ISSN 1977-0642

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 324

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

62. Jahrgang
13. Dezember 2019


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

BESCHLÜSSE

 

*

Beschluss (EU) 2019/2135 des Rates vom 21. November 2019 über den im Namen der Union bei der dritten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses über den schrittweisen Verzicht auf die Verwendung von Dentalamalgam und zur Änderung der Anlage A dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt

1

 

*

Beschluss (EU) 2019/2136 des Rates vom 5. Dezember 2019 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über die Änderung des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992

3

 

*

Beschluss (EU) 2019/2137 des Rates vom 5. Dezember 2019 zur Feststellung, dass Rumänien auf die Empfehlung des Rates vom 14. Juni 2019 nicht mit wirksamen Maßnahmen reagiert hat

5

 

*

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2138 des Rates vom 5. Dezember 2019 zur Änderung der Entscheidung 2007/441/EG zur Ermächtigung der Italienischen Republik, eine von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 168 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden

7

 

*

Beschluss 2019/2139 des Rates vom 10. Dezember 2019 zur Ernennung von zwei Mitgliedern des Ausschusses unabhängiger Persönlichkeiten gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen

9

 

*

Beschluss (EU) 2019/2140 der Kommission vom 21. Oktober 2019 über die staatliche Beihilfe SA.52194-2019/C (ex 2018/FC) — Slowakische Republik — Slowakische Einzelhandelsumsatzsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 7474)  ( 1 )

11

 

 

RECHTSAKTE VON GREMIEN, DIE IM RAHMEN INTERNATIONALER ÜBEREINKÜNFTE EINGESETZT WURDEN

 

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UN-Regelung Nr. 14 — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich der Sicherheitsgurtverankerungen [2019/2141] Einschließlich des gesamten gültigen Textes bis: Änderungsserie 09 — Tag des Inkrafttretens: 29. Dezember 2018

14

 

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UN-Regelung Nr. 145 — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich der ISOFIX-Verankerungssysteme, der Verankerungen des oberen ISOFIX-Haltegurtes und der i-Size-Sitzplätze [2019/2142]

47

 

 

Berichtigungen

 

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Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/1966 der Kommission vom 27. November 2019 zur Änderung und Berichtigung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel ( ABl. L 307 vom 28.11.2019 )

80

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.