11.1.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 8/10


BESCHLUSS DES RATES

vom 6. Dezember 2007

zur Ernennung eines belgischen Mitglieds und eines belgischen Stellvertreters im Ausschuss der Regionen

(2008/32/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 263,

auf Vorschlag der belgischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 24. Januar 2006 den Beschluss 2006/116/EG zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2006 bis zum 25. Januar 2010 (1) angenommen.

(2)

Infolge des Ablaufs des Mandats von Herrn LETERME ist der Sitz eines Mitglieds im Ausschuss der Regionen frei geworden. Nach der Ernennung von Herrn SAUWENS zum Mitglied wird der Sitz eines Stellvertreters frei —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Ernannt werden jeweils für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2010:

a)

zum Mitglied des Ausschusses der Regionen:

Herr Johan SAUWENS, Mitglied des flämischen Parlaments,

und

b)

zum Stellvertreter im Ausschuss der Regionen:

Herr Ludwig CALUWE, Mitglied des flämischen Parlaments.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 2007.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. COSTA


(1)  ABl. L 56 vom 25.2.2006, S. 75.