EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-528/16; französisches Vorabentscheidungsersuchen; Frage der Qualifikation von durch Mutagenese gewonnenen Organismen (herbizidtoleranten Pflanzensorten) als GVO nach der Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und nach der Richtlinie 2002/53/EG über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten; Frage der Ausnahme auch von durch neue Verfahren der gezielten Mutagenese gewonnenen Organismen von den Verpflichtungen nach diesen Richtlinien (Vorsorge, Verträglichkeitsprüfung Rückverfolgbarkeit, Eintragung); Umsetzungsermessen oder vollständige Harmonisierung; Gültigkeit der Art. 2 und 3 sowie der Anhänge I A und I B der Richtlinie 2001/18/EG am Maßstab des Vorsorgeprinzips; Vorlage
Erstellt am 17.11.2016
Eingelangt am 23.11.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-528/16/0001-V/7/2016)
- EGH: RS C-528/16