10.12.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 318/147


BESCHLUSS (GASP) 2019/2111 DES RATES

vom 9. Dezember 2019

zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa zur Verringerung der Bedrohung durch unerlaubte Kleinwaffen und leichte Waffen und zugehörige Munition

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 19. November 2018 hat der Rat die EU‑Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie zugehörige Munition mit dem Titel „Gefahren abwenden, Bürger schützen“ (im Folgenden „SALW-Strategie der EU“) angenommen.

(2)

In der SALW-Strategie der EU wird darauf verwiesen, dass in den letzten Jahren insbesondere in Südosteuropa zwar erhebliche Fortschritte erzielt wurden, doch aufgrund des Ausmaßes der Anhäufung von Kleinwaffen und leichte Waffen (im Folgenden "SALW") und zugehöriger Munition, der unzulänglichen Bedingungen für ihre Lagerung, eines weit verbreiteten unerlaubten Waffenbesitzes und einer lückenhaften Umsetzung die Kontrolle von Feuerwaffen und SALW in Teilen des westlichen Balkans nach wie vor nur begrenzt wirksam ist, was sich auf die Sicherheit in dieser Region und der EU auswirkt.

(3)

Am 10. Juli 2018 wurde das Dokument „Roadmap for a sustainable solution to the illegal possession, misuse and trafficking of Small and Light Weapons (SALW) and their ammunition in the Western Balkans by 2024“ (Fahrplan für eine dauerhafte Lösung in Bezug auf den illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW und dazugehöriger Munition und den unerlaubten Handel damit im Westbalkan bis 2024) (im Folgenden „Fahrplan“) auf dem Westbalkan-Gipfel in London verabschiedet.

(4)

In der SALW-Strategie der EU wird festgestellt, dass die Union die Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) weiter unterstützen und regionale Initiativen wie den Fahrplan berücksichtigen wird.

(5)

Die Ziele des Fahrplans, auf die sich die Partner des westlichen Balkans geeinigt haben, sind mit den Anstrengungen in der Union und den Vereinten Nationen (VN) zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und zugehöriger Munition vereinbar. Der Generalsekretär der VN hat in seiner Agenda für die Abrüstung von 2018 mit dem Titel „Securing our Common Future“ (Sicherung unserer gemeinsamen Zukunft) insbesondere dazu aufgerufen, die übermäßige Anhäufung von konventionellen Waffen und den unerlaubten Handel damit zu bekämpfen und länderbezogene Ansätze für Kleinwaffen zu unterstützen.

(6)

In der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (im Folgenden "Agenda 2030") wird bestätigt, dass die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW erforderlich ist, um viele Ziele für nachhaltige Entwicklung, darunter jene in Bezug auf Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen, Armutsminderung, Wirtschaftswachstum, Gesundheit, Geschlechtergleichstellung und sichere Städte, zu verwirklichen. So haben sich alle VN-Mitgliedstaaten im Rahmen der Zielvorgabe 16.4 der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung dazu verpflichtet, illegale Finanz- und Waffenströme deutlich zu verringern.

(7)

Am 30. Juni 2018 hat die dritte Konferenz der Vereinten Nationen zur Überprüfung der Fortschritte bei der Durchführung des Aktionsprogramms zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten ein Abschlussdokument angenommen, in dem die VN-Mitgliedstaaten ihre Zusage zur Verhütung und Bekämpfung der Umlenkung von SALW erneuern. Ferner bekräftigen die VN-Mitgliedstaaten ihre Bereitschaft, die internationale Zusammenarbeit fortzusetzen und die regionale Zusammenarbeit durch die Verbesserung von Koordinierung, Konsultation, Informationsaustausch und operativer Zusammenarbeit unter Einbeziehung der einschlägigen regionalen und subregionalen Organisationen sowie der für die Strafverfolgung, Grenzkontrollen und Aus- und Einfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden zu verstärken.

(8)

Das Projekt, das durch diesen Beschluss unterstützt wird, zielt darauf ab, die Hilfe der Union für die SALW-Kontrolle zu vertiefen und ergänzen. Bisher wurde diese Unterstützung durch die Union durch die Beschlüsse 2004/791/GASP (1), 2010/179/GASP (2), 2013/730/GASP (3) und (GASP) 2016/2356 (4) des Rates zur Unterstützung der Arbeit der SEESAC in der Region Westbalkan geleistet und trägt zur Verwirklichung der unterstützten Ziele des Regionalen Durchführungsplans für die Bekämpfung der Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen und des Fahrplans durch den Beschluss (GASP) 2018/1788 des Rates (5) bei —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Im Hinblick auf die Umsetzung der EU‑Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie zugehörige Munition mit dem Titel „Gefahren abwenden, Bürger schützen“ besteht das übergeordnete Ziel dieses Projekts, das durch diesen Beschluss unterstützt wird und in dessen Anhang näher ausgeführt ist, darin, weiter zur Verbesserung der Sicherheit in der Region Südosteuropa und in der Union beizutragen, indem gegen die von unerlaubten Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und zugehöriger Munition ausgehende Bedrohung in und aus Südosteuropa, Belarus und der Ukraine vorgegangen wird.

(2)   Mit dem Projekt, das anderen regionalen Initiativen, insbesondere dem Fahrplan für den Westbalkan, der Arbeit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und entsprechenden Tätigkeiten der Europäischen Kommission in der Region Südosteuropa im Zusammenhang mit der Waffenkontrolle und dem illegalen Waffenhandel, Rechnung trägt, werden folgende spezifische Ziele verfolgt:

Beitrag zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit, des Austauschs von Fachkenntnissen und der Weitergabe von Informationen über die SALW-Kontrolle;

weitere Unterstützung der Ausarbeitung eines Rechts- und Regelungsrahmens für SALW, Feuerwaffen und Explosivstoffe, und seiner Harmonisierung mit dem Unionsrahmen und seiner Vereinheitlichung in Südosteuropa;

Fortsetzung der Unterstützung für eine faktengestützte Politik der SALW-Kontrolle, bei der die Bedürfnisse sowohl von Männern als auch Frauen berücksichtigt werden;

Kapazitätsaufbau bei den Dienststellen von Grenz‐ und Kriminalpolizei in den Westbalkanländern für die Bekämpfung des unerlaubten Waffenhandels und ‐besitzes;

Ausbau der Kapazitäten zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen durch eine bessere Sicherung der Infrastruktur, den Abbau überschüssiger Bestände sowie Ausbildungsmaßnahmen,

Weiterführung der laufenden Arbeit zur Einrichtung der Anlaufstellen für Feuerwaffen in Südosteuropa.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") zuständig.

(2)   Die technisch-fachliche Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts erfolgt durch die SEESAC, die sich erforderlichenfalls mit dem Vorreiter der Projektgruppe „Feuerwaffen“ der Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) abstimmt.

(3)   Die SEESAC nimmt diese Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), das im Auftrag der SEESAC handelt.

Artikel 3

(1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des in Artikel 1 genannten von der Union finanzierten Projekts beträgt 11 819 605,20 EUR.

(2)   Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 2 genannten Ausgaben.

(4)   Hierfür trifft die Kommission die erforderliche Vereinbarung mit dem UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass die SEESAC zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.

(5)   Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 4 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Die Kommission unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem diese Vereinbarung geschlossen wird.

(6)   Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten.

Artikel 4

(1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Quartalsberichte der SEESAC über die Durchführung dieses Beschlusses.

(2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts.

Artikel 5

(1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 48 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 4 genannten Vereinbarung. Sie endet jedoch sechs Monate nach dem Inkrafttreten dieses Beschlusses, falls innerhalb dieses Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist.

Geschehen zu Brüssel am 9. Dezember 2019.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)  Beschluss 2004/791/GASP des Rates vom 22. November 2004 zur Verlängerung und Änderung des Beschlusses 2002/842/GASP zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2002/589/GASP betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen in Südosteuropa (ABl. L 348 vom 24.11.2004, S. 46).

(2)  Beschluss 2010/179/GASP des Rates vom 11. März 2010 zur Unterstützung der auf die Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in den westlichen Balkanstaaten im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 80 vom 26.3.2010, S. 48).

(3)  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 730/2013 der Kommission vom 29. Juli 2013 mit Durchführungsvorschriften für die Führung der Buchhaltung zum Zweck der Feststellung der Einkommen in den landwirtschaftlichen Betrieben (ABl. L 203 vom 30.7.2013, S. 6).

(4)  Beschluss (GASP) 2016/2356 des Rates vom 19. Dezember 2016 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 348 vom 21.12.2016, S. 60).

(5)  Beschluss (GASP) 2018/1788 des Rates vom 19. November 2018 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan (ABl. L 293 vom 20.11.2018, S. 11).


ANHANG

Projekt zur Unterstützung der Verringerung von illegalen Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition in Südosteuropa

1.   Einleitung und Ziele

In den letzten Jahren wurden in Südosteuropa wesentliche Fortschritte bei der Verbesserung der Waffenkontrolle und der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels erzielt, nicht zuletzt aufgrund der anhaltenden Unterstützung durch die Union. Die Region Südosteuropa gibt jedoch nach wie vor Anlass zur Sorge; sie wurde in der EU-Strategie vom 19. November 2018 gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW) sowie dazugehörige Munition mit dem Titel „Gefahren abwehren, Bürger schützen“ (im Folgenden "EU SALW-Strategie") als prioritärer Bereich bezeichnet. Illegale Feuerwaffen haben klare Auswirkungen auf die innere und äußere Sicherheit, denn sie leisten der organisierten Kriminalität und terroristischen Handlungen in der Region Südosteuropa und in der EU Vorschub. Die Einführung starker und effizienter Kontrollmechanismen in Bezug auf Transfers, Verwendung, Besitz und Lagerung von Waffen ist daher ein wichtiger Beitrag zu Frieden und Sicherheit in der Region, in Europa und in der Welt.

Um die bei der SALW-Kontrolle noch bestehenden Probleme zu bewältigen, die zuständigen Behörden bei diesen Herausforderungen noch stärker zu unterstützen und die Verpflichtung zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und Feuerwaffen und des Missbrauchs solcher Waffen zu verstärken, wurde auf dem Westbalkan-Gipfel in London am 10. Juli 2018 ein Fahrplan für eine dauerhafte Lösung des illegalen Besitzes und des Missbrauchs von SALW und dazugehöriger Munition und des unerlaubten Handels damit im Westbalkan bis 2024 (im Folgenden „Fahrplan“) verabschiedet. Der Fahrplan enthält sieben Ziele, die alle funktionalen Bereiche der Waffenkontrolle abdecken, und soll bewirken, dass der Westbalkan zu einer sichereren Region und zu einem Exporteur von Sicherheit wird, zu einer Region, in der umfassende und nachhaltige Mechanismen bestehen, die vollständig an die EU-Normen und andere internationale Normen angeglichen sind und die es ermöglichen, den unerlaubten Besitz und den Missbrauch von Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffen sowie den illegalen Handel damit zu ermitteln, zu verhindern, zu verfolgen und zu kontrollieren. Die Union hat im Jahr 2018 einen Beschluss des Rates zur Unterstützung der Umsetzung des Fahrplans (Beschluss (GASP) 2018/1788 des Rates (1)) angenommen.

Die Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) hat als ausführendes Organ des regionalen Durchführungsplans für die Bekämpfung der Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (im Folgenden "regionaler Durchführungsplan") bei der Ausarbeitung des Fahrplans geholfen. Mit dem Beschluss (GASP) 2018/1788 wird die SEESAC mit der Koordinierung und Überwachung der Umsetzung des Fahrplans beauftragt. Die Koordinierung zwischen den Institutionen, internationalen Organisationen und Gebern im Rahmen des Fahrplans wird in erster Linie durch formelle Sitzungen auf regionaler Ebene zur Koordinierung der Fahrplanumsetzung sichergestellt, bei denen das Hauptaugenmerk darauf liegt, den Fortschritt festzustellen und Informationen auszutauschen, sowie durch Bereitstellung von Unterstützung durch Experten und von technischer Unterstützung für die lokalen Sitzungen zur Koordinierung der Umsetzung des Fahrplans. Die Überwachung der Umsetzung des Fahrplans hingegen durch Erstellung von Halbjahresüberwachungs- und -bewertungsberichten, in denen anhand gemeinsam vereinbarter wesentlicher Leistungsindikatoren die Fortschritte, Probleme und Bedürfnisse bei der Umsetzung dokumentiert werden. Zusätzlich fungiert die SEESAC als Sekretariat des Multi-Partner-Treuhandfonds (MPTF) für den Fahrplan für die SALW-Kontrolle im Westbalkan, der eingerichtet wurde, um die Umsetzung des Fahrplans zu unterstützen. Die SEESAC arbeitet eng mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), der Europäischen Kommission (GD HOME, GD NEAR), Europol, der Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT), der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), INTERPOL, der NATO, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und anderen einschlägigen Gebern und internationalen Organisationen zusammen, um die Abrüstung und Waffenkontrolle in Südosteuropa zu unterstützen.

Das übergeordnete Ziel dieser Maßnahme besteht darin, weiter zur Verbesserung der Sicherheit in der Region Südosteuropa und in der EU beizutragen, indem gegen die von SALW ausgehende Bedrohung in und aus Südosteuropa, Belarus und der Ukraine vorgegangen wird. Mit ihrer Umsetzung wird somit die Unterstützung der Union für die SALW-Kontrolle durch die jüngsten Ratsbeschlüsse 2010/179/GASP (2), 2013/730/GASP (3) und (GASP) 2016/2356 (4) (dessen Geltungsdauer am 29. Dezember 2019 endet) weiter vertieft und ergänzt werden. Sie wird auch zur Verwirklichung der Ziele des regionalen Durchführungsplans und des Fahrplans, die durch den Beschluss (GASP) 2018/1788 des Rates unterstützt werden, beitragen.

Die Maßnahme wird Folgendes bewirken: Intensivierung der regionalen Zusammenarbeit, des Austauschs von Fachkenntnissen und der Weitergabe von Informationen über die SALW-Kontrolle; weitere Unterstützung der Ausarbeitung eines Rechts- und Regelungsrahmens für SALW, Feuerwaffen und Explosivstoffe, seiner Harmonisierung mit dem Unionsrahmen und seiner Vereinheitlichung in Südosteuropa; Fortsetzung der Unterstützung für eine faktengestützte Politik der SALW-Kontrolle, bei der die Bedürfnisse sowohl von Männern als auch von Frauen berücksichtigt werden; Kapazitätsaufbau bei den Dienststellen von Grenz‐ und Kriminalpolizei in den Westbalkanländern für die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und ‐besitzes; verbesserte Kapazitäten zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen durch eine bessere Sicherung der Infrastruktur, den Abbau überschüssiger Bestände sowie Ausbildungsmaßnahmen; Weiterführung der laufenden Arbeit zur Einrichtung der Anlaufstellen für Feuerwaffen in Südosteuropa.

Generell wird das Projekt zu Frieden und Sicherheit in Europa und in der Welt beitragen und gleichzeitig die regionale Stabilität verstärken, indem im Rahmen des Regionalen Kooperationsrats (Regional Cooperation Council, RCC) und partnerschaftlich mit anderen relevanten internationalen Partnern und Initiativen zusammengearbeitet wird.

Die Maßnahme wird einen unmittelbaren Beitrag zur Umsetzung der Sicherheitsstrategie der EU, der EU SALW-Strategie , des EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität (EMPACT-Projektgruppe „Feuerwaffen“), des Vertrags über den Waffenhandel, des VN-Aktionsprogramms zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter allen Aspekten, des Internationalen Rückverfolgungsinstruments, des VN-Feuerwaffenprotokolls, der Resolution 1325 (2000) des VN-Sicherheitsrates über Frauen und Frieden und Sicherheit und der VN-Agenda für die Abrüstung leisten und wird insbesondere die regionale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Gefahren, die von der Verbreitung von SALW und zugehöriger Munition ausgehen, verstärken. Die Ergebnisse des Projekts werden auch einen unmittelbaren Beitrag zur Durchführung des Ziels Nr. 16 der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung zu friedlichen und gerechten Gesellschaften leisten, insbesondere zu den Zielen Nr. 16.1 (alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern) und Nr. 16.4 (illegale Waffenströme deutlich verringern), sowie zur Durchführung des Ziels Nr. 5 zur Gleichstellung der Geschlechter. Zudem wird das Projekt zur Durchführung des Aktionsplans der Kommission gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und Explosivstoffen in der EU beitragen.

Durch das Projekt wird insbesondere Folgendes bewirkt:

Intensivierung der regionalen Zusammenarbeit, des Austauschs von Fachkenntnissen und der Weitergabe von Informationen über die SALW-Kontrolle;

Unterstützung des Kapazitätsaufbaus bei den Dienststellen von Grenz‐ und Kriminalpolizei in den Westbalkanländern für die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und ‐besitzes;

Unterstützung des weiteren Ausbaus der Kapazitäten zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen.

2.   Auswahl der Durchführungsstelle und Koordinierung mit anderen wichtigen Finanzierungsinitiativen

Die SEESAC ist eine gemeinsame Initiative des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und des Regionalen Kooperationsrats und als solche die Anlaufstelle für SALW-bezogene Tätigkeiten in Südosteuropa. Als ausführendes Organ des regionalen Durchführungsplans arbeitet sie seit 2002 gemeinsam mit Akteuren in Südosteuropa an der Umsetzung eines ganzheitlichen Ansatzes für die Eindämmung von SALW, indem sie unterschiedlichste Tätigkeiten durchführt, darunter die Förderung der regionalen strategischen und operativen Zusammenarbeit, Unterstützung der Institutionen bei der Ausarbeitung von Strategien und beim Ausbau der Kapazitäten, Sensibilisierungskampagnen und Kampagnen zum Einsammeln von SALW, Bestandsverwaltung, Abbau überschüssiger Bestände, Stärkung der Kapazitäten für die Kennzeichnung und Rückverfolgung sowie verbesserte Kontrolle der Waffenausfuhren. Somit verfügt die SEESAC nunmehr über eine einzigartige Kompetenz und Erfahrung bei der Durchführung regionaler, von mehreren Akteuren getragener Interventionen („multi-stakeholder“) vor dem Hintergrund gleichartiger politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der Partner der Region Südosteuropa und unter Gewährleistung der nationalen und regionalen Eigenverantwortung sowie der Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeiten, und hat sie sich als die führende regionale Autorität im Bereich der Eindämmung von SALW etabliert.

Die SEESAC unterhält bilaterale und multilaterale Kommunikationskanäle zu allen wichtigen Akteuren und Organisationen. In dieser Hinsicht fungiert sie als Sekretariat der regionalen Steuerungsgruppe für SALW (RSG). Darüber hinaus stellt die SEESAC das Sekretariat für die RASR-Initiative (Regional Approach to Stockpile Reduction – regionaler Ansatz für den Abbau von Beständen); ferner wurde sie als Sekretariat des MPTF für den Fahrplan für die SALW-Kontrolle im Westbalkan eingesetzt. Die SEESAC nimmt ebenfalls an den Koordinierungssitzungen SALW/Antiminenmaßnahmen teil; dabei handelt es sich um einen informellen Koordinierungsmechanismus für Maßnahmen zur SALW-Kontrolle zwischen der NATO, der Union, der OSZE, dem Büro für Abrüstungsfragen ("United Nations Office for Disarmament Affairs" – UNODA) und SEESAC. Die SEESAC leistet regelmäßig Beiträge zu den bedeutenden regionalen Foren, so auch zu den Tagungen der Justiz- und Innenminister der EU und der westlichen Balkanstaaten, dem strukturierten Informationsaustausch über SALW auf NATO-Ebene und dem Prozess auf der Ebene der Verteidigungsminister der südosteuropäischen Länder („South-Eastern Europe defence ministerial process“ – SEDM). Darüber hinaus unterhält SEESAC nach wie vor ein umfassendes Netz förmlicher und informeller Partnerschaften mit Organisationen wie dem RACVIAC-Zentrum (Regional Arms Control Verification and Implementation Assistance Centre) für Sicherheitskooperation und dem Forum der OSZE für Sicherheitskooperation . Regelmäßige Koordinierungssitzungen sowie der Informationsaustausch mit anderen VN-Einrichtungen wie dem UNODC (Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung) und UNODA werden über den VN-Koordinierungsmechanismus für Maßnahmen gegen Kleinwaffen (CASA) sowie über andere Formate ausgerichtet. Die SEESAC dient somit als regionale Drehscheibe und Anlaufstelle für ein weites Spektrum von Fragen im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors entwickelt, wobei die Eindämmung von SALW und die Verwaltung der SALW-Lagerbestände besondere Schwerpunkte bilden. Die SEESAC hält engen Kontakt zu den einschlägigen Akteuren der Union und unterstützt diese, in erster Linie die GD NEAR, die GD HOME, Europol, INTERPOL, Frontex sowie EU-geführte Initiativen wie die EMPACT Feuerwaffen und die Arbeitsgruppe der europäischen Waffenexperten. Dies ermöglicht eine wirksamere Kontaktaufnahme mit den osteuropäischen Partnern.

Gegenwärtig ist die SEESAC, die ihren Sitz in Belgrad hat, in weiten Teilen Südosteuropas tätig, so in Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo (*), der Republik Moldau, Montenegro, die Republik Nordmazedonien und Serbien; zudem ist sie in begrenztem Maße auch unterstützend in der Ukraine und Belarus tätig. In der Vergangenheit erstreckte sich ihre Tätigkeit auch auf Bulgarien, Kroatien und Rumänien. Die regionale Eigenverantwortung wird durch den Regionalen Kooperationsrat sowie die RSG gewährleistet, in denen Vertreter aller südosteuropäischen Länder strategische Leitlinien und Initiativen ausarbeiten und Unterstützungsanträge formulieren.

Die SEESAC hat eine Vorreiterrolle bei der Verwirklichung eines Ansatzes eingenommen, der auf der Bewältigung gemeinsamer Probleme durch regionale Initiativen basiert und in Südosteuropa zu beeindruckenden Ergebnissen geführt hat, nicht nur aufgrund des unerlässlichen Informationsaustauschs und eines durch diese Vorgehensweise geförderten gesunden regionalen Wettbewerbs, sondern auch deshalb, weil auf diese Weise im Wege ganzheitlicher Umsetzungsmodalitäten auf nationaler und regionaler Ebene aussagekräftige und leicht messbare Ergebnisse erzielt werden können.

Sie hat bei ihren bisherigen von der Union finanzierten Projekten die in Betracht gezogenen Tätigkeiten in hohem Maße erfolgreich durchgeführt, wobei sie durch Ausbau und Förderung einer nationalen Eigenverantwortung für ihre Projekte und Tätigkeiten nachhaltige Ergebnisse geliefert und die Koordinierung sowie den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren auf regionaler Ebene und die regionale Forschung gefördert hat. Aufgrund ihres Fachwissens im SALW-Bereich und ihrer eingehenden Kenntnis der regionalen Angelegenheiten und relevanten Akteure ist die SEESAC der am besten geeignete Partner für die Durchführung der vorliegenden Maßnahme.

3.   Projektbeschreibung

Die neue Phase des Projekts wird auf dem aufbauen, was mit den Beschlüssen 2004/791/GASP (5), 2010/179/GASP, 2013/730/GASP und (GASP) 2016/2356 des Rates erreicht wurde, und den laufenden Beschluss (GASP) 2018/1788 des Rates ergänzen. Dabei wird unter Beibehaltung des ganzheitlichen Ansatzes für die Eindämmung der von SALW in der Region Südosteuropa ausgehenden Bedrohung der Schwerpunkt auf drei Hauptbereiche gelegt werden.

Diese drei Bereiche betreffen die strategische und politische Ebene sowie die operativen Aspekte; sie unterstützen somit unmittelbar alle Ebenen der SALW-Kontrolle, wobei der Fokus auf Folgendem liegt: Stärkung der regionalen Zusammenarbeit, Wissensaustausch und Weitergabe von Informationen; Aufbau von Kapazitäten bei den Dienststellen von Grenz‐ und Kriminalpolizei in den Westbalkanländern für die Bekämpfung des illegalen Feuerwaffenhandels und ‐besitzes; Ausbau der Kapazitäten zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen durch eine bessere Sicherung der Infrastruktur, den Abbau überschüssiger Bestände sowie Ausbildungsmaßnahmen.

Das Projekt wird insbesondere zu folgenden Ergebnissen führen:

vertiefte regionale Zusammenarbeit, verbesserter Austausch von Fachkenntnissen und verbesserte Weitergabe von Informationen über die Waffenkontrolle;

verstärkte Kapazitäten bei den Dienststellen von Grenz‐ und Kriminalpolizei in den Westbalkanländern für die Bekämpfung des illegalen Feuerwaffenhandels und ‐besitzes;

verbesserte Kapazitäten zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen durch eine bessere Sicherung der Infrastruktur, den Abbau überschüssiger Bestände sowie Ausbildungsmaßnahmen.

Die Projektstrategie beruht auf dem von der SEESAC verfolgten unverwechselbaren Ansatz, bei dem es um die Förderung von Vertrauen und Zusammenarbeit in der Region Südosteuropa geht, die beide Voraussetzungen für einen konkreten und messbaren tiefgreifenden Wandel sind. Insbesondere auf regionaler Ebene haben sich die verschiedenen von der SEESAC unterstützten Kooperationsprozesse, in die politische Entscheidungsträger und Praktiker der operativen Ebene gleichermaßen eingebunden sind, als wesentlicher Faktor dafür erwiesen, günstige und wettbewerbliche Rahmenbedingungen für den Wissenstransfer, den Austausch von Fachkenntnissen und die Weitergabe von Informationen zu schaffen. Hierbei geht es nicht nur darum, die Kapazitäten in der Region Südosteuropa auszubauen, sondern vor allem darum, Vertrauen zu schaffen und eine direkte Zusammenarbeit zwischen Institutionen und einzelnen Experten aufzubauen, was unter anderem die Ausarbeitung des Fahrplans ermöglicht hat. Zudem hat der Ansatz der regionalen Zusammenarbeit die Region bei ihren Anstrengungen zur Kontrolle des Waffenhandels transparenter und effizienter gemacht, sodass die Länder Südosteuropas weltweit zu den Staaten zählen, die bei der Berichterstattung über Waffentransfers die größte Transparenz aufweisen. Mit dem Projekt wird deshalb weiterhin die regionale Zusammenarbeit gefördert, die die Hauptvoraussetzung für messbare Ergebnisse ist.

Der geografische Geltungsbereich des Projekts erstreckt sich auf Südosteuropa, wobei die zuständigen Behörden in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, der Republik Moldau, der Republik Nordmazedonien und dem Kosovo (*) unmittelbar von dem Projekt profitieren. Ferner wird im Rahmen des Projekts angestrebt, die osteuropäischen Länder, die bei der SALW‐Kontrolle mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind – insbesondere die Ukraine und Belarus – , weiterhin zu unterstützen, indem sie in die Weitergabe der seit 2002 in den Westbalkanländern erworbenen Fachkenntnisse und Erfahrungen und der seit diesem Zeitpunkt dort entwickelten bewährten Verfahren einbezogen werden.

3.1.   Erleichterung der regionalen Zusammenarbeit und Unterstützung einer faktengestützten Politik der SALW‐Kontrolle, wodurch weiter zur Verringerung der Bedrohung durch die illegale Verbreitung von SALW beigetragen wird

Ziel

Ziel der ersten Komponente ist es, einen weiteren Beitrag zum Ausbau der Kapazitäten für die Konzipierung und Umsetzung faktengestützter SALW‐Kontrollstrategien sowie zur Vereinheitlichung der Ansätze im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit auf der strategischen und der operativen Ebene der SALW-Ausschüsse und des südosteuropäischen Netzes der Feuerwaffenexperten (SEEFEN), zum Austausch von Informationsaustausch und bewährten Verfahren, zur Erhöhung der Kapazitäten für die Erhebung und Analyse von Daten, zur Harmonisierung und Vereinheitlichung der Rechts‐ und Regelungsrahmen im Bereich der SALW und zur konsequenten Einbeziehung der Geschlechterperspektive in die Strategien zur SALW‐Kontrolle zu leisten. Dies wiederum wird zur Verwirklichung der Ziele 1, 2 und 3 des Fahrplans beitragen.

Beschreibung

Aufbauend auf dem erfolgreichen Ansatz, die Vernetzung auf regionaler Ebene zu fördern, wird im Rahmen dieser Projektkomponente weiterhin die regionale Zusammenarbeit zwischen den SALW-Ausschüssen durch regelmäßige regionale Zusammenkünfte, Informationsaustausch und Maßnahmen zur Datenerhebung sowie den Ausbau der Kapazitäten für eine faktengestützte Politikgestaltung erleichtert. Außerdem wird für mehr Transparenz bei Waffentransfers gesorgt, indem der Prozess des Informationsaustauschs auf regionaler Ebene über Waffentransfers teilweise in die Zusammenarbeit zwischen den SALW-Ausschüssen integriert wird; zudem wird die kontinuierliche Transparenz in Bezug auf Waffentransfers in Südosteuropa unterstützt. Im Rahmen dieser Projektkomponente ist es ebenfalls vorgesehen, die in Südosteuropa erworbenen Fachkenntnisse an andere Regionen weiterzugeben, um Maßnahmen der Union in anderen Bereichen zu unterstützen. Schließlich wird im Rahmen dieser Projektkomponente technische Unterstützung geleistet, indem für politische Entscheidungsträger gezielt und bedarfsgerecht politisch relevante Forschungsarbeiten durchgeführt und Informationspapiere erstellt werden.

Angesichts des Risikos des in die Union gerichteten illegalen Handels mit Feuerwaffen sowie angesichts des Einsatzes von Feuerwaffen durch die organisierte Kriminalität und bei terroristischen Anschlägen ist außerdem die Entwicklung von soliden Systemen und Mechanismen für die Erhebung und den Austausch von Informationen ein wesentlicher Bestandteil der Anstrengungen zur Bekämpfung dieser Bedrohung. Durch ihre langjährige Tätigkeit in der Region Südosteuropa und insbesondere durch die erfolgreiche Durchführung der Beschlüsse 2013/730/GASP und (GASP) 2016/2356 des Rates, einschließlich der Einrichtung und Förderung des SEEFEN, hat die SEESAC dabei eine führende Rolle wahrgenommen und war als Organisator von Kooperationsprozessen tätig, während sie darauf hingearbeitet hat, die Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden für die Kennzeichnung, Rückverfolgung und Nachweisführung zu verbessern, wozu auch gehört, dass sie technische Hilfe und Unterstützung beim Aufbau und bei der Verbesserung von Systemen zur Führung von Verbleibnachweisen geleistet hat. Diese Komponente wird daher auf dem im vorangegangenen Zeitraum Erreichten aufbauen, indem das SEEFEN weiter ausgebaut wird; gleichzeitig wird es als Plattform für eine intensivierte Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden in Südosteuropa und darüber hinaus bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit SALW und zugehöriger Munition genutzt. Alle Tätigkeiten des SEEFEN werden eng mit den von Europol, EMPACT, den EFE, der GD Migration und Inneres, INTERPOL, Eurojust und Frontex sowie anderen relevanten Akteuren unternommenen Anstrengungen koordiniert und dazu beitragen.

Schließlich soll die Komponente der offensichtlichen und dringenden Notwendigkeit eines strafferen Rechts- und Regelungsrahmens für die Kontrolle von SALW und Feuerwaffen in den Westbalkanländern Rechnung tragen, damit die Waffenkontrolle wirksam geregelt wird und die damit einhergehenden Bedrohungen leichter bewältigt werden können. Hierdurch wird die Kompatibilität der Gesetze und ‐verfahren zur Waffenkontrolle in den Westbalkanländern sowie die Vereinheitlichung der Verfahren und Vorgehensweisen auf dem Gebiet der Kontrolle von SALW und Feuerwaffen erreicht werden. Mit dieser Vereinheitlichung könnten die Faktoren beseitigt werden, die die Strafverfolgungsbehörden und die Justiz daran hindern, direkt zusammenzuarbeiten, Informationen auszutauschen oder gemeinsame oder parallele Ermittlungen durchzuführen. Außerdem wird das Projekt dazu beitragen, dass die Geschlechterperspektive weiter in die Gesetzgebung für die Kontrolle von Waffen einbezogen wird, da in dem Rechts- und Politikrahmen, der die SALW-Kontrolle in Südosteuropa regelt, die Geschlechterperspektive oftmals weder in vollem Umfang anerkannt noch angemessen berücksichtigt wird, weshalb die Bemühungen um eine Waffenkontrolle, die die Sicherheit der gesamten Bevölkerung – egal ob Frauen, Männer, Mädchen oder Jungen – sicherstellt, weniger wirksam sind. Dies wird – aufbauend auf der durch die Umsetzung des Beschlusses (GASP) 2018/1788 des Rates geleisteten Unterstützung – im Rahmen folgender Maßnahmen erfolgen: Konzipierung von bedarfsabgestimmten nationalen und regionalen Themen-Workshops, Aktualisierung des Kompendiums der regionalen Waffengesetze und Prüfung einer geschlechtsspezifischen Perspektive des Rechtsrahmens der Projektbegünstigten, damit bei Maßnahmen zur Regelung der Waffenkontrolle die Verknüpfung zwischen SALW und geschlechtsspezifischen Aspekten berücksichtigt wird.

Konkret ist in dem Projekt vorgesehen, die regionale Zusammenarbeit zu erleichtern und eine faktengestützte Politik der SALW‐Kontrolle durch folgende Maßnahmen zu unterstützen:

regionale Zusammenkünfte der SALW‐Ausschüsse (zweimal jährlich) in Südosteuropa mit Schwerpunkt auf Informationsaustausch, Wissensweitergabe und Vereinheitlichung der Waffenkontrollmaßnahmen;

regionale Sitzungen SEEFEN (zweimal jährlich) mit Schwerpunkt auf dem operativen Informationsaustausch und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen;

Bereitstellung von bedarfsgerechter technischer Beratung und technischer Expertise für die SALW‐Ausschüsse und das SEEFEN mit dem Ziel, die Entwicklung, Konzeption, Annahme und Durchführung politischer Maßnahmen zu verbessern;

auf Anfrage Unterstützung für die Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Waffenkontrolle bei relevanten Änderungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften und Vereinheitlichung in der gesamten Region Südosteuropa (2022-2023);

Unterstützung bei der Erhebung und Analyse von SALW-Daten auf der Grundlage der Empfehlungen aus den SALW-Regionalerhebungen;

Pflege der Plattform für das Monitoring bewaffneter Gewalt und regelmäßige Verbreitung eines diesbezüglichen Monitors für Südosteuropa, um Entwicklungstendenzen erfassen zu können;

weitere Einbeziehung der Geschlechterperspektive in die Politikgestaltung im Bereich der SALW‐Kontrolle;

Weitergabe von Fachwissen an Belarus und die Ukraine durch Erleichterung ihrer Beteiligung an ausgewählten förmlichen Treffen und Instrumenten zur SALW-Kontrolle;

Pflege der Online‐Plattform für den Informationsaustausch und Verbesserung dieser Plattform durch Entwicklung von politisch relevanten, bedarfsgerecht erstellten wissensbasierten Produkten.

Indikatoren für Projektergebnisse und ‐durchführung:

Veranstaltung von bis zu acht regionalen Treffen der SALW-Ausschüsse;

Veranstaltung von bis zu acht regionalen Treffen des SEEFEN (zweimal jährlich) mit Schwerpunkt auf Vernetzung und Informationsaustausch zwischen den Feuerwaffenexperten und den Strafverfolgungsbehörden;

Stärkung der Fähigkeiten der Mitglieder der SALW‐Ausschüsse und des SEEFEN durch gezielte Schulungen und die Bereitstellung von technischer Hilfe und Beratung;

Erleichterung des Informationsaustauschs, des Wissenstransfers und der Vereinheitlichung der Konzepte;

Veranstaltung von bis zu zehn Themen‐Workshops für die Begünstigten, um die Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand und die Vereinheitlichung innerhalb der Region Südosteuropa zu unterstützen;

Bereitstellung von Expertise zu Aktualisierungen von Gesetzesvorschriften und Politik mit dem Ziel der Angleichung an die Regelungsrahmen und Standards der EU;

monatliche Veröffentlichung eines Monitors zu Entwicklungen bei der Waffengewalt in der gesamten Region Südosteuropa;

Gewährleistung der Erhebung, Analyse und Verbreitung von Daten seitens der Behörden auf der Grundlage der Empfehlungen aus der SALW-Regionalerhebung;

Einbeziehung der Geschlechterperspektive in die Politikgestaltung im Bereich der SALW;

Weiterentwicklung des Waffenregistersystems in der Republik Moldau;

Erleichterung des Wissens‐ und Informationsaustauschs mit Belarus und der Ukraine.

3.2.   Weiterer Unterstützung für den Ausbau der Kapazitäten der Strafverfolgungs‐ und Grenzschutzbehörden für die Prävention und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen und Explosivstoffen.

Ziel

Mit der zweiten Projektkomponente soll für die notwendige Unterstützung bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW gesorgt werden, und zwar durch bessere Arbeitsverfahren, bessere Ausrüstung und bessere Ausbildung ausgewählter Strafverfolgungseinrichtungen im Einklang mit Ziel 3 des Fahrplans, wonach bis 2024 die illegalen Ströme von Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffen deutlich zu verringern sind.

Beschreibung

Im Rahmen dieser Projektkomponente wird der Aufbau von Kapazitäten der regionalen Behörden für die Durchführung sowohl präventiver als auch repressiver Maßnahmen unterstützt, die notwendig sind, um den illegalen Handel mit Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffen aus und über ihr Hoheitsgebiet zu ermitteln, zu verhindern und zu bekämpfen. In der Europäischen Sicherheitsagenda wird die Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen als eine der dringlichsten Maßnahmen genannt. In der Agenda wird eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften über Feuerwaffen sowie eine verstärkte Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen gefordert. Da der unerlaubte Handel mit Feuerwaffen und Explosivstoffen aus unterschiedlichsten Quellen gespeist wird, sind Kontrollen an den Außengrenzen sowie die Zusammenarbeit von Polizei- und Zollbehörden nach wie vor von größter Bedeutung, wie in der EU SALW-Strategie dargelegt. Auf regionaler Ebene Südosteuropas werden die Union und ihre Mitgliedstaaten helfen, die Strafverfolgungskapazitäten zu stärken, um illegale Handelsnetze zu ermitteln, zu zerschlagen und zu verhindern und zu verhindern, dass Feuerwaffen über den illegalen Markt an Terroristen und Straftäter gelangen, unter anderem, indem die unerlaubte Finanzierung und Beförderung von Waffen blockiert werden und die Rolle der Grenzpolizei, der Zollbehörden und der Hafenbehörden gestärkt wird. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters des unerlaubten Waffenhandels ist es besonders wichtig, auch die Nachbarländer zu unterstützen.

Eine verstärkte grenzüberschreitende Kontrolle ist eine der zentralen Anforderungen für die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen, ihren wesentlichen Bestandteilen, Munition und Explosivstoffen und der entsprechenden illegalen Ströme im Westbalkan. Wirksame Grenzkontrollen wirken nicht nur abschreckend auf alle Formen der Kriminalität, sondern auch als vertrauensbildende Maßnahmen. Eine strenge und wirksame Grenzkontrolle ist die Grundlage eines jeden langfristigen Programms für nationale und regionale Sicherheit. Im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2016/2356 des Rates wurde eine vorläufige Bewertung der Kapazitäten des Grenzschutzes der Länder durchgeführt, bei der die administrativen und technischen Kapazitäten der Grenzpolizei im Mittelpunkt standen. Der Ausbau von Kapazitäten ist notwendig, um den grenzüberschreitenden unerlaubten Handel mit Waffen, Munition und Explosivstoffen wirksam unterbinden zu können. Diese vorläufige Bewertung hat insbesondere gezeigt, dass es außer in Bosnien und Herzegowina keine gezielten Schulungen im Aufspüren von Feuerwaffen an der Grenze gibt und die Grenzpolizei für das Aufspüren von Waffen an Grenzabfertigungsstellen sowie an grünen Grenzen unzureichend ausgerüstet ist. Hinzu kommt, dass Waffen immer häufiger aus neuen Werkstoffen gefertigt werden und diese durch Metalldetektoren nicht festgestellt und auch von Hunden, die auf Schießpulver abgerichtet sind, nicht aufgespürt werden können.

Bei der Unterstützung im Rahmen dieser Projektkomponente wird der Schwerpunkt auf der Ausarbeitung von Standardeinsatzverfahren sowie auf der Beschaffung von Ausrüstung für Grenzschutz und Kriminalpolizei zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen und des illegalen Besitzes von Feuerwaffen liegen. Ergänzend werden thematische Schulungen auf Ebene der Länder sowie regionale Workshops durchgeführt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden die Arbeit des SEEFEN ergänzen und eng mit anderen von der Union unterstützten laufenden Maßnahmen in Südosteuropa abgestimmt, in erster Linie mit dem EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität und speziell mit den operativen Aktionsplänen der Projektgruppe „Feuerwaffen“ der Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) sowie mit den Maßnahmen von Europol, Frontex und INTERPOL.

Folgende Maßnahmen sind geplant:

Bereitstellung von Ausrüstung und Schulungen im Bereich des Grenzmanagements zur Bekämpfung des unerlaubten Waffenhandels zur Unterstützung der Grenzpolizeibehörden in Albanien, im Kosovo (*) sowie in Montenegro, Serbien und der Republik Nordmazedonien;

Bereitstellung von Ausrüstung und Schulungen für die Kriminalpolizei im Bereich der Bekämpfung des unerlaubten Waffenhandels zur Unterstützung der Kriminalpolizeibehörden in Albanien, Bosnien und Herzegowina, im Kosovo (*) sowie in Montenegro, Serbien und der Republik Nordmazedonien.

Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung

Ausarbeitung von maximal sechs Standardeinsatzverfahren je Grenzschutzdienst,

Bereitstellung von Ausrüstung für die Unterbindung des unerlaubten Waffenhandels sowie Schulung in der Bedienung dieser Ausrüstung,

Durchführung von maximal sechs thematischen Schulungen je Grenzschutzdienst,

Durchführung von maximal vier regionalen Workshops für Grenzschutzdienste,

Ausarbeitung von maximal sechs Standardeinsatzverfahren je Land für die Kriminalpolizei,

Bereitstellung von Ausrüstung für die Kriminalpolizei sowie Schulung in der Bedienung dieser Ausrüstung,

Durchführung von maximal sechs thematischen Schulungen für die Kriminalpolizei je Land,

Durchführung von maximal vier regionalen Workshops für die Kriminalpolizei.

3.3.   Ausbau der Kapazitäten zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen durch eine bessere Sicherung der Infrastruktur, den Abbau überschüssiger Bestände sowie Ausbildungsmaßnahmen

Ziel

Minderung des Verbreitungsrisikos durch verbesserte Sicherung von Waffen- und Munitionslagerbeständen und Abbau überschüssiger Lagerbestände von SALW.

Beschreibung

Im Rahmen der dritten Projektkomponente sollen die Innen‐ und Polizeibehörden dabei unterstützt werden, die Sicherheitsinfrastruktur von prioritären Lagereinrichtungen und die Standardeinsatzverfahren für diese Einrichtungen zu verbessern, da bei diesen Lagereinrichtungen nach wie vor ein hohes Diebstahlrisiko und ein hohes Risiko der unerlaubten Verbreitung von SALW und zugehöriger Munition besteht. Diese Projektkomponente baut auf dem Beschluss (GASP) 2016/2356 des Rates auf und steht im Einklang mit Ziel 7 des Fahrplans, wonach das Risiko der Verbreitung und Umlenkung von Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffen deutlich verringert werden soll, sowie mit Ziel 6, das besagt, dass überschüssige Bestände systematisch verringert und beschlagnahmte SALW systematisch vernichtet werden sollen. SEESAC verfolgt mit Erfolg einen zweigleisigen Ansatz, der sich 1) auf eine bessere Sicherung von Lagereinrichtungen und 2) auf den Aufbau der Kapazitäten des mit der Bestandsverwaltung befassten Personals stützt; dies hat zu einer erheblichen Verschärfung der Sicherheitsvorschriften und zu einer Minderung des Risikos einer unerwünschten Verbreitung von Beständen an SALW und zugehöriger Munition geführt. Im Einklang mit einem umfassenden Ansatz für die physische Sicherung und Verwaltung von Beständen an SALW und zugehöriger Munition hat die SEESAC den vorbeschriebenen Ansatz um den Abbau überschüssiger Bestände erweitert, wodurch das Risiko der Verbreitung noch weiter gemindert wird.

Deshalb wird mit dem Projekt die Sicherung von Waffen- und Munitionslagern in Südosteuropa weiter verbessert werden, indem im Einklang mit internationalen Standards und bewährten Verfahren weitere spezifische Hilfe in den Bereichen Technik und Infrastruktur bereitgestellt wird. Während bei der Durchführung des Beschlusses 2013/730/GASP des Rates die Sicherung militärischer Lagereinrichtungen deutlich verbessert wurde, geben den Feststellungen der SEESAC zufolge Lagereinrichtungen der Polizei und der Innenbehörden Anlass zu Besorgnis, da nur unzureichende Kapazitäten zur Sicherung vorhanden sind und die Fähigkeiten für die Führung von Verbleibnachweisen und die Bestandsverwaltung und komplexere Systeme, zu denen unter anderem Formationswaffen sowie beschlagnahmte Feuerwaffen zählen, inadäquat sind. Es wird Unterstützung gewährt für eine bessere Sicherung der SALW‐Lagereinrichtungen und Asservatenkammern von Polizei und Innenbehörden durch Verbesserung der Infrastruktur. In lokalen Polizeidienststellen befindliche Asservatenkammern werden vorrangig unterstützt, da hier nicht nur potenziell die Gefahr der Umlenkung besteht, sondern auch eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit gegeben ist, weil verschiedene Gefahrenstoffe gemeinsam unter unzulänglichen Lagerbedingungen verwahrt werden. Unterstützt wird ebenfalls die Verringerung von Beständen an überschüssigen oder beschlagnahmten SALW und an überschüssiger und beschlagnahmter Munition, um so die Gefahr der unerlaubten Verbreitung noch weiter zu verringern.

Wichtigste vorgesehene Maßnahmen:

Unterstützung im Hinblick auf eine bessere Sicherung von Lagereinrichtungen und Asservatenkammern der Polizei und der Innenbehörden durch Verbesserung der Infrastruktur,

Unterstützung der Vernichtung überschüssiger und/oder beschlagnahmter SALW,

Durchführung regionaler thematischer Workshops im Bereich der Verwaltung von Waffen‐ und Munitionsbeständen,

Ausbau der Kapazitäten der einschlägigen staatlichen Einrichtungen zur Einrichtung von Inspektionssystemen.

Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung:

bessere Sicherung einer zentralen Lagereinrichtung im Einklang mit internationalen Standards und bewährten Verfahren,

bessere Sicherung von maximal 18 Asservatenkammern,

Vernichtung von bis zu 12 000 konventionellen Waffen,

Vernichtung von bis zu 22 000 Stück Munition,

Durchführung von maximal drei thematischen Workshops.

4.   Begünstigte

Unmittelbar Begünstigte des Projekts werden die für die SALW-Kontrolle in Südosteuropa zuständigen nationalen Institutionen sein. Den Innenbehörden, den Polizeidiensten, dem Grenzschutz, den kriminalpolizeilichen Diensten, der Staatsanwaltschaft und den Zollbehörden der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowinas, des Kosovos (*), der Republik Moldau, Montenegros, der Republik Serbien und der Republik Nordmazedonien werden der Informations‐ und Wissensaustausch, der durch regionale Zusammenarbeit zur Standardisierung beiträgt, der Kapazitätsaufbau, die verbesserten Verfahren und die gezielte Bereitstellung von Spezialausrüstung für die Polizei sowie operative und technische Fortschritte bei der SALW-Kontrolle zugutekommen. Schließlich werden die SALW-Ausschüsse und andere für die Kontrolle von SALW in Südosteuropa zuständige Institutionen aus den Schulungen und dem Informationsaustausch sowie aus der regionalen Zusammenarbeit Vorteile ziehen. Außerdem werden wichtige Institutionen, die in Belarus und der Ukraine mit der SALW-Kontrolle befasst sind, von einem besseren Verständnis der vom unerlaubten Handel mit Feuerwaffen ausgehenden Bedrohung und einem gezielten Wissenstransfer profitieren.

Die vorgeschlagenen Tätigkeiten stehen vollständig im Einklang mit den nationalen Prioritäten in Bezug auf die SALW-Kontrolle sowie mit dem Fahrplan und wurden von den für die SALW-Kontrolle zuständigen Behörden gebilligt, was deren Zustimmung und Engagement im Hinblick auf Projektergebnisse belegt.

Die Allgemeinheit in den Ländern Südost- und Osteuropas und in der Union, die durch die weite Verbreitung von SALW gefährdet ist, wird durch das Projekt indirekt begünstigt, da Risiken vermindert werden.

5.   Außenwirkung der Union

Die SEESAC ergreift alle zweckdienlichen Maßnahmen, um allgemein bekannt zu machen, dass die Union die Aktion finanziert hat. Diese Maßnahmen werden gemäß den Leitlinien für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der Europäischen Union durchgeführt. Die SEESAC wird somit durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der Union in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und dabei die Rolle der Union herausstellen, die Transparenz ihrer Maßnahmen gewährleisten und der Öffentlichkeit die Gründe für das Projekt vermitteln und warum und mit welchem Ergebnis es von der Union unterstützt wird. In den Materialien, die im Zuge des Projekts erstellt werden, wird die Flagge der EU entsprechend den Leitlinien der Europäischen Union für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge an gut sichtbarer Stelle eingefügt.

Da die beabsichtigten Tätigkeiten nach ihrer Art und Tragweite stark variieren, wird eine ganze Bandbreite von Werbeinstrumenten eingesetzt, die auch Folgendes einschließen: traditionelle Medien, Websites, soziale Medien und Informations- und Werbematerial wie etwa Infografiken, Prospekte, Newsletters, Pressemitteilungen und gegebenenfalls weitere Instrumente. Im Rahmen des Projekts in Auftrag gegebene Veröffentlichungen, öffentliche Veranstaltungen, Kampagnen, Ausrüstungslieferungen und Bauarbeiten werden entsprechend sichtbar gekennzeichnet. Um die Wirkung der Sensibilisierung von Regierung und Bevölkerung einzelner Länder, der internationalen Gemeinschaft sowie lokaler und internationaler Medien noch zu verstärken, wird jede der Zielgruppen des Projekts zielgruppengerecht angesprochen. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf den neuen Medien und der Online-Präsenz liegen.

6.   Dauer

Auf der Grundlage der bei der Durchführung der Beschlüsse 2013/730/GASP, (GASP) 2016/2356 und (GASP) 2018/1788 des Rates gemachten Erfahrungen und unter Berücksichtigung der regionalen Tragweite des Projekts, der Zahl der Begünstigten sowie der Anzahl und Komplexität der beabsichtigten Tätigkeiten beträgt der Zeitrahmen für die Projektdurchführung 48 Monate.

7.   Allgemeine Struktur

Mit der technischen Durchführung dieser Maßnahme werden das UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt, die regionale Initiative, die unter dem Mandat des UNDP tätig ist, und der Regionale Kooperationsrat, der den Stabilitätspakt für Südosteuropa abgelöst hat, betraut. Als ausführendes Organ des regionalen Durchführungsplans fungiert die SEESAC als Anlaufstelle für alle die SALW betreffenden Fragen in der Region Südosteuropa; dazu gehört auch, dass sie die Koordinierung der Umsetzung des Fahrplans erleichtert.

Das UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt, wird die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Projekttätigkeiten tragen und für die Durchführung des Projekts rechenschaftspflichtig sein. Das Projekt ist auf eine Dauer von vier Jahren (48 Monaten) angelegt.

8.   Partner

Die SEESAC wird die Maßnahme in enger Zusammenarbeit mit den SALW-Ausschüssen sowie mit den Innenbehörden Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, des Kosovos (*), der Republik Moldau, Montenegros, der Republik Serbien und der Republik Nordmazedonien und den zuständigen Stellen in Belarus und in der Ukraine direkt durchführen. Weitere Institutionen werden im Einklang mit dem ganzheitlichen, von mehreren Akteuren getragenen Ansatz für die Eindämmung von SALW eng einbezogen.


(1)  Beschluss (GASP) 2018/1788 des Rates vom 19. November 2018 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan (ABl. L 293 vom 20.11.2018, S. 11).

(2)  Beschluss 2010/179/GASP des Rates vom 11. März 2010 zur Unterstützung der auf die Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in den westlichen Balkanstaaten im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 80 vom 26.3.2010, S. 48).

(3)  Beschluss 2013/730/GASP des Rates vom 9. Dezember 2013 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 332 vom 11.12.2013, S. 19).

(4)  Beschluss (GASP) 2016/2356 des Rates vom 19. Dezember 2016 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 348 vom 21.12.2016, S. 60).

(*)  Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

(5)  Beschluss 2004/791/GASP des Rates vom 22. November 2004 zur Verlängerung und Änderung des Beschlusses 2002/842/GASP zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2002/589/GASP betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen in Südosteuropa (ABl. L 348 vom 24.11.2004, S. 46).

(*)  Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

(*)  Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

(*)  Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

(*)  Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.