18.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 322/38


BESCHLUSS (GASP) 2018/2011 DES RATES

vom 17. Dezember 2018

zur Unterstützung von die Geschlechtergleichstellung durchgängig berücksichtigenden Strategien, Programmen und Maßnahmen für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und des Missbrauchs solcher Waffen im Einklang mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat auf seiner Tagung vom 19. November 2018 die EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen (im Folgenden „SALW“) und zugehörige Munition „Gefahren abwenden, Bürger schützen“ angenommen.. In der Strategie wird erklärt, dass die Union Gleichstellungsaspekte und den Austausch bewährter Verfahren in diesem Bereich systematisch in die Konzipierung neuer Projekte für die Bekämpfung von Waffengewalt und die generelle Kontrolle von SALW einbeziehen wird.

(2)

Der Rat hat am 3. April 2017 den Beschluss (GASP) 2017/633 (1) zur Unterstützung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten erlassen. Die nach dem genannten Beschluss finanzierten Maßnahmen wurden vom Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) durchgeführt und umfassten die Veranstaltung eines themenbezogenen Seminars mit dem Titel „SALW und die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, einschließlich des 16. Ziels für nachhaltige Entwicklung und der geschlechtsspezifischen Aspekte der Kontrolle von SALW“.

(3)

Der Rat hat am 28. Mai 2018 Schlussfolgerungen über den Standpunkt der Union zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW angesichts der dritten Konferenz zur Überprüfung der Umsetzung des Aktionsprogramms der VN zu SALW angenommen; diese Konferenz hat im Juni 2018 stattgefunden. Die Union hat sich als eines der Hauptziele für das Ergebnis der Überprüfungskonferenz die Anerkennung der verschiedenartigen Auswirkungen von bewaffneter Gewalt auf Frauen, Männer, Mädchen und Jungen, und die Förderung der Rolle der Frauen bei der Durchführung des VN-Aktionsprogramms sowie des Bewusstseins für die Geschlechterperspektive bei SALW-Kontrollmaßnahmen als Voraussetzung für ihre Wirksamkeit gesetzt.

(4)

Am 30. Juni 2018 wurde auf der dritten Konferenz der Vereinten Nationen zur Überprüfung der Fortschritte bei der Durchführung des VN-Aktionsprogramms ein Abschlussdokument angenommen, in dem die Staaten erklären, dass sie nach wie vor über die negativen Auswirkungen des unerlaubten Handels mit SALW auf das Leben von Frauen, Männern, Mädchen und Jungen zutiefst besorgt sind und anerkennen, dass die Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW ein Schlüsselelement bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ist und dass sie anerkennen, dass eine stärkere Beteiligung von Frauen an Beschlussfassungs- und Umsetzungsprozessen bezüglich des Aktionsprogramms und des internationalen Rückverfolgungsinstruments erforderlich ist, und sie bekräftigen, dass die Staaten in ihre Umsetzungsbemühungen Gleichstellungsaspekte einbeziehen müssen. Die Staaten haben sich ferner dazu verpflichtet, die Geschlechterperspektive durchgängig in politische Maßnahmen und Programme zu SALW, darunter in den Bereichen der Programmkonzipierung, -planung, -durchführung, -überwachung und -bewertung, einzubeziehen, wobei den einschlägigen Leitlinien und Standards in angemessener Weise Rechnung zu tragen ist. Die Staaten haben beschlossen, dazu zu ermutigen, die nationalen Aktionspläne gegen SALW und die nationalen Aktionspläne, die im Rahmen entsprechender VN-Resolutionen und des Ziels 16.4 der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung erstellt wurden, koordiniert durchzuführen, und dazu zu ermutigen, nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten über den unerlaubten Handel mit SALW, unter anderem auch durch nationale Berichte, zu erheben und für ein besseres Verständnis der geschlechtsspezifischen Auswirkungen des unerlaubten Handels mit SALW, insbesondere zur Verbesserung der entsprechenden nationalen politischen Maßnahmen und Programme, zu sorgen.

(5)

Der VN-Sicherheitsrat hat mehrfach dazu aufgerufen, die wirksame Teilhabe von Frauen, die Verhütung von Konflikten und Gewalt, den Schutz vor Gewalt, darunter sexuelle Gewalt in Konflikten und Unterstützung und Wiederaufbau nach Konflikten, anzugehen.

(6)

In seiner am 24. Mai 2018 vorgelegten Agenda für Abrüstung mit dem Titel „Securing our Common Future“ (Sicherung unserer gemeinsamen Zukunft) rief der Generalsekretär der Vereinten Nationen alle Staaten dazu auf, die Geschlechterperspektive in die Ausarbeitung nationaler Rechtsvorschriften und Strategien für Abrüstung und Waffenkontrolle einzubeziehen, einschließlich der Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Aspekte des Besitzes, Gebrauchs und Missbrauchs von Waffen, der unterschiedlichen Auswirkungen von Waffen auf Frauen und Männer, der Art und Weise, wie die Rollenverteilung zwischen Männern und Frauen Waffenkontroll- und Abrüstungsstrategien und -verfahren beeinflusst, und der uneingeschränkten und gleichberechtigten Beteiligung von Frauen an allen Entscheidungsprozessen im Zusammenhang mit Abrüstung und internationaler Sicherheit —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Das übergeordnete Ziel dieses Beschlusses ist es, zum internationalen Frieden, zu Sicherheit, Geschlechtergleichstellung und nachhaltiger Entwicklung beizutragen, indem die Wirksamkeit von Kontrollmaßnahmen für Kleinwaffen durch die Förderung von Konzepten, die auf der systematischen Geschlechteranalyse beruhen, durch die Integration der Geschlechterperspektive und durch Initiativen für die Teilhabe von Frauen verstärkt wird. Mit diesem Beschluss soll die Umsetzung geschlechterbezogener Ergebnisse der dritten Konferenz der Vereinten Nationen (2018) zur Überprüfung der Fortschritte bei der Durchführung des Aktionsprogramms unterstützt werden. Darüber hinaus leistet der Beschluss einen Beitrag zu der allgemeinen internationalen politischen Agenda für die Geschlechtergleichstellung und die Teilhabe von Frauen im Einklang mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit sowie der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

(2)   Um die Ziele des Absatzes 1 zu erreichen, werden mit dem Beschluss Maßnahmen unterstützt, mit denen

die Module des modularen Kompendiums für die Umsetzung der Kleinwaffenkontrolle (MOSAIC) zu den Themen „Frauen, Männer und der geschlechtsspezifische Charakter von Kleinwaffen und leichten Waffen“ und „Kinder, Jugendliche, junge Menschen und Kleinwaffen und leichte Waffen“ in die Praxis umgesetzt werden;

ein Schulungshandbuch entwickelt wird, das als Anleitung dient und gewährleistet, dass alle Maßnahmen im Einklang mit den aktuellen VN-Standards durchgeführt werden;

das Personal und Schulungspersonal von Regionalbüros der Vereinten Nationen und das Sekretariatspersonal von regionalen und subregionalen Organisationen zur Integration der Geschlechterperspektive in Kleinwaffenstrategien und -rahmen geschult werden, um einen systematischen Ansatz in dieser Frage zu gewährleisten;

in 18 Ländern nationale Beamte zur durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und Kleinwaffenkontrolle geschult werden;

die Geschlechterperspektive, die durchgängige Berücksichtigung de Geschlechtergleichstellung und die Teilhabe von Frauen an regionalen Initiativen gefördert werden;

die Komponente der Kleinwaffenkontrolle im Rahmen der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit sowie der Rahmen selbst gestärkt werden;

zur Umsetzung der Agenda 2030, insbesondere der Verwirklichung der Ziele 16 und 5, sowie zur Zusammenführung internationaler Politikagenden zur Geschlechtergleichstellung beigetragen wird;

das zivilgesellschaftliche Engagement für die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei der Kleinwaffenkontrolle in Partnerschaft mit dem Internationalen Aktionsnetz gegen Kleinwaffen (IANSA) und dem Frauennetz von IANSA verstärkt wird;

durch wirksame Sensibilisierungsmaßnahmen, Fürsprache, Kontaktaufnahme und Partnerschaften eine nachhaltige Wirkung geschaffen wird.

(3)   Die unmittelbar Begünstigten dieses Beschlusses sind nationale, regionale und globale Akteure, die für die Kleinwaffenkontrolle in Schwerpunktländern und -regionen zuständig sind, d. h. in Afrika, der Karibik und Lateinamerika und in Asien und im Pazifischen Raum.

(4)   Eine ausführliche Beschreibung dieser Projekte ist im Anhang enthalten.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.

(2)   Die fachlich-technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts erfolgt durch das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA).

(3)   Das UNODA nimmt seine Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem UNODA.

Artikel 3

(1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des in Artikel 1 genannten von der Union finanzierten Projekts beträgt 4 375 507,85 EUR.

(2)   Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Hierfür schließt sie die erforderliche Vereinbarung mit UNODA. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass UNODA zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.

(4)   Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.

Artikel 4

(1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Quartalsberichte der UNODA über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Evaluierung durch den Rat.

(2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts.

Artikel 5

(1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung. Sie endet jedoch sechs Monate nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses, falls innerhalb dieses Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist.

Geschehen zu Brüssel am 17. Dezember 2018.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

E. KÖSTINGER


(1)  Beschluss (GASP) 2017/633 des Rates vom 3. April 2017 zur Unterstützung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (ABl. L 90 vom 4.4.2017, S. 12).


ANHANG

1.   BEGRÜNDUNG UND HINTERGRUND

In der wegweisenden Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wird die Verbindung zwischen friedlichen Gesellschaften und nachhaltiger Entwicklung anerkannt. Darüber hinaus werden in der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit durch mehrere Resolutionen des VN-Sicherheitsrates die Konfliktverhütung, die wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und ein tragfähiger Frieden in den Mittelpunkt gestellt. Ein wichtiges Hindernis für Frieden und nachhaltige Entwicklung weltweit ist nach wie vor der unerlaubte Handel mit und der allgegenwärtige Missbrauch von Kleinwaffen. Eine adäquate Kontrolle der Kleinwaffen spielt zur Reduzierung von Konflikten, Kriminalität und Gewalt eine wesentliche Rolle. Sie ist eine grundlegende Voraussetzung für gesellschaftliche Stabilität und nachhaltige Entwicklung.

Das Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten gibt den weltweiten Rahmen für die Bewältigung des Kleinwaffenproblems vor und verpflichtet alle Staaten dazu, ihre nationalen Rechtsvorschriften zu Kleinwaffen, die Ein- und Ausfuhrkontrollen, die Lagerverwaltung, die Zerstörung von Überschüssen, die Kennzeichnung und Nachverfolgung zu verbessern und sich für Zusammenarbeit und Unterstützung einzusetzen. Obwohl Fortschritte erreicht wurden, muss noch viel getan werden, um die Kleinwaffenkontrolle durch die Umsetzung des Aktionsprogramms zu verbessern und die in der Agenda 2030 gegebenen Zusagen zu erfüllen.

Die einzigartigen und zutiefst gesellschaftlich geprägten Merkmale des Problems der Kleinwaffen erfordern eine umfassende Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in allen Dimensionen der Kleinwaffenkontrolle. Bis heute werden die Geschlechterperspektiven nicht ausreichend verstanden, berücksichtigt und in Strategien zur Kontrolle der Kleinwaffen integriert. Werden die Geschlechterdimensionen in legislativen und strategischen Rahmen für die Kleinwaffenkontrolle nicht angemessen behandelt, bleiben der Erfolg und die Wirksamkeit der Maßnahmen beschränkt. Allerdings stecken geschlechterspezifische Ansätze für notwendige Maßnahmen zur Kontrolle von Kleinwaffen noch in den Kinderschuhen. In den letzten Jahren hat sich die Agenda für Kleinwaffen der allgemeinen internationalen Politik zur Geschlechtergleichstellung und Teilhabe von Frauen angenähert, was in diesem Beschluss weiter untermauert wird.

Die Agenda 2030 hat die Kleinwaffenkontrolle mit der Agenda für Frieden, Sicherheit und Entwicklung verknüpft und damit gleichzeitig einen Rahmen miteinander verwobener Ziele geschaffen, der über die Sicherheitsdimension hinausgeht und mit dem hervorgehoben wird, dass das Kleinwaffenproblem Auswirkungen auf die Verwirklichung verschiedener Ziele für nachhaltige Entwicklung, einschließlich des Zieles 5 zur Geschlechtergleichstellung und Teilhabe von Frauen, hat. Die Geschlechtergleichstellung ist tatsächlich in Ziel 5 wiedergegeben, stellt aber zugleich ein Querschnittsthema in der gesamten Agenda dar. Dieser Beschluss trägt zur durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in allen Entscheidungsprozessen zur Waffenkontrolle und zur gleichberechtigten und wirksamen Beteiligung von Frauen daran bei. Zudem werden mit ihm die unterschiedliche Wirkung der Verwendung und des Missbrauchs von Kleinwaffen auf Männer, Frauen, Jungen und Mädchen anerkannt und Maßnahmen unterstützt, die so konzipiert sind, dass sie zu inklusiveren, wirksameren und nachhaltigeren Politikergebnissen bei der Kleinwaffenkontrolle führen.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und die Erklärung von Peking bilden eine starke normative Grundlage für die Verknüpfung der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit mit den Agenden zu Kleinwaffen. Die Annahme des Vertrags über den Waffenhandel und die jüngst gemeinsam von der EU und den Vereinten Nationen ins Leben gerufene „Spotlight-Initiative“ haben weiter hervorgehoben, wie wichtig es ist, diese Frage in den Mittelpunkt zu stellen. Während die vorgeschlagenen Maßnahmen die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in der Kleinwaffenkontrolle voranbringen, werden die Ergebnisse direkt zur Beseitigung jeder Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen und zur Beseitigung ihrer Diskriminierung beitragen. Mit der Sicherstellung von Schusswaffen und der Verringerung ihrer Verbreitung wird eine der am häufigsten für häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt sowie für Morde an Frauen gewählten Waffe beseitigt. Mit der Ermächtigung von Frauen und der Bekämpfung von Geschlechterstereotypen beim Thema Waffen werden die Ursachen der geschlechtsspezifischen Gewalt angegangen; dazu zählen auch patriarchalische Systeme, ungleiche Einstellungen gegenüber den Geschlechtern und gewaltbereite Aspekte traditioneller Männlichkeit.

Die zunehmende Annäherung der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit an die Agenden für die Kontrolle von Kleinwaffen zeigt sich in der Resolution 2242 (2015) des VN-Sicherheitsrates. Mit den durch diesen Beschluss unterstützten Maßnahmen wird die Aufforderung des VN-Sicherheitsrates zur Teilnahme an der Konzipierung und Durchführung von Anstrengungen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Transfers und der destabilisierenden Anhäufung und des Missbrauchs von Kleinwaffen und leichten Waffen umgesetzt und Frauen als aktiv Involvierte im Kampf gegen den unerlaubten Transfer von Kleinwaffen und leichten Waffen gefördert. Mit dem Beschluss sollen diese Verknüpfungen durch konkrete Maßnahmen in die Praxis umgesetzt werden.

2.   ZIELE

Das übergeordnete Ziel dieses Beschlusses ist es, zum internationalen Frieden, zu Sicherheit, Geschlechtergleichstellung und nachhaltiger Entwicklung beizutragen, indem die Wirksamkeit von Kontrollmaßnahmen für Kleinwaffen durch die Förderung von Konzepten, die auf der systematischen Geschlechteranalyse beruhen, und durch die Integration der Geschlechterperspektive verstärkt wird. Die Ergebnisse der durch diesen Beschluss unterstützten Maßnahmen werden zu der allgemeinen internationalen politischen Agenda für die Geschlechtergleichstellung und die Teilhabe von Frauen beitragen.

Dieser Beschluss wird die vollständige und wirksame Durchführung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten und die Umsetzung geschlechterbezogener Ergebnisse der dritten Konferenz der Vereinten Nationen (2018) zur Überprüfung der Fortschritte bei der Durchführung dieses VN-Aktionsprogramms (RevCon3) unterstützen.

Darüber hinaus wird dieser Beschluss zur Umsetzung der Agenda des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen für Abrüstung (1) beitragen, in der zu größeren Anstrengungen für die Verwirklichung der gleichberechtigten, uneingeschränkten und wirksamen Beteiligung von Frauen an allen Entscheidungsprozessen zum Thema Abrüstung aufgerufen wird; in der anerkannt wird, dass die Verknüpfung von Besitz und Gebrauch von Waffen mit den speziellen Ausprägungen von Männlichkeit in Bezug auf Kontrolle, Macht, Dominanz und Stärke überwunden werden muss, die sowohl die strukturelle als auch die physische Gewalt gegen Frauen untermauert, und in der zur geschlechterorientierten Waffenkontrolle aufgerufen wird, um die Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich zu reduzieren. Außerdem wird dieser Beschluss einen Beitrag zur Aufforderung durch die Agenda zu stärkeren Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft und der Jugend leisten, um die Agenda für Abrüstung und Waffenkontrolle voranzubringen.

Um diese Ziele zu erreichen, werden mit diesem Beschluss Maßnahmen unterstützt, mit denen

die Module des modularen Kompendiums für die Umsetzung der Kleinwaffenkontrolle (MOSAIC) (2) zu den Themen „Frauen, Männer und der geschlechtsspezifische Charakter von Kleinwaffen und leichten Waffen“ und „Kinder, Jugendliche, junge Menschen und Kleinwaffen und leichte Waffen“ in die Praxis umgesetzt werden;

ein Schulungshandbuch entwickelt wird, das als Anleitung dient und gewährleistet, dass alle Maßnahmen im Einklang mit den aktuellsten VN-Standards durchgeführt werden;

das Personal und Schulungspersonal von Regionalzentren der Vereinten Nationen und das Sekretariatspersonal von subregionalen bzw. regionalen Organisationen zur Integration der Geschlechterperspektive in Kleinwaffenstrategien und -rahmen geschult werden, um einen systematischen Ansatz in dieser Frage zu gewährleisten;

in 18 Ländern nationale Beamte zur durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und Kleinwaffenkontrolle geschult werden;

die Geschlechterperspektive, die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und die Beteiligung von Frauen an regionalen Initiativen gefördert werden;

die Komponente der Kleinwaffenkontrolle im Rahmen der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit sowie der Rahmen selbst gestärkt werden;

zur Umsetzung der Agenda 2030, insbesondere der Verwirklichung der Ziele 16 und 5, sowie zur Zusammenführung internationaler Politikagenden zur Geschlechtergleichstellung beigetragen wird;

das zivilgesellschaftliche Engagement für die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei der Kleinwaffenkontrolle in Partnerschaft mit dem Internationalen Aktionsnetz gegen Kleinwaffen (IANSA) und dem Frauennetz von IANSA verstärkt wird;

durch wirksame Sensibilisierungsmaßnahmen, Fürsprache, Kontaktaufnahme und Partnerschaften eine nachhaltige Wirkung geschaffen wird.

3.   BESCHREIBUNG DER MASSNAHMEN

3.1.   Entwicklung eines Schulungshandbuchs für die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei der Kleinwaffenkontrolle

3.1.1.   Ziel

Gemäß diesem Beschluss wird ein Schulungshandbuch entwickelt, mit dem die MOSAIC zu den Themen „Frauen, Männer und der geschlechtsspezifische Charakter von Kleinwaffen und leichten Waffen“ und „Kinder, Jugendliche, junge Menschen und Kleinwaffen und leichte Waffen“ in die Praxis umgesetzt werden. Das Handbuch wird allen an der Umsetzung der Maßnahmen dieses Beschlusses Beteiligten zur Orientierung dienen, insbesondere für die Umsetzung der durch die Regionalzentren vom UNODA im jeweiligen Land durchgeführten Schulungsprogramme. Das Handbuch wird auf vorhandenen Instrumenten, Informationen und Fachwissen aufbauen und nach seiner Überprüfung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, damit es allgemeineren Anwendergemeinschaften dienen kann.

3.1.2.   Maßnahmen

a)

Übersetzung der beiden Module von MOSAIC aus dem Englischen ins Arabische, Französische, Portugiesische und Spanische;

b)

Entwicklung eines Schulungshandbuchs für die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei der Kleinwaffenkontrolle, das allen an der Durchführung sämtlicher Maßnahmen dieses Beschlusses beteiligten Akteure als praktische Anleitung dienen soll, in Zusammenarbeit mit den wichtigsten Akteuren und auf der Grundlage der Module von MOSAIC und vorhandener Schulungen und Ressourcen;

c)

Übersetzung des Schulungshandbuchs aus dem Englischen ins Französische, Portugiesische und Spanische (Arbeitssprachen des UNODA-Regionalzentren);

d)

Bereitstellung des Schulungshandbuchs und zusätzlichen Materials für Anwendergemeinschaften sowohl im Internet als auch in gedruckter Form.

3.1.3.   Zuständigkeiten der Durchführungsstelle

Das UNODA wird in enger Zusammenarbeit mit den einschlägigen UN-Stellen, insbesondere das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (im Folgenden „UNDP SEESAC“), einen Berater zur Entwicklung eines Schulungshandbuchs einstellen. IANSA wird um Beisteuerung seines Fachwissens an dem Handbuch ersucht werden.

3.1.4.   Zeitplan

Die Übersetzung der Module und die Entwicklung des Schulungshandbuchs werden 2019 durchgeführt, anschließend werden das Schulungshandbuch und weiteres Material übersetzt und veröffentlicht.

3.1.5.   Erwartete Ergebnisse

Die beiden Module von MOSAIC werden auf Arabisch, Französisch, Portugiesisch und Spanisch auf der Website vom UNODA (3) vorliegen (gegenwärtig lediglich auf Englisch) und für ihre praktische Durchführung wird ein Handbuch entwickelt und ins Französische, Portugiesische und Spanische übersetzt sein. Das Handbuch ist von den Projektpartnern überprüft worden und hat für die Umsetzung der im Rahmen dieses Beschlusses durchgeführten Maßnahmen eine Orientierung geboten. Es wird auch allgemeineren Anwendergemeinschaften dienen und über den Zeitrahmen des Beschlusses hinaus Bedeutung haben.

3.2.   Schulung von Personal und Ausbildern der Vereinten Nationen zum Thema Kleinwaffenkontrolle

3.2.1.   Ziele

Es wird eine Schulung entwickelt, die Online zur Verfügung steht und die einschlägigen Abteilungen der Vereinten Nationen sowie allgemeineren Anwendergemeinschaften in der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei Kleinwaffenkontrollen schult, um zu gewährleisten, dass durch das System der Vereinten Nationen und darüber hinaus Hilfe und Unterstützung bei Kleinwaffenkontrollen geleistet werden, in die die Geschlechterperspektive systematisch integriert ist. Das Personal in den Regionalzentren, das direkt an der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen dieses Beschlusses beteiligt ist, wird im Einklang mit der durch das Schulungshandbuch gegebenen Anleitung und an die Regionalbedürfnisse angepasst durch einen Sachverständigen für Geschlechterfragen und Kleinwaffen von der UNDP SEESAC für die Durchführung von Maßnahmen geschult.

3.2.2.   Maßnahmen

a)

Entwicklung einer Online-Schulung zur durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei Kleinwaffenkontrollen gemeinsam mit dem VN-Frauenschulungszentrum für das Personal der Vereinten Nationen und allgemeinere Anwendergemeinschaften. Bei der Schulung werden die Inhalte der Module von MOSAIC und die entsprechenden Agenden wiedergegeben und auf Arabisch, Englisch, Französisch, Portugiesisch und Spanisch zur Verfügung stehen;

b)

Zusammen mit UNDP SEESAC Schaffung eines Beratungsprogramms für das Personal der VN-Regionalzentren, um sie mit maßgeschneiderten Maßnahmen in ihren Regionen, insbesondere in den von den im Land durchgeführten Schulungsprogrammen [3.3.2] begünstigten Ländern, für die Integration der Geschlechterperspektive in Kleinwaffenkontrollen zu sensibilisieren und ihre Kompetenzen darin zu verbessern. Das Beratungsprogramm wird das im Rahmen dieses Beschlusses [3.1.2.b.] entwickelte Schulungshandbuch weiterentwickeln und dabei die im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2016/2356 des Rates (4) geförderte Arbeit und Erfahrung von UNDP SEESAC nutzen;

c)

Veranstaltung eines Workshops für das Projektteam im Anschluss an die Pilotphase des Schulungsprogramms im Land [3.3.2.a]. Mit dem Workshop soll die Koordinierung und Zusammenarbeit des Projektteams optimiert, das Schulungshandbuch vor der Übersetzung und Veröffentlichung überprüft, der Informationsaustausch über die Durchführung dieses Beschlusses, insbesondere über die Pilotprojekte der Schulungsprogramme im Land, ermöglicht und das erforderliche Schulungsmaterial validiert werden.

3.2.3.   Zeitplan

Die Online-Schulung wird 2019 entwickelt und zu Beginn 2020 zur Verfügung gestellt. Das Beratungsprogramm beginnt im Frühjahr 2020, sowie das Personal in den Regionalzentren eingestellt und das Schulungshandbuch entwickelt worden ist. Der Workshop für das Projektteam wird 2020 nach der Pilotphase der nationalen Schulungsprogramme stattfinden.

3.2.4.   Erwartete Ergebnisse

Eine Online-Schulung in der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei Kleinwaffenkontrollen wird auf Arabisch, Englisch, Französisch, Portugiesisch und Spanisch zur Verfügung gestellt, mit der das Verständnis für die Notwendigkeit der Integration der Geschlechterperspektive in Maßnahmen für Kleinwaffenkontrollen verbessert wird. Die Schulung wird innerhalb des VN-Systems und der allgemeineren Anwendergemeinschaft gefördert und wird für das Personal, das an der Umsetzung dieses Beschlusses beteiligt ist, obligatorisch. Darüber hinaus wird das Personal in den Regionalzentren des UNODA durch ein Beratungsprogramm zum Schulungshandbuch und den entwickelten Strategien zu deren regionaler Anwendung geschult. Für das Projektteam wird ein Workshop veranstaltet, mit dem die Koordinierung und die Zusammenarbeit für die Umsetzung der Maßnahmen gemäß diesem Beschluss verstärkt wird, und es wird Schulungsmaterial entwickelt, geprüft und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

3.3.   Schulungsprogramme für die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei der Kleinwaffenkontrolle in den jeweiligen Ländern

3.3.1.   Ziele

Durch die Regionalzentren des UNODA werden achtzehn maßgeschneiderte Schulungsprogramme für die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei der Kleinwaffenkontrolle in den jeweiligen Ländern geschaffen und durchgeführt. Der Schwerpunkt der Programme liegt auf der Schulung der nationalen Koordinierungsstellen für Kleinwaffen in der Integration der Geschlechterdimensionen in die nationalen Aktionspläne für Kleinwaffen und andere einschlägige politische und legislative Rahmen, einschließlich für die Erhebung und Analyse nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselter Daten. Besteht in einem teilnehmenden Land ein nationaler Aktionsplan zu Frauen, Frieden und Sicherheit, wird in diesem Zusammenhang zur Anpassung beider Dokumente ermutigt.

Zusätzliche Maßnahmen werden auf jeden Staat und seinen jeweiligen Unterstützungsbedarf zugeschnitten und können Folgendes umfassen: praktische Mechanismen zur Gewährleistung der wirksamen Teilhabe von Frauen, eine Geschlechteranalyse als Orientierung für nationale Maßnahmen, einen Workshop über die Inklusion der Geschlechterdimensionen in nationale Aktionspläne für Kleinwaffen unter Verwendung der Module von MOSAIC über die Gestaltung von nationalen Aktionsplänen, die Konzipierung von nationalen Überwachungs- und Bewertungsinstrumenten zur Überprüfung der unternommenen Anstrengungen. In den vorgeschlagenen Maßnahmen können auch eine rechtliche Überprüfung des nationalen Politikrahmens enthalten sein, um von Kleinwaffenvorschriften, einschließlich der Lizensierung, auf Vorschriften für die Bekämpfung häuslicher Gewalt zu verweisen, sowie die Schulung von Strafverfolgungsbeamten und rechtlichen Akteuren zu ihren Rollen und Zuständigkeiten nach dem entsprechenden nationalen Recht in Bezug auf das Vorhandensein und die Verwendung von Kleinwaffen im Zusammenhang mit Gewalt in der Partnerschaft bzw. im häuslichen oder familiären Umfeld, sexuelle Gewalt, mit Kleinwaffen begangene Morde an Frauen sowie die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in Strafermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren.

3.3.2.   Maßnahmen

a)

Pilotphase: Schaffung und Einrichtung von Pilotschulungsprogrammen in sechs ausgewählten Ländern in Zusammenarbeit mit deren eingerichteten nationalen Koordinierungsstellen.

b)

Ausbauphase: Auf der Grundlage der Pilotprojekte Ausbau der Schulungsprogramme im Land für die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in der Kleinwaffenkontrolle auf weitere zwölf Länder in Zusammenarbeit mit deren eingerichteten nationalen Koordinierungsstellen.

3.3.3.   Auswahl der begünstigten Länder

Die begünstigten Länder werden nach Empfehlung durch das UNODA und in Absprache mit dessen Regionalzentren und IANSA vom Europäischen Auswärtigen Dienst ausgewählt. Grundsätzlich wird am wenigsten entwickelten Ländern und anderen Entwicklungsländern, die vom Kleinwaffenproblem besonders betroffen sind, Vorrang gegeben. Die Staaten müssen eine nationale Koordinierungsstelle oder eine durch das Aktionsprogramm benannte nationale Kontaktstelle für Kleinwaffen haben. Die Staaten müssen ihr Interesse an den im Rahmen dieser Maßnahme vorgeschlagenen Tätigkeiten bekundet haben. Vorrang sollte den Staaten eingeräumt werden, die ein kontinuierliches Engagement zur Umsetzung des Aktionsprogramms bewiesen haben.

Darüber hinaus wird eine regionale Ausgewogenheit bei der Länderauswahl angewendet:

Pilotphase: Zwei Staaten aus jeder Region — Afrika, Asien/Pazifik und Lateinamerika/Karibik;

Ausbauphase: Vier Staaten aus jeder Region — Afrika, Asien/Pazifik und Lateinamerika/Karibik.

3.3.4.   Zuständigkeiten der Durchführungsstelle

Die Regionalzentren der Vereinten Nationen für Frieden und Abrüstung werden die Schulungsprogramme im jeweiligen Land in enger Koordination mit dem UNODA und den UN-Stellen vor Ort durchführen. Falls möglich, werden nationale Institutionen zur Geschlechtergleichstellung und zivilgesellschaftliche Organisationen in die Tätigkeiten eingebunden. UNDP SEESAC wird auf der Grundlage ihrer Erfahrung in der Entwicklung und Bereitstellung von Schulungen zum Thema Geschlecht und Kleinwaffenkontrolle beratende Unterstützung leisten. IANSA wird die Aktivitäten im Land durch die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements zur Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung beim Thema Kleinwaffenkontrolle über sein Netz auf lokaler und gemeinschaftlicher Ebene [3.6.3] ergänzen.

3.3.5.   Zeitplan

Die Schulungsprogramme im Land werden 2020 beginnen und bis Mitte des Jahres 2022 durchgeführt werden.

3.3.6.   Erwartete Ergebnisse

Die Schulungsprogramme im Land zur Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung werden zu einem landesweiten Verständnis für die wichtige Rolle, die das Geschlecht bei der wirksamen Kleinwaffenkontrolle spielt, und das Wissen über die unterschiedlichen Auswirkungen von Waffengewalt auf Frauen, Männer, Mädchen und Jungen führen. Das neu gewonnene Verständnis für die Bedeutung dieser Frage für die Erhöhung der Wirksamkeit und der Gesamtqualität von Kleinwaffenkontrollen wird einen Konsens unter den nationalen an den entsprechenden Strategien und deren Umsetzung beteiligten Beamten schaffen. Dieser Konsens wird in eine nationale Verpflichtung zur Verwendung geschlechtersensitiver Ansätze für politische Strategien und die Gesetzgebung in Bezug auf Kleinwaffenkontrollen übertragen. Darüber hinaus werden lokale Gemeinschaften in den jeweiligen Ländern sensibilisiert. Als Teil der Ergebnisse dieser Programme werden von den Staaten Ziele bzw. Indikatoren entwickelt, und diese Staaten werden sich verpflichten, über diese Ziele bzw. Indikatoren als Teil ihrer nationalen Berichtspflichten gemäß der Aktionsprogramme zu berichten.

3.4.   Regionale Ansätze für die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in der Kleinwaffenkontrolle

3.4.1.   Ziele

Der unerlaubte Handel mit Kleinwaffen und deren Missbrauch stellen in unterschiedlichen Regionen unterschiedliche Probleme dar, und die Staaten verfügen jeweils über ein unterschiedliches Maß an finanziellen und materiellen Ressourcen, um dieses Problem anzugehen. Zweck des regionalen Ansatzes ist es, auf der Grundlage von MOSAIC unter Regierungsbeamten, der Zivilgesellschaft und Parlamentsabgeordneten auf regionaler und subregionaler Ebene Fachwissen zu geschlechtsspezifischen Aspekten des Kleinwaffenhandels auf- bzw. auszubauen. Die regionalen Ansätze verstärken die Notwendigkeit, geschlechtsspezifische Erwägungen in regionale und subregionale Maßnahmen zur Kleinwaffenkontrolle aufzunehmen. Ein Austausch bewährter Verfahren bzw. von MOSAIC auf regionaler Ebene wird das nationale Fachwissen und weitere Verpflichtungen durch alle Staaten in der Region zur Lösung des Problems der Kleinwaffenkontrolle aus der geschlechterspezifischen Perspektive stärken.

3.4.2.   Maßnahmen

a)

Eintägige Schulung am Rande der siebten zweijährlichen Tagung der Staaten zum Aktionsprogramm (BMS7) 2020 für Sachbearbeiter für Kleinwaffen und leichte Waffen der Sekretariate der subregionalen und regionalen Organisationen zur Förderung der Geschlechteraspekte in regionalen Initiativen und zur Ermöglichung der Teilnahme von 15 Vertretern dieser Organisationen an der Tagung, die sonst nicht über die Ressourcen zur Teilnahme an den Tagungen zur Überprüfung der Aktionsprogramme verfügen würden.

b)

Viertägiger subregionaler Workshop auf der Grundlage von MOSAIC in Fidschi für die Länder des Pazifiks zur Stärkung der Rolle von Frauen im Bereich der Waffenkontrolle, indem das Verständnis für die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Waffengewalt und internationaler Waffenkontrollinstrumente verbessert wird und die Kapazitäten der Zivilgesellschaft, der Parlamentsabgeordneten und Regierungsbeamten, sich in dieser Problematik zu engagieren, aufgebaut werden. (Hierbei handelt es sich um eine Folgemaßnahme auf zwei subregionale Workshops, die 2018 in Südostasien und Südasien mit Finanzierung durch UNSCAR durchgeführt wurden.)

c)

Dreitägiges regionales Seminar auf der Grundlage von MOSAIC in Kathmandu zur Stärkung der Rolle von Frauen im Bereich der Waffenkontrolle. Auf diesem Seminar sollen Vertreter der Zivilgesellschaft, Parlamentsabgeordnete und Regierungsbeamte aus Asien und dem Pazifischen Raum zusammenkommen, darunter auch jene, die an dem Workshop in Fidschi [3.4.2.b] teilgenommen haben. Die Teilnehmenden werden Maßnahmen erörtern, wie die Frage der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und Kleinwaffenkontrolle in ihrem jeweiligen nationalen Rahmen vorangebracht werden kann. Eine Zusammenfassung der Beratungen wird mit weiterem Material über das Internet und in gedruckter Form an die Teilnehmenden und entsprechende Akteure verteilt werden.

d)

Zweitägiger regionaler Workshop auf der Grundlage von MOSAIC in Peru, auf dem bewährte Verfahren für geschlechterspezifische Maßnahmen und rechtliche Ansätze für Kleinwaffenkontrollen, die vom Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden, Abrüstung und Entwicklung in Lateinamerika und in der Karibik (UNLIREC) seit 2017 entwickelt wurden, ranghöheren Entscheidungsträgern von Kleinwaffenkontrollstellen und nationalen Stellen, die für die Verhütung, Beseitigung und Bestrafung der Gewalt gegen Frauen zuständig sind, vorgestellt und verbreitet werden. Mit dem Workshop wird die Notwendigkeit verdeutlicht, die Rechtsvorschriften zu Kleinwaffen in Lateinamerika und in der Karibik zu verschärfen, indem für Personen, die wegen häuslicher bzw. zwischenmenschlicher Gewalt vorbestraft sind, Beschränkungen für den Erwerb von Waffen und Munition aufgenommen werden.

3.4.3.   Zeitplan

Die Schulung am Rande der Tagung zum Aktionsprogramm (BMS7) wird Mitte 2020 stattfinden, die regionalen und subregionalen Workshops finden zwischen Ende 2019 und Ende 2020 statt.

3.4.4.   Durchführungspartner

Das UNODA wird die eintägige Schulung am Rande der BMS7 für Personal von regionalen und subregionalen Organisationen organisieren und veranstalten und auch die Finanzierung für einige Teilnehmende an der BMS7 übernehmen. Das Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden und Abrüstung in Asien und im Pazifik wird in enger Zusammenarbeit mit IANSA den subregionalen Workshop in Fidschi und das regionale Seminar in Kathmandu organisieren und durchführen. UNLIREC wird den regionalen Workshop in Peru organisieren und veranstalten.

3.4.5.   Erwartete Ergebnisse

Sachverständige für Kleinwaffenkontrollen aus den Sekretariaten der regionalen und subregionalen Organisationen werden zur Bedeutung der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in Maßnahmen und politische Strategien für Kleinwaffenkontrollen im Einklang mit den maßgeblichen globalen Leitlinien (MOSAIC) geschult. Sie werden mit Vorstellungen ausgerüstet, wie geschlechtersensitive Kleinwaffenkontrollmaßnahmen auf der Grundlage des Wissens entwickelt werden können, dass Waffengewalt und bewaffnete Konflikte unterschiedliche Auswirkungen auf Männer, Frauen, Jungen und Mädchen haben. Darüber hinaus wird durch die Schulung die Bedeutung der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in Kleinwaffenkontrollen am Rande der BMS7-Tagung gefördert. Die Maßnahme wird die Teilnahme von Organisationen ermöglichen, die sonst nicht über die Ressourcen zur Teilnahme an der Tagung zum Aktionsprogramm verfügen würden. Die regionalen und subregionalen Workshops werden eine Plattform zum Austausch von bewährten Verfahren für geschlechtersensitive Strategien und rechtliche Ansätze für Kleinwaffenkontrollen in Lateinamerika und der Karibik bieten und Zivilgesellschaft, Parlamentsabgeordnete und Regierungsbeamte aus Asien und dem Pazifik zu der Frage der geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Waffengewalt und internationalen Waffenkontrollinstrumenten einbinden und deren Kapazitäten hierzu aufbauen. Im Ergebnis wird in politischen Strategien, Rahmen und Programmen zu Kleinwaffenkontrollen auf regionaler und nationaler Ebene geschlechterspezifischen Erwägungen Rechnung getragen.

3.5.   Stärkung der Komponente zur Kleinwaffenkontrolle in der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit und Verstärkung der Synergien zwischen den Zielen 5 und 16 der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

3.5.1.   Ziele

Die Maßnahmen sind so konzipiert, dass die Experten und Diplomatenkreise, die mit Kleinwaffenkontrolle und der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit befasst sind, mit denjenigen zusammenkommen, die mit der Umsetzung der Ziele 5 und 16 der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung befasst sind, um ihre Maßnahmen zu begutachten und zu harmonisieren, sodass Synergien genutzt werden können und Doppelarbeit vermieden werden kann.

3.5.2.   Maßnahmen

a)

Teilnahme ausgewählter nationaler und regionaler Kontaktstellen im Rahmen des VN-Aktionsprogramms und Kleinwaffenexperten der Zivilgesellschaft an einer der jährlich Veranstaltungen auf Hauptstadtebene des Netzwerks von Kontaktstellen für Frauen, Frieden und Sicherheit (WPS-FPN), um zu erörtern, welche Synergien zwischen den Verpflichtungen verwirklicht werden können, die die Staaten im Rahmen des VN-Aktionsprogramms und im Rahmen der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit eingegangen sind, und um sich für die Aufnahme einer Komponente zur Kleinwaffenkontrolle in die nationalen Aktionspläne gemäß der Resolution 1325 (2000) des VN-Sicherheitsrats und die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in den nationalen Aktionspläne zur Durchführung des VN-Aktionsprogramms einzusetzen. Hierzu gehört auch der Austausch bewährter Verfahren und der Austausch über die Fortschritte, die bei der Umsetzung gleichstellungsorientierter politischer Maßnahmen und Rechtsvorschriften erzielt wurden.

b)

Aufbau eines regelmäßigen Dialogs zwischen den einschlägigen VN-Agenturen, den Freunden der Resolution 1325; weiteren Diplomatenkreisen und politischen Kreisen, die mit der Resolution 1325 (2000) des VN-Sicherheitsrats und der umfassenderen Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit befasst sind; Diplomaten und Experten, die mit der Umsetzung der Ziele 5 und 16 für nachhaltige Entwicklung befasst sind, und den Diplomaten und politischen Entscheidungsträgern, die sich in Genf und New York mit Abrüstungs- und Rüstungskontrollfragen befassen, mit dem Ziel, die Anstrengungen und die Arbeit zu rationalisieren und zu harmonisieren. Der Dialog wird auf den Ergebnissen der vorhergehenden Tagungen aufbauen, die Anfang des Jahres 2018 in Genf und New York stattfanden.

3.5.3.   Erwartete Ergebnisse

Experten, politische Entscheidungsträger und Diplomaten, die mit Kleinwaffenkontrolle, der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit und der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung befasst sind, ziehen Nutzen aus dem Dialog und dem Austausch und beginnen damit, ihre Anstrengungen zu koordinieren. Dadurch wird die Umsetzung aller Agenden gestärkt, und durch einen koordinierten Ansatz wird sichergestellt, dass Synergien bestmöglich genutzt werden und Doppelarbeit vermieden wird.

3.6.   Einbindung der Zivilgesellschaft in die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in der Kleinwaffenkontrolle

3.6.1.   Ziele

Die Maßnahmen sind so konzipiert, dass die Einbindung der Zivilgesellschaft in die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in der Kleinwaffenkontrolle deutlich gestärkt wird, indem die Verknüpfung zwischen geschlechtsspezifischen Ansätzen und Auswirkungen, den Rechten der Frau, Kleinwaffenkontrolle und Waffengewalt auf lokaler Ebene und auf der Ebene der Gemeinschaften betrachtet werden. Die Einbindung der Zivilgesellschaft in die Kleinwaffenkontrolle ist ein wesentlicher Aspekt im Hinblick auf die Eigenverantwortung vor Ort, sie vermittelt unschätzbare Einsichten in die Problematik und sorgt für größere Unterstützung der Maßnahmen zur Kleinwaffenkontrolle. Auf Gleichstellungsfragen spezialisierte Organisationen der Zivilgesellschaft werden die Anstrengungen, die im Hinblick auf eine geschlechterorientierte Kleinwaffenkontrolle unternommen werden, verstärken und die anderen im Rahmen dieses Beschlusses durchgeführten Maßnahmen stärken und ergänzen. Von 2019 bis 2022 werden die Maßnahmen in den Staaten, die für die Durchführung der Schulungsprogramme im Land selbst im Rahmen dieses Beschlusses ausgewählt wurden, und auch in anderen Ländern durchgeführt.

3.6.2.   Zuständigkeiten der Durchführungsstelle

Alle Maßnahmen werden von IANSA und dem Frauennetz von IANSA durchgeführt und werden von UNODA koordiniert und überwacht. Ein Vertreter von IANSA wird dem Projektteam angehören, um die Umsetzung und Koordinierung aller im Rahmen dieses Beschlusses durchgeführten Maßnahmen zu erleichtern.

3.6.3.   Maßnahmen

a)

Stärkung des Netzes der IANSA-Basisorganisationen einschließlich des Frauennetzes von IANSA, um die Einbindung der Zivilgesellschaft voranzubringen und die geschlechtsspezifischen Aspekte der Kleinwaffenproblematik von der lokalen Ebene an der Basis bis zur globalen Ebene anzugehen.

b)

Bereitstellung von Kleinstipendien für jährlich 30 bis 40 lokale Maßnahmen der Zivilgesellschaft zur durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in der Kleinwaffenkontrolle. Hierzu können Veranstaltungen zur Globale Aktionswoche gegen Waffengewalt, zum Internationalen Tag der Jugend, zum „Africa Amnesty Month“, zum Internationalen Tag des Friedens, zum Tag der afrikanischen Jugend, zum Tag für die Vernichtung von Waffen, zum „Wear Orange Day“, zum Internationalen Tag der Frau und zu den „16 Tagen gegen Gewalt an Frauen“ usw. gehören.

c)

IANSA wird altersgerechtes Material für Kinder und Jugendliche in verschiedenen Sprachen erstellen und verteilen, das sich mit den häufig bestehenden Zusammenhängen zwischen Männlichkeit und Gewalt befasst. Dem IANSA angehörende Gruppen in verschiedenen Ländern werden diese Materialien nutzen, um die Problematik mit den dortigen lokalen Gemeinschaften zu thematisieren.

d)

IANSA wird für seine Mitglieder gut verständliches Material für die Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Themenblätter, Broschüren usw.) in verschiedenen Sprachen erstellen, um der Thematik der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung im Kontext der Kleinwaffenkontrolle in verschiedenen Ländern Gehör zu verschaffen und auf lokaler Ebene zu bewirken, dass sich Beamte, politische Entscheidungsträger, Journalisten und andere Akteure der Zivilgesellschaft damit befassen.

e)

Hinwirken darauf, dass Frauen, Jugendliche und andere unterrepräsentierte Akteure (z.B. das Gesundheitswesen, Überlebende, ländliche Gemeinschaften) als Mitglieder in nationale Koordinierungsgremien aufgenommen werden.

f)

Aufbau und Pflege einer zugänglicheren und umfassenderen Website für das IANSA und das Frauennetz der IANSA, um die Tätigkeiten der Mitglieder des Netzes herauszustellen, als Anlaufstelle für global koordinierte NRO-Aktionen zu dienen und Informationen, Material, Kontakte, Beispiele und Dokumente zu Themen wie die Teilhabe von Frauen, die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung, die Verringerung von Waffengewalt, Kleinwaffenkontrolle, Männlichkeit und Waffen und die Verknüpfung zwischen den Zielen für nachhaltige Entwicklung Nr. 5 und Nr. 16 bereitzustellen.

g)

Unterstützung der auf Aktionen ausgerichteten Forschung lokaler Gruppen, um strategische Punkte zu ermitteln, an denen angesetzt werden muss, um unter Berücksichtigung einer geschlechtsspezifischen Perspektive den unerlaubten Handel mit Waffen und Waffengewalt zu verringern, und auf der Grundlage dieser Forschung Folgemaßnahmen zu konzipieren und durchzuführen.

h)

Förderung und Unterstützung der Umsetzung des 2018 ergangenen „Call to Action on Gender and Small Arms Control“ (Aufruf zum Handeln im Bereich Gleichstellung und Kleinwaffenkontrolle) (5) und der geschlechtsspezifischen Ergebnisse der Sechsten Zweijährigen Tagung der Staaten (BMS6) und der RevCon3 auf lokaler Ebene,

i)

Sicherstellen, dass die Geschlechterperspektive weiterhin durch Maßnahmen auf der Ebene der Zivilgesellschaft in den globalen Prozessen im Zusammenhang mit Kleinwaffen und leichten Waffen, einschließlich der Siebten und der Achten Zweijährigen Tagung der Staaten (BSM7 und BSM8), vorangebracht wird, Beitrag zu der NRO-Arbeitsgruppe zu Frauen, Frieden und Sicherheit und damit zusammenhängenden Prozessen, um dafür zu sorgen, dass die Problematik der Waffenkontrolle berücksichtigt wird.

j)

Beitrag zu Maßnahmen, die im Rahmen dieses Beschlusses durchgeführt werden, dazu zählen beispielsweise die Erstellung eines Ausbildungshandbuchs, die Durchführung von Ausbildungsprogrammen in den jeweiligen Ländern, wobei in den begünstigten Ländern dafür gesorgt wird, dass die Zivilgesellschaft bei den einschlägigen Maßnahmen vertreten ist und die Zivilgesellschaft auf lokaler Ebene und auf der Ebene der Gemeinschaften eingebunden wird; und die Teilnahme an den subregionalen Workshops und den regionalen Seminaren in Asien und im Pazifikraum.

3.6.4.   Erwartete Ergebnisse

Die Einbindung der Zivilgesellschaft im Hinblick auf die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in der Kleinwaffenkontrolle wird verstärkt, und es wird bewirkt, dass die Zivilgesellschaft deutlich stärker tätig wird, um diese Thematik voranzubringen. Die Unterstützung für geschlechterorientierte Maßnahmen zur Kleinwaffenkontrolle auf lokaler Ebene wird verstärkt, Gemeinschaften werden für die Relevanz dieser Problematik sensibilisiert, auf lokaler Ebene wird Forschungsarbeit durchgeführt, und an der Basis werden Folgemaßnahmen ergriffen, um Probleme im Zusammenhang mit der Verwendung und dem Missbrauch von Kleinwaffen anzugehen. Die Einbindung der Zivilgesellschaft wird auch im Bereich Frauen, Frieden und Sicherheit sowie bei den Tagungen zum VN-Aktionsprogramm verstärkt, und die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte im politischen Prozess im Zusammenhang mit Kleinwaffen wird vorangebracht.

3.7.   Partnerschaften, Fürsprache und Öffentlichkeitsarbeit

3.7.1.   Ziele

Alle Organisationen, die zum System der Vereinten Nationen gehören, einschließlich der Fonds, Programme und Sonderorganisationen, haben zur Aufgabe, die Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung zu unterstützen. Darüber hinaus beziehen die Organisationen des VN-Systems, die mit der Kleinwaffenkontrolle befasst sind, Gleichstellungsfragen in alle Phasen der Projekte und Programme gegen Kleinwaffen ein. Zur Unterstützung dessen werden die Maßnahmen so konzipiert, dass diesen Themen bei den Vereinten Nationen sowie bei dem weiteren Kreis der damit befassten Fachleute besonders viel Aufmerksamkeit erhalten. Wird durch Sensibilisierungsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit verstärkt Aufmerksamkeit auf diese Thematik gelenkt, so wird dies auch die Wirkung des Projekts verstärken. Die Partnerschaften mit allen relevanten Akteuren zielen darauf ab, die Koordinierung zu erleichtern; ferner tragen sie zu einer gestrafften Umsetzung aller im Rahmen dieses Beschlusses unterstützten Maßnahmen bei.

3.7.2.   Maßnahmen

a)

Regelmäßige Durchführung von Aktivitäten während der Tagung des Ersten Ausschusses der VN-Generalversammlung (im Oktober) sowie während der Tagung der VN-Kommission für die Rechtsstellung der Frau (im März) in New York, als Teil des intersessionellen Prozesses zur durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in der Kleinwaffenkontrolle; hierzu gehören Forumsdiskussionen und Nebenveranstaltungen mit hochrangigen Gastrednern vom VN-System, Staaten, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und NRO. Hierbei werden konvergierende internationale politische Agenden und Initiativen zu Gleichstellungsfragen berücksichtigt.

b)

Im Jahr 2021 während der „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ Organisation einer eintägigen Veranstaltung in New York, die der Förderung der durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in der Kleinwaffenkontrolle dient; diese Veranstaltung wird unter anderem eine Komponente auf hohe Ebene umfassen, um das politische Engagement für dieses Thema herauszustellen, ferner werden Beispiele aus der Praxis angeführt werden, einschließlich der Ergebnisse von im Rahmen dieses Projektes durchgeführter Maßnahmen, und es werden Sachverständigengespräche und Diskussionsrunden stattfinden, um das Thema weiter voranzubringen.

c)

Entwicklung einer speziell dafür vorgesehenen, maßgeblichen Website der UNODA zur durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in der Kleinwaffenkontrolle, die Informationen und Ressourcen enthält, die aus den im Rahmen dieses Beschlusses unterstützten Maßnahmen und darüber hinaus generiert wurden.

d)

Einsetzung einer Arbeitsgruppe des VN-Koordinierungsmechanismus für Maßnahmen gegen Kleinwaffen (CASA) (6), die sich mit Gleichstellung und Kleinwaffen befassen wird; diese Gruppe wird von UNODA einberufen, und in ihr werden alle für die Umsetzung der im Rahmen dieses Beschlusses unterstützten Maßnahmen relevanten Partner zusammenkommen. Auch IANSA wird dazu eingeladen werden, sich der Arbeitsgruppe anzuschließen.

e)

Förderung der Relevanz der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung durch Kampagnen in den sozialen Medien sowie in den Massenmedien.

f)

Kontinuierliche Information des Gebers (der Union) über die Fortschritte bei der Umsetzung dieses Beschlusses.

2.7.3.   Erwartete Ergebnisse

Es wird eine regelmäßige Debatte über den Gleichstellungsaspekten Rechnung tragende Ansätze in der Kleinwaffenkontrolle aufgebaut, und die Thematik und die Ergebnisse der im Rahmen dieses Beschlusses durchgeführten Maßnahmen werden immer wieder propagiert. Eine Website wird eingerichtet, die als umfassende Quelle dient; dort sind Informationen über die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in der Kleinwaffenkontrolle sowie die im Rahmen dieses Beschlusses erzielten Ergebnisse abrufbar. Es finden regelmäßig Sitzungen der CASA-Arbeitsgruppe zu Gleichstellung und Kleinwaffen statt, und die Durchführung der Maßnahmen wird während des gesamten Projektdurchführungszeitraums koordiniert.

4.   ANGESTREBTE ERGEBNISSE

Die Durchführungsstelle wird Folgendes erstellen und der Union übergeben:

Zusammenfassende Berichte über die 18 Ausbildungsprogramme zur durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in der Kleinwaffenkontrolle, die direkt in den jeweiligen Ländern durchgeführt werden;

Ausbildungshandbücher in englischer, französischer, portugiesischer und spanischer Sprache sowie einschlägiges Ausbildungsmaterial sowohl in der Online- als auch in der Druck-Version;

internetgestützte Ausbildungsmaßnahmen zur durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in der Kleinwaffenkontrolle für VN-Bedienstete und den weiteren Kreis der damit befassten Fachleute in arabischer, englischer, französischer, portugiesischer und spanischer Sprache;

ein umsetzbares Schlussdokument des an die Zivilgesellschaft und Parlamentsabgeordnete gerichteten Workshops in Asien und im Pazifischen Raum;

einen zusammenfassenden Bericht über die Einbindung der Zivilgesellschaft in die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in der Kleinwaffenkontrolle;

eine Übersetzung der MOSAIC-Module ins Arabische, ins Französische, ins Portugiesische und ins Spanische;

einen Schlussbericht bei Abschluss des Projekts.

5.   PARTNER

Die Maßnahmen im Rahmen dieses Beschlusses sind so konzipiert, dass sie, soweit verfügbar, auf bestehenden Instrumenten, vorhandenen Informationen und bestehender Expertise aufbauen. Der Koordinierungsmechanismus für Maßnahmen gegen Kleinwaffen im Rahmen der VN (CASA) (7) wird als Plattform für die Koordinierung insbesondere mit UN Women, UNDP, SEESAC und DPKO sowie mit den VN-Büros der Sonderbeauftragten des Generalsekretärs für Kinder und bewaffnete Konflikte, für sexuelle Gewalt in Konflikten und für Gewalt gegen Kinder dienen. UNODA wird die Umsetzung dieses Beschluss eng mit dem Geber (der Union) sowie mit dem IANSA koordinieren.

6.   BEGÜNSTIGTE

Die unmittelbar Begünstigten dieses Beschlusses werden nationale Einrichtungen sein, die für die Kleinwaffenkontrolle in Schwerpunktländern und -regionen zuständig sind, d. h. in Afrika, der Karibik und Lateinamerika und in Asien und im Pazifischen Raum. Die allgemeine Bevölkerung der begünstigten Länder, die durch die große Verfügbarkeit von Kleinwaffen gefährdet ist, wird mittelbar von diesem Projekt profitieren, sowie die Gefährdung abnimmt. Außerdem werden durch diesen Beschluss Partner des VN-Systems und das Personal, das in den Sekretariaten regionaler und subregionaler Organisationen mit Kleinwaffenkontrolle befasst ist, unterstützt. Profitieren werden ebenfalls lokale Gemeinschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere Mitglieder des IANSA. Auch Diplomatenkreise sowohl in New York und Genf als auch in den Hauptstädten, die mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit und der Umsetzung der Ziele 5 und 15 der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung befasst sind, werden von dem Projekt profitieren. Die Maßnahmen müssen vollständig im Einklang mit den nationalen Prioritäten der Staaten stehen und von den zuständigen nationalen Behörden gebilligt werden. Die Maßnahmen werden so konzipiert, dass sie mehr als einer Zielgruppe zugute kommen.

7.   LAUFZEIT

In Anbetracht des Gesamtumfangs der im Rahmen dieses Beschlusses unterstützten Maßnahmen, der Zahl der Partner, der Begünstigten und der geplanten Maßnahmen beträgt der Zeitrahmen für die Durchführung 36 Monate.

8.   KOMMUNIKATION UND ÖFFENTLICHE WAHRNEHMUNG DER UNION

UNODA ergreift alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende Beachtung zuteil wird. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit den Leitlinien für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der Europäischen Union durchgeführt. UNODA wird sich dafür einsetzen, dass Informationen über die vorgeschlagenen Maßnahmen und die erzielten Ergebnisse ein möglichst breites Publikum erreichen. Ferner wird im Rahmen aller relevanten Maßnahmen Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt, und zwar über die Medien sowie durch Nebenveranstaltungen und Web-Tools. UNODA wird dafür sorgen, dass die Begünstigten der Maßnahmen über die Rolle informiert sind, die die Union bei diesen Maßnahmen spielt, und dafür sensibilisieren, wie die Union und die VN zur Stärkung der Kleinwaffenkontrolle zusammenarbeiten, indem sie einen gleichstellungsorientierten Ansatz für die Kleinwaffenproblematik fördern.

UNODA und IANSA werden ein möglichst breites Spektrum an Kommunikationsinstrumenten einsetzen, so unter anderem Websites, schriftliche Presseerklärungen, ausgewählte Instrumente der sozialen Medien, Nebenveranstaltungen und informelle Briefings. Die Umsetzung aller Maßnahmen wird durch Überwachungs- und Evaluierungsinstrumente verfolgt, zu denen unter anderem auch Teilnehmerbefragungen und regelmäßige Sitzungen der jeweiligen Arbeitsgruppen zählen.


(1)  „Securing our Common Future. An Agenda for Disarmament“ (Sicherung unserer gemeinsamen Zukunft: eine Agenda für Abrüstung), Mai 2018, https://front.un-arm.org/documents/SG+disarmament+agenda_1.pdf.

(2)  www.un.org/disarmament/mosaic.

(3)  https://www.un.org/disarmament/mosaic.

(4)  Beschluss (GASP) 2016/2356 des Rates vom 19. Dezember 2016 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 348 vom 21.12.2016, S. 60).

(5)  https://docs.wixstatic.com/ugd/bb4a5b_8c8bd0e981b54b6e8b01da205c10d4a3.pdf.

(6)  http://www.un-arm.org/PoAISS/CASA.aspx.

(7)  http://www.un-arm.org/PoAISS/CASA.aspx.