4.5.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 139/65


BESCHLUSS (GASP) 2020/603 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 16. April 2020

zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2019/2096 (EUTM Mali/1/2020)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf den Beschluss 2013/34/GASP des Rates vom 17. Januar 2013 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (1), insbesondere auf Artikel 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses 2013/34/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, Beschlüsse über die politische Kontrolle und strategische Leitung der EUTM Mali, einschließlich der Beschlüsse zur Ernennung der aufeinanderfolgenden Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM Mali, zu fassen.

(2)

Am 28. November 2019 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2019/2096 (2) zur Ernennung von Brigadegeneral João Pedro RATO BOGA DE OLIVEIRA RIBEIRO zum Befehlshaber der EU‐Missionseinsatzkräfte der EUTM Mali angenommen.

(3)

Am 4. Dezember 2019 hat die Tschechische Republik vorgeschlagen, Brigadegeneral František RIDZÁK als Nachfolger von Brigadegeneral João Pedro RATO BOGA DE OLIVEIRA RIBEIRO mit Wirkung vom 12. Juni 2020 zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM Mali zu ernennen.

(4)

Am 24. Februar 2020 hat der EU-Militärausschuss diese Empfehlung befürwortet.

(5)

Daher sollte ein Beschluss über die Ernennung von Brigadegeneral František RIDZÁK mit Wirkung vom 12. Juni 2020 zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM Mali erlassen werden.

(6)

Der Beschluss (GASP) 2019/2096 sollte daher aufgehoben werden.

(7)

Nach Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben. Dänemark beteiligt sich daher nicht an der Annahme dieses Beschlusses und ist weder durch diesen Beschluss gebunden noch zu seiner Anwendung verpflichtet —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Brigadegeneral František RIDZÁK wird mit Wirkung vom 12. Juni 2020 zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) ernannt.

Artikel 2

Der Beschluss (GASP) 2019/2096 wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 12. Juni 2020 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 16. April 2020.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Die Vorsitzende

S. FROM-EMMESBERGER


(1)  ABl. L 14 vom 18.1.2013, S. 19.

(2)  Beschluss (GASP) 2019/2096 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 28. November 2019 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2019/948 (EUTM Mali/2/2019) (ABl. L 317 vom 9.12.2019, S. 108).