12.6.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 186/1


BESCHLUSS (EU) 2020/753 DES RATES

vom 30. März 2020

über den Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 91 Absatz 1, Artikel 100 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v und Artikel 218 Absatz 7,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß dem Beschluss (EU) 2019/1121 des Rates (2) wurde das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam (im Folgenden „Abkommen“) am 30. Juni 2019 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet.

(2)

Es ist angezeigt, die Kommission nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags zu ermächtigen, nach Anhörung des vom Rat nach Artikel 207 Absatz 3 des Vertrags bestellten Sonderausschusses, im Namen der Union bestimmte Änderungen des Abkommens zu billigen, die vom Ausschuss „Investitionen, Dienstleistungshandel, elektronischer Geschäftsverkehr und öffentliche Beschaffung“ in einem vereinfachten Verfahren nach Artikel 9.20 des Abkommens oder, für die Listen der Beschaffungsstellen in den Anhängen 9-A und 9-B Abschnitte A bis C des Abkommens, gemäß Artikel 9.23 des Abkommens anzunehmen sind.

(3)

Gemäß Artikel 17.20 des Abkommens ist das Abkommen nicht dahin gehend auszulegen, dass es andere Rechte oder Pflichten für Personen begründet als die Rechte oder Pflichten zwischen den Vertragsparteien nach dem Völkerrecht.

(4)

Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam (im Folgenden „Abkommen“) wird im Namen der Union genehmigt.

Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Artikel 2

Für die Zwecke der Artikel 9.20 und 9.23 des Abkommens sind etwaige Änderungen oder Berichtigungen der Anhänge 9-A und 9-B Abschnitte A bis D und F des Abkommens von der Kommission nach Anhörung des vom Rat nach Artikel 207 Absatz 3 des Vertrags bestellten Sonderausschusses im Namen der Union zu billigen.

Artikel 3

Der Präsident des Rates nimmt die Notifizierung nach Artikel 17.16 Absatz 2 des Abkommens im Namen der Union vor, um die Zustimmung der Union auszudrücken, durch das Abkommen gebunden zu sein (3).

Artikel 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 30. März 2020.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

A. METELKO-ZGOMBIĆ


(1)  Zustimmung vom 12. Februar 2020 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)  Beschluss (EU) 2019/1121 des Rates vom 25. Juni 2019 über die Unterzeichnung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam im Namen der Europäischen Union (ABl. L 177 vom 2.7.2019, S. 1).

(3)  Der Tag des Inkrafttretens des Abkommens wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.