BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Zu demokratischeren Wahlen zum Europäischen Parlament Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission vom 12. März 2013 für ein demokratischeres und effizienteres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament /* COM/2014/0196 final */
1. Einleitung
Die Wahlen zum Europäischen Parlament sind
nach Maßgabe der Verträge der Eckpfeiler des demokratischen Prozesses in der EU[1]. Eine Mehrheit der EU-Bürger hält die Stimmabgabe bei Europawahlen für
den besten Weg, sich bei den Entscheidungsträgern in der EU Gehör zu
verschaffen[2]. Den Wahlen im Jahr 2014 kommt besondere
Bedeutung zu. Sie sind die ersten Wahlen seit Inkrafttreten des Vertrags von
Lissabon, der die demokratischen Grundlagen der Union gestärkt und die Rolle
und die Befugnisse des Europäischen Parlaments erweitert hat. Sie finden zu
einem Schlüsselmoment der europäischen Integration in einem Kontext statt, in
dem die EU zur Bewältigung der Krise entscheidende Maßnahmen mit weitreichenden
Konsequenzen für die Bürger trifft. Auf der Grundlage der Ergebnisse des
diesjährigen Wahlen zum Europäischen Parlament werden wichtige Entscheidungen
für die weitere Entwicklung der EU getroffen. Es ist wichtiger denn je, dass
viele Bürger der EU zur Wahl gehen. Deshalb muss dafür gesorgt werden, dass die
Kluft zwischen EU-Politik und Bürgern der EU überbrückt wird. Die Bürger werden
nur dann ihre Stimme abgeben, wenn sie sehen, dass sie eine echte Wahl haben
und ihre Stimme tatsächlich etwas bewirkt[3]. Alle europäischen Institutionen bemühen sich,
den europäischen demokratischen Prozess transparenter zu gestalten und die
europäischen Wähler dazu zu ermutigen, sich selbst mehr für die Wahlen zu
engagieren. Am 12. März 2013 nahm die Kommission die
Empfehlung 2013/142/EU für ein demokratischeres und effizienteres Verfahren für
die Wahlen zum Europäischen Parlament an[4],
die an die Mitgliedstaaten und die europäischen und die einzelstaatlichen
politischen Parteien gerichtet war. Das
Europäische Parlament nahm ebenfalls diesbezügliche Empfehlungen an[5]. Die Empfehlung 2013/142/EU gliederte sich in
zwei Hauptbereiche auf: Das erste Empfehlungspaket zielte darauf ab,
die Transparenz der Wahlen und die demokratische Legitimität des
Entscheidungsprozesses in der Union zu stärken. Die Kommission empfahl, die
Wähler im Vorfeld der Wahlen darüber zu informieren, welcher europäischen
politischen Partei die einzelstaatlichen Parteien nahe stehen. Die
einzelstaatlichen und europäischen politischen Parteien sollten ferner
transparent machen, welche Kandidaten sie für das Amt des Präsidenten der
Europäischen Kommission unterstützen, und das Programm ihres Kandidaten im
Detail darlegen. Die einzelstaatlichen politischen Parteien sollten die
politische Berichterstattung ihrer Partei im Rundfunk nutzen, um die Bürger
über die Kandidaten ihrer Partei und deren Programme zu unterrichten. Diese
Maßnahmen konkretisieren die Verbindung zwischen der Stimmabgabe der Bürger und
den europäischen politischen Parteien und machen sie sichtbar. Sie ergänzen die
demokratische Legitimität des europäischen Entscheidungsprozesses und fördern
eine echte europaweite Debatte über die Vision der Kandidaten für Europa. Die
Kommission empfahl auch, sich auf einen gemeinsamen europäischen Wahltag in der
EU zu verständigen. Das zweite Empfehlungspaket war an die
Mitgliedstaaten gerichtet und zielte darauf ab, die Effizienz der Wahlen zu
steigern, indem die Verfahren für die Umsetzung des Rechts der EU-Bürger
auf aktives und passives Wahlrecht in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat, das in der
Richtlinie 93/109/EG[6] festgelegt ist, rationalisiert werden. Die Umsetzung dieser
Empfehlungen durch die Mitgliedstaaten dürfte zu einer weiteren Verbesserung
der Effizienz der Wahlen und gleichzeitig zu einem Abbau der Verwaltungslasten
für die Mitgliedstaaten führen. In diesem Bericht wird untersucht, wie diese
Empfehlungen von den Mitgliedstaaten und den einzelstaatlichen und europäischen
politischen Parteien umgesetzt wurden. Außerdem wird betrachtet, wie sie von
anderen Einrichtungen und der Zivilgesellschaft aufgenommen wurden.
2.
Demokratisches Wahlverfahren
Im September 2013 forderte die Kommission die
Mitgliedstaaten auf, Informationen über den Stand der Umsetzung des ersten
Empfehlungspakets zu übermitteln; die meisten Mitgliedstaaten kamen diesem
Ersuchen nach[7]. Die Kommission holte auch bei nationalen Sachverständigen sowie bei
europäischen politischen Parteien Informationen über die Wahlen ein[8]. Einen Überblick über die zum Zeitpunkt dieses
Berichts eingegangenen Informationen enthält die Tabelle im Anhang. Die Online-Fassung
der Tabelle[9] wird auf der Grundlage weiterer Beiträge der Mitgliedstaaten
regelmäßig aktualisiert.
2.1.
Unterrichtung der Wähler über die Verbindung
zwischen einzelstaatlichen und europäischen politischen Parteien
Die Kommission empfahl, dass die „Mitgliedstaaten
„vor und während der Wahlen zum Europäischen
Parlament auf die Unterrichtung der Wähler über die Verbindung zwischen
einzelstaatlichen Parteien und europäischen politischen Parteien hinwirken
sollten, unter anderem, indem sie die Angabe einer entsprechenden Verbindung
auf den bei diesen Wahlen verwendeten Stimmzetteln gestatten und fördern.“ Sie empfahl ferner, dass einzelstaatliche
politische Parteien „vor diesen Wahlen ihre
Verbindung zu europäischen politischen Parteien öffentlich bekannt geben” und „ihre Zugehörigkeit zu europäischen politischen
Parteien in sämtlichen Wahlkampfmaterialien, Mitteilungen und politischen
Rundfunksendungen deutlich angeben sollten“. In ihren Antworten begrüßten die
Mitgliedstaaten im Allgemeinen diese Empfehlung und stimmten zu, dass eine
umfassende Kampagne für die bessere Information der Bürger und Sensibilisierung
der Öffentlichkeit wichtig wäre. Die große Mehrheit der Mitgliedstaaten, die
geantwortet haben, teilte mit, dass sie die einzelstaatlichen politischen
Parteien auf die Notwendigkeit größerer Transparenz und besserer
Wählerinformation hingewiesen haben, damit der demokratische Verlauf der Wahlen
zum Europäischen Parlament gestärkt wird. Es zeigte sich allerdings, dass die
Wahlgesetze in mehreren Mitgliedstaaten[10]
nicht erlauben, die Stimmzettel mit den Namen oder Logos europäischer
politischer Parteien zu versehen. Drei dieser Mitgliedstaaten ziehen in
Betracht, ihre Rechtsvorschriften zu ändern, um diese Informationen zu
ermöglichen. Einige Mitgliedstaaten[11]
sind der Ansicht, dass die einzelstaatlichen politischen Parteien am besten in
der Lage sind, ihre Wähler über ihre jeweilige Zugehörigkeit zu unterrichten.
Ein Mitgliedstaat stellt die Frage der potenziell diskriminierenden Auswirkung
einer Hervorhebung der Verbindungen zwischen einzelstaatlichen und europäischen
politischen Parteien auf einzelstaatliche Parteien, die kein derartiges Bündnis
geschlossen haben. - Belgien,
Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Kroatien, Luxemburg, Malta, die Niederlande,
Portugal, Spanien und das Vereinigte Königreich haben ihre
einzelstaatlichen Parteien über die Empfehlung informiert, die
Verbindung zwischen einzelstaatlichen und europäischen Parteien besser sichtbar
zu machen. - Österreich,
Belgien, Irland, die Niederlande, Spanien, das Vereinigte Königreich und seit
kurzem Slowenien[12], erlauben die Angabe von Namen und/oder Logos europäischer
politischer Parteien auf den Stimmzetteln. - Bulgarien,
Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Kroatien, Lettland,
Luxemburg, Malta, Rumänien, Schweden, die Slowakei, die Tschechische Republik
und Ungarn ermöglichen keine Angabe von Namen oder Logos der
europäischen politischen Parteien auf den Stimmzetteln. - Kroatien,
Griechenland und Rumänien prüfen künftige Änderungen ihres
einzelstaatlichen Gesetzes im Hinblick auf eine mögliche Angabe von Namen und
Logos auf den Stimmzetteln. Unter den bisher im Rahmen des politischen
Dialogs mit der Europäischen Kommission eingegangenen Stellungnahmen begrüßen auch
die nationalen Parlamente[13] die Empfehlung und ihre Ziele, insbesondere die positiven Auswirkungen
von Wahlverfahren, bei denen die Wähler über die Verbindung zwischen
europäischen und einzelstaatlichen politischen Parteien unterrichtet werden. Europäische politische Parteien erklärten gegenüber der Kommission, dass sie politische Mitteilungen
während der Kampagne fördern und unterstützen werden, die ihre Verbindung zu
einzelstaatlichen Parteien hervorheben. Einige von ihnen stellten allerdings
klar, dass sie keine einheitliche Strategie unter den ihnen angeschlossenen
einzelstaatlichen Parteien fördern werden, da nicht in allen Mitgliedstaaten
die Wahlgesetze die Aufnahme von Namen oder Logos auf den Stimmzetteln
erlauben. Einige europäische Parteien gaben an, dass sie, wenn sich der
gesetzliche Rahmen ändern sollte, die einzelstaatlichen Parteien konsequenter
auffordern würden, diese Option zu nutzen. Eine europäische politische Partei
erklärte, dass sie den Wert einer Angabe derartiger Logos nicht erkennen könne.
Ihres Erachtens sollten andere Methoden für die Information über die Verbindung
zwischen einzelstaatlichen und europäischen politischen Parteien in Betracht
gezogen werden.
2.2.
Unterstützung eines Kandidaten für das Amt des
Präsidenten der Europäischen Kommission
Der Empfehlung der Kommission zufolge sollten politische Parteien auf Ebene der EU und der
Mitgliedstaaten „im Vorfeld der Wahlen
zum Europäischen Parlament den von ihnen unterstützten Kandidaten für das Amt
des Präsidenten der Europäischen Kommission und das Programm dieses Kandidaten
informieren“ und politische
Parteien auf der Ebene der Mitgliedstaaten „in ihren politischen
Rundfunksendungen zu den Wahlen zum Europäischen Parlament die Bürgerinnnen und
Bürger auch über den von ihnen unterstützten Kandidaten für das Amt des
Präsidenten der Europäischen Kommission und das Programm dieses Kandidaten
informieren.“ Die europäischen politischen Parteien
sind der Empfehlung nachgekommen, ihre Kandidaten für das Amt des Präsidenten
der Europäischen Kommission bekannt zu machen. Bislang haben sechs europäische
politische Parteien ihre Kandidaten nominiert: Herrn Jean-Claude Juncker für
die Europäische Volkspartei (EVP), Herrn Martin Schulz für die Fraktion der
Sozialdemokratischen Partei Europas (PSE), Herrn Guy Verhofstadt für die
Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) und für die Europäische
Demokratische Partei (EDP), Herrn José BOVÉ und Frau
Ska Keller für die Europäische Grüne Partei und Herrn Alexis Tsipras für
die Europäischen Linken. Die Bewegung für ein Europa der Freiheit und der
Demokratie“ (MELD) und die Allianz der Europäischen Konservativen und
Reformisten (AECR) teilten mit, dass sie keine Kandidaten nominieren werden. Die europäischen politischen Parteien planen
auch, ihre Bewerber und deren Programme bekannt zu machen. Einige Parteien
haben bereits Programme verbreitet und Webseiten zu der Kampagne lanciert, auf
denen sie das Programm ihres Kandidaten vorstellen und auf die wichtigsten
geplanten Veranstaltungen hinweisen. Andere Parteien kündigten an, dass sie
dies in Kürze tun werden. Mit sozialen Medien sollen die Wähler erreicht
werden. Umfassende EU-weite Kampagnen und Veranstaltungen werden organisiert.
Gemeinsam mit den einzelstaatlichen Parteien, den Schlüsselakteuren der
Kampagnen, werden die Kandidaten an öffentlichen Wahlveranstaltungen in
verschiedenen EU-Staaten teilnehmen. Als Teil der Kampagne des europäischen
Parlaments zu den Wahlen[14] wird die Union der Europäischen Rundfunkorganisationen (EBU) am
15. Mai 2014 eine Debatte der wichtigsten Kandidaten für das Amt des
Präsidenten der Kommission ausstrahlen. Weitere Maßnahmen der Medien, unter
anderem auch der sozialen Medien, werden gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit
den Mitgliedstaaten durchgeführt. Das Europäische Parlament organisiert in
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Jugendforum, der Europäischen Kommission
und anderen Partnern vom 9.-11. Mai 2014 in Straßburg eine
Jugendveranstaltung, an der mehrere Tausend Jugendliche teilnehmen werden[15]. Möglicherweise werden auch Kandidaten für das Amt des
Kommissionspräsidenten teilnehmen. Auch andere EU-Organe unterstützen die
Debatte. Anläßlich des Europäischen Gipfeltreffens der Regionen und Städte, das
der Ausschuss der Regionen am 8. März 2014 in Athen veranstaltet, fand eine
hochrangige Debatte zu der bevorstehenden Europawahl statt. Der Europäische
Wirtschafts- und Sozialausschuss wird Diskussionen in Mitgliedstaaten
organisieren und deren Websites und Meldungen mit der Informationskampagne des
Europäischen Parlaments abstimmen. Außerdem plant er für seine nationalen
Kontaktstellen eine spezifische Fortbildung zum Thema Europawahl. Die
Europäische Bürgerbeauftragte organisierte am 4. März 2014 gemeinsam mit den
Präsidenten der Kommission und des Europäischen Parlaments eine Veranstaltung
„Ihre Wunschliste für Europa“[16] zu den Wahlen zum Europäischen Parlament 2014. Die Mitgliedstaaten berichteten der Kommission über umfassendere Informationsmaßnahmen,
die sie zur Erhöhung der Wahlbeteiligung durchführen, wie Informationskampagnen
für Erstwähler, Webseiten zu den Wahlen, Medienbriefings,
Round–Table-Diskussionen und Seminare. Beispiele
für bewährte Verfahren: - Finnland
hat für die Wahlen zum Europäischen Parlament eine Webseite mit umfassenden
Informationen über das Europäische Parlament, die europäischen politischen
Parteien und ihre etwaige Verbindung zu einzelstaatlichen Parteien (www.vaalit.fi) eingerichtet. Die Webseite enthält auch für nichtfinnische
Unionsbürger eine Anleitung, wie sie ihr Wahlrecht ausüben können. Das
finnische Parlament hat einen Betrag von 100 000 EUR für
Informationskampagnen nichtstaatlicher Organisationen zu den Wahlen zum
Europäischen Parlament bereitgestellt. - Polen will die Wahlkampagne mit dem 10. Jahrestag seiner
EU-Mitgliedschaft verbinden. Es hat die Förderung der europäischen Wahlen zur
Priorität erklärt und strebt die Erhöhung der Wahlbeteiligung an. Die Kampagne
soll den Erfolg von zehn Jahren EU-Mitgliedschaft verdeutlichen und anhand
konkreter Beispiele aufzeigen, wie sich die EU auf das tägliche Leben
polnischer Staatsangehöriger auswirkt. Geplant ist eine Fernsehsendung, in der
die Grundsätze der EU erklärt werden und die herausstellt, was 10 Jahre
EU-Mitgliedschaft für Polen und seine Bürger bedeutet haben. Polen wird ferner
Kontakt mit in anderen EU-Ländern lebenden polnischen Bürgerinnen und Bürgern
aufnehmen, um sie zu sensibilisieren, ihr Wahlrecht in ihrem derzeitigen
Wohnsitzland wahrzunehmen.
2.3.
Gemeinsamer Wahltag
Gemäß der Empfehlung der Kommission sollten die
Mitgliedstaaten „sich auf einen gemeinsamen
Tag für die Wahlen zum Europäischen Parlament verständigen, an dem alle
Wahllokale zum gleichen Zeitpunkt schließen”, um einer
Fragmentierung entgegenzuwirken und durch die Abhaltung der Wahl an ein und
demselben Tag überall in der EU eine kohärentere gesamteuropäische Wahl zu
schaffen. Einige Mitgliedstaaten haben vereinbart, die
Wahl am Sonntag, dem 25. Mai 2014, durchzuführen, andere haben dies mit dem
Argument abgelehnt, dass eine Wahl an einem Wochentag oder einem Samstag zu
höherer Wahlbeteiligung führe. Auch mit nationalen Traditionen wurde die
Ablehnung eines gemeinsamen Wahltags begründet[17]. Das EU-Recht legt strenge Regeln für den
Zeitplan für die Veröffentlichung der Wahlergebnisse fest[18]. Nach diesen Regeln ist insbesondere die offizielle Bekanntmachung der
Ergebnisse in einem Mitgliedstaat vor Schließung der Wahllokale in allen
Mitgliedstaaten untersagt. So soll vermieden werden, dass EU-Wähler durch
Ergebnisse in Mitgliedstaaten beeinflusst werden, in denen der Wahlvorgang
bereits abgeschlossen ist. Damit soll gewährleistet werden, dass der Grundsatz
freier Wahlen in seinem Kern unangetastet bleibt. Die Kommission verfolgt die
Umsetzung dieser Vorschriften durch die Mitgliedstaaten genau und hat Maßnahmen[19] ergriffen, um sicherzustellen, dass diese Vorschriften bei den Wahlen
zum Europäischen Parlament 2014 eingehalten werden. Die konsolidierten Ergebnisse der Wahlen
werden vom Europäischen Parlament am Abend des 25.Mai mit einer gemeinsamen
Mitteilung in der gesamten EU veröffentlicht.
2.4.
Die Rolle der Zivilgesellschaft
Über die Empfehlung der Kommission an die
Mitgliedstaaten und die europäischen und die einzelstaatlichen politischen
Parteien hinaus werden auch Organisationen der Zivilgesellschaft als wichtige
Multiplikatoren für die Information der Bürger über die neue demokratische
Dynamik für die Europawahl 2014 aktiv. Diese Organisationen sind gut
aufgestellt, um mit ihren Mitgliedern die Vor- und Nachteile der Programme der
einzelnen Kandidaten zu erörtern. Eine Reihe dieser Organisationen sehen die
Kampagnen für die Präsidentschaft der Europäischen Kommission als wertvolle
Gelegenheit, ihre Anliegen zu verbreiten und das Programm der Kandidaten zu
beeinflussen. Dies kann die Diskussion zwischen Bürgern und Kandidaten fördern,
zu einer klaren Unterstützung für einen speziellen Kandidaten führen sowie in
der europäischen Öffentlichkeit und europaweit Debatten über die Wahlen
unterstützen. Ganz allgemein spielt die Zivilgesellschaft
eine wichtige Rolle bei der Aufklärung der Bürger über die Bedeutung und den
Nutzen der Teilnahme an der Europawahl. Eine Reihe einschlägiger
Initiativen wurde bereits eingeleitet oder wird derzeit vorbereitet. Beispiele
für bewährte Verfahren: Leitfäden
und Informationen zu den Wahlen: - AEGEE-Europe
(Forum der europäischen Studenten): ‘Y Vote 2014’. Unter anderem wird ein
Leitfaden für die Wahl erstellt, außerdem werden Bustouren und Jugendtreffen
organisiert[20]. e-voting-/profiling-Instrumente:
Diese
„e-tools“ helfen Wählern bei der Auswahl eines Kandidaten durch Vergleich ihres
Profils und ihrer Präferenzen mit dem Profil und dem Programm der Kandidaten. - Europäisches
Jugendforum - Liga der jungen Wähler und VoteWatch-e-tool[21]. - Wahlhilfe-Profiler
der Beobachtungsstelle für Demokratie in der Europäischen Union Euandi[22]. - WeCitizens-
Wahlhilfe-Profiler[23]. Debatten,
Foren und Online-Chats mit Kandidaten: - Debating
Europe[24] wird Online-Debatten, Livechats und face-to-face-Veranstaltungen
organisieren, bei denen EU-Bürger den MdEPs und potenziellen MdEPs Fragen zu
Themen stellen können, die Europa betreffen, und die den Bürgern helfen, bei
der Europawahl eine fundierte Wahl zu treffen. - —
Move Europe von den Jungen Europäischen Föderalisten[25]
wird Debatten und Kampagnen für junge Leute umfassen. - Der
Aktionsdienst Europäische Bürger (ECAS) organisiert das JoiEU-Projekt (‘Joint
Citizen Action for a Stronger, Citizen-Friendly Union’) mit Schwerpunkt auf der
Teilnahme an der Europawahl[26]. - Die
Allianz für das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (EYCA)[27] organisiert im März 2014 einen Zivilgesellschaftstag, zu dem sie die
wichtigsten Kandidaten einlädt. Neben anderen Initiativen zur Stärkung des
europäischen öffentlichen Raums, darunter über 50 Dialogen[28] mit den Bürgern, die direkt oder indirekt mehr als 500 000 Bürger
erreichten, kam die Kommission ferner ihrer Verpflichtung gemäß dem Bericht
über die Unionsbürgerschaft 2013 (Maßnahme 12 a) nach, in allen EU-Amtssprachen
ein benutzerfreundliches Handbuch[29]
zu den wichtigsten Rechten der EU-Bürger, einschließlich des aktiven und
passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament, zu
veröffentlichen.
3.
Effiziente Durchführung der Wahl
3.1.
Straffung der administrativen Verfahren
Zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit der
Wahlen zum Europäischen Parlament sieht die Richtlinie 93/109/EG[30] Verfahren vor, die sicherstellen, dass EU-Bürger ihr aktives oder
passives Wahlrecht bei ein und derselben Wahl nicht sowohl in ihrem Herkunfts-
als auch in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat ausüben. Nach Beratungen mit den
Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten listete die Kommission in der
Empfehlung 2013/142/EU eine Reihe von Maßnahmen auf, um den diesbezüglichen
Datenaustausch-Mechanismus[31] zu vereinfachen, den entsprechenden Verwaltungsaufwand für die
Mitgliedstaaten zu verringern und das System sicherer sowie in Bezug auf die
Verhinderung von Missbrauch effizienter zu gestalten. Die Kommission empfahl insbesondere, dass die
Mitgliedstaaten eine einzige Kontaktstelle in allen Mitgliedstaaten einrichten,
um einen reibungsloseren Austausch der Wählerdaten mit anderen Mitgliedstaaten
zu ermöglichen. Die Wohnsitzmitgliedstaaten wurden aufgefordert, zusätzliche
personenbezogene Daten zu übermitteln, die für eine effizientere
Identifizierung von Wählern vonseiten ihres Herkunftsmitgliedstaates
erforderlich sein können. Alle Mitgliedstaaten sollten das selbe elektronische
Format für die Erfassung der Daten und eine sichere, verschlüsselte
elektronische Methode für den Datenaustausch verwenden, um die
personenbezogenen Daten der Wähler zu schützen. Die Mitgliedstaaten sollten die
Daten in einem einzigen Paket pro Herkunftsmitgliedstaat übermitteln, wobei
erforderlichenfalls zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Übermittlung
erfolgen kann. Beim Datenaustausch sollten die Mitgliedstaaten die
unterschiedlichen Zeitpläne für die Wahlen in der EU berücksichtigen. Seit der Annahme dieser Empfehlungen hat die
Kommission mit Sachverständigen der Mitgliedstaaten zusammengearbeitet, um sie
bei der Umsetzung zu unterstützen. Für die Wahl zum Europäischen Parlament im
Jahr 2014 haben alle Mitgliedstaaten, mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs,
das Mitteilungen über EU-Wähler über kommunale Wahlbehörden zu versenden
gedenkt, vereinbart, mit dem System des Informationsaustauschs eine einzige
Kontaktstelle für das Versenden und den Empfang von Mitteilungen einzurichten. Die Kommission hat dafür gesorgt, dass alle
Mitgliedstaaten vollständig über die Art der Daten informiert sind, die die
Mitgliedstaaten für eine effiziente Überprüfung der Identität ihrer
Staatsangehörigen benötigen, die sich in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat in das
Wählerverzeichnis eingetragen haben. Fast alle Mitgliedstaaten haben die Sicherheit
des im Vorfeld der Wahlen stattfindenden Datenaustauschs durch ein
einheitliches elektronisches Format und ein von der Kommission empfohlenes
Verschlüsselungsinstrument verbessert. Ferner hat die Kommission allen
Mitgliedstaaten den Zeitplan der Wahlen in der gesamten EU zur Verfügung
gestellt, damit die Fristen für die Mitteilungen besser eingehalten werden
können. Die große Mehrheit der Mitgliedstaaten hat
erhebliche Vorbereitungsarbeit für die Umsetzung dieser Empfehlungen geleistet.
Auf diese Weise dürfte der Wahlprozess rationalisiert und der
Verwaltungsaufwand reduziert werden.
3.2.
Weitere Maßnahmen der Kommission für eine
effizientere Durchführung der Wahlen
Zusätzlich zu der Empfehlung wurden weitere
Maßnahmen im Hinblick auf eine effizientere Durchführung der Wahlen zum Europäischen
Parlament getroffen. Die Richtlinie 2013/1/EU[32]
macht es für EU-Bürger einfacher, in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat zu
kandidieren, da sie nur einen Ausweis vorlegen sowie eine Erklärung abgeben
müssen, dass sie die Zulassungsbedingungen erfüllen. Eine Bescheinigung der
zuständigen Behörden ihres Herkunftsmitgliedstaats ist nicht mehr erforderlich. Die Kommission hält die rechtzeitige Umsetzung
dieser Richtlinie für vorrangig, damit die EU-Bürger die besseren Verfahren ab
den Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 nutzen können. Sie hat die
Umsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten genau verfolgt. Nach Ablauf der Frist
für die Umsetzung der Richtlinie am 28. Januar 2014 hat die Kommission am 5.
Februar 2014 beschlossen, Vertragsverletzungsverfahren gegen die 14
Mitgliedstaaten einzuleiten, die ihre Umsetzungsmaßnahmen nicht rechtzeitig
mitgeteilt haben. Inzwischen wurden die Umsetzungsmaßnahmen von den
allermeisten Mitgliedstaaten übermittelt. Die Kommission hat mit den Mitgliedstaaten
zuvor herausgearbeitete Fragen der Umsetzung im Zusammenhang mit der Richtlinie
93/109/EG erörtert[33]. Dabei ging es insbesondere um die zusätzlichen Anforderungen für die
Eintragung in das Wählerverzeichnis (und somit Hindernisse für die Ausübung des
Wahlrechts der EU-Bürger) und die mangelhafte Umsetzung der Bestimmungen zum
Schutz der Rechtmäßigkeit der Wahlen. Bis auf zwei sind diese Probleme inzwischen
beigelegt. Was die restlichen Fälle anbetrifft, so hat ein Mitgliedstaat vor
kurzem eine neue Rechtsvorschrift für die Umsetzung angenommen[34], der andere Mitgliedstaat wird unverzüglich eine entsprechende
Rechtsvorschrift erlassen[35].
4.
Schlussfolgerungen
Die Empfehlung der Kommission für ein
demokratischeres und effizienteres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen
Parlament wurde allgemein begrüßt. Dies ist ein erster Bericht über
Initiativen, die die Mitgliedstaaten und die einzelstaatlichen und europäischen
politischen Parteien entwickeln, um die Transparenz zu verbessern, die
Sensibilisierung der Bürger zu stärken und europaweite Kampagnen für Kandidaten
und ihre Programme zu fördern. Dieser Bericht soll ein Anreiz für den Austausch
bewährter Praktiken und für neue Initiativen zur Verbesserung des
demokratischen Lebens der EU im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament
2014 sein. Die Kommission wird weiter beobachten, wie die
Mitgliedstaaten und die politischen Parteien ihre Empfehlung umsetzen. Sie wird
die Online-Tabelle[36] regelmäßig dank weiterer Informationen aus den Mitgliedstaaten
aktualisieren, insbesondere aus den zehn Mitgliedstaaten, die zum Zeitpunkt der
Erstellung dieses Berichts nicht auf das Auskunftsverlangen der Kommission
reagiert hatten. Die Kommission wird nach der Europawahl einen
vollständigen Bericht mit einer Bewertung der Umsetzung der einschlägigen EU-Rechtsvorschrift
sowie der Empfehlung erstellen. Darin wird sie weitere Initiativen hervorheben,
die im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament ergriffen wurden, und auf
die Rolle der Organisationen der Zivilgesellschaft eingehen. Dies dürfte dazu beitragen,
neue Wege für noch demokratischere Europawahlen zu finden. [1] Artikel 10 des Vertrags über die Europäische Union. [2] Fast sechs von zehn EU-Bürgern glauben, dass die
Stimmabgabe bei Wahlen zum Europäischen Parlament der beste Weg ist, um
sicherzustellen, dass ihre Stimme von den Entscheidungsträgern der EU gehört
wird. Eurobarometer zum Europäischen Parlament EB/EP
77.4, „Two years to go to the 2014 European elections“, Brüssel, 20. August 2012. [3] Mehr als 7 von 10 EU-Bürgern sind der Ansicht, dass die
Wahlbeteiligung höher wäre, wenn einzelstaatliche politische Parteien in ihrem
gesamten Werbematerial während der Kampagne deutlich zu erkennen gäben, mit
welcher europäischen politischen Partei sie verbunden sind, und mehr als 8 von
10 EU-Bürgern geben an, dass ihre Motivation für die Beteiligung an den Wahlen
zum Europäischen Parlament zunehmen würde, wenn sie mehr Informationen über die
Programme und Ziele der Kandidaten und Parteien im Europäischen Parlament, über
den Einfluss der EU auf ihr Leben und über die Wahlen selbst erhielten. Flash
Eurobarometer 364 zum Wahlrecht von EU-Bürgern, Erhebung im
November 2012. [4] ABl. L 79 vom 21.3.2013, S. 29. [5] Entschließung des Europäischen Parlaments vom
22. November 2012 zu den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2014
(2012/2829(RSP)); Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Juli
2013 über verbesserte praktische Vorkehrungen für die Wahlen zum Europäischen
Parlament im Jahre 2014 (2013/2102(INI)). [6] Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 über
die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den
Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem
Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. ABl. L 329 vom
30.12.1993, S. 34. [7] Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts hatten
achtzehn Mitgliedstaaten auf das Schreiben der Kommission hin Informationen
übermittelt: Belgien, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland,
Griechenland, Spanien, Finnland, Kroatien, Ungarn, Luxemburg, Lettland, Malta,
die Niederlande, Polen, Portugal, Slowenien, die Slowakei und das Vereinigte
Königreich. [8] In Vorbereitung dieses Berichts richtete die Kommission
im Februar 2014 ein Schreiben an alle europäischen politischen Parteien.
Daraufhin erteilten die folgenden Parteien Auskünfte: Europäische Volkspartei
(EVP), Sozialdemokratische Partei Europas (PSE), Allianz der Liberalen und
Demokraten für Europa“ (ALDE), Allianz der Europäischen Konservativen und
Reformisten (AECR), Bewegung für ein Europa der Freiheit und der Demokratie“
(MELD), Europäische Demokratische Partei (EDP). [9] http://ec.europa.eu/justice/citizen/voting-rights/index_de.htm. [10] Siehe Anhang. [11] Siehe Anhang. [12] Slowenien teilte mit, dass beabsichtigt sei, die
Rechtsvorschriften zu ändern und meldete der Kommission am 20. Februar 2014 die
entsprechende Änderung. [13] Stellungnahme des Parlaments von Portugal, des Ausschusses
für Europäische Angelegenheiten (4. Juni 2013); Stellungnahme des Parlaments
von Rumänien, der Abgeordnetenkammer (25. Juni 2013) und des Senats (30.
September 2013). [14] http://www.elections2014.eu/en [15] http://www.europarl.europa.eu/eye2014/de/news/news.html [16] http://www.ombudsman.europa.eu/en/activities/calendarevent.faces/en/818/html.bookmark [17] Siehe Anhang. [18] Akt von 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer
Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Anhang zum
Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 20. September 1976,
zuletzt geändert durch Beschluss des Rates 2002/772/EG, Euratom (ABl.
L 283 vom 21.10.2002, S. 1). [19] Die Niederlande haben diese Vorschriften bei den Wahlen
zum Europäischen Parlament 2009 nicht eingehalten. Nach Intervention der
Kommission haben sich die Niederlande schriftlich verpflichtet, Maßnahmen zu
ergreifen, um diesen Vorschriften bei den Wahlen zum Europäischen Parlament
2014 nachzukommen, und den kommunalen Behörden die entsprechenden Anweisungen
erteilt. [20] http://www.aegee.org/aegee-europe-launches-y-vote-2014/. [21] http://www.myvote2014.eu/de. [22] http://www.eui.eu/Projects/EUDO/EUandI/Index.aspx/. [23] http://www.wecitizens.be/fr/elections-2014/. [24] http://www.debatingeurope.eu/vote2014/. [25] http://www.jef.eu/activities/projects/moveurope2014/. [26] http://joieu.net/. [27] http://ey2013-alliance.eu/. [28] Bericht der Kommission "Bürgerdialoge als Beitrag zur
Entwicklung eines europäischen öffentlichen Raums", COM(2014) 173. [29] http://bookshop.europa.eu/uri?target=EUB:NOTICE:NA0414127:EN. [30] Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 über die
Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen
zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem
Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, ABl. L 329 vom
30.12.1993, S. 34. [31] Der Mechanismus besteht im Informationsaustausch zwischen
den Mitgliedstaaten über EU-Bürger, die im Wählerverzeichnis ihres
Wohnsitzmitgliedstaats als aktive oder passive Wähler geführt sind. Anhand der
vom Wohnsitzmitgliedstaat übermittelten Daten muss der Herkunftsmitgliedstaat
die betreffenden Bürger aus seinem Wählerverzeichnis streichen (oder die
Stimmabgabe oder Kandidatur auf andere Weise unterbinden). [32] Richtlinie 2013/1/EU zur Änderung der
Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 über die
Einzelheiten der Ausübung des passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum
Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat,
dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (ABl. L 26 vom
26.1.2013, S. 27). [33] Bericht gemäß Artikel 25 AEUV „Fortschritte auf dem
Weg zu einer effektiven Unionsbürgerschaft 2011-2013“, COM(2013) 270. [34] Die Kommission prüft derzeit die kürzlich übermittelte
slowakische Rechtsvorschrift. [35] Tschechische Republik. [36] http://ec.europa.eu/justice/citizen/voting-rights/index_de.htm. ANHANG:
Antworten der Mitgliedstaaten zu der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission
für die Wahlen zum Europäischen Parlament[1] LAND || EMPFEHLUNG DEMOKRATISCHES WAHLVERFAHREN Mitgliedstaaten sollten Information über Verbindungen zwischen europäischen und einzelstaatlichen Parteien fördern und erleichtern (1. Empfehlung) || Politische Parteien sollten über ihre Zugehörigkeit zu europäischen und einzelstaatlichen Parteien informieren (2. Empfehlung) || Politische Parteien (EU und national) sollten ihre Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission bekannt geben (3. Empfehlung) || Mitgliedstaaten sollten einen gemeinsamen Wahltag vereinbaren (4. Empfehlung) BELGIEN || Das belgische Recht erlaubt die Verwendung des Logos der europäischen politischen Partei/Gruppe neben dem Logo der einzelstaatlichen politischen Partei. || Das nationale Recht erlaubt Parteien, ihre europäische Zugehörigkeit während der Kampagnen deutlich zu machen. Das Erteilen dieser Information liegt im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien. || Im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien. || BULGARIEN || keine Antwort Das bulgarische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln*. || keine Antwort || keine Antwort || keine Antwort DÄNEMARK || Das dänische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln. || Das nationale Recht erlaubt Parteien, ihre Wählerschaft während der Kampagnen über ihre europäische Zugehörigkeit zu informieren. Das Erteilen dieser Information liegt im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien. || || DEUTSCH-LAND || Das deutsche Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln*. || Das nationale Recht erlaubt politischen Parteien, die Zugehörigkeit zu den europäischen Parteien auf ihren Kandidatenlisten anzugeben*. || keine Antwort || keine Antwort ESTLAND || Das estnische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln. || Das nationale Recht erlaubt Parteien, ihre europäische Zugehörigkeit während der Kampagnen deutlich zu machen. Das Erteilen dieser Information liegt im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien. || || FINNLAND || Das finnische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln. || Die finnischen Behörden haben die politischen Parteien über die Empfehlung informiert, ihre Zugehörigkeit zu europäischen Parteien anzugeben. || || FRANKREICH || Das französische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln*. || Die Information über die Zugehörigkeit zu europäischen Parteien liegt im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien*. || Im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien*. || Gemäß den geltenden französischen Regeln finden die Wahlen zum Europaparlament am Sonntag statt*. GRIECHEN-LAND || Das geltende griechische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln. Es wird jedoch eine neue Vorschrift erlassen, um den Parteien zu erlauben, ihre Zugehörigkeit zu europäischen Parteien auf den Wahlzetteln anzugeben. || Die griechischen Behörden haben das griechische Parlament und die einzelstaatlichen Parteien über die Empfehlung informiert, ihre Zugehörigkeit zu europäischen Parteien anzugeben. || Die griechischen Behörden haben das griechische Parlament und die einzelstaatlichen Parteien über die Empfehlung informiert, ihren Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission anzugeben. || IRLAND || Das irische Recht erlaubt die Angabe der Namen europäischer Parteien auf den Wahlzetteln*. || keine Antwort || keine Antwort || keine Antwort ITALIEN || Die italienischen Behörden haben die einzelstaatlichen politischen Parteien aufgerufen, über ihre Zugehörigkeit zu europäischen Parteien zu informieren, indem sie diese Zugehörigkeit in ihren Logos auf den Wahlzetteln deutlich machen*. || Die italienischen Behörden haben die einzelstaatlichen politischen Parteien über die Empfehlung informiert, ihre Zugehörigkeit zu europäischen Parteien anzugeben*. || keine Antwort || keine Antwort KROATIEN || Das kroatische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln. Die zuständigen Behörden erwägen Änderungen der geltenden Vorschriften für die Angabe von Namen und Logos auf den Wahlzetteln*. || || || Gemäß den geltenden kroatischen Regeln finden die Wahlen zum Europäischen Parlament am Sonntag statt. LETTLAND || Das lettische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln. || || || Lettland ist hinsichtlich der Möglichkeit eines gemeinsamen europaweiten Wahltags zurückhaltend und hat sich entsprechend für Samstag als Wahltag entschieden. Dies entspricht in Lettland einer langen Tradition bezüglich der Wahltage. LITAUEN || Das litauische Recht erlaubt keine Angabe von Namen oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln*. || Die Information über eine Zugehörigkeit zu europäischen Parteien liegt im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien*. || Im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien* || Gemäß den geltenden litauischen Regeln finden die Wahlen zum Europäischen Parlament am Sonntag statt*. LUXEMBURG || Das luxemburgische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln*. || Die luxemburgischen Behörden werden die einzelstaatlichen Parteien über die Empfehlung informieren, ihre Zugehörigkeit zu europäischen Parteien anzugeben. || Die luxemburgischen Behörden werden die einzelstaatlichen Parteien über die Empfehlung der Kommission informieren. || ΜΑLTA || Das maltesische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln. Diese Frage wird mit den wichtigsten einzelstaatlichen Parteien diskutiert. || Die maltesischen Behörden haben die politischen Parteien über die Empfehlung informiert, ihre Zugehörigkeit zu europäischen Parteien anzugeben. || Die maltesischen Behörden haben die politischen Parteien informiert und ermutigt, ihren Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission anzugeben, und dazu ermutigt. || Malta stimmt der Vereinbarung eines gemeinsamen europaweiten Wahltags nicht zu und hat sich entsprechend für Samstag als Wahltag entschieden. Samstag wird als geeigneter angesehen. NIEDERLANDE || Das niederländische Recht erlaubt die Angabe der Namen (nicht der Logos) europäischer Parteien auf den Wahlzetteln. Dies liegt jedoch im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien und ist nur dann möglich, wenn die einzelstaatliche Partei ihre europäische Zugehörigkeit mit ihrem niederländischen Parteinamen registriert. || Die niederländischen Behörden haben die politischen Parteien über die Empfehlung informiert, ihre Zugehörigkeit zu europäischen Parteien anzugeben. Dies liegt im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien. || Die niederländischen Behörden haben die politischen Parteien über die Empfehlung informiert, ihren Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission anzugeben. Dies liegt im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien. || ÖSTERREICH || Das österreichische Recht erlaubt die Angabe der Namen europäischer Parteien auf den Wahlzetteln*. || keine Antwort || keine Antwort || keine Antwort POLEN || || || || PORTUGAL || || || || RUMÄNIEN || Das rumänische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln. Es werden Maßnahmen ergriffen, um die Angabe auf den Wahlzetteln zu ermöglichen*. || keine Antwort || keine Antwort || keine Antwort SCHWEDEN || Das schwedische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln*. || keine Antwort || keine Antwort || keine Antwort SLOWAKEI || Das slowakische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln. Die Slowakei ist nicht einverstanden mit der Empfehlung, da eine derartige Offenlegung ihres Erachtens für einzelstaatliche Parteien, die keinen europäischen Parteien angeschlossen sind, diskriminierend wäre. || || || Die Slowakei stimmt der Vereinbarung eines gemeinsamen europaweiten Wahltags nicht zu und hat sich entsprechend für Samstag, den 24. Mai, als Wahltag entschieden. Samstag wird für die Wähler als geeigneter angesehen. SLOWENIEN || Seit einer neueren Änderung der nationalen Rechtsvorschriften ist es zulässig, Namen und Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln anzugeben (Slowenien hat der Kommission das entsprechende Gesetz am 20. Februar 2014 übermittelt). || || || SPANIEN || Das spanische Recht erlaubt die Angabe der Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln. || Die spanischen Behörden werden die einzelstaatlichen Parteien über die Empfehlung der Kommission informieren. || Die spanischen Behörden werden die einzelstaatlichen Parteien über die Empfehlung der Kommission informieren. || TSCHECHI-SCHE REPUBLIK || Das tschechische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln. || Nach tschechischem Recht besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Information über eine Zugehörigkeit. Der Staat sollte dies den politischen Parteien überlassen. Diese Information liegt im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien. || || Die tschechische Republik stimmt der Vereinbarung eines gemeinsamen Wahltages auf europäischer Ebene nicht zu. Wahlen finden traditionell freitags und samstags statt, die Durchführung von Wahlen an einem Sonntag kann sich negativ auf die Wahlbeteiligung auswirken. UNGARN || Das geltende ungarische Recht erlaubt keine Angabe von Namen und/oder Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln. Die Information über die europäische Zugehörigkeit während der Kampagne ist Sache der Parteien. || || || Gemäß den geltenden ungarischen Regeln finden die Wahlen zum Europäischen Parlament am Sonntag statt. VEREINIGTES KÖNIGREICH || Das britische Recht erlaubt die Angabe der Namen und Logos europäischer Parteien auf den Wahlzetteln*. || Diese Information liegt im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien. || Die Bekanntmachung ihres Kandidaten liegt im Ermessen der einzelstaatlichen Parteien. || Das Vereinigte Königreich stimmt der Vereinbarung eines gemeinsamen Wahltags nicht zu und hat sich entsprechend für Donnerstag als Wahltag entschieden. Es ist der Auffassung, dass ein einheitlicher Wahltag in der gesamten EU die Wahlbeteiligung nicht erhöhen würde. ZYPERN || keine Antwort || keine Antwort || keine Antwort || keine Antwort [1] Achtzehn Mitgliedstaaten haben nach dem Schreiben der
Kommission vom 13. September 2013 Informationen übermittelt: Belgien,
Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Luxemburg,
Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die
Tschechische Republik, Ungarn und das Vereinigte Königreich. Die direkt mit der
Empfehlung der Kommission 2013/142/EU zusammenhängenden Angaben sind dieser
Tabelle zu entnehmen. Die Kommission hat auch von nationalen Sachverständigen
für Wahlen Informationen eingeholt. Mit einem Sternchen (*) sind Angaben
gekennzeichnet, die von diesen Sachverständigen stammen.