12.4.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 103/26


BESCHLUSS (EU) 2019/597 DES RATES

vom 9. April 2019

über die Einsetzung einer hochrangigen Gruppe von Weisen hinsichtlich der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 240 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die europäische Finanzarchitektur für Entwicklung muss überdacht werden. Zu diesem Zweck soll eine hochrangige Gruppe von Weisen hinsichtlich der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung („Gruppe der Weisen“) eingesetzt werden.

(2)

Die Gruppe der Weisen soll dem Rat einen unabhängigen Bericht vorlegen, in dem die Herausforderungen und Chancen, die mit einer Verbesserung und Rationalisierung der europäischen Finanzarchitektur für Entwicklung einhergehen, beleuchtet werden und der Szenarien für deren Entwicklung im Einklang mit den europäischen Politikzielen enthält, um dem Rat Anhaltspunkte für seine Beratungen über dieses Thema zu geben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Einrichtung und Aufgaben

(1)   Es wird eine hochrangige Gruppe der Weisen zur Überprüfung der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung („Gruppe der Weisen“) im Rahmen des Generalsekretariats des Rates eingesetzt.

(2)   Ihre Aufgabe besteht darin, dem Rat einen unabhängigen Bericht gemäß dem in der Anlage zu diesem Beschluss dargelegten Auftrag vorzulegen. Die Gruppe der Weisen wird bis zur Erfüllung ihres Mandats im Sinne des Auftrags und innerhalb der dort genannten Frist.

Artikel 2

Zusammensetzung

(1)   Herr Thomas WIESER wird zum Vorsitzenden der Gruppe der Weisen ernannt.

(2)   Herr José Antonio ALONSO, Frau Monique BARBUT, Herr Erik BERGLÖF, Herr Jacek DOMINIK, Herr Nanno D. KLEITERP, Herr Norbert KLOPPENBURG, Herr Franco PASSACANTANDO und Frau Susan ULBÆK werden zu Mitgliedern der Gruppe der Weisen ernannt.

Artikel 3

Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 9. April 2019.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. CIAMBA


ANHANG

HOCHRANGIGE GRUPPE DER WEISEN HINSICHTLICH DER EUROPÄISCHEN FINANZARCHITEKTUR ZUR FÖRDERUNG DER ENTWICKLUNG

AUFTRAG

1.   Gruppe der Weisen

1.1.   Zusammensetzung

Die Gruppe der Weisen setzt sich aus sechs bis acht unabhängigen und unparteilichen Sachverständigen zusammen. Sie werden aufgrund ihrer beruflichen und fachlichen Expertise und Erfahrung in den Bereichen Finanzen und Entwicklung und den einschlägigen institutionellen Strukturen ernannt. Bei der Zusammensetzung der Gruppe der Weisen wird auf ein Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern und auf eine ausgewogene geografische Verteilung geachtet. Dabei soll ein breites Spektrum der genannten Kriterien zum Tragen kommen und die institutionellen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. Der Vorsitz und die Mitglieder der Gruppe der Weisen erklären bei ihrer Ernennung, dass sie keine Interessenkonflikte haben und unabhängig und unparteiisch sind.

1.2.   Auswahl

Der Rat ernennt den Vorsitz und die Mitglieder der Gruppe der Weisen nach Prüfung der vom AStV vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten. Der Vorsitz ist dafür verantwortlich, eine begrenzte Anzahl von Sachverständigen vorzuschlagen, die den unter Nummer 1.1 genannten Grundsätzen entsprechen muss. Umfassende Lebensläufe aller vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten sind den Mitgliedstaaten bereits vor der Prüfung durch den AStV vorzulegen.

1.3.   Finanzbestimmungen

Mitglieder der Gruppe der Weisen, die sich in Ausübung ihrer Amtstätigkeit nach Brüssel begeben müssen, haben gemäß Beschluss Nr. 21/2009 des Stellvertretenden Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union betreffend die Erstattung der Dienstreisekosten von Personen, die nicht Mitglieder des Personals des Rates der Europäischen Union sind, Anspruch auf Erstattung ihrer Kosten und auf ein Tagegeld. Die entsprechenden Ausgaben übernimmt der Rat.

2.   Zeitleiste

Kurz nach ihrer Ernennung stellt die Gruppe der Weisen dem AStV ihr Arbeitsprogramm vor. Innerhalb von drei Monaten nach ihrer Einsetzung informiert die Gruppe der Weisen den AStV über den Stand ihrer Arbeit. Die zuständigen Ratsgremien, einschließlich der Gruppe der Finanzreferenten, der Gruppe „Entwicklungszusammenarbeit“ und der Ad-hoc-Gruppe „Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit“, werden auf Anfrage regelmäßig von der Gruppe der Weisen über den aktuellen Stand informiert.

Die Gruppe der Weisen übermittelt dem Rat sechs Monate nach ihrer Ernennung den abschließenden Bericht. Ziel des Berichts und aller Empfehlungen, die im Rahmen der Erfüllung des Mandats abgegeben werden, ist es, den Rat bei seinen Beratungen und möglichen Entscheidungen zu informieren und zu unterstützen. Keinesfalls dürfen der Bericht oder etwaige Empfehlungen als Standpunkt des Rates ausgelegt werden, auch nicht in Bezug auf laufende Gesetzgebungsverfahren. Der Rat entscheidet über Maßnahmen im Anschluss an den Bericht. Die Einbeziehung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) und des Rates (Auswärtige Angelegenheiten/Entwicklung) sowie die Zusammenarbeit mit ihnen wird gewährleistet.

3.   Mandat

Für die Zwecke dieses Auftrags umfasst die europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung die Europäische Investitionsbank (EIB), die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) und die von der Kommission verwalteten Finanzinstrumente. Bei ihrer Analyse der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung betrachtet die Gruppe der Weisen das gesamte System.

Um Überschneidungen laufender Tätigkeiten zu vermeiden und Möglichkeiten einer weitergehenden Zusammenarbeit mit anderen wichtigen Akteuren in der Entwicklungszusammenarbeit zu fördern, prüft die Gruppe der Weisen insbesondere, wie der Mehrwert der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung im Rahmen der bestehenden vielfältigen Bandbreite einschlägiger nationaler Gremien in den Mitgliedstaaten — etwa einzelstaatlicher Finanzinstitutionen und -agenturen — sowie internationaler und multilateraler institutioneller Gremien wie der Entwicklungsbank des Europarates oder der Weltbank maximiert werden kann. Darüber hinaus berücksichtigt die Gruppe der Weisen die Entwicklungen und Anforderungen insgesamt, die die globale Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung im Laufe der Zeit geprägt haben, und beleuchtet, wie die globale Finanzarchitektur an diese Entwicklungen und Anforderungen angepasst worden ist.

Die Gruppe der Weisen beschreibt die Herausforderungen und Chancen, die mit einer Rationalisierung der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung einhergehen, und beschäftigt sich insbesondere mit den jeweiligen Aufgaben der EIB und der EBRD. Sie empfiehlt Szenarien für die Entwicklung der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung und gibt in diesem Zusammenhang auch Empfehlungen zu einer eindeutigen Priorisierung und Abfolge unter Berücksichtigung der potenziellen, damit verbundenen Kosten ab, wobei sie sich auf Folgendes stützt:

eine Einschätzung der Fähigkeit der bestehenden europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung, die politischen Prioritäten der Union in den Bereichen auswärtiges Handeln und Entwicklung umzusetzen, insbesondere im Hinblick auf Entwicklungspotenzial, Wirksamkeit, Zusätzlichkeit, Überschneidungen und ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis;

eine Analyse der jeweiligen Stärken und Schwächen der Aufgaben und Instrumente aller beteiligten Akteure, einschließlich der Faktoren Risikomanagement, Governance und Beteiligung sowie der Anreizstrukturen der EIB und der EBRD;

eine Überprüfung der von der EIB, der EBRD und der Kommission vorgeschlagenen Strategien zur Erweiterung ihrer Aufgabenbereiche im Hinblick darauf, die Entwicklung des Privatsektors und Staatskredite zu fördern, gegebenenfalls auch in den am wenigsten entwickelten und fragilen Ländern.

4.   Konsultation

Der Gruppe der Weisen steht es frei, die einschlägigen Organe und Gremien der Union, einschließlich des Europäischen Parlaments, der Kommission und der EIB, sowie die einschlägigen nationalen Gremien in den Mitgliedstaaten, etwa nationale Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen und -agenturen, zu konsultieren. Ebenso steht es ihr frei, die EBRD zu konsultieren. Soweit erforderlich, kann die Gruppe der Weisen andere Gremien, auch aus Empfängerländern, um schriftliche Beiträge oder Beiträge in ihren Sitzungen bitten.

Die Gruppe der Weisen gewährleistet die Transparenz des Konsultationsverfahrens, indem sie sämtliche Konsultationen im Anhang ihres Berichts anführt.

5.   Sekretariat

Das Generalsekretariat des Rates übernimmt die Sekretariatsaufgaben der Gruppe der Weisen. Es gewährt die für die Arbeit der Gruppe der Weisen erforderliche administrative Unterstützung, auch bei der Veröffentlichung der Dokumente. Die dadurch entstehenden Kosten, auch im Zusammenhang mit organisatorischen Angelegenheiten und Sitzungen, werden vom Rat getragen.