28.2.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 56/46


BESCHLUSS (GASP) 2018/299 DES RATES

vom 26. Februar 2018

zur Förderung des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen zur Unterstützung der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „EU-MVW-Nichtverbreitungsstrategie“) angenommen, die in Kapitel III eine Liste von Maßnahmen enthält, mit denen die Verbreitung solcher Waffen bekämpft werden soll und die sowohl innerhalb der Union als auch in Drittländern getroffen werden müssen.

(2)

Die Union setzt die EU-MVW-Nichtverbreitungsstrategie zielstrebig um und führt die in Kapitel III aufgeführten Maßnahmen wie beispielsweise den Aufbau der erforderlichen Strukturen in der Union durch.

(3)

Am 8. Dezember 2008 hat der Rat seine Schlussfolgerungen und ein Dokument mit dem Titel „Neue Handlungslinien der Europäischen Union im Bereich der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme“ (im Folgenden „Neue Handlungslinien“) angenommen, dem zufolge die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW) nach wie vor eine der größten Bedrohungen für die Sicherheit darstellt und die Nichtverbreitungspolitik einen wesentlichen Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) bildet.

(4)

In den Neuen Handlungslinien ersucht der Rat die zuständigen Ratsformationen und -gremien, die Kommission, die anderen Institutionen und die Mitgliedstaaten, konkrete Folgemaßnahmen zu jenem Dokument einzuleiten.

(5)

In den Neuen Handlungslinien weist der Rat darauf hin, dass es für die Maßnahmen der Union zur Bekämpfung der Verbreitung von Nutzen wäre, durch ein nichtstaatliches Netz für Nichtverbreitungsfragen unterstützt zu werden, das mit außenpolitischen Fragen befasste Einrichtungen und Forschungszentren, die sich auf die strategischen Bereiche der Union spezialisiert haben, zusammenführt und dabei auf bereits bestehenden geeigneten Netzen aufbaut. Ein solches Netz könnte auch auf Einrichtungen in den Drittländern ausgeweitet werden, mit denen die Union einen besonderen Dialog im Zusammenhang mit Nichtverbreitungsfragen führt.

(6)

Am 15. und 16. Dezember 2005 hat der Europäische Rat die Strategie der EU zur Bekämpfung der unerlaubten Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (im Folgenden „Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen“) angenommen, in der die Leitlinien für das Vorgehen der Union im Bereich der Kleinwaffen und der leichten Waffen vorgegeben werden. Gemäß der Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen stellen die unerlaubte Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition und der unerlaubte Handel damit eine ernste Bedrohung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit dar.

(7)

Zu den Zielen der Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen gehört die Förderung eines wirksamen Multilateralismus, damit auf internationaler oder regionaler Ebene oder innerhalb der Union und ihrer Mitgliedstaaten Mechanismen geschaffen werden können, die dem Angebot und der destabilisierenden Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition entgegenwirken.

(8)

Der Rat hat am 26. Juli 2010 den Beschluss 2010/430/GASP (1) erlassen, mit dem das europäische Netz unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen geschaffen und vorgesehen wurde, dass die technische Durchführung jenes Beschlusses von dem EU-Konsortium für die Nichtverbreitung (im Folgenden „Konsortium“) wahrzunehmen ist.

(9)

Die Wahl des Konsortiums als einziger Begünstigter eines Zuschusses in diesem Falle ist gerechtfertigt, da die Union — mit Unterstützung der Mitgliedstaaten — ihre fruchtbare Zusammenarbeit mit dem europäischen Netz unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen fortsetzen will, das zur Schaffung einer gemeinsamen europäischen Kultur der Nichtverbreitung und Abrüstung beiträgt und der Union dabei hilft, ihre Politik in diesen Bereichen zu entwickeln und zu gestalten und ihre Außenwirkung zu erhöhen. Aufgrund des Charakters des Konsortiums, das von der Union ins Leben gerufen wurde und vollständig von der Unterstützung der Union abhängt, ist in diesem Fall eine 100 %-Finanzierung erforderlich. Das Konsortium verfügt weder über unabhängige finanzielle Ressourcen noch über die rechtliche Befugnis, sonstige Mittel zu beschaffen. Das Konsortium hat zudem neben den vier Management-Reflexionsgruppen ein Netz mit über 70 Reflexionsgruppen und Forschungszentren errichtet, in dem nahezu das gesamte nichtstaatliche Fachwissen zu Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen der Union vereint ist.

(10)

Der Rat hat am 10. März 2014 den Beschluss 2014/129/GASP (2) erlassen, durch den die Tätigkeiten des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen für drei weitere Jahre von der Union gefördert und finanziell unterstützt werden und dem Konsortium die technische Durchführung jenes Beschlusses übertragen wurde.

(11)

Der Rat hat am 3. April 2017 den Beschluss (GASP) 2017/632 (3) erlassen, durch den die Geltungsdauer des Beschlusses 2014/129/GASP verlängert wurde, damit die Aktivitäten bis zum 2. Juli 2017 weiter durchgeführt werden können.

(12)

Der Rat hat am 4. Juli 2017 den Beschluss (GASP) 2017/1195 (4) erlassen, mit dem der Zeitraum für die Umsetzung des Beschlusses 2014/129/GASP vom 3. Juli bis zum 31. Dezember 2017 verlängert wurde, damit 2017 eine große jährliche Konferenz über Nichtverbreitung und Abrüstung veranstaltet und die Internet-Plattform des Konsortiums kontinuierlich gepflegt und aktualisiert werden kann.

(13)

Die Bezeichnungen des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen und des Konsortiums werden dahingehend angepasst, dass gemäß den Empfehlungen der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. Oktober 2016 zur nuklearen Sicherheit und Nichtverbreitung von Kernwaffen das Wort „Abrüstung“ hinzugefügt wird —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Als Beitrag zur besseren Umsetzung der EU-MVW-Nichtverbreitungsstrategie, die auf den Grundsätzen eines wirksamen Multilateralismus, der Prävention und der Zusammenarbeit mit Drittländern basiert, wird die anhaltende Förderung und Unterstützung der Aktivitäten des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen um 42 Monate verlängert, um auf folgende Ziele hinzuarbeiten:

a)

Stimulierung des politischen und sicherheitspolitischen Dialogs und der langfristigen Debatte über Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von MVW und ihrer Trägersysteme in der Zivilgesellschaft und insbesondere unter Experten, Forschern und Wissenschaftlern;

b)

Schaffung der Gelegenheit für die Teilnehmer an den Sitzungen der einschlägigen Vorbereitungsgremien des Rates, das Netz zu Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen zu konsultieren, und für die Vertreter der Mitgliedstaaten, an den Sitzungen des Netzes teilzunehmen;

c)

Bereitstellung eines zweckdienlichen Hilfsmittels in Bezug auf Maßnahmen der Union und der internationalen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Nichtverbreitung und der Abrüstung, insbesondere indem den Vertretern des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) Berichte und/oder Empfehlungen vorgelegt werden;

d)

einen Beitrag dazu zu leisten, Drittländer stärker für die mit der Verbreitung und Abrüstung verbundenen Herausforderungen und für die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit der Union und in multilateralen Foren, insbesondere den Vereinten Nationen, zu sensibilisieren, um Waffenverbreitungsprogramme, die weltweit Besorgnis erregen, zu verhindern, zu stoppen und wenn möglich definitiv zu beenden;

e)

einen Beitrag zum Aufbau von Fachwissen und institutionellen Kapazitäten in Nichtverbreitungs- und Abrüstungsangelegenheiten in Reflexionsgruppen und Regierungen in der Union und Drittländern zu leisten.

(2)   In Anbetracht der Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen wird sich der Tätigkeitsbereich des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen nicht allein auf Fragen im Zusammenhang mit der Bedrohung durch die Verbreitung von MVW und ihren Trägersystemen beschränken, sondern auch Fragen in Bezug auf konventionelle Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, umfassen. Die Einbeziehung von Fragen in Bezug auf konventionelle Waffen in den Tätigkeitsbereich des Netzes wird ein ausgezeichnetes Instrument für den Dialog und Empfehlungen einschlägiger Maßnahmen der Union in diesem Bereich im Rahmen der Durchführung der Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen und der Politik der Union in Bezug auf konventionelle Waffen sein.

(3)   Die von der Union unterstützten Projekte umfassen folgende spezifische Aktivitäten:

a)

Bereitstellung von Mitteln für die Abhaltung von großen jährlichen Konferenzen mit Drittländern und der Zivilgesellschaft über Nichtverbreitung und Abrüstung, auf denen weitere Maßnahmen gegen die Verbreitung von MVW und ihrer Trägersysteme sowie damit verbundene Abrüstungsziele erörtert und festgelegt sowie die Bedrohungen durch konventionelle Waffen, einschließlich der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit und der übermäßigen Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition, thematisiert werden sollen. Die Konferenzen werden ferner dazu dienen, die EU-MVW-Nichtverbreitungsstrategie und die Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen sowie die Rolle der Institutionen der Union und der Reflexionsgruppen in der Union in diesem Bereich zur Erhöhung der Außenwirkung der einschlägigen Politik der Union und die Vorlage von Berichten und/oder Empfehlungen an die Vertreter des Hohen Vertreters international zu fördern;

b)

Bereitstellung von Mitteln für die Abhaltung von jährlichen Konsultationstreffen für Vertreter der Institutionen der Union, Vertreter der Mitgliedstaaten und Wissenschaftler, bei denen ein Gedankenaustausch über wichtige Fragen und kritische Entwicklungen auf dem Gebiet der Abrüstung, der Nichtverbreitung und der Waffenausfuhrkontrolle im Hinblick auf die Vorlage von Berichten und/oder Empfehlungen an die Vertreter des Hohen Vertreters geführt werden soll;

c)

Bereitstellung von Mitteln für die Abhaltung von bis zu neun Ad-hoc-Seminaren für Experten und Angehörige der einschlägigen Berufe zu sämtlichen Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen sowohl in Bezug auf nicht konventionelle als auch konventionelle Waffen im Hinblick auf die Vorlage von Berichten und/oder Empfehlungen an die Vertreter des Hohen Vertreters;

d)

Bereitstellung von Mitteln für die Erstellung und Veröffentlichung von bis zu 20 Strategiepapieren, in denen Themen im Rahmen des Mandats des Konsortiums behandelt und Optionen für politische und/oder operative strategische Maßnahmen vorgelegt werden;

e)

Bereitstellung von Mitteln für die Fortsetzung des Betriebs und die Weiterentwicklung des Helpdesks innerhalb des Konsortiums, um Ad-hoc-Fachwissen zu Fragen im Zusammenhang mit sämtlichen Nichtverbreitungs- und Abrüstungsthemen sowohl in Bezug auf nicht konventionelle als auch konventionelle Waffen bereitzustellen, wobei Fragen innerhalb eines Zeitrahmens von zwei bis drei Wochen beantwortet werden sollen, einschließlich der Erstellung von bis zu 18 Expertenpapiere;

f)

Bereitstellung von Mitteln für die Fortsetzung von Sensibilisierungsmaßnahmen, Ausbildungsmaßnahmen und den weiteren Aufbau von Fachwissen und institutionellen Kapazitäten in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung in Reflexionsgruppen und Regierungen in der Union und Drittländern durch

den Betrieb und die Weiterentwicklung eines E-Learning-Lehrgangs, in dem sämtliche einschlägige Aspekte der Nichtverbreitung und Abrüstung behandelt werden;

die Einrichtung von bis zu 36 Praktika im Zusammenhang mit Nichtverbreitung und Abrüstung für graduierte Studierende oder junge Diplomaten aus der Union oder Drittländern;

die Organisation von jährlichen Studienaufenthalten in Brüssel für die Teilnehmer des VN-Stipendienprogramms für Abrüstungsstudien zur Förderung und Erhöhung der Außenwirkung der Politik der Union in den Bereichen Nichtverbreitung, Abrüstung und Waffenausfuhrkontrolle;

die Entwicklung eines Pilot-Lehrgangs zur Sensibilisierung graduierter und postgraduierter Studierender der Naturwissenschaften für Proliferationsrisiken, einschließlich solcher, die sich aus wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen ergeben;

g)

Bereitstellung von Mitteln für die weitere Pflege, den weiteren Betrieb und die Weiterentwicklung einer Internet-Plattform und damit verbundener sozialer Netzwerke, die Kontakte erleichtern, ein einzigartiges Forum für die europäische Forschung in den Bereichen Abrüstung und Nichtverbreitung bereitstellen, das europäische Netz unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen fördern, auf die globale Gemeinschaft im Bereich Nichtverbreitung und Abrüstung zugehen und die Ausbildungsangebote des Konsortiums sowohl in Bezug auf Lehrgänge vor Ort als auch E-Learning-Lehrgänge fördern.

Eine ausführliche Beschreibung der Projekte ist im Anhang enthalten.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter zuständig.

(2)   Die technische Durchführung der Projekte zu den in Artikel 1 Absatz 3 genannten Aktivitäten obliegt dem Konsortium, dem die Fondation pour la Recherche Stratégique (FRS), das Institut für Friedensforschung in Frankfurt (HSFK/PRIF), das International Institute for Strategic Studies (IISS), das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI), das International Affairs Institute (IAI) in Rom und das Vienna Center for Disarmament and Non-Proliferation (VCDNP) angehören. Das Konsortium nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem Konsortium.

(3)   Die Mitgliedstaaten und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) schlagen Prioritäten und Themen von besonderem Interesse zur Bewertung in den Forschungsprogrammen des Konsortiums vor, die in Arbeitsdokumenten und Seminaren im Einklang mit der Politik der Union erörtert werden sollen.

Artikel 3

(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung der Projekte zu den in Artikel 1 Absatz 3 genannten Aktivitäten beläuft sich auf 4 507 004,70 EUR.

(2)   Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Konsortium. In dieser Vereinbarung wird festgehalten, dass das Konsortium zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende Öffentlichkeitswirkung zuteil wird.

(4)   Die Kommission bemüht sich, die in Absatz 3 genannte Finanzierungsvereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige dabei auftretende Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.

Artikel 4

(1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Berichte des Konsortiums über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat.

(2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte der in Artikel 1 Absatz 3 genannten Projekte.

Artikel 5

(1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 42 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsvereinbarung.

Sie endet jedoch sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Beschlusses, falls die Finanzierungsvereinbarung nicht bis zu diesem Zeitpunkt geschlossen worden ist.

Geschehen zu Brüssel am 26. Februar 2018.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  Beschluss 2010/430/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 zur Schaffung eines Europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen zur Unterstützung der Umsetzung der Durchführung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 202 vom 4.8.2010, S. 5).

(2)  Beschluss 2014/129/GASP des Rates vom 10. März 2014 zur Förderung des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen zur Unterstützung der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 71 vom 12.3.2014, S. 3).

(3)  Beschluss (GASP) 2017/632 des Rates vom 3. April 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/129/GASP zur Förderung des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen zur Unterstützung der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 90 vom 4.4.2017, S. 10).

(4)  Beschluss (GASP) 2017/1195 des Rates vom 4. Juli 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/129/GASP zur Förderung des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen zur Unterstützung der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 172 vom 5.7.2017, S. 14).


ANHANG

DAS EUROPÄISCHE NETZ UNABHÄNGIGER REFLEXIONSGRUPPEN FÜR NICHTVERBREITUNGS- UND ABRÜSTUNGSFRAGEN ZUR UNTERSTÜTZUNG DER UMSETZUNG DER STRATEGIE DER EU GEGEN DIE VERBREITUNG VON MASSENVERNICHTUNGSWAFFEN (EU-MVW-NICHTVERBREITUNGSSTRATEGIE)

1.   Ziele

Ziel dieses Beschlusses ist die weitere Umsetzung des Dokuments „Neue Handlungslinien der Europäischen Union im Bereich der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme“ (im Folgenden „Neue Handlungslinien“), die der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 8. Dezember 2008 zur Weiterentwicklung der EU-MVW-Nichtverbreitungsstrategie von 2003 festgelegt hat. Gemäß den Neuen Handlungslinien wäre es für die Union von Nutzen, bei der Bekämpfung der Verbreitung von MVW durch ein nichtstaatliches Netz für Nichtverbreitungsfragen unterstützt zu werden. Das Netz sollte mit außenpolitischen Fragen befasste Einrichtungen und Forschungszentren, die sich auf die strategischen Bereiche der Union spezialisiert haben, zusammenführen. Ein solches Netz könnte auch auf Einrichtungen in den Drittländern ausgeweitet werden, mit denen die Union einen besonderen Dialog im Zusammenhang mit Abrüstungs- und Nichtverbreitungsfragen führt.

Dieses Netz aus unabhängigen Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen (im Folgenden „Netz“) würde weiterhin den politischen und sicherheitspolitischen Dialog fördern und die langfristige Debatte über Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von MVW und ihrer Trägersysteme und die damit verbundenen Abrüstungsfragen in der Zivilgesellschaft und insbesondere unter Experten, Forschern und Wissenschaftlern stimulieren.

Die Tätigkeit des Netzes wird auf Fragen mit Bezug auf konventionelle Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen erweitert, mit einem besonderem Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Sicherstellung der kontinuierlichen Umsetzung der Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen. Das Netz wird dazu beitragen, der Tätigkeit der Union in Bezug auf konventionelle Waffen, einschließlich des unerlaubten Handels mit und der übermäßigen Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition, neue Impulse zu verleihen. Dazu gehört nicht nur die reaktive Dimension von Sicherheitsfragen, sondern auch deren präventive Dimension. Die Unterbindung des unerlaubten und unregulierten Handels mit konventionellen Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, wurde im Rahmen des Vertrags über den Waffenhandel (ATT) als Priorität der Union anerkannt.

Das Netz befasst sich auch mit allen Aspekten der Ausfuhrkontrolle im Zusammenhang mit MVW oder konventionellen Waffen, einschließlich Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, sowie mit Fragen der Weltraumsicherheit.

Das Netz zielt darauf ab, Drittländer durch Veröffentlichungen, Tagungen, Konferenzen und spezifische Ausbildungs- und Outreach-Projekte stärker für Bedrohungen im Zusammenhang mit der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und konventionellen Waffen, einschließlich des unerlaubten Handels mit und der übermäßigen Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition zu sensibilisieren. Ferner zielt das Netz darauf ab, Bewusstsein zu schaffen für die Notwendigkeit, mit der Union und in multilateralen Foren, insbesondere den Vereinten Nationen, zusammenzuarbeiten, um Waffenverbreitungsprogramme, die weltweit Besorgnis erregen, und den unerlaubten Handel mit und die übermäßige Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition zu verhindern, zu stoppen und wenn möglich definitiv zu beenden.

Die Union will dieses Netz folgendermaßen unterstützen:

durch die Abhaltung von drei großen jährlichen Konferenzen und am Rande dieser Konferenzen die Veranstaltung von an die nächste Generation gerichteten Workshops im Hinblick auf die Vorlage von Berichten und/oder Empfehlungen an die Vertreter des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“);

durch die Abhaltung von drei Konsultationstreffen für Vertreter der Institutionen der Union, Vertreter der Mitgliedstaaten und Wissenschaftler, bei denen ein Gedankenaustausch über wichtige Fragen und kritische Entwicklungen auf dem Gebiet der Abrüstung, der Nichtverbreitung und der Waffenausfuhrkontrolle im Hinblick auf die Vorlage von Berichten und/oder Empfehlungen an die Vertreter des Hohen Vertreters geführt werden soll;

durch die Abhaltung von bis zu neun Ad-hoc-Seminaren für Experten und Angehörige der einschlägigen Berufe zu sämtlichen Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen sowohl in Bezug auf nicht konventionelle als auch konventionelle Waffen im Hinblick auf die Vorlage von Berichten und/oder Empfehlungen an die Vertreter des Hohen Vertreters;

durch die Erstellung und Veröffentlichung von bis zu 20 Strategiepapieren, in denen Themen im Rahmen des Mandats des Konsortiums behandelt und Optionen für politische und/oder operative strategische Maßnahmen vorgelegt werden;

durch die Fortsetzung des Betriebs und die Weiterentwicklung des Helpdesks innerhalb des Konsortiums, um Ad-hoc-Fachwissen zu Fragen im Zusammenhang mit sämtlichen Nichtverbreitungs- und Abrüstungsthemen sowohl in Bezug auf nicht konventionelle als auch konventionelle Waffen bereitzustellen, wobei Fragen innerhalb eines Zeitrahmens von zwei bis drei Wochen beantwortet werden sollen, einschließlich der Erstellung von bis zu 18 Expertenpapiere;

durch den Betrieb und die Weiterentwicklung eines E-Learning-Lehrgangs, in dem sämtliche einschlägige Aspekte der Nichtverbreitung und Abrüstung behandelt werden;

durch die Einrichtung von bis zu 36 Praktika im Zusammenhang mit Nichtverbreitung und Abrüstung für graduierte Studierende oder junge Diplomaten aus der Union oder Drittländern;

durch die Organisation von jährlichen Studienaufenthalten in Brüssel für die Teilnehmer des VN-Stipendienprogramms für Abrüstungsstudien zur Förderung und Erhöhung der Außenwirkung der Politik der Union in den Bereichen Nichtverbreitung, Abrüstung und Waffenausfuhrkontrolle;

durch die Entwicklung eines Pilot-Lehrgangs zur Sensibilisierung graduierter und postgraduierter Studierender der Naturwissenschaften für Proliferationsrisiken, einschließlich solcher, die sich aus wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen ergeben;

durch die weitere Pflege, den weiteren Betrieb und die Weiterentwicklung einer Internet-Plattform und damit verbundener sozialer Netzwerke, die Kontakte erleichtern, ein einzigartiges Forum für die europäische Forschung in den Bereichen Abrüstung und Nichtverbreitung bereitstellen, das Netz fördern, auf die globale Gemeinschaft im Bereich Nichtverbreitung und Abrüstung zugehen und die Ausbildungsangebote des Konsortiums sowohl in Bezug auf Lehrgänge vor Ort als auch E-Learning-Lehrgänge fördern.

2.   Organisation des Netzes

Das Netz steht allen einschlägigen Reflexionsgruppen und Forschungsinstituten der Union und aus assoziierten Staaten offen und respektiert die Vielfalt der Meinungen innerhalb der Union in vollem Umfang. Es ist so weit wie möglich an allen Tätigkeiten des Konsortiums beteiligt, um seinen Mitgliedern Mitgestaltungsmöglichkeiten und Außenwirkung zu verschaffen.

Das Netz fördert weiterhin Kontakte in der europäischen Forschung in den Bereichen Abrüstung und Nichtverbreitung und geht insbesondere auf Naturwissenschaftler zu, die auf dem Gebiet der CBRN-Gefahrenabwehr arbeiten. Es erleichtert weiterhin Kontakte zwischen nichtstaatlichen Experten, den Vertretern der Mitgliedstaaten und den Institutionen der Union. Das Netz steht dafür bereit, im Einklang mit der EU-MVW-Nichtverbreitungsstrategie und der Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen Verbindungen zu nichtstaatlichen Akteuren aus Drittländern herzustellen.

Das Mandat des Netzes umfasst die Nichtverbreitung von MVW und ihrer Trägersysteme, Abrüstung sowie Fragen in Bezug auf konventionelle Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, sowie Waffenausfuhrkontrolle und Sicherheit im Weltraum.

Die Teilnehmer der einschlägigen Vorbereitungsgremien des Rates (beispielsweise die Gruppen „Nichtverbreitung“/„Globale Abrüstung und Rüstungskontrolle“ und „Ausfuhr konventioneller Waffen“) können das Netz zu Fragen im Zusammenhang mit Abrüstung und Nichtverbreitung und mit nichtkonventionellen und konventionellen Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, konsultieren, und Vertreter der genannten Arbeitsgruppen können an den Sitzungen des Netzes teilnehmen. Die Sitzungen des Netzes können, wenn möglich, parallel zu den Sitzungen der Arbeitsgruppen stattfinden.

Das Netz wird weiterhin unter der Leitung des EU-Konsortiums für die Nichtverbreitung stehen, das aus der FRS, dem HSFK/PRIF, dem IISS, dem SIPRI, dem IAI und dem VCDNP gebildet und in enger Zusammenarbeit mit den Vertretern des Hohen Vertreters mit der Projektverwaltung betraut wird.

Das Konsortium wird in Absprache mit den Vertretern des Hohen Vertreters und den Mitgliedstaaten Teilnehmer mit Fachwissen betreffend die Nichtverbreitungs- und Abrüstungspolitik in Bezug auf MVW und konventionelle Waffen zu Expertenseminaren und großen jährlichen Konferenzen einladen und ihre Publikationen und Tätigkeiten auf der dafür vorgesehenen Website bekannt geben. Das Konsortium wird zudem dazu beitragen, die Kompetenzen von Beamten und Wissenschaftlern innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus in Bezug auf Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen weiterzuentwickeln.

3.   Projektbeschreibung

3.1.   Projekt 1: Abhaltung einer großen jährlichen Konferenz mit Vorlage eines Berichts und/oder von Empfehlungen

3.1.1.   Projektziel

Auf den großen jährlichen Nichtverbreitungs- und Abrüstungskonferenzen, an denen Regierungsexperten und unabhängige Reflexionsgruppen sowie Wissenschaftler aus der Union und assoziierten Staaten sowie Drittländern teilnehmen, sollen weitere Maßnahmen gegen die Verbreitung von MVW und ihrer Trägersysteme sowie damit verbundene Abrüstungsziele erörtert und festgelegt sowie die Bedrohungen durch konventionelle Waffen, einschließlich der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit und der übermäßigen Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition, thematisiert werden. Als Hauptveranstaltung des Projekts wird mit der jährliche Konferenz auch weiterhin dazu beigetragen, die EU-MVW-Nichtverbreitungsstrategie, die Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen und die Neuen Handlungslinien und die damit verbundenen Bemühungen der Institutionen der Union zu ihrer Umsetzung stärker ins Bewusstsein zu rücken.

Die jährlichen Konferenzen werden ebenfalls dazu dienen, die Rolle und Kohäsion der auf Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen spezialisierten europäischen Reflexionsgruppen zu fördern, und sie werden dazu beitragen, die Kapazitäten in diesen und anderen Institutionen zu erhöhen, auch in den Regionen der Welt, in denen es an profundem Fachwissen in Abrüstungs- und Nichtverbreitungsfragen mangelt.

Die jährlichen Konferenzen und alle Vorbereitungstreffen werden sich mit Abrüstungs- und Nichtverbreitungsfragen befassen, die für die Arbeit des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) thematisch von Belang sind. Auf der Grundlage dieser Beratungen und anderer Arbeiten unter Aufsicht des Konsortiums werden politikorientierte Berichte zusammen mit maßnahmenorientierten Empfehlungen für die Vertreter des Hohen Vertreters erstellt. Der Bericht wird an die relevanten Institutionen der Union und die Mitgliedstaaten verteilt und online zugänglich gemacht.

3.1.2.   Projektergebnisse

Fortführung einer großen internationalen Konferenz über Nichtverbreitung und Abrüstung unter europäischer Leitung, die weiterhin die wichtigste Veranstaltung zur Förderung der strategischen Diskussion über Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme und damit verbundener Abrüstungsziele und zur Thematisierung der Bedrohungen durch konventionelle Waffen, einschließlich der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit und der übermäßigen Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition, ist;

Steigerung der Außenwirkung und Wahrnehmung der Politik der Union in den Bereichen Nichtverbreitung von MVW und Kleinwaffen und leichten Waffen sowie der Maßnahmen im Bereich der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Risiken (CBRN) bei Regierungsvertretern, Wissenschaftlern und der Zivilgesellschaft in Drittländern;

Förderung der Rolle und Kohäsion des Netzes und der Rolle der Union in diesem Bereich, und Aufbau von Nichtverbreitungsfachwissen in Ländern, in denen es daran mangelt, auch in Drittländern;

Vorlage von politikorientierten Berichten und/oder von maßnahmenorientierten Empfehlungen, die die Umsetzung der EU-MVW-Nichtverbreitungsstrategie und der Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen fördern und ein zweckdienliches Hilfsmittel in Bezug auf Maßnahmen der Union und der internationalen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Nichtverbreitung und der konventionellen Waffen darstellen würden;

Steigerung der Sensibilisierung und der Fachkenntnisse der Institutionen der Union, der Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und von Drittländern in Bezug auf die Bedrohungen im Zusammenhang mit MVW und ihren Trägersystemen, sodass ihnen besser zuvorgekommen werden kann.

3.1.3.   Projektbeschreibung

Im Rahmen des Projekts sind die Abhaltung von drei großen jährlichen Konferenzen, mit Vorbereitungstreffen nach Bedarf, und die Erstellung von einschlägigen Berichten und/oder Empfehlungen vorgesehen:

eine jährliche Konferenz von eineinhalb Tagen in Brüssel, an der bis zu 300 Experten aus Reflexionsgruppen, aus der Wissenschaft und aus den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den assoziierten Staaten und Drittländern, die auf Fragen im Zusammenhang mit der Nichtverbreitung, Abrüstung, Rüstungskontrolle und konventionellen Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, spezialisiert sind, teilnehmen;

gezielte Heranbildung von Spezialisten „der nächsten Generation“, auch aus Ländern außerhalb Europas und Nordamerikas, die an einem zusätzlichen Tag vor oder nach der Konferenz zu Fachschulungen und Kontakten mit den einschlägigen Institutionen der Union eingeladen werden;

politikorientierte Berichte und/oder maßnahmenorientierte Empfehlungen, die zu einer verstärkten Umsetzung der EU-MVW-Nichtverbreitungsstrategie und der Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen beitragen würden.

3.2.   Projekt 2: Abhaltung von jährlichen Konsultationstreffen der Union

3.2.1.   Projektziel

Das Projekt sieht die Abhaltung von drei jährlichen Konsultationstreffen mit Erstellung einschlägiger Berichte und/oder Empfehlungen vor. Bei diesen Treffen sollten sowohl kurz- als auch mittelfristige Herausforderungen für die Union in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung behandelt werden, insbesondere bezüglich: MVW und ihre Trägersysteme, konventionelle Waffen einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, neue Arten von Waffen und Trägersystemen. Sie sollten ferner den Entscheidungsträgern der Union die Gelegenheit bieten, sich eingehend mit längerfristigen Herausforderungen und Trends auf dem Gebiet der Nichtverbreitung und Abrüstung sowie mit anderen relevanten Fragen, die über ihr Tagesgeschäft hinausgehen, zu befassen.

Die Konsultationstreffen werden ebenfalls dazu dienen, die Kohäsion der auf Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen spezialisierten europäischen Reflexionsgruppen zu stärken, und sie werden dazu beitragen, die entsprechenden Kapazitäten zu erhöhen, insbesondere in jenen Regionen der Union, in denen das Fachwissen in Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen verbesserungsfähig ist.

3.2.2.   Projektergebnisse

Informationsaustausch und Analyse zu aktuellen Proliferationstrends zwischen politischen Akteuren und Wissenschaftlern aus den Mitgliedstaaten sowie Fachpersonal des EAD und der Organe der Union;

Beratungen darüber, wie die Politik der Union zur Bekämpfung der Verbreitung am besten umgesetzt werden kann;

Bereitstellung von konstruktivem Feedback an die Union über ihre Strategien gegen die Verbreitung von MVW sowie Kleinwaffen und leichten Waffen durch unabhängige Reflexionsgruppen der Union sowie Vorschläge der einschlägigen Akteure an die Reflexionsgruppen zu den wichtigsten strategischen Themen im Hinblick auf künftige Forschungsarbeit;

Festlegung einschlägiger Themen im Bereich Nichtverbreitung und Abrüstung für politikorientierte Berichte;

Erstellung von politikorientierten Berichten zusammen mit maßnahmenorientierten Empfehlungen an die Vertreter des Hohen Vertreters.

3.2.3.   Projektbeschreibung

Das Projekt sieht die Abhaltung von drei jährlichen Konsultationstreffen mit Erstellung einschlägiger Berichte und/oder Empfehlungen vor. Die Tagesordnungen dieser Veranstaltungen werden in enger Zusammenarbeit mit den GASP-Arbeitsgruppen des Rates in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung („Globale Abrüstung und Rüstungskontrolle“/„Nichtverbreitung“) sowie Waffenausfuhrkontrolle („Ausfuhr konventioneller Waffen“) erstellt. Auf diesen Treffen sollten sowohl kurz- als auch mittelfristige Herausforderungen für die Union in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung bezüglich der folgenden Kategorien von Waffen behandelt werden: MVW und ihre Trägersysteme, konventionelle Waffen einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, neue Arten von Waffen und Trägersystemen.

Die jährlichen Konsultationstreffen werden eineinhalb Tage dauern; vorgesehen sind bis zu hundert Teilnehmer aus den Reflexionsgruppen der Union, den Mitgliedstaaten und den Institutionen der Union, die auf Fragen im Zusammenhang mit der Nichtverbreitung sowie konventionellen Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, spezialisiert sind. Diese Treffen sollten überwiegend zu Konsultationen zwischen den Reflexionsgruppen der Union, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten dienen. Die jährlichen Konsultationstreffen sollten in Brüssel stattfinden.

3.3.   Projekt 3: Abhaltung von Ad-hoc-Seminaren

3.3.1.   Projektziel

Das Projekt sieht die Abhaltung von bis zu neun Ad-hoc-Expertenseminaren mit Erstellung einschlägiger Berichte und/oder Empfehlungen vor. Diese Seminare sollten insbesondere zu Konsultationen zwischen den Reflexionsgruppen der Union für Nichtverbreitungsfragen, der Union und ihren Mitgliedstaaten auf Ad-hoc-Basis dienen, damit aktuelle Ereignisse und Optionen für strategische Maßnahmen der Union erörtert werden können, und sie sollten den Reflexionsgruppen der Union, den Mitgliedstaaten und den Institutionen der Union die Gelegenheit bieten, bestimmte Zielgruppen inner- und außerhalb der Union zu erreichen.

3.3.2.   Projektergebnisse

Informationsaustausch und Analyse zu aktuellen Proliferationstrends zwischen politischen Akteuren und Wissenschaftlern aus den Mitgliedstaaten sowie Fachpersonal des EAD und der Organe der Union;

Beratungen darüber, wie die Politik der Union zur Bekämpfung der Verbreitung am besten umgesetzt werden kann;

Bereitstellung von konstruktivem Feedback an die Union über ihre Strategien gegen die Verbreitung von MVW sowie Kleinwaffen und leichten Waffen durch unabhängige Reflexionsgruppen der Union sowie Vorschläge der einschlägigen Akteure an die Reflexionsgruppen zu den wichtigsten strategischen Themen im Hinblick auf künftige Forschungsarbeit;

Festlegung einschlägiger Themen im Bereich Nichtverbreitung und Abrüstung für politikorientierte Berichte;

Erstellung von politikorientierten Berichten zusammen mit maßnahmenorientierten Empfehlungen an die Vertreter des Hohen Vertreters. Diese Berichte werden an die einschlägigen Einrichtungen der Union und die Mitgliedstaaten verteilt.

3.3.3.   Projektbeschreibung

Das Projekt sieht die Abhaltung von bis zu neun Ad-hoc-Expertenseminaren mit Erstellung einschlägiger Berichte und/oder Empfehlungen vor. Die Ad-hoc-Seminare werden bis zu zwei Tage dauern; vorgesehen sind bis zu 45 Teilnehmer, wobei die genaue Zahl von Fall zu Fall festgelegt wird.

3.4.   Projekt 4: Publikationen

3.4.1.   Projektziel

Bereitstellung von Informationen und Analysen zu Themen im Zusammenhang mit der Nichtverbreitung von MVW und ihren Trägersystemen, konventionellen Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichten Waffen, und Abrüstung als Beitrag zu einem politischen und sicherheitspolitischen Dialog über diese Fragen, vorwiegend durch Experten, Forscher und Wissenschaftler;

Bereitstellung eines Instruments, das den Teilnehmern an den Sitzungen der einschlägigen Vorbereitungsgremien des Rates als Grundlage für ihre Beratungen über Politik und Praxis der Union in den Bereichen Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Abrüstung dient;

Bereitstellung von Ideen, Informationen und Analysen, mit denen die Entwicklung von Maßnahmen in den Bereichen Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Abrüstung auf Unionsebene gefördert werden kann.

3.4.2.   Projektergebnisse

Intensivierung des politischen und sicherheitspolitischen Dialogs über Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von MVW und ihren Trägersystemen, zu Rüstungskontrolle und Abrüstung vorwiegend durch Experten, Forscher und Wissenschaftler;

Schärfung der Wahrnehmung sowie Steigerung der Kenntnisse und des Verständnisses innerhalb der Zivilgesellschaft — insbesondere innerhalb des weiter gefassten Unionsnetzes von unabhängigen Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen — und der Regierungen bezüglich Fragen im Zusammenhang mit der Politik der Union in den Bereichen Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Abrüstung;

Bereitstellung politischer und/oder operativer strategischer Optionen für den Hohen Vertreter, die Unionsorgane und die Mitgliedstaaten;

Förderung der Entwicklung von Maßnahmen zu Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Abrüstung auf Unionsebene durch Ideen, Informationen und Analysen.

3.4.3.   Projektbeschreibung

Das Projekt sieht die Erstellung und Veröffentlichung von bis zu 20 Strategiepapieren vor. Sie werden vom Konsortium erstellt oder in Auftrag gegeben und geben nicht unbedingt die Meinung der Institutionen der Union oder der Mitgliedstaaten wieder. Die Strategiepapiere werden Themen aus dem Bereich des Mandats des Konsortiums behandeln. In jedem Dokument werden Optionen für politische und/oder operative strategische Maßnahmen entworfen. Alle Strategiepapiere werden auf der Website des Konsortiums veröffentlicht.

3.5.   Projekt 5: Betrieb und Weiterentwicklung des Helpdesks

3.5.1.   Projektziel

Fortsetzung des Betriebs und Weiterentwicklung des Helpdesks innerhalb des Konsortiums zur Bereitstellung von Ad-hoc-Fachwissen zu sämtlichen Fragen aus den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung sowohl in Bezug auf nichtkonventionelle als auch konventionelle Waffen, als Grundlage für die bessere Gestaltung der politischen Maßnahmen der Union im Zusammenhang mit spezifischen und dringenden Themen.

3.5.2.   Projektergebnisse

Verwaltung von Ad-hoc-Forschungsanfragen des EAD zu spezifischen Themen, mit Beantwortung innerhalb eines Zeitrahmens von zwei bis drei Wochen;

Förderung eines themenbezogenen Ad-hoc-Dialogs zwischen den Reflexionsgruppen des Konsortiums und dem EAD;

Folglich Stärkung der Wissensbasis für die fortschreitenden Diskussionen über Nichtverbreitungsfragen in der Union;

Umfassende Zugriffsberechtigung für den EAD auf das Fachwissen und die Forschungsressourcen des Konsortiums für kurzfristige und gelegentliche Anfragen.

3.5.3.   Projektbeschreibung

Im Rahmen des Projekts werden dem EAD und den zuständigen Arbeitsgruppen des Rates bis zu 18 Expertenpapiere mit einem Umfang von fünf bis zehn Seiten jeweils innerhalb von zwei bis drei Wochen nach deren Beantragung durch den EAD zu aktuellen Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen zur Verfügung gestellt. Die Papiere werden auf der Grundlage einer Prüfung der vorhandenen wissenschaftlichen Fachliteratur und Primärdokumente erstellt (keine eigene Forschung). Potenzielle Themen in Anbetracht der internationalen Agenda, anstehender Veranstaltungen der Union und Unionsstrategiepapiere werden in Gesprächen mit dem EAD ermittelt. Der EAD kann diese Tätigkeit folgendermaßen beantragen: (a) durch ein Papier; und/oder (b) durch ein Briefing der Gruppen „Nichtverbreitung“ oder „Ausfuhr konventioneller Waffen“; und/oder (c) in Form von Fernbeiträgen durch Experten, wenn dringender Beratungsbedarf besteht.

3.6.   Projekt 6: E-Learning

3.6.1.   Projektziel

Aufbau von Kapazitäten in der nächsten Generation von Wissenschaftlern und Angehörigen der einschlägigen Berufe in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung;

Ausweitung der fundierten Kenntnis der Politik der Union in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung in der Union und in Drittländern;

Beitrag zu globalen Initiativen, die darauf abzielen, den Ausbildungstand in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung zu verbessern;

Erneuerung und Erweiterung des Fachwissens zu MVW-Fragen und Fragen zu Kleinwaffen und leichten Waffen in der Union und in den Partnerländern;

Bereitstellung von bedarfsgerecht zugeschnittenem und aktuellem Wissen über das gesamte Spektrum nicht konventioneller und konventioneller Rüstungskontrolle für die Institutionen der Union, die Mitgliedstaaten und das Netz der europäischen Reflexionsgruppen.

3.6.2.   Projektergebnisse

Betrieb und Optimierung eines vollständigen E-Learning-Lehrgangs, in dem sämtliche einschlägigen Aspekte der Nichtverbreitung und Abrüstung behandelt werden;

Kontaktaufnahme zu Lehrkräften und Ausbildern bezüglich der Nutzung des Lehrmaterials der Union zu Nichtverbreitung und Abrüstung sowie Unterstützung bei der Nutzung dieses Materials;

Unterstützung bei der Integration der E-Learning-Materialien der Union in universitäre Master-Studiengänge;

Kombination von E-Learning und Präsenzlernen („Blended Learning“) bei dem vom Konsortium erarbeiteten Sensibilisierungstraining zum Thema Verbreitung;

Ausweitung der fundierten Kenntnis der Politik der Union in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung in der Union und in Drittländern;

Bereitstellung von ständig aktualisierten, frei zugänglichen Lernmaterialien für alle in die Nichtverbreitungsforschung und in Nichtverbreitungsprogramme involvierten Akteure;

Entwicklung weiterer Online-Inhalte, um den Kurslehrplan zu verbessern und um entscheidende, hilfreiche Informationen für Angehörige der einschlägigen Berufe und Wissenschaftler auf dem Gebiet der Nichtverbreitung bereitzustellen.

3.6.3.   Projektbeschreibung

Der Schwerpunkt des Projekts liegt auf der weltweiten Verbreitung und Nutzung des E-Learning-Tools, das im Rahmen des Beschlusses 2014/129/GASP entwickelt wurde.

Zu diesem Zweck werden die Nutzerfreundlichkeit der E-Learning-Seite und des zugehörigen Zertifizierungsbereichs kontinuierlich erhöht, ausgehend vom Feedback der Teilnehmer und der Auswertung des Nutzerverhaltens anhand verschiedener statistischer Instrumente. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Verbesserung des E-Learning-Angebots für Nutzer mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, um die barrierefreie Lehrgangsnutzung zu erleichtern und ein Maximum an potenziellen Teilnehmern zu erreichen. Ferner wird die Verständlichkeit des gesamten Lehrgangs mittels einer umfassenden sprachlichen Überprüfung durch spezialisierte Englisch-Muttersprachler verbessert.

Alle 15 Lerneinheiten werden aktualisiert, um den Lehrgangsteilnehmern die aktuellsten Zahlen und Fakten zur Verfügung zu stellen. Die Kontaktaufnahme zu Bildungseinrichtungen und ihre Unterstützung wird eine einfache Integration des E-Learnings in Master-Studiengänge an Universitäten und andere Bildungsangebote ermöglichen und die weltweite Nutzung des E-Learning-Lehrgangs fördern.

Bis zu fünf zusätzliche Lerneinheiten werden entwickelt und zwischen 2018 und 2020 anlaufen. Die zusätzlichen E-Learning-Inhalte werden in enger Abstimmung mit dem EAD und den Mitgliedstaaten entwickelt und können in eine der folgenden Kategorien fallen:

a)

Abschnitt „Fortgeschrittenes Lernen“, in dem die vorhandenen Lehrgangsinhalte vertieft werden und weiterführende Wissen vermittelt wird;

b)

Abschnitt „Praktisches Lernen“ mit Schwerpunkt auf praktischen Umsetzungsfragen zu Nichtverbreitung oder Ausfuhrkontrollregelungen;

c)

Abschnitt „Akademisches Lernen“, in dem theoretische Überlegungen zu Nichtverbreitung und Abrüstung angeboten werden;

d)

Abschnitt „Unterstützendes Lernen“, der entscheidendes Wissen für ein besseres Verständnis der breiten Problematik rund um Nichtverbreitung und Abrüstung bietet (z. B. rechtliche, finanzielle oder ethische Aspekte);

e)

Abschnitt „Maßgeschneidertes Lernen“, welcher spezifische Präsenzschulungen unterstützt und in Kombination mit diesen Schulungen verwendet wird („Blended Learning“).

3.7.   Projekt 7: Praktika

3.7.1.   Projektziel

Aufbau von Kapazitäten in der nächsten Generation von Wissenschaftlern und Angehörigen der einschlägigen Berufe im Bereich Nichtverbreitungspolitik und -programme;

Ausweitung des Verständnisses der Politik der Union in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung und der Identifikation mit dieser Politik in der Union;

Verbreitung und Vertiefung der Kenntnisse der Politik der Union betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen sowie MVW in Drittländern;

Aufbau von Netzwerken unter Nachwuchsexperten in den Regionen, in denen die Union ein besonders starkes Interesse an der Nichtverbreitung hat;

Stärkung des Kapazitätsaufbaus im Netz;

Erneuerung und Erweiterung von Fachwissen zu MVW-Fragen und Fragen zu Kleinwaffen und leichten Waffen in der Union und in den Partnerländern.

3.7.2.   Projektergebnisse

verstärkte Kapazitäten in der nächsten Generation von Wissenschaftlern und Angehörigen der einschlägigen Berufe im Bereich Nichtverbreitungspolitik und -programme;

Ausweitung der fundierten Kenntnis der Politik der Union in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung in der Union;

Besseres Verständnis von Strategien, Politiken und Ansätzen der Union zur Nichtverbreitung in Drittländern;

Aufbau von Netzen junger Angehöriger der einschlägigen Berufe und Wissenschaftler und Erleichterung der praktischen Zusammenarbeit;

Stärkung des Kapazitätsaufbaus zur Politik der Union in den Bereichen MVW sowie Kleinwaffen und leichte Waffen innerhalb des Netzes.

3.7.3.   Projektbeschreibung

Das Projekt sieht Praktika auf dem Gebiet der europäischen Nichtverbreitung und Abrüstung für bis zu 36 graduierte Studierende oder junge Diplomaten jeweils während eines Zeitraums von bis zu drei Monaten vor. Die Praktika werden von dem Konsortium eingerichtet, begleitet und dokumentiert; sie umfassen Vorlesungen, Diskussionsrunden, strukturiertes Lesen und Projektintegration.

Alle Institute, die dem Netz angehören, kommen als Gasteinrichtungen in Frage. 30 der 36 Praktikumsplätze sind für europäische Kandidatinnen und Kandidaten reserviert; die verbleibenden sechs Plätze sind außereuropäischen Bewerbern — idealerweise aus Südasien, Ostasien, dem Nahen Osten und aus Nordafrika — vorbehalten.

Alle Praktikantinnen und Praktikanten werden — soweit möglich — zur Teilnahme an den vom Konsortium organisierten Konferenzen und Seminaren, die während ihres Praktikumszeitraums stattfinden, eingeladen.

3.8.   Projekt 8: Unionsstudienaufenthalt für die Teilnehmer des VN-Stipendienprogramms für Abrüstungsstudien

3.8.1.   Projektziel

Ausweitung der fundierten Kenntnis der Politik der Union in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung und Gewährleistung ihrer Wahrnehmung in Drittländern;

Erneuerung und Erweiterung von Fachwissen zu MVW-Fragen und Fragen zu Kleinwaffen und leichten Waffen in Drittländern, insbesondere durch Sensibilisierung für die Möglichkeiten, die mit den Unionsprogrammen für den Kapazitätsaufbau in Bereichen wie Waffenausfuhrkontrolle, Nichtverbreitung und Abrüstung und der Eindämmung von CBRN-Risiken geschaffen wurden;

Unterstützung der Bemühungen, die die Vereinten Nationen zum Ausbau der Ausbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Abrüstung und zur Förderung des Multilateralismus unternehmen.

3.8.2.   Projektergebnisse

Ausweitung der fundierten Kenntnis der Politik der Union in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung und Verbesserung ihrer Wahrnehmung in Drittländern;

Erweiterung von Fachwissen zu MVW-Fragen und Fragen zu Kleinwaffen und leichten Waffen in den Partnerländern;

Erweiterung der Ausbildung im Abrüstungsbereich durch die VN.

3.8.3.   Projektbeschreibung

Im Rahmen des Projekts ist ein alljährlicher, zwei- bis dreitägiger Studienbesuch in Brüssel für die Teilnehmer des VN-Stipendienprogramms für Abrüstungsstudien eingeschlossen, der ein Seminar mit Rednern aus den Institutionen der Union und Experten aus dem Konsortium sowie eine Exkursion an relevante Orte einschließt. Der Besuch wird unter Berücksichtigung der europäischen Komponente des Stipendienprogramms geplant, in der Regel vor Beginn der Generalversammlung der Vereinten Nationen.

3.9.   Projekt 9: Sensibilisierungstraining zum Thema Verbreitung

3.9.1.   Projektziel

Sensibilisierung in den Naturwissenschaften und in anderen relevanten Bereichen für die Proliferationsrisiken von MVW im Zusammenhang mit bestimmten Materialien, bestimmter Software und Technologie, und für die einschlägigen internationalen Verträge und Mechanismen;

Aufbau von Kapazitäten in diesen Gruppen, um interne Kontrollmechanismen in ihren Institutionen aufzubauen zwecks Kontrolle des Transfers sensibler Technologien und zur Sicherheit und Sicherung der Materialien;

Bereitstellung neuer Ideen zu technologischen Entwicklungen und deren möglichen Auswirkungen auf die Nichtverbreitung für die Institutionen der Union, die Mitgliedstaaten und das Nichtverbreitungsnetz der Union.

3.9.2.   Projektergebnisse

Verstärkte Kapazitäten in der nächsten Generation von Naturwissenschaftlern und Wissenschaftlern in anderen relevanten Bereichen betreffend Nichtverbreitungsmechanismen und -politik;

Beitrag zur Erreichung der Ziele der Nichtverbreitungspolitik der Union durch eine verstärkte Sensibilisierung für Proliferationsrisiken in Fachgebieten mit großen Proliferationsrisiken und technologischen Weiterentwicklungen;

Kombination von Fernunterricht (E-Learning) und Schulung vor Ort („Blended Learning“).

3.9.3.   Projektbeschreibung

Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines Pilotlehrgangs zur Sensibilisierung für Proliferationsrisiken unter graduierten und postgraduierten Studierenden der Naturwissenschaften und anderer relevanter Bereiche. Dies umfasst auch die Entwicklung eines eigenen Lehrplans für zwei verschiedene Zielgruppen (z. B. Biomedizin, Ingenieurwesen oder Kernenergie) und die Durchführung eines Pilotlehrgangs für jede dieser Zielgruppen.

3.10.   Projekt 10: Betrieb einer Internet-Plattform

3.10.1.   Projektziel

Der Betrieb und die Weiterentwicklung einer Internet-Website wird die Kontakte in der Zeit zwischen den Treffen des Netzes erleichtern und den Forschungsdialog zwischen den Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen fördern. Die Institutionen der Union und die Mitgliedstaaten könnten von einer speziellen Website ebenfalls profitieren, auf der die Teilnehmer des Netzes Informationen und Gedanken austauschen und ihre Untersuchungen über die Nichtverbreitung von MVW und ihrer Trägersysteme und über Fragen im Zusammenhang mit konventionellen Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, veröffentlichen können. Das Projekt wird eine Online-Berichterstattung über die Veranstaltungen und ein Fenster für europäische Forschung enthalten. Es wird zu einer effizienten Verbreitung von Forschungsergebnissen in den Reflexionsgruppen und in Regierungskreisen beitragen. Dies wird zu einer besseren Antizipation und einem größeren Wissen in Bezug auf die Bedrohungen im Zusammenhang mit der Verbreitung von MVW und ihrer Trägersysteme sowie mit konventionellen Waffen, einschließlich des unerlaubten Handels mit und der übermäßigen Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition, führen.

3.10.2.   Projektergebnisse

Betrieb einer Plattform, auf der Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen kontinuierlich ihre unabhängigen Meinungen und Analysen über die Verbreitung von MVW und über Fragen betreffend konventionelle Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, austauschen können;

Ausweitung, Verwaltung und Aktualisierung des bestehenden Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen;

Förderung eines besseren Verständnisses der EU-MVW-Nichtverbreitungsstrategie und der Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen in der Zivilgesellschaft und Gewährleistung einer Schnittstelle zwischen der Union und dem Netz der Reflexionsgruppen;

Ermöglichung des dauerhaften und kostenlosen Herunterladens von Dokumenten, die auf den Treffen des Netzes vorgelegt werden oder von unabhängigen Reflexionsgruppen stammen, die ihre Forschungsergebnisse ohne finanziellen Ausgleich zur Verfügung stellen wollen;

Steigerung der Sensibilisierung und des Fachwissens der Institutionen der Union, der Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und von Drittländern in Bezug auf die Bedrohungen im Zusammenhang mit konventionellen Waffen, MVW und ihren Trägersystemen, sodass ihnen besser zuvorgekommen werden kann.

3.10.3.   Projektbeschreibung

Die Benutzung einer sozialen Netzwerken ähnlichen Technologie könnte, wenn dies möglich und angebracht ist, entwickelt werden, um die aktive Online-Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen den Teilnehmern des Netzes in einer vertrauten Umgebung zu ermöglichen.

Das mit dem Projekt betraute Konsortium ist für Webhosting, Webdesign und die technische Pflege der Website verantwortlich.

Die Politik der Union zu Fragen der Nichtverbreitung von MVW und konventionellen Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, wird regelmäßig verfolgt und durch geeignete Dokumentationen unterstützt.

Die Veröffentlichungen des Konsortiums werden gefördert und durch spezifische historische Aufzeichnungen unterstützt.

Die vom Konsortium organisierten Konferenzen werden gefördert und ihr Inhalt wird auf die Website gestellt (Hintergrunddokumente, Tagesordnungen, Präsentationen, gegebenenfalls Videoaufzeichnungen öffentlicher Tagungen).

Der E-Learning-Lehrgang des Konsortiums wird auf der Website zur Verfügung gestellt. Für Netzwerkmitglieder und Unionsbeamte wird ein spezieller Intranetzugang (integriertes Instrument für den E-Learning-Kurs) entwickelt.

Sonderseiten zu spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der Verbreitung von MVW und konventionellen Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, werden zweimonatlich veröffentlicht.

4.   Dauer

Die Dauer der Umsetzung der Projekte wird auf insgesamt 42 Monate geschätzt.

5.   Begünstigte

5.1.   Direkte Begünstigte

Die vorgeschlagenen Projekte dienen den Zwecken der GASP und tragen dazu bei, die in der EU-MVW-Nichtverbreitungsstrategie und in der Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen genannten strategischen Ziele zu verwirklichen.

5.2.   Indirekte Begünstigte

Die indirekten Begünstigten der Projekte sind:

a)

unabhängige Reflexionsgruppen und Wissenschaftler aus der Union und Drittländern, die auf die Themen Nichtverbreitung, Abrüstung und konventionelle Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, spezialisiert sind;

b)

die Institutionen der Union, einschließlich Ausbildungseinrichtungen, Studierende und alle sonstigen Adressaten des E-Learning-Lehrgangs;

c)

die Mitgliedstaaten;

d)

Drittländer.

6.   Teilnehmende dritte Parteien

Die Projekte werden ausschließlich aus diesem Beschluss finanziert. Experten des Netzes können als teilnehmende dritte Parteien gelten. Sie arbeiten nach ihren Standardvorschriften.

7.   Lenkungsausschuss

Der Lenkungsausschuss für dieses Projekt setzt sich aus Vertretern des Hohen Vertreters und der unter Nummer 8 genannten Durchführungsstelle zusammen. Der Lenkungsausschuss überprüft die Durchführung dieses Beschlusses in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal pro Jahr, wobei er auch elektronische Kommunikationsmittel einsetzt.

8.   Durchführungsstelle

Die technische Durchführung dieses Beschlusses wird dem Konsortium übertragen, das seine Aufgabe unter der Aufsicht des Hohen Vertreters wahrnimmt. Das Konsortium wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben gegebenenfalls mit dem Hohen Vertreter, den Mitgliedstaaten, anderen Vertragsstaaten und internationalen Organisationen zusammenarbeiten.