16.11.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 308/22


BESCHLUSS (GASP) 2016/2001 DES RATES

vom 15. November 2016

über einen Beitrag der Union zur Einrichtung und sicheren Verwaltung einer Bank für schwach angereichertes Uran (LEU) unter der Kontrolle der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „Strategie“) angenommen, die in Kapitel III eine Liste von Maßnahmen enthält, mit denen die Verbreitung solcher Waffen bekämpft werden soll und die sowohl innerhalb der Union als auch in Drittstaaten getroffen werden müssen.

(2)

Die Union setzt die Strategie zielstrebig um und führt die in ihrem Kapitel III aufgeführten Maßnahmen durch, indem sie insbesondere Finanzmittel bereitstellt, um spezifische Projekte multilateraler Einrichtungen wie etwa der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zu unterstützen.

(3)

Nach Artikel IV des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) haben alle Vertragsparteien des NVV das unveräußerliche Recht, unter Wahrung der Gleichbehandlung und in Übereinstimmung mit den Artikeln I und II des NVV die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln. Artikel IV sieht ferner vor, dass alle Vertragsparteien des NVV sich verpflichten, zusammenzuarbeiten, „um allein oder gemeinsam mit anderen Staaten oder internationalen Organisationen zur Weiterentwicklung der Anwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke, besonders im Hoheitsgebiet von Nichtkernwaffenstaaten, die Vertragspartei sind, unter gebührender Berücksichtigung der Bedürfnisse der Entwicklungsgebiete der Welt beizutragen“.

(4)

Multilaterale Ansätze in Bezug auf den Kernbrennstoffkreislauf können den Ländern, die beschlossen haben, die Kernenergie für friedliche Zwecke zu verwenden, eine Alternative zur Entwicklung nationaler Kernbrennstoffkreisläufe bei gleichzeitiger Vermeidung von Proliferationsrisiken bieten.

(5)

Die IAEO ist nach Artikel III ihrer Satzung befugt, alle Tätigkeiten auszuüben, einschließlich des Erwerbs von Kernbrennstoff, Dienstleistungen und Ausrüstungen sowie der Erstellung eigener Einrichtungen und Anlagen, um die praktische Anwendung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken zu erleichtern.

(6)

Im September 2006 hat die Nuclear Threat Initiative (NTI), eine unabhängige, in den Vereinigten Staaten ansässige Nichtregierungsorganisation, der IAEO eine finanzielle Unterstützung von 50 000 000 USD angeboten, um dazu beizutragen, einen im Besitz der IAEO befindlichen und von ihr verwalteten Lagerbestand an schwach angereichertem Uran aufzubauen, was an die Bedingung geknüpft war, dass es der IAEO gelingt, einen zusätzlichen Betrag von 100 000 000 USD zusammenzubringen, einschließlich Zuschüssen von weiteren IAEO-Mitgliedstaaten und Gebern, und eine Kernbrennstoffreserve einzurichten.

(7)

Am 8. Dezember 2008 hat der Rat Schlussfolgerungen angenommen, mit denen er die Einrichtung und sichere Verwaltung einer unter die Kontrolle der IAEO gestellten Kernbrennstoffbank unterstützt. Er erklärte ferner, dass die Union plane, bis zu 25 000 000 EUR zu diesem Vorhaben beizusteuern, sobald die für die Brennstoffbank geltenden Bedingungen und Modalitäten vom IAEO-Gouverneursrat festgelegt und angenommen worden seien. Die Europäische Kommission hat bereits 20 000 000 EUR für den LEU-Erwerb bereitgestellt.

(8)

Der IAEO-Gouverneursrat hat am 3. Dezember 2010 die Entschließung GOV/2010/70 angenommen; darin wird die Einrichtung einer IAEO-Bank für schwach angereichertes Uran (LEU) gebilligt und zugleich bekräftigt, dass der Betrieb der IAEO-Bank für LEU ausschließlich über außerbudgetäre Beiträge finanziert werde.

(9)

Unter Nummer 15 des Dokuments GOV/2010/67 mit dem Titel „Gewährleistung der Versorgung“: Einrichtung einer IAEO-Bank für schwach angereichertes Uran (LEU) zwecks Versorgung der Mitgliedstaaten mit LEU ist Folgendes vorgesehen: „Die Organisation ist Eigentümerin des in der IAEO-Bank für LEU befindlichen LEU, das unter ihre Kontrolle gestellt wird und sich formalrechtlich in ihrem Besitz befindet. Die Organisation ist dafür verantwortlich, das in ihrem Besitz befindliche Material zu lagern und zu schützen und zu diesem Zweck durch ein Sitzabkommen dafür zu sorgen, dass das LEU vor natürlichen und anderen Gefahren, unerlaubter Entnahme oder Abzweigung, Beschädigung oder Zerstörung, einschließlich Sabotage, und Zwangsvollstreckung geschützt ist. Außerdem sorgt die Organisation durch ein Sitzabkommen für die Anwendung der IAEO-Sicherungsmaßnahmen auf das in der IAEO-Bank für LEU befindliche LEU sowie für die Anwendung der Sicherheitsstandards und -maßnahmen und der auf den physischen Schutz abstellenden Maßnahmen des bzw. der Sitzstaat(en)“. Ferner ist unter Nummer 16 des Dokuments GOV/2010/67 Folgendes vorgesehen: „Die Organisation schließt mit Zustimmung des Gouverneursrats mit einem Sitzstaat ein Sitzabkommen, das mit dem derzeitigen IAEO-Sitzabkommen vergleichbar ist; dieses Abkommen sorgt für die Sicherheit und Sicherung der Lagereinrichtung sowie die geeignete Deckung ihrer Haftungsrisiken und räumt der Organisation die Vorrechte und Befreiungen ein, die für den unabhängigen Betrieb der IAEO-Bank für LEU notwendig sind, einschließlich des Rechts, LEU zu der bzw. aus der IAEO-Bank für LEU zu befördern, entsprechend den von der Organisation im Einklang mit der Satzung und dem Abkommen mit dem bzw. den Sitzstaat(en) getroffenen Festlegungen. Außerdem werden bei Bedarf mit den Nachbarstaaten des Sitzstaats Vereinbarungen geschlossen, die eine freie Durchfuhr garantieren.“

(10)

Die IAEO-Bank für LEU wird für einen Lagerbestand von bis zu 60 Zylindern des Typs 30B, die handelsübliches, schwach angereichertes Uranhexafluorid enthalten, ausgelegt sein. Die IAEO-Bank für LEU wird in der IAEO-Lagereinrichtung für LEU untergebracht und vom Hüttenwerk Ulba betrieben; sie wird der Kontrolle des Ausschusses für Atom- und Energieaufsicht und -kontrolle der Republik Kasachstan unterstellt.

(11)

Der grundlegende Rechtsrahmen zwischen der IAEO und dem Sitzstaat Kasachstan ist zum Abschluss gebracht worden. Die Durchfuhrvereinbarung mit der Russischen Föderation, die vom IAEO-Gouverneursrat gebilligt wurde (GOV/2015/36), ist unterzeichnet worden. Die Auslegung für eine neue IAEO-Lagereinrichtung für LEU ist fertiggestellt worden, und die IAEO hat festgestellt, dass sie den geltenden Bestimmungen der Sicherheitsnormen und Sicherungsleitfäden der IAEO entspricht. Ein ausführlicher Kostenvoranschlag für die neue IAEO-Lagereinrichtung für LEU ist ausgearbeitet und durch eine unabhängige Stelle validiert worden. Eine Partnerschaftsvereinbarung zwischen der IAEO und dem Betreiber der Einrichtung, in der die Bedingungen der Zusammenarbeit für den Bau der IAEO-Lagereinrichtung für LEU festgelegt sind, ist fertiggestellt worden. Die IAEO ist nun mit der Planung von Tätigkeiten zur Vorbereitung des Erwerbs von LEU befasst.

(12)

Gemäß dem Finanzplan für das Vorhaben, der im aktualisierten Bericht des IAEO-Generaldirektors (GOV/INF/2016/8) mit dem Titel „Gewährleistung der Versorgung: Einrichtung einer IAEO-Bank für schwach angereichertes Uran (LEU) zwecks Versorgung der Mitgliedstaaten mit LEU“ beschrieben wird, belaufen sich die erwarteten Gesamtkosten des LEU-Vorhabens auf 118 863 000 EUR —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Zur sofortigen praktischen Umsetzung einiger Bestandteile der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen trägt die Union zur Einrichtung und sicheren Verwaltung einer unter die Kontrolle der der Internationalen Atomenergie-Organisation (im Folgenden „IAEO“ oder „Organisation“) gestellten Bank für schwach angereichertes Uran („Low-Enriched Uranium — LEU“) bei, um den zunehmenden Proliferationsrisiken entgegenzuwirken, die durch die Verbreitung sensibler Kernbrennstoffkreislauf-Technologien entstehen. Die Union wird Maßnahmen zur Unterstützung der IAEO-Bank für LEU durchführen; in Form einer Reserve an LEU, die folgenden Zielen dienen soll:

a)

Länder sollen in die Lage versetzt werden, ihre Rechte nach Artikel IV des NVV auszuüben, während dabei Proliferationsrisiken vermieden werden;

b)

die Bank soll als letzte Option als Ersatz für den kommerziellen Markt dienen, ohne Marktverzerrungen zu bewirken, falls die Versorgung eines IAEO-Mitgliedstaats mit LEU unterbrochen ist und auf kommerziellem Wege nicht wieder hergestellt werden kann, sofern dieser IAEO-Mitgliedstaat die Voraussetzungen für eine Unterstützung erfüllt.

(2)   Zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele trägt die Union zur Einrichtung und zur sicheren Verwaltung der unter die Kontrolle der IAEO gestellten Bank für LEU bei, indem sie Maßnahmen im Bereich der Sicherung, einschließlich des physischen Schutzes, des Transports und der sicheren Bewachung, finanziert und Beiträge zur sicheren Verwaltung der Bank für LEU leistet. Das Projekt kommt allen Ländern zugute, die beschlossen haben, die Kernenergie für friedliche Zwecke zu verwenden.

Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang enthalten.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.

(2)   Die technische Durchführung des in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekts erfolgt durch die IAEO. Sie nimmt diese Aufgabe unter der Aufsicht des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit der IAEO.

Artikel 3

(1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Tätigkeiten beträgt 4 362 200 EUR.

(2)   Die mit dem in Absatz 1 festgelegten Betrag finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Hierzu schließt sie ein Finanzierungsabkommen mit der IAEO. Gemäß diesem Abkommen stellt die IAEO sicher, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.

(4)   Die Kommission ist bestrebt, das in Absatz 3 genannte Finanzierungsabkommen so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige dabei auftretende Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem das Finanzierungsabkommen geschlossen wird.

Artikel 4

(1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf Grundlage regelmäßiger Berichte, die von der IAEO erstellt werden, über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese IAEO-Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat.

(2)   Die Kommission stellt Informationen über die finanziellen Aspekte der Durchführung des in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekts zur Verfügung.

Artikel 5

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Seine Geltungsdauer endet 60 Monate nach dem Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens. Sie endet jedoch sechs Monate nach Inkrafttreten des Beschlusses, falls bis dahin kein Finanzierungsabkommen geschlossen worden ist.

Artikel 6

Der Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 15. November 2016.

Im Namen des Rates

Der Präsident

I. KORČOK


ANHANG

Beitrag der Union zur Einrichtung und sicheren Verwaltung einer unter die Kontrolle der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) gestellten Bank für schwach angereichertes Uran (LEU) im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

I.   EINLEITUNG

Hintergrund

Im Dezember 2010 wurde der Generaldirektor der IAEO vom IAEO-Gouverneursrat damit betraut, die Einrichtung einer Bank für schwach angereichertes Uran (LEU) einzuleiten, und er hat einen ausführlichen Plan für die Einrichtung und sichere Verwaltung einer solchen Bank vorgelegt.

Die IAEO bestätigte der Ständigen Mission Kasachstans bei der IAEO am 20. Dezember 2011, dass das Hüttenwerk Ulba nach den Informationen, die die Republik Kasachstan der Organisation in ihrer „Interessenbekundung“ übermittelt hat, und entsprechend den in dem Dokument GOV/INF/2011/7 festgelegten Anforderungen als Standort für die IAEO-Bank für LEU geeignet ist.

Die IAEO führte in den Jahren 2011 bis 2016 mehrere Missionen nach Kasachstan durch, bei denen die Einrichtungen des Hüttenwerks Ulba und der nationale Regelungsrahmen evaluiert wurden, um sicherzustellen, dass die Bank für LEU die geltenden Bestimmungen der Sicherheitsnormen und Sicherungsleitfäden der IAEO erfüllen kann. Diese Evaluierungen betrafen die Bereiche Anlagensicherheit, Erdbebensicherheit, Notfallvorsorge und -bekämpfung, Transportsicherheit und -sicherung und physischen Schutz.

Am 27. August 2015 wurde zwischen der IAEO und Kasachstan ein Sitzabkommen unterzeichnet. Dieses Abkommen legt Kasachstan als Sitzstaat der IAEO-Bank für LEU fest, ferner schafft es den Rechtsrahmen für Kasachstan, durch den sichergestellt wird, dass die IAEO-Bank für LEU gemäß den Rechts- und Verwaltungsvorschriften Kasachstans und im Einklang mit den geltenden Bestimmungen der Sicherheitsnormen und Sicherungsleitfäden der IAEO verwaltet und reguliert wird.

Am 27. August 2015 wurde das Betriebsanlagenbetreiber-Abkommen (Facility Operator Agreement) zwischen der IAEO und dem Hüttenwerk Ulba unterzeichnet. Dieses Abkommen legt das Hüttenwerk Ulba als die Betriebsanlage fest, in der die IAEO-Bank für LEU belegen ist, und es schafft für das Hüttenwerk Ulba den Rechtsrahmen für den Betrieb und die Verwaltung der IAEO-Bank für LEU gemäß der eigenen Lizenz und dem nationalen Regelungsrahmen sowie im Einklang mit den geltenden Bestimmungen der Sicherheitsnormen und Sicherungsleitfäden der IAEO.

Außerdem haben die IAEO und das Energieministerium von Kasachstan eine technische Vereinbarung über die konkreten Vorkehrungen (im Folgenden „Technische Vereinbarung“) unterzeichnet, die für die Einrichtung der IAEO-Bank für LEU in Kasachstan zu treffen sind. Durch diese technische Vereinbarung wird sichergestellt, dass beide Seiten die notwendigen Ressourcen für die Durchführung ihrer jeweiligen Tätigkeiten bereitstellen, die sie zur fristgerechten Einrichtung der IAEO-Bank für LEU ausführen müssen, einschließlich der Maßnahmen zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen der Sicherheitsnormen und Sicherungsleitfäden der IAEO. Im Rahmen der technischen Vereinbarung haben die Parteien einen gemeinsamen Koordinierungsausschuss eingesetzt, der die Durchführung der Vereinbarung erleichtern soll, ferner haben sie einen Plan spezieller Tätigkeiten (Plan of Specific Activities — PSA) gebilligt, um sicherzustellen, dass die Einrichtung und der Betrieb der IAEO-Bank für LEU im Einklang mit den geltenden Bestimmungen der Sicherheitsnormen und Sicherungsleitfäden der IAEO erfolgen. Gemäß dieser technischen Vereinbarung müssen die Tätigkeiten innerhalb von zwei Jahren nach der Unterzeichnung der rechtlichen Vereinbarungen, das heißt bis September 2017, abgeschlossen sein.

Im November 2015 begann das Hüttenwerk Ulba mit der Konzeption einer neuen IAEO-Lagereinrichtung für LEU, die die IAEO-Bank für LEU aufnehmen soll. Die IAEO-Mission besuchte das Hüttenwerk Ulba vom 29. Februar bis zum 4. März 2016, um den Stand der Entwürfe zu überprüfen. Bei dem IAEO-Besuch wurde geprüft, ob die geltenden Bestimmungen der Sicherheitsnormen und Sicherungsleitfäden der IAEO bei der Konzeption ordnungsgemäß berücksichtigt wurden. Die Überprüfung der IAEO-Mission konzentrierte sich auf fünf technische Bereiche: Gebäudestruktur, Sicherheitsanalyse, Strahlungsschutz, Notfallvorsorge und -bekämpfung und nukleare Sicherung. Die Überprüfung der vorgeschlagenen Konzeption und der einschlägigen Nachweisunterlagen führte zu der generellen Feststellung, dass die Konzeption angemessene Vorkehrungen vorsieht, um die nukleare Sicherheit zu gewährleisten und die Sicherungsstandards zu erfüllen.

Nach Fertigstellung der Konzeption und ihrer Überprüfung durch die IAEO wurde im Mai 2016 ein Partnerschaftsabkommen zwischen der IAEO und dem Hüttenwerk Ulba unterzeichnet. In diesem Abkommen werden die technischen und finanziellen Bedingungen für die Einrichtung der IAEO-Lagereinrichtung für LEU festgelegt. Es stellt einen wichtigen Meilenstein für die Einrichtung der IAEO-Bank für LEU dar.

In dem Bericht des IAEO-Gouverneursrats GOV/INF/2016/8 vom Mai 2016 wurden die bedeutenden Fortschritte herausgestellt, die erzielt worden waren. Es enthält außerdem einen ersten grundlegenden umfassenden Projekt- und Finanzplan.

Durch das Dokument GOV/2010/67 des IAEO-Gouverneursrats wurde der Generaldirektor der IAEO zum einen ermächtigt, die LEU-Bank der IAEO einzurichten, und zum anderen wurde darin gefordert, dass die Kosten (einschließlich der Personalkosten) im Zusammenhang mit der Einrichtung und dem Betrieb der IAEO-Bank für LEU ausschließlich durch außerbudgetäre freiwillige Beiträge beglichen werden müssen und sich nicht auf den regulären Haushaltsplan der IAEO auswirken dürfen. Deshalb wird den verschiedenen Abteilungen der IAEO die von ihnen bereitgestellte fachliche Expertise und Unterstützung für die Projektexperten und -Fachleute im Wege von Leistungsvereinbarungen (Service Level Agreements — SLAs) aus dem Projekt für die IEAO-Bank für LEU vergütet. Diese Leistungsvereinbarungen, in denen die Leistungen, die von den Abteilungen für das Projekt zu erbringen sind, um den Projektplan (einschließlich des Plans spezieller Tätigkeiten (PSA)) auszuführen, sowie die Kosten für die von jeder Abteilung geleistete Unterstützung festgelegt sind, wurden im März 2016 fertiggestellt und geschlossen.

Seit dem 1. April 2016 haben mehrere Mitgliedstaaten, die Kommission, die Nuclear Threat Initiative (NTI) und das World Nuclear Transport Institute (WNTI) die Bereitstellung von Finanzmitteln in Höhe von insgesamt etwa 124 900 000 USD und 25 000 000 EUR zugesagt; gegenwärtig sind 124 900 000 USD und 20 000 000 EUR bei der Organisation eingegangen. Die Finanzbeiträge wurden von der Nuclear Threat Initiative (50 000 000 USD), den Vereinigten Staaten (50 000 000 USD), den Vereinigten Arabischen Emiraten (10 000 000 USD), Norwegen (5 000 000 USD), Kuwait (10 000 000 USD), dem WNTI (10 000 EUR) und Kasachstan (400 000 USD) geleistet. Die von der Kommission bereitgestellten 20 000 000 EUR sind für den Erwerb von LEU für die IAEO-Bank für LEU bestimmt, und bis zu 5 000 000 EUR wurden für Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherung zugesagt. Diese für Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherung zugesagten Finanzmittel (bis zu 5 000 000 EUR) sind Gegenstand des vorliegenden Anhangs.

Für die LEU-Bank der IAEO stehen als nächste wichtige Phasen an:

a)

die Vollendung der Errichtung der Lagereinrichtung für die LEU-Bank der IAEO, einschließlich der Baufertigstellung, die Bestätigung, dass Gebäude und Ausrüstung der ursprünglichen Konstruktionsabsicht entsprechen und die geltenden Sicherheits- und Sicherungsvorschriften erfüllen;

b)

die Vereinbarung eines Zylinder-Verwaltungsprogramms mit dem Hüttenwerk Ulba, um die Sicherheit und Sicherung der Zylinder und ihre Abtransport-Bereitschaft auf lange Sicht sicherzustellen;

c)

die Inbetriebnahme der Lagereinrichtung;

d)

der Erwerb von LEU durch die IAEO und dessen Transport zur Lagereinrichtung;

e)

die Aufnahme des Betriebs.

Zielsetzungen des Projekts

Durch das Projekt soll zur Einrichtung und sicheren Verwaltung der IAEO-Bank für LEU beigetragen werden, indem im Einklang mit den Sicherheitsnormen und Sicherungsleitfäden der IAEO insbesondere während des Transports und der Lagerung für ein hohes Niveau an Sicherung und Sicherheit gesorgt wird.

Projektnutzen

Mit dem Projekt wird folgender Nutzen erzielt:

a)

die Versorgungssicherheit in Bezug auf Kernbrennstoff wird auf sichere und gesicherte Weise verbessert, und

b)

die IAEO wird dabei unterstützt, beim Transport von LEU von der Beschaffung bis zur Lieferung und bei der Lagerung dieses Urans in der Bank für LEU für Sicherheit und Sicherung zu sorgen.

II.   BESCHREIBUNG DER TÄTIGKEITEN

Bank für LEU

Die IAEO-Bank für LEU wird einen physischen Bestand an ca. 90 Tonnen LEU — diese Menge ist ausreichend für eine Erstbeladung eines zur Elektrizitätserzeugung betriebenen modernen Leichtwasserreaktors (entspricht ca. drei jährlichen Nachladungen — „core reloads“) — umfassen und zugehörige Ausrüstung und Dienstleistungen bereitstellen. Der Bestand wird Eigentum der IAEO sein. Die IAEO-Bank für LEU wird unter Einhaltung bestimmter nichtdiskriminierender Kriterien für die Bereitstellung von LEU an ein Empfängerland betrieben. Jene Kriterien stimmen in jeder Hinsicht mit der Satzung der IAEO überein und wurden vom Gouverneursrat gebilligt. Die Kernanlage, in der das LEU genutzt wird, muss einem Sicherungsabkommen mit der IAEO unterliegen und muss dieses uneingeschränkt einhalten.

Unterstützung durch die Union

Die Union wird die IAEO-Bank für LEU anhand verschiedener Instrumente ergänzend unterstützen. Aus dem Stabilitätsinstrument wurde 2011 bereits ein Finanzbeitrag in Höhe von 20 000 000 EUR für den Erwerb von LEU bereitgesellt

Mit diesem Beschluss wird ein Beitrag zur Sicherheit des Betriebs und der Verwaltung der IAEO-Bank für LEU geleistet. Die von der IAEO vorgesehenen einschlägigen Tätigkeiten, für die dieser Beschluss einen finanziellen Beitrag leisten wird, können Folgendes umfassen:

1.   Unterstützung für die Einrichtung einer sicheren und gesicherten Lagerstätte für die 90 Tonnen LEU

Hierunter fallen die Kosten für die Umsetzung der Tätigkeiten des Projektplans, einschließlich des Plans spezieller Tätigkeiten (Plan of Specific Activities — PSA) für das Jahr 2017 und die Folgetätigkeiten im Jahr 2018. Der PSA, wie er von der IAEO, dem Hüttenwerk Ulba und dem Ausschuss für Atom- und Energieaufsicht und -kontrolle der Republik Kasachstan vereinbart worden ist, ist eine Liste von Maßnahmen, die für die Verbesserung der Anlagen, Ausrüstung, Verfahren und Praktiken für notwendig erachtet werden, um zu gewährleisten, dass die IAEO-Bank für LEU entsprechend den einschlägigen Bestimmungen der Sicherheitsnormen und Sicherungsleitfäden der IAEO errichtet, ausgerüstet, betrieben und geschützt werden wird. Diese Maßnahmen wurden auf der Grundlage mehrerer Evaluierungen ausgearbeitet, die zwischen 2012 und 2016 durchgeführt worden waren. Insbesondere hat eine IAEO-Mission im Januar 2016 auch einige weitere extrinsische Ausrüstungen ermittelt, die benötigt werden, um einen Betrieb der Lagereinrichtung unter Einhaltung der IAEO-Standards für die Notfallvorsorge und -bekämpfung zu ermöglichen.

Die Maßnahmen umfassen die Erarbeitung von Verfahren für einen sicheren Betrieb, die Beschaffung von Ausrüstung für die Notfallvorsorge und -bekämpfung sowie von Strahlenschutzausrüstung und die Bereitstellung entsprechender Schulungen, die Veranstaltung von Workshops zu sicherheitsrelevanten Themen, die für die IAEO-Bank für LEU von Bedeutung sind (z. B. Kultur der nuklearen Sicherung), die Beobachtung von Notfallübungen in der Lagereinrichtung und nachfolgende Bewertungstätigkeiten, um die Übereinstimmung der Verbesserungsmaßnahmen mit den geltenden Sicherheitsnormen und Sicherungsleitfäden der IAEO vor der Inbetriebnahme festzustellen.

Das LEU wird erst dann in der IAEO-Lagereinrichtung für LEU gelagert werden, wenn die IAEO davon überzeugt ist, dass die IAEO-Bank für LEU errichtet wurde und mit den geltenden Bestimmungen der Sicherheitsnormen und Sicherungsleitfäden der IAEO übereinstimmt. Daher wird die IAEO eine Bestätigungsmission durchführen, die für Sommer 2017 geplant ist und die der Bestätigung dient, dass das fertiggestellte Gebäude und seine Schlüsselausrüstung der Konstruktionsabsicht entsprechen und dass die Infrastruktur, die zur Erfüllung der geltenden Sicherheits- und Sicherungsvorschriften erforderlich ist, vollständig vorhanden ist.

Für einen Zeitraum von zwei Jahren deckt der Haushaltsplan die Planungs-, Durchführungs-, Unterstützungs- und Berichterstattungskosten in Bezug auf den Projektplan und die PSA-Tätigkeiten, einschließlich der Personalkosten der IAEO, ab, um entsprechend dem Mandat für das Projekt für die IAEO-Bank für LEU zu gewährleisten, dass keine ordentlichen Haushaltsmittel verwendet werden.

2.   Gewährleistung der sicheren Transports der 90 Tonnen LEU

Es wird davon ausgegangen, dass die 90 Tonnen LEU von der Lagereinrichtung des bzw. der Verkäufer zum Hüttenwerk Ulba (Oskemen, Kasachstan) verbracht wird, wo die IAEO-Bank für LEU angesiedelt sein wird. Die Verbringung von LEU über verschiedene Hoheitsgebiete hinweg erfordert die Erfüllung aller Anforderungen im Bereich Dokumentation, Versicherung, Transitgenehmigung und Kennzeichnung, einschließlich der Anforderungen der Staaten in Bezug auf den physischen Schutz, wie sie in den einschlägigen Übereinkünften und Empfehlungen unter Federführung der IAEO festgelegt wurden, sowie der Sicherheitsanforderungen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO). Die Ausgaben im Zusammenhang mit der Beförderung des LEU werden von der geografischen Lage des Verkäufers des LEU, von den Entfernungen auf dem See- und Landweg zwischen dem Verkäufer und dem Hüttenwerk Ulba in Kasachstan sowie von der Anzahl der Anlaufhäfen und der Grenzübertritte, die für die Lieferung erforderlich sind, abhängen. Hierunter fallen auch die Erarbeitung technischer Spezifikationen mit IAEO-Bediensteten sowie die Einholung von Fachwissen externer Sachverständiger, die Planung und Überwachung des Transports, die Versicherung, das Chartern eines Seefrachtschiffes als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, Konsultationen zur Beurteilung des Sicherheitsrisikos der Transportroute und zur Routenplanung sowie die Bewachung während des Seetransports, in den Anlaufhäfen und in den Transitorten.

3.   Sicherstellung der langfristigen Lagerung von 90 Tonnen LEU

Das LEU wird sich in einer speziell dafür vorgesehenen Lagereinrichtung auf dem Betriebsgelände des Hüttenwerks Ulba in Oskemen (Kasachstan) befinden. Das LEU der IAEO wird in 30-B-Zylindern gelagert. Der Anlagenbetreiber wird im Namen der IAEO für Lagerung und Schutz des LEU im Einklang mit den Sicherheitsnormen und Sicherungsleitfäden der IAEO verantwortlich sein. Dies schließt den Erwerb von 30-B-Zylindern ein, durch die der physische Schutz und die Sicherung bei der Lagerung des LEU sichergestellt werden. Sicherheitsstudien zeigen, dass diese mit einer Sicherheitshülle versehenen Behältnisse eine stabile und sichere Lagerung für einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren ermöglichen. Die Behältnisse bewirken nicht nur eine sichere Lagerung, sondern tragen durch die Wandstärke der Zylinderumhüllung und die Gesamtkonstruktion des Zylinders zum physischen Schutz vor Sabotage und Diebstahl bei.

Eine wichtige Tätigkeit zur Sicherstellung der langfristigen Lagerung des LEU ist die Umsetzung eines Zylinder-Verwaltungsprogramms, in dem Routinekontrollen und die Neuzertifizierung der eingelagerten 30-B-Zylinder vorgesehen sind, um die ISO-Norm 7195 zu erfüllen und zudem dafür zu sorgen, dass die Bereitschaft für einen Abtransport in einen Mitgliedstaat gegeben ist. Hierdurch wird die Beschaffung von Leistungen zur Neuzertifizierung der Zylinder durch befugte Inspektoren sowie die Erbringung von Leistungen zur Unterstützung bei der Inspektionsdurchführung seitens des Personals des Hüttenwerks Ulba erforderlich.

Ergänzend wird die IAEO während der langfristigen Lagerung ihres LEU Routine- und Ad-hoc-Überwachungsmaßnahmen durchführen, wozu unter anderem auch die Entgegennahme, Sichtung und Überprüfung der vom Hüttenwerk Ulba vorgelegten Jahresberichte gehört. Zu den Überwachungsmaßnahmen werden unter anderem jährliche Treffen mit dem Hüttenwerk Ulba gehören, um die Sicherheits- und Sicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit IAEO-Bank für LEU zu überprüfen; ferner werden andere Arten von Besuchen im Hüttenwerk Ulba stattfinden, um sicherzustellen, dass die relevanten Bestimmungen der Sicherheitsnormen und Sicherungsleitfäden der IAEO kontinuierlich auf die IAEO-Bank für LEU angewendet werden.

Dieser Posten deckt einen Zeitraum von 5 Jahren ab.

III.   LAUFZEIT

Die Dauer der Durchführung des Projekts wird auf 60 Monate veranschlagt; der Durchführungszeitraum beginnt mit der Unterzeichnung des Finanzierungsabkommens nach Artikel 3.

IV.   BEGÜNSTIGTE

Die Begünstigten des Projekts gemäß dem vorliegenden Beschluss sind alle für Leistungen seitens der IAEO-Bank für LEU infrage kommenden Staaten, die die vom IAEO-Gouverneursrat festgelegten Voraussetzungen für einen Zugang zur Bank für LEU erfüllen.

V.   FÜR DIE PROJEKTDURCHFÜHRUNG ZUSTÄNDIGE STELLE

Die IAEO wird mit der technischen Durchführung des Projekts wie oben beschrieben betraut; sie nimmt diese Aufgabe unter der Aufsicht des Hohen Vertreters wahr. Das Projekt wird direkt von Mitarbeitern der IAEO, Experten von anderen nationalen Atombehörden und Auftragnehmern durchgeführt. Wird die Projektdurchführung von Auftragnehmern übernommen, so erfolgt die Beschaffung von Gütern, Arbeiten oder Leistungen durch die IAEO im Rahmen des vorliegenden Beschlusses gemäß dem Finanzierungsabkommen, das die Kommission mit der IAEO abschließen wird.

VI.   BERICHTERSTATTUNG

Die für die Durchführung zuständige Stelle erstellt

a)

regelmäßige Berichte über die Durchführung des Projekts;

b)

einen Abschlussbericht spätestens zwei Monate nach Ende des Projekts.

Die Berichte werden dem Hohen Vertreter übermittelt.