17.6.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 193/11


BESCHLUSS (EU) 2020/793 DES RATES

vom 12. Juni 2020

über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft in Bezug auf bestimmte Verwaltungs- und Personalangelegenheiten und auf die Festlegung von Finanzvorschriften der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 91 und Artikel 100 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft (VGV) wurde von der Union im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2017/1937 des Rates unterzeichnet (1). Er wurde am 4. März 2019 mit dem Beschluss (EU) 2019/392 des Rates (2) im Namen der Union genehmigt und trat am 1. Mai 2019 in Kraft.

(2)

Der regionale Lenkungsausschuss wurde vom VGV für die Verwaltung und die ordnungsgemäße Durchführung des VGV eingerichtet. Der VGV verlangt, dass der regionale Lenkungsausschuss Regeln über die Arbeitsbedingungen des Personals des Ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft sowie einen Beschluss zur Festlegung des Verfahrens über die Ausführung des Haushaltsplans sowie für Rechnungslegung und Rechnungsprüfung fasst.

(3)

Der regionale Lenkungsausschuss soll in Kürze über die Reisevorschriften für das Personal der Verkehrsgemeinschaft, über die Regelung für die Erstattung der Kosten von nicht dem Ständigen Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft angehörigen Personen, die eingeladen werden, als Sachverständige an Sitzungen teilzunehmen, und über die für die Verkehrsgemeinschaft geltenden Finanzvorschriften und Rechnungsprüfungsverfahren beschließen.

(4)

Es ist zweckmäßig, den im regionalen Lenkungsausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da diese Beschlüsse für das reibungslose Funktionieren des Ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft erforderlich sind und gegenüber der Union bindend sein werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch den Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft eingerichteten regionalen Lenkungsausschuss in Bezug auf die Reisevorschriften für das Personal der Verkehrsgemeinschaft, die Regelung für die Erstattung der Kosten von nicht dem Ständigen Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft angehörigen Personen, die eingeladen werden, als Sachverständige an Sitzungen teilzunehmen, und die für die Verkehrsgemeinschaft geltenden Finanzvorschriften und Rechnungsprüfungsverfahren zu vertreten ist, beruht auf den entsprechenden Entwürfen von Beschlüssen des regionalen Lenkungsausschusses (3).

Geringfügige Änderungen an diesen Entwürfen von Beschlüssen können von den Vertretern der Union im regionalen Lenkungsausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 12. Juni 2020.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

A. METELKO-ZGOMBIĆ


(1)  Beschluss (EU) 2017/1937 des Rates vom 11. Juli 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft (ABl. L 278 vom 27.10.2017, S. 1).

(2)  Beschluss (EU) 2019/392 des Rates vom 4. März 2019 über den Abschluss des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft im Namen der Europäischen Union (ABl. L 71 vom 13.3.2019, S. 1).

(3)  Siehe Dokument ST 8100/20 unter http://register.consilium.europa.eu.