28.10.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 274/1


BESCHLUSS (EU) 2019/1750 DES RATES

vom 21. Oktober 2019

zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/274 über die Unterzeichnung des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft

(Text von Bedeutung für den EWR)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 50,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das Vereinigte Königreich teilte dem Europäischen Rat am 29. März 2017 seine Absicht mit, nach Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union („EUV“), der nach Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft („Euratom“) auch für die Europäische Atomgemeinschaft gilt, aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft auszutreten.

(2)

Im Einklang mit Artikel 50 EUV handelte die Europäische Union mit dem Vereinigten Königreich ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wurde (im Folgenden „Austrittsabkommen“).

(3)

Am 11. Januar 2019 nahm der Rat den Beschluss (EU) 2019/274 (1) über die Unterzeichnung des Austrittsabkommens an.

(4)

Mit dem Beschluss (EU) 2019/476 (2) beschloss der Europäische Rat im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich zunächst, die Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV bis zum 12. April 2019 zu verlängern. Diese Frist wurde dann mit dem im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich gefassten Beschluss (EU) 2019/584 des Europäischen Rates (3) bis zum 31. Oktober 2019 weiterverlängert.

(5)

Da infolgedessen der Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens entsprechend angepasst werden musste, wurde der Beschluss (EU) 2019/274 durch den Beschluss des Rates (EU) 2019/642 (4) geändert, um dem angepassten Wortlaut des Austrittsabkommens Rechnung zu tragen.

(6)

Nach Verhandlungen zwischen den Verhandlungsführern der Union und des Vereinigten Königreichs im September und Oktober 2019 wurde eine Einigung über einen überarbeiteten Wortlaut des im Austrittsabkommen enthaltenen Protokolls zu Irland/Nordirland und über die notwendigen technischen Anpassungen der Artikel 184 und 185 dieses Abkommens erzielt. Am 17. Oktober 2019 billigte der Europäische Rat das geänderte Austrittsabkommen.

(7)

Der Beschluss (EU) 2019/274 sollte daher entsprechend geändert werden.

(8)

Nach Artikel 50 Absatz 4 EUV hat sich das Vereinigte Königreich nicht an den Beratungen des Rates über diesen Beschluss und auch nicht an seiner Annahme beteiligt —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 1 Absatz 2 des Beschlusses (EU) 2019/274 erhält folgende Fassung:

„Der Wortlaut des Abkommens in seiner geänderten Fassung ist diesem Beschluss beigefügt.“

Artikel 2

Der Wortlaut des dem Beschluss (EU) 2019/274 beigefügten Abkommens wird durch den geänderten Wortlaut ersetzt, der diesem Beschluss beigefügt ist (5).

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 21. Oktober 2019.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

T. TUPPURAINEN


(1)  Beschluss (EU) 2019/274 des Rates vom 11. Januar 2019 über die Unterzeichnung des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. L 47 I vom 19.2.2019, S. 1). Der dem Beschluss (EU) 2019/274 beigefügte Wortlaut des Austrittsabkommens wurde im ABl. C 66 I vom 19.2.2019, S. 1, veröffentlicht.

(2)  Beschluss (EU) 2019/476 des Europäischen Rates, im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich gefasst, vom 22. März 2019 zur Verlängerung der Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV (ABl. L 80 I vom 22.3.2019, S. 1).

(3)  Beschluss (EU) 2019/584 des Europäischen Rates, im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich gefasst, vom 11. April 2019 zur Verlängerung der Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV (ABl. L 101 vom 11.4.2019, S. 1).

(4)  Beschluss des Rates (EU) 2019/642 vom 13. April 2019 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/274 über die Unterzeichnung des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. L 110 I vom 25.4.2019, S. 1). Der dem Beschluss (EU) 2019/642 beigefügte Wortlaut des Austrittsabkommens wurde im ABl. C 144 I vom 25.4.2019, S. 1, veröffentlicht.

(5)  ABl C 384 vom 12.11.2019, S. 1.