9.6.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 179/1


BESCHLUSS (GASP) 2020/754 DES RATES

vom 8. Juni 2020

zur Verlängerung des Mandats des Missionsleiters der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 22. Juli 2014 den Beschluss 2014/486/GASP (1) über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) angenommen.

(2)

Am 13. Mai 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/761 (2) zur Verlängerung des Mandats der EUAM Ukraine bis zum 31. Mai 2021 angenommen.

(3)

Am 4. Juni 2019 hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee den Beschluss (GASP) 2019/992 (3) angenommen, mit dem Herr Antti HARTIKAINEN für die Zeit vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 zum Missionsleiter ernannt wurde.

(4)

Am 14. Mai 2020 ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee übereingekommen, dass Herr Antti HARTIKAINEN diese Aufgabe bis zum 31. Mai 2021 ausüben sollte —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Mandat von Herrn Antti HARTIKAINEN als Missionsleiter der EUAM Ukraine wird bis zum 31. Mai 2021 verlängert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 1. Juli 2020.

Geschehen zu Brüssel am 8. Juni 2020.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

A. METELKO-ZGOMBIĆ


(1)  Beschluss 2014/486/GASP des Rates vom 22. Juli 2014 über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (ABl. L 217 vom 23.7.2014, S. 42).

(2)  Beschluss (GASP) 2019/761 des Rates vom 13. Mai 2019 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (ABl. L 125 vom 14.5.2019, S. 16).

(3)  Beschluss (GASP) 2019/992 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 4. Juni 2019 zur Ernennung des Missionsleiters der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/1/2019) (ABl. L 160 vom 18.6.2019, S. 24).