32001D0021

2001/21/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Dezember 2000 zur Änderung der Entscheidung 98/121/EG zur Genehmigung des Mehrjährigen Ausrichtungsprogramms für die Fischereiflotte der Niederlande für die Zeit vom 1. Januar 1997 bis 31. Dezember 2001 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 4015)

Amtsblatt Nr. L 005 vom 10/01/2001 S. 0010 - 0011


Entscheidung der Kommission

vom 21. Dezember 2000

zur Änderung der Entscheidung 98/121/EG zur Genehmigung des Mehrjährigen Ausrichtungsprogramms für die Fischereiflotte der Niederlande für die Zeit vom 1. Januar 1997 bis 31. Dezember 2001

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 4015)

(Nur der niederländische Text ist verbindlich)

(2001/21/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 des Rates vom 17. Dezember 1999 zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen für die gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen im Fischereisektor(1), insbesondere auf die Artikel 5 und 6,

gestützt auf die Entscheidung 97/413/EG des Rates vom 26. Juni 1997 bezüglich der Ziele und Einzelheiten für die Umstrukturierung des Fischereisektors der Gemeinschaft während des Zeitraums vom 1. Januar 1997 bis zum 31. Dezember 2001 zur Herstellung eines dauerhaften Gleichgewichts zwischen den Beständen und ihrer Nutzung(2), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die in der Entscheidung 98/121/EG der Kommission vom 16. Dezember 1997 zur Genehmigung des Mehrjährigen Ausrichtungsprogramms für die Fischereiflotte der Niederlande für die Zeit vom 1. Januar 1997 bis 31. Dezember 2001(3) festgelegten Ziele wurden anhand der damals verfügbaren Angaben berechnet.

(2) Angesichts der von den Niederlanden übermittelten neuen Angaben über die historischen Kapazitäts- und Tätigkeitswerte der Fischereifahrzeuge sollten die Zielwerte geändert werden.

(3) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Fischerei und Aquakultur -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Tabelle mit den Zielen für das Mehrjährige Ausrichtungsprogramm für die Fischereiflotte der Niederlande für den Zeitraum 1997 bis 2001 im Anhang zur vorliegenden Entscheidung ersetzt die Tabelle im Anhang der Entscheidung 98/121/EG, Fußnoten eingeschlossen.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.

Brüssel, den 21. Dezember 2000

Für die Kommission

Franz Fischler

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 337 vom 30.12.1999, S. 10.

(2) ABl. L 175 vom 3.7.1997, S. 27.

(3) ABl. L 39 vom 12.2.1998, S. 15.

ANHANG

Niederlande

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>