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BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Zu demokratischeren Wahlen zum Europäischen Parlament Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission vom 12. März 2013 für ein demokratischeres und effizienteres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament /* COM/2014/0196 final */


1.         Einleitung

Die Wahlen zum Europäischen Parlament sind nach Maßgabe der Verträge der Eckpfeiler des demokratischen Prozesses in der EU[1]. Eine Mehrheit der EU-Bürger hält die Stimmabgabe bei Europawahlen für den besten Weg, sich bei den Entscheidungsträgern in der EU Gehör zu verschaffen[2].

Den Wahlen im Jahr 2014 kommt besondere Bedeutung zu. Sie sind die ersten Wahlen seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, der die demokratischen Grundlagen der Union gestärkt und die Rolle und die Befugnisse des Europäischen Parlaments erweitert hat. Sie finden zu einem Schlüsselmoment der europäischen Integration in einem Kontext statt, in dem die EU zur Bewältigung der Krise entscheidende Maßnahmen mit weitreichenden Konsequenzen für die Bürger trifft.

Auf der Grundlage der Ergebnisse des diesjährigen Wahlen zum Europäischen Parlament werden wichtige Entscheidungen für die weitere Entwicklung der EU getroffen. Es ist wichtiger denn je, dass viele Bürger der EU zur Wahl gehen. Deshalb muss dafür gesorgt werden, dass die Kluft zwischen EU-Politik und Bürgern der EU überbrückt wird. Die Bürger werden nur dann ihre Stimme abgeben, wenn sie sehen, dass sie eine echte Wahl haben und ihre Stimme tatsächlich etwas bewirkt[3].

Alle europäischen Institutionen bemühen sich, den europäischen demokratischen Prozess transparenter zu gestalten und die europäischen Wähler dazu zu ermutigen, sich selbst mehr für die Wahlen zu engagieren.

Am 12. März 2013 nahm die Kommission die Empfehlung 2013/142/EU für ein demokratischeres und effizienteres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament an[4], die an die Mitgliedstaaten und die europäischen und die einzelstaatlichen politischen Parteien gerichtet war. Das Europäische Parlament nahm ebenfalls diesbezügliche Empfehlungen an[5].

Die Empfehlung 2013/142/EU gliederte sich in zwei Hauptbereiche auf:

Das erste Empfehlungspaket zielte darauf ab, die Transparenz der Wahlen und die demokratische Legitimität des Entscheidungsprozesses in der Union zu stärken. Die Kommission empfahl, die Wähler im Vorfeld der Wahlen darüber zu informieren, welcher europäischen politischen Partei die einzelstaatlichen Parteien nahe stehen. Die einzelstaatlichen und europäischen politischen Parteien sollten ferner transparent machen, welche Kandidaten sie für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission unterstützen, und das Programm ihres Kandidaten im Detail darlegen. Die einzelstaatlichen politischen Parteien sollten die politische Berichterstattung ihrer Partei im Rundfunk nutzen, um die Bürger über die Kandidaten ihrer Partei und deren Programme zu unterrichten. Diese Maßnahmen konkretisieren die Verbindung zwischen der Stimmabgabe der Bürger und den europäischen politischen Parteien und machen sie sichtbar. Sie ergänzen die demokratische Legitimität des europäischen Entscheidungsprozesses und fördern eine echte europaweite Debatte über die Vision der Kandidaten für Europa. Die Kommission empfahl auch, sich auf einen gemeinsamen europäischen Wahltag in der EU zu verständigen.

Das zweite Empfehlungspaket war an die Mitgliedstaaten gerichtet und zielte darauf ab, die Effizienz der Wahlen zu steigern, indem die Verfahren für die Umsetzung des Rechts der EU-Bürger auf aktives und passives Wahlrecht in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat, das in der Richtlinie 93/109/EG[6] festgelegt ist, rationalisiert werden. Die Umsetzung dieser Empfehlungen durch die Mitgliedstaaten dürfte zu einer weiteren Verbesserung der Effizienz der Wahlen und gleichzeitig zu einem Abbau der Verwaltungslasten für die Mitgliedstaaten führen.

In diesem Bericht wird untersucht, wie diese Empfehlungen von den Mitgliedstaaten und den einzelstaatlichen und europäischen politischen Parteien umgesetzt wurden. Außerdem wird betrachtet, wie sie von anderen Einrichtungen und der Zivilgesellschaft aufgenommen wurden.

2. Demokratisches Wahlverfahren

Im September 2013 forderte die Kommission die Mitgliedstaaten auf, Informationen über den Stand der Umsetzung des ersten Empfehlungspakets zu übermitteln; die meisten Mitgliedstaaten kamen diesem Ersuchen nach[7]. Die Kommission holte auch bei nationalen Sachverständigen sowie bei europäischen politischen Parteien Informationen über die Wahlen ein[8].

Einen Überblick über die zum Zeitpunkt dieses Berichts eingegangenen Informationen enthält die Tabelle im Anhang. Die Online-Fassung der Tabelle[9] wird auf der Grundlage weiterer Beiträge der Mitgliedstaaten regelmäßig aktualisiert.

2.1. Unterrichtung der Wähler über die Verbindung zwischen einzelstaatlichen und europäischen politischen Parteien

Die Kommission empfahl, dass die „Mitgliedstaaten „vor und während der Wahlen zum Europäischen Parlament auf die Unterrichtung der Wähler über die Verbindung zwischen einzelstaatlichen Parteien und europäischen politischen Parteien hinwirken sollten, unter anderem, indem sie die Angabe einer entsprechenden Verbindung auf den bei diesen Wahlen verwendeten Stimmzetteln gestatten und fördern.“

Sie empfahl ferner, dass einzelstaatliche politische Parteien „vor diesen Wahlen ihre Verbindung zu europäischen politischen Parteien öffentlich bekannt geben” und „ihre Zugehörigkeit zu europäischen politischen Parteien in sämtlichen Wahlkampfmaterialien, Mitteilungen und politischen Rundfunksendungen deutlich angeben sollten“.

In ihren Antworten begrüßten die Mitgliedstaaten im Allgemeinen diese Empfehlung und stimmten zu, dass eine umfassende Kampagne für die bessere Information der Bürger und Sensibilisierung der Öffentlichkeit wichtig wäre. Die große Mehrheit der Mitgliedstaaten, die geantwortet haben, teilte mit, dass sie die einzelstaatlichen politischen Parteien auf die Notwendigkeit größerer Transparenz und besserer Wählerinformation hingewiesen haben, damit der demokratische Verlauf der Wahlen zum Europäischen Parlament gestärkt wird.

Es zeigte sich allerdings, dass die Wahlgesetze in mehreren Mitgliedstaaten[10] nicht erlauben, die Stimmzettel mit den Namen oder Logos europäischer politischer Parteien zu versehen. Drei dieser Mitgliedstaaten ziehen in Betracht, ihre Rechtsvorschriften zu ändern, um diese Informationen zu ermöglichen.

Einige Mitgliedstaaten[11] sind der Ansicht, dass die einzelstaatlichen politischen Parteien am besten in der Lage sind, ihre Wähler über ihre jeweilige Zugehörigkeit zu unterrichten. Ein Mitgliedstaat stellt die Frage der potenziell diskriminierenden Auswirkung einer Hervorhebung der Verbindungen zwischen einzelstaatlichen und europäischen politischen Parteien auf einzelstaatliche Parteien, die kein derartiges Bündnis geschlossen haben.

-           Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Kroatien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Portugal, Spanien und das Vereinigte Königreich haben ihre einzelstaatlichen Parteien über die Empfehlung informiert, die Verbindung zwischen einzelstaatlichen und europäischen Parteien besser sichtbar zu machen.

-           Österreich, Belgien, Irland, die Niederlande, Spanien, das Vereinigte Königreich und seit kurzem Slowenien[12], erlauben die Angabe von Namen und/oder Logos europäischer politischer Parteien auf den Stimmzetteln.

-           Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Malta, Rumänien, Schweden, die Slowakei, die Tschechische Republik und Ungarn ermöglichen keine Angabe von Namen oder Logos der europäischen politischen Parteien auf den Stimmzetteln.

-           Kroatien, Griechenland und Rumänien prüfen künftige Änderungen ihres einzelstaatlichen Gesetzes im Hinblick auf eine mögliche Angabe von Namen und Logos auf den Stimmzetteln.

Unter den bisher im Rahmen des politischen Dialogs mit der Europäischen Kommission eingegangenen Stellungnahmen begrüßen auch die nationalen Parlamente[13] die Empfehlung und ihre Ziele, insbesondere die positiven Auswirkungen von Wahlverfahren, bei denen die Wähler über die Verbindung zwischen europäischen und einzelstaatlichen politischen Parteien unterrichtet werden.

Europäische politische Parteien erklärten gegenüber der Kommission, dass sie politische Mitteilungen während der Kampagne fördern und unterstützen werden, die ihre Verbindung zu einzelstaatlichen Parteien hervorheben. Einige von ihnen stellten allerdings klar, dass sie keine einheitliche Strategie unter den ihnen angeschlossenen einzelstaatlichen Parteien fördern werden, da nicht in allen Mitgliedstaaten die Wahlgesetze die Aufnahme von Namen oder Logos auf den Stimmzetteln erlauben. Einige europäische Parteien gaben an, dass sie, wenn sich der gesetzliche Rahmen ändern sollte, die einzelstaatlichen Parteien konsequenter auffordern würden, diese Option zu nutzen. Eine europäische politische Partei erklärte, dass sie den Wert einer Angabe derartiger Logos nicht erkennen könne. Ihres Erachtens sollten andere Methoden für die Information über die Verbindung zwischen einzelstaatlichen und europäischen politischen Parteien in Betracht gezogen werden.

2.2. Unterstützung eines Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission

Der Empfehlung der Kommission zufolge sollten politische Parteien auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten „im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament den von ihnen unterstützten Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission und das Programm dieses Kandidaten informieren“ und politische Parteien auf der Ebene der Mitgliedstaaten „in ihren politischen Rundfunksendungen zu den Wahlen zum Europäischen Parlament die Bürgerinnnen und Bürger auch über den von ihnen unterstützten Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission und das Programm dieses Kandidaten informieren.“

Die europäischen politischen Parteien sind der Empfehlung nachgekommen, ihre Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission bekannt zu machen. Bislang haben sechs europäische politische Parteien ihre Kandidaten nominiert: Herrn Jean-Claude Juncker für die Europäische Volkspartei (EVP), Herrn Martin Schulz für die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas (PSE), Herrn Guy Verhofstadt für die Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) und für die Europäische Demokratische Partei (EDP), Herrn José BOVÉ und Frau Ska Keller für die Europäische Grüne Partei und Herrn Alexis Tsipras für die Europäischen Linken. Die Bewegung für ein Europa der Freiheit und der Demokratie“ (MELD) und die Allianz der Europäischen Konservativen und Reformisten (AECR) teilten mit, dass sie keine Kandidaten nominieren werden.

Die europäischen politischen Parteien planen auch, ihre Bewerber und deren Programme bekannt zu machen. Einige Parteien haben bereits Programme verbreitet und Webseiten zu der Kampagne lanciert, auf denen sie das Programm ihres Kandidaten vorstellen und auf die wichtigsten geplanten Veranstaltungen hinweisen. Andere Parteien kündigten an, dass sie dies in Kürze tun werden. Mit sozialen Medien sollen die Wähler erreicht werden. Umfassende EU-weite Kampagnen und Veranstaltungen werden organisiert. Gemeinsam mit den einzelstaatlichen Parteien, den Schlüsselakteuren der Kampagnen, werden die Kandidaten an öffentlichen Wahlveranstaltungen in verschiedenen EU-Staaten teilnehmen. Als Teil der Kampagne des europäischen Parlaments zu den Wahlen[14] wird die Union der Europäischen Rundfunkorganisationen (EBU) am 15. Mai 2014 eine Debatte der wichtigsten Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission ausstrahlen. Weitere Maßnahmen der Medien, unter anderem auch der sozialen Medien, werden gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten durchgeführt.

Das Europäische Parlament organisiert in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Jugendforum, der Europäischen Kommission und anderen Partnern vom 9.-11. Mai 2014 in Straßburg eine Jugendveranstaltung, an der mehrere Tausend Jugendliche teilnehmen werden[15]. Möglicherweise werden auch Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten teilnehmen.

Auch andere EU-Organe unterstützen die Debatte. Anläßlich des Europäischen Gipfeltreffens der Regionen und Städte, das der Ausschuss der Regionen am 8. März 2014 in Athen veranstaltet, fand eine hochrangige Debatte zu der bevorstehenden Europawahl statt. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss wird Diskussionen in Mitgliedstaaten organisieren und deren Websites und Meldungen mit der Informationskampagne des Europäischen Parlaments abstimmen. Außerdem plant er für seine nationalen Kontaktstellen eine spezifische Fortbildung zum Thema Europawahl. Die Europäische Bürgerbeauftragte organisierte am 4. März 2014 gemeinsam mit den Präsidenten der Kommission und des Europäischen Parlaments eine Veranstaltung „Ihre Wunschliste für Europa“[16] zu den Wahlen zum Europäischen Parlament 2014.

Die Mitgliedstaaten berichteten der Kommission über umfassendere Informationsmaßnahmen, die sie zur Erhöhung der Wahlbeteiligung durchführen, wie Informationskampagnen für Erstwähler, Webseiten zu den Wahlen, Medienbriefings, Round–Table-Diskussionen und Seminare.

Beispiele für bewährte Verfahren:

- Finnland hat für die Wahlen zum Europäischen Parlament eine Webseite mit umfassenden Informationen über das Europäische Parlament, die europäischen politischen Parteien und ihre etwaige Verbindung zu einzelstaatlichen Parteien (www.vaalit.fi) eingerichtet. Die Webseite enthält auch für nichtfinnische Unionsbürger eine Anleitung, wie sie ihr Wahlrecht ausüben können. Das finnische Parlament hat einen Betrag von 100 000 EUR für Informationskampagnen nichtstaatlicher Organisationen zu den Wahlen zum Europäischen Parlament bereitgestellt.

- Polen will die Wahlkampagne mit dem 10. Jahrestag seiner EU-Mitgliedschaft verbinden. Es hat die Förderung der europäischen Wahlen zur Priorität erklärt und strebt die Erhöhung der Wahlbeteiligung an. Die Kampagne soll den Erfolg von zehn Jahren EU-Mitgliedschaft verdeutlichen und anhand konkreter Beispiele aufzeigen, wie sich die EU auf das tägliche Leben polnischer Staatsangehöriger auswirkt. Geplant ist eine Fernsehsendung, in der die Grundsätze der EU erklärt werden und die herausstellt, was 10 Jahre EU-Mitgliedschaft für Polen und seine Bürger bedeutet haben. Polen wird ferner Kontakt mit in anderen EU-Ländern lebenden polnischen Bürgerinnen und Bürgern aufnehmen, um sie zu sensibilisieren, ihr Wahlrecht in ihrem derzeitigen Wohnsitzland wahrzunehmen.

2.3. Gemeinsamer Wahltag

Gemäß der Empfehlung der Kommission sollten die Mitgliedstaaten „sich auf einen gemeinsamen Tag für die Wahlen zum Europäischen Parlament verständigen, an dem alle Wahllokale zum gleichen Zeitpunkt schließen”, um einer Fragmentierung entgegenzuwirken und durch die Abhaltung der Wahl an ein und demselben Tag überall in der EU eine kohärentere gesamteuropäische Wahl zu schaffen.

Einige Mitgliedstaaten haben vereinbart, die Wahl am Sonntag, dem 25. Mai 2014, durchzuführen, andere haben dies mit dem Argument abgelehnt, dass eine Wahl an einem Wochentag oder einem Samstag zu höherer Wahlbeteiligung führe. Auch mit nationalen Traditionen wurde die Ablehnung eines gemeinsamen Wahltags begründet[17].

Das EU-Recht legt strenge Regeln für den Zeitplan für die Veröffentlichung der Wahlergebnisse fest[18]. Nach diesen Regeln ist insbesondere die offizielle Bekanntmachung der Ergebnisse in einem Mitgliedstaat vor Schließung der Wahllokale in allen Mitgliedstaaten untersagt. So soll vermieden werden, dass EU-Wähler durch Ergebnisse in Mitgliedstaaten beeinflusst werden, in denen der Wahlvorgang bereits abgeschlossen ist. Damit soll gewährleistet werden, dass der Grundsatz freier Wahlen in seinem Kern unangetastet bleibt. Die Kommission verfolgt die Umsetzung dieser Vorschriften durch die Mitgliedstaaten genau und hat Maßnahmen[19] ergriffen, um sicherzustellen, dass diese Vorschriften bei den Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 eingehalten werden.

Die konsolidierten Ergebnisse der Wahlen werden vom Europäischen Parlament am Abend des 25.Mai mit einer gemeinsamen Mitteilung in der gesamten EU veröffentlicht.

2.4. Die Rolle der Zivilgesellschaft

Über die Empfehlung der Kommission an die Mitgliedstaaten und die europäischen und die einzelstaatlichen politischen Parteien hinaus werden auch Organisationen der Zivilgesellschaft als wichtige Multiplikatoren für die Information der Bürger über die neue demokratische Dynamik für die Europawahl 2014 aktiv. Diese Organisationen sind gut aufgestellt, um mit ihren Mitgliedern die Vor- und Nachteile der Programme der einzelnen Kandidaten zu erörtern. Eine Reihe dieser Organisationen sehen die Kampagnen für die Präsidentschaft der Europäischen Kommission als wertvolle Gelegenheit, ihre Anliegen zu verbreiten und das Programm der Kandidaten zu beeinflussen. Dies kann die Diskussion zwischen Bürgern und Kandidaten fördern, zu einer klaren Unterstützung für einen speziellen Kandidaten führen sowie in der europäischen Öffentlichkeit und europaweit Debatten über die Wahlen unterstützen.

Ganz allgemein spielt die Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle bei der Aufklärung der Bürger über die Bedeutung und den Nutzen der Teilnahme an der Europawahl. Eine Reihe einschlägiger Initiativen wurde bereits eingeleitet oder wird derzeit vorbereitet.

Beispiele für bewährte Verfahren:

Leitfäden und Informationen zu den Wahlen:

-           AEGEE-Europe (Forum der europäischen Studenten): ‘Y Vote 2014’. Unter anderem wird ein Leitfaden für die Wahl erstellt, außerdem werden Bustouren und Jugendtreffen organisiert[20].

e-voting-/profiling-Instrumente:

Diese „e-tools“ helfen Wählern bei der Auswahl eines Kandidaten durch Vergleich ihres Profils und ihrer Präferenzen mit dem Profil und dem Programm der Kandidaten.

-           Europäisches Jugendforum - Liga der jungen Wähler und VoteWatch-e-tool[21].

-           Wahlhilfe-Profiler der Beobachtungsstelle für Demokratie in der Europäischen Union Euandi[22].

-           WeCitizens- Wahlhilfe-Profiler[23].

Debatten, Foren und Online-Chats mit Kandidaten:

-           Debating Europe[24] wird Online-Debatten, Livechats und face-to-face-Veranstaltungen organisieren, bei denen EU-Bürger den MdEPs und potenziellen MdEPs Fragen zu Themen stellen können, die Europa betreffen, und die den Bürgern helfen, bei der Europawahl eine fundierte Wahl zu treffen.

-           — Move Europe von den Jungen Europäischen Föderalisten[25] wird Debatten und Kampagnen für junge Leute umfassen.

-           Der Aktionsdienst Europäische Bürger (ECAS) organisiert das JoiEU-Projekt (‘Joint Citizen Action for a Stronger, Citizen-Friendly Union’) mit Schwerpunkt auf der Teilnahme an der Europawahl[26].

-           Die Allianz für das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (EYCA)[27] organisiert im März 2014 einen Zivilgesellschaftstag, zu dem sie die wichtigsten Kandidaten einlädt.

Neben anderen Initiativen zur Stärkung des europäischen öffentlichen Raums, darunter über 50 Dialogen[28] mit den Bürgern, die direkt oder indirekt mehr als 500 000 Bürger erreichten, kam die Kommission ferner ihrer Verpflichtung gemäß dem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 (Maßnahme 12 a) nach, in allen EU-Amtssprachen ein benutzerfreundliches Handbuch[29] zu den wichtigsten Rechten der EU-Bürger, einschließlich des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament, zu veröffentlichen.

3. Effiziente Durchführung der Wahl 3.1. Straffung der administrativen Verfahren

Zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit der Wahlen zum Europäischen Parlament sieht die Richtlinie 93/109/EG[30] Verfahren vor, die sicherstellen, dass EU-Bürger ihr aktives oder passives Wahlrecht bei ein und derselben Wahl nicht sowohl in ihrem Herkunfts- als auch in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat ausüben. Nach Beratungen mit den Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten listete die Kommission in der Empfehlung 2013/142/EU eine Reihe von Maßnahmen auf, um den diesbezüglichen Datenaustausch-Mechanismus[31] zu vereinfachen, den entsprechenden Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten zu verringern und das System sicherer sowie in Bezug auf die Verhinderung von Missbrauch effizienter zu gestalten.

Die Kommission empfahl insbesondere, dass die Mitgliedstaaten eine einzige Kontaktstelle in allen Mitgliedstaaten einrichten, um einen reibungsloseren Austausch der Wählerdaten mit anderen Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Die Wohnsitzmitgliedstaaten wurden aufgefordert, zusätzliche personenbezogene Daten zu übermitteln, die für eine effizientere Identifizierung von Wählern vonseiten ihres Herkunftsmitgliedstaates erforderlich sein können. Alle Mitgliedstaaten sollten das selbe elektronische Format für die Erfassung der Daten und eine sichere, verschlüsselte elektronische Methode für den Datenaustausch verwenden, um die personenbezogenen Daten der Wähler zu schützen. Die Mitgliedstaaten sollten die Daten in einem einzigen Paket pro Herkunftsmitgliedstaat übermitteln, wobei erforderlichenfalls zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Übermittlung erfolgen kann. Beim Datenaustausch sollten die Mitgliedstaaten die unterschiedlichen Zeitpläne für die Wahlen in der EU berücksichtigen.

Seit der Annahme dieser Empfehlungen hat die Kommission mit Sachverständigen der Mitgliedstaaten zusammengearbeitet, um sie bei der Umsetzung zu unterstützen. Für die Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2014 haben alle Mitgliedstaaten, mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, das Mitteilungen über EU-Wähler über kommunale Wahlbehörden zu versenden gedenkt, vereinbart, mit dem System des Informationsaustauschs eine einzige Kontaktstelle für das Versenden und den Empfang von Mitteilungen einzurichten.

Die Kommission hat dafür gesorgt, dass alle Mitgliedstaaten vollständig über die Art der Daten informiert sind, die die Mitgliedstaaten für eine effiziente Überprüfung der Identität ihrer Staatsangehörigen benötigen, die sich in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat in das Wählerverzeichnis eingetragen haben.

Fast alle Mitgliedstaaten haben die Sicherheit des im Vorfeld der Wahlen stattfindenden Datenaustauschs durch ein einheitliches elektronisches Format und ein von der Kommission empfohlenes Verschlüsselungsinstrument verbessert.

Ferner hat die Kommission allen Mitgliedstaaten den Zeitplan der Wahlen in der gesamten EU zur Verfügung gestellt, damit die Fristen für die Mitteilungen besser eingehalten werden können.

Die große Mehrheit der Mitgliedstaaten hat erhebliche Vorbereitungsarbeit für die Umsetzung dieser Empfehlungen geleistet. Auf diese Weise dürfte der Wahlprozess rationalisiert und der Verwaltungsaufwand reduziert werden.

3.2. Weitere Maßnahmen der Kommission für eine effizientere Durchführung der Wahlen

Zusätzlich zu der Empfehlung wurden weitere Maßnahmen im Hinblick auf eine effizientere Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament getroffen. Die Richtlinie 2013/1/EU[32] macht es für EU-Bürger einfacher, in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat zu kandidieren, da sie nur einen Ausweis vorlegen sowie eine Erklärung abgeben müssen, dass sie die Zulassungsbedingungen erfüllen. Eine Bescheinigung der zuständigen Behörden ihres Herkunftsmitgliedstaats ist nicht mehr erforderlich.

Die Kommission hält die rechtzeitige Umsetzung dieser Richtlinie für vorrangig, damit die EU-Bürger die besseren Verfahren ab den Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 nutzen können. Sie hat die Umsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten genau verfolgt. Nach Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinie am 28. Januar 2014 hat die Kommission am 5. Februar 2014 beschlossen, Vertragsverletzungsverfahren gegen die 14 Mitgliedstaaten einzuleiten, die ihre Umsetzungsmaßnahmen nicht rechtzeitig mitgeteilt haben. Inzwischen wurden die Umsetzungsmaßnahmen von den allermeisten Mitgliedstaaten übermittelt.

Die Kommission hat mit den Mitgliedstaaten zuvor herausgearbeitete Fragen der Umsetzung im Zusammenhang mit der Richtlinie 93/109/EG erörtert[33]. Dabei ging es insbesondere um die zusätzlichen Anforderungen für die Eintragung in das Wählerverzeichnis (und somit Hindernisse für die Ausübung des Wahlrechts der EU-Bürger) und die mangelhafte Umsetzung der Bestimmungen zum Schutz der Rechtmäßigkeit der Wahlen.

Bis auf zwei sind diese Probleme inzwischen beigelegt. Was die restlichen Fälle anbetrifft, so hat ein Mitgliedstaat vor kurzem eine neue Rechtsvorschrift für die Umsetzung angenommen[34], der andere Mitgliedstaat wird unverzüglich eine entsprechende Rechtsvorschrift erlassen[35].

4. Schlussfolgerungen

Die Empfehlung der Kommission für ein demokratischeres und effizienteres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament wurde allgemein begrüßt. Dies ist ein erster Bericht über Initiativen, die die Mitgliedstaaten und die einzelstaatlichen und europäischen politischen Parteien entwickeln, um die Transparenz zu verbessern, die Sensibilisierung der Bürger zu stärken und europaweite Kampagnen für Kandidaten und ihre Programme zu fördern. Dieser Bericht soll ein Anreiz für den Austausch bewährter Praktiken und für neue Initiativen zur Verbesserung des demokratischen Lebens der EU im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 sein.

Die Kommission wird weiter beobachten, wie die Mitgliedstaaten und die politischen Parteien ihre Empfehlung umsetzen. Sie wird die Online-Tabelle[36] regelmäßig dank weiterer Informationen aus den Mitgliedstaaten aktualisieren, insbesondere aus den zehn Mitgliedstaaten, die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts nicht auf das Auskunftsverlangen der Kommission reagiert hatten.

Die Kommission wird nach der Europawahl einen vollständigen Bericht mit einer Bewertung der Umsetzung der einschlägigen EU-Rechtsvorschrift sowie der Empfehlung erstellen. Darin wird sie weitere Initiativen hervorheben, die im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament ergriffen wurden, und auf die Rolle der Organisationen der Zivilgesellschaft eingehen. Dies dürfte dazu beitragen, neue Wege für noch demokratischere Europawahlen zu finden.

[1]               Artikel 10 des Vertrags über die Europäische Union.

[2]               Fast sechs von zehn EU-Bürgern glauben, dass die Stimmabgabe bei Wahlen zum Europäischen Parlament der beste Weg ist, um sicherzustellen, dass ihre Stimme von den Entscheidungsträgern der EU gehört wird. Eurobarometer zum Europäischen Parlament EB/EP 77.4, „Two years to go to the 2014 European elections“, Brüssel, 20. August 2012.

[3]               Mehr als 7 von 10 EU-Bürgern sind der Ansicht, dass die Wahlbeteiligung höher wäre, wenn einzelstaatliche politische Parteien in ihrem gesamten Werbematerial während der Kampagne deutlich zu erkennen gäben, mit welcher europäischen politischen Partei sie verbunden sind, und mehr als 8 von 10 EU-Bürgern geben an, dass ihre Motivation für die Beteiligung an den Wahlen zum Europäischen Parlament zunehmen würde, wenn sie mehr Informationen über die Programme und Ziele der Kandidaten und Parteien im Europäischen Parlament, über den Einfluss der EU auf ihr Leben und über die Wahlen selbst erhielten. Flash Eurobarometer 364 zum Wahlrecht von EU-Bürgern, Erhebung im November 2012.

[4]               ABl. L 79 vom 21.3.2013, S. 29.

[5]               Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. November 2012 zu den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2014 (2012/2829(RSP)); Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Juli 2013 über verbesserte praktische Vorkehrungen für die Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahre 2014 (2013/2102(INI)).

[6]               Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. ABl. L 329 vom 30.12.1993, S. 34.

[7]               Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts hatten achtzehn Mitgliedstaaten auf das Schreiben der Kommission hin Informationen übermittelt: Belgien, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Griechenland, Spanien, Finnland, Kroatien, Ungarn, Luxemburg, Lettland, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Slowenien, die Slowakei und das Vereinigte Königreich.

[8]               In Vorbereitung dieses Berichts richtete die Kommission im Februar 2014 ein Schreiben an alle europäischen politischen Parteien. Daraufhin erteilten die folgenden Parteien Auskünfte: Europäische Volkspartei (EVP), Sozialdemokratische Partei Europas (PSE), Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa“ (ALDE), Allianz der Europäischen Konservativen und Reformisten (AECR), Bewegung für ein Europa der Freiheit und der Demokratie“ (MELD), Europäische Demokratische Partei (EDP).

[9]               http://ec.europa.eu/justice/citizen/voting-rights/index_de.htm.

[10]             Siehe Anhang.

[11]             Siehe Anhang.

[12]             Slowenien teilte mit, dass beabsichtigt sei, die Rechtsvorschriften zu ändern und meldete der Kommission am 20. Februar 2014 die entsprechende Änderung.

[13]             Stellungnahme des Parlaments von Portugal, des Ausschusses für Europäische Angelegenheiten (4. Juni 2013); Stellungnahme des Parlaments von Rumänien, der Abgeordnetenkammer (25. Juni 2013) und des Senats (30. September 2013).

[14]             http://www.elections2014.eu/en

[15]             http://www.europarl.europa.eu/eye2014/de/news/news.html

[16]             http://www.ombudsman.europa.eu/en/activities/calendarevent.faces/en/818/html.bookmark

[17]             Siehe Anhang.

[18]             Akt von 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Anhang zum Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 20. September 1976, zuletzt geändert durch Beschluss des Rates 2002/772/EG, Euratom (ABl. L 283 vom 21.10.2002, S. 1).

[19]             Die Niederlande haben diese Vorschriften bei den Wahlen zum Europäischen Parlament 2009 nicht eingehalten. Nach Intervention der Kommission haben sich die Niederlande schriftlich verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Vorschriften bei den Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 nachzukommen, und den kommunalen Behörden die entsprechenden Anweisungen erteilt.

[20]             http://www.aegee.org/aegee-europe-launches-y-vote-2014/.

[21]             http://www.myvote2014.eu/de.

[22]             http://www.eui.eu/Projects/EUDO/EUandI/Index.aspx/.

[23]             http://www.wecitizens.be/fr/elections-2014/.

[24]             http://www.debatingeurope.eu/vote2014/.

[25]             http://www.jef.eu/activities/projects/moveurope2014/.

[26]             http://joieu.net/.

[27]             http://ey2013-alliance.eu/.

[28]             Bericht der Kommission "Bürgerdialoge als Beitrag zur Entwicklung eines europäischen öffentlichen Raums", COM(2014) 173.

[29]             http://bookshop.europa.eu/uri?target=EUB:NOTICE:NA0414127:EN.

[30]             Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, ABl. L 329 vom 30.12.1993, S. 34.

[31]             Der Mechanismus besteht im Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über EU-Bürger, die im Wählerverzeichnis ihres Wohnsitzmitgliedstaats als aktive oder passive Wähler geführt sind. Anhand der vom Wohnsitzmitgliedstaat übermittelten Daten muss der Herkunftsmitgliedstaat die betreffenden Bürger aus seinem Wählerverzeichnis streichen (oder die Stimmabgabe oder Kandidatur auf andere Weise unterbinden).

[32]             Richtlinie 2013/1/EU zur Änderung der Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 über die Einzelheiten der Ausübung des passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (ABl. L 26 vom 26.1.2013, S. 27).

[33]             Bericht gemäß Artikel 25 AEUV „Fortschritte auf dem Weg zu einer effektiven Unionsbürgerschaft 2011-2013“, COM(2013) 270.

[34]             Die Kommission prüft derzeit die kürzlich übermittelte slowakische Rechtsvorschrift.

[35]             Tschechische Republik.

[36]             http://ec.europa.eu/justice/citizen/voting-rights/index_de.htm.

ANHANG: Antworten der Mitgliedstaaten zu der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission für die Wahlen zum Europäischen Parlament[1]

LAND || EMPFEHLUNG

DEMOKRATISCHES WAHLVERFAHREN

Mitgliedstaaten sollten Information über Verbindungen zwischen europäischen und einzelstaatlichen Parteien fördern und erleichtern (1. Empfehlung) || Politische Parteien sollten über ihre Zugehörigkeit zu europäischen und einzelstaatlichen Parteien informieren (2. Empfehlung) || Politische Parteien (EU und national) sollten ihre Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission bekannt geben (3. Empfehlung) || Mitgliedstaaten sollten einen gemeinsamen Wahltag vereinbaren (4. Empfehlung)

BELGIEN || Das belgische Recht erlaubt die Verwendung des Logos der europäischen politischen Partei/Gruppe neben dem Logo der einzelstaatlichen politischen Partei. || Das nationale Recht erlaubt Parteien, ihre europäische Zugehörigkeit während der Kampagnen deutlich zu machen. Das Erteilen dieser Information liegt im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien. || Im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien. ||

BULGARIEN || keine Antwort Das bulgarische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln*. || keine Antwort || keine Antwort || keine Antwort

DÄNEMARK || Das dänische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln. || Das nationale Recht erlaubt Parteien, ihre Wählerschaft während der Kampagnen über ihre europäische Zugehörigkeit zu informieren. Das Erteilen dieser Information liegt im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien. || ||

DEUTSCH-LAND || Das deutsche Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln*. || Das nationale Recht erlaubt politischen Parteien, die Zugehörigkeit zu den europäischen Parteien auf ihren Kandidatenlisten anzugeben*. || keine Antwort || keine Antwort

ESTLAND || Das estnische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln. || Das nationale Recht erlaubt Parteien, ihre europäische Zugehörigkeit während der Kampagnen deutlich zu machen. Das Erteilen dieser Information liegt im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien. || ||

FINNLAND || Das finnische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln. || Die finnischen Behörden haben die politischen Parteien über die Empfehlung informiert, ihre Zugehörigkeit zu europäischen Parteien anzugeben. || ||

FRANKREICH || Das französische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln*. || Die Information über die Zugehörigkeit zu europäischen Parteien liegt im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien*. || Im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien*. || Gemäß den geltenden französischen Regeln finden die Wahlen zum Europaparlament am Sonntag statt*.

GRIECHEN-LAND || Das geltende griechische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln. Es wird jedoch eine neue Vorschrift erlassen, um den Parteien zu erlauben, ihre Zugehörigkeit zu europäischen Parteien auf den Wahlzetteln anzugeben. || Die griechischen Behörden haben das griechische Parlament und die einzelstaatlichen Parteien über die Empfehlung informiert, ihre Zugehörigkeit zu europäischen Parteien anzugeben. || Die griechischen Behörden haben das griechische Parlament und die einzelstaatlichen Parteien über die Empfehlung informiert, ihren Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission anzugeben. ||

IRLAND || Das irische Recht erlaubt die Angabe der Namen europäischer Parteien auf den Wahlzetteln*. || keine Antwort || keine Antwort || keine Antwort

ITALIEN || Die italienischen Behörden haben die einzelstaatlichen politischen Parteien aufgerufen, über ihre Zugehörigkeit zu europäischen Parteien zu informieren, indem sie diese Zugehörigkeit in ihren Logos auf den Wahlzetteln deutlich machen*. || Die italienischen Behörden haben die einzelstaatlichen politischen Parteien über die Empfehlung informiert, ihre Zugehörigkeit zu europäischen Parteien anzugeben*. || keine Antwort || keine Antwort

KROATIEN || Das kroatische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln. Die zuständigen Behörden erwägen Änderungen der geltenden Vorschriften für die Angabe von Namen und Logos auf den Wahlzetteln*. || || || Gemäß den geltenden kroatischen Regeln finden die Wahlen zum Europäischen Parlament am Sonntag statt.

LETTLAND || Das lettische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln. || || || Lettland ist hinsichtlich der Möglichkeit eines gemeinsamen europaweiten Wahltags zurückhaltend und hat sich entsprechend für Samstag als Wahltag entschieden. Dies entspricht in Lettland einer langen Tradition bezüglich der Wahltage.

LITAUEN || Das litauische Recht erlaubt keine Angabe von Namen oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln*. || Die Information über eine Zugehörigkeit zu europäischen Parteien liegt im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien*. || Im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien* || Gemäß den geltenden litauischen Regeln finden die Wahlen zum Europäischen Parlament am Sonntag statt*.

LUXEMBURG || Das luxemburgische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln*. || Die luxemburgischen Behörden werden die einzelstaatlichen Parteien über die Empfehlung informieren, ihre Zugehörigkeit zu europäischen Parteien anzugeben. || Die luxemburgischen Behörden werden die einzelstaatlichen Parteien über die Empfehlung der Kommission informieren. ||

ΜΑLTA || Das maltesische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln. Diese Frage wird mit den wichtigsten einzelstaatlichen Parteien diskutiert. || Die maltesischen Behörden haben die politischen Parteien über die Empfehlung informiert, ihre Zugehörigkeit zu europäischen Parteien anzugeben. || Die maltesischen Behörden haben die politischen Parteien informiert und ermutigt, ihren Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission anzugeben, und dazu ermutigt. || Malta stimmt der Vereinbarung eines gemeinsamen europaweiten Wahltags nicht zu und hat sich entsprechend für Samstag als Wahltag entschieden. Samstag wird als geeigneter angesehen.

NIEDERLANDE || Das niederländische Recht erlaubt die Angabe der Namen (nicht der Logos) europäischer Parteien auf den Wahlzetteln. Dies liegt jedoch im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien und ist nur dann möglich, wenn die einzelstaatliche Partei ihre europäische Zugehörigkeit mit ihrem niederländischen Parteinamen registriert. || Die niederländischen Behörden haben die politischen Parteien über die Empfehlung informiert, ihre Zugehörigkeit zu europäischen Parteien anzugeben. Dies liegt im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien. || Die niederländischen Behörden haben die politischen Parteien über die Empfehlung informiert, ihren Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission anzugeben. Dies liegt im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien. ||

ÖSTERREICH || Das österreichische Recht erlaubt die Angabe der Namen europäischer Parteien auf den Wahlzetteln*. || keine Antwort || keine Antwort || keine Antwort

POLEN || || || ||

PORTUGAL || || || ||

RUMÄNIEN || Das rumänische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln. Es werden Maßnahmen ergriffen, um die Angabe auf den Wahlzetteln zu ermöglichen*. || keine Antwort || keine Antwort || keine Antwort

SCHWEDEN || Das schwedische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln*. || keine Antwort || keine Antwort || keine Antwort

SLOWAKEI || Das slowakische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln. Die Slowakei ist nicht einverstanden mit der Empfehlung, da eine derartige Offenlegung ihres Erachtens für einzelstaatliche Parteien, die keinen europäischen Parteien angeschlossen sind, diskriminierend wäre. || || || Die Slowakei stimmt der Vereinbarung eines gemeinsamen europaweiten Wahltags nicht zu und hat sich entsprechend für Samstag, den 24. Mai, als Wahltag entschieden. Samstag wird für die Wähler als geeigneter angesehen.

SLOWENIEN || Seit einer neueren Änderung der nationalen Rechtsvorschriften ist es zulässig, Namen und Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln anzugeben (Slowenien hat der Kommission das entsprechende Gesetz am 20. Februar 2014 übermittelt). || || ||

SPANIEN || Das spanische Recht erlaubt die Angabe der Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln. || Die spanischen Behörden werden die einzelstaatlichen Parteien über die Empfehlung der Kommission informieren. || Die spanischen Behörden werden die einzelstaatlichen Parteien über die Empfehlung der Kommission informieren. ||

TSCHECHI-SCHE REPUBLIK || Das tschechische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln. || Nach tschechischem Recht besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Information über eine Zugehörigkeit. Der Staat sollte dies den politischen Parteien überlassen. Diese Information liegt im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien. || || Die tschechische Republik stimmt der Vereinbarung eines gemeinsamen Wahltages auf europäischer Ebene nicht zu. Wahlen finden traditionell freitags und samstags statt, die Durchführung von Wahlen an einem Sonntag kann sich negativ auf die Wahlbeteiligung auswirken.

UNGARN || Das geltende ungarische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln. Die Information über die europäische Zugehörigkeit während der Kampagne ist Sache der Parteien. || || || Gemäß den geltenden ungarischen Regeln finden die Wahlen zum Europäischen Parlament am Sonntag statt.

VEREINIGTES KÖNIGREICH || Das britische Recht erlaubt die Angabe der Namen und Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln*. || Diese Information liegt im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien. || Die Bekanntmachung ihres Kandidaten liegt im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien. || Das Vereinigte Königreich stimmt der Vereinbarung eines gemeinsamen Wahltags nicht zu und hat sich entsprechend für Donnerstag als Wahltag entschieden. Es ist der Auffassung, dass ein einheitlicher Wahltag in der gesamten EU die Wahlbeteiligung nicht erhöhen würde.

ZYPERN || keine Antwort || keine Antwort || keine Antwort || keine Antwort

[1]               Achtzehn Mitgliedstaaten haben nach dem Schreiben der Kommission vom 13. September 2013 Informationen übermittelt: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und das Vereinigte Königreich. Die direkt mit der Empfehlung der Kommission 2013/142/EU zusammenhängenden Angaben sind dieser Tabelle zu entnehmen. Die Kommission hat auch von nationalen Sachverständigen für Wahlen Informationen eingeholt. Mit einem Sternchen (*) sind Angaben gekennzeichnet, die von diesen Sachverständigen stammen.