16.2.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 42/51


BESCHLUSS DES RATES

vom 12. Februar 2008

über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Kroatien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/145/EG

(2008/119/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 des Rates vom 22. März 2004 über die Gründung Europäischer Partnerschaften im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (1), insbesondere auf Artikel 2,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki die Einführung der Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanstaaten gebilligt.

(2)

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 beschließt der Rat über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaften sowie über spätere Anpassungen. Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere anhand der von der Kommission vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichte, überprüft.

(3)

Im Anschluss an die Europäische Partnerschaft von 2004 hat der Rat am 20. Februar 2006 die erste Beitrittspartnerschaft mit Kroatien (2) angenommen.

(4)

Die Mitgliedstaaten haben am 3. Oktober 2005 Verhandlungen mit Kroatien über den Beitritt zur Europäischen Union aufgenommen. Der Fortgang der Verhandlungen wird von den Fortschritten Kroatiens bei den Vorbereitungen auf den Beitritt abhängen; diese Fortschritte werden unter anderem an der Umsetzung der Beitrittspartnerschaft gemessen, die regelmäßig überarbeitet wird.

(5)

Die Mitteilung der Kommission — Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006—2007 — sieht für Ende 2007 eine Aktualisierung der Partnerschaften vor.

(6)

Am 17. Juli 2006 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) (3) angenommen, mit der der Rahmen für die finanzielle Unterstützung der Heranführungsländer erneuert wurde.

(7)

Daher sollte eine aktualisierte Fassung der bisherigen Beitrittspartnerschaft angenommen werden, in der anhand der Erkenntnisse aus dem Fortschrittsbericht 2007 über die Vorbereitungen Kroatiens auf eine weitere Integration in die Europäische Union neue Prioritäten für die künftigen Maßnahmen gesetzt werden.

(8)

Von Kroatien wird erwartet, dass es zur Vorbereitung auf die EU-Mitgliedschaft einen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft ausarbeitet.

(9)

Der Beschluss 2006/145/EG sollte aufgehoben werden —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Kroatien sind gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 im Anhang festgelegt.

Artikel 2

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen und vom Rat auf Grundlage der Jahresberichte der Kommission überprüft und überwacht.

Artikel 3

Der Beschluss 2006/145/EG wird aufgehoben.

Artikel 4

Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 12. Februar 2008.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. BAJUK


(1)  ABl. L 86 vom 24.3.2004, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 269/2006 (ABl. L 47 vom 17.2.2006, S. 7).

(2)  Beschluss 2006/145/EG des Rates vom 20. Februar 2006 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Kroatien (ABl. L 55 vom 25.2.2006, S. 30).

(3)  ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 82.


ANHANG

BEITRITTSPARTNERSCHAFT MIT KROATIEN 2007

1.   EINLEITUNG

Mit diesem Vorschlag einer überarbeiteten Partnerschaft wird die erste Partnerschaft nach den Erkenntnissen aus dem Fortschrittsbericht 2007 der Kommission über Kroatien aktualisiert. Darin werden neue Handlungsprioritäten festgelegt, weiterhin gültige werden übernommen. Die neuen Prioritäten sind auf die spezifischen Bedürfnisse und den Vorbereitungsstand Kroatiens abgestimmt und werden gegebenenfalls aktualisiert. Von Kroatien wird erwartet, dass es einen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen erarbeitet, die das Land zur Umsetzung der Prioritäten dieser Beitrittspartnerschaft ergreifen will. Die Beitrittspartnerschaft bietet auch Orientierungshilfen für die finanzielle Unterstützung Kroatiens.

2.   GRUNDSÄTZE

Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess bildet in der gesamten Zeit bis zum künftigen Beitritt der westlichen Balkanländer den Rahmen für den von ihnen verfolgten europäischen Kurs. Die Hauptprioritäten, die für Kroatien ermittelt wurden, betreffen die Fähigkeit des Landes, die 1993 vom Europäischen Rat von Kopenhagen aufgestellten Kriterien und die Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses, insbesondere die Bedingungen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 29. April 1997 und vom 21./22. Juni 1999, in der Abschlusserklärung des Gipfels von Zagreb vom 24. November 2000 und in der Agenda von Thessaloniki genannt werden, sowie die Anforderungen des am 3. Oktober 2005 vom Rat beschlossenen Verhandlungsrahmens zu erfüllen.

3.   PRIORITÄTEN

Die in dieser Beitrittspartnerschaft genannten Prioritäten wurden so ausgewählt, dass von Kroatien auch tatsächlich erwartet werden kann, dass es sie in den kommenden Jahren ganz oder zu einem wesentlichen Teil umsetzt. Sie betreffen sowohl die Rechtsvorschriften als auch deren Durchführung.

Was die Festsetzung neuer Prioritäten anbetrifft, so kommen mit Sicherheit weitere Aufgaben auf Kroatien zu, die im Rahmen einer zukünftigen Partnerschaft auch unter Berücksichtigung künftiger Fortschritte des Landes zu Prioritäten erklärt werden können.

Unter den Prioritäten wurden bestimmte Hauptprioritäten ermittelt, die zu Beginn des folgenden Abschnitts aufgelistet sind. Die Reihenfolge dieser Schlüsselprioritäten spiegelt nicht deren Bedeutung wider.

Hauptprioritäten

Gewährleistung der Erfüllung aller im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens eingegangenen Verpflichtungen.

Aktualisierung und Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans für die Justizreform.

Rasche Annahme und Umsetzung eines Strategierahmens für die Reform der öffentlichen Verwaltung.

Aktualisierung und beschleunigte Umsetzung des Programms zur Korruptionsbekämpfung und der dazugehörigen Aktionspläne und Gewährleistung besser abgestimmter und proaktiver Maßnahmen zur Prävention, Aufdeckung und effektiven Verfolgung von Korruption, insbesondere auf hoher Ebene.

Umsetzung des Verfassungsgesetzes über die Rechte nationaler Minderheiten unter besonderer Berücksichtigung der Vorschriften zur Gewährleistung einer proportionalen Beschäftigung von Minderheiten. Bekämpfung der Diskriminierung im öffentlichen Sektor insgesamt.

Abschluss des Prozesses der Rückführung von Flüchtlingen; endgültige Regelung der Bereitstellung von Wohnraum für Inhaber früherer Wohn-/Eigentumsrechte; Abschluss des Wiederaufbaus und des Prozesses der Eigentumsrückübertragung sowie Wiederzulassung von Anerkennungsanträgen.

Fortsetzung der Bemühungen um die Aussöhnung der Bürger in der Region.

Verstärkte Anstrengungen zur endgültigen Lösung noch offener bilateraler Fragen (1), insbesondere Grenzangelegenheiten, mit Slowenien, Serbien, Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina und Lösung der Frage der Umweltschutz- und Fischereischutzzone.

Weiterhin uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien und Gewährleistung der Integrität von Kriegsverbrecherverfahren vor kroatischen Gerichten.

Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und Steigerung des wirtschaftlichen Wachstumspotentials insbesondere durch Abbau von Subventionen, Umstrukturierung verlustschreibender Großunternehmen und Steigerung der Wirksamkeit der öffentlichen Ausgaben.

Politische Kriterien

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Öffentliche Verwaltung

Uneingeschränkte Umsetzung der Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung zur Reformierung der Verwaltungs-, Einstellungs-, Beförderungs- und Ausbildungsverfahren sowie zur Entpolitisierung; Verbesserung des Personalmanagements in der öffentlichen Verwaltung.

Justizsystem

Massiver Abbau des Rückstaus der vor Gericht anhängigen Verfahren und Gewährleistung einer angemessenen Dauer der Gerichtsverfahren.

Straffung der Gerichtsorganisation einschließlich Einführung moderner IT-Systeme.

Einführung offener, fairer und transparenter Einstellungs-, Beurteilungs-, Beförderungs- und Disziplinarverfahren im Justizwesen sowie Verbesserung der Professionalität der Justiz durch Bereitstellung eines qualitativ hochwertigen Ausbildungsangebots unter anderem im Bereich EU-Recht, unterstützt durch eine angemessene Finanzierung der Justizakademie.

Maßnahmen zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und vollständigen Vollstreckung von Gerichtsurteilen.

Korruptionsbekämpfung

Fortführung der Ausarbeitung und Umsetzung von Verhaltenskodizes für Beamte und Abgeordnete sowie von Aktionsplänen zur Korruptionsbekämpfung in den zuständigen Strafverfolgungsbehörden (Grenzschutz, Polizei, Zoll, Justiz) und in anderen öffentlichen Institutionen und Agenturen; konsequente Bekämpfung der Korruption im Zusammenhang mit dem öffentlichen Beschaffungswesen. Einrichtung von Sondereinheiten für die Korruptionsbekämpfung innerhalb der einschlägigen Dienststellen unter Gewährleistung angemessener Koordinierungsmechanismen und einer adäquaten Ausbildung und Mittelausstattung.

Ergreifen von Maßnahmen zur Gewährleistung einer einheitlichen Um- und Durchsetzung des Rechtsrahmens für die Korruptionsbekämpfung einschließlich der Verwendung angemessener Statistiken. Erlass entsprechender Gesetze und Verwaltungsvorschriften, um die Einhaltung internationaler Standards zu gewährleisten.

Konkrete Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Wahrnehmung von Korruption als schwerer Straftat.

Gewährleistung der uneingeschränkten Zusammenarbeit der staatlichen Behörden mit dem Amt zur Verhütung der Korruption und der organisierten Kriminalität.

Menschenrechte und Schutz von Minderheiten

Gewährleistung des Zugangs zu Gerichten und Rechtsbeistand sowie Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel.

Förderung der Achtung und des Schutzes von Minderheiten in Einklang mit dem internationalen Recht und den bewährten Verfahren der EU-Mitgliedstaaten.

Förderung der Toleranz gegenüber der serbischen und der Roma-Minderheit und Maßnahmen zum Schutz von Angehörigen der Minderheitengruppen vor Bedrohungen oder diskriminierenden, feindseligen oder gewalttätigen Handlungen.

Weitere Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans zum Schutz und zur Integration der Roma sowie Bereitstellung der erforderlichen Mittel, insbesondere zur Verbesserung von Beschäftigung, Ausbildung und Wohnverhältnissen.

Annahme und Umsetzung einer umfassenden Anti-Diskriminierungs-Strategie.

Regionale Angelegenheiten und internationale Verpflichtungen

Vollständige Achtung der Einigung betreffend die Umweltschutz- und Fischereischutzzone vom 4. Juni 2004, auf die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2004 und im Rahmen der Verhandlungen verwiesen wird; auch darf keiner der Aspekte dieser Zone auf die Mitgliedstaaten der EU angewendet werden, solange keine gemeinsame Lösung im Geiste der EU gefunden wurde.

Gewährleistung der Integrität von Kriegsverbrecherverfahren, insbesondere indem gegen die ethnische Voreingenommenheit gegenüber Serben vorgegangen wird, Anwendung eines einheitlichen Maßstabs für die strafrechtliche Verantwortung und einen besseren Schutz von Zeugen und Informanten.

Gewährleistung einer angemessenen Koordinierung und Kooperation zwischen allen betroffenen Behörden auf zentraler und lokaler Ebene bei der Flüchtlingsrückkehr.

Vorstoß zur gemeinsamen Regelung aller Fragen im Zusammenhang mit verloren gegangenen Wohn- bzw. Eigentumsrechten mit den Nachbarländern.

Schaffung der nötigen sozialen und wirtschaftlichen Voraussetzungen, um das Klima für die Wiedereingliederung von Rückkehrern und ihre Akzeptanz durch die Aufnahmegemeinschaften, unter anderem durch Regionalentwicklungsprogramme für die betroffenen Gebiete, zu verbessern.

Beitrag zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit, unter anderem durch Förderung des Übergangs vom Stabilitätspakt zu einem stärker von der Region getragenen Kooperationsrahmen und der wirksamen Umsetzung des mitteleuropäischen Freihandelsabkommens (CEFTA).

Vollständige Umsetzung der Übereinkommen mit den Nachbarländern, insbesondere in den Bereichen Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Grenzsicherung und Rückübernahme, grenzübergreifende Zusammenarbeit, justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, insbesondere bei Kriegsverbrechen, sowie Unterzeichnung der noch ausstehenden Übereinkommen.

Wirtschaftliche Kriterien

Festhalten an der umsichtigen Steuer-, Währungs- und Finanzpolitik im Hinblick auf dauerhafte makroökonomische Stabilität, unter anderem durch geringe Inflation, Wechselkursstabilität und weitere Senkung der Ausgaben sowie der Defizite und Schulden im Verhältnis zum BIP.

Fortsetzung der institutionellen Reformen im Bereich der öffentlichen Finanzen zur Erhöhung der finanzpolitischen Transparenz, Verbesserung der Wirksamkeit und Transparenz der öffentlichen Schuldenverwaltung und endgültige Anpassung der Haushaltsberichtserstattung an die Grundsätze der ESVG 95.

Weitere Umsetzung umfassender Reformen im Gesundheitswesen zur Vermeidung weiterer Zahlungsrückstände im Gesundheitssystem und zur Verbesserung der Wirksamkeit von Gesundheitsausgaben. Fortsetzung der Reform der sozialen Sicherungssysteme. Gewährleistung der finanziellen Tragfähigkeit der ersten Säule des Rentensystems durch adäquate parametrische Reformen.

Weitere Erleichterung der Geschäftsaufnahme durch weitere Verkürzung der hierfür erforderlichen Zeit und Verfahren sowie der Kosten für Unternehmensgründungen. Verbesserung der Insolvenzverfahren zur Beschleunigung des Marktaustritts.

Verbesserung des institutionellen Privatisierungsrahmens zur deutlichen Beschleunigung der Privatisierung von Unternehmen im staatlichen Privatisierungsfonds. Fortführung der Umstrukturierung von verlustschreibenden Staatsunternehmen und des Eisenbahnsektors zur Verringerung der Unternehmenssubventionen im Verhältnis zum BIP.

Verbesserung der Anreizstrukturen und Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt zur Steigerung der Erwerbsbeteiligung und Beschäftigungsquoten.

Fähigkeit zur Übernahme der aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen

Kapitel 1:   Freier Warenverkehr

Annahme und Umsetzung horizontaler Rahmenvorschriften zur Schaffung der erforderlichen Infrastruktur, Gewährleistung der Aufgabentrennung zwischen den verschiedenen Funktionen (Regulierung, Normung, Akkreditierung, Messwesen, Konformitätsbewertung und Marktüberwachung).

Annahme und Durchführung einer umfassenden Strategie zur Übernahme und Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für die einschlägigen horizontalen Organisationen (Normung, Akkreditierung, Messwesen und Marktüberwachung) und in den einzelnen Sektoren sowie Verbesserung der Verwaltungskapazität.

Annahme und Umsetzung eines Aktionsplans zur Erfüllung der Artikel 28—30 EG-Vertrag, einschließlich der Einführung von Klauseln über die gegenseitige Anerkennung.

Fortsetzung der Einführung europäischer Normen. Fortführung der Vorbereitungen zur Erfüllung der Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in Normungsorganisationen.

Vollständige Übernahme der Richtlinien nach dem neuen und dem alten Konzept, insbesondere in Bezug auf Arzneimittel.

Kapitel 2:   Freizügigkeit der Arbeitnehmer

Abschaffung sämtlicher diskriminierender Maßnahmen gegenüber Arbeitnehmern und Bürgern aus der Europäischen Union.

Ausbau der Verwaltungsstrukturen für die Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme.

Kapitel 3:   Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit

Vollendung der Angleichung der Rechtsvorschriften über die Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise von EU-Bürgern an den Besitzstand und Änderung der bestehenden Rechtsvorschriften zur Aufhebung der noch verbleibenden Anforderungen, die an Dienstleistungserbringer aus der EU in Bezug auf Staatsangehörigkeit, Sprache, Wohnsitz beziehungsweise Geschäftsgenehmigung gestellt werden; Beseitigung der noch verbleibenden administrativen und technischen Hindernisse in Bezug auf das Niederlassungsrecht und die Dienstleistungsfreiheit und Gewährleistung einer ausgewogenen Behandlung von Anträgen auf Geschäftsgenehmigung, einschließlich von Baugenehmigungen.

Kapitel 4:   Freier Kapitalverkehr

Fertigstellung eines wirkungsvollen Geldwäschebekämpfungssystems, insbesondere indem sichergestellt wird, dass die Durchführungsstellen uneingeschränkt funktionsfähig und angemessen ausgestattet sind und eine gute Koordinierung mit den einschlägigen nationalen und internationalen Stellen stattfindet.

Weitere Fortschritte bei der Beseitigung der noch verbleibenden Beschränkungen des Kapitalverkehrs; Beseitigung sämtlicher Beschränkungen für den Immobilienerwerb durch EU-Bürger im Einklang mit dem SAA und Gewährleistung, dass bis dahin alle Anträge von EU-Bürgern auf Genehmigung eines Immobiliengeschäfts angemessen bearbeitet werden.

Kapitel 5:   Öffentliches Auftragswesen

Beauftragung einer für das Auftragswesen zuständigen Stelle mit der Gewährleistung einer kohärenten und transparenten Strategie und ihrer Umsetzung in allen Bereichen des öffentlichen Auftragswesens.

Annahme und Umsetzung einer umfassenden Strategie samt Zeitplan und Zwischenzielen für die Rechtsangleichung und den Kapazitätsaufbau in allen Bereichen des öffentlichen Auftragswesens (öffentliche Aufträge, Konzessionen, öffentlich-private Partnerschaften) sowie für die Prüfungsverfahren und -gremien. Stärkung der Vollzugsmechanismen der Prüfungsgremien.

Kapitel 6:   Gesellschaftsrecht

Angleichung des Gesellschaftsgesetzes an den Besitzstand und vollständige Angleichung an die Richtlinie über Übernahmeangebote.

Angleichung der Bilanzierungs- und Rechnungslegungsvorschriften an den Besitzstand. Stärkung des entsprechenden institutionellen Rahmens.

Kapitel 7:   Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

Vollendung der Rechtsangleichung in den Bereichen Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sowie Gewährleistung der Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum durch die Stärkung der Verwaltungskapazität der entsprechenden Behörden.

Vorlage einer zufrieden stellenden Erfolgsbilanz bei der Aufdeckung und strafrechtlichen Verfolgung der Produkt- und Markenpiraterie.

Kapitel 8:   Wettbewerbspolitik

Annahme eines nationalen Umstrukturierungsprogramms für den Stahlsektor, das dessen Tragfähigkeit und die Einhaltung der Beihilfevorschriften der EU gewährleistet. Annahme individueller Umstrukturierungspläne für jede einzelne Werft in Schwierigkeiten und gemäß den Beihilfevorschriften der EU Einbeziehung dieser Pläne in das nationale Umstrukturierungsprogramm.

Vollendung der Angleichung an die Beihilfevorschriften der EU im Bereich der steuerlichen Beihilfen und Angleichung aller noch verbleibenden Beihilferegelungen, die im Beihilfeninventar als mit den EU-Vorschriften unvereinbar ausgewiesen sind. Annahme einer regionalen Fördergebietskarte.

Annahme rechtlicher Maßnahmen für eine wirksame Kartellbekämpfung, insbesondere in Bezug auf die Geldbußenfestsetzung und gerichtliche Kontrolle.

Kapitel 9:   Finanzdienstleistungen

Vollständige Umsetzung des Besitzstands im Bereich Bankzulassungen, Eigenkapitalvorschriften, e-Geld-Institute, Kreditinstitute, Finanzkonglomerate, Abwicklungen und Umstrukturierungen, Abschlüsse von Banken und Zweigniederlassungen sowie Einlagensicherungssysteme.

Vollendung der Rechtsangleichung in den Bereichen Solvabilitätsspannen, Versicherungsüberwachung, Rückversicherung und Versicherungsmediation, Finanzmarktinfrastruktur, Investitions- und Wertpapiermärkte.

Einführung eines Anlegerentschädigungssystems im Einklang mit dem Besitzstand. Nachweis entsprechender Ergebnisse bei der Durchsetzung der Aufsichtsvorschriften.

Kapitel 10:   Informationsgesellschaft und Medien

Abschluss der Rechtsangleichung in den Bereichen elektronische Kommunikation, elektronischer Handel, elektronische Unterschrift, elektronische Medien, Informationssicherheit sowie an die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“.

Gewährleistung der für die Durchsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften erforderlichen Verwaltungskapazität, insbesondere im Bereich elektronische Kommunikation und nachweisliche Durchsetzung der Verpflichtungen von Betreibern mit erheblicher Marktmacht sowie der Rechte neuer Teilnehmer auf dem Markt für elektronische Kommunikation einschließlich Wegerechte, gemeinsame Miete und Nutzung.

Abschluss der geplanten Überarbeitung der Rechtsvorschriften über audiovisuelle Medien auf der Grundlage einer öffentlichen Konsultation, um die regulatorische Unabhängigkeit zu gewährleisten und einer ungebührlichen politischen Einflussnahme vorzubeugen.

Kapitel 11:   Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

Ausbau der nötigen Verwaltungsstrukturen und -kapazitäten für die Umsetzung der Agrarmarktpolitik und der Politik für die ländliche Entwicklung, einschließlich der Erhebung und Verarbeitung von Agrardaten.

Erstellung einer den EU-Normen entsprechenden Weinbaukartei.

Weitere Vorbereitungen zur Einrichtung effizienter und zuverlässiger Zahl- und Kontrollstellen zur Verwaltung und Kontrolle der Agrarfonds in Übereinstimmung mit den EU-Anforderungen und internationalen Prüfstandards.

Kapitel 12:   Nahrungsmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik

Spürbare Verbesserung der Rechtsangleichung in den Bereichen Nahrungsmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit sowie Stärkung der erforderlichen Durchführungsstrukturen, unter anderem der Kontroll- und Inspektionsdienste.

Aufbau EU-konformer Verfahren in den Bereichen Nahrungsmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit einschließlich eines Systems zur Tierkennzeichnung und Registrierung der Verbringung, Tierabfallverwertung, Modernisierung von agrar- und ernährungswirtschaftlichen Betrieben, Tierschutz und Programme zur Bekämpfung von Tierseuchen, Veterinärkontrollen an den Grenzübergangsstellen, phytosanitäre Kontrollen, Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Überwachung ihrer Rückstände, sowie Qualität von Saat- und Pflanzgut.

Kapitel 13:   Fischerei

Stärkung der Verwaltungs- und insbesondere der Inspektionsstrukturen für die Fischereipolitik und Verbesserung der Erhebung von Fang- und Anlandedaten.

Vollendung des computergestützten Fischereifahrzeugregisters und Einführung eines satellitengestützten Schiffsüberwachungssystems.

Kapitel 14:   Verkehr

Vollendung der Angleichung an den EU-Besitzstand und Stärkung der Verwaltungskapazität in den Bereichen Straßenverkehr (unter anderem Einführung des digitalen Tachografen), Luft- und Seeverkehr sowie in der Binnenschifffahrt, vor allem im Hinblick auf die Sicherheit von Navigations- und Binnenschifffahrtsinformationssystemen.

Erlass von Durchführungsbestimmungen für den Schienenverkehr, insbesondere zur Interoperabilität und zur unabhängigen Zuweisung von Fahrwegkapazitäten. Veröffentlichung der endgültigen Schienennetz-Nutzungsbedingungen.

Umsetzung der ersten Übergangsphase des Übereinkommens über den Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraum und Ratifizierung desselben.

Kapitel 15:   Energie

Erfüllung der aus dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft erwachsenden Verpflichtungen.

Stärkung der Verwaltungskapazitäten und abschließende Angleichung an den EU-Besitzstand in den Bereichen Versorgungssicherheit, Energieeffizienz und erneuerbare Energien, Energiebinnenmarkt (Elektrizität und Gas) und Kernenergie sowie Sicherstellung eines hohen Sicherheitsstandards im Nuklear- und im Strahlenschutzbereich.

Kapitel 16:   Steuern

Raschere Angleichung des Steuerrechts an den EU-Besitzstand und insbesondere Einbeziehung der Freizonen in den Geltungsbereich der Mehrwertsteuer, Abschaffung der geltenden Mehrwertsteuernullsätze, Beseitigung der diskriminierenden Besteuerung von Zigaretten und weitere Angleichung des Verbrauchsteuersystems.

Massive Stärkung der Durchsetzungskapazitäten der Steuer- und Zollverwaltung, insbesondere im Hinblick auf die Steuererhebung und -prüfung sowie die Entwicklung der erforderlichen IT-Systeme; Weiterarbeit am Aufbau einer funktionierenden und personell ausreichend besetzten Verbrauchsteuerverwaltung; Vereinfachung der Verfahren für die strafrechtliche Verfolgung von Steuerbetrug.

Einhaltung der Grundsätze des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung und Gewährleistung der Übereinstimmung neuer Steuerregelungen mit diesem Kodex.

Kapitel 17:   Wirtschafts- und Währungspolitik

Angleichung des rechtlichen Rahmens zur Gewährleistung der vollständigen Unabhängigkeit der Zentralbank, zur Gewährleistung einer Angleichung in Bezug auf das Verbot des bevorzugten Zugangs des öffentlichen Sektors zu Finanzinstituten sowie zur vollständigen Integration der kroatischen Zentralbank in das Europäische Zentralbanksystem.

Kapitel 18:   Statistik

Ausbau der Verwaltungskapazitäten des Statistikamts, Reform seiner regionalen Niederlassungen und bessere Koordinierung mit anderen Anbietern amtlicher Statistiken.

Fortsetzung der Arbeiten an den Landwirtschafts-, Wirtschafts- und Unternehmensstatistiken.

Kapitel 19:   Beschäftigungs- und Sozialpolitik

Weitere Angleichung an den EU-Besitzstand und Stärkung der entsprechenden Verwaltungs- und Durchsetzungsstrukturen, einschließlich der Arbeitsaufsicht, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern.

Wirksame Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung zur Eingliederung (JIM) und der Gemeinsamen Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten (JAP), sobald diese angenommen wurde.

Kapitel 20:   Unternehmens- und Industriepolitik

Umsetzung einer umfassenden industriepolitischen Strategie mit besonderer Schwerpunktlegung auf die Umstrukturierung der verlustschreibenden Sektoren und Unternehmen, einschließlich Stahlindustrie und Schiffbau.

Kapitel 21:   Transeuropäische Netze

Ausbau der Verbundnetze für Gas- und Elektrizität mit den Nachbarländern.

Kapitel 22:   Regionalpolitik und Koordinierung der Strukturinstrumente

Annahme und Beginn der Umsetzung eines Aktionsplans mit klaren Zielen und entsprechendem Zeitplan, um die aus der Kohäsionspolitik der Gemeinschaft erwachsenden regulatorischen und operativen Anforderungen wie unter anderem die Stärkung der Verwaltungskapazität auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene zu erfüllen.

Gewährleistung einer klaren Aufgabenverteilung und Koordinierung zwischen den Durchführungsbehörden/-strukturen, einschließlich der lokalen Behörden, sowie Stärkung ihrer Kapazitäten.

Annahme eines Regionalentwicklungsgesetzes.

Stärkung der Kapazitäten für die Programmplanung, Projektvorbereitung, Monitoring und Evaluierung sowie die Finanzverwaltung und -kontrolle, insbesondere der Fachministerien, zur Umsetzung der EU-Heranführungsprogramme als Vorbereitung auf die Kohäsionspolitik der Gemeinschaft.

Kapitel 23:   Justiz und Grundrechte

Weitere Umsetzung des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten in Einklang mit dem Besitzstand und Gewährleistung einer wirksamen Überwachung und Durchsetzung.

Weitere Prioritäten siehe Abschnitt über die politischen Kriterien.

Kapitel 24:   Recht, Freiheit und Sicherheit

Abschließende Überarbeitung der zentralen Rechtsvorschriften, um diese mit dem Schengen-Besitzstand in Einklang zu bringen, und verstärkte Investition auf lokaler Ebene in IT-Ausrüstung und Polizeiausbildung.

Fortsetzung der Vorbereitungen auf die Umsetzung des Schengen-Besitzstands durch Personalaufstockung und verbesserte Ausbildung der Grenzschützer, weitere Investitionen in die Ausrüstung, einschließlich Ausdehnung des nationalen Grenzverwaltungs-Informationssystems und Gewährleistung seiner Kompatibilität mit dem Schengen-Informationssystem der zweiten Generation (SIS II). Verstärkung der Verwaltungs- und Durchsetzungskapazität der Grenzpolizei durch bessere Zusammenarbeit zwischen den Behörden.

Weitere Angleichung an die Visa-Politik der EU, einschließlich der Aufnahme biometrischer Kennzeichen in die Reisepapiere und Vorbereitungen auf das Visa-Informationssystem.

Einführung von sekundärrechtlichen Vorschriften für die Umsetzung des Asyl- und des Ausländergesetzes.

Gewährleistung der Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften mit dem Besitzstand im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen und Stärkung der Justizkapazität zur Anwendung des Besitzstands.

Kapitel 25:   Wissenschaft und Forschung

Gewährleistung einer angemessenen Kapazität für die Durchführung von EU-finanzierten Forschungsprojekten.

Weitere Annahme und Umsetzung von Maßnahmen zur leichteren Integration in den Europäischen Forschungsraum.

Kapitel 26:   Bildung und Kultur

Gewährleistung einer angemessenen Kapazität für die Verwaltung der Programme „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend in Aktion“.

Angleichung an den Besitzstand über die Gleichbehandlung von EU-Bürgern und kroatischen Staatsbürgern beim Zugang zu Bildung sowie an die Richtlinie über die Ausbildung der Kinder von Wanderarbeitnehmern.

Kapitel 27:   Umwelt

Fortsetzung der Übernahme und Umsetzung des EU-Besitzstands, mit besonderem Augenmerk auf Abfallbewirtschaftung, Wasserqualität, Luftqualität, Naturschutz sowie integrierter Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung.

Annahme und gut koordinierte Umsetzung eines umfassenden Plans für den Aufbau der für die Umsetzung des Besitzstands im Bereich Umweltschutz erforderlichen Verwaltungskapazität und Bereitstellung der entsprechenden finanziellen Mittel.

Verstärkte Investitionen in die Umweltschutzinfrastruktur, mit besonderem Schwerpunkt auf Abwasserkanalisation und -behandlung, Trinkwasserversorgung und Abfallbewirtschaftung.

Beginn der Umsetzung des Kyoto-Protokolls.

Einbeziehung von Umweltschutzanforderungen in andere Politikbereiche und Förderung der nachhaltigen Entwicklung.

Kapitel 28:   Gesundheits- und Verbraucherschutz

Weitere Angleichung an die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über den Gesundheits- und Verbraucherschutz, insbesondere in den Bereichen Gewebe und Zellen sowie Tabak und Gewährleistung angemessener Verwaltungsstrukturen und Durchsetzungskapazitäten.

Im Bereich der geistigen Gesundheit: Aufbau gemeindenaher Versorgungsdienste als Alternative zur Unterbringung in Institutionen sowie Zuweisung ausreichender finanzieller Mittel für die Versorgung im Bereich geistiger Gesundheit.

Kapitel 29:   Zollunion

Annahme weiterer Rechtsvorschriften in den wenigen verbleibenden Bereichen, in denen noch eine weitere Angleichung erforderlich ist, insbesondere in Bezug auf die nicht-präferenziellen Ursprungsregeln und die Erhebung von Zollabgaben.

Konsequent einheitliche Anwendung der Zollvorschriften in allen Zollstellen, insbesondere in Bezug auf die Anmeldeverfahren, den Warenursprung, die vereinfachten Verfahren, die Markenpiraterie, Stichprobenkontrollen; Gewährleistung der Anwendung moderner und kohärenter Verfahren zur Risikoanalyse in allen Zollstellen.

Hinreichende Fortschritte bei der Entwicklung sämtlicher Systeme für die IT-Interkonnektivität auf der Grundlage einer umfassenden und kohärenten Strategie.

Kapitel 30:   Außenbeziehungen

Vorbereitung auf die Angleichung aller maßgeblichen internationalen Übereinkommen mit Drittländern und Stärkung der Verwaltungs- und Kontrollkapazitäten für die gemeinsame Handelspolitik.

Kapitel 31:   Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Verbesserte Um- und Durchsetzung der Rüstungskontrolle und weitere Stärkung der Kapazität für die uneingeschränkte Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Kapitel 32:   Finanzkontrolle

Annahme und Umsetzung der Rechtsvorschriften über die interne Finanzkontrolle im staatlichen Bereich und der zugehörigen Maßnahmen, unterstützt durch die erforderliche Umsetzungskapazität.

Gewährleistung der funktionalen und finanziellen Unabhängigkeit der staatlichen Institutionen für das Audit durch Änderung verfassungsrechtlicher Bestimmungen oder nationaler Rechtsvorschriften mit gleicher Wirkung sowie Annahme und Umsetzung der erforderlichen zugehörigen Rechtsvorschriften.

Angleichung des kroatischen Strafrechts an den Besitzstand über den Schutz der finanziellen Interessen der EU sowie an das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen und seine Protokolle.

Einrichtung einer wirksamen und effizienten Koordinierungsstelle, damit die Erfüllung der Anforderungen aufgrund des Artikels 280 Absatz 3 des EG-Vertrags und die Anwendung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission gewährleistet sind, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtung, die Inspektoren der Kommission zu unterstützen.

Ergreifen rechtlicher und administrativer Maßnahmen, um den Anforderungen des Besitzstands in Bezug auf den Schutz des Euros vor Geldfälschung zu entsprechen.

Kapitel 33:   Finanz- und Haushaltsbestimmungen

Steigerung der Verwaltungskapazität und Vorbereitung von Verfahrensregeln zur Gewährleistung, dass die Eigenmittel ab dem Beitritt ordnungemäß berechnet, prognostiziert, erhoben, entrichtet und kontrolliert werden und die entsprechenden Berichte der EU vorgelegt werden.

4.   PROGRAMMPLANUNG

Die Gemeinschaftshilfe wird über das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) und im Falle von Programmen, die vor 2007 angenommen wurden, über die Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 vom 5. Dezember 2000 über die Hilfe für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die Bundesrepublik Jugoslawien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (2) (CARDS-Verordnung) bereitgestellt. Folglich wird dieser Beschluss keine finanziellen Auswirkungen haben. Die Finanzierungsabkommen bilden die Rechtsgrundlage für die Umsetzung der konkreten Programme.

Kroatien kommt auch für Finanzierungen aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen in Betracht.

5.   KONDITIONALITÄT

Die Gemeinschaftshilfe für die westlichen Balkanländer ist von weiteren Fortschritten bei der Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen und der Anforderungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens sowie bei der Umsetzung der in dieser Beitrittspartnerschaft festgelegten Prioritäten abhängig. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen könnte dazu führen, dass der Rat geeignete Maßnahmen auf der Grundlage des Artikels 21 der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates bzw. bei Programmen, die vor 2007 beschlossen wurden, auf der Grundlage von Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 ergreift. Für die Gemeinschaftshilfe gelten ferner die vom Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 29. April 1997 festgelegten Bedingungen, insbesondere was die Verpflichtung der Empfängerländer anbelangt, demokratische, wirtschaftliche und institutionelle Reformen durchzuführen. In die einzelnen Jahresprogramme wurden außerdem besondere Bedingungen aufgenommen. Die Finanzierungsbeschlüsse werden durch eine Finanzierungsvereinbarung ergänzt, die mit Kroatien geschlossen wird.

6.   ÜBERWACHUNG

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses, einschließlich der jährlichen Berichte der Kommission, im Rahmen des politischen und des wirtschaftlichen Dialogs sowie auf Grundlage der für die Beitrittskonferenz vorgelegten Informationen überprüft.


(1)  Einige Mitgliedstaaten betonten in diesem Zusammenhang, wie wichtig es sei, im Einklang mit den Urteilen des kroatischen Verfassungsgerichts den Prozess der Rückgabe von Eigentum zu beschleunigen.

(2)  ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2112/2005 (ABl. L 344 vom 27.12.2005, S. 23).