5.11.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 369/1


BESCHLUSS (EU) 2020/1636 DES RATES

vom 30. Oktober 2020

zur Ernennung eines Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Zeit vom 21. September 2020 bis zum 20. September 2025

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 300 Absatz 2 und Artikel 302,

gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/853 des Rates vom 21. Mai 2019 zur Festlegung der Zusammensetzung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1),

auf Vorschlag der Republik Polen,

nach Anhörung der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses ist am 20. September 2020 abgelaufen.

(2)

Am 2. Oktober 2020 hat der Rat den Beschluss (EU) 2020/1392 zur Ernennung der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Zeit vom 21. September 2020 bis zum 20. September 2025 und zur Aufhebung und Ersetzung des am 18. September 2020 angenommenen Beschlusses des Rates zur Ernennung der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Zeit vom 21. September 2020 bis zum 20. September 2025 (2) angenommen. Am 22. Oktober 2020 hat der Rat einen weiteren Beschluss zur Ernennung eines Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Zeit vom 21. September 2020 bis zum 20. September 2025 (3) angenommen. Ein Sitz der Republik Polen im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss blieb unbesetzt und muss durch einen weiteren Ernennungsbeschluss besetzt werden, der rückwirkend ab dem 21. September 2020 gilt.

(3)

Mit Schreiben vom 22. September 2020 hat die Republik Polen die Benennung — zur Vervollständigung seiner Mitgliederliste — von Herrn Jacek KRAWCZYK als Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für den Zeitraum vom 21. September 2020 bis zum 20. September 2025 bestätigt —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Jacek KRAWCZYK, Vice-president, Confederation Lewiatan, wird für die Zeit vom 21. September 2020 bis zum 20. September 2025 zum Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 21. September 2020.

Geschehen zu Brüssel am 30. Oktober 2020.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. ROTH


(1)  ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 15.

(2)  ABl. L 322 vom 5.10.2020, S. 1.

(3)  Beschluss (EU) 2020/1555 des Rates vom 22. Oktober 2020 zur Ernennung eines Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Zeit vom 21. September 2020 bis zum 20. September 2025 (ABl. L 355 vom 26.10.2020, S. 1).