21.1.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 16/3


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 46/2014 DES RATES

vom 20. Januar 2014

zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 8a Absätze 1 und 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 18. Mai 2006 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 erlassen.

(2)

Der Rat ist der Ansicht, dass die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 angegebenen Gründe für die Aufnahme einer Person in die Liste geändert werden sollten.

(5)

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 20. Januar 2014.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. ASHTON


(1)  Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (ABl. L 134 vom 20.5.2006, S. 1).


ANHANG

Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 erhält der Eintrag Nr. 210 folgende Fassung:

 

„Namen Transkription der belarussischen Schreibweise Transkription der russischen Schreibweise

Namen (belarussische Schreibweise)

Namen (russische Schreibweise)

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

210

Ternavsky, Anatoly Andreevich

(Ternavski, Anatoli Andrievich;

Ternavskiy,

Anatoly

Andreyevich)

ТЕРНАВСКИЙ, Анатолий Андрэевiч

ТЕРНАВСКИЙ, Анатолий, Андреевич

Geburtsdatum: 1950

Geburtsort: Donetsk, Ukraine

Er unterhält enge Verbindungen zu Familienmitgliedern von Präsident Lukaschenko. Sein Unternehmen Univest-M ist Partner des President's Sports Club und hat bis Mai 2011 die Schwiegertochter des Präsidenten beschäftigt.

Er unterstützt das Regime, insbesondere finanziell, durch Zahlungen von Univest-M an das belarussische Ministerium für Inneres, die belarussische (staatliche) Rundfunk- und Fernsehgesellschaft und die Gewerkschaft der Abgeordnetenkammer der Nationalversammlung.

Er profitiert von dem Regime durch umfassende Geschäftstätigkeiten in Belarus. Univest-M besitzt ein Tochterunternehmen, FLCC, mit führender Markposition im Öl- und im Kohlenwasserstoffsektor. Univest-M zählt zudem zu den größten Entwicklungs- und Immobiliengesellschaften in Belarus. Geschäftstätigkeiten in diesem Umfang sind in Belarus ohne Zustimmung des Lukaschenko-Regimes undenkbar.

Er tritt über Univest-M als Sponsor mehrerer Sportvereine auf und unterhält somit gute Beziehungen zu Präsident Lukaschenko.“