3.12.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 312/42


BESCHLUSS (GASP) 2019/2009 DES RATES

vom 2. Dezember 2019

zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 19. November 2018 hat der Rat die EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen (im Folgenden „SALW“) sowie zugehörige Munition „Gefahren abwenden, Bürger schützen“ (im Folgenden „SALW-Strategie der EU“) angenommen. Ziel der SALW-Strategie der EU ist es, Leitlinien für ein integriertes, kollektives und koordiniertes europäisches Vorgehen bei der Verhinderung und Eindämmung des unerlaubten Erwerbs von SALW und zugehöriger Munition durch Terroristen, Kriminelle und andere unbefugte Akteure vorzugeben und die Rechenschaftspflicht und Verantwortung in Bezug auf den legalen Waffenhandel zu fördern.

(2)

Auf regionaler Ebene verpflichtet die SALW-Strategie der EU die Union und ihre Mitgliedstaaten dazu, die Stärkung der Strafverfolgungskapazitäten zu unterstützen, um illegale Handelsnetze zu ermitteln, zu zerschlagen und zu verbieten sowie zu verhindern, dass Feuerwaffen über den illegalen Markt an Terroristen und Straftäter gelangen, unter anderem, indem die unerlaubte Finanzierung und Beförderung von Waffen verhindert werden und die Rolle der Grenzpolizei, der Zollbehörden und der Hafenbehörden bei der Bekämpfung der Verbringung unerlaubter Waffen auf dem Seeweg gestärkt wird.

(3)

In der SALW-Strategie der EU heißt es, dass die derzeitige Instabilität in Osteuropa den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen in verschiedenen Ländern der Region, wie beispielsweise der Ukraine, hat wachsen lassen. Dies stellt langfristig eine erhebliche Sicherheitsbedrohung sowohl für die Ukraine als auch für die Union dar. Die Zusammenarbeit zwischen der Union und der Ukraine in dieser Frage ist somit im beiderseitigen Interesse. Die Union setzt ihre bilaterale Zusammenarbeit mit der Ukraine und anderen Ländern der Region fort und behandelt die Frage der Bekämpfung unerlaubter SALW systematisch im Rahmen eines jeden Dialogs über Sicherheitsfragen mit den Partnerländern der Nachbarschaft.

(4)

Im Mai 2016 hat der staatliche Grenzschutz der Ukraine das Sekretariat der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) darum ersucht, eine Bedarfsermittlung im Hinblick auf die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen innerhalb und über die Grenzen der Ukraine durchzuführen. Die Bedarfsermittlung wurde mit Unterstützung Frankreichs und Deutschlands durchgeführt und im April 2018 veröffentlicht. Die Ergebnisse der Bedarfsermittlung wurden von den wichtigsten Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden der Ukraine auf einer Tagung auf hoher Ebene vom 7. Juni 2018 in Kiew bestätigt.

(5)

Der staatliche Grenzschutz der Ukraine, der staatliche Fiskaldienst/staatliche Zolldienst der Ukraine und das Innenministerium der Ukraine haben mit einem amtlichen Schreiben ihr Interesse bekundet und um Zusammenarbeit mit dem OSZE-Sekretariat und dem OSZE-Projektkoordinator in der Ukraine zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen gemäß den Ergebnissen der Bedarfsermittlung ersucht.

(6)

Die auf die Grenzkontrolle bezogene Unterstützung der Union für die Ukraine wie die Strategie für ein integriertes Grenzmanagement, die durch das Europäische Nachbarschaftsinstrument der Kommission gefördert wird, und die zivilen GSVP-Missionen der Union, nämlich die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) und die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes in Moldau und der Ukraine (EUBAM Moldau/Ukraine), und deren Tätigkeiten zur Unterstützung des Grenzschutzes umfassen keine Unterstützungsmaßnahmen, die speziell auf die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen abzielen.

(7)

Am 30. Juni 2018 hat die dritte Konferenz der Vereinten Nationen zur Überprüfung der Fortschritte bei der Durchführung des VN-Aktionsprogramms gegen unerlaubte Kleinwaffen und leichte Waffen ein Abschlussdokument angenommen, in dem die Staaten ihre Zusage zur Verhütung und Bekämpfung der Umlenkung von Kleinwaffen und leichten Waffen erneuern. Ferner bekräftigten die Staaten ihre Bereitschaft, die internationale Zusammenarbeit fortzusetzen und die regionale Zusammenarbeit durch die Verbesserung von Koordinierung, Konsultation, Informationsaustausch und operativer Zusammenarbeit unter Einbeziehung der einschlägigen regionalen und subregionalen Organisationen sowie der für die Strafverfolgung, Grenzkontrollen und Aus- und Einfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden zu verstärken.

(8)

In der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wird bestätigt, dass die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen erforderlich ist, um viele Ziele für nachhaltige Entwicklung, darunter jene in Bezug auf Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen, Armutsminderung, Wirtschaftswachstum, Gesundheit, Geschlechtergleichstellung und sichere Städte, zu verwirklichen. So haben sich alle Staaten im Rahmen der Zielvorgabe 16.4 für nachhaltige Entwicklung dazu verpflichtet, illegale Finanz- und Waffenströme deutlich zu verringern.

(9)

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat in seiner am 24. Mai 2018 vorgelegten Agenda für die Abrüstung mit dem Titel „Securing our Common Future“ (Sicherung unserer gemeinsamen Zukunft) dazu aufgerufen, die übermäßige Anhäufung von konventionellen Waffen und den unerlaubten Handel damit zu bekämpfen und länderbezogene Ansätze für Kleinwaffen zu unterstützen.

(10)

Der Rat hat am 25. Oktober 2012 den Beschluss 2012/662/GASP (1) zur Unterstützung von Maßnahmen zur Verringerung der Gefahr des illegalen Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der übermäßigen Anhäufung dieser Waffen im Raum der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und am 4. August 2017 den Beschluss (GASP) 2017/1424 (2) zur Unterstützung von Maßnahmen der OSZE zur Verringerung der Gefahr des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen, leichten Waffen und konventioneller Munition sowie von deren übermäßiger Anhäufung in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und in Georgien angenommen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Mit diesem Beschluss sollen die Kapazitäten des staatlichen Grenzschutzes der Ukraine, des Innenministeriums der Ukraine und des staatlichen Fiskaldienstes/staatlichen Zolldienstes der Ukraine zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in der Ukraine verstärkt werden.

(2)   Gemäß Absatz 1 werden mit dem Beschluss die folgenden Ziele verfolgt:

a)

Ausbau der Fähigkeiten des staatlichen Grenzschutzes, des Innenministeriums und des staatlichen Fiskaldienstes/staatlichen Zolldienstes der Ukraine hinsichtlich der Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen;

b)

Verbesserung der Überwachungskapazitäten des Innenministeriums hinsichtlich der Kontrolle der Herstellung, Kennzeichnung und Registrierung von Waffen, Munition und Explosivstoffen nach Maßgabe des bei der Bedarfsermittlung festgestellten Bedarfs;

c)

Verbesserung der operativen Kapazitäten des Innenministeriums und der ihm unterstellten nationalen Polizei der Ukraine hinsichtlich der Forensik, Analyse, Ermittlung, Rückverfolgung und Untersuchung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen;

d)

Stärkung der Kapazitäten des Innenministeriums zur Verbesserung des gesetzgeberischen Vorgehens zur Regulierung und Kontrolle der Verschiebung und der Verwendung von Waffen, Munition und Explosivstoffen sowie zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Gefahren im Zusammenhang mit dem unerlaubten Besitz und Missbrauch von Waffen, Munition und Explosivstoffen sowie dem unerlaubten Handel damit gemäß dem bei der Bedarfsermittlung festgestellten Bedarf;

e)

Verbesserung der behördenübergreifenden Koordinierung und Zusammenarbeit zur Entwicklung strategischer Ansätze, Datenerhebungen und Analysen für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in der Ukraine entsprechend dem bei der Bedarfsermittlung festgestellten Bedarf.

(3)   Gemäß Absatz 2 unterstützt die Union folgende Maßnahmen:

a)

Verbesserung des einschlägigen normativen und rechtlichen Rahmens;

b)

Erhebung, Zusammenstellung und Austausch wichtiger Daten, einschließlich der Entwicklung und Vereinheitlichung elektronischer Datenbanken;

c)

Ausbau der Kapazitäten der einschlägigen Einrichtungen;

d)

Durchführung von Schulungen;

e)

Beschaffung von Spezialausrüstung und -infrastruktur, einschließlich Kapazitäten für den Einsatz von Sprengstoffspürhunden;

f)

Schaffung von Plattformen für eine bessere Koordinierung zwischen den nationalen Behörden und Klärung der Mandate für eine leichtere Zusammenarbeit und einen leichteren Informationsaustausch;

g)

Sensibilisierung der allgemeinen Öffentlichkeit;

h)

Austausch und Zusammenarbeit auf regionaler und internationaler Ebene.

(4)   Begünstigte des Projekts sind die nationalen Behörden der Ukraine, die für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen zuständig sind. Dabei handelt es sich in erster Linie um folgende nationale Behörden: den staatlichen Grenzschutz, das Innenministerium und die ihm unterstellte nationale Polizei der Ukraine sowie den staatlichen Fiskaldienst/staatlichen Zolldienst. Andere zuständige nationale Behörden — wie der Sicherheitsdienst der Ukraine — werden fallweise eingebunden.

(5)   Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang enthalten.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.

(2)   Die technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts (im Folgenden „Projekt“) erfolgt durch das Sekretariat der OSZE.

(3)   Das OSZE-Sekretariat nimmt seine Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem OSZE-Sekretariat.

Artikel 3

(1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des von der Union finanzierten Projekts beträgt EUR 5 151 579.

(2)   Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie die erforderliche Finanzierungsvereinbarung mit dem OSZE-Sekretariat. In der Finanzierungsvereinbarung wird festgehalten, dass das OSZE-Sekretariat zu gewährleisten hat, dass dem Unionsbeitrag die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.

(4)   Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Finanzierungsvereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Finanzierungsvereinbarung geschlossen wird.

Artikel 4

(1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat über die Durchführung dieses Beschlusses auf der Grundlage ausführlicher Berichte des OSZE-Sekretariats, die regelmäßig alle sechs Monate von diesem erstellt werden. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Evaluierung durch den Rat.

(2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts.

Artikel 5

(1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2)   Die Geltungsdauer des Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsvereinbarung. Sie endet jedoch sechs Monate nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses, falls innerhalb dieses Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist.

Geschehen zu Brüssel am 2. Dezember 2019.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

M. OHISALO


(1)  Beschluss 2012/662/GASP des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Unterstützung von Maßnahmen zur Verringerung der Gefahr des illegalen Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der übermäßigen Anhäufung dieser Waffen im Raum der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) (ABl. L 297 vom 26.10.2012, S. 29).

(2)  Beschluss (GASP) 2017/1424 des Rates vom 4. August 2017 zur Unterstützung von Maßnahmen der OSZE zur Verringerung der Gefahr des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen, leichten Waffen und konventioneller Munition sowie von deren übermäßigen Anhäufung in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Georgien (ABl. L 204 vom 5.8.2017, S. 82).


ANHANG

UMFASSENDES PROGRAMM DER OSZE ZUR UNTERSTÜTZUNG DER ANSTRENGUNGEN DER UKRAINE BEI DER BEKÄMPFUNG DES UNERLAUBTEN HANDELS MIT WAFFEN, MUNITION UND EXPLOSIVSTOFFEN

1.   Hintergrund

In den letzten Jahren war die Ukraine mit erheblichen Sicherheitsrisiken und Herausforderungen in Bezug auf die Verbreitung unerlaubter Waffen, Munition und Explosivstoffe (WME) über ihre Grenzen und auf ihrem Hoheitsgebiet konfrontiert. Diese haben sich insbesondere aufgrund der Krise innerhalb und im Umfeld der Ukraine verschärft, wie die Fälle von unerlaubtem Besitz, Missbrauch und Handel mit WME zeigen.

Die Lage in der Ukraine gibt nach wie vor Anlass zur Sorge und stellt in der Strategie der EU gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW) sowie zugehörige Munition (im Folgenden „SALW-Strategie der EU“) eine wichtige Herausforderung dar. In der SALW-Strategie der EU wird Folgendes ausgeführt: „Die derzeitige Instabilität in Osteuropa hat das Ausmaß des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen in verschiedenen Ländern der Region wie der Ukraine wachsen lassen. Dies stellt langfristig eine erhebliche Sicherheitsbedrohung sowohl für die Ukraine als auch für die EU dar. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine in dieser Frage ist somit im beiderseitigen Interesse. Die EU setzt ihre bilaterale Zusammenarbeit mit der Ukraine und anderen Ländern der Region fort und behandelt die Frage der Bekämpfung unerlaubter SALW systematisch im Rahmen eines jeden Dialogs über Sicherheitsfragen mit den Partnerländern der Nachbarschaft.“

So sind im Rahmen der SALW-Strategie der EU für die Östliche Nachbarschaft im Allgemeinen und die Ukraine im Besonderen folgende Maßnahmen vorgesehen:

„Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen/SALW im Rahmen des Dialogs über Sicherheitsfragen mit Partnerländern der Nachbarschaft wie der Ukraine behandeln.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden Kanäle für die Kommunikation zwischen Experten der EU und der Ukraine einrichten, eine Kontaktstelle benennen, die für eine reibungslose Zusammenarbeit sorgt, Sensibilisierungsmaßnahmen durchführen, bewährte Verfahren und Fachwissen austauschen und den Bedarf an Schulungs- und anderen Unterstützungsmaßnahmen zur Stärkung der Kapazitäten der Ukraine in diesem Bereich ermitteln.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden weiterhin im Rahmen des ständigen Runden Tisches mit der Ukraine zusammenarbeiten, um das drängende Problem des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen und der damit verbundenen Risiken, wenn diese Waffen in die Hände von Terroristen und organisierten kriminellen Gruppen gelangen, anzugehen.“

Auf der Grundlage des ursprünglichen Antrags des staatlichen Grenzschutzes der Ukraine (SBGS) vom Mai 2016 führte das OSZE-Sekretariat eine Bedarfsermittlung im Hinblick auf die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen innerhalb und über die Grenzen der Ukraine (im Folgenden „Bedarfsermittlung“) durch. An der im April 2018 veröffentlichten Bedarfsermittlung waren mehrere für die Regulierung von WME, die Strafverfolgung und die Sicherheit zuständige Ministerien und Behörden beteiligt. Dabei erwies sich die gegenwärtige Vorgehensweise zur Aufdeckung und Eindämmung des unerlaubten Handels mit WME innerhalb und über die Grenzen der Ukraine als verbesserungsbedürftig. Die Unterstützung bei der Entwicklung der personellen und technischen Ressourcen, der Ausarbeitung klar verständlicher Rechtsvorschriften und bei der Koordinierung zwischen den Behörden sowie die internationale Unterstützung und Zusammenarbeit müssen verstärkt werden. Die Bedarfsermittlung bildet auch den Ausgangspunkt für die Bereitstellung technischer Hilfe und institutioneller Unterstützung für den Aufbau von Kapazitäten der ukrainischen Behörden zur ganzheitlichen und nachhaltigen Bekämpfung des Handels mit WME.

Die wichtigsten in der Ukraine für die Regulierung von WME, die Strafverfolgung und die Sicherheit zuständigen Ministerien und Behörden haben auf einem Treffen auf hoher Ebene am 7. Juni 2018 in Kiew die Ergebnisse der Bedarfsermittlung bestätigt. Sie bekräftigten ihr eindeutiges Verständnis der gegenwärtigen und sich abzeichnenden Bedrohungen im Bereich des unerlaubten Handels mit WME und ihre Zusagen zur Verbesserung der Lage vor Ort. Sie stimmten hierbei auch dem anhand der Bedarfsermittlung erstellten Fahrplan zu, der sich auf einen integrierten, umfassenden und kooperativer Ansatz stützt, um einen wirksamen Kapazitätsaufbau und ein effizientes Funktionieren des Systems zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME in der Ukraine zu erreichen.

Dieselben Behörden kamen am 12. März 2019 in Kiew zu einem zweiten Treffen auf hoher Ebene zusammen, bei dem sich deutliche Fortschritte bei den Beratungen über die Herausforderungen, den tatsächlichen Bedarf und die Initiativen für die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME innerhalb und über die Grenzen der Ukraine abzeichneten. Darüber hinaus wurden bei dem Treffen auch nationale und internationale Zusagen zur Verstärkung der Maßnahme erteilt.

Mehrere für Strafverfolgung und Sicherheit zuständige Ministerien und Behörden haben mit einem amtlichen Schreiben ihr Interesse bekundet und um Zusammenarbeit mit dem OSZE-Sekretariat zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME gebeten, nämlich der SBGS im Mai 2016, der staatliche Fiskaldienst(SFS)/staatliche Zolldienst (SCS) im Juli 2018 sowie das Innenministerium der Ukraine im März 2019. Diese Ministerien und Behörden haben den OSZE-Projektkoordinator in der Ukraine um Unterstützung bei der praktischen Umsetzung der Projektmaßnahmen schon vor Mitte September 2019 ersucht.

2.   Gesamtziel

Stärkung der Kapazitäten der ukrainischen Behörden für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen.

3.   Beschreibung der Maßnahme

Die Maßnahme gründet sich auf die Ergebnisse und Empfehlungen der Bedarfsermittlung des OSZE-Sekretariats im Hinblick auf die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME innerhalb und über die Grenzen der Ukraine. Darüber hinaus wurde sie als Reaktion auf die vom SGBS, dem SFS und dem Innenministerium der Ukraine an das OSZE-Sekretariat und den OSZE-Projektkoordinator in der Ukraine (PCU) gerichtete ausdrückliche Ersuchen um Zusammenarbeit und Unterstützung weiterentwickelt. Auf den Eingang der Ersuchen folgten umfassende technische Beratungen zwischen der OSZE und den genannten staatlichen Akteuren.

In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen ukrainischen Behörden hat die OSZE drei Projekte vorbereitet, die auf verschiedene Aspekte ihrer Mandate zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME ausgerichtet sind. Die Projekte werden in einem einheitlichen und umfassenden Programm zusammengefasst, um die Sicherheit in der Ukraine insgesamt zu verbessern. Mit dem umfassenden Programm wird die Strategie der EU gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW) sowie zugehörige Munition von 2018 mit besonderen Maßnahmen in der östlichen Nachbarschaft unterstützt.

3.1.   Projekt 1: Unterstützung des staatlichen Grenzschutzes der Ukraine bei der Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen (WME)

3.1.1.   Projektziel

Ziel des Projekts ist die Unterstützung des staatlichen Grenzschutzes der Ukraine (SBGS) zur Verbesserung seiner Fähigkeit, den unerlaubten Handel mit WME zu verhüten und zu bekämpfen.

3.1.2.   Projektbeschreibung

Der SBGS ist eine der für die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME zuständigen Strafverfolgungsbehörden in der Ukraine. Er ist dafür verantwortlich, die Unverletzlichkeit der Staatsgrenzen und den Schutz der Hoheitsrechte der Ukraine innerhalb ihrer ausschließlichen (Meeres-)Wirtschaftszone sicherzustellen.

Mit dem Projekt sollen erwiesene Kapazitätslücken beim SBGS geschlossen werden, indem: a) Schulungskapazitäten sowie technische und operative Kapazitäten für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME entwickelt werden; und b) international bewährte Verfahren weitergegeben und Informationen insbesondere mit den EU-Mitgliedstaaten, den Partnern im Westbalkan und den Staaten in der Nachbarschaft ausgetauscht werden.

3.1.3.   Voraussichtliches Projektergebnis

Projektergebnis 1: Bessere Fähigkeiten des SBGS zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME

Indikatoren:

verstärkte Kompetenzen (auf organisatorischer und technischer Ebene sowie in Bezug auf Fachkenntnisse) des mit dem Projekt geförderten Personals des Grenzschutzes in den einschlägigen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, Analyse- und Ermittlungseinheiten sowie Einsatzkräfte zur Unterstützung der Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME, die dann in deren regulären Arbeitsprozessen angewendet werden;

Kooperationsmaßnahmen und Expertenvernetzung — im nationalen, subregionalen und internationalen Kontext —, die zur Interoperabilität der Projektbegünstigten mit ihren Partnern beitragen und in den regulären Arbeitsprozessen der zuständigen Einheiten und Einrichtungen der Projektbegünstigten angewendet werden;

dokumentierte Ergebnisse von Evaluierungen und Qualitätsmanagementkonzepten, die weitergegeben und in der Praxis angewendet und zum Zwecke des Kapazitätsaufbaus von den Projektbeteiligten (primäre und sekundäre Projektbegünstigte, Gebergemeinschaft und OSZE) berücksichtigt werden.

3.1.4.   Projektmaßnahmen

3.1.4.1.   Umfassendes Schulungsprogramm für den Grenzschutz der Ukraine für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME entsprechend dem bei der Bedarfsermittlung ermittelten Bedarf

Die Maßnahme umfasst Folgendes:

ein umfassendes Schulungsprogramm zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME, bei dem ein zweistufiger Ansatz verfolgt wird, und zwar: a) durch die Entwicklung und Verbesserung der erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Einstellungen von Ausbildern und Betreuern — d. h. der Ansatz „Ausbildung der Ausbilder“; und b) durch die Entwicklung und Verbesserung von Fachwissen in Nischenbereichen wie Risikoanalyse und Profiling, kriminalistische Analyse, Einführung neuer und aktualisierter technischer Mittel, Technologien und Verfahren.

3.1.4.2.   Programm zur Unterstützung des SBGS im Hinblick auf die Ausrüstung für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME entsprechend dem bei der Bedarfsermittlung ermittelten Bedarf

Dazu gehört Folgendes:

Bereitstellung — in begrenztem Umfang — von ortsfester und mobiler Ausrüstung sowie anderer Arten von technischen Mitteln und Technologien zur Unterstützung der Erprobung, Evaluierung und Einführung neuer technologischer und verfahrenstechnischer Lösungen zur Aufdeckung des unerlaubten Handels mit WME. Die Ausrüstung wird ausgewählten Organisationsstrukturen innerhalb des SBGS bereitgestellt, d. h. Einheiten der Grenzkontrolle (konzentriert auf den Norden und den Nordwesten der Ukraine), Kommandostrukturen und Bildungseinrichtungen. Darüber hinaus wird die Maßnahme in ein umfassendes Schulungsprogramm integriert, d. h., sie schafft eine breitere Schulungs- und Ausrüstungsinitiative für den SBGS. Die bereitgestellte Ausrüstung wird im Einklang mit dem bei der Bedarfsermittlung ermittelten Bedarf stehen.

3.1.4.3.   Programm zur Unterstützung des Grenzschutzes der Ukraine durch Diensthunde für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME entsprechend dem bei der Bedarfsermittlung ermittelten Bedarf

Dazu gehört Folgendes:

Veranstaltung von Austauschbesuchen, um einschlägiges Fachpersonal des Grenzschutzes und Ausbilder mit internationalen Erfahrungen und bewährten Verfahren bei der Nutzung von Diensthunden für die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME vertraut zu machen und die Vernetzung von Experten zu unterstützen, und

Überprüfung und Aktualisierung von Schulungsmethoden und operativen Verfahren bei der Nutzung von Diensthunden für die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME.

3.2.   Projekt 2: Unterstützung des ukrainischen Innenministeriums (MIA) und der ihm unterstellten nationalen Polizei der Ukraine (NPU) bei der Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen

3.2.1.   Projektziel

Ziel des Projekts ist die Unterstützung des MIA und der ihm unterstellten NPU bei der Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME.

3.2.2.   Projektbeschreibung

Das MIA ist eine zentrale nationale Behörde der Ukraine, die nicht nur den erlaubten Einsatz von WME reguliert und kontrolliert, sondern auch operative und Koordinierungsmaßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME entweder direkt oder durch ihre untergeordneten Stellen ausführt.

Mit dem Projekt sollen erwiesene Fähigkeitslücken im MIA angegangen werden, um den unerlaubten Handel mit WME wirksam zu verhüten und zu bekämpfen; hierfür wird die Verbesserung folgender Bereiche unterstützt: a) der Aufsichtskapazitäten bei der Kontrolle der legalen Herstellung, Kennzeichnung und Registrierung von WME; b) der operativen Kapazitäten in den Bereichen Forensik, Analyse, Aufdeckung und Untersuchung des unerlaubten Handels mit WME; c) der legislativen Mechanismen zur Regulierung und Kontrolle des erlaubten Verkehrs und Einsatzes von WME sowie zur Sensibilisierung für den unerlaubten Besitz und den Missbrauch von WME sowie den unerlaubten Handel damit; und d) der Koordinierungs- und Kooperationsmechanismen zur Unterstützung gemeinsamer strategischer und operativer Konzepte für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME mit den anderen einschlägigen nationalen Behörden.

3.2.3.   Voraussichtliche Projektergebnisse

Projektergebnis 1: Stärkung der Aufsichtskapazitäten des MIA bei der Kontrolle der Herstellung, Kennzeichnung und Registrierung von WME, gemäß dem bei der Bedarfsermittlung festgestellten Bedarf.

Indikatoren:

Änderungen und Vorschläge zum nationalen Rechtsrahmen und zu den Regelungen und Verwaltungsverfahren des MIA für die Kontrolle der Herstellung, Kennzeichnung und Registrierung von WME in der Ukraine;

Änderungen und Vorschläge zum nationalen Rechtsrahmen und zu den Regelungen und Verwaltungsverfahren des MIA zur Verhütung der unerlaubten Herstellung von Feuerwaffen durch die Verwendung von 3-D-gedruckten Teilen, die unerlaubte Reaktivierung deaktivierter Feuerwaffen, die handwerkliche Eigenfertigung von Feuerwaffen und die unerlaubte Umwandlung von für unscharfe Munition bestimmten Schreckschuss- und Signalwaffen oder Flobert-Waffen;

einheitlicher elektronischer WME-Klassifikator, der zur Einführung für eine regelmäßige Verwendung im MIA und anderen interessierten Regierungsstellen entwickelt, erprobt und reguliert sowie in das WME-Registriersystem des MIA integriert wurde.

Projektergebnis 2: Stärkung der operativen Kapazitäten des MIA und der NPU in den Bereichen Forensik, Analyse, Aufdeckung, Rückverfolgung und Untersuchung des unerlaubten Handels mit WME

Indikatoren:

bessere politische, operative und technische Fähigkeiten in Verbindung mit dem unerlaubten Handel mit WME sowie bessere Kenntnisse, Kompetenzen und Herangehensweisen des Personals des MIA im Zusammenhang mit forensischer Arbeit, einschließlich der Rückverfolgung beschlagnahmter Feuerwaffen, die dann in den regulären Arbeitsprozessen zur Anwendung gelangen;

bessere politische, operative und technische Fähigkeiten der NPU für die Bekämpfung und Aufdeckung von unerlaubtem Handel mit WME, einschließlich unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen und unerlaubter Explosivstoffe, sowie bessere Kenntnisse, Kompetenzen und Herangehensweisen des Personals der NPU, die dann in den regulären Arbeitsprozessen zur Anwendung gelangen.

Projektergebnis 3: Stärkung der Kapazitäten des MIA für die Verbesserung der legislativen Mechanismen zur Regulierung und Kontrolle des Verkehrs und Einsatzes von WME sowie zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Risiken im Zusammenhang mit dem unerlaubten Besitz und dem Missbrauch von WME sowie dem unerlaubten Handel damit, gemäß dem bei der Bedarfsermittlung festgestellten Bedarf.

Indikatoren:

klares Verständnis der Wahrnehmung, des Bedarfs und der Ansichten in der ukrainischen Gesellschaft und den Zielgruppen zur Regulierung und Kontrolle des Verkehrs und Einsatzes von Feuerwaffen und zu anderen Fragen im Zusammenhang mit WME;

stärkere Sensibilisierung der ukrainischen Bürgerinnen und Bürger für die Risiken im Zusammenhang mit dem unerlaubten Besitz und dem Missbrauch von WME sowie dem unerlaubten Handel damit, mittels Durchführung von Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit;

umfassende Bewertung und Lückenanalyse des nationalen Rechtsrahmens für die Regulierung und Kontrolle des Verkehrs und Einsatzes von WME;

Änderungen und Vorschläge zum nationalen Rechtsrahmen für die Regulierung und Kontrolle des Verkehrs und Einsatzes von WME.

Projektergebnis 4: bessere Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Behörden, wodurch strategische Ansätze sowie Datenerhebung und -analyse für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME in der Ukraine entwickelt werden, gemäß dem bei der Bedarfsermittlung festgestellten Bedarf.

Indikatoren:

wirksame Umsetzung von Koordinierungs- und Kooperationsmechanismen im Hinblick auf eine harmonisierte Planung, Entwicklung, Durchführung (einschließlich Überwachung und Kontrolle) und Bewertung eines gemeinsamen strategischen Ansatzes;

wirksame Einführung und Nutzung harmonisierter nationaler statistischer Indikatoren über den unerlaubten Handel mit WME in der Ukraine;

Ausarbeitung von Empfehlungen für eine bessere Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Behörden und deren Vorlage an eine nationale Koordinierungsstelle (NCB) im Bereich der Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW);

Verbesserung der Analysefähigkeiten und institutionalisierte Analyse von Daten zu unerlaubten Feuerwaffen.

3.2.4.   Projektmaßnahmen

3.2.4.1.   Förderung und Übertragung internationaler und europäischer Normen und bewährten Verfahren für die Kontrolle der Herstellung, Kennzeichnung und Registrierung von WME in der Ukraine, einschließlich Verhütung der unerlaubten Herstellung von WME durch unerlaubte Reaktivierung, Umwandlung oder andere Methoden.

Dazu gehört Folgendes:

Bereitstellung einer maßgeschneiderten Fachschulung für Entscheidungsträger und führende Experten des MIA, einschließlich der Abteilung für Lizenzvergabe, des Wissenschafts- und Forschungszentrums für Kriminalität und Kriminologie, der nationalen Polizei und anderer Strafverfolgungsbehörden; und

Durchführbarkeitsstudie über die Kennzeichnung von Feuerwaffen in den Strafverfolgungsbehörden der Ukraine und in zivilem Besitz mit Schwerpunkt auf Postproduktion und Kennzeichnung von Einfuhren.

3.2.4.2.   Entwicklung und Inbetriebnahme des einheitlichen elektronischen WME-Klassifikators und dessen Aufnahme in das WME-Registriersystem

Dazu gehört Folgendes:

Entwicklung und Erprobung eines einheitlichen elektronischen WME-Klassifikators und

technische Unterstützung für die Inbetriebnahme des einheitlichen elektronischen WME-Klassifikators und Schulung für dessen Aufnahme in das WME-Registriersystem des MIA (bis zu 25 Schulungseinheiten).

3.2.4.3.   Förderung bewährter Verfahren und Wissenstransfer im Bereich Forensik und Ermittlungen zu unerlaubtem Handel mit WME

Dazu gehört Folgendes:

Bereitstellung von zwei maßgeschneiderten Fachschulungen für führende Experten des MIA, einschließlich des Wissenschafts- und Forschungszentrums für Kriminalität und Kriminologie und der nationalen Polizei sowie anderer Strafverfolgungsbehörden wie des staatlichen Zolldienstes und der Generalstaatsanwaltschaft. Die vorläufige Liste der Schulungseinheiten umfasst: Anforderungen und Techniken der Kennzeichnung von eingeführten Feuerwaffen, Tatortsicherung (polizeiliche Ersteinschreiter), Tatortuntersuchung und -sicherung, Einsammlung und Untersuchung von Beweismitteln (Kriminaltechniker), Unterstützung inländischer und internationaler Rückverfolgung (Labortechniker) und Entwicklung, Verständnis und Verbreitung ballistischer Erkenntnisse im Zusammenhang mit Feuerwaffenkriminalität.

3.2.4.4.   Förderung bewährter Verfahren, Wissenstransfer und Programm zur Unterstützung bei der Ausrüstung in Bezug auf die Bekämpfung und Aufdeckung von unerlaubtem Handel mit WME für die NPU

Dazu gehört Folgendes:

Bereitstellung einer maßgeschneiderten Fachschulung für führende Experten der nationalen Polizei und anderer Strafverfolgungsbehörden wie der SBGS und SFS/SCS der Ukraine sowie Anbindung an das europäische Netz nationaler Strafverfolgungsbeamter gegen Feuerwaffen im Rahmen der EMPACT-Plattform; und

Bereitstellung begrenzter Mengen an technischer Ausrüstung für die kriminalpolizeilichen Ermittlungsstellen der NPU zur Unterstützung von neuen Methoden und technischen Lösungen zur Bekämpfung und Aufdeckung von unerlaubtem Handel mit WME.

3.2.4.5.   Nationale öffentliche Meinungsumfrage, Studie der Hintergründe und Beweggründe sowie Sensibilisierungs- und Kommunikationskampagnen zu Risiken im Zusammenhang mit dem unerlaubten Besitz und dem Missbrauch von WME sowie dem unerlaubten Handel damit.

Dazu gehört Folgendes:

Forschung und Analyse der öffentlichen Meinung zum unerlaubten Besitz und zum Missbrauch von WME sowie zum unerlaubten Handel damit;

eingehende Studie der Hintergründe und Beweggründe einschließlich Diskussionen mit Zielgruppen über den unerlaubten Besitz und den Missbrauch von WME sowie den unerlaubten Handel damit; und

Sensibilisierungs- und Kommunikationskampagnen über gesetzliche Regelungen und Risiken im Zusammenhang mit dem illegalen Besitz und dem Missbrauch von WME sowie dem unerlaubten Handel damit, einschließlich einer Folgenabschätzung.

3.2.4.6.   Förderung der Verbesserung der legislativen Mechanismen für die Regulierung und Kontrolle des Verkehrs und Einsatzes von WME und deren Umsetzung.

Dazu gehört Folgendes:

umfassende Bewertung und Lückenanalyse der derzeitigen Rechtsvorschriften und Regelungen zur Verwaltung und Kontrolle des Verkehrs und Einsatzes von WME, einschließlich internationaler Abkommen und Rechtsvorschriften, Unterstützung bei der Übersetzung und Bewertung der praktischen Umsetzung; und

Bereitstellung von fachlicher Unterstützung zur Gestaltung und Abfassung von Rechtsvorschriften für die Regulierung und Kontrolle des Verkehrs und Einsatzes von WME, einschließlich Erwägung der Angleichung von Rechtsvorschriften und Regelungen an die internationalen Regelungen und Normen, die für die Ukraine von Bedeutung sind.

3.2.4.7.   Förderung der Entwicklung eines strategischen Ansatzes für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME in der Ukraine

Dazu gehört Folgendes:

Sensibilisierung, Bereitstellung von Beratung und fachlicher Unterstützung für die Errichtung einer permanenten, behördenübergreifenden NCB im Bereich der Kontrolle von SALW, die aus den einschlägigen zuständigen nationalen Behörden der Ukraine zusammengesetzt ist (sechs förmliche Sitzungen); die NCB wird durch dieses Projekt weiterentwickelt und steht unter dem Vorsitz des MIA; und

Erfassung und Führung eines Verzeichnisses aller Initiativen im Bereich der SALW in der Ukraine, einschließlich Informationen zu den Ressourcen der Gebergemeinschaft.

3.2.4.8.   Förderung der Entwicklung eines Systems für behördenübergreifende Erhebung, Analyse und Verbreitung von Daten über den unerlaubten Besitz und den Missbrauch von WME sowie den unerlaubten Handel damit

Dazu gehört Folgendes:

Förderung einer gemeinsamen Methode für die Erstellung, die Erfassung, den Vergleich und die Nutzung amtlicher Statistiken, gemeinsamer und miteinander vergleichbarer Leistungsindikatoren und eines gemeinsamen Formats, das für den automatisierten Austausch von Informationen über den unerlaubten Besitz und den Missbrauch von WME sowie den unerlaubten Handel damit notwendig ist; und

Bereitstellung von zwei Schulungseinheiten zur Datenerhebung und -analyse, einschließlich Risiko- und Bedrohungsbewertung;

Bereitstellung von Unterstützung für die Erstellung eines Analyseberichts über Methoden und Routen des unerlaubten Handels, der aus den von den ukrainischen Behörden erhobenen Daten zusammengestellt wird;

Förderung der nicht aufgeschlüsselten Datenerhebung und des behördenübergreifenden Datenaustauschs zwischen den einschlägigen zuständigen nationalen Behörden.

3.3.   Projekt 3: Unterstützung des staatlichen Fiskaldienstes/staatlichen Zolldienstes (SFS/SCS) der Ukraine bei der Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME

3.3.1.   Projektziel

Ziel des Projekts ist die Unterstützung des SFS/SCS im Hinblick auf die Verbesserung der Fähigkeit, den unerlaubten Handel mit WME zu verhüten und zu bekämpfen.

3.3.2.   Projektbeschreibung

Der SFS/SCS hat den Auftrag, Schmuggel zu verhüten und dagegen vorzugehen und Verstöße gegen die Zollvorschriften an den Grenzübergangsstellen an der Staatsgrenze der Ukraine, in den See- und Binnenhafenzonen, den Flughäfen, den Bahnhöfen und an anderen im Zollkodex der Ukraine festgelegten Orten zu bekämpfen. Dies schließt Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME ein.

Mit dem Projekt sollen erwiesene Fähigkeitslücken innerhalb des SFS a) bei den Schulungsfähigkeiten sowie den technischen und operativen Fähigkeiten bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen; und b) bei der Weitergabe internationaler bewährter Verfahren sowie beim Informationsaustausch insbesondere mit den EU-Mitgliedstaaten, den Partnern im Westbalkan und den Staaten in der Nachbarschaft angegangen werden.

3.3.3.   Voraussichtliche Projektergebnisse

Projektergebnis 1: bessere Kapazitäten des SFS/SCS zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME

Indikatoren:

verstärkte Kompetenzen des mit dem Projekt geförderten Personals in den einschlägigen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, Analyse- und Ermittlungseinheiten und Einsatzeinheiten bei der Unterstützung der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME, die dann in den regulären Arbeitsprozessen zur Anwendung gelangen;

verstärkte organisatorische und technische Kapazitäten der Projektbegünstigten in den einschlägigen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, Analyse- und Ermittlungseinheiten und Einsatzeinheiten bei der Unterstützung der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME, die dann in den regulären Arbeitsprozessen zur Anwendung gelangen;

Kooperationsmaßnahmen und Expertenvernetzung — im nationalen, subregionalen und internationalen Kontext —, die zur Interoperabilität der Projektbegünstigten mit ihren Partnern beitragen und in den regulären Arbeitsprozessen der zuständigen Einheiten und Einrichtungen der Projektbegünstigten zur Anwendung gelangen;

dokumentierte Ergebnisse von Evaluierungen und Qualitätsmanagementkonzepten, die weitergegeben und in die Praxis umgesetzt und für Kapazitätsaufbauzwecke von den Projektbeteiligten (primäre und sekundäre Projektbegünstigte, Gebergemeinschaft und OSZE) berücksichtigt werden.

3.3.4.   Projektmaßnahmen

3.3.4.1.   Umfassendes Schulungsprogramm zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME für den SFS/SCS gemäß dem bei der Bedarfsermittlung festgestellten Bedarf.

Dazu gehört Folgendes:

umfassendes Schulungsprogramm zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME nach einem zweigleisigen Ansatz: a) durch die Entwicklung und Verbesserung der erforderlichen Kenntnisse und Einstellungen von Ausbildern und Erziehern — d. h. der Ansatz „Ausbildung der Ausbilder“; und b) durch die Entwicklung und Verbesserung von Fachwissen in Nischenbereichen wie Verstößen gegen das Zollrecht, Einsatz von Teams mit Diensthunden sowie Schulungen zu neuen und aktualisierten technischen Mitteln, Technologien und Verfahren.

3.3.4.2.   Programm zur Unterstützung bei der Ausrüstung zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME für den SFS/SCS gemäß dem bei der Bedarfsermittlung festgestellten Bedarf.

Dazu gehört Folgendes:

Bereitstellung — in begrenztem Umfang — von ortsfester und mobiler Ausrüstung sowie anderer Arten von technischen Mitteln und Technologien zur Unterstützung der Erprobung, Evaluierung und Einführung neuer technologischer und verfahrenstechnischer Lösungen zur Aufdeckung des unerlaubten Handels mit WME. Die Ausrüstung wird ausgewählten Organisationsstrukturen innerhalb der Hauptverwaltungsapparate, Territorialbehörden (mit den Schwerpunkten Nord-, Nordwest und Westukraine) und Fachabteilungen des SFS/SCS bereitgestellt. Darüber hinaus wird die Maßnahme reibungslos in ein umfassendes Schulungsprogramm integriert, d. h., sie schafft eine breitere Schulungs- und Ausrüstungsinitiative für den SFS/SCS; und

technische Unterstützung für die Durchführung der Schulungsprogramme sowie deren Anpassung und Integration in die regulären Schulungspläne.

3.3.4.3.   Programm zur Unterstützung des SFS/SCS durch Diensthunde bei der Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME

Dazu gehört Folgendes:

Veranstaltung von Austauschbesuchen, um zuständiges Fachpersonal und zuständige Ausbilder des SFS/SCS mit internationaler Erfahrung und bewährten Verfahren bei der Nutzung von Diensthunde-Kapazitäten zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME vertraut zu machen und die Vernetzung von Experten zu unterstützen;

Überprüfung und Aktualisierung von Schulungsmethoden und operativen Verfahren bei der Nutzung der Diensthunde-Kapazitäten bei der Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME;

technische Unterstützung für Schulungen und mobile Lösungen zur Unterstützung von Diensthunde-Einsätzen bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME.

4.   Projektmanagement und administrative Unterstützung bei der Durchführung der Maßnahme

Speziell zuständiges Projektpersonal im OSZE-Sekretariat und im Büro des OSZE-Projektkoordinators in der Ukraine wird die Durchführung der Maßnahme und der damit verbundenen Projektmaßnahmen gemäß Abschnitt 3 koordinieren und steuern. Das speziell zuständige Projektpersonal, das in Teams für Projektmanagement und -durchführung aufgegliedert ist, wird die Entwicklung des Rahmens für die Zusammenarbeit zwischen den ukrainischen Partnern sowie die Kooperation und Koordinierung mit der internationalen Gemeinschaft weiter unterstützen.

Das speziell zuständige Personal wird folgende Aufgaben wahrnehmen:

Projektmanagement in sämtlichen Phasen des Projektzyklus;

Wahrnehmung der laufenden finanziellen Aufsicht über die Projekte;

Bereitstellung von technischem und juristischem Fachwissen zur Unterstützung der Auftragsvergabe für die Projekte;

Kontakt und Koordinierung mit anderen internationalen Organisationen und Programmen;

Wahrnehmung der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Ergebnisse der gebilligten Projekte;

Unterstützung der ukrainischen Behörden bei der Entwicklung neuer nationaler Maßnahmen zur Stärkung der Kapazitäten und der kollektiven Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME.

5.   Geschlechterperspektive

Zur Verbesserung der Wirksamkeit der politischen Maßnahmen zur WME-Kontrolle und um sicherzustellen, dass die Durchführung dieser Maßnahmen die Sicherheit für Frauen und Männer gleichermaßen verbessert, wird die Geschlechterperspektive in die mit diesem Beschluss unterstützten Maßnahmen integriert und durch technische Beratung und Fachkenntnisse sowie Ausarbeitung von Wissensprodukten und Schulungsmaßnahmen berücksichtigt.

6.   Begünstigte

Direkt Begünstigte der Maßnahme werden die für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME zuständigen nationalen Behörden der Ukraine sein. Dabei handelt es sich in erster Linie um folgende nationale Behörden: das MIA einschließlich seiner Experten- und Lizenzierungsdienste, die NPU, den SBGS und den SFS/SCS. Andere zuständige nationale Behörden — wie der Sicherheitsdienst der Ukraine — werden fallweise eingebunden.

Indirekt Begünstigte der Maßnahme sind die Bevölkerung in der Ukraine und ihren europäischen Nachbarländern, die durch den Einsatz unerlaubter WME bei kriminellen Aktivitäten und Terrorismus und durch den gewaltsamen Missbrauch von WME gefährdet sind.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind ebenfalls indirekt Begünstigte des Projekts, da ihnen die Rückmeldungen der ukrainischen Behörden über die ermittelten Schmuggelrouten für unerlaubte Waffen zugutekommen.

7.   Außenwirkung der Union

Die OSZE ergreift alle zweckdienlichen Maßnahmen, um allgemein bekannt zu machen, dass die Union die Maßnahme finanziert hat. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit den Leitlinien der Kommission für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der Europäischen Union durchgeführt. Die OSZE wird somit durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der Union in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und dabei die Rolle der Union herausstellen, die Transparenz ihres Handelns gewährleisten und der Öffentlichkeit vermitteln, warum der Beschluss gefasst wurde und warum und mit welchem Ergebnis er von der Union unterstützt wird. In den Materialien, die im Zuge des Projekts erstellt werden, wird die Flagge der Union entsprechend den Leitlinien der Europäischen Union für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge an gut sichtbarer Stelle eingefügt.

Da die beabsichtigten Tätigkeiten nach ihrer Art und Tragweite stark variieren, wird eine ganze Bandbreite von Werbeinstrumenten eingesetzt, die auch Folgendes einschließen: traditionelle Medien, Websites, soziale Medien und Informations- und Werbematerial wie etwa Infografiken, Prospekte, Newsletters, Pressemitteilungen und gegebenenfalls weitere Instrumente. Im Rahmen des Projekts in Auftrag gegebene Veröffentlichungen, öffentliche Veranstaltungen, Kampagnen, Ausrüstungslieferungen und Bauarbeiten werden entsprechend sichtbar gekennzeichnet. Um die Wirkung der Sensibilisierung von Regierung und Bevölkerung einzelner Länder, der internationalen Gemeinschaft sowie lokaler und internationaler Medien noch zu verstärken, wird jede der Zielgruppen des Projekts zielgruppengerecht angesprochen.

8.   Dauer

Auf der Grundlage der bei der Durchführung des Beschlusses (GASP) 2017/1424 gemachten Erfahrungen und unter Berücksichtigung der großen Tragweite der Maßnahme, der Zahl der Begünstigten sowie der Anzahl und Komplexität der beabsichtigten Tätigkeiten beträgt der Zeitrahmen für die Durchführung 36 Monate.

9.   Für die technische Durchführung zuständige Stelle

Mit der technischen Durchführung dieses Beschlusses werden das Konfliktpräventionszentrum (CPC) des OSZE-Sekretariats und der PCU der OSZE betraut. Die OSZE wird die Tätigkeiten im Rahmen dieses Beschlusses in Abstimmung und Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen und Agenturen durchführen, um insbesondere wirksame Synergien zu gewährleisten und Doppelarbeit zu vermeiden.

10.   Lenkungsausschuss

Der Lenkungsausschuss für dieses Projekt setzt sich aus Vertretern des Hohen Vertreters, der Delegation der EU in Kiew und der in Nummer 6 dieses Anhangs genannten, für die Durchführung zuständigen Stelle zusammen. Die dabei vom Lenkungsausschuss unterstützte durchführende Stelle stellt sicher, dass die Durchführung des Projekts in Abstimmung mit der sonstigen diesbezüglichen Unterstützung der EU für die Ukraine erfolgt; zu nennen wären die Strategie für ein integriertes Grenzmanagement (unterstützt durch das Europäische Nachbarschaftsinstrument der Kommission), die von UNDP/SEESAC umgesetzte regionale Zusammenarbeit mit dem Westbalkan auf dem Gebiet der Kontrolle von SALW (unterstützt durch die Beschlüsse (GASP) 2018/1788 (1) und (GASP) 2016/2356 (2) des Rates), die Strafverfolgungszusammenarbeit zwischen EU und Ukraine auf dem Gebiet des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen (unterstützt durch die DG HOME der Kommission, Europol und die EMPACT-Projektgruppe „Feuerwaffen“), die Arbeit der Organisation „Conflict Armament Research“ in der Ukraine (unterstützt durch den Beschluss (GASP) 2017/2283 des Rates (3)), die GSVP-Missionen der Union EUAM Ukraine und EUBAM Moldau/Ukraine und deren Tätigkeiten zur Unterstützung der Grenzkontrolle und die Arbeit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) bei Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration ehemaliger Kämpfer (unterstützt durch das Stabilitäts- und Friedensinstrument der Kommission). Der Lenkungsausschuss wird regelmäßig Vertreter der staatlichen Partner aufseiten der Ukraine einladen. Der Lenkungsausschuss kann auch Vertreter von Einrichtungen einladen, die an Projekten in der Ukraine beteiligt sind, die ein ähnliches oder damit zusammenhängendes Ziel verfolgen. Der Lenkungsausschuss überprüft die Durchführung dieses Beschlusses in regelmäßigen Abständen, mindestens aber einmal pro Halbjahr, wobei er auch elektronische Kommunikationsmittel einsetzt.

11.   Berichterstattung

Die Berichterstattung sowohl über die sachbezogenen als auch über die finanziellen Aspekte muss die gesamte in der einschlägigen Vereinbarung über die Beiträge und im beigefügten Haushaltsplan beschriebene Maßnahme abdecken, und zwar unabhängig davon, ob die Maßnahme vollständig über den Ratsbeschluss finanziert wird oder eine Kofinanzierung erfolgt.


(1)  Beschluss (GASP) 2018/1788 des Rates vom 19. November 2018 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan (ABl. L 293 vom 20.11.2018, S. 11).

(2)  Beschluss (GASP) 2016/2356 des Rates vom 19. Dezember 2016 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 348 vom 21.12.2016, S. 60).

(3)  Beschluss (GASP) 2017/2283 des Rates vom 11. Dezember 2017 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition, um die Gefahr des illegalen Handels damit zu verringern (‚iTrace III‘) (ABl. L 328 vom 12.12.2017, S. 20).