16.2.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 43/16


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2018/227 DES RATES

vom 15. Februar 2018

zur Durchführung des Beschlusses 2011/101/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2011/101/GASP des Rates vom 15. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 15. Februar 2011 den Beschluss 2011/101/GASP angenommen.

(2)

Der Eintrag zu einer Person in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP sollte aktualisiert werden.

(3)

Der Beschluss 2011/101/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP wird entsprechend dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 15. Februar 2018.

Im Namen des Rates

Der Präsident

K. VALCHEV


(1)  ABl. L 42 vom 16.2.2011, S. 6.


ANHANG

Der Eintrag zu der folgenden in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP genannten Person wird durch den folgenden Eintrag ersetzt:

 

Name (und ggf. Aliasnamen)

Angaben zur Identität

Gründe

„1.

Mugabe, Robert Gabriel

Geb. 21.2.1924

Pass AD001095

Ehemaliger Präsident; für Handlungen verantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.“