27.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 329/22


BESCHLUSS (GASP) 2018/2061 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 18. Dezember 2018

zur Verlängerung des Mandats des Leiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) (EUBAM Libya/2/2018)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf den Beschluss 2013/233/GASP des Rates vom 22. Mai 2013 über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß dem Beschluss 2013/233/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse zur Wahrnehmung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der EUBAM Libya zu fassen, einschließlich insbesondere des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

(2)

Das PSK hat am 30. August 2016 den Beschluss (GASP) 2016/1634 (2) erlassen, mit dem Herr Vincenzo TAGLIAFERRI für den Zeitraum vom 1. September 2016 bis zum 21. August 2017 zum Leiter der Mission EUBAM Libya ernannt wurde.

(3)

Der Rat hat am 17. Juli 2017 den Beschluss (GASP) 2017/1342 (3) erlassen, mit dem das Mandat der EUBAM Libya vom 22. August 2017 bis zum 31. Dezember 2018 verlängert wurde.

(4)

Das PSK hat am 18. Juli 2017 den Beschluss (GASP) 2017/1401 (4) erlassen, mit dem das Mandat von Herrn Vincenzo TAGLIAFERRI als Leiter der Mission EUBAM Libya vom 22. August 2017 bis zum 21. August 2018 verlängert wurde.

(5)

Das PSK hat am 20. März 2018 den Beschluss (GASP) 2018/558 (5) erlassen, mit dem das Mandat von Herrn Vincenzo TAGLIAFERRI als Leiter der Mission EUBAM Libya vom 22. August 2018 bis zum 31. Dezember 2018 verlängert wird.

(6)

Der Rat hat am 17. Dezember 2018 den Beschluss (GASP) 2018/2009 (6) erlassen, mit dem das Mandat der EUBAM Libya vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2020 verlängert wird.

(7)

Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat vorgeschlagen, das Mandat von Herrn Vincenzo TAGLIAFERRI als Leiter der Mission EUBAM Libya vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 zu verlängern —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Mandat von Herrn Vincenzo TAGLIAFERRI als Leiter der Mission EUBAM Libya wird bis zum 31. Dezember 2019 verlängert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab 1. Januar 2019.

Geschehen zu Brüssel am 18. Dezember 2018

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Die Vorsitzende

S. FROM-EMMESBERGER


(1)  ABl. L 138 vom 24.5.2013, S. 15.

(2)  Beschluss (GASP) 2016/1634 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 30. August 2016 über die Ernennung des Leiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) (EUBAM Libya/1/2016) (ABl. L 243 vom 10.9.2016, S. 10).

(3)  Beschluss (GASP) 2017/1342 des Rates vom 17. Juli 2017 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) (ABl. L 185 vom 18.7.2017, S. 60).

(4)  Beschluss (GASP) 2017/1401 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 18. Juli 2017 zur Verlängerung des Mandats des Leiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) (EUBAM Libya/1/2017) (ABl. L 199 vom 29.7.2017, S. 13).

(5)  Beschluss (GASP) 2018/558 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 20. März 2018 zur Verlängerung des Mandats des Leiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) (EUBAM Libya/1/2018) (ABl. L 93 vom 11.4.2018, S. 3).

(6)  Beschluss (GASP) 2018/2009 des Rates vom 17. Dezember 2018 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2013/233/GASP des Rates über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) (ABl. L 322 vom 18.12.2018, S. 25).