11.6.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 152/72


BESCHLUSS (GASP) 2019/948 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 29. Mai 2019

zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2018/1791 (EUTM Mali/1/2019)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf den Beschluss 2013/34/GASP des Rates vom 17. Januar 2013 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (1), insbesondere auf Artikel 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses 2013/34/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, Beschlüsse über die politische Kontrolle und strategische Leitung der EUTM Mali, einschließlich Beschlüsse zur Ernennung der aufeinanderfolgenden Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM Mali, zu fassen.

(2)

Am 6. November 2018 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2018/1791 (2) zur Ernennung von Brigadegeneral Peter MIROW zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM Mali angenommen.

(3)

Am 24. April 2019 hat Österreich vorgeschlagen, Brigadegeneral Christian HABERSATTER als Nachfolger von Brigadegeneral Peter MIROW mit Wirkung vom 12. Juni 2019 zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM Mali zu ernennen.

(4)

Am 24. April 2019 hat der EU-Militärausschuss diese Empfehlung befürwortet.

(5)

Daher sollte ein Beschluss über die Ernennung von Brigadegeneral Christian HABERSATTER ergehen.

(6)

Der Beschluss (GASP) 2018/1791 sollte aufgehoben werden.

(7)

Nach Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben. Dänemark beteiligt sich daher nicht an der Annahme dieses Beschlusses und ist weder durch diesen Beschluss gebunden noch zu seiner Anwendung verpflichtet —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Brigadegeneral Christian HABERSATTER wird mit Wirkung vom 12. Juni 2019 zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) ernannt.

Artikel 2

Der Beschluss (GASP) 2018/1791 wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 12. Juni 2019 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 29. Mai 2019.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Die Vorsitzende

S. FROM-EMMESBERGER


(1)  ABl. L 14 vom 18.1.2013, S. 19.

(2)  Beschluss (GASP) 2018/1791 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 6. November 2018 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (EUTM Mali/2/2018) (ABl. L 293 vom 20.11.2018, S. 34).