19.3.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 74/45


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2016/413 DER KOMMISSION

vom 18. März 2016

zur Festlegung der Standorte der Bodeninfrastruktur des aus dem Programm Galileo hervorgegangenen Systems und zum Erlass der zur Sicherstellung seines Betriebs erforderlichen Maßnahmen sowie zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses 2012/117/EU

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 betreffend den Aufbau und den Betrieb der europäischen Satellitennavigationssysteme und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 876/2002 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe c,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 ist vorgesehen, dass die Kommission die Gesamtverantwortung für das Programm Galileo trägt und dass ihr die Durchführungsbefugnisse zur Festlegung der Standorte der Bodeninfrastruktur des aus dem Programm Galileo hervorgegangenen Systems und zur Sicherstellung seines Betriebs übertragen werden. Diese Infrastruktur besteht aus Bodenzentren und -stationen.

(2)

Die Kommission hat mit ihrem Durchführungsbeschluss 2012/117/EU (2) bereits zu einem sehr großen Teil die Standorte der Bodeninfrastruktur des aus dem Programm Galileo hervorgegangenen Systems festgelegt.

(3)

Der Durchführungsbeschluss 2012/117/EU wurde auf der Grundlage von Artikel 12 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) erlassen, die wiederum aufgehoben und durch die Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 ersetzt worden ist. Damit die Kontinuität des Programms gewährleistet ist und die Sachzwänge und der geänderte Bedarf, die sich im Zuge seiner Weiterentwicklung neu ergeben haben, Berücksichtigung finden, ist es angezeigt, die Standorte der Bodeninfrastruktur des aus dem Programm Galileo hervorgegangenen Systems und die zur Sicherstellung seines reibungslosen Betriebs erforderlichen Maßnahmen erneut festzulegen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Anzahl und des Standorts der im Durchführungsbeschluss 2012/117/EU vorgesehenen Zentren und Stationen berücksichtigt wird, wie sich die geografischen und technischen Zwänge einer optimalen Verteilung über die gesamte Erde auswirken, ob für die zugewiesenen Aufgaben bereits geeignete Anlagen und Einrichtungen vorhanden, ob die für jedes Zentrum und jede Station geltenden Sicherheitsanforderungen eingehalten und ob die nationalen Sicherheitserfordernisse jedes Mitgliedstaats erfüllt sind.

(4)

Allerdings gilt es, die Sachzwänge und den geänderten Bedarf zu berücksichtigen, die sich im Zuge der Weiterentwicklung des Programms neu ergeben haben und bestimmte Elemente im Zusammenhang mit den im Durchführungsbeschluss 2012/117/EU genannten Zentren und Stationen betreffen.

(5)

Was in erster Linie die Zentren betrifft, so erwies es sich im Interesse eines reibungsloseren Betriebs des Systems als notwendig, als siebtes Zentrum das Zentrum für integrierte logistische Unterstützung (im Folgenden „ILS-Zentrum“) einzurichten, das zur zentralen Lagerung der einzelnen Geräte und Ersatzteile der Infrastruktur dient.

(6)

Die Auswahl des Standorts für das ILS-Zentrum erfolgte im Zuge eines offenen und transparenten zweistufigen Verfahrens. Die Kommission richtete zunächst einen Aufruf zur Interessenbekundung an die Mitgliedstaaten; dabei kamen die Bewerbungen Belgiens und der Tschechischen Republik in die engere Wahl. In einer zweiten Phase wurden die beiden Mitgliedstaaten zur Präsentation ausführlicher Vorschläge eingeladen, um eine Entscheidung für eine der beiden Bewerbungen herbeizuführen. Nachdem diese Vorschläge unter Zugrundelegung der Kriterien Sicherheit, Risiken, Zeitplan und Kosten von einem Ausschuss ausgewertet worden waren, dem Vertreter der Europäischen Kommission, der Europäischen Weltraumorganisation und der Agentur für das Europäische GNSS angehörten, erwies sich der Vorschlag Belgiens am geeignetsten, zumal die Architektur und die Gestaltung des Gebäudes am Standort Transinne optimal darauf ausgerichtet ist, die Logistik des aus dem Programm Galileo hervorgegangenen Systems sicherzustellen. Dieses Zentrum soll 2016 eingerichtet werden und es soll ein Abkommen mit Belgien darüber geschlossen werden.

(7)

Außerdem wurde 2014 die Einrichtung der beiden Kontrollzentren (GCC) abgeschlossen, über die Abkommen mit Deutschland und Italien zustande kommen sollten; mit der Einrichtung der Galileo-Sicherheitszentrale (GSMC) wurde 2013 begonnen — Abkommen darüber wurden 2013 mit Frankreich und dem Vereinigten Königreich unterzeichnet —, allerdings dürfte sie erst 2017 anstatt 2015 abgeschlossen sein; über die Einrichtung des GNSS-Dienstezentrums (GSC) wurde mit Spanien am 30. Juni 2014 anstatt 2013 ein Abkommen unterzeichnet; die Einrichtung des SAR-Dienstezentrums erfolgte von 2012 bis 2014 und es soll ein Rahmendienstleistungsvertrag darüber mit dem Centre National d'Etudes Spatiales (CNES), nicht jedoch ein Abkommen mit Frankreich geschlossen werden; die Einrichtung des Galileo-Referenzzentrums (GRC) in Noordwijk (Niederlande) in der Nähe des ESTEC, nicht aber beim ESTEC selbst, dürfte im Zeitraum von 2015 bis 2017 und nicht von 2013 bis 2016 erfolgen und 2016 Gegenstand eines Abkommens mit den Niederlanden sein; über die Einrichtung der In-Orbit-Prüfstation in Redu wurde kein Vertrag mit der Firma Spaceopal geschlossen.

(8)

Was in zweiter Linie die Stationen betrifft, so kam es zwischen 2012 und 2014 tatsächlich zur Einrichtung der TTC-Stationen auf La Réunion und in Nouméa, die Einrichtung der TTC-Station in Papeete (Tahiti) dürfte aber erst 2016-2017 erfolgen. Zwar wurden die GSS-Stationen in Kiruna, auf Jan Mayen, auf den Azoren, auf den Kerguelen, auf Saint Pierre und Miquelon, auf Ascension und auf den Falklandinseln zwischen 2012 und 2014 tatsächlich errichtet, die Einrichtung der GSS-Stationen auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira wurde jedoch gestrichen; ferner wurde die Einrichtung der GSS-Station auf Wallis bis 2016-2017 verschoben, die etwaige Einrichtung der GSS-Stationen von Tokio sowie auf Adélieland und Diego Garcia wird weiterhin geprüft, wohingegen die GSS-Station in Redu bereits eingerichtet ist.

(9)

Wenn auch die Einrichtung der SAR-Stationen planmäßig verlief sowie Verträge und eine Vereinbarung darüber geschlossen wurden, so sollte doch darauf hingewiesen werden, dass es zwei Arten von Stationen gibt, nämlich einerseits die sogenannten Meolut-Stationen (Medium Earth Orbit Local User terminal), die von den Satelliten übertragene Notsignale empfangen und sich in Makarios, Maspalomas und auf Svalbard befinden, sowie andererseits die aus einem SAR Reference Beacon bestehenden Stationen, die Referenznotsignale aussenden und zur Kalibrierung des Systems und zur Messung seiner Leistung dienen, und die ebenfalls in Makarios, Maspalomas und Svalbard, aber auch in Toulouse und Santa Maria auf den Azoren eingerichtet wurden.

(10)

Sobald im Übrigen dieser Beschluss den Durchführungsbeschluss 2012/117/EU ersetzt, ist es angebracht, den letztgenannten Beschluss aufzuheben. Im Interesse der rechtlichen Klarheit und einer ordnungsgemäßen Verwaltung werden die Elemente im Anhang des Durchführungsbeschlusses 2012/117/EU und die im vorliegenden Beschluss festgelegten neuen Elemente im Anhang des vorliegenden Beschlusses konsolidiert.

(11)

Die Maßnahmen dieses Beschlusses stehen im Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 36 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Standorte der Bodeninfrastruktur des aus dem Programm Galileo hervorgegangenen Systems und die zur Sicherstellung seines Betriebs erforderlichen Maßnahmen sind im Anhang aufgeführt.

Artikel 2

Der Durchführungsbeschluss 2012/117/EU wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 18. März 2016

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 1.

(2)  Durchführungsbeschluss 2012/117/EU der Kommission vom 23. Februar 2012 zur Aufstellung einer Liste der wichtigen Entscheidungszeitpunkte für die Überprüfung der Durchführung des Programms Galileo hinsichtlich der am Boden befindlichen Zentren und Stationen, die im Rahmen der Entwicklungsphase und der Errichtungsphase einzurichten sind (ABl. L 52 vom 24.2.2012, S. 28).

(3)  Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die weitere Durchführung der europäischen Satellitenprogramme (EGNOS und Galileo) (ABl. L 196 vom 24.7.2008, S. 1).


ANHANG

Bezeichnung

Standorte sowie Maßnahmen zur Einrichtung zwecks Sicherstellung des Betriebs

Bodenzentren

Zwei Galileo-Kontrollzentren (GCC)

Die zwei Galileo-Kontrollzentren wurden zwischen 2009 und 2014 in Oberpfaffenhofen (Deutschland) und in Fucino (Italien) eingerichtet. Darüber soll mit Deutschland bzw. Italien je ein Abkommen unterzeichnet werden.

Galileo-Sicherheitsüberwachungszentrale (GSMC)

Die zweigeteilte Galileo-Sicherheitszentrale wird schrittweise in Frankreich und im Vereinigten Königreich eingerichtet. Die 2013 angelaufene Einrichtung dürfte 2017 abgeschlossen sein. Mit Frankreich und dem Vereinigten Königreich wurden 2013 Abkommen darüber unterzeichnet.

GNSS-Dienstezentrum (GSC)

Das GNSS-Dienstezentrum wird schrittweise in Madrid (Spanien) eingerichtet. Die 2011 angelaufene Einrichtung dürfte 2016 abgeschlossen sein. Mit Spanien wurde 2014 ein Abkommen darüber unterzeichnet.

SAR-Dienstezentrum

Das SAR-Dienstezentrum wurde zwischen 2012 und 2014 in Toulouse (Frankreich) eingerichtet. Darüber soll mit dem Centre National d'Etudes Spatiales (CNES) ein Rahmendienstleistungsvertrag geschlossen werden.

Galileo-Referenzzentrum (GRC)

Das Galileo-Referenzzentrum wird schrittweise in Noordwijk (Niederlande) eingerichtet. Die 2015 angelaufene Einrichtung dürfte 2017 abgeschlossen sein. Mit den Niederlanden soll 2016 ein Abkommen darüber unterzeichnet werden.

ILS-Zentrum

Das Zentrum für integrierte logistische Unterstützung (ILS-Zentrum) soll seinen Betrieb im Laufe des Jahres 2016 in Transinne (Belgien) aufnehmen, ferner soll mit Belgien ein Abkommen darüber geschlossen werden.

In-Orbit-Prüfstation

Die In-Orbit-Prüfstation wurde 2010 in Redu (Belgien) eingerichtet.

 

Bodenfernstationen

TTC-Stationen

TTC-Stationen wurden zwischen 2010 und 2014 in Kiruna (Schweden), in Kourou (Frankreich), auf La Réunion (Frankreich) und in Nouméa (Neukaledonien) eingerichtet.

Eine TTC-Station soll 2016-2017 in Papeete (Französisch-Polynesien) eingerichtet werden.

Für die Einrichtung dieser TTC-Stationen wurden Verträge zwischen der Europäischen Weltraumorganisation und Dienstleistern abgeschlossen.

GSS-Stationen

GSS-Stationen wurden zwischen 2009 und 2014 auf den Azoren (Portugal), auf Ascension, in Fucino (Italien), auf Jan Mayen (Norwegen), auf den Kerguelen, in Kiruna (Schweden), in Kourou (Frankreich), auf La Réunion (Frankreich), auf den Falklandinseln, in Nouméa (Neukaledonien), in Papeete (Französisch-Polynesien), in Redu (Belgien), auf Saint Pierre und Miquelon, auf Svalbard (Norwegen) und in Troll (Norwegen) eingerichtet.

Eine TTC-Station soll 2016-2017 auf Wallis eingerichtet werden.

Für die Einrichtung dieser GSS-Stationen wurden Verträge zwischen der Europäischen Weltraumorganisation und Dienstleistern abgeschlossen.

ULS-Stationen

ULS-Stationen wurden zwischen 2009 und 2011 auf Tahiti (Französisch-Polynesien), in Kourou (Frankreich), auf La Réunion (Frankreich), in Neukaledonien und auf Svalbard (Norwegen) eingerichtet.

Für die Einrichtung dieser ULS-Stationen wurden Verträge zwischen der Europäischen Weltraumorganisation und Dienstleistern abgeschlossen.

SAR-Stationen

Sogenannte Meolut-SAR-Stationen wurden 2012 und 2013 in Makarios (Zypern), Maspalomas (Spanien) und auf Svalbard (Norwegen) eingerichtet. Aus einem sogenannten Reference Beacon bestehende SAR-Stationen wurden in Makarios (Zypern), Maspalomas (Spanien), Santa Maria (Portugal), Toulouse (Frankreich) und auf Svalbard (Norwegen) eingerichtet.

Was die Einrichtung dieser SAR-Stationen betrifft, so wurden zwischen der Europäischen Weltraumorganisation und Dienstleistern Verträge für die Stationen in Maspalomas, Santa Maria und auf Svalbard abgeschlossen, ferner für die Station in Makarios eine Vereinbarung zwischen der Kommission und Zypern sowie für die Station in Toulouse ein Vertrag zwischen der Kommission und einem Dienstleister.