12.8.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 264/1 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1170 DER KOMMISSION
vom 16. Juli 2020
über Entwurfs-, Bau- und Leistungsanforderungen sowie Prüfnormen für Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1397
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Richtlinie 96/98/EG des Rates (1), insbesondere Artikel 35 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Kommission ist befugt, im Wege von Durchführungsrechtsakten die Entwurfs-, Bau- und Leistungsanforderungen und die Prüfnormen für Schiffsausrüstung, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/90/EU fällt, sowie die Zeitpunkte anzugeben, ab denen die Prüfnormen anzuwenden sind. Diese Anforderungen und Normen sind in den internationalen Instrumenten festgelegt, auf die in der Richtlinie 2014/90/EU Bezug genommen wird. |
(2) |
Um den jüngsten Änderungen Rechnung zu tragen, sollte das Verzeichnis der anzuwendenden internationalen Instrumente regelmäßig aktualisiert werden. Zur Bereitstellung eines umfassenden Verzeichnisses aller unter die Richtlinie 2014/90/EU fallenden Erzeugnisse sollte die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1397 der Kommission (2) aufgehoben werden. |
(3) |
Gegenstände der Schiffsausrüstung, für die erst jetzt die harmonisierten Unionsanforderungen gemäß der Richtlinie 2014/90/EU gelten, sollten ausdrücklich als neue Gegenstände in Spalte 1 des Anhangs dieser Verordnung aufgeführt werden. |
(4) |
Da es sinnvoll und verhältnismäßig ist, sollte zugelassen werden, dass ein neuer Gegenstand, der die in einem Mitgliedstaat vor Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden nationalen Anforderungen für die Baumusterzulassung erfüllt, während eines Übergangszeitraums vertretbarer Dauer weiter in Verkehr und an Bord von Schiffen der Union gebracht wird. |
(5) |
Zur Erleichterung einer harmonisierten, zügigen und einfachen Umsetzung der Richtlinie 2014/90/EU sollten Durchführungsrechtsakte zu dieser Richtlinie als Durchführungsverordnungen erlassen werden. |
(6) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Entwurfs-, Bau- und Leistungsanforderungen sowie die Prüfnormen, die in den in der Richtlinie 2014/90/EU genannten internationalen Instrumenten festgelegt sind, gelten für alle im Anhang aufgeführten Gegenstände der Schiffsausrüstung.
Artikel 2
Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1397 wird aufgehoben.
Artikel 3
(1) Schiffsausrüstung, die in Spalte 1 des Anhangs als „aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) 2018/773 eingefügter neuer Gegenstand“ aufgeführt ist und die vor dem 19. Juni 2018 in einem Mitgliedstaat geltenden nationalen Anforderungen für die Baumusterzulassung erfüllt, darf bis zum 19. Juni 2021 weiter in Verkehr und an Bord von Schiffen der Union gebracht werden.
(2) Schiffsausrüstung, die in Spalte 1 des Anhangs als „aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1397 eingefügter neuer Gegenstand“ aufgeführt ist und die vor dem 3. Oktober 2019 in einem Mitgliedstaat geltenden nationalen Anforderungen für die Baumusterzulassung erfüllt, darf bis zum 3. Oktober 2022 weiter in Verkehr und an Bord von Schiffen der Union gebracht werden.
(3) Schiffsausrüstung, die in Spalte 1 des Anhangs als „aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1170 eingefügter neuer Gegenstand“ aufgeführt ist und die vor dem 1. September 2020 in einem Mitgliedstaat geltenden nationalen Anforderungen für die Baumusterzulassung erfüllt, darf bis zum 1. September 2023 weiter in Verkehr und an Bord von Schiffen der Union gebracht werden.
Artikel 4
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 16. Juli 2020
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 146.
(2) Durchführungsverordnung (EU) 2019/1397 der Kommission vom 6. August 2019 über Entwurfs-, Bau- und Leistungsanforderungen sowie Prüfnormen für Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/773 (ABl. L 237 vom 13.9.2019, S. 1).
ANHANG
Allgemeiner Hinweis: Bezugnahmen auf die „SOLAS-Regeln“ sind Bezugnahmen auf die Vorschriften des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) in der geänderten Fassung.
Abkürzungsverzeichnis
A1 (Amendment 1) — Änderung 1 betreffend Normen, die nicht von der IMO festgelegt wurden
A2 (Amendment 2) — Änderung 2 betreffend Normen, die nicht von der IMO festgelegt wurden
AC (Amending Corrigendum) — Berichtigung betreffend Normen, die nicht von der IMO festgelegt wurden
CAT — Kategorie für Radaranlagen nach IEC 62388:2007 Abschnitt 1.3
Circ. (Circular) — Rundschreiben
COLREG — Internationale Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
COMSAR — IMO-Unterausschuss für Funkverkehr, Suche und Rettung
EN — Europäische Norm
ETSI — Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen
FSS — Internationaler Code für Brandsicherheitssysteme
FTP — Internationaler Code für Brandprüfverfahren
HSC — Code für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge
IBC — Internationaler Code für die Beförderung von Chemikalien als Massengut
ICAO — Internationale Zivilluftfahrt-Organisation
IEC — Internationale Elektrotechnische Kommission
IGC — Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen, die Flüssiggas als Massengut befördern
IMO — Internationale Seeschifffahrts-Organisation
ISO — Internationale Normenorganisation
ITU — Internationale Fernmeldeunion
LSA (Life saving appliance) — Rettungsausrüstung
MARPOL — Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe
MED — Schiffsausrüstungsrichtlinie
MEPC — Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt
MSC — Schiffssicherheitsausschuss
NOx — Stickoxide
O2/HC-Systeme — Sauerstoff/Kohlenwasserstoff-Systeme
SOLAS — Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See
SOx — Schwefeloxide
Reg. (Regulation) — Regel
Res. (Resolution) — Entschließung
Bemerkungen zu diesem Anhang insgesamt
(a) |
Allgemein: Bei der Baumusterprüfung (Baumusterzulassung) ist zusätzlich zur Einhaltung der in diesem Anhang ausdrücklich genannten Prüfnormen die Übereinstimmung mit den geltenden Anforderungen der internationalen Übereinkommen und Rundschreiben der IMO zu prüfen. Auf diese Übereinstimmung wird in den Modulen für die Konformitätsbewertung der Richtlinie 2014/90/EU verwiesen. |
(b) |
Spalte 3: Werden zwei Sätze von Prüfnormen (abgetrennt durch „oder“) angegeben, so erfüllt jeder einzelne Normensatz alle Prüfanforderungen, um den IMO-Leistungsnormen zu entsprechen. Damit ist die Prüfung nach einem dieser Normensätze ausreichend für den Nachweis, dass die Anforderungen der betreffenden internationalen Instrumente erfüllt werden. Werden dagegen andere Trennzeichen (z. B. Komma) verwendet, so sind alle aufgeführten Normen einzuhalten. |
(c) |
Spalte 6: Damit die Zeiträume für den Bau von Schiffen berücksichtigt werden können, ist entsprechend den Merkmalen der spezifischen Schiffsausrüstung unter „Anbordbringen“ Folgendes zu verstehen (Angabe in Klammern nach den Daten):
|
(d) |
Sind für eine Art von Schiffsausrüstung zwei Zeilen (z. B. MED/3.12) vorhanden, enthält die zweite (untere) Zeile die aktualisierten Anforderungen der internationalen Instrumente im Vergleich zu den Angaben in der ersten (oberen) Zeile. |
(e) |
In den in Buchstabe d genannten Situationen, in denen in den Spalten 5 und 6 kein Datum angegeben ist, bedeutet das, dass sich die Prüfnormen nicht geändert haben und dass die betreffende Schiffsausrüstung den in der unteren (zweiten) Zeile angegebenen Anforderungen entspricht. |
(f) |
Sind für eine Art von Schiffsausrüstung mehr als zwei Zeilen (z. B. MED/3.51a) vorhanden, enthält die untere Zeile die aktualisierten Anforderungen der internationalen Instrumente im Vergleich zu den Angaben in den oberen Zeilen. |
1. Rettungsmittel
Spalte 2: Es gilt IMO MSC/Rundschreiben 980, sofern es nicht durch die in Spalte 2 genannten spezifischen Instrumente ersetzt wurde.
Nummer und Bezeichnung |
SOLAS-74-Regeln in der geänderten Fassung und ggf. einschlägige Entschließungen und Rundschreiben der IMO |
Prüfnormen |
Module für die Konformitätsbewertung |
Erstes Inverkehrbringen |
Letztes Anbordbringen |
||||||||||||||||||||
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
||||||||||||||||||||
MED/1.1 Rettungsringe Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.2a Positionslaternen für Rettungsmittel: Für Überlebensfahrzeuge und Bereitschaftsboote Zeile 1 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
13.9.2022 (II) |
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.2a Positionslaternen für Rettungsmittel: Für Überlebensfahrzeuge und Bereitschaftsboote Zeile 2 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
13.9.2019 |
12.8.2023 (II) |
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.2a Positionslaternen für Rettungsmittel: Für Überlebensfahrzeuge und Bereitschaftsboote Zeile 3 von 3 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.2b Positionslaternen für Rettungsmittel: Für Rettungsringe Zeile 1 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
13.9.2022 (II) |
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.2b Positionslaternen für Rettungsmittel: Für Rettungsringe Zeile 2 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
13.9.2019 |
12.8.2023 (II) |
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.2b Positionslaternen für Rettungsmittel: Für Rettungsringe Zeile 3 von 3 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.2c Positionslaternen für Rettungsmittel: Für Rettungswesten Zeile 1 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
13.9.2022 (II) |
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.2c Positionslaternen für Rettungsmittel: Für Rettungswesten Zeile 2 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
13.9.2019 |
12.8.2023 (II) |
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.2c Positionslaternen für Rettungsmittel: Für Rettungswesten Zeile 3 von 3 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.3 Selbstzündende Rauchsignale für Rettungsringe Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
12.8.2023 (II) |
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.3 Selbstzündende Rauchsignale für Rettungsringe Zeile 2 von 2 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.4 Rettungswesten Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.5a Eintauchanzüge und Wetterschutzanzüge, bestimmt zum Tragen MIT Rettungsweste: Eintauchanzug ohne eigene Isolierung Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.5b Eintauchanzüge und Wetterschutzanzüge, bestimmt zum Tragen MIT Rettungsweste: Eintauchanzug mit eigener Isolierung Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.5c Eintauchanzüge und Wetterschutzanzüge, bestimmt zum Tragen MIT Rettungsweste: Wetterschutzanzüge Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.6a Eintauchanzüge und Wetterschutzanzüge, bestimmt zum Tragen OHNE Rettungsweste Eintauchanzug ohne eigene Isolierung Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.6b Eintauchanzüge und Wetterschutzanzüge, bestimmt zum Tragen OHNE Rettungsweste Eintauchanzug mit eigener Isolierung Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.6c Eintauchanzüge und Wetterschutzanzüge, bestimmt zum Tragen OHNE Rettungsweste Wetterschutzanzüge Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.7 Wärmeschutzhilfsmittel Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.8 Fallschirm-Leuchtraketen (Pyrotechnik) Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
12.8.2023 (II) |
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.8 Fallschirm-Leuchtraketen (Pyrotechnik) Zeile 2 von 2 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.9 Handfackeln (Pyrotechnik) Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
12.8.2023 (II) |
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.9 Handfackeln (Pyrotechnik) Zeile 2 von 2 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.10 Schwimmfähige Rauchsignale (Pyrotechnik) Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
12.8.2023 (II) |
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.10 Schwimmfähige Rauchsignale (Pyrotechnik) Zeile 2 von 2 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.11 Leinenwurfgeräte Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
12.8.2023 (II) |
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.11 Leinenwurfgeräte Zeile 2 von 2 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.12 Aufblasbare Rettungsflöße Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und für längere Wartungsintervalle:
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.13 Starre Rettungsflöße Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.14a Automatisch selbstaufrichtende Rettungsflöße: Aufblasbar Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und für längere Wartungsintervalle:
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.14b Automatisch selbstaufrichtende Rettungsflöße: Starr Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und für längere Wartungsintervalle:
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.15 Beidseitig verwendbare Rettungsflöße mit Schutzdach Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und für längere Wartungsintervalle:
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.16 Aufschwimmvorrichtungen für Rettungsflöße (hydrostatische Auslösevorrichtungen) Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.17a Rettungsboote Über Davit ausgesetzte Rettungsboote:
Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+F G |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.17b Rettungsboote Freifallrettungsboote Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+F G |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.18 Starre Bereitschaftsboote Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+F G |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.19 Aufgeblasene Bereitschaftsboote Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+F G |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.20a Schnelle Bereitschaftsboote: Aufgeblasen Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+F G |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.20b Schnelle Bereitschaftsboote: Starr Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+F G |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.20c Schnelle Bereitschaftsboote: Starr/aufgeblasen Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+F G |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.21 Aussetzvorrichtungen mit Läufern (Davits) Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F G |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.22, Vorrichtungen zum Aussetzen von Überlebensfahrzeugen durch Aufschwimmen — übertragen in MED/9/1.3. |
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.23 Vorrichtungen zum Aussetzen von Rettungsbooten im freien Fall Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F G |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.24 Aussetzvorrichtungen für Rettungsflöße (Davits) Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F G |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.25 Aussetzvorrichtungen für schnelle Bereitschaftsboote (Davits) Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F G |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.26a Auslösemechanismus für: (mit Läufer(n) ausgesetzte) Rettungsboote und Bereitschaftsboote Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.26b Auslösemechanismus für: (mit Läufer(n) ausgesetzte) Rettungsflöße Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.26c Auslösemechanismus für: Freifallrettungsboote Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.27 Schiffsevakuierungssysteme Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+F G |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.28 Bergungsmittel Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+F |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.29 Einbootungsleitern Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+F |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.30 Reflexstoffe Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.31, UKW-Sprechfunkgeräte (Sender/Empfänger) für Überlebensfahrzeuge — übertragen in MED/5.17 und MED/5.18. |
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.32, 9 GHz-Radartransponder für Suche und Rettung (SART) — übertragen in MED/4.18. |
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.33 Radarreflektor für Rettungsboote und Bereitschaftsboote (passiv) Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
Oder
Oder
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.34, Magnetkompass Klasse B für Rettungsboote und Bereitschaftsboote — übertragen in MED/4.23. |
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.35, Tragbare Feuerlöscher für Rettungsboote und Bereitschaftsboote — übertragen in MED/3.38. |
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.36 Antriebsmotor für Rettungsboote und Bereitschaftsboote Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.37 Antriebsmotor für Bereitschaftsboote/Außenbordmotor Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.38 Suchscheinwerfer zur Verwendung in Rettungsbooten und Bereitschaftsbooten Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
13.9.2022 (II) |
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.38 Suchscheinwerfer zur Verwendung in Rettungsbooten und Bereitschaftsbooten Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.39 Beidseitig verwendbare offene Rettungsflöße Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und für längere Wartungsintervalle:
|
B+D B+F |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.40, Mechanischer Lotsenaufzug — übertragen in MED/4.48. |
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.41a Winden für Überlebensfahrzeuge und Bereitschaftsboote: Über Davit ausgesetzte Rettungsboote Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F G |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.41b Winden für Überlebensfahrzeuge und Bereitschaftsboote: Freifallrettungsboote Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F G |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.41c Winden für Überlebensfahrzeuge und Bereitschaftsboote: Rettungsflöße Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F G |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.41d Winden für Überlebensfahrzeuge und Bereitschaftsboote: Bereitschaftsboote Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F G |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.41e Winden für Überlebensfahrzeuge und Bereitschaftsboote: Schnelle Bereitschaftsboote Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F G |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.42, Lotsenleiter — übertragen in MED/4.49. |
|||||||||||||||||||||||||
MED/1.43 Starre/aufgeblasene Bereitschaftsboote Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+F G |
|
|
||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
2. Verhütung der Meeresverschmutzung
Nummer und Bezeichnung |
MARPOL-73/78-Regeln in der geänderten Fassung und ggf. einschlägige Entschließungen und Rundschreiben der IMO |
Prüfnormen |
Module für die Konformitätsbewertung |
Erstes Inverkehrbringen |
Letztes Anbordbringen |
||||||||
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
||||||||
MED/2.1 Öl-Filteranlage (für einen Ölgehalt des Ausflusses von höchstens 15 ppm) Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||
MED/2.2 Messgeräte zur Bestimmung der Grenzfläche zwischen Öl und Wasser Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||
MED/2.3 Ölgehaltsmessgeräte Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||
MED/2.4, Prozessgeräte für den Anschluss an vorhandene Öl-Wasser-Abscheider (für einen Ölgehalt des Ausflusses von höchstens 15 ppm) — freigelassen. |
|||||||||||||
MED/2.5 Überwachungs- und Kontrollgerät für das Einleiten von Öl bei Öltankschiffen Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||
MED/2.6 Abwassersysteme Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
1.1.2018 (III) |
||||||||
MED/2.6 Abwassersysteme Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F G |
16.3.2017 |
|
||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||
MED/2.7 Verbrennungsöfen an Bord Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F G |
|
1.1.2018 (III) |
||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||
MED/2.7 Verbrennungsöfen an Bord (Verbrennungsanlagen mit Kapazitäten bis zu 4 000 kW) Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F G |
16.3.2017 |
|
||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||
MED/2.8 Dauerhaft an Bord verbrachtes NOx-Analysegerät zur bordseitigen Verwendung gemäß Technischer NOx-Vorschrift 2008 Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F G |
|
|
||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||
MED/2.9, Geräte für technische Methoden zur Begrenzung der SOx-Emissionen — übertragen in MED/9/2.4. |
|||||||||||||
MED/2.10 Bordanlagen zur Reinigung der Abgase Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F G |
|
15.5.2018 (III) |
||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||
MED/2.10 Bordanlagen zur Reinigung der Abgase Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
Schema A B+F G Schema B G |
19.6.2018 |
|
||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
3. Brandschutzausrüstung
Nummer und Bezeichnung |
SOLAS-74-Regel in der geänderten Fassung und ggf. einschlägige Entschließungen und Rundschreiben der IMO |
Prüfnormen |
Module für die Konformitätsbewertung |
Erstes Inverkehrbringen |
Letztes Anbordbringen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.1 Unterboden-Dünnschichtbeläge für Decks Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.2 Tragbare Feuerlöscher Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.3a Brandschutzausrüstung: Schutzkleidung (Hitzeschutzanzug): Nicht reflektierende Schutzkleidung für die Brandbekämpfung Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.3b Brandschutzausrüstung: Schutzkleidung (Hitzeschutzanzug): Schutzkleidung für die Brandbekämpfung: Reflektierende Kleidung für die spezielle Brandbekämpfung Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.3c Brandschutzausrüstung: Schutzkleidung (Hitzeschutzanzug): Schutzkleidung für die Brandbekämpfung: Schutzkleidung mit einer reflektierenden Außenoberfläche Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Bemerkung: Stufe 2. |
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.4 Brandschutzausrüstung: Stiefel Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.5 Brandschutzausrüstung: Handschuhe Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.6 Brandschutzausrüstung: Helm Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.7 Pressluftatmer Bemerkung: Zur Verwendung bei Unfällen mit Gefahrgütern ist eine Gesichtsmaske mit Überdruck vorgeschrieben. (Verweis auf 7.1) Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
ISO 23269-2:2011 (Brandbekämpfung — nur für die Seeschifffahrt) Die Maske vom Typ 1 ist weder in MED/3.7 noch in MED/7.1 zu verwenden Bemerkung: Die zugehörige feuerfeste Rettungsleine gemäß ISO 23269 § 4.28 wird als MED 3.44 zertifiziert und mit dem Atemgerät verwendet; sie muss mit einem Karabinerhaken an der Halterung des Atemgeräts oder einen separaten Gürtel befestigt werden können, damit sich das Atemgerät bei Betätigung der Rettungsleine nicht lösen kann. Für das Atemgerät Modul B ist MED „feuerfeste Rettungsleine“ als obligatorischer kombinierter Bestandteil auszuweisen. |
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.8 Druckluft-Schlauchatemgerät Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
|
13.3.2021 (II) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.8 Druckluft-Schlauchatemgerät Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.9 Bestandteile von Berieselungsanlagen für Unterkünfte, Diensträume und Überwachungseinrichtungen entsprechend SOLAS-74-Regel II-2/12 (beschränkt auf Düsen und ihre Leistungsmerkmale) (Hierzu zählen Düsen für fest eingebaute Berieselungsanlagen auf Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (HSC).) Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.10 Düsen für fest eingebaute Druckwasser-Sprühfeuerlöschanlagen für Maschinenräume und Ladungspumpenräume Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.11a Trennflächen der Klassen „A“ und „B“ (Feuerbeständigkeit): Trennflächen der Klasse „A“ Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.11b Trennflächen der Klassen „A“ und „B“ (Feuerbeständigkeit): Trennflächen der Klasse „B“ Bemerkung: Ausgeschlossen sind Einschränkungen unterliegende Trennflächen/Türen der Klasse „B“. Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.12 Sicherheitseinrichtungen, die den Durchgang von Flammen in die Ladetanks bei Öltankschiffen verhindern Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
Andere Ausrüstung als Ventile: B+D B+E B+F Ventile: B+F |
|
23.5.2019 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.12 Sicherheitseinrichtungen, die den Durchgang von Flammen in die Ladetanks bei Öltankschiffen verhindern Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
Andere Ausrüstung als Ventile: B+D B+E B+F Ventile: B+F |
19.6.2018 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.13 Nicht brennbare Werkstoffe Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.14, Andere Werkstoffe als Stahl für Rohre durch Trennflächen der Klassen „A“ und „B“ — enthalten in MED/3.26 und MED/3.27. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.15a Nicht aus Stahl bestehende Werkstoffe für Rohrleitungen zur Beförderung von Öl oder Heizöl: Plastikrohre und Plastikrohrverbindungsstücke Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.15b Nicht aus Stahl bestehende Werkstoffe für Rohrleitungen zur Beförderung von Öl oder Heizöl: Ventile Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.15c Nicht aus Stahl bestehende Werkstoffe für Rohrleitungen zur Beförderung von Öl oder Heizöl: Schlauchverbindungen und Kompensatoren Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Schlauchverbindungen:
|
B+D B+E B+F |
|
1.7.2019 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.15c Nicht aus Stahl bestehende Werkstoffe für Rohrleitungen zur Beförderung von Öl oder Heizöl: Schlauchverbindungen und Kompensatoren Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
19.6.2018 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.15d Nicht aus Stahl bestehende Werkstoffe für Rohrleitungen zur Beförderung von Öl oder Heizöl: Rohrleitungselemente aus Metall mit federnden und Elastomer-Dichtungen Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.16 Feuertüren Bemerkung: Ausgeschlossen sind Einschränkungen unterliegende Trennflächen/Türen der Klasse „B“. Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.17 Bestandteile von Feuertürsteuerungsanlagen Bemerkung: Wird der Ausdruck „Bestandteile von Anlagen“ verwendet, kann es sein, dass ein einzelner Bestandteil, eine Gruppe von Bestandteilen oder eine ganze Anlage auf Einhaltung der internationalen Anforderungen geprüft werden muss. Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.18a Oberflächenwerkstoffe und Bodenbeläge mit geringem Brandausbreitungsvermögen: Dekorfurniere Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.18b Oberflächenwerkstoffe und Bodenbeläge mit geringem Brandausbreitungsvermögen: Anstrichsysteme Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.18c Oberflächenwerkstoffe und Bodenbeläge mit geringem Brandausbreitungsvermögen: Bodenbeläge Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.18d Oberflächenwerkstoffe und Bodenbeläge mit geringem Brandausbreitungsvermögen: Isolierverkleidungen für Rohre Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.18e Oberflächenwerkstoffe und Bodenbeläge mit geringem Brandausbreitungsvermögen: Beim Bau von Trennflächen der Klassen „A“, „B“ und „C“ verwendete Klebstoffe Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.18f Oberflächenwerkstoffe und Bodenbeläge mit geringem Brandausbreitungsvermögen: Membran brennbarer Kanäle Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.19 Gardinen, Vorhänge und andere hängende Textilwerkstoffe Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.20
Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
12.8.2023 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.20a Polstermöbel: Ganzes Möbelstück (einschl. Bezugswerkstoff, Füllwerkstoff und nicht brennbares Rahmengestell) Zeile 1 von 1 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.20b Polstermöbel: Bezugswerkstoff für beliebigen Füllwerkstoff Zeile 1 von 1 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.20c Polstermöbel: Bezugswerkstoff für schwer entflammbaren Füllwerkstoff (getestet in der zur weiteren Verwendung vorgesehenen Zusammenstellung) Zeile 1 von 1 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.20d Polstermöbel: Schwer entflammbarer Füllwerkstoff Zeile 1 von 1 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.21 Bettzeug Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.22 Feuerklappen Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.23, Nicht brennbare Leitungs-Durchführungen durch Trennflächen der Klasse „A“ — freigelassen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.24, Durchgänge elektrischer Kabel durch Trennflächen der Klasse „A“ — freigelassen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.25 Feuerfeste eckige und runde Schiffsfenster der Klassen „A“ und „B“ Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.26a Durchführungen durch Trennflächen der Klasse „A“: Durchgänge elektrischer Kabel Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.26b Durchführungen durch Trennflächen der Klasse „A“: Durchführungen von Rohren, Schächten, Lüftungsnetzenden usw. Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.27a Durchführungen durch Trennflächen der Klasse „B“: Durchgänge elektrischer Kabel Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.27b Durchführungen durch Trennflächen der Klasse „B“: Durchführungen von Rohren, Schächten, Lüftungsnetzenden usw. Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.28 Berieselungsanlagen (beschränkt auf Berieselungsdüsen) (Hierzu zählen Düsen für fest eingebaute Berieselungsanlagen auf Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (HSC).) Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.29 Feuerlöschschläuche: Feuerlöschdruckschläuche (Flachschläuche), Innendurchmesser 25-52 mm Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.30 Tragbare Sauerstoffanalyse- und Gasspürgeräte Zeile 1 von 4 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. für
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
28.2.2020 (II) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.30 Tragbare Sauerstoffanalyse- und Gasspürgeräte Zeile 2 von 4 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. für
|
B+D B+E B+F |
19.6.2018 |
6.7.2021 (II) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.30 Tragbare Sauerstoffanalyse- und Gasspürgeräte Zeile 3 von 4 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. für
|
B+D B+E B+F |
|
6.7.2021 (II) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.30 Tragbare Sauerstoffanalyse- und Gasspürgeräte Zeile 4 von 4 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. für
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.31, Düsen für fest eingebaute Berieselungsanlagen auf Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (HSC) — gestrichen, da in MED/3.9 und MED/3.28 enthalten. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.32 Feuerdämmende Werkstoffe (ausgenommen Möbel) für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.33 Feuerdämmende Werkstoffe für Möbel für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.34 Feuerbeständige Trennflächen für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.35 Feuertüren auf Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.36 Feuerklappen auf Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.37a Durchführungen durch feuerbeständige Trennflächen in Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen: Durchgänge elektrischer Kabel Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.37b Durchführungen durch feuerbeständige Trennflächen in Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen: Durchführungen von Rohren, Schächten, Lüftungsnetzenden usw. Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.38 Tragbare Feuerlöscher für Rettungsboote und Bereitschaftsboote Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.39 Düsen für gleichwertige Wassernebel-Feuerlöschanlagen für Maschinenräume und Ladungspumpenräume Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.40 Bodennahe Sicherheitsleitsysteme (nur Bestandteile) Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.41 Fluchtretter (EEBD) Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
und alternativ:
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.42a Bestandteile von Inertgasanlagen: Gesamtanlage Zeile 1 von 1 (NEUER GEGENSTAND) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
G |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.42b Bestandteile von Inertgasanlagen: Bestandteile Bemerkung: Als Bestandteile von Inertgasanlagen gemäß MED/3.42b sind allgemein anzusehen:
Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.43 Düsen von Feuerlöschanlagen für Frittiergeräte (selbsttätige oder manuelle Bedienung) Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
15.11.2018 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.43 Düsen von Feuerlöschanlagen für Frittiergeräte (selbsttätige oder manuelle Bedienung) Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.44 Brandschutzausrüstung: Rettungsleine Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
3.9.2022 (II) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.44 Brandschutzausrüstung: Rettungsleine Rettungsleinen für in MED/3.7 und MED/7.1 zugelassene Atemgeräte Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.45 Gleichwertige Bestandteile fest eingebauter Gas-Feuerlöschanlagen (Löschmittel, Ventile und Düsen) für Maschinenräume und Ladungspumpenräume Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.46 Gleichwertige fest eingebaute Gas-Feuerlöschanlagen für Maschinenräume (Aerosolanlagen) Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.47 Konzentrat für fest eingebaute Leichtschaum-Feuerlöschanlagen für Maschinenräume und Ladungspumpenräume Bemerkung: Die fest eingebaute Leichtschaum-Feuerlöschanlage (einschließlich der Anlagen, die Innenluft aus ihren Arbeitsbereichen für ihre beabsichtigte Leistung nutzen) für Maschinenräume und Ladungspumpenräume ist nach Vorgabe der Verwaltung mit dem zugelassenen Konzentrat zu testen. Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.48 Bestandteile fest eingebauter, örtlich einzusetzender Feuerlöschanlagen auf Wasserbasis für Maschinenräume der Kategorie A (Düsen- und Leistungsprüfung) Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.49a Fest eingebaute Feuerlöschanlagen auf Wasserbasis für Ro-Ro-Räume, Fahrzeugräume und Sonderräume: Vorschriftenbasierte Anlagen entsprechend IMO MSC.1/Rundschreiben 1430 Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
1.1.2024 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.49a Fest eingebaute Feuerlöschanlagen auf Wasserbasis für Ro-Ro-Räume, Fahrzeugräume und Sonderräume: Vorschriftenbasierte Anlagen entsprechend IMO MSC.1/Rundschreiben 1430 Revision 1 Zeile 2 von 2 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.49b Fest eingebaute Feuerlöschanlagen auf Wasserbasis für Ro-Ro-Räume, Fahrzeugräume und Sonderräume: Leistungsbasierte Anlagen entsprechend IMO MSC.1/Rundschreiben 1430 Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
1.1.2021 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.49b Fest eingebaute Feuerlöschanlagen auf Wasserbasis für Ro-Ro-Räume, Fahrzeugräume und Sonderräume: Leistungsbasierte Anlagen entsprechend IMO MSC.1/Rundschreiben 1430 Revision 1 Zeile 2 von 2 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.50, Gegen die Einwirkung von Chemikalien unempfindlicher Körperschutz — übertragen in MED/9/3.9. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51a Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Brandmeldeanlagen Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 1 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Elektrische Anlagen auf Schiffen:
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
|
1.6.2019 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51a Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Brandmeldeanlagen Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 2 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Elektrische Anlagen auf Schiffen:
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
1.1.2020 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51a Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Brandmeldeanlagen Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 3 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Elektrische Anlagen auf Schiffen:
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
19.6.2018 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51b Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Energieversorgungseinrichtungen Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 1 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
|
1.6.2019 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51b Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Energieversorgungseinrichtungen Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 2 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
1.1.2020 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51b Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Energieversorgungseinrichtungen Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 3 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
19.6.2018 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51c Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Wärmemelder: Punktförmige Melder Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 1 von 4 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
|
1.6.2019 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51c Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Wärmemelder: Punktförmige Melder Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 2 von 4 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
28.2.2020 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51c Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Wärmemelder: Punktförmige Melder Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 3 von 4 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
19.6.2018 |
12.8.2023 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51c Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Wärmemelder: Punktförmige Melder Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 4 von 4 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51d Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Rauchmelder: Punktförmige Melder nach dem Streulicht-, Durchlicht- oder Ionisationsprinzip Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
|
31.8.2022 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51d Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Rauchmelder: Punktförmige Melder nach dem Streulicht-, Durchlicht- oder Ionisationsprinzip Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51e Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Flammenmelder: Punktförmige Melder Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 1 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
|
1.6.2019 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51e Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Flammenmelder: Punktförmige Melder Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 2 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
1.1.2020 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51e Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Flammenmelder: Punktförmige Melder Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 3 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
19.6.2018 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51f Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Handbediente Meldestellen Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 1 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
|
1.6.2019 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51f Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Handbediente Meldestellen Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 2 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
1.1.2020 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51f Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Handbediente Meldestellen Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 3 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
19.6.2018 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51g Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Kurzschlussisolatoren Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 1 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
|
1.6.2019 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51g Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Kurzschlussisolatoren Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 2 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
1.1.2020 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51g Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Kurzschlussisolatoren Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 3 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
19.6.2018 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51h Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Eingangs-/Ausgangsgeräte Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 1 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
|
1.6.2019 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51h Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Eingangs-/Ausgangsgeräte Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 2 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
1.1.2020 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51h Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Eingangs-/Ausgangsgeräte Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 3 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
19.6.2018 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51i Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Kabel Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 1 von 4 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
|
1.6.2019 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51i Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Kabel Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 2 von 4 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
22.5.2020 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51i Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Kabel Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 3 von 4 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
Und/oder: Feuerbeständige Kabel:
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
19.6.2018 |
28.3.2021 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.51i Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: Kabel Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 4 von 4 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
Und/oder: Feuerbeständige Kabel:
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
|
B+D B+E B+F |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.52 Nicht tragbare bewegliche Feuerlöscher Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
Oder
|
B+D B+E B+F |
|
1.7.2020 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.52 Nicht tragbare bewegliche Feuerlöscher Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
Oder
|
B+D B+E B+F |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.53 Feuermeldeanlagen — Signaltongeber Zeile 1 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
1.6.2019 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.53 Feuermeldeanlagen — Signaltongeber Zeile 2 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
12.8.2023 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.53 Feuermeldeanlagen — Signaltongeber Zeile 3 von 3 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.54 Fest eingebaute Sauerstoffanalyse- und Gasspürgeräte Zeile 1 von 4 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. für
Für kombinierte O2/HC-Systeme zusätzlich:
|
B+D B+E B+F |
|
1.6.2019 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.54 Fest eingebaute Sauerstoffanalyse- und Gasspürgeräte Zeile 2 von 4 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. für
Für kombinierte O2/HC-Systeme zusätzlich:
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
3.6.2020 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.54 Fest eingebaute Sauerstoffanalyse- und Gasspürgeräte Zeile 3 von 4 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. für
Für kombinierte O2/HC-Systeme zusätzlich:
|
B+D B+E B+F |
19.6.2018 |
12.8.2023 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.54 Fest eingebaute Sauerstoffanalyse- und Gasspürgeräte Zeile 4 von 4 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und ggf. für
Für kombinierte O2/HC-Systeme zusätzlich:
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.55 Mehrzweckstrahlrohre (Sprüh-/Vollstrahlrohre) Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
12.8.2023 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.55 Mehrzweckstrahlrohre (Sprüh-/Vollstrahlrohre) Zeile 2 von 2 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.56 Ortsfeste Feuerlöschschlauchsysteme Schlauchhaspeln mit formstabilem Schlauch Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.57 Bestandteile von Mittelschaum-Feuerlöschanlagen — fest eingebautes Decksystem für Tankschiffe Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.58 Bestandteile fest eingebauter Schwerschaum-Feuerlöschanlagen für Maschinenräume und Deckschutz auf Tankschiffen Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.59 Feuerlöschschaummittel (Konzentrat) für fest eingebaute Feuerlöschanlagen auf Chemie-Tankschiffen Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.60 Düsen für fest eingebaute Druckwasser-Sprühfeuerlöschanlagen für Kabinenbalkone Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.61a Leichtschaum-Feuerlöschanlagen für geschlossene Räume zum Schutz von Maschinenräumen und Ladungspumpenräumen, Fahrzeug- und Ro-Ro-Räumen, Sonderräumen und Frachträumen Bemerkung: Leichtschaum-Feuerlöschanlagen für geschlossene Räume/Außenbereiche zum Schutz von Maschinenräumen, Ladungspumpenräumen, Fahrzeug- und Ro-Ro-Räumen, Sonderräumen und Frachträumen sind nach Vorgabe der Verwaltung mit dem zugelassenen Konzentrat zu testen. Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.61b Leichtschaum-Feuerlöschanlagen für Außenbereiche zum Schutz von Maschinenräumen und Ladungspumpenräumen, Fahrzeug- und Ro-Ro-Räumen, Sonderräumen und Frachträumen Bemerkung: Leichtschaum-Feuerlöschanlagen für geschlossene Räume/Außenbereiche zum Schutz von Maschinenräumen, Ladungspumpenräumen, Fahrzeug- und Ro-Ro-Räumen, Sonderräumen und Frachträumen sind nach Vorgabe der Verwaltung mit dem zugelassenen Konzentrat zu testen. Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.62 Pulver-Feuerlöschanlagen Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.63 Bestandteile von Rauchmeldeanlagen mit Probenahme Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 1 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und für:
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
Und ggf. explosionsfähige Atmosphären:
|
B+D B+E B+F |
|
1.6.2019 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.63 Bestandteile von Rauchmeldeanlagen mit Probenahme Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 2 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und für:
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
Und ggf. explosionsfähige Atmosphären:
|
B+D B+E B+F |
19.6.2018 |
12.8.2023 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.63 Bestandteile von Rauchmeldeanlagen mit Probenahme Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 3 von 3 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Und für:
Und ggf. elektrische und elektronische Anlagen auf Schiffen:
Und ggf. explosionsfähige Atmosphären:
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.64 Trennflächen der Klasse „C“ Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.65 Fest installierte Detektoren für Kohlenwasserstoffe Zeile 1 von 4 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
1.6.2019 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.65 Fest installierte Detektoren für Kohlenwasserstoffe Zeile 2 von 4 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
21.7.2019 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.65 Fest installierte Detektoren für Kohlenwasserstoffe Zeile 3 von 4 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
19.6.2018 |
12.8.2023 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.65 Fest installierte Detektoren für Kohlenwasserstoffe Zeile 4 von 4 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.66 Evakuierungsleitsysteme als Alternative zu bodennahen Sicherheitsleitsystemen Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.67 Schaum-Feuerlöschgeräte für Helikoptervorrichtungen Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
12.8.2023 (II) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.67 Schaum-Feuerlöschgeräte für Helikoptervorrichtungen Zeile 2 von 2 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.68 Bestandteile fest eingebauter Feuerlöschanlagen für Dunstabzugs-Abluft von Kombüsen Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
30.4.2018 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.68 Bestandteile fest eingebauter Feuerlöschanlagen für Dunstabzugs-Abluft von Kombüsen Bemerkung: Für Erzeugnisse, die als Ersatzteile für bestehende Einrichtungen verwendet werden, können weiter die zum Zeitpunkt des Anbordbringens relevanten Normen angewendet werden. Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.69 Tragbarer Wassermonitor für Schiffe, die am oder nach dem 1. Januar 2016 fertiggestellt wurden und für die Beförderung von fünf oder mehr Lagen von Containern auf dem Wetterdeck oder darüber ausgelegt sind Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.69 Tragbarer Wassermonitor für Schiffe, die am oder nach dem 1. Januar 2016 fertiggestellt wurden und für die Beförderung von fünf oder mehr Lagen von Containern auf dem Wetterdeck oder darüber ausgelegt sind Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.70 Feuerlöschschläuche (Formstabile Schläuche für ortsfeste Systeme) Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/3.71 Ortsfeste Feuerlöschschlauchsysteme
Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
4. Navigationsausrüstung
Nummer und Bezeichnung |
SOLAS-74-Regel in der geänderten Fassung und ggf. einschlägige Entschließungen und Rundschreiben der IMO |
Prüfnormen |
Module für die Konformitätsbewertung |
Erstes Inverkehrbringen |
Letztes Anbordbringen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.1 Magnetkompass Klasse A für Schiffe Zeile 1 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
|
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.1 Magnetkompass Klasse A für Schiffe Bemerkung: Die IMO-Entschließung MSC.302(87) ist nur anwendbar, wenn die Ausrüstung Alarm auslösen und die Alarmmeldung elektronisch an ein drittes Gerät weiterleiten kann. Zeile 2 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
Bemerkung: Und falls die IMO-Entschließung MSC.302(87) anwendbar, dann
Oder
Ende der Bemerkung zur IMO-Entschließung MSC.302(87) |
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
12.8.2023 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.1 Magnetkompass Klasse A für Schiffe Bemerkung: Die IMO-Entschließung MSC.302(87) ist nur anwendbar, wenn die Ausrüstung Alarm auslösen und die Alarmmeldung elektronisch an ein drittes Gerät weiterleiten kann. Zeile 3 von 3 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
Bemerkung: Und falls die IMO-Entschließung MSC.302(87) anwendbar, dann
Oder
Ende der Bemerkung zur IMO-Entschließung MSC.302(87) |
B+D B+E B+F G |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.2 Steuerkurstransmitter THD (Magnetkompass) Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.2 Steuerkurstransmitter THD (Magnetkompass) Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.3 Kreiselkompass Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.3 Kreiselkompass Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.4, Radaranlage — übertragen in MED/4.34, MED/4.35 und MED/4.36. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.5, Automatisches Radarbildauswertegerät (ARPA) — übertragen in MED/4.34. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.6 Echolotanlage Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.6 Echolotanlage Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.7 Geräte zum Anzeigen der Geschwindigkeit und der zurückgelegten Distanz (SDME) Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.7 Geräte zum Anzeigen der Geschwindigkeit und der zurückgelegten Distanz (SDME) Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.8, Gerät zum Anzeigen der Ruderlage, Drehgeschwindigkeit und Propellersteigung — übertragen in MED/4.20, MED/4.21 und MED/4.22. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.9 Wendeanzeiger Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.9 Wendeanzeiger Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.10, Peilfunkgerät — freigelassen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.11, LORAN-Ausrüstung — freigelassen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.12, CHAYKA-Ausrüstung — freigelassen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.13, DECCA-Navigationsausrüstung — freigelassen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.14 GPS-Ausrüstung Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.14 GPS-Ausrüstung Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.15 GLONASS-Ausrüstung Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.15 GLONASS-Ausrüstung Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.16 Kursregelungssystem (HCS) Zeile 1 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.16 Kursregelungssystem (HCS) Zeile 2 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
12.8.2023 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.16 Kursregelungssystem (HCS) Zeile 3 von 3 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.17, Mechanischer Lotsenaufzug — übertragen in MED/1.40. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.18 Ortungsgeräte für Suche und Rettung (SRLD): 9 GHz-Radartransponder für Suche und Rettung (SART) Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.19, Radaranlage für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge — übertragen in MED/4.37. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.20 Ruderlagenanzeiger (Ruderwinkelanzeiger) Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.20 Ruderlagenanzeiger (Ruderwinkelanzeiger) Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.21 Anzeiger der Propellerdrehzahl Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.21 Anzeiger der Propellerdrehzahl Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.22 Anzeiger der Propellersteigung Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.22 Anzeiger der Propellersteigung Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.23 Magnetkompass Klasse B für Rettungsboote und Bereitschaftsboote Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F G |
|
12.8.2023 (II) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.23 Magnetkompass Klasse B für Rettungsboote und Bereitschaftsboote Zeile 2 von 2 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F G |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.24, Automatisches Radarbildauswertegerät (ARPA) für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge — übertragen in MED/4.37. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.25, Automatische Bahnregelungshilfe (ATA) — übertragen in MED/4.35. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.26, Automatische Bahnregelungshilfe (ATA) für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge — übertragen in MED/4.38. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.27, Elektronische Plotthilfe (EPA) — übertragen in MED/4.36. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.28, Integriertes Brückensystem — übertragen in MED/4.30. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.29 Schiffsdatenschreiber (VDR) Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.29 Schiffsdatenschreiber (VDR) Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.30 Elektronisches Seekartendarstellungs- und Informationssystem (ECDIS) mit Backup und Rastersystem zur Darstellung von Seekarten (RCDS) Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
[ECDIS-Backup und RCDS sind nur betroffen, wenn das ECDIS diese Funktionen enthält. In der Bescheinigung für das Modul B ist anzugeben, ob diese Optionen geprüft wurden.] |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.30 Elektronisches Seekartendarstellungs- und Informationssystem (ECDIS) mit Backup und Rastersystem zur Darstellung von Seekarten (RCDS) Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2018 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
[ECDIS-Backup und RCDS sind nur betroffen, wenn das ECDIS diese Funktionen enthält. In der Bescheinigung für das Modul B ist anzugeben, ob diese Optionen geprüft wurden.] |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.31 Kreiselkompass für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.31 Kreiselkompass für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2018 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.32 Weltweites automatisches Schiffsidentifizierungssystem (AIS) Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.32 Weltweites automatisches Schiffsidentifizierungssystem (AIS) Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.33 Bahnführungssystem (einsatzfähig ab Mindestmanövriergeschwindigkeit bis max. 30 Knoten) Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.33 Bahnführungssystem (einsatzfähig ab Mindestmanövriergeschwindigkeit bis max. 30 Knoten) Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.34 Radaranlage CAT 1 Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.34 Radaranlage CAT 1 Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.35 Radaranlage CAT 2 Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.35 Radaranlage CAT 2 Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2018 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.36 Radaranlage CAT 3 Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.36 Radaranlage CAT 3 Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.37 Radaranlage für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge (CAT 1H und CAT 2H) Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.37 Radaranlage für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge (CAT 1H und CAT 2H) Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.38a Radaranlage, zugelassen mit Seekartenoption, nämlich: CAT 1C Zeile 1 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.38a Radaranlage, zugelassen mit Seekartenoption, nämlich: CAT 1C Zeile 2 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
12.8.2023 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.38a Radaranlage, zugelassen mit Seekartenoption, nämlich: CAT 1C Zeile 3 von 3 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.38b Radaranlage, zugelassen mit Seekartenoption, nämlich: CAT 2C Zeile 1 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.38b Radaranlage, zugelassen mit Seekartenoption, nämlich: CAT 2C Zeile 2 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
12.8.2023 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.38b Radaranlage, zugelassen mit Seekartenoption, nämlich: CAT 2C Zeile 3 von 3 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.38c Radaranlage für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, zugelassen mit Seekartenoption, nämlich: CAT 1HC Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.38c Radaranlage für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, zugelassen mit Seekartenoption, nämlich: CAT 1HC Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.38d Radaranlage für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, zugelassen mit Seekartenoption, nämlich: CAT 2HC Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.38d Radaranlage für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, zugelassen mit Seekartenoption, nämlich: CAT 2HC Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.39 Radarreflektor (passiv) Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.40 Kursregelungssystem für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.40 Kursregelungssystem für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.41 Steuerkurstransmitter THD (GNSS-Methode) Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
Und ggf.
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.41 Steuerkurstransmitter THD (GNSS-Methode) Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
Und ggf.
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.42 Suchscheinwerfer für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.43 Nachtsichtgerät für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.44 Korrektursignalempfänger für DGPS- und DGLONASS-Anlagen Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
7.5.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.44 Korrektursignalempfänger für DGPS- und DGLONASS-Anlagen Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.45, Seekartenunterlagen für schiffseigenen Radar — gestrichen, da in MED/4.38 enthalten. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.46 Steuerkurstransmitter THD (Kreiselkompass) Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.46 Steuerkurstransmitter THD (Kreiselkompass) Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.47 Vereinfachter Schiffsdatenschreiber (S-VDR) Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.47 Vereinfachter Schiffsdatenschreiber (S-VDR) Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.48, Mechanischer Lotsenaufzug — freigelassen (da in der am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen IMO-Entschließung MSC.308(88) bestimmt wird, dass mechanische Lotsenaufzüge nicht verwendet werden) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.49 Lotsenleiter Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F G |
|
12.8.2023 (II) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.49 Lotsenleiter Zeile 2 von 2 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F G |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.50 DGPS-Ausrüstung Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.50 DGPS-Ausrüstung Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.51 DGLONASS-Ausrüstung Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.51 DGLONASS-Ausrüstung Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.52 Tagsignalscheinwerfer Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.53 Aktiver Radarreflektor Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.54 Kompasspeileinrichtung Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
|
12.8.2023 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.54 Kompasspeileinrichtung Zeile 2 von 2 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.55 Ortungsgeräte für Suche und Rettung (SRLD): AIS-SART-Geräte Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.56 Galileo-Ausrüstung Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.56 Galileo-Ausrüstung Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.57 Wachalarmsystem für Kommandobrücke (BNWAS) Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.57 Wachalarmsystem für Kommandobrücke (BNWAS) Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.58 Schallsignal-Empfangsanlage Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.58 Schallsignal-Empfangsanlage Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.59 Integriertes Navigationssystem Zeile 1 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.59 Integriertes Navigationssystem Zeile 2 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
13.9.2019 |
12.8.2023 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.59 Integriertes Navigationssystem Zeile 3 von 3 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.60 Radaranlage, zugelassen mit Seekartenoption, nämlich: CAT 3C Zeile 1 von 1 Aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1170 eingefügter neuer Gegenstand |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.61 Radaranlage für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge CAT 3H Zeile 1 von 1 Aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1170 eingefügter neuer Gegenstand |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/4.62 Radaranlage für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, zugelassen mit Seekartenoption, nämlich: CAT 3HC Zeile 1 von 1 Aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1170 eingefügter neuer Gegenstand |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
5. Funkausrüstung
Bemerkungen zu Abschnitt 5: Funkausrüstung
Spalte 3: Sollten die Anforderungen des IMO MSC/Rundschreiben 862 im Widerspruch zu den Produktprüfnormen stehen, so haben die Anforderungen des IMO MSC/Rundschreiben 862 Vorrang.
Spalte 3: Besteht bezüglich der Bedingungen, Anforderungen und Prüfungen ein Widerspruch zwischen den Tabellen 5 und 6 der Norm IEC 60945 und anderen aufgeführten Normen (d. h. den ETSI-Normen), haben die Bedingungen, Anforderungen und Prüfungen der Norm IEC 60945 Vorrang.
Nummer und Bezeichnung |
SOLAS-74-Regel in der geänderten Fassung und ggf. einschlägige Entschließungen und Rundschreiben der IMO |
Prüfnormen |
Module für die Konformitätsbewertung |
Erstes Inverkehrbringen |
Letztes Anbordbringen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.1 UKW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk Zeile 1 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
21.3.2019 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.1 UKW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk Zeile 2 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
1.2.2020 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.1 UKW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk Zeile 3 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
19.6.2018 |
29.8.2021 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.1 UKW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk Zeile 4 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
13.9.2019 |
12.8.2023 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.1 UKW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk Zeile 5 von 5 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.2 UKW-DSC-Wachempfänger Zeile 1 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
21.3.2019 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.2 UKW-DSC-Wachempfänger Zeile 2 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
1.2.2020 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.2 UKW-DSC-Wachempfänger Zeile 3 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
19.6.2018 |
29.8.2021 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.2 UKW-DSC-Wachempfänger Zeile 4 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
13.9.2019 |
12.8.2023 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.2 UKW-DSC-Wachempfänger Zeile 5 von 5 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.3 NAVTEX-Empfänger Zeile 1 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
|
21.3.2019 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.3 NAVTEX-Empfänger Zeile 2 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
1.9.2020 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.3 NAVTEX-Empfänger Zeile 3 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
19.6.2018 |
29.8.2021 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.3 NAVTEX-Empfänger Zeile 4 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
|
12.8.2023 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.3 NAVTEX-Empfänger Zeile 5 von 5 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.4 EGC-Empfänger Zeile 1 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
|
21.3.2019 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.4 EGC-Empfänger Zeile 2 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
1.9.2020 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.4 EGC-Empfänger Zeile 3 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
19.6.2018 |
29.8.2021 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.4 EGC-Empfänger Zeile 4 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
13.9.2019 |
12.8.2023 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.4 EGC-Empfänger Zeile 5 von 5 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.5 KW-MSI-Empfänger (KW-NBDP-Empfänger) Zeile 1 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
|
1.9.2020 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.5 KW-MSI-Empfänger (KW-NBDP-Empfänger) Zeile 2 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
19.6.2018 |
29.8.2021 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.5 KW-MSI-Empfänger (KW-NBDP-Empfänger) Zeile 3 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.6 Satelliten-EPIRB 406 MHz (COSPAS-SARSAT) Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.7, Satelliten-EPIRB 1,6 GHz (INMARSAT) — freigelassen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.8, GW-DSC-Empfänger — freigelassen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.9, GW-Sprechfunk-Alarmzeichengeber — freigelassen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.10 GW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk Bemerkung: Gemäß IMO- und ITU-Entscheidungen gelten die Anforderungen an GW-Sprechfunk-Alarmzeichengeber und Übertragung auf H3E für die Prüfnormen nicht mehr. Zeile 1 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
21.3.2019 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.10 GW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk Bemerkung: Gemäß IMO- und ITU-Entscheidungen gelten die Anforderungen an GW-Sprechfunk-Alarmzeichengeber und Übertragung auf H3E für die Prüfnormen nicht mehr. Zeile 2 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
1.9.2020 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.10 GW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk Bemerkung: Gemäß IMO- und ITU-Entscheidungen gelten die Anforderungen an GW-Sprechfunk-Alarmzeichengeber und Übertragung auf H3E für die Prüfnormen nicht mehr. Zeile 3 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
19.6.2018 |
29.8.2021 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.10 GW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk Bemerkung: Gemäß IMO- und ITU-Entscheidungen gelten die Anforderungen an GW-Sprechfunk-Alarmzeichengeber und Übertragung auf H3E für die Prüfnormen nicht mehr. Zeile 4 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
|
12.8.2023 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.10 GW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk Bemerkung: Gemäß IMO- und ITU-Entscheidungen gelten die Anforderungen an GW-Sprechfunk-Alarmzeichengeber und Übertragung auf H3E für die Prüfnormen nicht mehr. Zeile 5 von 5 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.11 GW-Funk-DSC-Wachempfänger Zeile 1 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
21.3.2019 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.11 GW-Funk-DSC-Wachempfänger Zeile 2 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
1.9.2020 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.11 GW-Funk-DSC-Wachempfänger Zeile 3 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
19.6.2018 |
29.8.2021 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.11 GW-Funk-DSC-Wachempfänger Zeile 4 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
|
12.8.2023 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.11 GW-Funk-DSC-Wachempfänger Zeile 5 von 5 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.12, Inmarsat-B SES — gestrichen, da Inmarsat-B SES am 31. Dezember 2016 eingestellt wurde. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.13 Inmarsat-C SES Zeile 1 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
|
21.3.2019 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
Bemerkung zur Entschließung A.644(16): Gilt nur, wenn Inmarsat-C SES über EGC-Funktionen verfügt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.13 Inmarsat-C SES Zeile 2 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
1.9.2020 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
Bemerkung zur Entschließung A.664(16): Gilt nur, wenn Inmarsat-C SES über EGC-Funktionen verfügt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.13 Inmarsat-C SES Zeile 3 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
19.6.2018 |
29.8.2021 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
Bemerkung zur Entschließung A.664(16): Gilt nur, wenn Inmarsat-C SES über EGC-Funktionen verfügt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.13 Inmarsat-C SES Zeile 4 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
|
12.8.2023 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
Bemerkung zur Entschließung A.664(16): Gilt nur, wenn Inmarsat-C SES über EGC-Funktionen verfügt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.13 Inmarsat-C SES Zeile 5 von 5 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
Bemerkung zur Entschließung A.664(16): Gilt nur, wenn Inmarsat-C SES über EGC-Funktionen verfügt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.14 GW-KW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC, NBDP und Sprechfunk Bemerkung: Gemäß IMO- und ITU-Entscheidungen gelten die Anforderungen an GW-Sprechfunk-Alarmzeichengeber und Übertragung auf A3H für die Prüfnormen nicht mehr. Zeile 1 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
21.3.2019 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.14 GW-KW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC, NBDP und Sprechfunk Bemerkung: Gemäß IMO- und ITU-Entscheidungen gelten die Anforderungen an GW-Sprechfunk-Alarmzeichengeber und Übertragung auf A3H für die Prüfnormen nicht mehr. Zeile 2 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
1.9.2020 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.14 GW-KW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC, NBDP und Sprechfunk Bemerkung: Gemäß IMO- und ITU-Entscheidungen gelten die Anforderungen an GW-Sprechfunk-Alarmzeichengeber und Übertragung auf A3H für die Prüfnormen nicht mehr. Zeile 3 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
19.6.2018 |
29.8.2021 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.14 GW-KW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC, NBDP und Sprechfunk Bemerkung: Gemäß IMO- und ITU-Entscheidungen gelten die Anforderungen an GW-Sprechfunk-Alarmzeichengeber und Übertragung auf A3H für die Prüfnormen nicht mehr. Zeile 4 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
|
12.8.2023 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.14 GW-KW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC, NBDP und Sprechfunk Bemerkung: Gemäß IMO- und ITU-Entscheidungen gelten die Anforderungen an GW-Sprechfunk-Alarmzeichengeber und Übertragung auf A3H für die Prüfnormen nicht mehr. Zeile 5 von 5 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.15 GW-KW-DSC-Wachempfänger mit Scanfunktion Zeile 1 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
|
21.3.2019 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.15 GW-KW-DSC-Wachempfänger mit Scanfunktion Zeile 2 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
1.9.2020 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.15 GW-KW-DSC-Wachempfänger mit Scanfunktion Zeile 3 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
19.6.2018 |
29.8.2021 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.15 GW-KW-DSC-Wachempfänger mit Scanfunktion Zeile 4 von 5 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
13.9.2019 |
12.8.2023 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.15 GW-KW-DSC-Wachempfänger mit Scanfunktion Zeile 5 von 5 (NEUE ZEILE) |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.16 UKW-Flugsprechfunkgeräte (Sender/Empfänger) Ehem. MED/9/5.8 Zeile 1 von 1 Aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1170 eingefügter neuer Gegenstand |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
12.8.2020 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.17 Tragbare UKW-Sprechfunkgeräte (Sender/Empfänger) für Überlebensfahrzeuge Zeile 1 von 4 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
|
7.12.2018 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.17 Tragbare UKW-Sprechfunkgeräte (Sender/Empfänger) für Überlebensfahrzeuge Zeile 2 von 4 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
1.3.2019 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.17 Tragbare UKW-Sprechfunkgeräte (Sender/Empfänger) für Überlebensfahrzeuge Zeile 3 von 4 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
19.6.2018 |
1.11.2020 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.17 Tragbare UKW-Sprechfunkgeräte (Sender/Empfänger) für Überlebensfahrzeuge Zeile 4 von 4 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
13.9.2017 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.18 Fest eingebaute UKW-Sprechfunkgeräte (Sender/Empfänger) für Überlebensfahrzeuge Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
|
7.12.2018 (III) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.18 Fest eingebaute UKW-Sprechfunkgeräte (Sender/Empfänger) für Überlebensfahrzeuge Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
19.6.2018 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.19 Inmarsat-F77 Zeile 1 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
19.6.2018 |
29.8.2021 (I) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.19 Inmarsat-F77 Zeile 2 von 2 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.20 Sprechfunkgeräte (Sender/Empfänger) für Brandschutzpersonal Aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1397 eingefügter neuer Gegenstand Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.21 Integriertes Kommunikationssystem (IKS) Aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1397 eingefügter neuer Gegenstand Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
Oder
|
B+D B+E B+F |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MED/5.22 Schiffserdfunkstelle zur Verwendung im GMDSS Aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1170 eingefügter neuer Gegenstand Ehem. MED/9/5.9 Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
Oder
Und für Inmarsat-Ausrüstung zusätzlich:
|
B+D B+E B+F |
|
|
6. Ausrüstung nach COLREG 72
Nummer und Bezeichnung |
SOLAS-74-Regel in der geänderten Fassung und ggf. einschlägige Entschließungen und Rundschreiben der IMO |
Prüfnormen |
Module für die Konformitätsbewertung |
Erstes Inverkehrbringen |
Letztes Anbordbringen |
||||||||||
MED/6.1 Navigationslichter Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
B+D B+E B+F G |
|
|
||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
7. Sonstige Sicherheitsausrüstung
Nummer und Bezeichnung |
SOLAS-74-Regel in der geänderten Fassung und ggf. einschlägige Entschließungen und Rundschreiben der IMO |
Prüfnormen |
Module für die Konformitätsbewertung |
Erstes Inverkehrbringen |
Letztes Anbordbringen |
|||||||
MED/7.1 Pressluftatmer für das Betreten gasgefüllter Räume und das Arbeiten darin Aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) 2018/773 eingefügter neuer Gegenstand (siehe 3.7) Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Bemerkung: Zugehörige feuerfeste Rettungsleine (MED 3.44): Die Rettungsleine wird mit dem Atemgerät verwendet; sie muss mit einem Karabinerhaken an der Halterung des Atemgeräts oder einen separaten Gürtel befestigt werden können, damit sich das Atemgerät bei Betätigung der Rettungsleine nicht lösen kann. Für das Atemgerät Modul B ist MED „feuerfeste Rettungsleine“ als obligatorischer kombinierter Bestandteil auszuweisen. |
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 |
|
|||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
8. Ausrüstung nach SOLAS-Kapitel II-1
Nummer und Bezeichnung |
SOLAS-74-Regel in der geänderten Fassung und ggf. einschlägige Entschließungen und Rundschreiben der IMO |
Prüfnormen |
Module für die Konformitätsbewertung |
Erstes Inverkehrbringen |
Letztes Anbordbringen |
||||||||||||||
MED/8.1 Wasserstandsmelder Zeile 1 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
|
22.11.2019 (III) |
||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||
MED/8.1 Wasserstandsmelder Zeile 2 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
16.3.2017 |
13.9.2022 (III) |
||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
|||||||||||||||||||
MED/8.1 Wasserstandsmelder Zeile 3 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
B+D B+E B+F |
13.9.2019 |
|
||||||||||||||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
9. Ausrüstung, für die der Normensatz für die MED-Zertifizierung nicht vollständig ist
Bemerkung zu Abschnitt 9:
Ein Normensatz für die MED-Zertifizierung gilt als vollständig, wenn
die IMO-Bestimmungen für
— |
die Baumusterzulassung, |
— |
die Beförderungsanforderungen und |
— |
Prüfnormen |
vorliegen und angemessen sind.
1. Rettungsmittel
Nummer |
Bezeichnung |
MED/9/1.1 |
Radarreflektor für Rettungsflöße |
MED/9/1.2 |
Werkstoffe für Eintauchanzüge |
MED/9/1.3 |
Vorrichtungen zum Aussetzen von Überlebensfahrzeugen durch Aufschwimmen |
MED/9/1.5 |
Lautsprecheranlage und allgemeine Notalarmanlage (bei Verwendung als Feuermeldeanlage gilt A.1/3.53) |
2. Verhütung der Meeresverschmutzung
Nummer |
Bezeichnung |
MED/9/2.3 |
Ausrüstung für sonstige gleichwertige Methoden zur Verringerung der bordseitigen NOx-Emissionen |
MED/9/2.4 |
Geräte für sonstige technische Methoden zur Begrenzung der SOx-Emissionen |
MED/9/2.5 |
Bordgeräte zur NOx-Analyse, die andere Messverfahren als das in der Technischen NOx-Vorschrift 2008 vorgesehene direkte Mess- und Überwachungsverfahren verwenden |
3. Brandschutzausrüstung
Nummer |
Bezeichnung |
MED/9/3.8 |
Elektrische Sicherheitslampe |
MED/9/3.9 |
Gegen die Einwirkung von Chemikalien unempfindlicher Körperschutz |
MED/9/3.13 |
Druckluft-Schlauchatemgerät (Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge) |
MED/9/3.21 |
Bestandteile von Feuerlöschanlagen für Schließfächer für Anstreichmittel und entflammbare Flüssigkeiten |
MED/9/3.24 |
Tragbare Geräte für die Schaumausbringung |
MED/9/3.26 |
Systeme für gasförmige Brennstoffe für Haushaltszwecke (Bestandteile) |
MED/9/3.27 |
Bestandteile fest eingebauter CO2-Feuerlöschanlagen |
MED/9/3.31 |
Handbediente Wassersprühanlagen |
MED/9/3.33 |
Feuerlöschschläuche mit Durchmesser > 52 mm |
4. Navigationsausrüstung
Nummer |
Bezeichnung |
MED/9/4.11 |
Kombinierte GPS/GLONASS-Anlagen |
MED/9/4.20 |
Bahnführungssystem für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge |
MED/9/4.33 |
Bahnführungssystem (einsatzfähig ab einer Geschwindigkeit von 30 Knoten) |
MED/9/4.37 |
Elektronischer Neigungsmesser |
5. Funkausrüstung
Nummer |
Bezeichnung |
MED/9/5.8 |
UKW-Flugsprechfunkgeräte (Sender/Empfänger) — übertragen in MED/5.16. |
6. Ausrüstung nach COLREG 72
Nummer |
Bezeichnung |
MED/9/6.2 |
Schallsignalanlagen |
MED/9/6.4 |
Zweiseitige Sprach- und Datenkommunikation mit einem telemedizinischen Assistenzsystem |
MED/9/6.5 |
Signaltonsystem am Heck des Fahrzeugs zur Anzeige von Geleit- und Notfallmanövern |
7. Sonstige Sicherheitsausrüstung
Nummer |
Bezeichnung |
MED/9/7.1 |
Ladungsrechner |
MED/9/7.2 |
Wasserstandsmelder auf Massengutschiffen |
8. Ausrüstung nach SOLAS-Kapitel II-1
Nummer |
Bezeichnung |
MED/9/8.1 |
Anlassen von Generatorenaggregaten bei kaltem Wetter (Anlasseinrichtungen) |