt sind, die auf strategischer, politischer und operativer Ebene von den Begünstigten einzugehen sind, aufbauend auf dem politischen Bekenntnis der Regierungen der Westbalkanländer zu den Verpflichtungen der VN und der Union im Bereich der Waffenkontrolle und den entsprechenden strategischen Dokumenten.

Die Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (im Folgenden „SEESAC“) hat als das ausführende Organ des regionalen Durchführungsplans für die Bekämpfung der Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen bei der Ausarbeitung des Fahrplans geholfen und wird dessen Durchführung koordinieren und unterstützen. Mit der vorliegenden Maßnahme wird die Unterstützung der SALW-Kontrolle durch die Beschlüsse 2010/179/GASP, 2013/730/GASP und (GASP) 2016/2356 des Rates weiter intensiviert. Mit ihr werden die Prozesse und Maßnahmen weiter vorangebracht, die notwendig sind, um in den Westbalkanländern eine dauerhafte SALW-Kontrolle zu erreichen.

Im Rahmen der vorliegenden Maßnahme wird a) die Koordinierung der Umsetzung des Fahrplans unterstützt, b) die Angleichung der Rechts- und Regelungsrahmen zu SALW/Feuerwaffen an diejenigen der Union vorangebracht und c) dafür gesorgt, dass die derzeitigen Lücken und der derzeitige Bedarf klar erkannt werden, um — aufbauend auf der Schaffung von Anlaufstellen für Feuerwaffen in Südosteuropa — die Kapazitäten zur grenzüberschreitenden Ermittlung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen zu verbessern. Ferner wird diese Maßnahme einen besseren Überblick über die derzeitige Situation ermöglichen, wobei auch die Bereiche ermittelt werden, in denen Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten zur Prävention der unerlaubten Verbreitung von SALW/Feuerwaffen und des unerlaubten Handels damit in der Ukraine und Belarus erforderlich ist; hierbei wird auf die Unterstützung aufgebaut, die im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2016/2356 dabei geleistet wird, die Gefahr, die von der unerlaubten Anhäufung von SALW und dem unerlaubten Handel damit ausgeht, in Südosteuropa (SEESAC IV) zu verringern. Daher wird die Durchführung dieser Maßnahme die Tätigkeiten im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2016/2356 ergänzen und bewirken, dass der illegale Handel mit Feuerwaffen wirkungsvoller bekämpft werden kann. Ferner wird für die Koordinierung mit anderen Aktionen und Initiativen in der Region auf dem Gebiet der Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen gesorgt, um Synergien zu nutzen, die Interoperabilität zu verbessern und Überschneidungen zu vermeiden. (1)

Das übergeordnete Ziel dieses Projekts ist es, zu Frieden und Sicherheit in Europa und in der Welt beizutragen, indem den Gefahren, die von der Anhäufung von SALW und zugehöriger Munition sowie dem unerlaubten Handel damit in und von Südosteuropa ausgehen, entgegengewirkt wird. Gleichzeitig wird durch das Projekt die regionale Stabilität gestärkt, indem im Rahmen des Regionalen Kooperationsrats (Regional Cooperation Council, RCC) und partnerschaftlich mit anderen relevanten internationalen Partnern und Initiativen zusammengearbeitet wird.

Mit dem Projekt wird ein unmittelbarer Beitrag zur Umsetzung der Sicherheitsstrategie der EU, der SALW-Strategie der EU, der EU-Strategie gegen Feuerwaffen, des Aktionsplans über den illegalen Handel mit Feuerwaffen zwischen der EU und dem südosteuropäischen Raum im Zeitraum 2015-2019 („Aktionsplan 2015-2019“), des EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität, einschließlich der Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT-Projektgruppe „Feuerwaffen“), des Vertrags über den Waffenhandel, des VN-Aktionsprogramms zur Verhinderung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter allen Aspekten, des Internationalen Rückverfolgungsinstruments, des VN-Feuerwaffenprotokolls und der Resolution 1325 (2000) des VN-Sicherheitsrates geleistet und insbesondere die regionale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Gefahren, die von der Verbreitung von SALW und zugehöriger Munition ausgehen, verstärkt. Die Ergebnisse des Projekts werden auch einen unmittelbaren Beitrag zur Durchführung des Ziels Nr. 16 für eine nachhaltige Entwicklung zu friedlichen und gerechten Gesellschaften leisten, insbesondere zu den Zielen Nr. 16.1 (alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern) und Nr. 16.4 (illegale Waffenströme deutlich verringern). Zudem wird das Projekt zur Durchführung des Aktionsplans der Kommission gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und Explosivstoffen in der Union beitragen.

Durch das Projekt wird insbesondere Folgendes bewirkt:

Koordinierung und Überwachung der Umsetzung des Fahrplans für eine dauerhafte Lösung für den illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW/Feuerwaffen und dazugehöriger Munition und den unerlaubten Handel damit im Westbalkan;

Unterstützung der Behörden im Westbalkan bei der vollständigen Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich der Waffenkontrolle an den Regelungsrahmen der Union und andere damit zusammenhängende internationale Verpflichtungen und

Unterstützung bei der Bekämpfung des unerlaubten Waffenhandels im Westbalkan, in der Republik Moldau sowie der Ukraine und Belarus durch Kapazitätsbewertungen und durch technische Unterstützung der Strafverfolgungs- und Grenzpolizeibehörden.

Dieses Nachfolgeprojekt, das auf der erfolgreichen Umsetzung der Beschlüsse 2013/730/GASP und (GASP) 2016/2356 aufbaut und mit der neuen SALW-Strategie der EU im Einklang steht, zielt somit darauf ab, die Kontrollsysteme der Partner weiter zu stärken und den Multilateralismus durch die Verstärkung fest etablierter regionaler Mechanismen zur Eindämmung des Angebots und der destabilisierenden Verbreitung von SALW und zugehöriger Munition weiter zu fördern. Damit die Kapazitäten, die in südosteuropäischen Institutionen aufgebaut wurden, auch in andere geografische Problembereiche hineinwirken können, wird im Rahmen des Projekts außerdem durch gezielte Anstrengungen im Bereich der Wissensweitergabe eine umfassendere regionale Dimension angestrebt.

2.   Auswahl der Durchführungsstelle und Koordinierung mit anderen wichtigen Finanzierungsinitiativen

Die SEESAC ist eine gemeinsame Initiative des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und des RCC und ist als solche die Anlaufstelle für SALW-bezogene Tätigkeiten in Südosteuropa. Als ausführendes Organ des regionalen Durchführungsplans für die Bekämpfung der Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) arbeitet die SEESAC seit 2002 gemeinsam mit nationalen und internationalen Akteuren in Südosteuropa an der Umsetzung eines ganzheitlichen Ansatzes für die Eindämmung von SALW, indem sie unterschiedlichste Tätigkeiten durchführt, darunter: die Förderung der regionalen strategischen und operativen Zusammenarbeit, Unterstützung der Institutionen bei der Ausarbeitung von Strategien und beim Ausbau der Kapazitäten, Sensibilisierungskampagnen und Kampagnen zum Einsammeln von SALW, Bestandsverwaltung, Abbau überschüssiger Bestände und Stärkung der Kapazitäten für die Kennzeichnung und Rückverfolgung sowie verbesserte Kontrolle der Waffenausfuhren. Somit verfügt die SEESAC nunmehr über eine einzigartige Kompetenz und Erfahrung bei der Durchführung regionaler, von mehreren Akteuren getragener Interventionen („multi-stakeholder“) vor dem Hintergrund gleichartiger politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der Partner in der Region und unter Gewährleistung der nationalen und regionalen Eigenverantwortung sowie der Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeiten, und hat sie sich als die führende regionale Autorität im Bereich der Eindämmung von SALW etabliert.

Die SEESAC unterhält nach wie vor bilaterale und multilaterale Kommunikationskanäle zu allen wichtigen Akteuren und Organisationen. Dabei fungiert sie weiterhin als Sekretariat der regionalen Steuerungsgruppe für SALW (RSG). Darüber hinaus stellt die SEESAC das Sekretariat für die RASR-Initiative (Regional Approach to Stockpile Reduction — regionaler Ansatz für den Abbau von Beständen). Die SEESAC nimmt ebenfalls an den Koordinierungssitzungen SALW/Antiminenmaßnahmen teil; dabei handelt es sich um einen informellen Koordinierungsmechanismus für Maßnahmen zur SALW-Kontrolle zwischen NATO, Union und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und SEESAC. Die SEESAC leistet regelmäßig Beiträge zu allen bedeutenden regionalen Foren. Sie unterhält nach wie vor ein umfassendes Netz förmlicher und informeller Partnerschaften mit Organisationen wie dem Zentrum für Sicherheitskooperation des RACVIAC (Regional Arms Control Verification and Implementation Assistance Centre — Regionales Zentrum für die Unterstützung bei der Überprüfung und Durchführung von Waffenkontrollen) und dem OSZE-Forum für Sicherheitskooperation (FSC). Regelmäßige Koordinierungssitzungen sowie der regelmäßige Informations- und Datenaustausch mit anderen VN-Einrichtungen wie dem UNODC und dem UNODA werden unter anderem über den VN-Koordinierungsmechanismus für Maßnahmen gegen Kleinwaffen (CASA) ausgerichtet. Die SEESAC dient somit als regionale Drehscheibe und Anlaufstelle für ein weites Spektrum von Fragen im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors, wobei die Eindämmung von SALW und die Verwaltung der SALW-Lagerbestände besondere Schwerpunkte bilden. Zur wirksameren Einbindung der südosteuropäischen Ansprechpartner unterhält die SEESAC enge Kontakte zu den zuständigen Institutionen der Union und unterstützt diese, und zwar vorrangig die Generaldirektion Migration und Inneres der Kommission und Europol sowie unionsgeführte Initiativen wie die EMPACT, Fachgruppe „Feuerwaffen“ und die Arbeitsgruppe der Europäischen Feuerwaffenexperten.

Gegenwärtig ist die SEESAC, die ihren Sitz in Belgrad hat, in weiten Teilen Südosteuropas tätig, so in Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Serbien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der Republik Moldau; zudem ist sie in begrenztem Maße auch unterstützend in der Ukraine und Belarus tätig. In der Vergangenheit erstreckte sich die Tätigkeit der SEESAC auch auf Bulgarien, Kroatien und Rumänien. Die regionale Eigenverantwortung wird durch den RCC sowie die RSG gewährleistet, in denen Vertreter aller südosteuropäischen Partner strategische Leitlinien, Initiativen und Anträge für SEESAC-Tätigkeiten ausarbeiten.

Die SEESAC hat eine Vorreiterrolle bei der Verwirklichung eines Ansatzes eingenommen, der auf der Bewältigung gemeinsamer Probleme durch regionale Initiativen beruht und in Südosteuropa zu beeindruckenden Ergebnissen geführt hat, nicht nur aufgrund des entscheidenden Informationsaustauschs und eines dadurch geförderten gesunden regionalen Wettbewerbs, sondern auch deshalb, weil sie auf diese Weise dazu beiträgt, auf nationaler und regionaler Ebene aussagekräftige und leicht messbare Ergebnisse im Wege ganzheitlicher Umsetzungsmodalitäten zu erzielen. Die Veranstaltung der jährlichen Sitzung der regionalen Steuerungsgruppe (RSG) und die Teilnahme der SEESAC an allen wichtigen Prozessen und Initiativen sorgen für einen rechtzeitigen und freimütigen Informationsaustausch, eine korrekte Lageerkennung und eine Vorausschau, die erforderlich ist, um sicherzustellen, dass bei der Umsetzung keine Überschneidungen auftreten und den aktuellen Bedürfnissen der Regierungen und Regionen sowie neu auftretenden Trends Rechnung getragen wird.

Die SEESAC stützt alle ihre Tätigkeiten auf den von ihren Ansprechpartnern geäußerten Bedarf sowie auf die erhobenen Bezugsdaten und sorgt für die Zustimmung und politische Unterstützung seitens der nationalen Akteure als eine Vorbedingung für ihr Tätigwerden. Zudem werden alle unternommenen Anstrengungen so gestaltet, dass sie von der unionsgeführte Prozesse unterstützen und dabei helfen, die Normen und -Kriterien der Union zu erfüllen. Die SEESAC hat bei ihren bisherigen von der Union finanzierten Projekten die in Betracht gezogenen Tätigkeiten in hohem Maße erfolgreich durchgeführt, wobei sie durch Ausbau und Förderung einer Eigenverantwortung der Partner für ihre Projekte und Tätigkeiten nachhaltige Ergebnisse geliefert und die Koordinierung sowie den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren auf regionaler Ebene und die regionale Forschung gefördert hat. Aufgrund ihres Fachwissens im SALW-Bereich und ihrer eingehenden Kenntnis der regionalen Angelegenheiten und relevanten Akteure ist die SEESAC der am besten geeignete Partner für die Durchführung der vorliegenden Maßnahme.

Das Projekt ergänzt zudem bereits laufende Anstrengungen auf nationaler und regionaler Ebene, mit denen ein Höchstmaß an Synergien angestrebt wird. Die SEESAC wird im Zusammenspiel mit den nachfolgend aufgeführten internationalen Unterstützungsmaßnahmen tätig sein:

in Bosnien und Herzegowina

mit dem Projekt EU STAR, einem Projekt der Union, das über die kurzfristige Komponente des Stabilitäts- und Friedensinstruments finanziert und vom UNDP-Büro in Sarajewo durchgeführt wird und mit dem Hilfe bei der Bestandverwaltung geboten, technische Unterstützung geleistet und beim Abbau überschüssiger Munitionsbestände geholfen wird; das Projekt EU STAR baut auf den Ergebnissen des und Erfahrungen mit dem Projekt EXPLODE auf, das von der Union finanziert und von April 2013 bis November 2016 vom UNDP durchgeführt wurde, und dient dazu, auch weiterhin den Aufbau eines nachhaltigen Bestandsverwaltungssystems in Bosnien und Herzegowina zu unterstützen.

Bei dem Projekt CIAT (Countering Illicit Arms Trafficking), einem vom deutschen Auswärtigen Amt finanzierten Projekt, liegt der Schwerpunkt auf der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels in Bosnien und Herzegowina; im Rahmen dieses Projekts werden die bosnisch-herzegowinische Grenzpolizei und das Ministerium für Sicherheit des Landes dabei unterstützt, Kapazitäten für die Ermittlung, Verhinderung und Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffen aus und über Bosnien und Herzegowina aufzubauen.

Die SEESAC wird den vom Verteidigungsministerium von Bosnien und Herzegowina und internationalen Akteuren geschaffenen Koordinierungsmechanismus unter der Koordinierung von EUFOR Althea anwenden, um eine kontinuierliche Komplementarität der Maßnahmen mit den laufenden Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zu gewährleisten, die darauf abzielen, das Problem der überschüssigen Bestände an konventioneller Munition im Besitz des Verteidigungsministeriums von Bosnien und Herzegowina auch mit Blick auf etwaige künftige Pläne für eine Kampagne zur Einsammlung illegaler konventioneller Waffen in Bosnien und Herzegowina einer Lösung zuzuführen.

Bisher hat die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit diesen drei Projekten außerordentliche Fortschritte erzielt und zu besseren Ergebnissen geführt;

in Serbien mit dem Projekt CASM (Conventional Ammunition Stockpile Management — Verwaltung von Lagerbeständen an konventioneller Munition), das vom US-Außenministerium, vom UNDP und von der OSZE finanziert wird und die Sicherheit und den Schutz vorab bestimmter Lagerstätten für konventionelle Munition und die Beseitigung gemeldeter überschüssiger Munitionsbestände verbessern soll;

in Montenegro mit dem Projekt MONDEM, das vom UNDP in Partnerschaft mit der OSZE verwaltet wird; es dient der Reduzierung des Verbreitungsrisikos durch Entwicklung sicherer Lagerinfrastrukturen und Bestandsverwaltungssysteme für konventionelle Munition, der Verringerung der von Sprengstoffen ausgehenden Gefahren für die Bevölkerung durch umweltgerechtes Unbrauchbarmachen der Munition, der Vernichtung giftiger und gefährlicher Abfälle (flüssiger Raketentreibstoff) und der Unterstützung der Verteidigungsreform durch die Zerstörung einer begrenzten Zahl schwerer Waffensysteme entsprechend den Vorgaben des Verteidigungsministeriums von Montenegro;

in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien mit dem Projekt zur Verminderung der Gefahr der Verbreitung von Waffen und Munition, das darauf abzielt, bestehende Bestände an Kleinwaffen und Munition besser zu sichern; das Projekt wird vom Innenministerium verwaltet von der OSZE-Vertretung in Skopje durchgeführt;

im Kosovo mit dem FERM-Projekt (firearms and explosives risk mitigation project — Projekt zur Minderung der von Feuerwaffen und Explosivstoffen ausgehenden Gefahr) (vormals KOSSAC — Kosovo Small Arms Control Initiative), das ursprünglich dazu bestimmt war, die Waffengewalt im Kosovo zu verringern und die Bevölkerung besser zu schützen; es dient dazu, die Akteure im Kosovo dabei zu unterstützen, den weitverbreiteten unerlaubten Besitz und die weitverbreitete unerlaubte Verschiebung von SALW einzudämmen und die von diesen Waffen und Explosivstoffen ausgehenden Gefahren durch risikogestütztes Management und einen beweisgestützten Ansatz zu verringern;

auf regionaler Ebene mit der RSSRP (Regional Security Sector Reform Platform — regionale Plattform für die Reform des Sicherheitssektors), einer gut eingeführten Einrichtung, die bei Bedarf im Bereich Rechtsstaatlichkeit weltweit auf technisch-fachlicher Ebene rasch, wirksam und bedarfsgesteuert tätig wird; ein Schnellentsendesystem, dem das einzigartige Netz der SEESAC aus Sicherheitsexperten mit Erfahrung im Bereich der Reform des Sicherheitssektors zugrunde liegt, es der RSSRP, genau auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützung zu leisten, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf der SALW-Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen und dem Gender Mainstreaming in der Sicherheitspolitik liegt.

Die SEESAC unterhält regelmäßige Kontakte zu OSZE, NATO, Europol, EMPACT und Interpol sowie zu anderen wichtigen Akteuren, um die Komplementarität der Maßnahmen, angemessene Interventionszeiträume und eine kostenwirksame Nutzung der Mittel zu gewährleisten.

3.   Projektbeschreibung

Die neue Phase des SEESAC-Projekts wird auf dem aufbauen, was durch den Beschluss 2013/730/GASP erreicht wurde, und die Maßnahmen des noch in Durchführung befindlichen Beschlusses (GASP) 2016/2356 des Rates ergänzen.

Dabei wird unter Beibehaltung des ganzheitlichen Ansatzes für die Eindämmung der von SALW in der Region ausgehenden Bedrohung der Schwerpunkt auf drei Hauptbereiche gelegt. Diese drei Bereiche haben die strategisch/politische Ebene sowie die operativen Aspekte zum Gegenstand und dienen so der unmittelbaren Unterstützung der SALW-Kontrolle auf allen Ebenen mit einer stärkeren Ausrichtung auf: eine enge Koordinierung des regionalen Ansatzes für die Umsetzung des Fahrplans, die Stärkung der Kapazitäten für die Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich der Waffenkontrolle und — für die Ukraine und Belarus — ein besseres Verständnis der Kapazitäten zur Eindämmung des illegalen Handels.

Das Projekt wird insbesondere zu folgenden Ergebnissen führen:

koordinierte Umsetzung des Fahrplans für eine dauerhafte Lösung für den illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW/Feuerwaffen und dazugehöriger Munition und den unerlaubten Handel damit im Westbalkan;

Unterstützung bei der vollständige Angleichung der von den Behörden des Westbalkans angewendeten Rechtsvorschriften im Bereich der Waffenkontrolle an den Regelungsrahmen der Union und andere damit zusammenhängende internationale Verpflichtungen sowie bei der Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften in der Region;

Bekämpfung des unerlaubten Waffenhandels im Westbalkan, in der Republik Moldau sowie der Ukraine und Belarus durch Kapazitätsbewertungen und technische Unterstützung der Strafverfolgungs- und Grenzpolizeibehörden.

Die Projektstrategie beruht auf dem von der SEESAC verfolgten unverwechselbaren Ansatz der Förderung von Vertrauen und Zusammenarbeit in der Region als Voraussetzungen für einen konkreten und messbaren tief greifenden Wandel. Insbesondere auf regionaler Ebene haben sich die verschiedenen von der SEESAC unterstützten Kooperationsprozesse, in die politische Entscheidungsträger und Praktiker der operativen Ebene gleichermaßen eingebunden sind, als wesentlicher Faktor dafür erwiesen, günstige und wettbewerbliche Rahmenbedingungen für den Wissenstransfer, den Austausch von Fachkenntnissen und die Weitergabe von Informationen zu schaffen. Hierbei geht es nicht nur darum, die Kapazitäten in der Region auszubauen, sondern vor allem darum, Vertrauen zu schaffen und eine direkte Zusammenarbeit zwischen Institutionen und einzelnen Experten aufzubauen, was unter anderem die Ausarbeitung des Fahrplans ermöglicht hat. Im Gegenzug ermöglicht eine Atmosphäre fachlichen Vertrauens auf nationaler Ebene Fortschritte bei den Problemstellungen, die im Rahmen des Fahrplans angegangen werden. Zudem hat der Ansatz der regionalen Zusammenarbeit die Region bei ihren Anstrengungen zur Kontrolle des Waffenhandels transparenter und effizienter gemacht, sodass die Partner in Südosteuropa weltweit zu den Staaten zählen, die bei der Berichterstattung über Waffentransfers die größte Transparenz aufweisen. Mit dem Projekt wird deshalb weiterhin die regionale Zusammenarbeit gefördert, die eine der Hauptvoraussetzungen für messbare Ergebnisse ist.

Der geografische Geltungsbereich des Projekts erstreckt sich auf die Westbalkanländer, wobei Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo, Montenegro, Serbien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien unmittelbar von dem Projekt profitieren. Ferner wird im Rahmen des Projekts angestrebt, osteuropäische Länder, die bei der SALW-Kontrolle mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind, wie beispielsweise die Republik Moldau, die Ukraine und Belarus, durch die Weitergabe von Wissen, Erfahrungen und bewährten Verfahren, die seit 2001 auf dem Westbalkan erlangt und erarbeitet wurden zu unterstützen.

3.1.   Koordinierung der Umsetzung des Fahrplans für eine dauerhafte Lösung für den illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW/Feuerwaffen und dazugehöriger Munition und den unerlaubten Handel damit im Westbalkan

Ziel

Ziel ist es, die Umsetzung des Fahrplans durch die sechs Begünstigten sowie die sechs zugehörigen Aktionspläne, die mit spezifischen Zielsetzungen ausgearbeitet und durch wesentliche Leistungsindikatoren gemessen werden, wirksam zu koordinieren. Die Fortschritte werden durch ein System gemessen, das dazu dient, die bei der Umsetzung des Fahrplans und der jeweiligen Aktionspläne der Partner zur Fahrplanumsetzung erzielten Ergebnisse zu überwachen und zu bewerten und darüber Bericht zu erstatten.

Beschreibung

Die Westbalkanpartner bekräftigten auf dem Westbalkan-Gipfeltreffen vom 9. Juli 2018 in London erneut ihre gemeinsame Entschlossenheit und ihr verstärktes Engagement dafür, den unerlaubten Besitz und den Missbrauch von Feuerwaffen und den illegalen Handel damit zu beenden, indem sie den Fahrplan billigten. Der regionale Fahrplan, der im Rahmen eines konsultativen Prozesses mit Unterstützung der SEESAC ausgearbeitet wurde, ergänzt die Maßnahmen, mit denen die Union gegen die entsprechenden Bedrohungen vorgeht, insbesondere den Aktionsplan 2015-2019, die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik mit dem Titel „Elemente für eine EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, SALW sowie zugehörige Munition“ sowie die EMPACT-Arbeit von Europol in der Region. Der Fahrplan zeugt von dem zwischen allen Akteuren in der Region bestehenden Konsens in Bezug auf die bestehenden Probleme, die Gesamtziele, die es zu erreichen gilt, und die Zeitplanung für die zu ergreifenden Maßnahmen. Er bietet eine allgemeine Plattform für das Erreichen gemeinsam vereinbarter wesentlicher Leistungsindikatoren auf strategischer, politischer und operativer Ebene. Die Arbeit im Rahmen dieser Projektkomponente wird Folgendes bewirken: eine wirksame Koordinierung der Umsetzung des Fahrplans auf regionaler Ebene, eine genau auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung der SALW-Ausschüsse und der zuständigen Behörden bei der Umsetzung ihrer Aktionspläne zum Fahrplan, die regelmäßige Überwachung und Bewertung der Fortschritte anhand von gemeinsam vereinbarten wesentlichen Leistungsindikatoren sowie ein besseres Verständnis der Kapazitäten der Begünstigten zur Durchführung der Maßnahmen gemäß den funktionalen Bereichen des Fahrplans.

Konkret ist in dem Projekt vorgesehen, die Umsetzung des Fahrplans durch folgende Maßnahmen zu koordinieren:

formelle Sitzungen auf regionaler Ebene zur Koordinierung der Fahrplanumsetzung, bei denen das Hauptaugenmerk darauf liegt, den Fortschritt festzustellen und Informationen auszutauschen;

Bereitstellung von Unterstützung durch Experten und von technischer Unterstützung für die lokalen Sitzungen zur Koordinierung der Fahrplanumsetzung, die der Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung der Aktionspläne der Partner dienen;

Erstellung von Halbjahresüberwachungs- und -bewertungsberichten, in denen anhand gemeinsam vereinbarter wesentlicher Leistungsindikatoren die Fortschritte, Probleme und Bedürfnisse bei der Umsetzung des Fahrplans dokumentiert werden;

eine Halbzeitbewertung der Durchführung der Aktionspläne zur Fahrplanumsetzung, einschließlich einer Bewertung der Kapazitäten der sechs Begünstigten im Bereich der SALW-Kontrolle;

Öffentlichkeitsarbeit und Maßnahmen zur Verbesserung der Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Fahrplan (dazu gehören unter anderem die Schaffung einer Online-Plattform, die Einbeziehung der Akteure sowie Sensibilisierungsmaßnahmen).

Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung:

Veranstaltung von maximal sechs Sitzungen auf regionaler Ebene zur Koordinierung der Fahrplanumsetzung;

Erleichterung der Bestandsaufnahme bei den Fortschritten sowie Erleichterung des Informationsaustauschs, des Wissenstransfers und der Standardisierung;

Veranstaltung von Koordinierungssitzungen auf lokaler Ebene (maximal 36 insgesamt);

Erstellung der Halbjahresüberwachungs- und -evaluierungsberichte (maximal sechs);

Halbzeitbewertung einschließlich einer Kapazitätsbewertung für die sechs im Rahmen des Fahrplans Begünstigten;

Schaffung einer Online-Plattform für sachgemäße Öffentlichkeitsarbeit und für eine gebührende Wahrnehmung des Fahrplans durch die Öffentlichkeit.

3.2.   Unterstützung der Behörden des Westbalkans bei der vollständigen Angleichung ihrer Rechtsvorschriften im Bereich der Waffenkontrolle an den Regelungsrahmen der Union und andere damit zusammenhängende internationale Verpflichtungen und Standards in der Region

Ziel

Im Rahmen dieser Projektkomponente wird umfassende technische Unterstützung bei der Ausarbeitung und Umsetzung eines soliden Rechtsrahmens für die SALW-Kontrolle geleistet, der vollständig an die Rechtsvorschriften der Union und andere Übereinkommen und Normen angeglichen ist und damit im Einklang steht.

Beschreibung

Gemäß Ziel 1 des Fahrplans soll bis 2023 sichergestellt sein, dass in den Westbalkanländern Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Waffenkontrolle bestehen und dass diese Rechtsvorschriften vollständig an den Regelungsrahmen der Union und andere damit zusammenhängende internationale Verpflichtungen angeglichen sind. Ein solcher Rechts- und Regelungsrahmens für die Kontrolle von SALW/Feuerwaffen in den Westbalkanländern ist offensichtlich dringend notwendig, um die Waffenkontrolle wirksam regeln und die damit einhergehenden Bedrohungen leichter bewältigen zu können. Hierdurch wird die Kompatibilität der Waffenkontrollgesetze und -verfahren in den Westbalkanländern sowie die Vereinheitlichung der Verfahren und Vorgehensweisen auf dem Gebiet der Kontrolle von SALW/Feuerwaffen erreicht werden. Mit dieser Vereinheitlichung könnten die Hindernisse beseitigt werden, die dem im Wege stehen, dass die Strafverfolgungsbehörden und die Justiz direkt zusammenarbeiten, Informationen austauschen oder gemeinsame oder parallele Ermittlungen durchführen. Sie würde es auch ermöglichen, den von Feuerwaffen ausgehenden Gefahren auf nationaler, regionaler und europäischer Ebene wirksamer zu begegnen. Außerdem wird das Projekt dazu beitragen, dass die Geschlechterperspektive in die Waffenkontrollgesetzgebung einbezogen wird, da in dem Rechts- und Politikrahmen, der die SALW-Kontrolle in Südosteuropa regelt, die Geschlechterperspektive oftmals weder anerkannt noch angemessen berücksichtigt wird, weshalb die Wirksamkeit der Anstrengungen bei der Waffenkontrolle, für die Sicherheit der gesamten Bevölkerung, egal ob Frauen, Männer, Mädchen oder Jungen, zu sorgen, beeinträchtigt wird.

Aufbauend auf der fachkompetenten Unterstützung, die den Behörden in der Region durch die Umsetzung des Beschlusses 2013/730/GASP geleistet wurde, werden die Behörden in der Region im Rahmen dieser Projektkomponente bei Folgendem unterstützt: Schaffung eines besseren Verständnisses für die aktuelle Ausgangslage und die bestehenden Lücken im Rechtsrahmen bei den sechs Begünstigten; technische Unterstützung bei der vollständigen Angleichung an den Regelungsrahmen der Union und andere internationale Übereinkommen/Standards, Konzipierung von bedarfsabgestimmten nationalen und regionalen Themen-Workshops; Aktualisierung des Kompendiums der regionalen Waffengesetze; Prüfung einer geschlechtsspezifischen Perspektive des Rechtsrahmens der Projektbegünstigten, damit bei Maßnahmen zur Regelung der Waffenkontrolle die Verknüpfungen zwischen SALW und geschlechtsspezifischen Aspekten berücksichtigt werden; Fortführung des Coaching-Programms zu Gleichstellungsfragen (Gender Coach Programme). Mit der Maßnahme wird zudem der Ausbau der Kapazitäten der SALW-Ausschüsse in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Überzeugungsarbeit unterstützt, indem Schulungen zur Entwicklung von Medienstrategien durchgeführt werden.

Folgende Maßnahmen sind geplant:

Durchführung einer Bewertung und einer Lückenanalyse der Rechtsrahmen der Partner im Bereich SALW-Kontrolle, des Stands ihrer Angleichung an das Unionsrecht und die internationalen Rechtsvorschriften sowie des Stands bei der Vereinheitlichung der Verfahren in der Region;

Unterstützung bei der Vereinheitlichung und Angleichung der Rechtsvorschriften durch kontinuierliche und auf Anfrage geleistete Beratungsdienste und Veranstaltung von regionalen und nationalen Themen-Workshops zu den Rechts-, Verwaltungs- und Strafvorschriften im Zusammenhang mit Waffen;

Aktualisierung des Kompendiums der regionalen Waffengesetze als Leitfaden, der einen raschen Überblick über die Rechtsvorschriften im Bereich der Kontrolle von SALW/Feuerwaffen in der Region gibt;

Prüfung des Rechtsrahmens unter Berücksichtigung einer geschlechtsspezifischen Perspektive und Fortführung des Coaching-Programms zu Gleichstellungsfragen;

Schulungen zur Entwicklung von Medienstrategien.

Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung:

Berichte über die Bewertung und Lückenanalyse (sechs) des Rechtsrahmens eines jeden Begünstigten;

maximal drei regionale Workshops und sechs Themen-Workshops für die Begünstigten;

auf Anfrage Bereitstellung von Expertise zu Aktualisierungen von Gesetzesvorschriften und Politik;

aktualisiertes und in alle relevanten Sprachen der Region übersetztes Kompendium der Waffengesetze;

Berichte (sechs) über die Analyse des Rechtsrahmens im Bereich Waffengesetzgebung unter Berücksichtigung einer geschlechtsspezifischen Perspektive;

Durchführung eines Coaching-Programms zu Gleichstellungsfragen mit zwei Leitern von SALW-Ausschüssen;

Entwicklung von Medienstrategien und Schulungen dazu.

3.3.   Bekämpfung des unerlaubten Waffenhandels im Westbalkan, in der Republik Moldau sowie der Ukraine und Belarus durch Kapazitätsbewertungen und technische Unterstützung der Strafverfolgungs- und Grenzpolizeibehörden

Ziel

Ziel ist es, die vom unerlaubten Handel mit Feuerwaffen ausgehende Gefahr zu verringern, indem die Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden und der Grenzpolizei zur vermehrten Sammlung, Analyse und Weitergabe von Informationen ausgebaut werden.

Beschreibung

Im Rahmen dieser Projektkomponente werden die Fähigkeiten bewertet, über die die regionalen Behörden bei der Durchführung sowohl präventiver als auch repressiver Maßnahmen verfügen, die notwendig sind, um den illegalen Handel mit Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffen aus und über ihr Hoheitsgebiet zu ermitteln, zu verhindern und zu bekämpfen. Die Unterstützung wird hauptsächlich darin bestehen, eine ausführliche Bewertung des Bedarfs der Grenzschutzbehörden und der Kriminalpolizei an Humanressourcen und Ausrüstung durchzuführen, die für ein ordnungsgemäßes Funktionieren und eine ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendig sind. Es wird ein Pilotprojekt mit dem Ziel durchgeführt, ein Südosteuropa-Ballistik-Informationsnetz aufzubauen, d. h. eine kosteneffiziente operative Struktur für den Austausch ballistischer Informationen, die direkt mit Europol verknüpft ist und für die Automatisierung der Sammlung und des Austauschs prozessfähiger ballistischer Informationen über die bestehende grenzüberschreitende Feuerwaffenkriminalität, die Prävention künftiger Straftaten und die Verbesserung des strategischen Bildes der Art und der Muster der Waffenkriminalität ausgelegt ist.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden durch die laufenden Unterstützungsmaßnahmen der Union in Südosteuropa ergänzt und eng mit diesen abgestimmt; dabei handelt es sich vor allem um den EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität und speziell um die operativen Aktionspläne der EMPACT-Projektgruppe „Feuerwaffen“ sowie um Maßnahmen von Europol, Frontex und Interpol. Darüber hinaus werden die Maßnahmen im Rahmen dieser Projektkomponente zur Umsetzung des Aktionsplans 2015-2019 beitragen.

Außerdem wurden — aufbauend auf dem erfolgreichen Ansatz, bei dem die Behörden der Republik Moldau, der Ukraine und von Belarus in die in Südosteuropa laufende regionale Zusammenarbeit einbezogen werden — bereits einige Bedürfnisse für die SALW-Kontrolle ermittelt. Mit dem Ziel, bei den für SALW-Kontrolle zuständigen Behörden in der Republik Moldau, in der Ukraine und in Belarus die Kapazitäten zur Verbrechensbekämpfung im Allgemeinen und insbesondere zur Bekämpfung der Verbreitung von SALW/Feuerwaffen und des illegalen Handels auszubauen, wird im Rahmen dieser Projektkomponente in jenen Ländern eine Bewertung der — für die SALW-Kontrolle kritischen — Gebiete vorgenommen, die den Weg für gezielte Interventionen ebnen soll, mit denen der vom illegalen Handel mit SALW ausgehenden Bedrohung entgegengewirkt werden kann.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

Bewertung des bei den Dienststellen von Grenz- und Kriminalpolizei in den Westbalkanländern bestehenden Bedarfs für die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels;

Weiterführung der laufenden Arbeit zur Einrichtung der Anlaufstellen für Feuerwaffen durch praktische Unterstützung der Fähigkeiten im Bereich des Austauschs von Informationen, insbesondere über ballistisches Beweismaterial, sowie Beschaffung von Spezialausrüstung zur Unterstützung der Kontaktstellen;

Bewertung der Kapazitäten der Republik Moldau, der Ukraine und von Belarus für ausgewählte Aspekte der Kontrolle von SALW, Munition und Explosivstoffen sowie für die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen, wobei der Schwerpunkt unter anderem auf den Rechts- und Politikrahmen, die Fähigkeiten zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen sowie für die Maßnahmen von Grenzkontrollbehörden, Kriminalpolizei und Justiz gegen den illegalen Handel mit Feuerwaffen und deren Missbrauch gelegt wird. Durch die ausführliche Bewertung werden Möglichkeiten, Gefahren und Herausforderungen aufgezeigt, gleichzeitig werden Empfehlungen für mögliche gezielte Maßnahmen ausgesprochen, um der Bedrohung durch den unerlaubten Handel mit SALW entgegenzuwirken.

Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung:

Bewertung des bei den Dienststellen von Grenz- und Kriminalpolizei in den Westbalkanländern bestehenden Bedarfs für die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels;

verbesserte Kapazitäten bei den Ballistik-Experten und Ermittlern für die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Feuerwaffenkriminalität;

Pilotprojekt zu einer operativen Struktur für den Austausch ballistischer Daten;

Bewertung der Kapazitäten der Republik Moldau, der Ukraine und von Belarus für ausgewählte Aspekte der SALW-Kontrolle anhand gezielter Interventionen.

4.   Begünstigte

Unmittelbar Begünstigte des Projekts werden die für die SALW-Kontrolle auf dem Westbalkan zuständigen Institutionen sein. Die Innenministerien, Polizeidienste und Grenzschutz- und Zollbehörden der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowinas, Montenegros, Serbiens, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der Republik Moldau werden von dem Ausbau der Kapazitäten, der Gewinnung neuer Erkenntnisse, verbesserten Verfahren sowie kosteneffizienter Spezialausrüstung profitieren, die notwendig sind, um bei der SALW-Kontrolle Fortschritte auf politischer, operativer und technischer Ebene zu erzielen. Schließlich werden die SALW-Ausschüsse und andere für die SALW-Kontrolle in Südosteuropa zuständigen Institutionen von der Schulung und dem Informationsaustausch sowie aus der regionalen Zusammenarbeit profitieren. Außerdem werden wichtige Institutionen, die in der Republik Moldau, der Ukraine und Belarus mit der SALW-Kontrolle befasst sind, von einem besseren Verständnis der vom illegalen Handel mit Feuerwaffen ausgehenden Bedrohung und von einem gezielten Wissenstransfer profitieren.

Die vorgeschlagenen Tätigkeiten stehen vollständig im Einklang mit dem Fahrplan sowie mit den Prioritäten der Partner für die SALW-Kontrolle und wurden von den für die SALW-Kontrolle zuständigen Behörden der Partner gebilligt, was deren Zustimmung zur und Engagement für die Erzielung von Projektergebnissen belegt.

Die Allgemeinheit in den Westbalkanländern, in Osteuropa und in der Union, die durch die weite Verbreitung von SALW gefährdet ist, wird durch das Projekt begünstigt, wenn Risiken vermindert werden.

5.   Außenwirkung der Union

Die SEESAC ergreift alle zweckdienlichen Maßnahmen, um allgemein bekannt zu machen, dass die Union die Aktion finanziert hat. Diese Maßnahmen werden gemäß den Leitlinien der Kommission für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der Europäischen Union durchgeführt. Die SEESAC wird somit durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der Union in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und dabei die Rolle der Union herausstellen, die Transparenz ihrer Maßnahmen gewährleisten und der Öffentlichkeit vermitteln, warum der Beschluss gefasst wurde und warum und mit welchem Ergebnis er von der Union unterstützt wird. In den Materialien, die im Zuge des Projekts erstellt werden, wird die Flagge der Union entsprechend den Leitlinien der Europäischen Union für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge an gut sichtbarer Stelle eingefügt.

Da die beabsichtigten Tätigkeiten nach ihrer Art und Tragweite stark variieren, wird eine ganze Bandbreite von Werbeinstrumenten eingesetzt, die auch Folgendes einschließen: traditionelle Medien, Websites, soziale Medien und Informations- und Werbematerial wie etwa Infografiken, Prospekte, Newsletters, Pressemitteilungen und gegebenenfalls weitere Instrumente. Im Rahmen des Projekts in Auftrag gegebene Veröffentlichungen, öffentliche Veranstaltungen, Kampagnen, Ausrüstungslieferungen und Bauarbeiten werden entsprechend sichtbar gekennzeichnet. Um die Wirkung der Sensibilisierung von Regierung und Bevölkerung einzelner Länder, der internationalen Gemeinschaft sowie lokaler und internationaler Medien noch zu verstärken, wird jede der Zielgruppen des Projekts zielgruppengerecht angesprochen. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf den neuen Medien und der Online-Präsenz liegen.

6.   Dauer

Auf der Grundlage der bei der Durchführung der Beschlüsse 2010/179/GASP und 2013/730/GASP des Rates gemachten Erfahrungen und unter Berücksichtigung der regionalen Tragweite des Projekts, der Zahl der Begünstigten sowie der Anzahl und Komplexität der beabsichtigten Tätigkeiten beträgt der Zeitrahmen für die Projektdurchführung 36 Monate.

7.   Allgemeine Struktur

Mit der technischen Durchführung dieser Maßnahme werden das UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt, die regionale Initiative, die unter dem Mandat des UNDP tätig ist, und der RCC betraut. Als ausführendes Organ des regionalen Durchführungsplans zur Bekämpfung der Verbreitung von SALW wirkt die SEESAC als Anlaufstelle für alle die SALW betreffenden Fragen in der Region Südosteuropa; dazu gehört es auch, die Koordinierung bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zu erleichtern.

Das UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt, wird die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Projekttätigkeiten tragen und für die Durchführung des Projekts rechenschaftspflichtig sein. Das Projekt ist auf eine Dauer von drei Jahren (36 Monaten) angelegt.

8.   Partner

Die SEESAC wird die Maßnahme in enger Zusammenarbeit mit den SALW-Ausschüssen sowie mit den Innenministerien Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, des Kosovo, Montenegros, Serbiens, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der Republik Moldau und den zuständigen Institutionen in der Ukraine und in Belarus direkt ausführen. Weitere Institutionen werden gemäß dem ganzheitlichen, von mehreren Akteuren getragenen Ansatz für die Eindämmung von SALW eng einbezogen.

9.   Berichterstattung

Die Berichterstattung sowohl über die sachbezogenen als auch über die finanziellen Aspekte muss die gesamte in der einschlägigen Vereinbarung über die Beiträge und im beigefügten Haushaltsplan beschriebene Maßnahme abdecken, und zwar unabhängig davon, ob die Maßnahme vollständig oder teilweise von der Kommission finanziert wird.

Vierteljährlich werden sachbezogene Fortschrittsberichte vorgelegt, um die Fortschritte in Richtung der wichtigsten Ergebnisse festzuhalten und zu überwachen.

10.   Veranschlagte Haushaltsmittel

Die für das von der Union finanzierte Projekt veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich auf 4 002 587,52 EUR.


(1)  Aktionsplan über den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen zwischen der EU und dem südosteuropäischen Raum (2015-2019). Schlussfolgerungen des Rates zur Umsetzung eines EU-Politikzyklus 2018-2021 zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität — EMPACT-Projektgruppe „Feuerwaffen“