23.10.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 353/8


BESCHLUSS (GASP) 2020/1541 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 13. Oktober 2020

zur Ernennung des Missionsleiters der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (EUPOL COPPS/1/2020)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf den Beschluss 2013/354/GASP des Rates vom 3. Juli 2013 über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2013/354/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

(2)

Am 28. September 2017 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2017/1802 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (2) angenommen, mit dem Herr Kauko AALTOMAA für den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. Juni 2018 zum Missionsleiter der EUPOL COPPS ernannt wurde.

(3)

Das Mandat von Herrn Kauko AALTOMAA als Missionsleiter der EUPOL COPPS wurde regelmäßig verlängert, zuletzt bis zum 30. September 2020 durch den Beschluss (GASP) 2020/902 des Rates (3), mit dem auch der Beschluss 2013/354/GASP geändert und die EUPOL COPPS bis zum 30. Juni 2021 verlängert wurde.

(4)

Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat am 7. Oktober 2020 die Ernennung von Frau Nataliya APOSTOLOVA zur Missionsleiterin der EUPOL COPPS vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Frau Nataliya APOSTOLOVA wird vom 15. November 2020 bis zum 30. Juni 2021 zur Missionsleiterin der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 15. November 2020.

Geschehen zu Brüssel am 13. Oktober 2020.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Die Vorsitzende

S. FROM-EMMESBERGER


(1)  ABl. L 185 vom 4.7.2013, S. 12.

(2)  Beschluss (GASP) 2017/1802 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 28. September 2017 über die Ernennung des Missionsleiters der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (EUPOL COPPS/1/2017) (ABl. L 259 vom 7.10.2017, S. 20).

(3)  Beschluss (GASP) 2020/902 des Rates vom 29. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (ABl. L 207 vom 30.6.2020, S. 30).