ISSN 1977-0642

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 299

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

59. Jahrgang
5. November 2016


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

VERORDNUNGEN

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1927 der Kommission vom 4. November 2016 über Vorlagen für Monitoringkonzepte, Emissionsberichte und Konformitätsbescheinigungen gemäß der Verordnung (EU) 2015/757 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen ( 1 )

1

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1928 der Kommission vom 4. November 2016 über die Bestimmung der Ladung, die von anderen Kategorien von Schiffen als Fahrgastschiffen, Ro-Ro-Schiffen und Containerschiffen gemäß der Verordnung (EU) 2015/757 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen befördert wird ( 1 )

22

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1929 der Kommission vom 4. November 2016 zur Genehmigung von Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki, Serotyp 3a3b, Stamm ABTS-351 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 ( 1 )

26

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1930 der Kommission vom 4. November 2016 zur Genehmigung von Chlorokresol als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 1, 2, 3, 6 und 9 ( 1 )

29

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1931 der Kommission vom 4. November 2016 zur Genehmigung von Chlorkresol als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 13 ( 1 )

33

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1932 der Kommission vom 4. November 2016 zur Genehmigung von Calciummagnesiumoxid (Dolomitbranntkalk) als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2 und 3 ( 1 )

36

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1933 der Kommission vom 4. November 2016 zur Genehmigung von Calciummagnesiumtetrahydroxid (Dolomitkalkhydrat) als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2 und 3 ( 1 )

39

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1934 der Kommission vom 4. November 2016 zur Genehmigung von Kokos-Alkyltrimethylammoniumchlorid (ATMAC/TMAC) als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 ( 1 )

42

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1935 der Kommission vom 4. November 2016 zur Genehmigung von Calciumdihydroxid (Kalkhydrat) als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2 und 3 ( 1 )

45

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1936 der Kommission vom 4. November 2016 zur Genehmigung von Calciumoxid (gebranntem Kalk) als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2 und 3 ( 1 )

48

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1937 der Kommission vom 4. November 2016 zur Genehmigung von Cyfluthrin als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 ( 1 )

51

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1938 der Kommission vom 4. November 2016 zur Genehmigung von Zitronensäure als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 2 ( 1 )

54

 

 

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1939 der Kommission vom 4. November 2016 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

57

 

 

BESCHLÜSSE

 

*

Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1940 der Kommission vom 6. Oktober 2016 über das Vorliegen von Marktbedingungen für Flugsicherungsdienste für den An- und Abflug im Vereinigten Königreich gemäß Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 391/2013 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 6336)

59

 

*

Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1941 der Kommission vom 3. November 2016 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/190/EU zur Festlegung der jährlichen Aufteilung der Gesamtmittel nach Mitgliedstaat für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“, der jährlichen Aufteilung der Mittel aus der besonderen Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen nach Mitgliedstaat, zusammen mit dem Verzeichnis der förderungsberechtigten Regionen sowie der von den Kohäsionsfonds- und den Strukturfondszuweisungen der Mitgliedstaaten auf die Fazilität „Connecting Europe“ und die Hilfe für die am stärksten benachteiligten Personen zu übertragenden Beträge im Zeitraum 2014-2020 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 6909)

61

 

*

Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1942 der Kommission vom 4. November 2016 zu den Spezifikationen des Europäischen Investitionsvorhabenportals und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/1214

86

 

*

Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1943 der Kommission vom 4. November 2016 gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Paraffinöl zur Beschichtung von Eiern zum Zweck der Kontrolle der Populationsgröße von Brutvögeln ( 1 )

90

 

 

Berichtigungen

 

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Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2452 der Kommission vom 2. Dezember 2015 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards hinsichtlich der Verfahren, Formate und Meldebögen für den Bericht über Solvabilität und Finanzlage gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( ABl. L 347 vom 31.12.2015 )

92

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.