17.11.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 385/16


BESCHLUSS (EU) 2020/1709 DES RATES

vom 13. November 2020

zur Ernennung von zwei Mitgliedern des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Zeit vom 21. September 2020 bis zum 20. September 2025

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 300 Absatz 2 und Artikel 302,

gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/853 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1),

auf Vorschlag der Französischen Republik und der Slowakischen Republik,

nach Anhörung der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses ist am 20. September 2020 abgelaufen.

(2)

Am 2. Oktober 2020 hat der Rat den Beschluss (EU) 2020/1392 zur Ernennung der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Zeit vom 21. September 2020 bis zum 20. September 2025 und zur Aufhebung und Ersetzung des am 18. September 2020 angenommenen Beschlusses des Rates zur Ernennung der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Zeit vom 21. September 2020 bis zum 20. September 2025 (2) angenommen. Der Rat hat am 22. Oktober 2020 und am 30. Oktober 2020 zwei weitere Beschlüsse zur Ernennung der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Zeit vom 21. September 2020 bis zum 20. September 2025 (3) angenommen. Ein Sitz der Französischen Republik und ein Sitz der Slowakischen Republik im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss blieben unbesetzt und müssen durch einen weiteren Ernennungsbeschluss besetzt werden, der rückwirkend ab dem 21. September 2020 gilt.

(3)

Mit Schreiben vom 10. September 2020 hat die Slowakische Republik die Ernennung — zur Vervollständigung ihrer Mitgliederliste — von Herrn Juraj SIPKO als Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Zeit vom 21. September 2020 bis zum 20. September 2025 vorgeschlagen.

(4)

Mit Schreiben vom 18. September 2020 hat die Französische Republik die Ernennung — zur Vervollständigung ihrer Mitgliederliste — von Herrn Bruno CHOIX als Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Zeit vom 21. September 2020 bis zum 20. September 2025 vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Folgende — nach Mitgliedstaat getrennt aufgeführte — Personen werden für die Zeit vom 21. September 2020 bis zum 20. September 2025 zu Mitgliedern des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses ernannt:

FRANCE

Herr Bruno CHOIX

Union des Entreprises de Proximité (U2P)

SLOVENSKO

Herr Juraj SIPKO

Director, Institute of Economic Research of the Slovak Academy of Science.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 21. September 2020.

Geschehen zu Brüssel am 13. November 2020.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. ROTH


(1)  ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 15.

(2)  ABl. L 322 vom 5.10.2020, S. 1.

(3)  Beschluss (EU) 2020/1555 des Rates vom 22. Oktober 2020 zur Ernennung eines Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Zeit vom 21. September 2020 bis zum 20. September 2025 (ABl. L 355 vom 26.10.2020, S. 1) und Beschluss (EU) 2020/1636 des Rates vom 30. Oktober 2020 zur Ernennung eines Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Zeit vom 21. September 2020 bis zum 20. September 2025 (ABl. L 369 vom 5.11.2020, S. 1).