7.4.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 119/1


BESCHLUSS (GASP) 2021/561 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 30. März 2021

zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte der Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) (EUNAVFOR MED IRINI/1/2021)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 31. März 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/472 (1) angenommen, durch den eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) unter der Leitung von Konteradmiral Fabio AGOSTINI als Befehlshaber der EU-Operation eingerichtet und eingeleitet wurde.

(2)

Aufgrund von Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2020/472 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, einschlägige Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) zu fassen.

(3)

Am 30. April 2020 hat der Befehlshaber der EU-Operation empfohlen, Konteradmiral Ettore SOCCI für die erste Hälfte der verbleibenden Mandatsperiode und Flottillenadmiral Theodoros MIKROPOULOS für die zweite Hälfte dieser verbleibenden Mandatsperiode zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte zu ernennen.

(4)

Am 28. Mai 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/718 (2) angenommen, mit dem Konteradmiral Ettore SOCCI für die Zeit vom 6. Mai 2020 bis zum 18. Oktober 2020 und Flottillenadmiral Theodoros MIKROPOULOS für die Zeit vom 19. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte ernannt wurde.

(5)

Der Befehlshaber der EU-Operation hat empfohlen, Kapitän Stefano FRUMENTO für die Zeit ab dem 1. April 2021 zum neuen Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte zu ernennen. Die italienischen Behörden haben mitgeteilt, dass Kapitän Stefano FRUMENTO nach seiner Ernennung zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte zum Konteradmiral befördert wird.

(6)

Der EU-Militärausschuss hat diese Empfehlung am 12. März 2021 unterstützt.

(7)

Nach Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Konteradmiral Stefano FRUMENTO wird ab dem 1. April 2021 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte der Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 1. April 2021.

Geschehen zu Brüssel am 30. März 2021.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Die Vorsitzende

S. FROM-EMMESBERGER


(1)  Beschluss (GASP) 2020/472 des Rates vom 31. März 2020 über eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) (ABl. L 101 vom 1.4.2020, S. 4).

(2)  Beschluss (GASP) 2020/718 des Rates vom 28. Mai 2020 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte der Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) (ABl. L 168 vom 29.5.2020, S. 64).