3.7.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 212/6


BESCHLUSS (EU) 2020/950 DES RATES

vom 26. Juni 2020

über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 100 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a,

gestützt auf die Akte über den Beitritt Kroatiens, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2015/372 des Rates (2) wurde das Protokoll zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits (3) anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (im Folgenden „Protokoll“) vorbehaltlich des Abschlusses dieses Protokolls unterzeichnet.

(2)

Das Protokoll sollte genehmigt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Protokoll zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union wird im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten genehmigt (4).

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die in Artikel 3 des Protokolls vorgesehene Genehmigungsurkunde im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten zu hinterlegen.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 26. Juni 2020.

Für den Rat

Die Präsidentin

A. METELKO-ZGOMBIĆ


(1)  Zustimmung vom 28. April 2016 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)  Beschluss (EU) 2015/372 des Rates vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union, und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls (ABl. L 64 vom 7.3.2015, S. 1).

(3)  Der Wortlaut des Abkommens ist im ABl. L 208 vom 2.8.2013, S. 3, veröffentlicht.

(4)  Der Wortlaut des Protokolls wurde im ABl. L 64 vom 7. März 2015 zusammen mit dem Beschluss über seine Unterzeichnung veröffentlicht.