ISSN 1977-0642

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 276

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

58. Jahrgang
21. Oktober 2015


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE

 

*

Beschluss (EU) 2015/1878 des Rates vom 8. Oktober 2015 zur Ermächtigung des Königreichs Belgiens und der Republik Polen, das Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI) zu ratifizieren, und zur Ermächtigung der Republik Österreich, diesem Übereinkommen beizutreten

1

 

 

Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI)

3

 

 

VERORDNUNGEN

 

*

Verordnung (EU) 2015/1879 der Kommission vom 15. Oktober 2015 über ein Fangverbot für Wittling im Gebiet VIII für Schiffe unter der Flagge Belgiens

18

 

*

Verordnung (EU) 2015/1880 der Kommission vom 15. Oktober 2015 über ein Fangverbot für Seezunge in den Gebieten VIIIa und VIIIb für Schiffe unter der Flagge Belgiens

20

 

*

Verordnung (EU) 2015/1881 der Kommission vom 15. Oktober 2015 über ein Fangverbot für Seezunge in den Gebieten VIIf und VIIg für Schiffe unter der Flagge Belgiens

22

 

*

Verordnung (EU) 2015/1882 der Kommission vom 15. Oktober 2015 über ein Fangverbot für Scholle in den Gebieten VIII, IX und X sowie den Unionsgewässern von CECAF 34.1.1 für Schiffe unter der Flagge Belgiens

24

 

*

Verordnung (EU) 2015/1883 der Kommission vom 15. Oktober 2015 über ein Fangverbot für Rochen in den Unionsgewässern der Gebiete VIII und IX für Schiffe unter der Flagge Belgiens

26

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2015/1884 der Kommission vom 20. Oktober 2015 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 hinsichtlich der Einträge zu Kanada und den Vereinigten Staaten in der Liste von Drittländern, Gebieten, Zonen und Kompartimenten, aus denen Geflügel und Geflügelerzeugnisse in die Union eingeführt bzw. durch die Union durchgeführt werden dürfen, im Zusammenhang mit Ausbrüchen der hochpathogenen Aviären Influenza in diesen Ländern ( 1 )

28

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2015/1885 der Kommission vom 20. Oktober 2015 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 hinsichtlich der Verlängerung der Dauer der Genehmigung für die Wirkstoffe 2,4-D, Acibenzolar-s-methyl, Amitrol, Bentazon, Cyhalofopbutyl, Diquat, Esfenvalerat, Famoxadon, Flumioxazin, DPX KE 459 (flupyrsulfuron-methyl), Glyphosat, Iprovalicarb, Isoproturon, Lambda-cyhalothrin, Metalaxyl-M, Metsulfuronmethyl, Picolinafen, Prosulfuron, Pymetrozin, Pyraflufen-ethyl, Thiabendazol, Thifensulfuron-methyl und Triasulfuron ( 1 )

48

 

*

Verordnung (EU) 2015/1886 der Kommission vom 20. Oktober 2015 über die Nichtzulassung bestimmter gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel im Hinblick auf die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern ( 1 )

52

 

 

Durchführungsverordnung (EU) 2015/1887 der Kommission vom 20. Oktober 2015 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

55

 

 

Durchführungsverordnung (EU) 2015/1888 der Kommission vom 20. Oktober 2015 zur Festsetzung des Zuteilungskoeffizienten für die Mengen, für die vom 1. bis 7. Oktober 2015 Anträge auf Einfuhrlizenzen und Anträge auf Einfuhrrechte gestellt wurden, und zur Festsetzung der Mengen, die zu der für den Teilzeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2016 hinzuzufügen sind, im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 616/2007 eröffneten Zollkontingente für Geflügelfleisch

57

 

 

BESCHLÜSSE

 

*

Beschluss (EU) 2015/1889 des Rates vom 8. Oktober 2015 über die Auflösung des Europol-Versorgungsfonds

60

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.