10.8.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 260/1


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1171 DES RATES

vom 7. August 2020

zur Durchführung des Artikels 17 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 224/2014 des Rates vom 10. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik (1), insbesondere auf Artikel 17 Absatz 3,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 10. März 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 224/2014 angenommen.

(2)

Am 28. Juli 2020 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 2127 (2013) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, die Angaben zu sechs Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert.

(3)

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 7. August 2020.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. ROTH


(1)  ABl. L 70 vom 11.3.2014, S. 1.


ANHANG

Im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 erhalten die Einträge 1, 4, 5, 7, 12 und 13 folgende Fassung:

„1.   Francois Yangouvonda BOZIZÉ (Aliasnamen: a) Bozizé Yangouvonda, b) Samuel Peter Mudde (geb. am 16. Dezember 1948 in Izo, Südsudan))

Titel: a) Ehemaliger Staatschef der Zentralafrikanischen Republik, b) Professor

Geburtsdatum: a) 14. Oktober 1946, b) 16. Dezember 1948

Geburtsort: a) Mouila, Gabun, b) Izo, Südsudan

Staatsangehörigkeit: a) Zentralafrikanische Republik, b) Südsudan

Reisepass-Nr.: D00002264, ausgestellt am 11. Juni 2013 (vom Minister für auswärtige Angelegenheiten in Juba, Südsudan. Gültig bis 11. Juni 2017. Diplomatenpass ausgestellt auf den Namen Samuel Peter Mudde)

Nationale Kennziffer: M4800002143743 (Personennummer für Reisepass)

Aufenthalt: a) Uganda, b) Bangui, Zentralafrikanische Republik (seit seiner Rückkehr aus Uganda im Dezember 2019)

Tag der Benennung durch die VN: 9. Mai 2014

Weitere Angaben: Name der Mutter: Martine Kofio. Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung (‚Special Notice‘) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/de/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals

Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Die Benennung von Bozizé erfolgte am 9. Mai 2014 gemäß Nummer 36 der Resolution 2134 (2014) mit der Begründung: ‚Nimmt Handlungen vor, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik untergraben, oder unterstützt diese‘.

Weitere Angaben

Bozizé hat zusammen mit seinen Unterstützern zu dem Angriff auf Bangui vom 5. Dezember 2013 aufgerufen. Seither hat er weiter versucht, destabilisierende Operationen durchzuführen, um die Spannungen in der Hauptstadt der Zentralafrikanischen Republik aufrechtzuerhalten. Bozizé war Berichten zufolge Gründer der Anti-Balaka-Milizgruppe, ehe er am 24. März 2013 aus der Zentralafrikanischen Republik floh. Bozizé hat seine Miliz in einem Kommuniqué aufgefordert, die Gräueltaten gegen das derzeitige Regime und die Islamisten fortzusetzen. Bozizé hat Berichten zufolge Milizionäre finanziell und materiell unterstützt, die auf eine Destabilisierung des derzeitigen Übergangs aus sind und seine Rückkehr an die Macht betreiben. Ein Großteil der Anti-Balaka-Milizionäre gehörte den Streitkräften der Zentralafrikanischen Republik an, die nach dem Staatsstreich in den ländlichen Gebieten verstreut waren und anschließend von Bozizé neu organisiert wurden. Bozizé und seine Unterstützer haben über die Hälfte der Anti-Balaka-Einheiten unter ihrer Kontrolle.

Kräfte, die loyal zu Bozizé stehen, waren mit Sturmgewehren, Mörsern und Raketenwerfern ausgerüstet und zunehmend an Vergeltungsschlägen gegen die muslimische Bevölkerung der Zentralafrikanischen Republik beteiligt. Die Lage in der Zentralafrikanischen Republik hat sich nach dem Angriff von Anti-Balaka-Kräften in Bangui vom 5. Dezember 2013, bei dem mehr als 700 Menschen den Tod fanden, rasch verschlechtert.

4.   Alfred YEKATOM (Aliasnamen: a) Alfred Yekatom Saragba, b) Alfred Ekatom, c) Alfred Saragba, d) Colonel Rombhot, e) Colonel Rambo, f) Colonel Rambot, g) Colonel Rombot, h) Colonel Romboh)

Funktion: Stabsgefreiter der zentralafrikanischen Streitkräfte (FACA)

Geburtsdatum: 23. Juni 1976

Geburtsort: Zentralafrikanische Republik

Staatsangehörigkeit: Zentralafrikanische Republik

Aufenthalt: a) Mbaiki, Provinz Lobaye, Zentralafrikanische Republik (Tel.: +236 72 15 47 07/ +236 75 09 43 41), b) Bimbo, Provinz Ombella-Mpoko, Zentralafrikanische Republik (früherer Aufenthaltsort), c) Den Haag (seit er am 17. November 2018 an den Internationalen Strafgerichtshof überstellt wurde)

Tag der Benennung durch die VN: 20. August 2015

Weitere Angaben: Hat eine große Gruppe bewaffneter Milizangehöriger angeführt und befehligt. Der Name seines Vaters (Adoptivvater) lautet Ekatom Saragba (andere Schreibweise: Yekatom Saragba). Bruder von Yves Saragba, ein Befehlshaber der Anti-Balaka-Milizen in Batalimo, Provinz Lobaye, und ehemaliger Soldat der FACA. Personenbeschreibung: Augenfarbe: schwarz, Haarfarbe: kahl, Gesichtsfarbe: schwarz, Größe: 170 cm; Gewicht, 100 kg.

Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung (‚Special Notice‘) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/de/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals

Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Alfred Yekatom wurde am 20. August 2015 nach Nummer 11 der Resolution 2196 (2015) in die Liste als Person aufgenommen, ‚die Handlungen [vornimmt] oder [unterstützt], die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik untergraben, einschließlich Handlungen, die die Übergangsregelungen gefährden oder gegen sie verstoßen, die den politischen Übergangsprozess, namentlich den Übergang zu freien und fairen demokratischen Wahlen, gefährden oder behindern oder die Gewalt schüren‘.

Weitere Angaben:

Alfred Yekatom, auch bekannt als Oberst Rombhot, ist ein Milizenführer einer Gruppierung der Anti-Balaka-Bewegung, die als ‚Anti-Balaka aus dem Süden‘ bekannt ist. Er hatte den Rang eines Stabsgefreiten in den zentralafrikanischen Streitkräften (FACA — Forces Armées Centrafricaines) inne.

Yekatom hat sich an Handlungen beteiligt bzw. Handlungen unterstützt, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik untergraben, einschließlich Handlungen, die die Übergangsregelungen und den politischen Übergangsprozess gefährden. Yekatom hat eine große Gruppe bewaffneter Milizangehöriger im Stadtteil PK9 von Bangui und in den Städten Bimbo (Provinz Ombella-Mpoko), Cekia, Pissa und Mbaïki (Hauptstadt der Provinz Lobaye) angeführt und befehligt; sein Hauptquartier hat er in einer Forstkonzession in Batalimo errichtet.

Yekatom hat von der wichtigsten Brücke zwischen Bimbo und Bangui bis Mbaïki (Hauptstadt der Provinz Lobaye) und von Pissa bis Batalimo (nahe der Grenze zur Republik Kongo) ein Dutzend Kontrollpunkte, die mit durchschnittlich zehn Milizangehörigen — bewaffnet (unter anderem mit Armee-Sturmgewehren) und in Armeeuniformen — besetzt sind, unmittelbar unter seiner Kontrolle und erhebt dort unzulässig Steuern von Privatfahrzeugen und Motorrädern, Kleinbussen und Lastwagen, die forstwirtschaftliche Ressourcen nach Kamerun und Tschad ausführen, sowie ebenfalls von Booten, die den Fluss Oubangui befahren. Es wurde beobachtet, dass sich Yekatom persönlich an dieser unzulässigen Steuereintreibung beteiligt. Berichten zufolge haben Yekatom und seine Milizen außerdem Zivilpersonen getötet.

5.   Habib SOUSSOU (Aliasname: Soussou Abib)

Funktion: a) Koordinator über die Anti-Balaka für die Provinz Lobaye, b) Oberstabsgefreiter der zentralafrikanischen Streitkräfte (FACA)

Geburtsdatum: 13. März 1980

Geburtsort: Zentralafrikanische Republik

Staatsangehörigkeit: Zentralafrikanische Republik

Aufenthalt: Boda, Zentralafrikanische Republik (Tel.: +236 72198628)

Tag der Benennung durch die VN: 20. August 2015

Weitere Angaben: Er wurde am 11. April 2014 zum Befehlshaber über die Anti-Balaka für das Gebiet (COMZONE) und am 28. Juni 2014 für die gesamte Provinz Lobaye ernannt. Unter seinem Kommando fanden weiterhin gezielte Tötungen, Zusammenstöße und Angriffe gegenüber humanitären Organisationen und Mitarbeitern von Hilfsorganisationen statt. Personenbeschreibung: Augenfarbe: braun, Haarfarbe: schwarz, Größe: 160 cm, Gewicht: 60 kg. Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung (‚Special Notice‘) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/de/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals

Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Habib Soussou wurde am 20. August 2015 nach Nummer 11 und Nummer 12 Buchstaben b und e der Resolution 2196 (2015) in die Liste als Person aufgenommen, ‚die Handlungen [vornimmt] oder [unterstützt], die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik untergraben, einschließlich Handlungen, die die Übergangsregelungen gefährden oder gegen sie verstoßen, die den politischen Übergangsprozess, namentlich den Übergang zu freien und fairen demokratischen Wahlen, gefährden oder behindern oder die Gewalt schüren‘; die ‚an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Zentralafrikanischen Republik beteiligt [ist], die gegen die internationalen Menschenrechtsnormen oder das humanitäre Völkerrecht verstoßen oder die Menschenrechtsmissbräuche oder -verletzungen darstellen, namentlich sexuelle Gewalttaten, gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, ethnisch oder religiös motivierte Angriffe, Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser sowie Entführungen und Vertreibungen‘ und die ‚die Bereitstellung humanitärer Hilfe an die Zentralafrikanische Republik oder den Zugang zu humanitärer Hilfe oder die Verteilung humanitärer Hilfsgüter in der Zentralafrikanischen Republik [behindert]‘.

Weitere Angaben:

Habib Soussou wurde am 11. April 2014 zum Befehlshaber über die Anti-Balaka für das Gebiet (COMZONE) von Boda ernannt und behauptete, in dieser Funktion für die Sicherheitslage in der Unterpräfektur (‚sous-préfecture‘) verantwortlich zu sein. Am 28. Juni 2014 wurde Habib Soussou vom Hauptkoordinator der Anti-Balaka Patrice Edouard Ngaïssona vom 11. April 2014 an zum Provinzkoordinator für die Stadt Boda und vom 28. Juni 2014 an für die gesamte Provinz Lobaye ernannt. Jede Woche kam es zu gezielten Tötungen, Zusammenstößen und Angriffen durch Anti-Balaka gegenüber humanitären Organisationen und Mitarbeitern von Hilfsorganisationen in Gebieten, für die Soussou als Befehlshaber oder Koordinator der Anti-Balaka zuständig war. Soussou und die Anti-Balaka-Kräfte in diesen Gebieten haben auch gezielt Zivilpersonen angegriffen und bedroht.

7.   Haroun GAYE (Aliasnamen: a) Haroun Geye, b) Aroun Gaye, c) Aroun Geye)

Funktion: Berichterstatter für die politische Koordinierung des Front Populaire pour la Renaissance de Centrafrique (Volksfront für die Wiedergeburt Zentralafrikas/FPRC)

Geburtsdatum: a) 30. Januar 1968, b) 30. Januar 1969

Reisepass-Nr.: Zentralafrikanische Republik Nr. O00065772 (Buchstabe O gefolgt von drei Nullen), gültig bis 30. Dezember 2019

Aufenthalt: a) Bangui, Zentralafrikanische Republik, b) Ndélé, Bamingui-Bangoran

Tag der Benennung durch die VN: 17. Dezember 2015

Weitere Angaben: Gaye ist einer der Anführer des (nicht in der Liste aufgeführten) Front Populaire pour la Renaissance de Centrafrique (FPRC), einer marginalisierten bewaffneten Ex-Séléka-Gruppe in Bangui. Er ist zudem einer der Anführer des sogenannten ‚Defense Committee‘ (‚Verteidigungsausschuss‘) des Stadtteils PK5 in Bangui (bekannt als ‚PK5 Resistance‘ oder ‚Texas‘ — nicht in der Liste aufgeführt), das von den Anwohnern Geld erpresst und körperliche Gewalt androht und anwendet. Gaye wurde am 2. November 2014 von Nourredine Adam (CFi.002) zum Berichterstatter für die politische Koordinierung der FPRC ernannt. Der Ausschuss des Sicherheitsrates, der aufgrund der Resolution 2127 (2013) zur Zentralafrikanischen Republik eingesetzt wurde, hat Adam am 9. Mai 2014 in seine Sanktionsliste aufgenommen. Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung (‚Special Notice‘) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/de/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals

Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Haroun Gaye wurde am 17. Dezember 2015 nach Nummer 11 und Nummer 12 Buchstaben b und f der Resolution 2196 (2015) in die Liste als Person aufgenommen, die ‚Handlungen [vornimmt] oder [unterstützt], die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik untergraben‘, die ‚an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Zentralafrikanischen Republik beteiligt [ist], die gegen die internationalen Menschenrechtsnormen oder das humanitäre Völkerrecht verstoßen oder die Menschenrechtsmissbräuche oder -verletzungen darstellen, namentlich sexuelle Gewalttaten, gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, ethnisch oder religiös motivierte Angriffe, Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser sowie Entführungen und Vertreibungen‘ und die ‚an der Planung, Steuerung, Förderung oder Durchführung von Angriffen auf Missionen der Vereinten Nationen oder internationale Sicherheitspräsenzen, namentlich die MINUSCA, die Missionen der Europäischen Union und französische Operationen, die sie unterstützen, beteiligt [ist]‘.

Weitere Angaben:

Haroun Gaye ist seit Anfang 2014 einer der Anführer einer im Stadtteil PK5 von Bangui operierenden bewaffneten Gruppe. Vertretern der Zivilgesellschaft des Stadtteils PK5 zufolge stacheln Gaye und seine bewaffnete Gruppe den Konflikt in Bangui an, arbeiten gegen die Aussöhnung und verhindern den Verkehr von Personen in den und aus dem dritten Bezirk von Bangui. Am 11. Mai 2015 blockierten Gaye und 300 Demonstranten den Zugang zum Nationalen Übergangsrat, um die Abschlussveranstaltung am letzten Tag des Bangui-Forums zu stören. Gaye hat Berichten zufolge mit Anti-Balaka-Vertretern zusammengearbeitet, um die Störaktion zu koordinieren.

Am 26. Juni 2015 haben Gaye und eine kleine Gruppe aus seinem Umfeld die Eröffnung einer Kampagne zur Wählerregistrierung im Stadtteil PK5 von Bangui gestört, woraufhin diese Kampagne abgebrochen werden musste.

Am 2. August 2015 hat die MINUSCA gemäß Nummer 32 Buchstabe f Ziffer i der Resolution 2217 (2015) des Sicherheitsrates versucht, Gaye festzunehmen. Gaye, der Berichten zufolge von diesem Vorhaben in Kenntnis gesetzt worden war, hatte sich mit Anhängern umgeben, die mit schweren Waffen ausgerüstet waren. Diese eröffneten das Feuer auf die gemeinsame Task Force der MINUSCA. In einem siebenstündigen Feuergefecht setzten Gayes Anhänger Schusswaffen, Panzerfäuste und Handgranaten gegen die MINUSCA-Truppe ein, wobei ein Mitglied der Friedenssicherungskräfte getötet und acht weitere verletzt wurden. Ende September 2015 war Gaye daran beteiligt, gewaltsame Proteste und Zusammenstöße zu fördern, die offensichtlich auf einen Sturz der Übergangsregierung abzielten. Der Putschversuch wurde vermutlich von Anhängern des ehemaligen Präsidenten Bozizé angeführt, die sich zu diesem Zweck mit Gaye und anderen FPRC-Anführern verbündet hatten. Gaye verfolgte offenbar das Ziel, mit einem Zyklus von Vergeltungsschlägen die bevorstehenden Wahlen zu gefährden. Gaye war für die Koordinierung mit marginalisierten Elementen der Anti-Balaka-Bewegung zuständig.

Am 1. Oktober 2015 fand im Stadtteil PK5 ein Treffen zwischen Eugène Barret Ngaïkosset, einem Mitglied einer marginalisierten Anti-Balaka-Gruppe, und Gaye statt; Ziel war die Planung eines gemeinsamen Angriffs auf Bangui für Samstag, den 3. Oktober. Gayes Gruppe hinderte Menschen daran, den Stadtteil PK5 zu verlassen, um die Gemeinschaftsidentität der muslimischen Bevölkerung mit dem Ziel zu stärken, Spannungen zwischen den Volksgruppen zu verschärfen und eine Aussöhnung zu verhindern. Am 26. Oktober 2015 unterbrachen Gaye und seine Gruppe ein Treffen zwischen dem Erzbischof von Bangui und dem Imam der Zentralmoschee von Bangui und bedrohten die Delegation, die aus der Zentralmoschee in den Stadtteil PK5 flüchten musste.

12.   Abdoulaye HISSENE (Aliasnamen: a) Abdoulaye Issène, b) Abdoulaye Hissein, c) Hissene Abdoulaye, d) Abdoulaye Issène Ramadane, e) Abdoulaye Issene Ramadan, f) Issene Abdoulaye)

Titel: Präsident des Conseil National de Défense et de Sécurité (CNDS) und militärischer Anführer des Front Populaire pour la Renaissance de la Centrafrique

Funktion: ‚General‘

Geburtsdatum: a) 1967, b) 1. Januar 1967

Geburtsort: a) Ndele, Bamingui-Bangoran, Zentralafrikanische Republik b) Haraze Mangueigne, Tschad

Staatsangehörigkeit: a) Zentralafrikanische Republik, b) Tschad

Reisepass-Nr.: a) Diplomatenpass der Zentralafrikanischen Republik Nr. D00000897, ausgestellt am 5. April 2013 (gültig bis 4. April 2018) b) Diplomatenpass der Zentralafrikanischen Republik Nr. D00004262, ausgestellt am 11. März 2014 (gültig bis 10. März 2019)

Nationale Identifikationsnummer: Personalausweis des Tschad Nr. 103-00653129-22, ausgestellt am 21. April 2009 (gültig bis 21. April 2019)

Aufenthalt: a) KM5, Bangui, Zentralafrikanische Republik, b) Nana-Grebizi, Zentralafrikanische Republik, c) Ndjari, Ndjamena, Tschad d) Ndélé, Bamingui-Bangoran (Hauptaufenthaltsort seit August 2016)

Tag der Benennung durch die VN: 17. Mai 2017

Weitere Angaben: Hissène war früher Minister für Jugend und Sport im Kabinett des ehemaligen Präsidenten der Zentralafrikanischen Republik Michel Djotodia. Davor war er Anführer der Konvention der Patrioten für Gerechtigkeit und Frieden (Convention des patriotes pour la justice et la paix), einer politischen Partei. Außerdem etablierte er sich als Anführer bewaffneter Milizen in Bangui — insbesondere in dem Stadtviertel ‚PK5‘ (3. Distrikt). Im Oktober 2016 wurde Abdoulaye Hissène zum Präsidenten des Conseil National de Défense et de Sécurité ernannt, einer Einrichtung, die damals geschaffen wurde, um militärische Anführer und befehlshabende Kämpfer aller ehemaligen Séléka-Gruppierungen zusammenzubringen. Er hat diese Position seither inne, kontrolliert jedoch tatsächlich nur die FPR-Kämpfer. Name des Vaters: Abdoulaye. Name der Mutter: Absita Moussa. Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung (‚Special Notice‘) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN:

https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals

Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Abdoulaye Hissène wurde am 17. Mai 2017 nach Nummer 16 und Nummer 17 Buchstabe g der Resolution 2339 (2017) in die Liste als Person aufgenommen, ‚die Handlungen [vornimmt] oder [unterstützt], die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik untergraben, einschließlich Handlungen, die den politischen Übergangsprozess oder den Stabilisierungs- und Aussöhnungsprozess gefährden oder behindern oder die Gewalt schüren‘, und die ‚an der Planung, Steuerung, Förderung oder Durchführung von Angriffen auf Missionen der Vereinten Nationen oder internationale Sicherheitspräsenzen, namentlich die MINUSCA, die Missionen der Europäischen Union und französische Operationen, die sie unterstützen, beteiligt [ist]‘.

Weitere Angaben:

Abdoulaye Hissène und andere Mitglieder der Ex-Séléka kollaborierten mit Unruhestiftern der Anti-Balaka, die mit dem ehemaligen Präsidenten der Zentralafrikanischen Republik François Bozizé sowie mit Maxime Mokom verbündet waren, um im September 2015 im Rahmen eines gescheiterten Putschversuchs zum Sturz der Regierung gewaltsame Proteste und Zusammenstöße zu schüren, während die damalige Übergangspräsidentin Catherine Samba-Panza an der VN-Generalversammlung 2015 teilnahm. Mokom, Hissène und andere wurden von der Regierung der Zentralafrikanischen Republik wegen verschiedener Straftaten, einschließlich Mord, Brandstiftung, Folter und Plünderei, im Zusammenhang mit dem gescheiterten Putsch angeklagt.

Hissène wurde nach 2015 einer der wichtigsten Anführer der bewaffneten über 100 Mann starken Milizen im ‚PK5‘-Viertel von Bangui. In dieser Funktion beschnitt er die Bewegungsfreiheit und verhinderte die Rückkehr der Staatsmacht in das Gebiet, unter anderem durch illegale Besteuerung von Transporttätigkeiten und gewerblichen Tätigkeiten. In der zweiten Hälfte des Jahres 2015 fungierte Hissène als der Vertreter der ‚Nairobisten‘ der Ex-Séléka in Bangui, die in Zusammenarbeit mit den Anti-Balaka-Kämpfern unter Mokom agierten. Bewaffnete Männer unter dem Befehl von Haroun Gaye und Hissène waren an den Gewalttaten beteiligt, die zwischen dem 26. September und dem 3. Oktober 2015 in Bangui verübt wurden.

Mitglieder von Hissènes Gruppe stehen im Verdacht, am 13. Dezember 2015 — dem Tag des Verfassungsreferendums — an dem Angriff auf das Fahrzeug eines der Anführer der Ex-Séléka, Mohamed Moussa Dhaffane, beteiligt gewesen zu sein. Hissène wird vorgeworfen, die Verantwortung für die Gewalttätigkeiten im KM5-Distrikt von Bangui zu tragen, bei denen fünf Menschen starben, zwanzig verletzt wurden und die Bewohner daran gehindert wurden, ihre Stimme in dem Verfassungsreferendum abzugeben. Hissène gefährdete die Durchführung der Wahlen, indem er einen Zyklus von Vergeltungsschlägen zwischen verschiedenen Gruppen anzettelte.

Hissène wurde am 15. März 2016 von der Polizei am Flughafen M'poko von Bangui festgenommen und der Abteilung für Untersuchungen und Ermittlung der nationalen Gendarmerie überstellt. Seine Miliz befreite ihn später unter Anwendung von Gewalt und stahl eine Waffe, die zuvor von der MINUSCA im Rahmen eines vom Ausschuss gebilligten Ausnahmeersuchens übergeben worden war.

Nach der Festnahme von muslimischen Händlern durch die internen Sicherheitskräfte in ‚PK 12‘ entführten die Milizen von Gaye und Hissène am 19. Juni 2016 fünf zentralafrikanische Polizisten in Bangui. MINUSCA versuchte am 20. Juni, die Polizisten zu befreien. Bewaffnete Männer unter dem Befehl von Hissène und Gaye lieferten sich ein Feuergefecht mit den Friedenssicherungstruppen, die versuchten die Geiseln zu befreien. Dabei wurden mindestens sechs Menschen getötet und ein Mitglied der Friedenssicherungskräfte wurde verletzt.

Hissène führte am 12. August 2016 einen Konvoi aus sechs Fahrzeugen mit schwerbewaffneten Personen an. Der aus Bangui fliehende Konvoi wurde von der MINUSCA südlich von Sibut gestellt. Auf dem Weg nach Norden kam es an einigen Kontrollstellen zu Feuerwechseln zwischen dem Konvoi und internen Sicherheitskräften. Der Konvoi wurde schließlich durch die MINUSCA 40 km südlich von Sibut gestoppt. Nach einer Reihe von Schusswechseln nahm die MINUSCA elf Männer fest, Hissène und mehrere andere konnten allerdings entkommen. Die festgenommenen Personen erklärten gegenüber der MINUSCA, dass Hissène der Anführer des Konvois sei, dessen Ziel es gewesen sei, Bria zu erreichen und an der von Nourredine Adam organisierten Versammlung von Ex-Séléka-Gruppen teilzunehmen.

Im August und September 2016 reiste die Sachverständigengruppe zweimal nach Sibut, um die am 13. August von der MINUSCA beschlagnahmten Gegenstände aus dem Konvoi von Hissène, Gaye und Hamit Tidjani zu untersuchen. Die Sachverständigengruppe untersuchte außerdem die am 16. August im Haus von Hissène beschlagnahmte Munition. In den sechs Fahrzeugen und bei den festgenommenen Personen wurde letale und nichtletale militärische Ausrüstung gefunden. Die zentrale Gendarmerie durchsuchte am 16. August 2016 das Haus von Hissène in Bangui. Es wurden über 700 Waffen gefunden.

Am 4. September 2016 eröffnete eine aus Kaga-Bandoro auf sechs Motorrädern kommende Gruppe von Ex-Séléka-Kämpfern in der Nähe von Dékoa das Feuer auf die MINUSCA — mit dem Ziel Hissène und seine Verbündeten abzuholen. Bei diesem Vorfall wurde ein Ex-Séléka-Kämpfer getötet und zwei Mitglieder der Friedenssicherungskräfte sowie ein Zivilist wurden verletzt.

13.   Martin KOUMTAMADJI (Aliasnamen: a) Abdoulaye Miskine, b) Abdoullaye Miskine, c) Martin Nadingar Koumtamadji, d) Martin Nkoumtamadji, e) Martin Koumta Madji, f) Omar Mahamat)

Funktion: Präsident und Oberbefehlshaber der Front Démocratique du Peuple Centrafricain (FDPC)

Geburtsdatum: a) 5. Oktober 1965, b) 3. März 1965

Geburtsort: a) Ndïnaba, Tschad, b) Kobo, Zentralafrikanische Republik, c) Kabo, Zentralafrikanische Republik

Staatsangehörigkeit: a) Tschad, b) Zentralafrikanische Republik, c) Kongo

Reisepass-Nr.: a) Diplomatenpass der Zentralafrikanischen Republik Nr. 06FBO2262, ausgestellt am 22. Februar 2007 (abgelaufen am 21. Februar 2012), b) Dienstpass des Kongo Nr. SA0020249, ausgestellt am 22. Januar 2019 (gültig bis zum 21. Januar 2022)

Aufenthalt: a) Am Dafock, Präfektur Vakaga, Zentralafrikanische Republik, b) Ndjamena, Tschad (seit seiner Festnahme im November 2019)

Tag der Benennung durch die VN: 20. April 2020

Weitere Angaben: Martin Koumtamadji hat die FDPC im Jahr 2005 gegründet. Im Dezember 2012 schloss er sich der Séléka-Koalition an, die er dann im April 2013 verließ, nachdem die Rebellen in Bangui die Macht ergriffen hatten. Nach seiner Festnahme in Kamerun wurde er anschließend nach Brazzaville (Republik Kongo) überstellt. Er war zu jeder Zeit Befehlshaber seiner Truppen vor Ort in der Zentralafrikanischen Republik, auch während seiner Zeit in Brazzaville vor seiner Rückkehr in die Zentralafrikanische Republik (zwischen November 2014 und 2019). Die FDPC hat das Politische Abkommen für Frieden und Aussöhnung in der Zentralafrikanischen Republik am 6. Februar 2019 unterzeichnet, aber Martin Koumtamadji stellt nach wie vor eine Bedrohung für Frieden, Stabilität und Sicherheit in der Zentralafrikanischen Republik dar. Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung (‚Special Notice‘) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/de/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals

Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Als Präsident und Oberbefehlshaber der Front Démocratique du Peuple Centrafricain (FDPC, eine an gewaltsamen Handlungen beteiligte bewaffnete Gruppe) hat sich Martin Koumtamadji an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik und insbesondere die Umsetzung des am 6. Februar 2019 in Bangui unterzeichneten Politischen Abkommens für Frieden und Aussöhnung in der Zentralafrikanischen Republik bedrohen.

Er lehnte die Entwaffnung der FDPC-Kombattanten ab, zu der er als Unterzeichner des Politischen Abkommens für Frieden und Aussöhnung in der Zentralafrikanischen Republik verpflichtet war, und drohte im Juli 2019, Präsident Touadéra zu stürzen.

Beginnend im Juni 2019 kooperierte er mit Nourredine Adam (CFi.002), gegen den ebenfalls Sanktionen verhängt wurden, und beteiligte sich am Waffenhandel mit einem engen Verbündeten von Nourredine Adam, um die militärischen Fähigkeiten der FDPC aufzubauen.

Außerdem bot er der Front Populaire pour la Renaissance de la Centrafrique (FPRC) die Durchführung einer militärischen Operation mit seiner bewaffneten Gruppe während der Kämpfe in der Präfektur Vakaga im Jahr 2019 an.

Er behinderte weiterhin die Wiederherstellung der staatlichen Autorität in den Operationsgebieten der FPDC, indem er illegale Straßensperren zur Erpressung von Viehzüchtern, Wirtschaftsakteuren (einschließlich Goldbergbauunternehmen, die in der Präfektur Nana-Mambéré tätig sind) und Reisenden aufrechterhielt.

Unter seiner Führung hat die FDPC in der Präfektur Nana-Mambéré Handlungen begangen, die Menschenrechtsübergriffe oder ‐verletzungen darstellen, darunter Angriffe auf Zivilisten im April 2019, Entführungen von Zivilisten im März 2019 (in der Nähe von Zoukombo) und Handlungen sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt im Mai 2019 (in Bagary). Im Jahr 2017 hat die FDPC auch 14 sexuelle Gewalttaten in Konflikten begangen.

Zwischen 2016 und 2019 rekrutierte die FDPC Kinder als Soldaten in bewaffneten Konflikten und zwang elf Mädchen zur Ehe mit FDPC-Mitgliedern.

Im März 2019 war er an der Behinderung der Bereitstellung humanitärer Hilfe beteiligt, als die FDPC unter der Führung von Miskine eine Reihe von Angriffen auf der Hauptstraße von Kamerun nach Bangui verübte.

Schließlich lieferten sich FDPC-Elemente im April 2019 in der Nähe von Zoukombo (Präfektur Nana-Mambéré) und auf der Achse Bouar-Beleko Scharmützel mit der MINUSCA.“