30.12.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 336/59


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/2240 DER KOMMISSION

vom 16. Dezember 2019

zur Festlegung der technischen Angaben des Datensatzes, zur Festlegung der technischen Formate für die Übermittlung von Informationen und zur Festlegung der Modalitäten und des Inhalts der Qualitätsberichte über die Durchführung einer Stichprobenerhebung im Bereich Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1, Artikel 8 Absatz 3 und Artikel 13 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Um die korrekte Durchführung der Stichprobenerhebung im Bereich der Arbeitskräfte zu gewährleisten, sollte die Kommission die technischen Angaben des Datensatzes, die technischen Formate für die Übermittlung von Informationen sowie die Modalitäten und den Inhalt der Qualitätsberichte festlegen.

(2)

Die Mitgliedstaaten und die Organe der Union sollten statistische Klassifikationen für die Gebietseinheiten, die Bildung, die Beschäftigung und den jeweiligen Wirtschaftszweig verwenden, die mit den Klassifikationen NUTS (2)‚ ISCED (3)‚ ISCO (4) und NACE (5) kompatibel sind.

(3)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Gegenstand

In dieser Verordnung werden die technischen Angaben des Datensatzes‚ die technischen Formate für die Übermittlung von Informationen aus den Mitgliedstaaten an die Kommission (Eurostat) und die Modalitäten für die Übermittlung und den Inhalt der Qualitätsberichte im Bereich Arbeitskräfte festgelegt.

Artikel 2

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

1.

„Hauptvariable“ eine Variable mit vierteljährlicher Periodizität;

2.

„Strukturvariable“ eine jährliche, zweijährliche, achtjährliche Variable oder eine Variable, die zu einem Ad-hoc-Thema erhoben wird;

3.

„Mindestsatz an Variablen“ die für alle Haushaltsmitglieder zu erhebenden Variablen, die Analysen sowohl auf der Ebene der Haushalte als auch auf individueller Ebene ermöglichen und nach den spezifischen Haushaltsmerkmalen aufgeschlüsselt sind;

4.

„Rotationsplan der Stichprobe“ die Aufteilung der gesamten Stichprobe in nach Größe und Design ähnlichen Teilstichproben von Beobachtungseinheiten, aus der hervorgehen soll, wie viele Male und für exakt welche Bezugsquartale des Jahres eine Beobachtungseinheit in der Erhebung Informationen bereitstellt;

5.

„Welle“ die Teilstichprobe von Beobachtungseinheiten, die zum selben n-ten Mal gemäß dem Rotationsplan in einem Bezugsquartal befragt werden sollen;

6.

„einheitliche Stichprobenverteilung der jährlichen Stichprobe“ in Bezug auf alle Bezugsquartale des Jahres den Umstand, dass jede vierteljährliche Stichprobe die gesamte jährliche Stichprobe, geteilt durch vier, darstellt;

7.

„einheitliche Stichprobenverteilung der vierteljährlichen Stichprobe“ in Bezug auf alle Bezugswochen des Quartals den Umstand, dass jede wöchentliche Stichprobe die gesamte vierteljährliche Stichprobe, geteilt durch die Anzahl der Wochen des Quartals, darstellt; die akzeptable Abweichung gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 3 gilt für beide Arten der Verteilung;

8.

„Stichprobe unabhängiger Beobachtungen“ eine Stichprobe, bei der jede Beobachtungseinheit entsprechend dem Stichprobenplan nur einmal auftritt;

9.

„Zuverlässigkeitsgrenzen“ geschätzte Größen von Gruppen von Grundgesamtheiten‚ unterhalb deren die Zahlen zu unterdrücken oder mit einem Warnhinweis zu veröffentlichen sind;

10.

„Erwerbstätige“ Personen im Alter von 15 bis 89 Jahren (in vollendeten Jahren am Ende der Bezugswoche), die in der Bezugswoche unter eine der folgenden Kategorien fielen:

a)

Personen, die in der Bezugswoche mindestens 1 Stunde gegen Entgelt oder zur Erzielung eines Gewinns arbeiteten, einschließlich mithelfender Familienangehöriger (6);

b)

Personen mit einer Stelle oder einem Unternehmen, die während der Bezugswoche vorübergehend nicht gearbeitet haben, jedoch eine Bindung an den Arbeitsplatz hatten; dabei wird bei folgenden Gruppen von einer Bindung an den Arbeitsplatz ausgegangen:

Personen, die aufgrund von Urlaub, Arbeitszeitgestaltung, Krankheitsurlaub, Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub nicht gearbeitet haben;

Personen, die eine berufsbezogene Fortbildung absolvieren;

Personen in Elternurlaub, die entweder arbeitsplatzbezogene Einnahmen oder Leistungen beziehen und/oder einen Anspruch darauf haben oder deren Elternurlaub voraussichtlich 3 Monate oder weniger beträgt;

Saisonarbeitnehmer in der Nebensaison, soweit sie weiterhin regelmäßig Aufgaben und Pflichten für die Stelle beziehungsweise das Unternehmen, ausgenommen rechtliche oder administrative Verpflichtungen, erfüllen;

Personen, die aus anderen Gründen vorübergehend nicht arbeiten, wenn die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit 3 Monate oder weniger beträgt;

c)

Personen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse herstellen, deren Hauptanteil zum Verkauf oder zum Tausch bestimmt ist.

Personen im Bereich der Eigenverwendung, ehrenamtliche Helfer, unbezahlte Praktikanten und Personen, die an anderen Formen der Arbeit beteiligt sind (6), werden auf der Grundlage dieser Tätigkeiten nicht zu den Personen in Beschäftigung gezählt;

11.

„erwerbslose Personen“ Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren (in vollendeten Jahren am Ende der Bezugswoche), die

a)

in der Bezugswoche im Sinne der Begriffsbestimmung in Absatz 10 keine Arbeitnehmer waren und

b)

aktuell für eine Arbeit verfügbar waren, d. h. vor Ablauf von 2 Wochen im Anschluss an die Bezugswoche für eine abhängige Beschäftigung oder selbstständige Erwerbstätigkeit verfügbar waren, und

c)

aktiv nach Arbeit suchten, d. h. entweder in dem mit der Bezugswoche endenden vierwöchigen Zeitraum auf der Suche nach einer abhängigen Beschäftigung oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit waren oder eine Tätigkeit gefunden haben, die innerhalb eines Zeitraums von höchstens 3 Monaten nach Ablauf der Bezugswoche aufgenommen wird.

Unter aktiver Arbeitssuche sind folgende Tätigkeiten zu verstehen:

Sichten von Stellenanzeigen,

Schaltung oder Beantwortung von Stellenanzeigen,

Platzierung oder Aktualisierung eines Lebenslaufs im Internet,

direkte Kontaktaufnahme mit Arbeitgebern,

Nachfragen bei Freunden, Verwandten oder Bekannten,

Kontaktaufnahme mit einer öffentlichen Arbeitsverwaltung,

Kontaktaufnahme mit einer privaten Arbeitsvermittlung,

Test, Vorstellungsgespräch oder Prüfung im Rahmen eines Einstellungsverfahrens und

Vorbereitungen für die Gründung eines Unternehmens.

Saisonarbeitnehmer, die in der Bezugswoche nicht arbeiten (Nebensaison), jedoch von der Rückkehr an ihren saisonalen Arbeitsplatz ausgehen, sind in die Kategorie „Tätigkeit gefunden“ einzuordnen.

12.

„Nichterwerbspersonen“ Personen, die sich in einer der folgenden Kategorien befanden:

a)

jünger als 15 Jahre (in vollendeten Jahren am Ende der Bezugswoche),

b)

älter als 89 Jahre (in vollendeten Jahren am Ende der Bezugswoche) oder

c)

zwischen 15 und 89 Jahren alt (in vollendeten Jahren am Ende der Berichtswoche) und in der Bezugswoche nach den in den Absätzen 10 und 11 aufgeführten Definitionen von Erwerbstätigkeit und Erwerbslosigkeit weder erwerbstätig noch erwerbslos.

Artikel 3

Beschreibung der Variablen

(1)   Die Beschreibung und das technische Format der vierteljährlichen, jährlichen, zweijährlichen und achtjährlichen Variablen zum Einzelthema „Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen“ sowie die Codierung, die für die Datenübermittlung und für die in den Mindestsatz aufzunehmenden Variablen zu verwenden ist, sind in Anhang I dieser Verordnung aufgeführt.

(2)   Die Zahl der in einem bestimmten Jahr zu erhebenden achtjährlichen Variablen beträgt nicht mehr als 11, außer im Fall:

a)

des Einzelthemas „Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung“, bei dem die Zahl der Variablen in einem bestimmten Jahr nicht mehr als 10 beträgt, und

b)

der Einzelthemen „Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt“ und „Bildungsstand — Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung“, bei denen die kombinierte Zahl der achtjährlichen Variablen in einem bestimmten Jahr nicht mehr als sieben beträgt.

(3)   Die Zahl der zu erhebenden Strukturvariablen, die alle 4 Jahre zu einem Ad-hoc-Thema zu erfassen sind, beträgt in einem bestimmten Jahr nicht mehr als 11.

Artikel 4

Statistische Grundgesamtheiten, Beobachtungseinheiten und Vorschriften für die Auskunftspersonen

(1)   Die Zielgesamtheit des Bereichs Arbeitskräfte umfasst alle Personen, die normalerweise im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats in privaten Haushalten wohnhaft sind.

(2)   Die Datenerhebung für den Bereich Arbeitskräfte erfolgt für eine Stichprobe privater Haushalte oder eine Stichprobe von Personen, die als Beobachtungseinheiten privaten Haushalten angehören.

(3)   Informationen werden bereitgestellt

a)

für jede Person jedes Alters zu den Themen „technische Angaben“ und „Personen- und Haushaltsmerkmale“,

b)

für jede Person im Alter von 15 bis 74 Jahren zum Thema „Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung“,

c)

für jede Person im Alter von 15 bis 89 Jahren für vierteljährliche, jährliche und zweijährliche Variablen zu allen anderen Themen,

d)

für jede Person im Alter von 15 bis 74 Jahren für die achtjährlichen Variablen der Einzelthemen „Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen“ und „Arbeitsunfälle und sonstige arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme“,

e)

für jede Person im Alter von 50 bis 74 Jahren für die achtjährlichen Variablen des Einzelthemas „Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung“,

f)

für jede Person im Alter von 15 bis 34 Jahren für die achtjährlichen Variablen der Einzelthemen „Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt“ und „Bildungsstand — Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung“,

g)

für jede Person im Alter von 18 bis 74 Jahren für die achtjährlichen Variablen des Einzelthemas „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“,

h)

für jede erwerbstätige Person im Alter von 15 bis 74 Jahren für die achtjährlichen Variablen des Einzelthemas „Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung“.

In allen Altersgruppen sind die sie jeweils begrenzenden Lebensjahre eingeschlossen.

(4)   Proxy-Befragungen sind zulässig, ihre Zahl ist jedoch so gering wie möglich zu halten.

Artikel 5

Bezugszeiträume und Bezugszeitpunkte

(1)   Die für den Bereich Arbeitskräfte erhobenen Angaben beziehen sich in der Regel auf die Situation während einer einzigen Woche von Montag bis Sonntag, die die Bezugswoche bildet.

(2)   Das Alter einer Person ist das Alter in vollendeten Jahren am Ende der Bezugswoche.

(3)   Für die Bezugsquartale gilt Folgendes:

a)

Die Quartale eines Jahres beziehen sich auf die zwölf Monate des jeweiligen Jahres, geteilt durch vier, sodass Januar, Februar und März das erste Quartal bilden, April, Mai und Juni das zweite Quartal, Juli, August und September das dritte Quartal und Oktober, November und Dezember das vierte Quartal;

b)

die Bezugswochen werden den Bezugsquartalen so zugeordnet, dass eine Woche zu demjenigen unter Buchstabe a definierten Quartal gehört, in das mindestens vier Tage dieser Woche fallen (sogenannte Donnerstagsregel), es sei denn, dies hätte zur Folge, dass das erste Quartal des Jahres nur aus 12 Wochen besteht. In diesem Fall werden die Quartale des betreffenden Jahres aus aufeinanderfolgenden Blöcken von jeweils 13 Wochen gebildet;

c)

besteht gemäß Buchstabe b ein Quartal aus 14 Wochen anstatt aus 13 Wochen, so sollten die Mitgliedstaaten die Stichprobe möglichst über die gesamten 14 Wochen verteilen; dies schließt die Option ein, die in der Regel für eine Woche anberaumte Stichprobe über 2 Wochen zu verteilen;

d)

ist es nicht möglich, die Stichprobe so zu verteilen, dass sie alle 14 Wochen des Quartals abdeckt, so kann der betreffende Mitgliedstaat eine Woche dieses Quartals überspringen, indem er sie ausnimmt;

e)

die Wochen mit einer verteilten Stichprobe und die übersprungene Woche sollten im Hinblick auf Erwerbslosigkeit, Beschäftigung und die durchschnittliche Zahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden typisch sein und zu einem Monat mit fünf Donnerstagen gehören;

f)

das erste Quartal 2021 beginnt am Montag, dem 4. Januar 2021.

(4)   Ein Bezugsjahr ist die Kombination der vier Bezugsquartale des betreffenden Jahres.

Artikel 6

Ausführliche Stichprobenmerkmale

(1)   Die Datenerhebung bezieht sich für jede Beobachtungseinheit auf eine Bezugswoche. Die Bezugswoche wird der Beobachtungseinheit vor der Feldarbeit zugewiesen.

(2)   Ergänzend zu den vierteljährlichen Anforderungen gemäß Anhang III Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/1700 wird die vollständige nationale Stichprobe für das Bezugsjahr gleichmäßig auf alle Bezugsquartale des Jahres verteilt. In jedem Bezugsquartal wird die vollständige vierteljährliche Stichprobe gleichmäßig auf alle Bezugswochen des Quartals verteilt, außer bei den Quartalen mit 14 Wochen, in denen die Stichprobe zunächst gleichmäßig auf 13 Bezugswochen verteilt und dann gemäß einer der folgenden Regeln weiterbehandelt werden kann:

a)

Die einer Bezugswoche zugewiesene Stichprobe wird weiter auf zwei typische Bezugswochen aufgeteilt, um alle 14 Wochen abzudecken;

b)

eine typische Woche wird gemäß Artikel 5 Absatz 3 dieser Verordnung übersprungen.

(3)   Die Verteilungen der vollständigen Stichproben gemäß Absatz 2 und Anhang III Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/1700 dürfen nicht mehr als 10 % von den genauen Anteilen auf nationaler Ebene abweichen; dies gilt nicht für Mitgliedstaaten, die monatliche Erwerbslosigkeitsstatistiken erstellen, für die bei höchstens 5 Wochen pro Quartal eine Differenz von 15 % des genauen wöchentlichen Anteils zulässig ist. Diese Mitgliedstaaten haben durch eine deterministische Korrektur der vierteljährlichen Gewichte sicherzustellen, dass bei der Anwendung dieser Gewichte alle Wochen des Quartals gleichermaßen repräsentiert sind. Auf der regionalen Ebene (NUTS-2) wird der Schwellenwert von 10 % so weit wie möglich eingehalten.

(4)   Teilstichproben unabhängiger Beobachtungen, die sich auf alle Wochen des Bezugsjahres beziehen, erfüllen so weit wie möglich die in den Absätzen 2 und 3 festgelegten Verteilungsvorschriften.

(5)   Alle in den Absätzen 2 bis 4 dargelegten Verteilungsvorschriften sind entweder für die Brutto- oder für die Nettostichprobe erfüllt.

(6)   Alle Hauptvariablen werden in jedem Quartal für die vollständige Stichprobe übermittelt.

(7)   Alle Strukturvariablen werden für jedes Quartal des Bezugsjahres für mindestens eine Welle pro Quartal und für nicht weniger als ein Achtel der vollständigen vierteljährlichen Stichprobe zu übermittelt. Insbesondere

a)

werden alle jährlichen und alle zweijährlichen Strukturvariablen, für die nur Jahresdurchschnittswerte benötigt werden, wahlweise wie folgt übermittelt:

i)

für die vollständige Stichprobe in jedem Quartal;

ii)

für eine Teilstichprobe unabhängiger Beobachtungen, die sich auf alle Wochen des Bezugsjahres beziehen.

Die Stichprobe für zweijährliche Strukturvariablen ist Teil der Stichprobe für jährliche Strukturvariablen;

b)

achtjährliche Variablen und Variablen zu einem Ad-hoc-Thema werden für eine Teilstichprobe unabhängiger Beobachtungen, die sich auf alle Wochen des Bezugsjahres beziehen, übermittelt. Diese Teilstichprobe ist Teil der Stichprobe für jährliche und zweijährliche Strukturvariablen;

c)

werden für die Bildung von Teilstichproben gemäß den Buchstaben a und b stets vollständige Wellen verwendet.

(8)   Mitgliedstaaten, die eine Stichprobe von zu privaten Haushalten gehörenden Personen verwenden, können die Informationen über die anderen Mitglieder dieser Haushalte (im Folgenden „Mindestsatz an Variablen“) für eine Teilstichprobe unabhängiger Beobachtungen (im Folgenden „Haushalts-Teilstichprobe“) übermitteln, die so gestaltet ist, dass

a)

die Haushalts-Teilstichprobe aus unabhängigen Beobachtungen besteht, die sich auf alle Wochen des Bezugsjahres beziehen. Die so ermittelte jährliche Stichprobe erfüllt für die Personen, die sowohl Teil der Stichprobe der zu privaten Haushalten gehörenden Personen als auch der Haushalts-Teilstichprobe sind, so weit wie möglich die in den Absätzen 2 und 3 festgelegten Verteilungsvorschriften;

b)

die Haushalts-Teilstichprobe mindestens eine Welle pro Quartal oder mindestens 15 000 private Haushalte umfasst.

(9)   Mitgliedstaaten, die

a)

eine Stichprobe von Personen,

b)

eine Haushalts-Teilstichprobe im Sinne des Absatzes 8 und

c)

eine Teilstichprobe für die achtjährlichen Einzelthemen, die sich von der Haushalts-Teilstichprobe unterscheidet, verwenden,

übermitteln für alle Mitglieder der Haushalte, denen die für die Beantwortung der Fragen zum achtjährlichen Einzelthema in einem bestimmten Jahr ausgewählten Personen angehören, für dieselben Bezugszeiträume alle Teile der Themen „Technische Angaben“ und „Personen- und Haushaltsmerkmale“, die auch Teil des Mindestsatzes an Variablen sind.

Diese Art der Übermittlung gilt für die achtjährlichen Einzelthemen „Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen“, „Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung“ und „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“.

Artikel 7

Datenerhebungszeiträume und -methoden

(1)   Die Befragungen zur Erhebung von Informationen über den Bereich Arbeitskräfte erfolgen in der Woche, die unmittelbar auf die Bezugswoche folgt, und höchstens 5 Wochen danach.

(2)   In hinreichend begründeten Fällen kann der Zeitraum für die Befragungen weiter verlängert werden, jedoch nur soweit dies erforderlich ist.

(3)   Die Befragungen erfolgen — außer in hinreichend begründeten Fällen — durch computergestützte Befragungsmethoden, wie die computergestützte persönliche Befragung (CAPI), die computergestützte telefonische Befragung (CATI) und die computergestützte Internetbefragung (CAWI).

Artikel 8

Methodik für Daten zu Erwerbstätigkeit und Erwerbslosigkeit

(1)   Die Ablaufdiagramme zur Reihenfolge der Fragen für die Einzelthemen „Erwerbsstatus“, „Arbeitssuche“, „Arbeitsbereitschaft“, „Verfügbarkeit“, „Zweite oder mehrfache Erwerbstätigkeit(en)“ und „Haupterwerbsstatus (nach eigenen Angaben)“ sind in Anhang II dieser Verordnung enthalten.

(2)   Die in Anhang I dieser Verordnung genannten Angaben zu den Variablen WKSTAT, ABSREAS, JATTACH, SEEKWORK, ACTMETNE und AVAILBLE werden durch Befragung gewonnen.

(3)   Für alle anderen Variablen können Verwaltungsdatensätze sowie andere Quellen und Methoden verwendet werden, sofern die gewonnenen Daten eine gleichwertige Abdeckung und zumindest gleichwertige Qualität aufweisen. Die relevanten Qualitätsmaßstäbe sind vergleichbare und kohärente Definitionen und Konzepte, korrekte Bezugszeiträume sowie die Aktualität der Datenverfügbarkeit.

Artikel 9

Gemeinsame Standards für die Bearbeitung, Imputation, Gewichtung und Schätzung

(1)   Verwaltungs- oder Registerdaten, Ergebnisse früherer Befragungen und Ergebnisse aus Befragungen einer anderen Person dürfen nicht dazu verwendet werden, Angaben zu den in Anhang I dieser Verordnung genannten Variablen WKSTAT, ABSREAS, JATTACH, SEEKWORK, ACTMETNE und AVAILBLE zu ersetzen oder zu imputieren. Für bestimmte Personengruppen können, wie in Anhang II dieser Verordnung festgelegt, vereinfachte Regeln angewandt werden.

(2)   Wenn Angaben zu anderen Variablen fehlen, ungültig oder inkohärent sind, können gegebenenfalls Methoden der statistischen Imputation angewandt werden, ausgenommen bei der in Anhang I dieser Verordnung genannten Variable INCGROSS, bei der bei einem Non-Response-Wert von mehr als 5 % stets eine statistische Imputation vorzunehmen ist.

(3)   Als Bezugsgesamtheit für die Gewichtung gilt die (tatsächliche oder geschätzte) Bevölkerung, die gewöhnlich in Privathaushalten lebt.

(4)   Die Gewichtungsfaktoren für Schätzungen auf individueller Ebene auf der Grundlage vierteljährlicher, jährlicher und zweijährlicher Variablen erfüllen folgende Anforderungen:

a)

Die Gewichtungsfaktoren werden unter Berücksichtigung der Auswahlwahrscheinlichkeit und der externen Daten über die Verteilung der Grundgesamtheit im Hinblick auf Geschlecht, Altersgruppen und Regionen (NUTS-2-Ebene) berechnet. Standardmäßig umfassen Altersgruppen jeweils fünf Jahre. Allerdings sind angesichts der Stichprobengröße sowie der Qualität und Verfügbarkeit der externen Daten Aggregationen, die mehr als eine fünf Jahre umfassende Altersgruppe beinhalten, nur in dem erforderlichen Umfang zulässig;

b)

Konsistenz wird gewährleistet zwischen den jährlichen Gesamtwerten der Teilstichproben für jährliche und zweijährliche Strukturvariablen und den Jahresdurchschnitten der vollständigen Stichproben in Bezug auf Erwerbstätigkeit, Erwerbslosigkeit und Personen, die nicht Teil der Erwerbsbevölkerung sind, nach Geschlecht und für die Altersgruppen 25-34, 35-44 und 45-54 Jahre. Für die Personengruppen im Alter von 15 bis 24 Jahren, 55 bis 64 Jahren sowie 65 Jahre und älter wird eine möglichst hohe Konsistenz angestrebt.

(5)   Die Gewichtungsfaktoren für Schätzungen auf Haushaltsebene, für die das durchschnittliche Gewicht der Haushaltsmitglieder herangezogen wird, und für nach spezifischen Haushaltsmerkmalen vorgenommene Schätzungen auf individueller Ebene erfüllen folgende Anforderungen:

a)

Die Gewichtungsfaktoren werden unter Berücksichtigung der Auswahlwahrscheinlichkeit und der Daten über die Verteilung der privaten Haushalte der Grundgesamtheit, d. h. der (tatsächlichen oder geschätzten) Zahl der Haushalte und der (tatsächlichen oder geschätzten) Haushaltsgröße (Haushaltsebene), und der Verteilung der Grundgesamtheit im Hinblick auf Geschlecht und zumindest auf die Altersgruppen 0-14 Jahre sowie 15 Jahre und älter (individuelle Ebene) berechnet. Die Schätzungen der Zahl und der Größe der Haushalte basieren auf den besten verfügbaren Quellen und Konzepten.

b)

Konsistenz wird gewährleistet zwischen den jährlichen Gesamtwerten der vollständigen Stichprobe oder der Teilstichproben und den Jahresdurchschnitten der vollständigen Stichproben unter Heranziehung der in Absatz 4 festgelegten Gewichtungsfaktoren in Bezug auf Erwerbstätigkeit, Erwerbslosigkeit und Personen, die nicht Teil der Erwerbsbevölkerung sind, nach Geschlecht und für die Altersgruppen 25-34, 35-44 und 45-54 Jahre. Für die Personengruppen im Alter von 15 bis 24 Jahren, 55 bis 64 Jahren sowie 65 Jahre und älter wird eine möglichst hohe Konsistenz angestrebt.

(6)   Die Gewichtungsfaktoren für Schätzungen auf individueller Ebene auf der Grundlage achtjährlicher Variablen/Variablen für Ad-hoc-Themen erfüllen folgende Anforderungen:

a)

Die Gewichtungsfaktoren werden unter Berücksichtigung der Auswahlwahrscheinlichkeit und der Daten über die Verteilung der Grundgesamtheit im Hinblick auf Geschlecht und die in Artikel 4 Absatz 3 dieser Verordnung definierten Altersgruppen der Zielgrundgesamtheit für achtjährliche Variablen berechnet. Standardmäßig umfassen Altersgruppen jeweils fünf Jahre. Allerdings sind angesichts der Stichprobengröße sowie der Qualität und Verfügbarkeit der Daten Aggregationen, die mehr als eine fünf Jahre umfassende Altersgruppe beinhalten, nur in dem erforderlichen Umfang zulässig;

b)

Konsistenz wird gewährleistet zwischen den jährlichen Gesamtwerten der Teilstichproben unter Heranziehung der achtjährlichen Gewichtungsfaktoren und den jährlichen Gesamtwerten der Teilstichproben oder — falls nicht zutreffend — den Jahresdurchschnitten der vollständigen Stichprobe unter Heranziehung der in Absatz 4 genannten Gewichtungsfaktoren auf individueller Ebene in Bezug auf die in Artikel 3 Absatz 4 dieser Verordnung definierte achtjährliche Zielgesamtheit sowie in Bezug auf Erwerbstätige, Erwerbslose und Personen, die nicht Teil der Erwerbsbevölkerung sind, nach Geschlecht.

c)

Die Anforderungen gelten entsprechend für Ad-hoc-Themen und deren Zielgesamtheiten.

(7)   Die in Anhang I dieser Verordnung genannten Angaben zu den Variablen WKSTAT, ABSREAS, JATTACH, SEEKWORK, ACTMETNE und AVAILBLE werden bei der Gewichtung nicht herangezogen.

Artikel 10

Datenverbreitung

(1)   Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission (Eurostat) im Rahmen des in Anhang III Nummer 2 dieser Verordnung beschriebenen vierteljährlichen Genauigkeitsberichts zwei Zuverlässigkeitsgrenzen mit. Die Kommission (Eurostat) berücksichtigt diese Zuverlässigkeitsgrenzen bei der Datenverbreitung.

(2)   Damit zurückgerechnete bruchlose Zeitreihen der Hauptindikatoren ab dem ersten Quartal 2009 erstellt werden können, übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) bis zum 31. Dezember 2021

a)

entweder Korrekturfaktoren, die auf die zurückliegenden Daten für jeden in Absatz 3 dieses Artikels aufgeführten Indikator anzuwenden sind,

b)

oder die vollständigen Zeitreihen für den Zeitraum vom ersten Quartal 2009 bis zum vierten Quartal 2020 für jeden in Absatz 3 dieses Artikels aufgeführten Indikator.

(3)   Die Indikatoren, für die zurückgerechnete bruchlose Zeitreihen erforderlich sind, sind die Erwerbstätigen- und Arbeitslosenwerte in Tausend, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und den Altersgruppen 15-24, 25-64 sowie 65 Jahre und älter und — nur in Bezug auf Beschäftigung — nach der Altersgruppe 20-64.

(4)   Korrekturfaktoren für die Rückrechnung, vollständige bruchlose Zeitreihen und relevante Metadaten für zurückgerechnete bruchlose Zeitreihen, die gemäß Absatz 2 dieses Artikels vorgeschrieben sind, werden anhand des von der Kommission (Eurostat) vorgegebenen Formats übermittelt.

Artikel 11

Standards für die Übermittlung und den Austausch von Informationen

(1)   Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) vierteljährliche und jährliche Datensätze mit vorgeprüften Mikrodaten, die den Validierungsregeln gemäß den in Anhang I dieser Verordnung für die Codierung und die Filterbedingungen getroffenen Festlegungen entsprechen. Die Mitgliedstaaten und die Kommission vereinbaren zusätzliche Validierungsregeln, die als Voraussetzung für die Annahme der übermittelten Daten einzuhalten sind.

(2)   Die vierteljährlichen Datensätze enthalten alle Hauptvariablen für die vierteljährlichen Stichproben. Die Aufnahme von Variablen mit einem jährlichen Bezugszeitraum für die entsprechenden Stichproben oder Teilstichproben in diese Datensätze ist fakultativ.

(3)   Die jährlichen Datensätze enthalten alle Strukturvariablen sowie die Hauptvariablen für die entsprechenden Stichproben oder Teilstichproben.

(4)   Die Haupt- und Strukturvariablen der vierteljährlichen und jährlichen Datensätze erfüllen die in Artikel 4 Absatz 3 dieser Verordnung dargelegten Anforderungen.

(5)   Revidierte Daten werden — unabhängig von der Anzahl der revidierten Beobachtungen und Variablen — in vollständigen Datensätzen, die alle Variablen erfassen, übermittelt.

(6)   Der Inhalt der in den vierteljährlichen Datensätzen übermittelten vierteljährlichen Variablen ist konsistent mit dem Inhalt der in den jährlichen Datensätzen übermittelten Variablen.

(7)   Die Mitgliedstaaten stellen der Kommission (Eurostat) die nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Daten und Metadaten zur Verfügung und verwenden dafür die von der Kommission (Eurostat) und der zentralen Eingangsstelle festgelegten Standards für den Austausch statistischer Daten und Metadaten.

Artikel 12

Modalitäten und Inhalt der Qualitätsberichte

Die vierteljährlichen und jährlichen Qualitätsberichte der Mitgliedstaaten entsprechen neben den in Artikel 13 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2019/1700 festgelegten Vorschriften den in Anhang III dieser Verordnung enthaltenen Vorschriften.

Artikel 13

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2021.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 16. Dezember 2019

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)  ABl. L 261 I vom 14.10.2019, S. 1.

(2)  Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 1).

(3)  Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED 2011), http://uis.unesco.org/sites/default/files/documents/international-standard-classification-of-education-isced-2011-en.pdf (verfügbar auf Englisch und Französisch).

(4)  Empfehlung der Kommission vom 29. Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-8), ABl. L 292 vom 10.11.2009, S. 31.

(5)  Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

(6)  In der von der 19. Internationalen Konferenz der Arbeitsstatistiker (ICLS) am 11. Oktober 2013 verabschiedeten Entschließung über die Statistik der Arbeit, der Beschäftigung und der Unterauslastung des Arbeitskräftepotenzials (Resolution concerning statistics of work, employment and labour underutilisation) werden mithelfende Familienangehörige, Personen im Bereich der Eigenverwendung, ehrenamtliche Helfer, unbezahlte Praktikanten und Personen, die an anderen Formen der Arbeit beteiligt sind, definiert.


ANHANG I

Beschreibung und technisches Format der für jedes Thema und Einzelthema des Bereichs Arbeitskräfte zu erhebenden Variablen und zu verwendende Codierung

Thema

Einzelthema

Kennung der Variable

Bezeichnung der Variable

Codes

Labels

Filter

Filterlabels

Mindest-satz an Variablen

Art der Variablen

01. Technische Angaben

Angaben zur Datenerhebung

REFYEAR

Jahr der Erhebung

JJJJ

Jahr der Erhebung (vierstellig)

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Ja

Technisch

01. Technische Angaben

Angaben zur Datenerhebung

REFWEEK

Bezugswoche

01-53

Nummer der Woche (zweistellig)

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Ja

Technisch

01. Technische Angaben

Angaben zur Datenerhebung

REFMONTH

Bezugsmonat

01-12

Nummer des Monats (zweistellig)

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Ja

Abgeleitet

01. Technische Angaben

Angaben zur Datenerhebung

INTWEEK

Befragungswoche

01-53

Nummer der Woche (zweistellig)

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Ja

Technisch

01. Technische Angaben

Angaben zur Datenerhebung

HHTYPE

Lebt in einem privaten Haushalt oder in einem Anstaltshaushalt

1

Wird erfasst und lebt in demselben privaten Haushalt

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Ja

Technisch

 

 

 

 

2

Wird im privaten Haushalt erfasst, lebt aber in einem Anstaltshaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Wird in diesem privaten Haushalt erfasst, lebt aber in einem anderen privaten Haushalt

 

 

 

 

01. Technische Angaben

Angaben zur Datenerhebung

STRATUM

Schicht

Nicht leer

Kennung der Schicht (15-stellig, alphanumerisch)

 

Alle Personen der Zielgesamtheit, wenn die Zielgesamtheit (oder ein Teil davon) auf der ersten Stufe des Stichprobenplans geschichtet ist oder wenn es sich um sehr repräsentative primäre Stichprobeneinheiten handelt

Ja

Technisch

 

 

 

 

Leer

Entfällt

 

 

 

 

01. Technische Angaben

Angaben zur Datenerhebung

PSU

Primäre Stichprobeneinheit

Nicht leer

Kennung der primären Stichprobeneinheit (15-stellig, alphanumerisch)

 

Alle Personen der Zielgesamtheit, wenn die Zielgesamtheit in Cluster (primäre Stichprobeneinheiten) aufgeteilt ist

Ja

Technisch

 

 

 

 

Leer

Entfällt

 

 

 

 

01. Technische Angaben

Angaben zur Datenerhebung

FSU

Endgültige (oder letzte) Stichprobeneinheit

Nicht leer

Kennung der endgültigen Stichprobeneinheit (15-stellig, alphanumerisch)

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Nein

Technisch

 

 

 

 

Leer

Entfällt (nur bei Personen in einer Personenstichprobe, zu denen keine Daten erhoben werden)

 

 

 

 

01. Technische Angaben

Angaben zur Datenerhebung

DEWEIGHT

Designgewicht

Nicht leer

Designgewicht (7 Stellen: die ersten 5 enthalten ganze Zahlen, die folgenden 2 sind Dezimalstellen)

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Nein

Technisch

 

 

 

 

Leer

Entfällt

 

 

 

 

01. Technische Angaben

Kennzeichnung

IDENT

Eindeutige Kennung

Nicht leer

Kennung (25-stellig, alphanumerisch)

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Ja

Technisch

01. Technische Angaben

Kennzeichnung

HHNUM

Laufende Nummer des Haushalts

Nicht leer

Nummer des Haushalts (achtstellig, alphanumerisch)

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Ja

Technisch

01. Technische Angaben

Kennzeichnung

HHSEQNUM

Laufende Nummer innerhalb des Haushalts

01-98

Laufende Nummer, die jedem Haushaltsmitglied zugewiesen wird (zweistellig)

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Ja

Technisch

01. Technische Angaben

Gewichte

COEFFQ

Vierteljährlicher Gewichtungsfaktor

000000000-999999999

Vierteljährliches Gewicht mit 9 Stellen: die ersten fünf Stellen sind ganze Zahlen, die letzten vier Stellen sind Dezimalstellen

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Nein

Technisch

 

 

 

 

Leer

Entfällt

 

 

 

 

01. Technische Angaben

Gewichte

COEFFY

Jährlicher Gewichtungsfaktor

000000000-999999999

Jährliches Gewicht mit 9 Stellen: die ersten fünf Stellen sind ganze Zahlen, die letzten vier Stellen sind Dezimalstellen

Alle in die jährliche (Teil-)Stichprobe für jährliche Variablen aufgenommenen Personen

Alle in die jährliche (Teil-)Stichprobe für jährliche Variablen aufgenommenen Personen

Nein

Technisch

 

 

 

 

Leer

Entfällt

 

 

 

 

01. Technische Angaben

Gewichte

COEFF2Y

Gewichtungsfaktor für die zweijährlichen Variablen

000000000-999999999

Zweijährliches Gewicht mit 9 Stellen: die ersten fünf Stellen sind ganze Zahlen, die letzten vier Stellen sind Dezimalstellen

Alle in die jährliche (Teil-)Stichprobe für zweijährliche Variablen aufgenommenen Personen

Alle in die jährliche (Teil-)Stichprobe für zweijährliche Variablen aufgenommenen Personen

Nein

Technisch

 

 

 

 

Leer

Entfällt

 

 

 

 

01. Technische Angaben

Gewichte

COEFFMOD

Jährlicher Gewichtungsfaktor — Modul

000000000-999999999

Gewicht für jährliches Modul mit 9 Stellen: die ersten fünf Stellen sind ganze Zahlen, die letzten vier Stellen sind Dezimalstellen

Alle in die Teilstichprobe des jährlichen Moduls aufgenommenen Personen

Alle in die Teilstichprobe des jährlichen Moduls aufgenommenen Personen

Nein

Technisch

 

 

 

 

Leer

Entfällt

 

 

 

 

01. Technische Angaben

Gewichte

COEFFHH

Jährlicher Gewichtungsfaktor für Haushalte

000000000-999999999

Jährliches Gewicht für Haushalte, 9 Stellen: die ersten fünf Stellen sind ganze Zahlen, die letzten vier Stellen sind Dezimalstellen

Alle in die jährliche (Teil-)Stichprobe für Haushaltsanalysen aufgenommenen Personen

Alle in die jährliche (Teil-)Stichprobe für Haushaltsanalysen aufgenommenen Personen

Ja

Technisch

 

 

 

 

Leer

Entfällt

 

 

 

 

01. Technische Angaben

Merkmale der Befragung

INTWAVE

Laufende Nummer der Erhebungswelle

1-8

Laufende Nummer der Erhebungswelle

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Ja

Technisch

01. Technische Angaben

Merkmale der Befragung

INTQUEST

Verwendeter Fragebogen

01

Vierteljährlich

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Ja

Technisch

 

 

 

 

02

Vierteljährlich und jährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

03

Vierteljährlich, jährlich und zweijährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

04

Vierteljährlich, jährlich, zweijährlich und Modul

 

 

 

 

 

 

 

 

05

Vierteljährlich und die (ursprünglich ausgewählte) Auskunftsperson ist Teil der Haushalts-Teilstichprobe

 

 

 

 

 

 

 

 

06

Vierteljährlich, jährlich und die (ursprünglich ausgewählte) Auskunftsperson ist Teil der Haushalts-Teilstichprobe

 

 

 

 

 

 

 

 

07

Vierteljährlich, jährlich, zweijährlich und die (ursprünglich ausgewählte) Auskunftsperson ist Teil der Haushalts-Teilstichprobe

 

 

 

 

 

 

 

 

08

Vierteljährlich, jährlich, zweijährlich, Modul und die (ursprünglich ausgewählte) Auskunftsperson ist Teil der Haushalts-Teilstichprobe

 

 

 

 

 

 

 

 

09

Haushalt — Mindestsatz an Variablen (für zusätzliche Haushaltsmitglieder)

 

 

 

 

 

 

 

 

10

Haushalt — begrenzte Anzahl von Hintergrundvariablen für das Modul (für zusätzliche Haushaltsmitglieder)

 

 

 

 

01. Technische Angaben

Merkmale der Befragung

MODE

Verwendeter Befragungsmodus

1

Computergestützte persönliche Befragung (CAPI)

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Ja

Technisch

 

 

 

 

2

Computergestützte telefonische Befragung (CATI)

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Computergestützte Internetbefragung (CAWI)

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Papiergestützte persönliche Befragungen (PAPI)

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Aus früherer Befragung übernommen

 

 

 

 

 

 

 

 

6

Sonstiger

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

01. Technische Angaben

Merkmale der Befragung

PROXY

Art der Beteiligung an der Erhebung

1

Direkte Beteiligung

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Ja

Technisch

 

 

 

 

2

Indirekte Beteiligung (d. h. Beteiligung über ein anderes Haushaltsmitglied)

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

01. Technische Angaben

Ort

COUNTRY

Wohnsitzland

Nicht leer

Wohnsitzland (SCL GEO Alpha-2-Code)

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Ja

Technisch

01. Technische Angaben

Ort

REGION

Wohnsitzregion

Nicht leer

NUTS-3-Region (dreistellig, alphanumerisch)

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Ja

Technisch

01. Technische Angaben

Ort

DEGURBA

Grad der Verstädterung

1

Städte

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Ja

Technisch

 

 

 

 

2

Kleinere Städte und Vororte

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Ländliche Gebiete

 

 

 

 

02. Personen- und Haushaltsmerkmale

Demografie

SEX

Geschlecht

1

Männlich

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Ja

Erhoben

 

 

 

 

2

Weiblich

 

 

 

 

02. Personen- und Haushaltsmerkmale

Demografie

YEARBIR

Geburtsjahr

JJJJ

Geburtsjahr (vierstellig)

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Ja

Erhoben

02. Personen- und Haushaltsmerkmale

Demografie

PASSBIR

Geburtstag vorüber

1

Ja, und die Bezugswoche reicht nicht in das nächste Kalenderjahr hinein

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Ja

Erhoben

 

 

 

 

2

Nein, und die Bezugswoche reicht nicht in das nächste Kalenderjahr hinein

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Ja, und die Bezugswoche reicht in das nächste Kalenderjahr hinein

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Nein, und die Bezugswoche reicht in das nächste Kalenderjahr hinein

 

 

 

 

02. Personen- und Haushaltsmerkmale

Demografie

AGE

Alter (in vollendeten Jahren)

0-120

Alter in vollendeten Jahren (dreistellig)

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Ja

Abgeleitet

02. Personen- und Haushaltsmerkmale

Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund

CITIZENSHIP

Land der primären Staatsangehörigkeit

Nicht leer

Land der primären Staatsangehörigkeit (SCL GEO Alpha-2-Code)

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Ja

Erhoben

 

 

 

 

STLS

Staatenlos

 

 

 

 

 

 

 

 

FOR

Ausländische Staatsangehörigkeit, Land aber unbekannt

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

02. Personen- und Haushaltsmerkmale

Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund

COUNTRYB

Geburtsland

Nicht leer

Geburtsland (SCL GEO Alpha-2-Code)

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Ja

Erhoben

 

 

 

 

FOR

Im Ausland geboren, Land aber unbekannt

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

02. Personen- und Haushaltsmerkmale

Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund

COBFATH

Geburtsland des Vaters

Nicht leer

Geburtsland des Vaters (SCL GEO Alpha-2-Code)

AGE <= 74

Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter bis 74 Jahre

Ja

Erhoben

 

 

 

 

FOR

Vater im Ausland geboren, Geburtsland des Vaters aber unbekannt

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

999

Entfällt

 

 

 

 

02. Personen- und Haushaltsmerkmale

Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund

COBMOTH

Geburtsland der Mutter

Nicht leer

Geburtsland der Mutter (SCL GEO Alpha-2-Code)

AGE <= 74

Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter bis 74 Jahre

Ja

Erhoben

 

 

 

 

FOR

Mutter im Ausland geboren, Geburtsland der Mutter aber unbekannt

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

999

Entfällt

 

 

 

 

02. Personen- und Haushaltsmerkmale

Gründe für die Migration

MIGREAS

Hauptgrund für die Migration

1

Erwerbstätigkeit, Arbeitsplatz vor der Migration gefunden

COUNTRY ≠ COUNTRYB und 15 <= AGE <= 74

Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland im Alter von 15 bis 74 Jahren

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Erwerbstätigkeit, kein Arbeitsplatz vor der Migration gefunden

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Familiäre Gründe

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Allgemeine oder berufliche Bildung

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Ruhestand

 

 

 

 

 

 

 

 

6

Internationaler Schutz oder Asyl

 

 

 

 

 

 

 

 

7

Sonstiger

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

02. Personen- und Haushaltsmerkmale

Haushaltszusammensetzung

HHLINK

Beziehung zur Bezugsperson im Haushalt

01

Bezugsperson

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Ja

Erhoben

 

 

 

 

02

Partner/Partnerin der Bezugsperson

 

 

 

 

 

 

 

 

03

Sohn/Tochter der Bezugsperson

 

 

 

 

 

 

 

 

04

Schwiegersohn/Schwiegertochter der Bezugsperson

 

 

 

 

 

 

 

 

05

Enkelkind der Bezugsperson

 

 

 

 

 

 

 

 

06

Elternteil der Bezugsperson

 

 

 

 

 

 

 

 

07

Schwiegerelternteil der Bezugsperson

 

 

 

 

 

 

 

 

08

Großelternteil der Bezugsperson

 

 

 

 

 

 

 

 

09

Bruder/Schwester der Bezugsperson

 

 

 

 

 

 

 

 

10

Sonstige verwandte Person

 

 

 

 

 

 

 

 

11

Sonstige nicht verwandte Person

 

 

 

 

 

 

 

 

99

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Entfällt

 

 

 

 

02. Personen- und Haushaltsmerkmale

Haushaltszusammensetzung — zusätzliche spezifische Einzelangaben

HHSPOU

Laufende Nummer des Partners/der Partnerin

00

Die Person hat keinen Partner/keine Partnerin oder der Partner/die Partnerin gehört nicht diesem Haushalt an

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Ja

Erhoben

 

 

 

 

01-98

Laufende Nummer des Partners/der Partnerin im Haushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

99

Entfällt

 

 

 

 

02. Personen- und Haushaltsmerkmale

Haushaltszusammensetzung — zusätzliche spezifische Einzelangaben

HHFATH

Laufende Nummer des Vaters

00

Vater gehört diesem Haushalt nicht an

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Ja

Erhoben

 

 

 

 

01-98

Laufende Nummer des Vaters im Haushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

99

Entfällt

 

 

 

 

02. Personen- und Haushaltsmerkmale

Haushaltszusammensetzung — zusätzliche spezifische Einzelangaben

HHMOTH

Laufende Nummer der Mutter

00

Mutter gehört diesem Haushalt nicht an

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Ja

Erhoben

 

 

 

 

01-98

Laufende Nummer der Mutter im Haushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

99

Entfällt

 

 

 

 

02. Personen- und Haushaltsmerkmale

Aufenthalt im Land

YEARESID

Dauer des Aufenthalts im Wohnsitzland (in vollendeten Jahren)

999

Ist in diesem Land geboren und hat nie mehr als 1 Jahr ununterbrochen im Ausland gelebt

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Nein

Erhoben

 

 

 

 

000

Ist seit weniger als 1 Jahr im Land, doch beabsichtigt, insgesamt mindestens 1 Jahr zu bleiben (Begriffsbestimmung für Wohnsitz)

 

 

 

 

 

 

 

 

001-150

Anzahl der Jahre in diesem Land (seit der letzten Einrichtung des üblichen Aufenthaltsorts in diesem Land)

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

02. Personen- und Haushaltsmerkmale

Aufenthalt im Land

COUNTRPR

Vorheriges Wohnsitzland

Nicht leer

Vorheriges Wohnsitzland (SCL GEO Alpha-2-Code)

YEARESID = 000-010

Alle Personen, die in den letzten 10 Jahren ihren üblichen Aufenthaltsort in dieses Land verlegt haben

Nein

Erhoben

 

 

 

 

FOR

Ausland, doch genaues vorheriges Wohnsitzland unbekannt

 

 

 

 

 

 

 

 

999

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Erwerbsstatus

WKSTAT

Arbeitet in der Bezugswoche

1

Arbeitete in der Bezugswoche gegen Entgelt oder zur Erzielung eines Gewinns

15 <= AGE <= 89

Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 89 Jahren

Ja

Erhoben

 

 

 

 

2

In der Bezugswoche vom Arbeitsplatz oder Unternehmen abwesend (nach eigenen Angaben)

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Arbeitete in der Bezugswoche als unbezahlt mithelfender Familienangehöriger

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Arbeitete in der Bezugswoche nicht, und hatte auch keine Stelle und kein Unternehmen

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Erwerbsstatus

ABSREAS

Hauptgrund für die Abwesenheit vom Arbeitsplatz während der gesamten Bezugswoche

01

Urlaub

WKSTAT = 2

Personen, die in der Bezugswoche nach eigenen Angaben von der Arbeit abwesend waren

Ja

Erhoben

 

 

 

 

02

Arbeitszeitgestaltung oder Ausgleich für Überstunden

 

 

 

 

 

 

 

 

03

Krankheitsurlaub

 

 

 

 

 

 

 

 

04

Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub

 

 

 

 

 

 

 

 

05

Berufsbezogene Fortbildung

 

 

 

 

 

 

 

 

06

Elternurlaub

 

 

 

 

 

 

 

 

07

Nebensaison

 

 

 

 

 

 

 

 

08

Anderer Grund

 

 

 

 

 

 

 

 

09

Beschäftigungsverhältnis noch nicht angetreten

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

99

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbs–beteiligung

Erwerbsstatus

JATTACH

Bindung an den Arbeitsplatz

1

Elternurlaub mit arbeitsplatzbezogenen Einkünften oder Leistungen jeglicher Art

ABSREAS = 06, 07, 08, Leer

Personen, die in der Bezugswoche nach eigenen Angaben aus einem der folgenden Gründe von der Arbeit abwesend waren: Elternurlaub, Nebensaison, sonstiger Grund oder „Weiß nicht“

Ja

Erhoben

 

 

 

 

2

Elternurlaub ohne arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen und mit einer voraussichtlichen Dauer von höchstens 3 Monaten

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Elternurlaub ohne arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen und mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 3 Monaten

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Saisonarbeitnehmer in der Nebensaison, die regelmäßig berufsbezogene Aufgaben ausführen

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Saisonarbeitnehmer in der Nebensaison, die nicht regelmäßig berufsbezogene Aufgaben ausführen

 

 

 

 

 

 

 

 

6

Sonstige Abwesenheit, wenn die Dauer höchstens 3 Monate beträgt

 

 

 

 

 

 

 

 

7

Sonstige Abwesenheit, wenn die Dauer mehr als 3 Monate beträgt

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Erwerbsstatus

EMPSTAT

Geht einer Erwerbstätigkeit nach

1

Erwerbstätig

15 <= AGE <= 89

Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 89 Jahren

Ja

Abgeleitet

 

 

 

 

2

Nicht erwerbstätig

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Zweite oder mehrfache Erwerbstätigkeit(en)

NUMJOB

Anzahl der Erwerbstätigkeiten

1

Nur eine Tätigkeit

EMPSTAT = 1

Erwerbstätige Personen

Ja

Erhoben

 

 

 

 

2

Zwei Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Drei oder mehr Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Arbeitssuche

SEEKWORK

In den vier Wochen bis zur Bezugswoche auf Arbeitssuche

1

Ist auf Arbeitssuche

EMPSTAT = 2 AND AGE <= 74

Personen unter 75 Jahren, die als nicht erwerbstätig eingestuft werden

Ja

Erhoben

 

 

 

 

2

Ist nicht auf Arbeitsuche und hat bereits eine Tätigkeit gefunden, die noch nicht aufgenommen wurde, aber innerhalb eines Zeitraums von höchstens 3 Monaten nach Ablauf der Bezugswoche aufgenommen wird

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Ist nicht auf Arbeitsuche und hat bereits eine Tätigkeit gefunden, die noch nicht aufgenommen wurde, aber mehr als 3 Monate nach Ablauf der Bezugswoche aufgenommen wird

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Ist nicht auf Arbeitsuche und hat bereits eine Tätigkeit gefunden, die zwischen dem Ablauf der Bezugswoche und dem Befragungszeitpunkt aufgenommen wurde

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Ist nicht auf Arbeitsuche und hat keine Tätigkeit gefunden, die später aufgenommen wird

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Arbeitsbereitschaft

WANTWORK

Bereitschaft zu arbeiten, auch wenn keine Arbeit gesucht wird

1

Ist nicht auf Arbeitsuche, würde aber gern arbeiten

SEEKWORK = 5

Nicht erwerbstätige Personen, die nicht auf Arbeitssuche sind und keine Tätigkeit gefunden haben, die nach der Bezugswoche aufgenommen wird

Ja

Erhoben

 

 

 

 

2

Ist nicht auf Arbeitsuche und möchte nicht arbeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Arbeitssuche

SEEKREAS

Hauptgrund dafür, dass keine Arbeit gesucht wird

1

Keine geeignete Tätigkeit verfügbar

WANTWORK = 1

Nicht erwerbstätige Personen, die nicht auf Arbeitssuche sind und keine Tätigkeit gefunden haben, die nach der Bezugswoche aufgenommen wird, die aber gern arbeiten würden

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Allgemeine oder berufliche Bildung

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Krankheit oder Behinderung

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Betreuungspflichten

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Sonstige familiäre Gründe

 

 

 

 

 

 

 

 

6

Sonstige persönliche Gründe

 

 

 

 

 

 

 

 

7

Rechnet mit Wiedereinstellung (nach vorübergehender Entlassung)

 

 

 

 

 

 

 

 

8

Sonstige Gründe

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Arbeitsbereitschaft

WANTREAS

Hauptgrund dafür, nicht arbeiten zu wollen

1

Allgemeine oder berufliche Bildung

WANTWORK = 2

Nicht erwerbstätige Personen, die nicht auf Arbeitssuche sind und keine Tätigkeit gefunden haben, die nach der Bezugswoche aufgenommen wird, und die nicht arbeiten wollen

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Krankheit oder Behinderung

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Betreuungspflichten

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Sonstige familiäre Gründe

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Sonstige persönliche Gründe

 

 

 

 

 

 

 

 

6

Ruhestand

 

 

 

 

 

 

 

 

7

Sonstige Gründe

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Arbeitssuche

ACTMETNE

Hat eine aktive Suchmethode angewendet, um einen Arbeitsplatz zu finden (gilt für nicht erwerbstätige Personen)

1

Hat aktive Suchmethode angewendet, um Arbeit zu finden

SEEKWORK = 1

Nicht erwerbstätige Personen, die auf Arbeitssuche sind

Ja

Erhoben

 

 

 

 

2

Hat keine aktive Suchmethode angewendet, um Arbeit zu finden

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Unterbeschäftigung

WISHMORE

Wunsch, mehr als die derzeitige übliche Stundenzahl zu arbeiten

1

Nein

EMPSTAT = 1

Erwerbstätige Personen

Ja

Erhoben

 

 

 

 

2

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Verfügbarkeit

AVAILBLE

Verfügbarkeit, unverzüglich eine Arbeit anzutreten oder mehr zu arbeiten

1

Könnte Arbeit sofort (innerhalb von 2 Wochen) aufnehmen

SEEKWORK = 1, 2, 3, 4 OR WANTWORK = 1 OR WISHMORE = 2

Personen, die bereits eine Arbeit gefunden haben oder auf Arbeitssuche sind oder Personen, die zwar nicht auf Arbeitssuche sind, aber gern arbeiten würden oder Personen, die bereits erwerbstätig sind, aber gern mehr Stunden arbeiten möchten

Ja

Erhoben

 

 

 

 

2

Könnte Arbeit nicht sofort (innerhalb von 2 Wochen) aufnehmen

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Verfügbarkeit

AVAIREAS

Hauptgrund dafür, nicht verfügbar zu sein, um unverzüglich eine Arbeit anzutreten oder mehr zu arbeiten

1

Allgemeine oder berufliche Bildung

AVAILBLE = 2

Personen, die die Arbeit nicht sofort (innerhalb von 2 Wochen) aufnehmen könnten

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Krankheit oder Behinderung

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Betreuungspflichten

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Sonstige familiäre Gründe

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Sonstige persönliche Gründe

 

 

 

 

 

 

 

 

6

Sonstige Gründe

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Erwerbsstatus

ILOSTAT

ILO-Erwerbsstatus

1

Erwerbstätig

 

Alle Personen der Zielgesamtheit

Ja

Abgeleitet

 

 

 

 

2

Erwerbslos

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Nicht Teil der Erwerbsbevölkerung

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Arbeitsplatz

COUNTRYW

Land des Arbeitsplatzes — Haupttätigkeit

Nicht leer

Land des Arbeitsplatzes (SCL GEO Alpha-2-Code)

EMPSTAT = 1

Erwerbstätige Personen

Nein

Erhoben

 

 

 

 

FOR

Ausland, doch genaues Land des Arbeitsplatzes unbekannt

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

999

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Arbeitsplatz

REGIONW

Region des Arbeitsplatzes — Haupttätigkeit

Nicht leer

NUTS-3-Region bei Personen, die in ihrem Wohnsitzland arbeiten;

NUTS-2-Region bei Personen, die in Grenzregionen benachbarter Länder arbeiten;

sonstige Angaben auf Länderebene

EMPSTAT = 1

Erwerbstätige Personen

Nein

Erhoben

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

999

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Heimarbeit

HOMEWORK

Heimarbeit für die Haupttätigkeit

1

Arbeitet vorwiegend zu Hause

EMPSTAT = 1

Erwerbstätige Personen

Ja

Erhoben

 

 

 

 

2

Arbeitet manchmal zu Hause

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Arbeitet nie zu Hause

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Grundmerkmale des Beschäftigungsverhältnisses

STAPRO

Beschäftigungsstatus in der Haupttätigkeit

1

Selbstständig mit Arbeitnehmern

EMPSTAT = 1

Erwerbstätige Personen

Ja

Erhoben

 

 

 

 

2

Selbstständig ohne Arbeitnehmer

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Arbeitnehmer

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Mithelfender Familienangehöriger (unbezahlt)

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Grundmerkmale des Beschäftigungsverhältnisses

NACE3D

Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit — Haupttätigkeit

010-990

NACE-Code (dreistellige Ebene)

EMPSTAT = 1

Erwerbstätige Personen

Nein

Erhoben

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

000

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Grundmerkmale des Beschäftigungsverhältnisses

ISCO4D

In der Haupttätigkeit ausgeübter Beruf

0000-9900

ISCO-Code (vierstellige Ebene)

EMPSTAT = 1

Erwerbstätige Personen

Nein

Erhoben

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9999

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Grundmerkmale des Beschäftigungsverhältnisses

FTPT

Voll- oder Teilzeitbeschäftigung — Haupttätigkeit (nach eigenen Angaben)

1

Vollzeittätigkeit

EMPSTAT = 1

Erwerbstätige Personen

Ja

Erhoben

 

 

 

 

2

Teilzeittätigkeit

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Laufzeit des Arbeitsvertrages

TEMP

Unbefristete/befristete Tätigkeit — Haupttätigkeit

1

Unbefristete Tätigkeit

STAPRO = 3

Arbeitnehmer

Ja

Erhoben

 

 

 

 

2

Befristete Tätigkeit

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Laufzeit des Arbeitsvertrages

TEMPDUR

Gesamtdauer der befristeten Tätigkeit — Haupttätigkeit

1

Weniger als ein Monat

TEMP = 2

Arbeitnehmer mit befristeter Tätigkeit

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Zwischen 1 und weniger als 3 Monaten

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Zwischen 3 und weniger als 6 Monaten

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Zwischen 6 und weniger als 12 Monaten

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Zwischen 12 und weniger als 18 Monaten

 

 

 

 

 

 

 

 

6

Zwischen 18 und weniger als 24 Monaten

 

 

 

 

 

 

 

 

7

Zwischen 24 und weniger als 36 Monaten

 

 

 

 

 

 

 

 

8

36 Monate oder länger

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Vertragsbedingungen

TEMPREAS

Hauptgrund für die befristete Haupttätigkeit

1

Keine unbefristete Tätigkeit gefunden

TEMP = 2

Arbeitnehmer mit befristeter Tätigkeit

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Keine unbefristete Tätigkeit gewünscht

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Befristeter Vertrag mit Probezeit

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Lehrlingsausbildung

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Andere berufliche Ausbildung als Lehrlingsausbildung (Trainees, Praktikanten, Forschungsassistenten usw.)

 

 

 

 

 

 

 

 

6

Diese Art von Tätigkeit ist immer mit einem befristeten Vertrag verbunden

 

 

 

 

 

 

 

 

7

Sonstige Gründe

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Vertragsbedingungen

TEMPAGCY

Vertrag mit einer Zeitarbeitsvermittlung für die Haupttätigkeit

1

Nein

STAPRO = 3

Arbeitnehmer

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Voll- oder Teilzeitbeschäftigung — Grund dafür

FTPTREAS

Hauptgrund für Teilzeitbeschäftigung in der Haupttätigkeit

1

Allgemeine oder berufliche Bildung

FTPT = 2

Erwerbstätige Personen mit Teilzeittätigkeit

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Krankheit oder Behinderung

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Betreuungspflichten

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Sonstige familiäre Gründe

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Sonstige persönliche Gründe

 

 

 

 

 

 

 

 

6

Keine Vollzeittätigkeit gefunden

 

 

 

 

 

 

 

 

7

Sonstige Gründe

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Wirtschaftlich abhängige Selbstständigkeit

MAINCLNT

Anzahl und Bedeutung der Kunden in den zwölf Monaten, die mit der Bezugswoche enden

1

Nur ein Kunde in den 12 Monaten, die mit der Bezugswoche enden

STAPRO = 1, 2

Selbstständige

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

2-9 Kunden in den 12 Monaten, die mit der Bezugswoche enden, jedoch ein Hauptkunde

 

 

 

 

 

 

 

 

3

2-9 Kunden in den 12 Monaten, die mit der Bezugswoche enden, jedoch kein Hauptkunde

 

 

 

 

 

 

 

 

4

10 oder mehr Kunden in den 12 Monaten, die mit der Bezugswoche enden, jedoch ein Hauptkunde

 

 

 

 

 

 

 

 

5

10 oder mehr Kunden in den 12 Monaten, die mit der Bezugswoche enden, jedoch kein Hauptkunde

 

 

 

 

 

 

 

 

6

Kein Kunde in den 12 Monaten, die mit der Bezugswoche enden

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Wirtschaftlich abhängige Selbstständigkeit

VARITIME

Entscheidung über Beginn und Ende der Arbeitszeit

1

Arbeitende Person kann dies vollständig selbst bestimmen

EMPSTAT = 1

Erwerbstätige Personen

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Arbeitende Person kann im Rahmen einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung entscheiden

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Arbeitgeber, Organisation oder Kunde(n) entscheiden

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Jemand anders entscheidet

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Leitungsfunktionen

SUPVISOR

Leitungsfunktionen in der Haupttätigkeit

1

Ja

STAPRO = 3

Arbeitnehmer

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Betriebsgröße

SIZEFIRM

Größe der örtlichen Einheit — Haupttätigkeit

01-09

Genaue Anzahl der Personen, wenn zwischen 1 und 9

EMPSTAT = 1

Erwerbstätige Personen

Nein

Erhoben

 

 

 

 

10

10 bis 19 Personen

 

 

 

 

 

 

 

 

11

20 bis 49 Personen

 

 

 

 

 

 

 

 

12

50 bis 249 Personen

 

 

 

 

 

 

 

 

13

250 Personen oder mehr

 

 

 

 

 

 

 

 

14

Weiß nicht, aber weniger als 10 Personen

 

 

 

 

 

 

 

 

15

Weiß nicht, aber mehr als 10 Personen

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

99

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Suche nach einer anderen Erwerbstätigkeit

LOOKOJ

Schaut sich nach einer anderen Tätigkeit um

1

Schaut sich nicht nach einer anderen Tätigkeit um

EMPSTAT = 1

Erwerbstätige Personen

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Schaut sich nach einer anderen Tätigkeit um

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Suche nach einer anderen Erwerbstätigkeit

HWWISH

Gewünschte Gesamtwochenarbeitszeit

00-98

Gewünschte Gesamtwochenarbeitszeit in Stunden

EMPSTAT = 1

Erwerbstätige Personen

Nein

Erhoben

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

99

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Arbeitssuche

SEEKDUR

Dauer der Arbeitssuche

1

Weniger als ein Monat

SEEKWORK = 1, 2, 4

Personen, die Arbeit suchen oder bereits eine Arbeit gefunden haben, die zwischen der Bezugswoche und dem Befragungszeitpunkt aufgenommen wurde oder binnen höchstens 3 Monaten nach Ablauf der Bezugswoche aufgenommen wird

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

1 bis 2 Monate

 

 

 

 

 

 

 

 

3

3 bis 5 Monate

 

 

 

 

 

 

 

 

4

6 bis 11 Monate

 

 

 

 

 

 

 

 

5

12 bis 17 Monate

 

 

 

 

 

 

 

 

6

18 bis 23 Monate

 

 

 

 

 

 

 

 

7

24 bis 47 Monate

 

 

 

 

 

 

 

 

8

4 Jahre und länger

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Betreuungsbedarf

NEEDCARE

Hauptgrund dafür, dass die Betreuung von Kindern oder hilfsbedürftigen Angehörigen die Erwerbsbeteiligung einschränkt

1

Keine geeigneten Pflegedienste verfügbar

SEEKREAS = 4 OR WANTREAS = 3 OR FTPTREAS = 3 OR AVAIREAS = 3

Personen, die aufgrund von Betreuungspflichten keine Arbeit suchen oder nicht arbeiten wollen oder in Teilzeit arbeiten oder nicht verfügbar sind, um eine Arbeit anzutreten

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Geeignete Pflegedienste nicht erschwinglich

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Will Pflege selbst leisten

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Andere Faktoren waren ausschlaggebend

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Zweite oder mehrfache Erwerbstätigkeit(en)

STAPRO2J

Beschäftigungsstatus in der zweiten Tätigkeit

1

Selbstständig mit Arbeitnehmern

NUMJOB = 2, 3

Erwerbstätige Personen mit mehr als einer Tätigkeit

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Selbstständig ohne Arbeitnehmer

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Arbeitnehmer

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Mithelfender Familienangehöriger (unbezahlt)

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Zweite oder mehrfache Erwerbstätigkeit(en)

NACE2J2D

Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit — zweite Tätigkeit

01-99

NACE-Code (zweistellige Ebene)

NUMJOB = 2, 3

Erwerbstätige Personen mit mehr als einer Tätigkeit

Nein

Erhoben

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

00

Entfällt

 

 

 

 

03. Erwerbsbeteiligung

Haupterwerbsstatus (nach eigenen Angaben)

MAINSTAT

Haupterwerbsstatus (nach eigenen Angaben)

1

Erwerbstätig

15 <= AGE <= 89

Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 89 Jahren

Ja

Erhoben

 

 

 

 

2

Erwerbslos

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Im Ruhestand

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Arbeitsunfähig aufgrund lang andauernder Gesundheitsprobleme

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Studierender, Schüler

 

 

 

 

 

 

 

 

6

Erfüllung häuslicher Verpflichtungen

 

 

 

 

 

 

 

 

7

Pflichtwehrdienst oder -zivildienst

 

 

 

 

 

 

 

 

8

Sonstiger

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

04. Bildungsstand und -hintergrund

Bildungsabschluss

HATLEVEL

Bildungsabschluss (höchste erfolgreich abgeschlossene Bildungsstufe)

000

Keine formale Bildung oder unter ISCED-Stufe 1

15 <= AGE <= 89

Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 89 Jahren

Ja

Erhoben

 

 

 

 

100

ISCED-Stufe 1 — Primarbereich

 

 

 

 

 

 

 

 

200

ISCED-Stufe 2 — Sekundarbereich I

 

 

 

 

 

 

 

 

342

ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — allgemeinbildend — Teilabschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich

 

 

 

 

 

 

 

 

343

ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — allgemeinbildend — Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich

 

 

 

 

 

 

 

 

344

ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — allgemeinbildend — Abschluss der Bildungsstufe, mit unmittelbarem Zugang zum Tertiärbereich

 

 

 

 

 

 

 

 

349

ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — allgemeinbildend — ohne Möglichkeit der Bestimmung des Zugangs zum Tertiärbereich

 

 

 

 

 

 

 

 

352

ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — berufsbildend — Teilabschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich

 

 

 

 

 

 

 

 

353

ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — berufsbildend — Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich

 

 

 

 

 

 

 

 

354

ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — berufsbildend — Abschluss der Bildungsstufe, mit unmittelbarem Zugang zum Tertiärbereich

 

 

 

 

 

 

 

 

359

ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — berufsbildend — ohne Möglichkeit der Bestimmung des Zugangs zum Tertiärbereich

 

 

 

 

 

 

 

 

392

ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — Ausrichtung unbekannt — Teilabschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich

 

 

 

 

 

 

 

 

393

ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — Ausrichtung unbekannt — Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich

 

 

 

 

 

 

 

 

394

ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — Ausrichtung unbekannt — Abschluss der Bildungsstufe, mit unmittelbarem Zugang zum Tertiärbereich

 

 

 

 

 

 

 

 

399

ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — Ausrichtung unbekannt — ohne Möglichkeit der Bestimmung des Zugangs zum Tertiärbereich

 

 

 

 

 

 

 

 

440

ISCED-Stufe 4 — Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich — allgemeinbildend

 

 

 

 

 

 

 

 

450

ISCED-Stufe 4 — Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich — berufsbildend

 

 

 

 

 

 

 

 

490

ISCED-Stufe 4 — Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich — Ausrichtung unbekannt

 

 

 

 

 

 

 

 

540

ISCED-Stufe 5 — Kurzes tertiäres Bildungsprogramm — allgemeinbildend

 

 

 

 

 

 

 

 

550

ISCED-Stufe 5 — Kurzes tertiäres Bildungsprogramm — berufsbildend

 

 

 

 

 

 

 

 

590

ISCED-Stufe 5 — Kurzes tertiäres Bildungsprogramm — Ausrichtung unbekannt

 

 

 

 

 

 

 

 

600

ISCED-Stufe 6 — Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm

 

 

 

 

 

 

 

 

700

ISCED-Stufe 7 — Master- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm

 

 

 

 

 

 

 

 

800

ISCED-Stufe 8 — Promotion bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

999

Entfällt

 

 

 

 

04. Bildungsstand und -hintergrund

Bildungsstand — Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung

HATFIELD

Fachrichtung des höchsten erreichten Bildungsabschlusses

001

Grundlegende Bildungsprogramme und Qualifikationen

HATLEVEL = 342-800

Personen mit Bildungsabschluss entsprechend ISCED-Stufe 3 oder höher

Nein

Erhoben

 

 

 

 

002

Lesen, Schreiben und Rechnen

 

 

 

 

 

 

 

 

003

Fähigkeiten und Persönlichkeitsentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

009

Allgemeine Bildungsprogramme und Qualifikationen — nicht näher definiert

 

 

 

 

 

 

 

 

011

Erziehungswissenschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

018

Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Erziehungswissenschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

021

Kunst

 

 

 

 

 

 

 

 

022

Geisteswissenschaften (ohne Sprachen)

 

 

 

 

 

 

 

 

023

Fremdsprachen

 

 

 

 

 

 

 

 

028

Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Kunst und Geisteswissenschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

029

Kunst und Geisteswissenschaften — nicht näher definiert

 

 

 

 

 

 

 

 

031

Sozial- und Verhaltenswissenschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

032

Journalistik und Informationswissenschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

038

Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Sozialwissenschaften, Journalistik und Informationswissenschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

039

Sozialwissenschaften, Journalistik und Informationswissenschaft — nicht näher definiert

 

 

 

 

 

 

 

 

041

Wirtschaft und Verwaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

042

Rechtswissenschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

048

Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Wirtschaft, Verwaltung und Rechtswissenschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

049

Wirtschaft, Verwaltung und Rechtswissenschaft — nicht näher definiert

 

 

 

 

 

 

 

 

051

Biologische und verwandte Wissenschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

052

Umwelt

 

 

 

 

 

 

 

 

053

Physikwissenschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

054

Mathematik und Statistik

 

 

 

 

 

 

 

 

058

Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik

 

 

 

 

 

 

 

 

059

Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik — nicht näher definiert

 

 

 

 

 

 

 

 

061

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)

 

 

 

 

 

 

 

 

068

Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)

 

 

 

 

 

 

 

 

071

Ingenieurwesen und Ingenieurberufe

 

 

 

 

 

 

 

 

072

Fertigung und Verarbeitung

 

 

 

 

 

 

 

 

073

Architektur und Bauwesen

 

 

 

 

 

 

 

 

078

Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Ingenieurwesen, Fertigung und Bauwesen

 

 

 

 

 

 

 

 

079

Ingenieurwesen, Fertigung und Bauwesen — nicht näher definiert

 

 

 

 

 

 

 

 

081

Agrarwissenschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

082

Forstwissenschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

083

Fischereiwirtschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

084

Veterinärwissenschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

088

Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen in Bezug auf Agrarwissenschaft, Forstwissenschaft, Fischereiwirtschaft und Veterinärwissenschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

089

Agrarwissenschaft, Forstwissenschaft, Fischereiwirtschaft und

 

 

 

 

 

 

 

 

091

Veterinärwissenschaft — nicht näher definiert

 

 

 

 

 

 

 

 

092

Gesundheit

 

 

 

 

 

 

 

 

098

Soziale Dienste

 

 

 

 

 

 

 

 

099

Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Gesundheit und sozialen Diensten

 

 

 

 

 

 

 

 

101

Gesundheit und soziale Dienste — nicht näher definiert

 

 

 

 

 

 

 

 

102

Dienstleistungen für den persönlichen Bedarf

 

 

 

 

 

 

 

 

103

Dienstleistungen im Bereich Hygiene und Arbeitsschutz

 

 

 

 

 

 

 

 

104

Dienstleistungen im Bereich Sicherheit

 

 

 

 

 

 

 

 

108

Dienstleistungen im Bereich Verkehr

 

 

 

 

 

 

 

 

109

Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Dienstleistungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Dienstleistungen — nicht näher definiert

 

 

 

 

 

 

 

 

999

Keine Angabe

 

 

 

 

04. Bildungsstand und -hintergrund

Bildungsstand — Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung

HATYEAR

Jahr, in dem der höchste Bildungsabschluss erreicht wurde

JJJJ

Jahr, in dem der höchste Bildungsabschluss erreicht wurde (vierstellig)

HATLEVEL = 100-800

Personen mit einem Bildungsstand, der mindestens dem Primarbereich entspricht

Nein

Erhoben

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9999

Entfällt

 

 

 

 

04. Bildungsstand und -hintergrund

Bildungsstand — Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung

HATWORK

Berufserfahrung an einem Arbeitsplatz unter HATLEVEL

1

Berufserfahrung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen, darunter mindestens ein bezahlter, Dauer zwischen 1 und 6 Monaten

HATLEVEL = 342-800 AND 20 <= AGE <= 34

Personen im Alter von 20 bis 34 Jahren mit Bildungsabschluss entsprechend ISCED-Stufe 3 oder höher

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Berufserfahrung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen, alle unbezahlt, Dauer zwischen 1 und 6 Monaten

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Berufserfahrung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen, darunter mindestens ein bezahlter, Dauer mindestens 7 Monate

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Berufserfahrung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen, alle unbezahlt, Dauer mindestens 7 Monate

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Keine Berufserfahrung oder weniger als 1 Monat

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung

Beginn des Beschäftigungsverhältnisses

YSTARTWK

Jahr der Aufnahme der Tätigkeit für den derzeitigen Arbeitgeber oder als Selbstständiger in der derzeitigen Haupttätigkeit

JJJJ

Betreffendes Jahr (vierstellig)

EMPSTAT = 1

Erwerbstätige Personen

Nein

Erhoben

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9999

Entfällt

 

 

 

 

05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung

Beginn des Beschäftigungsverhältnisses

MSTARTWK

Monat der Aufnahme der Tätigkeit für den derzeitigen Arbeitgeber oder als Selbstständiger in der derzeitigen Haupttätigkeit

01-12

Betreffender Monat (zweistellig)

YSTARTWK ≠ 9999, Blank AND (REFYEAR — YSTARTWK) <= 2

Erwerbstätige Personen, die ihre derzeitige Haupttätigkeit im laufenden Jahr oder in den 2 vorangegangenen Jahren aufgenommen haben

Nein

Erhoben

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

99

Entfällt

 

 

 

 

05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung

Wie wurde die Arbeit gefunden?

WAYJFOUN

Öffentliche Arbeitsverwaltung half bei der Suche nach der derzeitigen Haupttätigkeit

1

Ja

(EMPSTAT = 1) AND ((YSTARTWK = REFYEAR) OR (YSTARTWK = REFYEAR — 1 AND 01 <= MSTARTWK <= 12 AND MSTARTWK > REFMONTH))

Erwerbstätige Personen, die ihre derzeitige Haupttätigkeit in den vergangenen 12 Monaten aufgenommen haben

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung

Wie wurde die Arbeit gefunden?

FINDMETH

Wirksamste Methode bei der Suche nach der derzeitigen Haupttätigkeit (erwerbstätige Personen)

01

Stellenanzeigen

STAPRO = 3 AND (YSTARTWK ≠ 9999, Blank) AND (REFYEAR — YSTARTWK <= 7)

Arbeitnehmer, die ihre derzeitige Haupttätigkeit im laufenden Jahr oder in den 7 vorangegangenen Jahren aufgenommen haben

Nein

Erhoben

 

 

 

 

02

Freunde, Verwandte oder Bekannte

 

 

 

 

 

 

 

 

03

Öffentliche Arbeitsverwaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

04

Private Arbeitsvermittlung

 

 

 

 

 

 

 

 

05

Einrichtung der allgemeinen oder beruflichen Bildung, Praktikum oder Berufserfahrung

 

 

 

 

 

 

 

 

06

Direkte Kontaktaufnahme mit Arbeitgeber

 

 

 

 

 

 

 

 

07

Direkte Kontaktaufnahme des Arbeitgebers mit der Person

 

 

 

 

 

 

 

 

08

Teilnahme an einem öffentlichen Auswahlverfahren

 

 

 

 

 

 

 

 

09

Sonstige Methode

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

99

Entfällt

 

 

 

 

05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung

Kontinuität und Unterbrechungen der Berufslaufbahn

EXISTPR

Frühere Erwerbstätigkeit

1

War noch nie erwerbstätig

EMPSTAT = 2

Nicht erwerbstätige Personen

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

War bereits erwerbstätig, allerdings auf Gelegenheitsarbeiten beschränkt

 

 

 

 

 

 

 

 

3

War bereits erwerbstätig, nicht auf Gelegenheitsarbeiten beschränkt

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung

Kontinuität und Unterbrechungen der Berufslaufbahn

YEARPR

Jahr, in dem die Person die letzte Tätigkeit beendet hat

JJJJ

Betreffendes Jahr (vierstellig)

EXISTPR = 2, 3

Nicht erwerbstätige Personen, die zuvor erwerbstätig waren

Nein

Erhoben

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9999

Entfällt

 

 

 

 

05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung

Kontinuität und Unterbrechungen der Berufslaufbahn

MONTHPR

Monat, in dem die Person die letzte Tätigkeit beendet hat

01-12

Betreffender Monat (zweistellig)

YEARPR ≠ 9999, Blank AND REFYEAR — YEARPR <= 2

Personen, die ihre letzte Tätigkeit im laufenden Jahr oder in den vorangegangenen 2 Jahren beendet haben

Nein

Erhoben

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

99

Entfällt

 

 

 

 

05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung

Kontinuität und Unterbrechungen der Berufslaufbahn

LEAVREAS

Hauptgrund für Beendigung der letzten Tätigkeit

01

Entlassung oder Geschäftsbetrieb aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt

(EXISTPR = 2, 3) AND (YEARPR ≠ 9999, Blank) AND (REFYEAR — YEARPR <= 7)

Nicht erwerbstätige Personen, die zuvor erwerbstätig waren und ihre letzte Tätigkeit im laufenden Jahr oder in den vorangegangenen 7 Jahren beendet haben

Nein

Erhoben

 

 

 

 

02

Ende einer befristeten Tätigkeit

 

 

 

 

 

 

 

 

03

Betreuungspflichten

 

 

 

 

 

 

 

 

04

Sonstige familiäre Gründe

 

 

 

 

 

 

 

 

05

Allgemeine oder berufliche Bildung

 

 

 

 

 

 

 

 

06

Krankheit und Behinderung

 

 

 

 

 

 

 

 

07

Ruhestand

 

 

 

 

 

 

 

 

08

Sonstige persönliche Gründe

 

 

 

 

 

 

 

 

09

Sonstige Gründe

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

99

Entfällt

 

 

 

 

05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und Berufserfahrung

Grundmerkmale des letzten Beschäftigungsverhältnisses

STAPROPR

Beschäftigungsstatus in der letzten Tätigkeit

1

Selbstständig mit Arbeitnehmern

(EXISTPR = 2, 3) AND (YEARPR ≠ 9999, Blank) AND (REFYEAR — YEARPR <= 7)

Nicht erwerbstätige Personen, die zuvor erwerbstätig waren und ihre letzte Tätigkeit im laufenden Jahr oder in den vorangegangenen 7 Jahren beendet haben

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Selbstständig ohne Arbeitnehmer

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Arbeitnehmer

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Mithelfender Familienangehöriger (unbezahlt)

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und Berufserfahrung

Grundmerkmale des letzten Beschäftigungsverhältnisses

NACEPR2D

Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit, in der zuletzt gearbeitet wurde

01-99

NACE-Code (zweistellige Ebene)

(EXISTPR = 2, 3) AND (YEARPR ≠ 9999, Blank) AND (REFYEAR — YEARPR <= 7)

Nicht erwerbstätige Personen, die zuvor erwerbstätig waren und ihre letzte Tätigkeit im laufenden Jahr oder in den vorangegangenen 7 Jahren beendet haben

Nein

Erhoben

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

00

Entfällt

 

 

 

 

05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und Berufserfahrung

Grundmerkmale des letzten Beschäftigungsverhältnisses

ISCOPR3D

In der letzten Tätigkeit ausgeübter Beruf

000-990

ISCO-Code (dreistellige Ebene)

(EXISTPR = 2, 3) AND (YEARPR ≠ 9999, Blank) AND (REFYEAR — YEARPR <= 7)

Nicht erwerbstätige Personen, die zuvor erwerbstätig waren und ihre letzte Tätigkeit im laufenden Jahr oder in den vorangegangenen 7 Jahren beendet haben

Nein

Erhoben

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

999

Entfällt

 

 

 

 

06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung

Arbeitszeiten

CONTRHRS

Vertragliche Arbeitszeiten in der Haupttätigkeit

010, 015, 020.. 945, 950

Anzahl der Wochenarbeitsstunden laut Vertrag oder Vereinbarung (x10)

STAPRO = 3

Arbeitnehmer

Nein

Erhoben

 

 

 

 

960

Hat einen Vertrag oder eine Vereinbarung ohne Stundenangabe

 

 

 

 

 

 

 

 

970

Hat keinen Vertrag/keine Vereinbarung

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

999

Entfällt

 

 

 

 

06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung

Arbeitszeiten

HWUSUAL

Anzahl der in der Haupttätigkeit normalerweise geleisteten Wochenarbeitsstunden

010, 015, 020.. 945, 950

Anzahl der in der Haupttätigkeit normalerweise geleisteten Arbeitsstunden (x10)

EMPSTAT = 1

Erwerbstätige Personen

Ja

Erhoben

 

 

 

 

970

Arbeitsstunden von Woche zu Woche unterschiedlich

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

999

Entfällt

 

 

 

 

06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung

Arbeitszeiten

ABSHOLID

Abwesenheit von der Haupttätigkeit aufgrund von Urlaub (in Tagen)

00, 05, 10.. 65, 70

Anzahl der Abwesenheitstage (x10)

EMPSTAT = 1

Erwerbstätige Personen

Nein

Erhoben

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

99

Entfällt

 

 

 

 

06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung

Arbeitszeiten

ABSILLINJ

Abwesenheit von der Haupttätigkeit aufgrund von Krankheit, Unfall oder vorübergehender Behinderung (in Tagen)

00, 05, 10.. 65, 70

Anzahl der Abwesenheitstage (x10)

EMPSTAT = 1

Erwerbstätige Personen

Nein

Erhoben

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

99

Entfällt

 

 

 

 

06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung

Arbeitszeiten

ABSOTHER

Abwesenheit von der Haupttätigkeit aus anderen Gründen (in Tagen)

00, 05, 10.. 65, 70

Anzahl der Abwesenheitstage (x10)

EMPSTAT = 1

Erwerbstätige Personen

Nein

Erhoben

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

99

Entfällt

 

 

 

 

06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung

Arbeitszeiten

EXTRAHRS

Überstunden oder zusätzlich geleistete Arbeitsstunden in der Haupttätigkeit

000

Keine Überstunden oder zusätzlich geleistete Arbeitsstunden in der Haupttätigkeit

WKSTAT = 1, 3

Personen, die in der Bezugswoche mindestens 1 Stunde am Arbeitsplatz oder als mithelfender Familienangehöriger gearbeitet haben

Nein

Erhoben

 

 

 

 

005, 010, 015, 020.. 945, 950

Anzahl der in der Haupttätigkeit geleisteten Überstunden (x10)

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

999

Entfällt

 

 

 

 

06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung

Arbeitszeiten

HWACTUAL

Anzahl der in der Haupttätigkeit tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden

000

Hat in der Bezugswoche nicht in der Haupttätigkeit gearbeitet

EMPSTAT = 1

Erwerbstätige Personen

Ja

Erhoben

 

 

 

 

010, 015, 020.. 945, 950

Anzahl der in der Haupttätigkeit tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (x10)

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

999

Entfällt

 

 

 

 

06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung

Arbeitszeiten

HWUSU2J

Anzahl der in der zweiten Tätigkeit normalerweise geleisteten Wochenarbeitsstunden

010, 015, 020.. 945, 950

Anzahl der in der zweiten Tätigkeit normalerweise geleisteten Arbeitsstunden (x10)

NUMJOB = 2, 3

Erwerbstätige Personen mit mehr als einer Tätigkeit

Nein

Erhoben

 

 

 

 

970

Arbeitsstunden von Woche zu Woche unterschiedlich

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

999

Entfällt

 

 

 

 

06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung

Arbeitszeiten

HWACTU2J

Anzahl der in der zweiten Tätigkeit tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden

000

Hat in der Bezugswoche nicht in der zweiten Tätigkeit gearbeitet

NUMJOB = 2, 3

Erwerbstätige Personen mit mehr als einer Tätigkeit

Nein

Erhoben

 

 

 

 

010, 015, 020.. 945, 950

Anzahl der in der zweiten Tätigkeit tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (x10)

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

999

Entfällt

 

 

 

 

06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung

Arbeitszeitgestaltung

SHIFTWK

Schichtarbeit in der Haupttätigkeit

1

Leistet normalerweise Schichtarbeit

STAPRO = 3

Arbeitnehmer

Nein

Erhoben

 

 

 

 

3

Leistet nie Schichtarbeit

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung

Arbeitszeitgestaltung

EVENWK

Arbeit in der Haupttätigkeit abends

1

Arbeitet häufig abends

EMPSTAT = 1

Erwerbstätige Personen

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Arbeitet manchmal abends

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Arbeitet nie abends

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung

Arbeitszeitgestaltung

NIGHTWK

Nachtarbeit in der Haupttätigkeit

1

Arbeitet häufig nachts

EMPSTAT = 1

Erwerbstätige Personen

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Arbeitet manchmal nachts

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Arbeitet nie nachts

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung

Arbeitszeitgestaltung

SATWK

Samstagsarbeit in der Haupttätigkeit

1

Arbeitet häufig samstags

EMPSTAT = 1

Erwerbstätige Personen

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Arbeitet manchmal samstags

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Arbeitet nie samstags

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung

Arbeitszeitgestaltung

SUNWK

Sonntagsarbeit in der Haupttätigkeit

1

Arbeitet häufig sonntags

EMPSTAT = 1

Erwerbstätige Personen

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Arbeitet manchmal sonntags

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Arbeitet nie sonntags

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

07. Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung

Beteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (vier Wochen)

EDUCFED4

Teilnahme an formaler Bildung und Ausbildung (Studierende oder Auszubildende) in den vergangenen vier Wochen

1

Ja (einschließlich Studierende, die Ferien haben)

15 <= AGE <= 74

Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 Jahren

Ja

Erhoben

 

 

 

 

2

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

07. Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung

Beteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (vier Wochen)

EDUCLEV4

Stufe der letzten formalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme, an der in den vergangenen vier Wochen teilgenommen wurde

10

ISCED-Stufe 1 — Primarbereich

EDUCFED4 = 1

Personen, die in den vergangenen vier Wochen an formaler Bildung und Ausbildung teilgenommen haben (Studierende oder Auszubildende)

Nein

Erhoben

 

 

 

 

20

ISCED-Stufe 2 — Sekundarbereich I

 

 

 

 

 

 

 

 

34

ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — allgemeinbildend

 

 

 

 

 

 

 

 

35

ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — berufsbildend

 

 

 

 

 

 

 

 

39

ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — Ausrichtung unbekannt

 

 

 

 

 

 

 

 

44

ISCED-Stufe 4 — Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich — allgemeinbildend

 

 

 

 

 

 

 

 

45

ISCED-Stufe 4 — Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich — berufsbildend

 

 

 

 

 

 

 

 

49

ISCED-Stufe 4 — Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich — Ausrichtung unbekannt

 

 

 

 

 

 

 

 

54

ISCED-Stufe 5 — Kurzes tertiäres Bildungsprogramm — allgemeinbildend

 

 

 

 

 

 

 

 

55

ISCED-Stufe 5 — Kurzes tertiäres Bildungsprogramm — berufsbildend

 

 

 

 

 

 

 

 

59

ISCED-Stufe 5 — Kurzes tertiäres Bildungsprogramm — Ausrichtung unbekannt

 

 

 

 

 

 

 

 

60

ISCED-Stufe 6 — Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm

 

 

 

 

 

 

 

 

70

ISCED-Stufe 7 — Master- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm

 

 

 

 

 

 

 

 

80

ISCED-Stufe 8 — Promotion bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

99

Entfällt

 

 

 

 

07. Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung

Beteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (vier Wochen)

EDUCNFE4

Teilnahme an nichtformaler Bildung und Ausbildung in den vergangenen vier Wochen

1

Teilnahme an mindestens einer berufsbezogenen nichtformalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme

15 <= AGE <= 74

Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 Jahren

Ja

Erhoben

 

 

 

 

2

Teilnahme nur an nicht berufsbezogenen/persönlichen nichtformalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Keine Teilnahme an nichtformalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

07. Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung

Beteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (12 Monate)

EDUCFED12

Teilnahme an formaler Bildung und Ausbildung (Studierende oder Auszubildende) in den vergangenen 12 Monaten

1

Ja

15 <= AGE <= 74

Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 Jahren

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

07. Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung

Beteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (12 Monate)

EDUCLEV12

Stufe der letzten formalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme, an der in den vergangenen zwölf Monaten teilgenommen wurde

10

ISCED-Stufe 1 — Primarbereich

EDUCFED12 = 1

Personen, die in den vergangenen 12 Monaten an formaler Bildung und Ausbildung teilgenommen haben (Studierende oder Auszubildende)

Nein

Erhoben

 

 

 

 

20

ISCED-Stufe 2 — Sekundarbereich I

 

 

 

 

 

 

 

 

34

ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — allgemeinbildend

 

 

 

 

 

 

 

 

35

ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — berufsbildend

 

 

 

 

 

 

 

 

39

ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — Ausrichtung unbekannt

 

 

 

 

 

 

 

 

44

ISCED-Stufe 4 — Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich — allgemeinbildend

 

 

 

 

 

 

 

 

45

ISCED-Stufe 4 — Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich — berufsbildend

 

 

 

 

 

 

 

 

49

ISCED-Stufe 4 — Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich — Ausrichtung unbekannt

 

 

 

 

 

 

 

 

54

ISCED-Stufe 5 — Kurzes tertiäres Bildungsprogramm — allgemeinbildend

 

 

 

 

 

 

 

 

55

ISCED-Stufe 5 — Kurzes tertiäres Bildungsprogramm — berufsbildend

 

 

 

 

 

 

 

 

59

ISCED-Stufe 5 — Kurzes tertiäres Bildungsprogramm — Ausrichtung unbekannt

 

 

 

 

 

 

 

 

60

ISCED-Stufe 6 — Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm

 

 

 

 

 

 

 

 

70

ISCED-Stufe 7 — Master- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm

 

 

 

 

 

 

 

 

80

ISCED-Stufe 8 — Promotion bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

99

Entfällt

 

 

 

 

07. Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung

Beteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (12 Monate)

EDUCNFE12

Teilnahme an nichtformaler Bildung und Ausbildung in den vergangenen 12 Monaten

1

Teilnahme an mindestens einer berufsbezogenen nichtformalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme

15 <= AGE <= 74

Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 Jahren

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Teilnahme nur an nicht berufsbezogenen/persönlichen nichtformalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Keine Teilnahme an nichtformalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

08. Gesundheit: Gesundheitszustand und Behinderung, Zugang zu sowie Verfügbarkeit und Inanspruchnahme von Gesundheitsversorgung und Gesundheitsfaktoren

Behinderung und andere Aspekte des europäischen Mindestmoduls zur Gesundheit

GENHEALTH

Selbstwahrnehmung des allgemeinen Gesundheitszustands

1

Sehr gut

15 <= AGE <= 89

Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 89 Jahren

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Gut

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Mittelmäßig (weder gut noch schlecht)

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Schlecht

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Sehr schlecht

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

08. Gesundheit: Gesundheitszustand und Behinderung, Zugang zu sowie Verfügbarkeit und Inanspruchnahme von Gesundheitsversorgung und Gesundheitsfaktoren

Aspekte des europäischen Mindestmoduls zur Gesundheit

GALI

Gesundheitsbedingte Einschränkungen bei Aktivitäten

1

Stark eingeschränkt

15 <= AGE <= 89

Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 89 Jahren

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Mäßig eingeschränkt

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Nicht eingeschränkt

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

09. Einkommen, Verbrauch und Vermögensaspekte einschließlich Schulden

Einkommen aus Arbeit

INCGROSS

Monatliches Bruttoeinkommen aus der Haupttätigkeit

00000000–99999998

Monatliches Bruttoeinkommen aus der Haupttätigkeit (achtstellig), einschließlich des proportionalen Anteils von Zahlungen, die häufiger als einmal monatlich erfolgen (in nationaler Währung)

STAPRO = 3

Arbeitnehmer

Ja

Erhoben

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

99999999

Entfällt

 

 

 

 

09. Einkommen, Verbrauch und Vermögensaspekte einschließlich Schulden

Einkommen aus Arbeit

INCGROSS_F

Kennzeichnung des monatlichen Bruttoeinkommens aus der Haupttätigkeit

11

Bruttoeinkommen erhoben und keine Imputation bei Item-Non-Response/Inkohärenz

STAPRO = 3

Arbeitnehmer

Ja

Technisch

 

 

 

 

12

Bruttoeinkommen erhoben und Imputation bei Item-Non-Response/Inkohärenz mittels Arbeitskräfteerhebung (AKE)

 

 

 

 

 

 

 

 

13

Bruttoeinkommen erhoben und Imputation bei Item-Non-Response/Inkohärenz mittels einer administrativen Datenquelle

 

 

 

 

 

 

 

 

14

Bruttoeinkommen erhoben und Imputation bei Item-Non-Response/Inkohärenz mittels anderer Datenquelle(n)

 

 

 

 

 

 

 

 

21

Umrechnung von Netto- in Bruttobeträge und keine Imputation (Nettobetrag bekannt und keine Imputation bei Item-Non-Response/Inkohärenz)

 

 

 

 

 

 

 

 

22

Imputation des Nettoeinkommens mittels AKE wegen Item-Non-Response/Inkohärenz und Netto-Brutto-Umrechnung (Nettobetrag nicht bekannt und Imputation des Nettowerts)

 

 

 

 

 

 

 

 

23

Imputation des Nettoeinkommens mittels einer administrativen Datenquelle wegen Item-Non-Response/Inkohärenz und Netto-Brutto-Umrechnung (Nettobetrag nicht bekannt und Imputation des Nettowerts)

 

 

 

 

 

 

 

 

24

Imputation des Nettoeinkommens mittels anderer Datenquelle(n) wegen Item-Non-Response/Inkohärenz und Netto-Brutto-Umrechnung (Nettobetrag nicht bekannt und Imputation des Nettowerts)

 

 

 

 

 

 

 

 

25

Imputation des Bruttoeinkommens wegen Item-Non-Response/Inkohärenz (Nettobetrag nicht bekannt und direkte Imputation des Bruttowerts; keine Netto-Brutto-Umrechnung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

99

Entfällt

 

 

 

 

09. Einkommen, Verbrauch und Vermögensaspekte einschließlich Schulden

Einkommen aus Arbeitslosengeld

REGISTER

Registrierung bei einer öffentlichen Arbeitsverwaltung

1

Ist bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung gemeldet und bezieht eine Leistung oder Unterstützung

15 <= AGE <= 74

Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 Jahren

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Ist bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung gemeldet, bezieht aber keine Leistung oder Unterstützung

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Ist nicht bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung gemeldet, bezieht jedoch eine Leistung oder Unterstützung

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Ist nicht bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung gemeldet und bezieht keine Leistung oder Unterstützung

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03b. Erwerbsbeteiligung

Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen

HATCNTR

Land, in dem der höchste Bildungsabschluss erreicht wurde

Nicht leer

Land, in dem der höchste Bildungsabschluss erreicht wurde (SCL GEO Alpha-2-Code)

15 <= AGE <= 74

Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 Jahren

Nein

Erhoben

 

 

 

 

FOR

Ausland — aber in welchem Land genau der höchste Bildungsabschluss erreicht wurde, ist nicht bekannt

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

998

Keine formale Bildung oder unter ISCED-Stufe 1

 

 

 

 

 

 

 

 

999

Entfällt

 

 

 

 

03b. Erwerbsbeteiligung

Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen

ESTQUAL

Anerkennung im Ausland erworbener Befähigungsnachweise

01

Hat sich beworben, Befähigungsnachweis wird teilweise oder ganz anerkannt

HATCNTR ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74

Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren, die ihren höchsten Befähigungsnachweis im Ausland oder in einem unbekannten Land erworben haben

Nein

Erhoben

 

 

 

 

02

Hat sich beworben, doch Befähigungsnachweis wurde nicht anerkannt

 

 

 

 

 

 

 

 

03

Hat sich beworben, Verfahren läuft/Ausgang ist nicht sicher

 

 

 

 

 

 

 

 

04

Hat sich nicht beworben, weil es keinen Bedarf gibt

 

 

 

 

 

 

 

 

05

Hat sich nicht beworben, weil Möglichkeiten oder Verfahren unbekannt sind

 

 

 

 

 

 

 

 

06

Hat sich nicht beworben, weil die Kosten hoch oder die Verfahren komplex sind

 

 

 

 

 

 

 

 

07

Hat sich nicht beworben, weil eine Bewerbung nicht möglich ist

 

 

 

 

 

 

 

 

08

Nein (aus anderen Gründen)

 

 

 

 

 

 

 

 

09

Keine formale Bildung oder unter ISCED-Stufe 1

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

99

Entfällt

 

 

 

 

03b. Erwerbsbeteiligung

Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen

HATPAR

Bildungsabschluss der Eltern der Auskunftsperson

1

Niedrig (ISCED 0-2)

15 <= AGE <= 74

Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 Jahren

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Mittel (ISCED 3-4)

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Hoch (ISCED 5-8)

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03b. Erwerbsbeteiligung

Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen

JOBSATISF

Arbeitszufriedenheit

1

In hohem Maß zufrieden

EMPSTAT = 1 AND 15 <= AGE <= 74

Erwerbstätige Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

In gewissem Maß zufrieden

 

 

 

 

 

 

 

 

3

In geringem Maß zufrieden

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Überhaupt nicht zufrieden

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03b. Erwerbsbeteiligung

Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen

SKILLEQ

Vergleich der Fähigkeiten — neue gegenüber alter Haupttätigkeit

1

Nun höher

EMPSTAT = 1 AND COUNTRYB ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74

Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland, erwerbstätig und im Alter von 15 bis 74 Jahren

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Nun geringer

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Gleich

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Hat vor der Migration nicht gearbeitet

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03b. Erwerbsbeteiligung

Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen

DISCRIMI

Gefühl der Diskriminierung am Arbeitsplatz in der derzeitigen Tätigkeit

1

Nein

EMPSTAT = 1 und 15 <= AGE <= 74

Erwerbstätige Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Ja, hauptsächlich Diskriminierung aufgrund des Alters

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Ja, hauptsächlich Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Ja, hauptsächlich Diskriminierung aufgrund ausländischer Herkunft

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Ja, hauptsächlich Diskriminierung aufgrund einer Behinderung

 

 

 

 

 

 

 

 

6

Ja, hauptsächlich aus anderen Gründen

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03b. Erwerbsbeteiligung

Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen

JOBOBSTA

Haupthindernis, eine passende Tätigkeit zu finden

1

Mangelnde Kenntnisse der Sprache(n) des Gastlandes

COUNTRYB ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74

Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland im Alter von 15 bis 74 Jahren

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Mangelnde Anerkennung im Ausland erworbener Befähigungsnachweise

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Beschränkte Arbeitserlaubnis aufgrund der Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltserlaubnis

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Diskriminierung aufgrund ausländischer Herkunft

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Keine geeignete Tätigkeit verfügbar

 

 

 

 

 

 

 

 

6

Sonstiges Hindernis

 

 

 

 

 

 

 

 

7

Keine Hindernisse

 

 

 

 

 

 

 

 

8

Hat nie Arbeit gesucht/nie gearbeitet

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03b. Erwerbsbeteiligung

Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen

DURFIJOB

Für das Finden der ersten bezahlten Tätigkeit im Gastland erforderliche Zeit

01

Weniger als 3 Monate

COUNTRYB ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74

Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland im Alter von 15 bis 74 Jahren

Nein

Erhoben

 

 

 

 

02

Zwischen 3 und weniger als 6 Monaten

 

 

 

 

 

 

 

 

03

Zwischen 6 und weniger als 12 Monaten

 

 

 

 

 

 

 

 

04

Zwischen 12 Monaten und weniger als 2 Jahren

 

 

 

 

 

 

 

 

05

Zwischen 2 und weniger als 3 Jahren

 

 

 

 

 

 

 

 

06

Zwischen 3 und weniger als 4 Jahren

 

 

 

 

 

 

 

 

07

4 Jahre und länger

 

 

 

 

 

 

 

 

08

Hat keine Tätigkeit gefunden

 

 

 

 

 

 

 

 

09

Hat nicht nach einer Tätigkeit gesucht

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

99

Entfällt

 

 

 

 

03b. Erwerbsbeteiligung

Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen

PRKNLANG

Kenntnisse der wichtigsten Sprache der Gastlandes vor der Migration

1

Muttersprache

COUNTRYB ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74

Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland im Alter von 15 bis 74 Jahren

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Fortgeschritten (kompetente Sprachverwendung)

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Mäßig fortgeschritten (selbstständige Sprachverwendung)

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Anfänger (elementare Sprachverwendung)

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Kaum oder überhaupt keine Sprachkenntnisse

 

 

 

 

 

 

 

 

6

War zum Zeitpunkt der Migration zu jung, um eine Sprache zu sprechen

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03b. Erwerbsbeteiligung

Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen

LANGHOST

Derzeitige Kenntnisse der wichtigsten Sprache der Gastlandes

1

Muttersprache

COUNTRYB ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74

Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland im Alter von 15 bis 74 Jahren

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Fortgeschritten (kompetente Sprachverwendung)

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Mäßig fortgeschritten (selbstständige Sprachverwendung)

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Anfänger (elementare Sprachverwendung)

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Kaum oder überhaupt keine Sprachkenntnisse

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 

03b. Erwerbsbeteiligung

Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen

LANGCOUR

Beteiligung an Kursen zum Erwerb der wichtigsten Sprache des Gastlandes

1

Ja, allgemeiner Sprachkurs

COUNTRYB ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74

Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland im Alter von 15 bis 74 Jahren

Nein

Erhoben

 

 

 

 

2

Ja, arbeitsspezifischer Sprachkurs

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Nein, da Sprachkurse nicht verfügbar oder nicht erschwinglich waren

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Nein, da Sprachkenntnisse ausreichend waren

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Nein (aus anderen Gründen)

 

 

 

 

 

 

 

 

Leer

Keine Angabe

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Entfällt

 

 

 

 


ANHANG II

Ablaufdiagramme zur Reihenfolge der Fragen zu Erwerbstätigkeit und Erwerbslosigkeit im Fragebogen

1.   

Der nationale Fragebogen ist den folgenden Ablaufdiagrammen entsprechend zu gestalten, um eine ausreichende Vergleichbarkeit der verschiedenen Länder zu gewährleisten. Die Ablaufdiagramme decken lediglich das Erwerbsstatus-Modul des Fragebogens ab, das sich auf die Fragen zum Erwerbsstatus gemäß der Begriffsbestimmung der ILO (International Labour Organization — Internationale Arbeitsorganisation) bezieht (Erwerbstätige, Erwerbslose und Nichterwerbspersonen).

2.   

Das Erwerbsstatus-Modul muss am Anfang des nationalen Fragebogens stehen, nach den Fragen zu den demografischen Merkmalen.

3.   

Informationen zum Haupterwerbsstatus (nach Angaben der befragten Person) sind nach dem Erwerbsstatus-Modul zu erheben. Der Haupterwerbsstatus ist durch Befragung zu erheben und weder von anderen Variablen abzuleiten noch anhand von Registern zu imputieren.

4.   

Ein Ablaufdiagramm dient der grafischen Darstellung der Informationsflüsse anhand der Fragen im Fragebogen. Es soll der Bestimmung der abzudeckenden Informationen und Konzepte dienen, stellt aber keine Einschränkung hinsichtlich Anzahl, Übersetzung und Formulierung der Fragen dar. Die Anmerkungen zu einem Ablaufdiagramm sind fester Bestandteil des Diagramms.

5.   

Die Ablaufdiagramme werden mindestens fünf Jahre ab Inkrafttreten dieser Verordnung nicht geändert.

6.   

Die Ablaufdiagramme enthalten verschiedene Elemente, die wie folgt definiert werden:

Ein Block stellt einen einzigen Satz von Informationen dar, der im Fragebogen durch eine oder mehrere Fragen zu erfragen ist. Er enthält die Konzepte, zu denen Informationen erfasst werden sollen. Die von einem Block umfassten Konzepte können in jeder beliebigen, von dem jeweiligen Land festgelegten Reihenfolge erfragt werden. Er wird als rechteckiger Kasten dargestellt:

Image 1

Ein Teilmodul umfasst mehrere Blöcke zu demselben Gegenstand. Es wird als ein rechteckiger Kasten dargestellt, bei dem die kurzen Seiten abgerundet sind.

Image 2

Eine Ablauflinie stellt die in einem Block tatsächlich erhobene Information dar, sowie den sich daraus ergebenden Informationsfluss hin zu anderen Blöcken. Sie wird als ein Pfeil mit einem Kasten dargestellt:

Image 3

Ein Filter stellt einen Satz von Informationen dar, die auf externen Daten beruhen. Seine Ablauflinien beruhen also auf externen Informationen. Er wird als Raute mit Ablauflinien dargestellt:

Image 4

Eine zwischenzeitliche Klassifizierung stellt das Zwischenergebnis des Ablaufs gemäß der ILO-Definition dar. Sie wird als ein Oval mit schwarzem Text auf hellem Hintergrund dargestellt.

Image 5

Eine endgültige Klassifizierung stellt das Endergebnis des Ablaufs gemäß der ILO-Definition dar. Sie wird als ein Oval mit weißem Text auf dunklem Hintergrund dargestellt:

Image 6

„Ende“ steht für das Ende der Abläufe im Ablaufdiagramm. Es wird als Parallelogramm dargestellt:

Image 7

7.   

Innerhalb eines jeden Blocks kann die Anzahl der Fragen, die gestellt werden, um die gewünschte Information zu erhalten, durch die Mitgliedstaaten angepasst werden. Allerdings darf der zu erhebende Informationsgehalt nicht erweitert werden, d. h. es können keine Fragen hinzugefügt werden, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der gemäß dem Block zu erfragenden Information bzw. dem von ihm abgedeckten Konzept stehen.

8.   

Der Kasten in einer Ablauflinie kann eine oder mehrere Angaben enthalten, die durch Strichpunkte getrennt werden und dieselbe Fließrichtung aufweisen. Jede Angabe muss im Fragebogen festgehalten werden und kann durch eine oder mehrere mögliche Antworten dargestellt werden. Eine Angabe kann jedoch ausgelassen werden, wenn dies der nationale Kontext rechtfertigt (nationale Rechtsvorschriften oder Gegebenheiten). Die Reihenfolge der Angaben im Fragebogen kann nicht geändert werden, es sei denn, dies wird im Ablaufdiagramm vorgegeben. Neue Ablauflinien können nicht hinzugefügt werden.

9.   

Fragen können am Ende jedes Teilmoduls, zwischen Teilmodulen oder nach einem (zwischenzeitlichen oder endgültigen) Klassifikationselement eingefügt werden, wenn dies durch den nationalen Kontext gerechtfertigt ist und keinen nennenswerten Einfluss auf die Klassifizierung des Erwerbsstatus gemäß der ILO-Definition hat. In Ausnahmefällen können Fragen zu geringfügiger Beschäftigung oder Gelegenheitsarbeit und zur Herstellung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die zum Verkauf oder zum Tausch bestimmt sind, hinzugefügt werden, wenn dies in einem bestimmten nationalen Kontext erforderlich ist, um der ILO-Definition von Erwerbstätigkeit besser zu entsprechen.

10.   

Das Erwerbsstatus-Modul besteht aus verschiedenen Teilmodulen, von denen jedes einen bestimmten Aspekt des Erwerbsstatus gemäß der ILO-Definition abdeckt. Die Informationsflüsse zwischen den Teilmodulen werden aus einem übergeordneten Ablaufdiagramm ersichtlich, das das gesamte Erwerbsstatus-Modul darstellt.

11.   

Das übergeordnete Ablaufdiagramm des Erwerbsstatus-Moduls ist wie folgt festgelegt:

Image 8

12.   

Das Ablaufdiagramm für das Teilmodul „Arbeitssituation“ und seine Anmerkungen sind wie folgt festgelegt:

Image 9

Anmerkungen:

Block W1:

„Arbeit“ ist zu verstehen als jede Tätigkeit von Personen zur Erzeugung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen zur Nutzung durch sie selbst oder durch andere. „Arbeit gegen Entgelt oder zur Erzielung eines Gewinns“ bezieht sich auf Arbeit, die im Rahmen einer Transaktion ausgeführt wird, und zwar im Tausch gegen Vergütung, die in Form von Lohn oder Gehalt für geleistete Arbeitsstunden oder erbrachte Arbeitsleistungen bezahlt wird, oder in Form von Gewinnen, die sich aus Marktgeschäften mit den jeweiligen Waren oder Dienstleistungen ergeben. Der Begriff „Entgelt“ bezieht sich sowohl auf Geldzahlungen als auch auf Sachleistungen, unabhängig davon, ob besteuerbar oder nicht.

Die Angabe „gegen Entgelt oder zur Erzielung eines Gewinns“ ist die bevorzugte Option. Allerdings kann, wenn dies in einem bestimmten nationalen Kontext gerechtfertigt ist, eine alternative Formulierung wie „als Arbeitnehmer oder Selbstständiger“ gewählt werden, solange dadurch dasselbe Konzept beschrieben wird. Falls der Begriff „Gewinn“ zu schwierig zu übersetzen ist, kann die Lösung darin bestehen, mehr als nur eine Frage zu stellen. Wenn es in einer bestimmten nationalen Sprache offensichtlich ist, dass diejenigen ermittelt werden sollen, die gegen Vergütung gearbeitet haben, kann als ungünstigste Option der Begriff „Gewinn“ ausgelassen und nur der Begriff „gegen Entgelt“ beibehalten werden.

Mitgliedstaaten, in denen Block W1 nicht alle Arten von Tätigkeiten abdeckt (insbesondere geringfügige Beschäftigung oder Gelegenheitsarbeit und die Herstellung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die zum Verkauf oder zum Tausch bestimmt sind), können zusätzliche Fragen zu diesen spezifischen Arten von Tätigkeiten hinzufügen.

Block W2:

Von einem mithelfenden Familienmitglied geleistete Arbeit ist als unbezahlt zu verstehen. Handelt es sich um bezahlte Arbeit für den Betrieb eines Familienangehörigen, dann sollte „Ja“ als Ablauflinie aus Block W1 gewählt werden.

Jeder Mitgliedstaat kann wählen, ob er zuerst nach unbezahlter Arbeit mithelfender Familienmitglieder oder nach Abwesenheit fragt. Wenn die Frage nach unbezahlter Arbeit als mithelfendes Familienmitglied zuerst gestellt wird, ist die Frage nach der Abwesenheit nur für diejenigen obligatorisch, die die erste Frage mit „Nein“ beantwortet haben.

Wenn hingegen die Frage nach der Abwesenheit zuerst gestellt wird, so sollte nicht nur geprüft werden, ob diejenigen, die nach eigenen Angaben gearbeitet haben, in der Bezugswoche als unbezahlt mithelfende Familienangehörige tätig waren, sondern auch, ob diejenigen, die nach eigenen Angaben nicht vom Arbeitsplatz abwesend waren, in der Bezugswoche eine solche Tätigkeit ausgeführt haben. Ausnahmsweise kann das Teilmodul „Abwesenheit vom Arbeitsplatz“ vor der Frage nach unbezahlter Arbeit als mithelfendes Familienmitglied erfragt werden, sofern dies in einem bestimmten nationalen Kontext relevant ist. In diesem Fall wird die Frage nach unbezahlter Arbeit als mithelfendes Familienmitglied nur all denen gestellt, die im Teilmodul „Abwesenheit vom Arbeitsplatz“ als „nicht erwerbstätig“ eingestuft werden.

13.   

Das Ablaufdiagramm für das Teilmodul „Abwesenheit vom Arbeitsplatz“ und seine Anmerkungen sind wie folgt festgelegt:

Image 10

Anmerkungen:

Block A1:

„Elternurlaub“ ist die Unterbrechung der Arbeit zur Erziehung oder Betreuung eines kleinen Kindes. Er kann entweder von der Mutter oder vom Vater in Anspruch genommen werden. Diese Kategorie umfasst sowohl Personen, die sich im gesetzlichen Elternurlaub (gegebenenfalls aufgrund eines Rechtsanspruchs oder aber auf Vertragsbasis) befinden, als auch Selbstständige. In bestimmten nationalen Kontexten kann der Sonderurlaub für die Betreuung eines kleinen Kindes („Erziehungsurlaub“) auch als Elternurlaub betrachtet werden.

Die Auskunftsperson sollte zu Beginn der Abwesenheit erwerbstätig sein (als Arbeitnehmer oder Selbstständiger). Wenn der Elternurlaub unmittelbar auf eine andere Abwesenheit folgt, sollte der Status (d. h. erwerbstätig oder nicht erwerbstätig) zu Beginn des Gesamtzeitraums berücksichtigt werden. War die Auskunftsperson zu Beginn des Urlaubs nicht erwerbstätig, so kann die Abwesenheit nicht als Elternurlaub betrachtet werden.

Bei aufeinanderfolgenden Abwesenheitszeiten sollte der Hauptgrund für die Abwesenheit während der Bezugswoche gewählt werden.

„Saisonarbeit“ bezieht sich auf eine Arbeitssituation, bei der die wirtschaftliche Tätigkeit (Herstellung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen) der wirtschaftlichen Einheit während eines wiederkehrenden und mehr oder weniger spezifischen Zeitraums des Jahres vollständig eingestellt wird. Die Unterbrechung der wirtschaftlichen Tätigkeit sollte nicht auf besondere oder außergewöhnliche Umstände (schlechtes Wetter, Kundenmangel usw.) zurückzuführen sein, sondern auf Standardfaktoren, die wiederholt über lange Zeiträume des Jahres auftreten. In diesem Sinne wechseln sich bei Saisonarbeit innerhalb eines gegebenen Jahres ein langer Tätigkeits- und ein langer Abwesenheitszeitraum ab. In diesem Fall ist der Abwesenheitszeitraum als Nebensaison definiert.

Der Begriff „berufsbezogene Fortbildung“ bezieht sich auf jede Ausbildung, auf die eine der drei folgenden Aussagen zutrifft:

Die Teilnahme des Arbeitnehmers wird vom Arbeitgeber verlangt,

die Fortbildung erfolgt innerhalb der üblichen bezahlten Arbeitszeit und nicht während eines Urlaubs,

die Fortbildung steht unmittelbar mit der derzeitigen Tätigkeit in Zusammenhang und wird vom Arbeitgeber bezahlt, oder der Arbeitnehmer erhält während der Fortbildung weiterhin eine Vergütung durch den Arbeitgeber.

Bei Selbstständigen sollte die berufsbezogene Fortbildung im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen.

Block A2:

„Arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen“ sind alle Einkünfte oder Leistungen, auf die die Auskunftsperson keinen Anspruch hätte, wenn sie zu Beginn dieser Abwesenheit keinen Arbeitsplatz hätte, und zwar unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus (Arbeitnehmer oder Selbstständiger). Wenn die Person zwar Anspruch auf dieses Einkommen oder diese Leistung hat, sie jedoch darauf verzichtet hat, so wird sie für Erhebungszwecke so eingestuft, als hätte sie sie erhalten.

Das Einkommen oder die Leistung kann entweder vom Arbeitgeber oder von der Sozialversicherung oder von beiden gezahlt werden. Eingeschlossen sind alle Lohnausgleichszahlungen (z. B. arbeitsplatzbezogenes Elterngeld oder Sozialversicherungsbeiträge), jedoch nicht Leistungen, die die Person auch ohne eine Arbeitsstelle erhalten würde (z. B. Familienleistungen). Zahlt der Arbeitgeber die Sozialbeiträge für die Person, die den Elternurlaub in Anspruch nimmt, weiterhin, selbst wenn kein Gehalt mehr gezahlt wird, sollte die Person so eingestuft werden, als würde sie weiterhin arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen beziehen.

Arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen stehen nicht zwangsläufig in einem proportionalen Verhältnis zu dem unmittelbar vor Beginn dieser Abwesenheit bezogenen Einkommen. Pauschalsätze können als arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen gelten, sofern die Person wegen der ausgeübten Tätigkeit Anspruch darauf hat. Folglich können die Einkünfte oder Leistungen entweder als Pauschalsatz oder als prozentualer Anteil am letzten Gehalt gewährt werden.

In Abweichung von Artikel 8 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 1 dieser Verordnung können externe Informationen (anstelle von Befragungsergebnissen) als Datenquelle für diesen Block A2 herangezogen werden, wenn der Anspruch auf arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen eindeutig festgestellt werden kann.

Ein wichtiger zu berücksichtigender Faktor ist, ob die Auskunftsperson eine Garantie dafür hat, dass sie am Ende ihres Elternurlaubs an ihren Arbeitsplatz zurückkehren kann.

Block A3:

Wenn die Auskunftsperson in der Bezugswoche nicht gearbeitet hat, doch während der Nebensaison regelmäßig mit berufsbezogenen Tätigkeiten oder Pflichten beschäftigt war (z. B. Wartung, Renovierung usw.), sollte sie als erwerbstätig betrachtet werden. Verwaltungsaufgaben werden jedoch nicht als berufsbezogene Tätigkeiten oder Pflichten betrachtet.

Block A4:

Die Option „Weiß nicht“ wird nur in Proxy-Befragungen angeboten.

Die voraussichtliche Gesamtdauer bezieht sich nur auf den Hauptgrund für die Abwesenheit. Bei Elternurlaub beispielsweise sollte die Dauer der Abwesenheit den Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub ausschließen.

Es sollte die voraussichtliche Gesamtdauer der Abwesenheit wie von der Auskunftsperson angegeben aufgezeichnet werden. Die Auskunftsperson kann sich auf ein bestimmtes Gesetz oder eine bestimmte Vereinbarung berufen, wird aber in der Regel entsprechend ihrer eigenen Einschätzung antworten.

Wenn die Auskunftsperson nicht weiß, ob die Gesamtdauer ihrer Abwesenheit kürzer oder länger als 3 Monate ist, sollte sie den Zeitraum zwischen dem Beginn der Abwesenheit aus dem gegebenen Grund und dem Ende der Bezugswoche berücksichtigen.

14.   

Das Ablaufdiagramm für das Teilmodul „Zweite oder mehrfache Erwerbstätigkeit(en)“ stellt sich wie folgt dar:

Image 11

15.   

Das Ablaufdiagramm für das Teilmodul „Arbeitssuche (nicht erwerbstätige Personen)“ und seine Anmerkungen sind wie folgt festgelegt:

Image 12

Anmerkungen:

Block S1:

Die Option „Weiß nicht“ wird nur in Proxy-Befragungen angeboten.

Block S2:

Unter „Arbeit gefunden“ fallen auch Saisonarbeitnehmer, die in der Bezugswoche nicht arbeiten (Nebensaison), jedoch von der Rückkehr an ihren saisonalen Arbeitsplatz zum Ende der Nebensaison ausgehen.

Die Option „Ja, und Arbeit zwischen der Bezugswoche und dem Befragungszeitpunkt angetreten“ wird nur dann vorgeschlagen, wenn der Termin für die Befragung nicht unmittelbar auf die Bezugswoche folgt.

Block S4:

Die Option „Weiß nicht“ wird nur in Proxy-Befragungen angeboten.

Block S5:

Die Optionen für den Hauptgrund, sich nicht nach Arbeit umzuschauen, lauten:

Keine geeignete Tätigkeit verfügbar [Antwortkategorie muss an erster Stelle bleiben];

Allgemeine oder berufliche Bildung;

Krankheit oder Behinderung;

Betreuungspflichten;

Sonstige familiäre Gründe;

Sonstige persönliche Gründe;

rechnet mit Wiedereinstellung (nach vorübergehender Entlassung) [kann, falls nicht relevant, ausgelassen werden];

Sonstige Gründe; oder

„Weiß nicht“.

Abgesehen von der ersten Antwortkategorie kann die Reihenfolge der möglichen Antworten jeweils nach landesspezifischen Erwägungen festgelegt werden. Wenn in einem Land die Kategorie „vorübergehend entlassene Arbeitnehmer“ nicht existiert, kann das Ergebnis „rechnet mit Wiedereinstellung“ im nationalen Fragebogen ausgelassen werden.

„Betreuungspflichten“ beschränken sich auf die eigenen Kinder, die Kinder des Partners/der Partnerin und auf kranke, ältere oder hilfsbedürftige Verwandte. Personen, die Freunde oder nicht verwandte Personen betreuen oder ehrenamtlich als Betreuungspersonen arbeiten, sollten unter „Sonstige persönliche Gründe“ eingereiht werden.

Block S6:

Die Optionen für den Hauptgrund, nicht arbeiten zu wollen, lauten:

Allgemeine oder berufliche Bildung;

Krankheit oder Behinderung;

Betreuungspflichten;

Sonstige familiäre Gründe;

Sonstige persönliche Gründe;

Ruhestand;

Sonstige Gründe; oder

„Weiß nicht“.

Die Reihenfolge und Aufteilung der möglichen Antworten kann von den einzelnen Ländern nach landesspezifischen Erwägungen festgelegt werden.

„Betreuungspflichten“ beschränken sich auf die eigenen Kinder, die Kinder des Partners/der Partnerin und auf kranke, ältere oder hilfsbedürftige Verwandte. Personen, die Freunde oder nicht verwandte Personen betreuen oder ehrenamtlich als Betreuungspersonen arbeiten, sollten unter „Sonstige persönliche Gründe“ eingereiht werden.

16.   

Das Ablaufdiagramm für das Teilmodul „Aktive Methoden der Arbeitssuche (nicht erwerbstätige Personen)“ und seine Anmerkungen sind wie folgt festgelegt:

Image 13

Anmerkungen:

Block M1:

Die Reihenfolge der Fragen ist flexibel. Die Mitgliedstaaten können die Anzahl der Fragen in dem Sinne wählen, dass bei der ersten Antwort mit „Ja“ Block M1 geschlossen werden kann. Es steht ihnen jedoch frei, darüber hinaus Informationen über alle neun Methoden einzuholen. Die Mitgliedstaaten können eine benötigte Information auch in mehrere Fragen aufteilen.

Die Option „Nachfragen bei Freunden, Verwandten oder Bekannten“ umfasst die Frage nach Beschäftigungsmöglichkeiten und nach der Bitte um Hilfe bei der Erstellung und Aktualisierung eines Lebenslaufs im Internet oder bei der Vorbereitung eines Tests oder Vorstellungsgesprächs.

Die Option „Kontaktaufnahme mit einer öffentlichen Arbeitsverwaltung“ bezieht sich auf die Kontakte der Auskunftsperson im Rahmen ihrer Arbeitssuche und nicht auf den Antrag auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit.

Die Informationen sollten mittels geschlossener Fragen erhoben werden. Es sollte keine Umklassifizierung von offenen Fragen erfolgen.

17.   

Das Ablaufdiagramm für das Teilmodul „Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt (nicht erwerbstätige Personen)“ und seine Anmerkungen sind wie folgt festgelegt:

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Anmerkungen:

Block V1:

Wenn die Auskunftsperson bereits erklärt hat, dass sie Arbeit gefunden hat, kann dieser Block in „Könnte binnen 2 Wochen ab der Bezugswoche die Tätigkeit aufnehmen“ umformuliert werden.

Block V2:

Die Optionen für den Hauptgrund, nicht verfügbar zu sein, um eine Arbeit binnen 2 Wochen anzutreten, lauten:

Allgemeine oder berufliche Bildung;

Krankheit oder Behinderung;

Betreuungspflichten;

Sonstige familiäre Gründe;

Sonstige persönliche Gründe;

Sonstige Gründe; oder

„Weiß nicht“.

Die Reihenfolge und Aufteilung der möglichen Antworten kann von den einzelnen Ländern nach landesspezifischen Erwägungen festgelegt werden.

Wenn die Auskunftsperson bereits in Block S5 eine Antwort gegeben hat, kann diese Antwort in Block V2 übernommen werden. In einem solchen Fall können die beiden zusätzlichen Antwortkategorien in Block S5 „Keine geeignete Tätigkeit verfügbar“ und „Rechnet mit Wiedereinstellung (nach vorübergehender Entlassung)“ in Block V2 in „Sonstige Gründe“ umcodiert werden.

„Betreuungspflichten“ beschränken sich auf die eigenen Kinder, die Kinder des Partners/der Partnerin und auf kranke, ältere oder hilfsbedürftige Verwandte. Personen, die Freunde oder nicht verwandte Personen betreuen oder ehrenamtlich als Betreuungspersonen arbeiten, sollten unter „Sonstige persönliche Gründe“ eingereiht werden.

18.   

Um unnötigen Aufwand zu verringern, werden vereinfachte Regeln in Form von Mindestangaben definiert, die je Altersgruppe erfragt werden müssen:

Personen im Alter von 15 bis 69 Jahren werden unter Verwendung des gesamten „Erwerbsstatus-Moduls“ in allen Befragungen/Wellen gemäß dem angewendeten Rotationsplan befragt.

Personen im Alter von 70 bis 74 Jahren werden in der ersten Befragung/Welle und in den folgenden Befragungen/Wellen zum gesamten „Erwerbsstatus-Modul“ befragt, sofern sie in der vorherigen Befragung in den Bereich Erwerbsbevölkerung eingestuft wurden. Personen im Alter von 70 bis 74 Jahren, die bei der vorherigen Befragung als „Nicht Teil der Erwerbsbevölkerung“ eingestuft wurden, können entweder erneut befragt werden oder ihre Antworten können aus der letzten verfügbaren Befragung übernommen werden.

Personen im Alter von 75 bis 89 Jahren werden bei der ersten Befragung/Welle nur zu den Teilmodulen „Arbeitssituation“, „Abwesenheit vom Arbeitsplatz“ und „Zweite oder mehrfache Erwerbstätigkeit(en)“ befragt. Ab der zweiten Befragung können Personen im Alter von 75 bis 89 Jahren entweder erneut befragt werden oder ihre Antworten können aus der letzten verfügbaren Befragung bzw. aus externen Quellen übernommen werden, wenn dies in einem bestimmten nationalen Kontext relevanter ist.

Personen, die aufgrund lang andauernder Gesundheitsprobleme arbeitsunfähig sind, werden in der ersten Befragung/Welle und in den folgenden Befragungen/Wellen zum gesamten „Erwerbsstatus-Modul“ befragt, sofern sie in der vorherigen Befragung in den Bereich Erwerbsbevölkerung eingestuft wurden. Personen, die aufgrund lang andauernder Gesundheitsprobleme arbeitsunfähig sind und bei der vorherigen Befragung als „Nicht Teil der Erwerbsbevölkerung“ eingestuft wurden, können entweder erneut befragt werden, oder ihre Antworten können aus der letzten verfügbaren Befragung übernommen werden.


ANHANG III

Modalitäten und Inhalt der Qualitätsberichte

1.   

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) für den Bereich Arbeitskräfte vierteljährliche Genauigkeitsberichte und einen jährlichen Qualitätsbericht.

2.   

Die vierteljährlichen Genauigkeitsberichte müssen grundlegende Informationen über die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Erhebung enthalten; ferner müssen darin Änderungen der grundlegenden Konzepte und Definitionen beschrieben werden, die die Vergleichbarkeit im Zeitverlauf beeinflussen. Die Mitgliedstaaten übermitteln die vierteljährlichen Genauigkeitsberichte innerhalb von 2 Wochen nach den Fristen, die für die Übermittlung der vierteljährlichen Daten aus der Arbeitskräfteerhebung (AKE) gelten.

3.   

Der jährliche Qualitätsbericht muss qualitätsbezogene Daten und Metadaten enthalten und ist der Kommission (Eurostat) innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der festgelegten Frist für die Übermittlung anderer AKE-Daten zu übermitteln.