21.5.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 180/149


BESCHLUSS (GASP) 2021/813 DES RATES

vom 20. Mai 2021

zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf die Artikel 42 Absatz 4 und 43 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 22. Juli 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (1) angenommen.

(2)

Am 13. Mai 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/761 (2) angenommen, mit dem das Mandat der EUAM Ukraine bis zum 31. Mai 2021 verlängert wurde.

(3)

Im Rahmen einer strategischen Überprüfung der EUAM Ukraine ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee übereingekommen, dass die EUAM Ukraine bis zum 31. Mai 2024 verlängert werden und nach zwei Jahren eine strategische Bewertung mit Schwerpunkt auf der Entwicklung der politischen Dimension durchgeführt werden sollte.

(4)

Der Beschluss 2014/486/GASP sollte daher bis zum 31. Mai 2024 verlängert werden.

(5)

Die EUAM Ukraine wird in einer Lage durchgeführt, die sich verschlechtern kann und die Erreichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2014/486/GASP wird wie folgt geändert:

1.

In Artikel 14 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUAM Ukraine für den Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis zum 31. Mai 2024 beläuft sich auf 88 500 000 EUR.“

2.

Artikel 18 erhält folgende Fassung:

„Artikel 18

Strategische Überprüfung

Nach dem 31. Mai 2023 wird eine strategische Bewertung der EUAM Ukraine durchgeführt, die sich in erster Linie mit der Entwicklung der politischen Dimension befasst.“

3.

Artikel 19 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„Er gilt bis zum 31. Mai 2024.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 20. Mai 2021.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. SANTOS SILVA


(1)  ABl. L 217 vom 23.7.2014, S. 42.

(2)  Beschluss (GASP) 2019/761 des Rates vom 13. Mai 2019 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (ABl. L 125 vom 14.5.2019, S. 16).