32002D0990

2002/990/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. Dezember 2002 zur weiteren Klarstellung von Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates im Hinblick auf die Grundsätze zur Preis- und Volumenmessung in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 5054)

Amtsblatt Nr. L 347 vom 20/12/2002 S. 0042 - 0059


Entscheidung der Kommission

vom 17. Dezember 2002

zur weiteren Klarstellung von Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates im Hinblick auf die Grundsätze zur Preis- und Volumenmessung in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 5054)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2002/990/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 359/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates(2), insbesondere auf Artikel 2 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 2223/96 bildet den Bezugsrahmen für die gemeinsamen Normen, Definitionen, Klassifizierungen und Verbuchungsregeln zur Erstellung der Konten der Mitgliedstaaten für den statistischen Bedarf der Gemeinschaft und ermöglicht es damit, zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbare Ergebnisse zu erzielen.

(2) Sowohl in Anwendung von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit(3) und der Entschließung des Europäischen Rates über den Stabilitäts- und Wachstumspakt vom 17. Juni 1997(4) als auch generell für die Zwecke der multilateralen Überwachung ist die Vergleichbarkeit der Angaben über Veränderungen des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern.

(3) Zur Schaffung und laufenden Beobachtung der Wirtschafts- und Währungsunion sind vergleichbare, aktuelle und zuverlässige Informationen über Struktur und Entwicklung der Wirtschaft eines jeden Mitgliedstaats erforderlich.

(4) In realen Werten ausgedrückte, d. h. preisbereinigte Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, sind als Instrument für die Analyse der Wirtschafts- und Haushaltslage eines Landes von grundlegender Bedeutung, sofern sie nach einheitlichen Grundsätzen erstellt werden, die keine unterschiedlichen Auslegungen zulassen. Zu diesem Zweck sollten die Empfehlungen zur Berechnung von Daten in konstanten Preisen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vertieft und gefestigt werden.

(5) Die Entscheidung 98/715/EG der Kommission vom 30. November 1998 zur Klarstellung von Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates zum Europäischen System Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft im Hinblick auf die Grundsätze zur Preis- und Volumenmessungen(5) enthält eine Klassifikation der Methoden nach bestimmten Güterarten, bei der unterschieden wird zwischen den geeignetsten Methoden, Alternativen, die verwendet werden können, wenn die geeignetsten Methoden nicht angewandt werden können, und Methoden, die nicht verwendet werden sollen.

(6) Die Entscheidung 98/715/EG sieht ein Forschungsprogramm für die nicht unter diese Klassifikation fallenden Güter vor. Die Ergebnisse des gemeinsam mit den Mitgliedstaaten durchgeführten Forschungsprogramms liegen nunmehr vor. Die vorliegende Entscheidung legt die entsprechende Klassifikation unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Forschungsprogramms fest.

(7) Mit dieser Entscheidung wird die Preis- und Volumenmessung in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen unbeschadet des in der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates(6) festgelegten rechtlichen Rahmens für harmonisierte Verbraucherpreisindizes und seiner derzeitigen oder künftigen Weiterentwicklung harmonisiert werden.

(8) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm und des Ausschusses für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Zielsetzung

Ziel dieser Entscheidung ist die weitere Klarstellung der in Kapitel 10 von Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 festgelegten Grundsätze für die Preis- und Volumenmessung im Hinblick auf eine weitere Harmonisierung der Preis- und Volumenmessung im Einklang mit den Ergebnissen des in Artikel 4 der Entscheidung 98/715/EG vorgesehenen Forschungsprogramms.

Artikel 2

Klassifikation der Methoden

Anhang I dieser Entscheidung enthält für Güter und Transaktionskategorien, für die eine solche Klassifikation noch nicht durch die Entscheidung 98/715/EG festgelegt ist, eine Klassifikation der Methoden, bei der unterschieden wird zwischen den geeignetsten Methoden, Alternativen, die verwendet werden können, wenn die geeignetsten Methoden nicht angewandt werden können, und Methoden, die nicht verwendet werden sollen.

Artikel 3

Zeitplan für die Durchführung der Klassifikationen

In Anhang II dieser Entscheidung wird der Durchführungszeitplan für die in Artikel 2 genannten Klassifikationen festgelegt.

Artikel 4

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 17. Dezember 2002

Für die Kommission

Pedro Solbes Mira

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 310 vom 30.11.1996, S. 1.

(2) ABl. L 58 vom 28.2.2002, S. 1.

(3) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6.

(4) ABl. C 236 vom 2.8.1997, S. 1.

(5) ABl. L 340 vom 16.12.1998, S. 33.

(6) ABl. L 257 vom 27.10.1995, S. 1.

ANHANG I

1. KLASSIFIKATION DER METHODEN

Die folgende Klassifikation der Methoden gilt für den gesamten restlichen Teil dieses Anhangs.

A-Methoden: geeignetste Methoden;

B-Methoden: Methoden, die verwendet werden können, falls eine A-Methode nicht angewandt werden kann;

C-Methoden: Methoden, die nicht verwendet werden sollen.

2. EINIGE DEFINITIONEN VON METHODEN

Erhebung von Modellpreisen: Hierbei wird ein Modellprodukt detailliert beschrieben (in der Regel auf der Grundlage früher existierender Produkte), anschließend werden die Preise seiner Bestandteile in mehreren aufeinander folgenden Zeiträumen neu erhoben. Im Bauwesen beispielsweise kann ein typisches Einfamilienhaus spezifiziert werden, und die Preise aller Bestandteile (wie Dach, Fundament, Küche) dieses Hauses werden dann in aufeinander folgenden Zeiträumen neu erhoben. Für Unternehmensdienstleistungen kann ein Standardvertrag (allgemeiner Vertrag) verwendet werden. Die Schlüsselkriterien für die Verwendung von Modellpreisen sind:

- regelmäßige Aktualisierung der verwendeten Modelle,

- Repräsentativität der Modelle,

- Verwendung von tatsächlich in Rechnung gestellten Preisen unter Berücksichtigung der Gewinnspannen der Erzeuger und möglicher Preisnachlässe für die Kunden,

- Spezifizierung des Modells auf Basis von Outputs, nicht auf Basis von Inputs.

Erhebung von Spezifikationspreisen: Hierbei wird ein existierendes Produkt in mehrere Schlüsselelemente oder Bestandteile zerlegt, deren Preise erhoben werden. In aufeinander folgenden Zeiträumen werden dann einzelne Projekte überprüft und die Schlüsselelemente verglichen. Von entscheidender Bedeutung ist, dass die Elemente getrennt identifizierbar sein sollten, dass ihre Qualitätsmerkmale und ihr Beitrag zur endgültigen Produktleistung quantifizierbar sein sollten und dass Preise in verschiedenen Zeiträumen verfügbar sein sollten. Diese Methode unterscheidet sich vom Ansatz der "Modellpreiserhebung" dadurch, dass keine idealtypischen Modelle beschrieben werden.

Stundensätze und Stundenhonorare: In einigen Fällen kann die Zahlung statt an den gelieferten Output an die Zahl der (z. B. von einem Rechtsanwalt) geleisteten Arbeitsstunden geknüpft werden. In einem solchen Fall kann der Stundensatz (der je Stunde in Rechnung gestellte Preis) als Preisindikator herangezogen werden. Ebenso können Stundenhonorare berechnet werden, indem der Gesamtumsatz durch die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden dividiert wird.

Anders als bei Inputmethoden, bei denen mit Lohnsatzindizes gerechnet wird, sind bei der Verwendung von Stundenhonoraren und Stundensätzen der Betriebsüberschuss und andere Inputs einschließlich des Arbeitnehmerentgelts, im Umsatz enthalten. Bei beiden Methoden schlagen sich jedoch Änderungen im Umfang der geleisteten Arbeit je Stunde eher in Preisänderungen als in Produktivitätsänderungen nieder.

Die Methode der Erfassung von Stundenhonoraren lässt sich am besten auf einer sehr tief gegliederten Ebene anwenden, wenn die Güter so genau wie möglich definiert werden und zwischen verschiedenen Arten von Arbeit unterschieden wird.

Erhebung repräsentativer Preise: Mit diesem Begriff werden Methoden bezeichnet - insbesondere im Bereich der Unternehmensdienstleistungen -, bei denen die Produzenten gebeten werden, einige ihrer Güter auszuwählen, die repräsentativ für ihre Gesamtproduktion sind. Die für diese Güter gezahlten Preise werden im Zeitablauf verfolgt. Auch die Produktmerkmale werden beobachtet, um Qualitätsveränderungen feststellen zu können.

3. A-, B- UND C-METHODEN FÜR DEN OUTPUT NACH GÜTERN

3.1. Innerhalb des CPA-Abschnitts D - Große Ausrüstungsgüter

Die wichtigsten hier erfassten Güterpositionen sind Schiffe, Luftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Ölplattformen und Maschinen für spezialisierte Branchen. Methoden, die in vollem Umfang auf der Messung der Inputs beruhen, unbereinigte Mengenindikatoren verwenden oder auf der Messung von Durchschnittswerten aufbauen, gelten als C-Methoden.

Methoden, die auf der Erhebung von Modellpreisen oder Spezifikationspreisen beruhen, gelten als A-Methoden, sofern die in Abschnitt 2 dieses Anhangs genannten Kriterien erfuellt sind.

Zwei alternative Methoden können angewandt werden:

- Die Verwendung internationaler Preise kann eine B-Methode sein, wenn die Preise als repräsentativ für die Inlandsproduktion (auf der tiefsten Gliederungsebene der Güter) und den grenzüberschreitenden Handel des Mitgliedstaates gelten können - die Märkte müssen wettbewerblich und die Daten ordnungsgemäß geschichtet und gewichtet sein, es muss ein geeignetes Verfahren zur Bereinigung um Wechselkursschwankungen angewandt worden sein, und die Außenhandelsdaten sollten gebrauchte Ausrüstungsgüter einschließen.

- Die Verwendung spezifischer, robuster Verfahren zur Qualitätsanpassung kann je nach Eignung des jeweiligen Wirtschaftsbereichs eine A- oder eine B-Methode sein. Idealerweise sollten diese Methoden jedoch in Verbindung mit der Untergliederung größerer Vermögensgüter in ihre Bestandteile angewandt werden.

Für Schiffe wäre die A-Methode die Modellpreiserhebung, sofern die Voraussetzungen von Abschnitt 2 dieses Anhangs erfuellt sind.

Für Ölplattformen besteht die A-Methode in der Erhebung von Spezifikationspreisen, wobei die einzelnen Baumodule der Plattform bestimmt werden, vorausgesetzt, die Preise der Module werden um Qualitätsänderungen bereinigt. Die Erhebung der Preise einzelner Bestandteile, bereinigt um den Einfluss der Gewinnspannen und der Arbeitsproduktivität, wäre als B-Methode zu betrachten, desgleichen die Verwendung eines internationalen Index für bestimmte Schiffstypen (große Schiffe in Modulbauweise), die die gleichen Merkmale aufweisen wie Ölplattformen.

Für Luftfahrzeuge muss jede Methode auf einer sorgfältigen Schichtung des Wirtschaftsbereichs aufbauen, die für Gemeinschaftsprojekte charakteristischen komplexen Ströme berücksichtigen und bei Preisangaben in US-Dollar eine Bereinigung um Wechselkursänderungen vorsehen. A-Methoden sind hier die Modellpreiserhebung und die Erhebung von Spezifikationspreisen. Bei beiden Ansätzen dürfte sich die Tatsache, dass auf dem Markt für Luftfahrzeuge die kommerziellen Kunden in der Mehrzahl sind, vorteilhaft auswirken.

Für Schienenfahrzeuge sind sowohl die Modellpreiserhebung als auch die Qualitätsanpassung anhand von Optionspreisen (d. h. die Schätzung der marginalen Erhöhung des Preises aufgrund zusätzlicher Merkmale) A-Methoden, sofern sich die Schichtung mindestens auf Güterwagen/Personenwagen/Lokomotiven und die unterschiedlichen Antriebstechniken erstreckt.

Für Maschinen für besondere Zwecke sind A-Methoden die Modellpreiserhebung und die Erhebung von Preisspezifikationen. Wenn sich die Maschinen für eine Untergliederung nicht eignen, können entsprechende Qualitätsanpassungsverfahren jedoch unmittelbar angewandt werden.

3.2. CPA 30.02 - Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen

Eine A-Methode ist die Deflationierung mit einem Erzeugerpreisindex (EPI), bei der ein geeignetes Qualitätsanpassungsverfahren angewandt wird.

Die Hinzuziehung weniger geeigneter EPI, z. B. mit einem weniger geeigneten Qualitätsanpassungsverfahren, ist eine B-Methode.

Eine weitere mögliche B-Methode ist die Verwendung von Informationen aus dem US-amerikanischen hedonischen Preisindex für Computer, sofern nachgewiesen werden kann, dass dieser ausreichend repräsentativ für die Inlandspreise ist. Am besten werden in diesem Fall die US-Preise von Computermerkmalen herangezogen und dazu verwendet, die im Inland erhobenen Preisdaten expliziten Qualitätsanpassungen zu unterziehen. Ein geeignetes Verfahren zur Berücksichtigung unterschiedlicher allgemeiner Preisänderungen oder von Wechselkursschwankungen sollte angewandt werden.

Proxy-Methoden, wie die Verwendung von Preisindizes anderer Elektronikprodukte, sollten als C-Methoden eingestuft werden. Auch Methoden auf der Grundlage von Durchschnittswerten sind C-Methoden. Die Verwendung eines Preisindex, bei dem Qualitätsänderungen unberücksichtigt bleiben, stellt ebenfalls eine C-Methode dar.

3.3. CPA 45 - Bauarbeiten

Die Verwendung von Inputindizes zur Deflationierung des Outputs ist als C-Methode zu betrachten. Methoden zur Volumenmessung (z. B. Messung des umbauten Raums in Kubikmetern oder Erfassung der Zahl der erteilten Baugenehmigungen) sind ebenfalls als C-Methoden anzusehen.

Eine Reihe möglicher Methoden zur Berechnung von Outputpreisindizes führt zu A- oder B-Methoden:

Nicht zivile Bauten:

- Bei der Methode der "tatsächlichen Preise" werden Daten über reale, im Beobachtungszeitraum durchgeführte Projekte verwendet oder Angebotspreisindizes mit dem entsprechenden Zeitraum in Übereinstimmung gebracht. Die Methode kann als A-Methode betrachtet werden, wenn die Bauwerke, deren Preise in unterschiedlichen Zeiträumen erhoben werden, direkt vergleichbar sind oder, im Falle von Veränderungen bei den verglichenen Bauwerken, wenn die Preise hinreichend qualitätsbereinigt sind. Diese Methode ist nicht geeignet, wenn es sich um wirklich einmalige Projekte handelt.

- Die Methode der "Modellpreiserhebung", wenn die Voraussetzungen von Abschnitt 2 dieses Anhangs erfuellt sind.

- Die "hedonische" Methode, bei der versucht wird, die Qualität eines Bauwerks anhand seiner Merkmale zu bestimmen und diesen mit Hilfe eines Regressionsverfahrens einen Preis zuzuordnen, kann als B-Methode angesehen werden.

Tiefbau:

Hierbei handelt es sich im Allgemeinen um große und einmalige Projekte. Die in Abschnitt 3.1 dieses Anhangs dargelegten Grundsätze für die Bestimmung der Preise einmaliger Güter gelten auch in diesem Fall, insbesondere die Untergliederung des Projekts in eine Reihe besser messbarer Komponenten. Die Erhebung ausführlicher Preise im Rahmen der administrativen Kontrolle öffentlicher Bauaufträge kann als B-Methode gelten, wenn die Daten repräsentativ sind.

Reparatur und Instandhaltung:

Eine B-Methode besteht darin, bei Auftragnehmern Angaben über Stundensätze oder Preisnotierungen für "Modelltätigkeiten" einzuholen und diese als Preisindikatoren zu verwenden.

3.4. CPA 64 - Nachrichtenübermittlungsdienstleistungen

3.4.1. Postdienstleistungen und private Kurierdienstleistungen

Die Verwendung geeigneter und repräsentativer EPI, in denen Qualitätsänderungen berücksichtigt sind, wäre eine A-Methode. EPI sind nur dann als geeignet und repräsentativ anzusehen, wenn sie die gesamte Bandbreite erbrachter Dienstleistungen abdecken und Preisnachlässe berücksichtigen.

EPI, die nicht die gesamte Bandbreite von Dienstleistungen abdecken oder Qualitätsänderungen nicht berücksichtigen, wären eine B-Methode. Auch Durchschnittswertindizes für wirklich homogene Güter wären eine B-Methode. Volumenindikatoren, die auf detaillierten Indikatoren der zahlreichen Arten erbrachter Dienstleistungen beruhen, z. B. auf der Zahl der Briefe/Pakete, untergliedert nach unterschiedlichen Postgebühren, gehören gleichfalls zu den B-Methoden.

Die Verwendung detaillierter Verbraucherpreisindizes (VPI) zur Deflationierung des nicht von den privaten Haushalten konsumierten Outputs kann eine B-Methode sein, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Preisentwicklung für private Haushalte und Unternehmen ähnlich ist. Eine C-Methode wäre die Verwendung detaillierter VPI für Käufe der Unternehmen, wenn die Unternehmen bekanntermaßen Preisnachlässe erhalten oder eine andere Güterpalette erwerben als die privaten Haushalte.

3.4.2. Fernmeldedienstleistungen

Die Deflationierung des Outputs mit qualitätsbereinigten EPI wäre eine A-Methode. Wenn der Erfassungsbereich der EPI die Güter nicht genau abdeckt oder wenn keine Qualitätsanpassung vorgenommen wurde, ist die Verwendung von EPI eine B-Methode. Durchschnittswertindizes für völlig homogene Güter wären ebenfalls eine B-Methode. Die Verwendung von Volumenindikatoren, die die gesamte Bandbreite von Outputs widerspiegeln, ist eine B-Methode.

Die Verwendung detaillierter VPI zur Deflationierung des nicht von den privaten Haushalten konsumierten Outputs kann eine B-Methode sein, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Preisentwicklung für private Haushalte und Unternehmen ähnlich ist. Eine C-Methode wäre die Verwendung detaillierter VPI für Käufe der Unternehmen, wenn die Unternehmen bekanntermaßen Preisnachlässe erhalten oder eine andere Güterpalette erwerben als die privaten Haushalte.

3.5. CPA 65 - Dienstleistungen der Kreditinstitute und Versicherungen (ohne Sozialversicherung)

3.5.1. Unterstellte Bankgebühr (FISIM)

Da es rein theoretisch gesehen keine direkt beobachtbare Preis- oder Mengenangabe gibt, die für die Produktion von FISIM wirklich repräsentativ ist, dürfte es gegenwärtig unmöglich sein, eine geeignete A-Methode für die unterstellte Bankgebühr zu ermitteln. Daher müssen die Methoden zur Messung der unterstellten Bankgebühr in konstanten Preisen ebenso wie die Methoden zu ihrer Messung in jeweiligen Preisen auf Vereinbarungen beruhen. Bislang gibt es (von Inputmethoden abgesehen) im Wesentlichen zwei Ansätze zur Deflationierung der unterstellten Bankgebühr, die beide als B-Methoden zu betrachten sind.

Eine erste Methode ist die Berechnung detaillierter Outputindikatoren. Diese müssen alle Tätigkeiten abdecken, die zur Entstehung einer unterstellten Bankgebühr führen. Beispiele für mögliche Indikatoren sind die Zahl der Bankkonten, die Zahl und der Wert von Krediten und Einlagen, die Zahl der bearbeiteten Schecks usw. Es bestehen indessen erhebliche Unterschiede zwischen dem Geschäftsmarkt und dem Privatkundenmarkt, die in unterschiedlichen Indikatoren für beide Märkte zum Ausdruck kommen müssen. Der Wert der unterstellten Bankgebühr muss nach den verschiedenen Tätigkeiten untergliedert werden, damit die Gewichte für die Aggregation der Outputindikatoren berechnet werden können.

Die zweite Methode ist die Anwendung der im Basiszeitraum verzeichneten Zinsspanne für Kredite und Einlagen auf die (anhand eines allgemeinen Preisindex wie beispielsweise des impliziten Preisdeflators für die Inlandsnachfrage) auf Preise des Basiszeitraums umbewerteten Kredit- und Einlagenbestände, wie in der Verordnung (EG) Nr. 448/98 des Rates(1) beschrieben. Bei dieser Methode bleiben Änderungen in der Qualität der tatsächlich erbrachten Dienstleistung unberücksichtigt. Die Kredit- und Einlagenbestände müssen mit einem allgemeinen Preisindex deflationiert werden, um den Einfluss von Preisänderungen auf den Bestand herauszurechnen. Preisindizes, die für diese Zwecke als geeignet gelten können, sind - in der Reihenfolge ihrer Eignung - der BIP-Deflator, der Deflator der Inlandsnachfrage und der Gesamt-VPI.

3.5.2. Finanzdienstleistungen ohne unterstellte Bankgebühr (FISIM)

Wenn für in Rechnung gestellte Dienstleistungen getrennte Preise zur Verfügung stehen, ist die Verwendung eines qualitätsbereinigten Outputpreisindex für einen repräsentativen Satz dieser Dienstleistungen als Deflator eine A-Methode. Als repräsentativ können nur Preisindizes gelten, die einen überwiegenden Teil der gesamten Bandbreite der in Rechnung gestellten Dienstleistungen abdecken. Sind die Tätigkeiten sehr heterogen (Privatkundenbanken, Handelsbanken (Merchant Banks) und Sparkassen beispielsweise arbeiten sehr unterschiedlich), muss ein solcher Satz von Dienstleistungen, um repräsentativ zu sein, für jeden einzelnen Teil des Marktes ausgewählt werden. Wenn diese Unterschiede unberücksichtigt bleiben, handelt es sich um eine B-Methode. Der Preis von Produktpaketen kann eingeschlossen werden, wenn die Pakete auf dem gesamten Markt ähnliche Dienstleistungen enthalten. Ist dies nicht der Fall, so ist eine hedonische Methode oder die Erhebung eines Modellpreises ein geeignetes Verfahren zum Vergleich des Preises derartiger Pakete. Die Verwendung detaillierter Volumenindikatoren, die den Output angemessen widerspiegeln, wäre eine B-Methode.

Wird das Dienstleistungsentgelt nach dem Wert (ad valorem) in Rechnung gestellt, können Preisindizes berechnet werden, die sowohl Änderungen des in Rechnung gestellten Prozentanteils als auch Änderungen des Wertes des entsprechenden Vermögensgutes (Bestand oder Strom), auf das sich dieser Prozentsatz bezieht, widerspiegeln. Dies ist eine A-Methode. Die Verwendung von Volumenindikatoren, die den Output angemessen widerspiegeln, wäre eine B-Methode. Beispiele für geeignete Volumenindikatoren für unterschiedliche Güter sind:

- Für den Kapitaltransfer (Zahlungen usw.) ist die Zahl der Transfers oder ein Volumenindikator auf der Grundlage der transferierten Beträge eine B-Methode.

- Für Geldmarktfonds sind die verwalteten Beträge, deflationiert mit einem allgemeinen Preisindex (wie in Abschnitt 3.5.1 beschrieben), ein geeigneter Volumenindikator.

Im Falle von Finanzierungsleasing können im Leasingpreis sowohl das Dienstleistungsentgelt als auch eine unterstellte Bankgebühr enthalten sein. Soweit es möglich ist, das Dienstleistungsentgelt von der unterstellten Bankgebühr zu trennen, können geeignete Preisindizes zur Deflationierung des Elements Dienstleistungsentgelt verwendet werden - dies ist eine A-Methode. Die Verwendung von Outputpreisindizes zur Deflationierung des Leasingoutputs insgesamt sollte indessen als C-Methode betrachtet werden, da hierbei die Produktion von Bankdienstleistungen gegen unterstelltes Entgelt nicht korrekt gemessen wird. Der Wert des Kreditvolumens, deflationiert mit einem allgemeinen Preisindex (wie in Abschnitt 3.5.1 beschrieben), wäre ein geeigneter Volumenindikator für eine B-Methode. Die Qualitätsänderung betrifft hier die Qualität der im Rahmen des Finanzierungsleasings erbrachten Dienstleistung und nicht eine qualitative Verbesserung des entsprechenden Vermögensgutes.

Outputpreise oder Volumenindikatoren, die eine kleine, begrenzte Anzahl von Finanzprodukten oder -dienstleistungen widerspiegeln, Inputmethoden oder die Verwendung eines allgemeinen Preisindex sind C-Methoden.

3.6. CPA 66 - Dienstleistungen der Versicherungen (ohne Sozialversicherung)

Es dürfte unmöglich sein, ein Konzept der Deflationierung der Produktion von Versicherungsleistungen auf der Grundlage von Outputpreisstatistiken umzusetzen. Dies ist vor allem in der Tatsache begründet, dass es keine direkt beobachtbaren Preis- oder Mengenangaben gibt, die für die Produktion dieser Leistungen wirklich repräsentativ sind. Eine A-Methode wird daher nicht für möglich gehalten.

Eine Volumenindikatormethode, bei der detaillierte Indikatoren wie Erwerb und Verwaltung von Versicherungspolicen oder Verwaltung von Versicherungsfällen verwendet werden, ist eine B-Methode. Eine derartige Methode (zuweilen auch als Direktleistungsmethode bezeichnet) erfordert Indikatoren in einer sehr tiefen Gliederung, bei denen Änderungen in der Produktpalette berücksichtigt werden.

Die Verwendung von Rückstellungen unter Berücksichtigung der Leistungen, deflationiert mit einem allgemeinen Preisindex (wie in Abschnitt 3.5.2 beschrieben), ist ebenfalls eine B-Methode.

Für Nichtlebensversicherungen stellt die Zahl der Versicherungspolicen nach Produkten (Haushalt, Kraftfahrzeug, Haftpflicht usw.) und Art des Käufers ebenfalls einen geeigneten Volumenindikator dar und ist eine B-Methode. Für Lebensversicherungen und Pensionskassen sind diese Methoden C-Methoden.

3.7. CPA 67 - Mit den Tätigkeiten der Kreditinstitute und Versicherungen verbundene Dienstleistungen

Im Falle fester Gebühren und wenn getrennte Preise für eine in Rechnung gestellte Dienstleistung zur Verfügung stehen, ist der mit einem EPI deflationierte Output in jeweiligen Preisen eine A-Methode, wenn Qualitätsänderungen berücksichtigt werden, oder eine B-Methode, wenn Qualitätsänderungen unberücksichtigt bleiben.

Für Dienstleistungen, bei denen das Entgelt ad valorem erhoben wird, ist die Verwendung von Volumenindikatoren eine B-Methode. Derartige Volumenindikatoren können die Zahl der Transaktionen beinhalten, gegliedert nach Wertgrößenklassen, oder die deflationierten Transaktionsbeträge. Für Versicherungshilfstätigkeiten ist die Verwendung von Volumenindikatoren auf der Grundlage der Zahl der Versicherungspolicen nach Arten oder die Hinzuziehung von Bruttoprämien, deflationiert mit einem Preisindex der Bruttoprämien, eine B-Methode.

3.8. CPA 70 - Dienstleistungen des Grundstücks- und Wohnungswesens

Wenn bei Dienstleistungen auf Gebührenbasis die Gebühr als prozentualer Anteil eines Immobilienpreises erhoben wird, würde ein geeigneter Preisindex Veränderungen der Gebührensätze und Veränderungen der Häuserpreise kombinieren. Dies wäre eine A-Methode. Anstelle der Beobachtung tatsächlicher Preise könnte bei Immobilienmaklern ein Verkaufspreis z. B. für eine Standardwohnung eingeholt werden. Dieser Modellpreisansatz könnte ebenfalls eine A-Methode sein, sofern die in Abschnitt 2 dieses Anhangs genannten Kriterien erfuellt sind.

Proxy-Methoden (B-Methoden) könnten die Verwendung eines Preisindex der Investitionen in neue Wohnungen oder eines Index auf der Grundlage von Immobilienwerten (Häuserpreisen) sein.

Weniger gut, aber dennoch eine B-Methode, ist die Verwendung der Zahl der verkauften Häuser oder der Zahl der Transaktionen bei den Notaren, sofern diese Angaben nach Häuserarten (z. B. nach Größe) untergliedert sind.

Was die Vermietung von Wohngebäuden anbelangt, so liegen hierzu in der Regel VPI-Daten vor; ihre Verwendung stellt eine A-Methode dar. Für die Vermietung von Nichtwohngebäuden ist die Verwendung von EPI auf der Grundlage z. B. der Mieten je m2 Büroraum eine A-Methode, sofern die Angaben ausreichend tief nach verschiedenen Gebäudearten und Qualität gegliedert sind.

Als Alternative könnten Volumenindikatoren, die sich auf den Umfang des Bestands an Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden beziehen, als B-Methode verwendet werden. In diesem Fall könnte eine Bereinigung um Veränderungen in der Relation Mietwohnungen/Eigentümerwohnungen erforderlich werden.

Eine ersatzweise Verwendung des VPI für Wohngebäude anstelle der Preisänderungen von Nichtwohngebäuden ist eine C-Methode, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass die zugrunde liegende Annahme begründet ist.

3.9. CPA 71 - Dienstleistungen der Vermietung beweglicher Sachen ohne Bedienungspersonal

Eine A-Methode für Dienstleistungen dieser Art wäre die Erhebung tatsächlicher Mietpreise. Bei Dienstleistungen auf Vertragsbasis müssen die im Laufe der Zeit eingetretenen Qualitätsänderungen berücksichtigt werden. Es ist zu beachten, dass Änderungen in der Qualität des vermieteten Gegenstands (d. h. nicht nur der Vermietungsdienstleistung) ebenfalls im Volumen der Vermietungsdienstleistungen widergespiegelt werden sollten. Für einmalige Dienstleistungen wäre auch die Verwendung von Modellpreisen, die den in Abschnitt 2 dieses Anhangs genannten Kriterien entsprechen, eine A-Methode.

Über Dienstleistungen, die nur für private Haushalte erbracht werden, dürften oftmals VPI-Daten vorliegen. In diesem Fall ist die Verwendung eines auf Herstellungspreise umgerechneten VPI eine A-Methode zur Deflationierung des Outputs. Wenn Dienstleistungen sowohl für Unternehmen als auch für private Haushalte erbracht werden, ist die Verwendung eines VPI für die Deflationierung des Outputs eine B-Methode.

Wenn kein beobachtbarer Preis für die Vermietungsdienstleistung zur Verfügung steht, kann der Preisindex des vermieteten Gutes selbst als B-Methode betrachtet werden.

3.10. CPA 72 - Dienstleistungen der Datenverarbeitung und von Datenbanken

Im Falle von Softwarepaketen besteht die A-Methode in der Deflationierung mit einem geeigneten EPI. Ein geeignetes (z. B. hedonisches) Qualitätsanpassungsverfahren ist von grundlegender Bedeutung.

Weniger gut geeignete EPI sind B-Methoden. Auch die Verwendung des US-Index für Softwarepakete, bereinigt um Wechselkursschwankungen oder unterschiedliche allgemeine Preisänderungen, ist eine B-Methode. Es ist allerdings darauf zu achten, dass die unterschiedlichen Zeitpunkte des Erscheinens neuer Software in den USA und in Europa berücksichtigt werden.

Die Verwendung eines VPI für Softwarepakete ist eine C-Methode für die Deflationierung des Outputs.

Für kundenspezifische Dienste (Hardware- und Softwareberatung) könnte ein auf der Erhebung repräsentativer Preise (siehe Abschnitt 2) beruhender Ansatz geprüft werden, der eine potenzielle A-Methode darstellt. Eine weitere A-Methode könnte die Ermittlung von Modellpreisen sein, sofern die Voraussetzungen von Abschnitt 2 erfuellt sind. Das Ergebnis der Modellpreiserhebung könnte auch als Proxy für den Preis von für eigene Rechnung hergestellter Software herangezogen werden (B-Methode), wenn nachgewiesen werden kann, dass die selbst erstellte Software auch von einer externen Firma hergestellt worden sein könnte.

Für die Dienstleistung des Verleihens von Programmieren auf Tagesbasis könnten als B-Methode die Stundensätze erfasst werden.

In Anbetracht des unterschiedlichen Tempos der Qualitätsentwicklung ist die Heranziehung eines Hardware-Index zur Deflationierung von Software eine C-Methode.

3.11. CPA 73 - Forschungs- und Entwicklungsleistungen

Eine A-Methode für Forschung und Entwicklung (FuE) gibt es nicht. Weder die Erhebung tatsächlicher Outputpreise z. B. bei den Forschungsinstituten noch die Ermittlung von "Modellpreisen" ist hier angebracht, da es keinen Sinn macht, die Preise desselben FuE-Outputs in zwei aufeinander folgenden Zeiträumen zu erheben.

Was die Marktproduktion anbelangt, so stellen die Erfassung von Stundensätzen oder von Stundenhonoraren (siehe Abschnitt 2) B-Methoden dar.

Der nicht marktbestimmte Teil von FuE fällt unter die Erbringung kollektiver Dienstleistungen (siehe ESVG 95, Ziffer 3.85). Zur Bestimmung von A-, B- und C-Methoden für kollektive Dienstleistungen siehe Abschnitt 3.13 zur CPA-Abteilung 75.

3.12. CPA 74 - Unternehmensbezogene Dienstleistungen

3.12.1. CPA 74.11 - Rechtsberatungsleistungen

Für Standarddienstleistungen, die zumeist für private Haushalte erbracht werden, wie das Aufsetzen von Verträgen für den Hauskauf, von Testamenten, Eheverträgen usw. ("Notarleistungen"), gelten häufig feste Tarife, die in vielen Fällen vom VPI abgedeckt werden. Ein Index, der auf diesen Tarifen aufbaut, kann als A-Methode betrachtet werden. Die Erhebung von Volumenindikatoren (Zahl der aufgesetzten Verträge usw.) für diese Standarddienstleistungen ist eine B-Methode, es sei denn, es wird ein Verfahren zur Qualitätsbereinigung dieser Indikatoren entwickelt.

Ein Teil der Produktion von Rechtsberatungsleistungen ist mit den Gebäudekosten verbunden, da sie zu den Übertragungskosten beim Erwerb von Immobilieneigentum gehören. Das bedeutet, dass ein Preis- oder Volumenindex für die entsprechenden Gebäude als Proxy für den Preis oder das Volumen der Rechtsberatungsleistungen dienen könnte. Wird eine feste Gebühr erhoben, reicht es aus, die Veränderung dieser Gebühr im Zeitablauf zu beobachten. Wird die Gebühr als prozentualer Anteil am Gebäudepreis erhoben, sollte der Preisindex eine Kombination aus den Veränderungen des Gebührenanteils und den Veränderungen des Gebäudepreises sein. In beiden Fällen stellt dies eine B-Methode dar, da Qualitätsänderungen dabei nur schwer erfasst werden können.

Was Dienstleistungen für Unternehmen anbelangt, so gibt es auf diesem Markt zwei grundlegende Preismechanismen: Rechtsanwälte können entweder stundenweise oder gegen eine feste Vergütung auf Vertragsbasis beschäftigt werden. Im ersten Fall können als B-Methoden Stundensätze oder Stundenhonorare herangezogen werden. Im letzteren Fall (Leistungen gegen feste Vergütung auf Vertragsbasis) wäre eine A-Methode die genaue Beobachtung der vertraglich festgesetzten Preise, z. B. die Erhebung repräsentativer Preise (siehe Abschnitt 2 dieses Anhangs), sofern es sich um homogene Vertragstypen handelt. Auch das Verfahren der Modellpreiserhebung könnte hier eine A-Methode darstellen, vorausgesetzt, die Kriterien in Abschnitt 2 dieses Anhangs sind erfuellt.

3.12.2. CPA 74.12 - Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsleistungen

Die A-Methode für Wirtschaftsprüfungsleistungen wäre die Berechnung von Deflatoren auf der Grundlage vertraglich festgesetzter Preise für einige der wichtigsten von Wirtschaftsprüfern auf Vertragsbasis erbrachten Leistungen, beispielsweise mithilfe des Verfahrens der Erhebung repräsentativer Preise (siehe Abschnitt 2 dieses Anhangs). Die Leistungen, deren Preise erhoben werden müssten regelmäßig beobachtet werden um sicherzustellen, dass äußere Einfluesse wie Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze oder Änderungen der gesetzlichen Anforderungen an die Rechnungslegung (z. B. für die Steuererklärung) nicht zu signifikanten Veränderungen der gemessenen Outputs oder der Outputqualität führen. Auch eine Modellpreismessung kann eine A-Methode darstellen.

Die Verwendung von Mengenindikatoren wie der Zahl der eingereichten Steuererklärungen (untergliedert nach großen Kategorien) wäre für einen Teil dieses Wirtschaftsbereichs eine B-Methode. Die Verwendung von Stundensätzen oder Stundenhonoraren wäre ebenfalls eine B-Methode, da hierbei ein Teil der Produktivitätsänderungen nicht erfasst würde.

3.12.3. CPA 74.14 - Unternehmens- und Public-Relations-Beratungsleistungen

Eine A-Methode für Dienstleistungen dieser Art wäre die Erhebung tatsächlicher Vertragspreise. Es müsste geprüft werden, ob es im Laufe der Zeit zu Veränderungen in der Qualität der Verträge kommt.

Die Erhebung von Modellpreisen wäre eine Alternative zur Erhebung tatsächlicher Preise, und wenn die Methode die in Abschnitt 2 dieses Anhangs genannten Kriterien erfuellt, wäre sie ebenfalls eine A-Methode.

Für stundenweise vergütete Leistungen könnten die Stundensätze oder Stundenhonorare als B-Methode herangezogen werden.

Die Verwendung eines Index der tatsächlichen Outputpreise als Proxy entweder für Rechtsberatungsleistungen oder für Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsleistungen wäre - aufgrund der gemeinsamen Kostenbestimmungsfaktoren für diese unterschiedlichen Dienstleistungen - eine B-Methode.

3.12.4. CPA 74.15 - Dienstleistungen von Beteiligungsgesellschaften (ohne Kapitalanlagegesellschaften)

Wegen der Besonderheit dieser Dienstleistungskategorie gibt es hier keine A-Methode. Als Ausnahme zu der allgemeinen Regel besteht eine B-Methode darin, detaillierte Inputdaten in der in Abschnitt 3.13 dieses Anhangs für kollektive Dienstleistungen beschriebenen Weise zu verwenden.

3.12.5. CPA 74.2 - Architektur- und Ingenieurbüroleistungen

Modellpreise liefern eine A-Methode, wenn die Bedingungen von Abschnitt 2 dieses Anhangs erfuellt sind.

Die Verwendung von Stundensätzen oder Stundenhonoraren kann als B-Methode betrachtet werden. Im Falle von Suchbohrungen besteht eine Möglichkeit darin, ein Volumenmaß wie beispielsweise die Zahl der vorgenommenen Versuchsbohrungen oder die vermessene Fläche zu verwenden. Allerdings müssten diese Angaben nach Art der Mineralien und Erschließungsverfahren untergliedert werden, um für eine B-Methode in Betracht zu kommen.

3.12.6. CPA 74.4 - Werbeleistungen

Werbeleistungen umfassen zwei unterschiedliche und bedeutsame Arten von Leistungen, nämlich zum einen die "Platzierung", d. h. den Verkauf von Werbefläche durch Werbeträger jeglicher Art, zum anderen die "Gestaltung" (ohne damit zusammenhängende Kosten, z. B. für die Herstellung von Filmen oder für fotografische Dienstleistungen).

Die A-Methode für den Bereich "Platzierung" besteht in der Erhebung tatsächlicher Vertragspreise, wobei Preisnotierungen wie der Preis pro Sekunde Fernsehwerbung, die Kosten eines halbseitigen Zeitungsinserats, der Preis für einen Quadratmeter Plakatfläche oder der Preis eines "Button" auf einer Website zu verwenden sind. Wichtig ist, dass die Zahl der Betrachter der betreffenden Werbung als Qualitätsaspekt berücksichtigt wird. Außerdem sollte zumindest der Versuch unternommen werden, eine Bereinigung um unterschiedliche Spitzenzeiten für die Ausstrahlung von Werbung vorzunehmen. Auch Modellpreise wären eine A-Methode, sofern die Bedingungen von Abschnitt 2 erfuellt sind. Mengenmessungen könnten ebenfalls herangezogen werden, sie müssten jedoch auf einer sehr tief gegliederten und repräsentativen Ebene erstellt werden und Qualitätsänderungen berücksichtigen, um als A-Methode gelten zu können.

Für den Bereich "Gestaltung" wären die vertraglich festgesetzten Preise eine A-Methode, allerdings müsste bei der Interpretation der erfassten Preise darauf geachtet werden, dass sie keine Produktionskosten enthalten. Auch ein Modellpreisansatz könnte als A-Methode gelten, wenn er den in Abschnitt 2 dieses Anhangs festgelegten Kriterien entspricht. Stundensätze oder Stundenhonorare sind B-Methoden.

3.12.7. CPA 74.5 - Gewerbsmäßige Vermittlungs- und Überlassungsleistungen bezüglich Arbeitskräfte

Wird der Arbeitnehmer von der Personalvermittlungsagentur bezahlt, sind Methoden auf der Grundlage von Lohnsatzindizes für das weiterverliehene Personal B-Methoden. Eine A-Methode würde Produktivitäts- und Qualitätsanpassungen einschließen und darüber hinaus die von der Vermittlungsagentur in Rechnung gestellten Verwaltungskosten widerspiegeln. Insofern wären Vertragspreise, die Preisnotierungen für einzelne Arten von Beschäftigten einschließen, als A-Methoden einzustufen, falls Qualitätsänderungen angemessen berücksichtigt werden. Auch Modellpreise könnten eine A-Methode darstellen, wenn die in Abschnitt 2 dieses Anhangs genannten Kriterien erfuellt sind.

Wird ein prozentualer Anteil des Arbeitsentgelts einbehalten, gelten die vorstehend genannten Methoden und Klassifikationen, sollten in diesem Fall jedoch mit Informationen über die Gebührenanteile kombiniert werden. Wenn keine Informationen über diese Prozentsätze zur Verfügung stehen, könnte die Verwendung von Lohnsatzindizes als B-Methode in Frage kommen.

3.12.8. CPA 74.6 - Detekteien- und Schutzdienstleistungen

Die A-Methode wäre die Erhebung tatsächlicher Vertragspreise. Die im Rahmen solcher Verträge erbrachten Leistungen müssen genau beobachtet werden, um erforderlichenfalls Qualitätsänderungen zu ermitteln. Die Verwendung von Modellpreisen wäre ebenfalls eine A-Methode, wenn die Bedingungen von Abschnitt 2 dieses Anhangs erfuellt sind.

Im Falle stundenweise vergüteter Leistungen könnten Stundensätze oder Stundenhonorare als B-Methode herangezogen werden.

Nützliche Volumenindikatoren für Schutzdienstleistungen könnten die mit Überwachungs- oder Bewachungstätigkeiten verbrachten Mannstunden und die Zahl der von privaten Ermittlern bearbeiteten Fälle bzw. die Zahl ihrer Kunden sein. Wenn sie hinreichend geeignet sind, können diese Volumenindikatoren B-Methoden darstellen.

3.12.9. CPA 74.7 - Reinigungsleistungen an Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln

Im Falle von Dienstleistungen für Haushalte wie Reinigung von Fenstern und Verglasungen oder Kaminreinigung können Angaben über die Verbraucherpreise als A-Methode für den Konsum der privaten Haushalte und als B-Methode für die Vorleistungen verwendet werden.

Im Falle von Reinigungsleistungen könnten gereinigte Büroflächen (in m2) oder ähnliche Indikatoren verwendet werden. Liegen derartige Angaben nicht vor, kann davon ausgegangen werden, dass der Umfang der zu leistenden Reinigungsarbeiten proportional zur Gesamtbürofläche ist, oder es können ähnliche Annahmen zugrunde gelegt werden.

3.12.10. Übrige Dienstleistungen in der CPA-Abteilung 74

Für Dienstleistungen der CPA-Abteilung 74, die nicht explizit in den Abschnitten 3.12.1 bis 3.12.9 aufgeführt sind, kann die Einteilung in A-, B- und C-Methoden von den allgemeinen Kriterien für geeignete Methoden abgeleitet werden, die in der Entscheidung 98/715/EG der Kommission aufgeführt sind. Im Allgemeinen sind Methoden auf der Grundlage von tatsächlichen Preisen (Vertragspreisen) oder Modellpreisen (sofern die Bedingungen von Abschnitt 2 dieses Anhanges erfuellt sind) A-Methoden. Wenn Dienstleistungen stundenweise vergütet werden, können Stundensätze oder Stundenhonorare B-Methoden sein. Volumenindikatoren, die für die Produktion der entsprechenden Dienstleistungen repräsentativ sind, können ebenfalls B-Methoden sein. Inputmethoden sind C-Methoden.

3.13. CPA 75 - Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, der Verteidigung und der Sozialversicherung

Individualisierbare Dienstleistungen

Für individualisierbare Dienstleistungen gilt, dass nur Outputmethoden die Kriterien für A- oder B-Methoden erfuellen können. Inputmethoden sind C-Methoden.

Eine Outputindikatormethode ist eine A-Methode, wenn die Indikatoren die folgenden Kriterien erfuellen:

- Sie sollten alle vom Leistungsanbieter erbrachten Dienstleistungen für externe Nutzer und nur diese abdecken; Tätigkeiten, die lediglich Nebentätigkeiten zum Hauptoutput darstellen, sollten nicht berücksichtigt werden;

- sie sollten mit den Kosten einer jeden Outputart im Basisjahr gewichtet werden;

- sie sollten so detailliert wie möglich definiert werden, und

- sie sollten qualitätsbereinigt sein.

Wenn die Kriterien nicht vollständig erfuellt sind, wenn z. B. der Detaillierungsgrad verbessert werden könnte oder Änderungen der Qualität unberücksichtigt bleiben, wird die Methode zur B-Methode. Misst ein Volumenindikator in Wirklichkeit nicht den Output, sondern den Input, die Tätigkeit oder das Ergebnis (es sei denn, das Ergebnis kann als qualitätsbereinigter Output interpretiert werden) und/oder ist der Erfassungsgrad des Outputs nicht repräsentativ, ist diese Methode eine C-Methode.

Kollektive Dienstleistungen

Die meisten Dienstleistungen innerhalb der CPA-Abteilung 75 sind kollektive Dienstleistungen. Die Klassifikation der Methoden für kollektive Dienstleistungen entspricht im Großen und Ganzen der für individualisierbare Dienstleistungen, mit zwei wichtigen Ausnahmen, die dadurch bedingt sind, dass die Produktion von kollektiven Dienstleistungen schwer zu definieren ist:

- Inputmethoden sind B-Methoden für kollektive Dienstleistungen;

- die Verwendung von Volumenindikatoren der Tätigkeit ist eine B-Methode.

Die Verwendung eines globalen Inputvolumenindikators ist keine B-Methode: Wenn Inputmethoden angewandt werden, sollte das Volumen eines jeden Inputs getrennt geschätzt werden, und Qualitätsänderungen der Inputs, insbesondere des Arbeitnehmerentgelts, sollten berücksichtigt werden.

Zusätzliche Produktivitäts- oder Qualitätsanpassungen sollten an der Summe des Volumens der qualitätsbereinigten Inputs nicht vorgenommen werden.

3.14. CPA 80 - Erziehungs- und Unterrichtsdienstleistungen

Eine A- oder B-Methode sollte die folgenden allgemeinen Kriterien erfuellen:

- vollständige oder nahezu vollständige Erfassung;

- Schichtung zumindest nach den folgenden Kategorien: Vorschulbereich, Primarbereich, Sekundarbereich I, Sekundarbereich II (allgemein/beruflich), Tertiärbereich (Hochschulen/übriger Tertiärbereich) und sonstiges Unterrichtswesen. Bei Bildungsgängen des Tertiärbereichs sollte nach Studienfächern geschichtet werden (z. B. sollten wissenschaftliche und medizinische Bildungsgänge von geisteswissenschaftlichen Bildungsgängen unterschieden werden).

Marktbestimmte Dienstleistungen: Eine A-Methode besteht darin, den Output der einzelnen Arten von Erziehungs- und Unterrichtsdienstleistungen mit geeigneten EPI zu deflationieren. Die Preisindizes sollten die Qualität der erbrachten Dienstleistung berücksichtigen, und es sollte sichergestellt werden, dass Herstellungspreise verwendet werden (d. h. einschließlich möglicher Gütersubventionen).

Eine B-Methode ist die Verwendung geeigneter, auf eine Bewertung in Herstellungspreisen umgestellter VPI, die die Qualität der erbrachten Dienstleistung widerspiegeln.

Wenn diese Methoden für marktbestimmte Dienstleistungen nicht zur Verfügung stehen, sind auch die nachstehend für nicht marktbestimmte Dienstleistungen beschriebenen Outputindikatormethoden annehmbare A- und B-Methoden. Eine Inputmethode wäre dagegen eine C-Methode.

Nicht marktbestimmte Dienstleistungen: Da hier keine Preise zur Verfügung stehen, ist die einzige A-Methode für die Nichtmarktproduktion die Verwendung von "Schülerstunden", angemessen qualitätsbereinigt und in die vorstehend genannten Schichten gegliedert. Die B-Methode besteht in der Verwendung von Schülerstunden in der erforderlichen Gliederungstiefe, jedoch ohne Qualitätsanpassung.

Die Verwendung von Schülerzahlen als Proxy für Schülerstunden ist hier annehmbar, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Zahl der von den Schülern absolvierten Unterrichtsstunden hinreichend konstant ist. Diese Methode wird für den Tertiärbereich und Fernstudiengänge empfohlen.

Alle Inputmethoden sind C-Methoden, ebenso jede Methode, bei der keine Mindestschichtung vorgenommen oder der Sektor nur unvollständig erfasst wird. Auch die Verwendung von Lehrerstunden wäre eine C-Methode.

3.15. CPA 85 - Dienstleistungen des Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesens

3.15.1. CPA 85.11 Dienstleistungen von Krankenhäusern

Marktproduktion

Die Deflationierung der Marktproduktion von Krankenhäusern mit geeigneten EPI ist eine A-Methode. Auch die Verwendung eines VPI ist eine A-Methode, vorausgesetzt, die Preise werden als Bruttopreise einschließlich Erstattungen verbucht und der Index ist in Herstellungspreise umgerechnet (falls es Gütersubventionen gibt). Wenn Nettopreise (Preise nach Abzug der Erstattungen) verbucht werden, ist die Verwendung eines VPI eine C-Methode. Die Verwendung eines weniger geeigneten EPI ist als B-Methode einzustufen.

Outputindikatormethoden, die nachstehend als A oder B klassifiziert werden, können auch für die Marktproduktion angewandt werden.

Nichtmarktproduktion

Hier ist zwischen den verschiedenen Arten von Krankenhausdienstleistungen innerhalb der CPA-Klasse 85.11 zu unterscheiden, damit der unterschiedlichen Komplexität der einzelnen Dienstleistungskategorien Rechnung getragen werden kann. In allen Fällen sind Inputmethoden C-Methoden.

a) Dienstleistungen für stationäre Patienten durch allgemeine und Fachkliniken

Die Verwendung eines in vollem Umfang qualitätsbereinigten Volumenindikators auf der Grundlage der DRG-Klassifikation (Diagnosis Related Groups - diagnoseabhängige Fallgruppenpauschalen) ist eine A-Methode.

Wenn lediglich Änderungen in der Zusammensetzung der Behandlungen nach der DRG abgedeckt werden, sind die Anforderungen für eine B-Methode erfuellt.

Methoden, bei denen Krankenhausentlassungen nach der internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) klassifiziert werden, können ebenfalls B-Methoden sein, sofern die Diagnosen sehr detailliert erfasst und geeignete Kostengewichte verwendet werden.

Die Verwendung grober Outputindikatoren wie beispielsweise der einfachen Zahl der Entlassungen gilt als C-Methode.

b) Psychiatrische Versorgungsleistungen im Krankenhaus

Auch hier sind detaillierte DRG-basierte Indikatoren mit vollständiger Berücksichtigung aller Qualitätsänderungen und mit geeigneten Kostengewichten eine A-Methode.

DRG-basierte Indikatoren mit lediglich partieller Qualitätsberücksichtigung sind B-Methoden. Eine weniger gute, aber dennoch als B einzustufende Methode ist die Zahl der Krankenhaustage (Verweildauer), gegliedert nach dem Grad der ärztlichen Versorgung und mithilfe repräsentativer Kostenangaben zusammen gewichtet.

Outputmethoden, die überhaupt nicht zwischen Versorgungsstufen unterscheiden, werden als C-Methoden klassifiziert.

c) Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen in Rehabilitationszentren/Krankenhäusern

DRG-basierte Methoden, die Qualitätsänderungen in vollem Umfang berücksichtigen, sind A-Methoden.

Werden Qualitätsänderungen nur teilweise erfasst, sind DRG-basierte Outputindikatormethoden als B-Methoden einzustufen. Das Gleiche gilt, wenn die nach Versorgungsstufen gegliederte Zahl der Krankenhaustage verwendet wird. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die verschiedenen Rehabilitationsleistungen relativ homogen sind, könnte die einfache Zahl der Krankenhaustage als B-Methode akzeptiert werden.

d) Pflegeleistungen (unter ärztlicher Aufsicht)

Die Zahl der Krankenhaustage unter Einrechnung der Qualitätsänderungen, gegliedert nach Versorgungsstufen, ist die empfohlene A-Methode. Unterschiedliche Versorgungsstufen können entweder direkt durch die systematische Anwendung entsprechender Klassifikationen oder indirekt durch die Zusammenfassung von Einrichtungen, die Leistungen der gleichen Versorgungsstufe anbieten, erfasst werden.

Die nach Versorgungsstufen gegliederten Krankenhaustage (mit Berücksichtigung der Qualitätsänderungen) entspricht den Anforderungen einer B-Methode. In Fällen, in denen die Leistungen relativ homogen sind, kann die einfache Zahl der Krankenhaustage als B-Methode akzeptiert werden.

3.15.2. CPA 85.12 Ärztliche Dienstleistungen in Arztpraxen (ohne Zahnarztpraxen)

Marktproduktion

Die Verwendung eines EPI ist eine A-Methode. Auch die Verwendung eines VPI stellt eine A-Methode dar, sofern die Preise als Bruttopreise einschließlich Erstattungen erhoben werden. VPI, die Nettopreise (Preise nach Abzug der Erstattungen) erfassen, sind eine C-Methode. Alle nachstehend für die Nichtmarktproduktion als A oder B klassifizierten Methoden sind ebenfalls geeignet.

Nichtmarktproduktion

Die wesentliche Unterscheidung betrifft hier die Leistungen praktischer Ärzte einerseits und die Leistungen von Fachärzten andererseits.

a) Leistungen praktischer Ärzte

Die A-Methode ist die Erfassung der qualitätsadjustierten Zahl der Konsultationen nach Art der Behandlung. Bei einer Verwendung von Proxy-Gewichten oder lediglich partieller Qualitätsberücksichtigung ist die Zahl der Konsultationen nach Art der Behandlung eine B-Methode. Auch die einfache Zahl der Konsultationen kann als B-Methode akzeptiert werden, wenn die verschiedenen Behandlungsarten im Hinblick auf den Mittelbedarf ausreichend homogen sind (ähnliche Kostengewichte).

b) Fachärztliche Leistungen

Die nach Art des Facharztes und Art der Behandlung gegliederte Zahl der Erstbesuche, qualitätsadjustiert und gewichtet mit geeigneten Kostengewichten, ist die A-Methode. Der gleiche Indikator ohne Berücksichtigung von Qualitätsänderungen wäre eine B-Methode. Wenn keine Unterscheidung nach Art der Behandlung vorgenommen werden kann, ist die Zahl der Erstbesuche nicht der geeignete Indikator. In diesem Fall ist die Gesamtzahl der Arztbesuche als B-Methode zu betrachten. Die Unterscheidung nach Fachärzten ist für eine B-Methode unerlässlich.

3.15.3. CPA 85.13 - Zahnärztliche Dienstleistungen in Zahnarztpraxen

Die meisten zahnärztlichen Dienstleistungen sind marktbestimmte Dienstleistungen. Eine A-Methode besteht in der Verwendung des in Herstellungspreise umgerechneten und Qualitätsänderungen berücksichtigenden VPI. Die Preise müssen als Bruttopreise einschließlich Erstattungen ausgewiesen werden, und der VPI muss in einer ausreichenden Gliederungstiefe berechnet werden. Werden die Preise als Nettopreise (nach Abzug der Erstattungen) erhoben, ist die Verwendung eines VPI eine C-Methode. Eine Outputindikatormethode, die den Anforderungen einer A-Methode genügt, ist die qualitätsadjustierte Zahl der Behandlungen nach Art der Behandlung. Wie im Fall der fachärztlichen Leistungen kann auch hier davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Erstbesuche einen Indikator der Zahl der vollständigen Behandlungen darstellt.

Die Zahl der Erstbesuche nach Art der Behandlung (ohne Bereinigung um Qualitätsänderungen) ist eine B-Methode. Wenn nicht nach Art der Behandlung unterschieden werden kann, ist es nicht angebracht, nur Erstbesuche zu zählen. In diesem Fall ist die Gesamtzahl der Konsultationen (Besuche) als B-Methode zu betrachten.

3.15.4. CPA 85.14 - Sonstige Dienstleistungen des Gesundheitswesens und CPA 85.15 Dienstleistungen des Veterinärwesens

Fast alle diese Dienstleistungen werden als marktbestimmte Dienstleistungen erbracht, daher ist die Verwendung der geeigneten Komponente des VPI hier der empfohlene Ansatz. Wird eine Umrechnung in Herstellungspreise vorgenommen, ist die Methode eine A-Methode, andernfalls eine B-Methode.

3.15.5. CPA 85.31 - Dienstleistungen von Heimen (ohne Fremden-, Erholungs- und Ferienheime)

Für den marktbestimmten Output ist die Deflationierung mit der geeigneten Komponente des VPI (umgerechnet in Herstellungspreise) die A-Methode. Die in vollem Umfang qualitätsadjustierte Zahl der Aufenthaltstage (Verweildauer) nach Art der Einrichtung entspricht ebenfalls den Anforderungen einer A-Methode.

Wird keine Qualitätsberücksichtigung vorgenommen, handelt es sich um eine B-Methode. Auch die Gesamtzahl der Aufenthaltstage kann als B-Methode klassifiziert werden.

3.15.6. CPA 85.32 - Dienstleistungen des Sozialwesens, a. n. g.

Soweit es sich hier um marktbestimmte Dienstleistungen handelt, ist die Verwendung der geeigneten, in Herstellungspreise umgerechneten VPI-Komponente eine A-Methode. Wird der VPI ohne diese Anpassung der Bewertung verwendet, handelt es sich um eine B-Methode.

Die Zahl der Empfänger von Betreuungsleistungen, gegliedert nach Leistungsstufen, ist eine A-Methode für die Nichtmarktproduktion. Die Verwendung der Gesamtzahl der Leistungsempfänger gilt als B-Methode.

3.16. CPA 90 - Abwasser-, Abfallbeseitigungs- und sonstige Entsorgungsleistungen

Zu den A-Methoden zählt die Verwendung geeigneter EPI, soweit vorhanden, und von Outputvolumenindikatoren (z. B. Tonnenmenge des gesammelten Abfalls), bereinigt um bestimmte Qualitätsmerkmale der Leistung wie Regelmäßigkeit der Müllabfuhr und Behandlung von Sondermüll (z. B. Giftmüll).

Zu den B-Methoden gehört die Verwendung detaillierter VPI für den Konsum sowohl der privaten Haushalte als auch der Unternehmen (wenn die Preisentwicklung bei den unternehmensbezogenen Dienstleistungen nachweislich ähnlich ist wie bei den Dienstleistungen für private Haushalte). Für nicht marktbestimmte Dienstleistungen kann die Verwendung von Outputvolumenindikatoren als B-Methode gelten, wenn diese Indikatoren einen guten Erfassungsgrad aufweisen und ausreichend tief gegliedert sind.

3.17. CPA 91 - Dienstleistungen von Interessenvertretungen sowie kirchlichen und sonstigen Vereinigungen (ohne Sozialwesen, Kultur und Sport)

Die A-Methode besteht hier in der Erhebung detaillierter Informationen über die tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für Mitglieder, in einer sehr tiefen Gliederung und gewichtet mit den Kosten für die Erbringung der Leistung. Eine Berufsorganisation zum Beispiel, die ihren Mitgliedern Rechtsberatung, die Veranstaltung von Konferenzen, Überprüfungs- und Akkreditierungsdienstleistungen anbietet, würde Angaben zu jeder einzelnen dieser Tätigkeiten liefern, und eine kirchliche oder sonstige religiöse Vereinigung würde Angaben über die Zahl der Gottesdienstbesucher oder die Zahl der abgehaltenen Gottesdienste bereitstellen.

Die B-Methode ist die Verwendung der Mitgliederzahl als Proxy für den Output. Hier müssten jedoch die verschiedenen Arten der Mitgliedschaft erfasst werden, wenn sie zu deutlich unterschiedlichen Leistungsansprüchen führen, und es muss feststehen, dass sich die durchschnittliche Inanspruchnahme von Leistungen durch die Mitglieder von einem Jahr zum anderen nicht wesentlich verändert.

3.18. CPA 92 - Kultur-, Sport- und Unterhaltungsdienstleistungen

Dienstleistungen für ein Publikum

Die A-Methode für Dienstleistungen, die ausschließlich für private Haushalte erbracht werden, ist die Verwendung ausführlicher, in Herstellungspreise umgerechneter VPI-Reihen als Deflatoren für den Wert der verkauften Eintrittskarten. Bei dieser Methode müssten ermäßigte Eintrittskarten und andere Merkmale, die sich wesentlich auf die Qualität auswirken (z. B. kostenlose Programme oder telefonische Reservierungen), berücksichtigt werden.

B-Methoden bestehen hier in der Verwendung des VPI für Dienstleistungen, die auch für Unternehmen erbracht werden (sofern nachgewiesen werden kann, dass diese Annahme begründet ist), oder in der Verwendung der Zahl der verkauften Eintrittskarten, gegliedert nach der Art der Plätze und der Vorstellung als Volumenmaß. Wenn keine Angaben über die Eintrittskarten zur Verfügung stehen, könnte die Zahl der Vorstellungen als B-Methode verwendet werden.

Dienstleistungen von Bibliotheken

Die A-Methode für Dienstleistungen von Bibliotheken ist die Kombination von Outputdaten über Ausleihungen (gegliedert nach großen Kategorien) mit Angaben über Besuche, bereinigt um Qualitätsfaktoren wie z. B. die Palette der zur Verfügung stehenden Nachschlagewerke. Diese Kombination lässt sich am besten durch eine Kostengewichtung erreichen. Für die Messung marktbestimmter Dienstleistungen muss der Wert der Verkäufe mit einem geeigneten Preisindex deflationiert werden.

Die B-Methode für Bibliotheken ist die Verwendung von Daten über Ausleihungen (gegliedert nach großen Kategorien) als Indikator für den Gesamtoutput der Bibliothek.

Dienstleistungen des Spiel-, Wett- und Lotteriewesens

Die A-Methode für Dienstleistungen des Spiel-, Wett- und Lotteriewesens ist die direkte Deflationierung der Angaben über das Dienstleistungsentgelt mit einem Preisindex dieser Dienstleistungen, wobei erforderlichenfalls Qualitätsanpassungen vorzunehmen sind.

Die B-Methode für Wettdienstleistungen ist die Verwendung der Zahl der abgeschlossenen Wetten als Volumenindikator. Die verschiedenen Arten von Wettannahmestellen (Telefon, Internet, Geschäfte) sollten einzeln ausgewiesen werden, und idealerweise sollte auch zwischen verschiedenen Wettarten unterschieden werden, wobei eine Gewichtung mit dem Anteil am gesamten Wettumfang im Basiszeitraum vorgenommen werden sollte. Die B-Methode für Kasinos ist die Verwendung von Angaben über die Zahl der Kasinobesucher.

Herstellung und Bearbeitung von Filmen, Dienstleistungen von Hörfunk- und Fernsehanstalten

B-Methoden für die Herstellung von Filmen und Fernseh-/Hörfunkprogrammen sind die Erhebung von Preisen für bestimmte Modellprodukte (z. B. eine halbstuendige Fernsehkomödie inländischer Produktion, eine einstuendige Dokumentarsendung im Hörfunk) oder die Verwendung von Mengendaten über Hörfunk- und Fernsehprogramme, gegliedert nach wichtigsten Programmkategorien und gewichtet mit dem Anteil am Wert der Gesamtprogramme.

Dienstleistungen von Korrespondenz- und Nachrichtenbüros sowie von selbständigen Journalisten

Die A-Methode ist die Erhebung von Modellpreisen anhand der Abonnements bei einem Nachrichtenbüro. Die Modellpreismethode sollte den in Abschnitt 2 dieses Anhangs genannten allgemeinen Grundsätzen entsprechen.

Die B-Methode für Dienstleistungen von Korrespondenz- und Nachrichtenbüros sowie von selbständigen Journalisten ist die Verwendung der Mengen- und Qualitätsindikatoren, die von den Firmen selbst für die Messung des Outputs verwendet werden, soweit diese Indikatoren für Vergleiche innerhalb des Wirtschaftsbereichs geeignet sind und ihre Definition von einem Zeitraum zum nächsten unverändert bleibt.

Dienstleistungen des Betriebs von Sportanlagen

A-Methoden bestehen hier in der Verwendung detaillierter, auf Herstellungspreise umgerechneter VPI-Daten oder in der Verwendung der Zahl verkaufter Eintrittskarten, untergliedert nach Art der Eintrittskarte und, wenn möglich, nach Sportaktivitäten. Eine Anpassung zur Berücksichtigung der Qualität der Anlagen sollte vorgenommen werden, und zahlende Zuschauer sollten getrennt von Teilnehmern erfasst werden.

Die B-Methode ist die Verwendung der Zahl verkaufter Eintrittskarten, wenn diese nicht tief genug gegliedert ist, um die unterschiedlichen Dienstleistungsarten widerzuspiegeln, oder die Verwendung detaillierter VPI-Daten, die nicht in vollem Umfang repräsentativ für die Sportaktivitäten sind.

3.19. CPA 93 - Sonstige Dienstleistungen

Diese Abteilung umfasst eine sehr breite Palette von Dienstleistungen; die wichtigsten werden im Folgenden erörtert.

Dienstleistungen des Waschens und chemischen Reinigens

Für die privaten Haushalte könnten VPI-Daten über diese Dienstleistungen (Kosten für den Besuch eines Waschsalons und für die chemische Reinigung von Standardartikeln) vorliegen. Unternehmensbezogene Dienstleistungen werden häufig durch ein Vertragsverhältnis geregelt, und geeignete Volumenindikatoren können die gewaschene Menge in Kilogramm oder die Zahl der "Standardladungen" sein. Als B-Methoden sind die Verwendung des VPI und die Verwendung von Volumendaten zu betrachten.

Friseur-, Kosmetik- und Fußpflegeleistungen

Diese Dienstleistungen werden nahezu ausschließlich für private Haushalte erbracht und vom VPI erfasst. Die beste Methode ist die Verwendung eines "Modellpreises", wobei das Modell ein repräsentatives Standardprodukt wie "Waschen und Schneiden" ist. Die Verwendung von VPI-Daten stellt eine A-Methode dar, wenn eine Umrechnung in Herstellungspreise vorgenommen wurde.

Dienstleistungen des Bestattungswesens

Diese Dienstleistungen werden ausschließlich für private Haushalte erbracht und vom VPI erfasst. Da es in diesem Wirtschaftsbereich Standardprodukte gibt, ist die Preiserhebung einfach, und die Verwendung von VPI-Daten stellt eine A-Methode dar, wenn eine Umrechnung in Herstellungspreise vorgenommen wurde.

Sonstige Dienstleistungen

Unter dieser Position ist eine Vielzahl von Dienstleistungen zusammengefasst, die zumeist als Standardprodukte angeboten werden (z. B. Schönheitspflege, Kontaktvermittlung, Dienstleistungen von Astrologen und Prostituierten), so dass eine Preiserhebung in unterschiedlichen Zeiträumen und die Berechnung eines Preisindex möglich ist. Die Verwendung dieser Standardprodukte ist eine A-Methode, wenn alle Qualitätseffekte berücksichtigt werden, andernfalls würde es sich um eine B-Methode handeln.

4. A-, B- UND C-METHODEN FÜR EINIGE TRANSAKTIONSKATEGORIEN

4.1. Vorleistungen

Eine A-Methode zur Deflationierung der Vorleistungen muss die folgenden Kriterien erfuellen:

- Die Deflationierung wird für alle Güter einzeln vorgenommen;

- Güter inländischer Produktion und Einfuhrgüter werden getrennt deflationiert;

- es werden entweder tatsächliche Preisangaben über die Vorleistungen verwendet oder die für das jeweilige Gut festgelegten A-Methoden (unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bewertungsbasis) für Güter inländischer Produktion bzw. die im nachfolgenden Abschnitt beschriebenen A-Methoden für Einfuhrgüter.

Bei B-Methoden wird gegebenenfalls nicht zwischen Gütern inländischer Produktion und Importen unterschieden, oder es werden Methoden angewandt, die für die entsprechenden Güter als B-Methoden klassifiziert sind.

Werden die Vorleistungen auf der aggregierten Ebene deflationiert, ohne Gliederung nach einzelnen Gütern, handelt es sich um eine C-Methode. Wenn Deflationierungsmethoden angewandt werden, die für die entsprechenden Güter als C-Methoden klassifiziert sind, so sind diese Methoden auch für die Vorleistungen C-Methoden.

4.2. Exporte und Importe von Gütern

A-Methoden sollten auf der Verwendung qualitätsbereinigter Preisindizes für alle Exporte und Importe beruhen. Die Preisindizes sollten mit der Güterklassifikation übereinstimmen, die für die zu deflationierenden Wertangaben verwendet wurde. Ihre Bewertung sollte der Bewertung entsprechen, die für die Angaben in jeweiligen Preisen verwendet wurde, also fob für Exporte und fob oder cif für Importe.

Eine Deflationierung mit Preisindizes, die Qualitätsänderungen nicht angemessen widerspiegeln, sollte als B-Methode eingestuft werden.

Für Gütergruppen, die im Zeitablauf ausreichend homogen sind, können auch Durchschnittswertindizes als B-Methode betrachtet werden. Allerdings sollte die Eignung dieser Methode, anstatt einfach vom Inhalt einer bestimmten Warengruppe auszugehen, anhand der Schwankungen der Durchschnittswertindizes geprüft werden.

Ob EPI als geeignet eingestuft werden können, muss im Einzelfall bewertet werden. Zunächst einmal sollten die verwendeten Indizes einen angemessenen Erfassungsgrad aufweisen. Wenn die Preise auf dem inländischen Markt und dem Einfuhrmarkt aus Wettbewerbsgründen ähnlich sind, kann die direkte Verwendung von EPI wegen der geringen Preisunterschiede als geeignet gelten. Spiegeln die Binnenmarktpreise aufgrund der Marktbedingungen den Preis importierter oder exportierter Güter nicht angemessen wider, müssen die EPI so bereinigt werden, dass sie diese Abweichungen berücksichtigen, bevor sie als geeignete B-Methoden betrachtet werden können. Wenn Wechselkursschwankungen der einzige Faktor sind, der die Import- oder Exportpreise beeinflusst, müssen die EPI um diesen Effekt bereinigt werden, bevor sie als B-Methode gelten können. Werden die Preise auch von anderen Faktoren beeinflusst, müssen die EPI umfassenderen Bereinigungen unterzogen werden, um als geeignet gelten zu können.

Die Verwendung ausländischer Exportpreise für die Deflationierung von Importen ist eine B-Methode, wenn das Produkt exakt abgedeckt ist und erforderlichenfalls Bereinigungen um Wechselkursschwankungen sowie um unterschiedliche Entwicklungen der Gesamtpreise in den beiden betreffenden Ländern vorgenommen wurden.

Zu den C-Methoden würde die Verwendung von Durchschnittswertindizes für unzureichend homogene Gütergruppen gehören.

4.3. Exporte und Importe von Dienstleistungen

Geeignete Methoden zur Schätzung der Preise und Volumen von Dienstleistungsexporten und -importen sollten den für die Produktion der einzelnen Dienstleistungen festgelegten Methoden entsprechen. Wo Preisindizes empfohlen wurden, sollten diese jedoch die tatsächlich gezahlten Export- oder Importpreise widerspiegeln, wenn diese Preise für die Deflationierung der Exporte und Importe von Dienstleistungen verwendet werden.

Im Inland getätigte Ausgaben Gebietsfremder (Einzelpersonen oder Staat) sollten mit Hilfe von VPI deflationiert werden, die der von Gebietsfremden erworbenen Produktpalette entsprechen, damit diese Methode als A-Methode gelten kann. Die Verwendung von VPI, in denen weniger oder mehr Güter erfasst sind, als von Gebietsfremden erworben werden, wäre eine B-Methode.

Für im Ausland getätigte Ausgaben Gebietsansässiger (Einzelpersonen oder Staat) wäre die Verwendung detaillierter und geeigneter, wechselkursbereinigter VPI des besuchten Landes eine A-Methode. Die Verwendung ausländischer VPI mit einem kleineren oder größeren Erfassungsbereich wäre eine B-Methode.

Für den Transithandel, der eine Handelstätigkeit darstellt, ist die Klassifikation der Methoden für Handelsspannen im Groß- und Einzelhandel geeignet.

4.4. Nettozugang an Wertsachen

Die auf die Produktion von Wertsachen anwendbare A-Methode ist, sofern vorhanden, ein geeigneter, angemessen qualitätsbereinigter EPI für einen Wertsachen herstellenden Wirtschaftsbereich (dies könnte beispielsweise für die Schmuckindustrie möglich sein). Für bestimmte Arten von Wertsachen könnte ein auf Modellpreisen oder Spezifikationspreisen beruhender Ansatz eine A-Methode darstellen, sofern die in Abschnitt 2 dieses Anhangs genannten Kriterien erfuellt sind.

Werden Dienstleistungen auf Gebührenbasis erbracht und besteht die Gebühr in einem prozentualen Anteil am Wert der gehandelten Artikel, würde ein geeigneter Preisindex die Veränderung der Gebührenanteile und die Veränderung des Wertes der Wertsachen bzw. der jeweiligen Teilmenge dieser Wertsachen kombinieren. Dies wäre eine A-Methode.

B-Methoden für die Produktion von Wertsachen sind der Vergleich mit eng verwandten Produkten (auf dem Inlandsmarkt oder dem Weltmarkt), z. B. ein Gemälde desselben Malers, und die Untergliederung in einzelne Bestandteile (besser geeignet für Schmuck und komplexe Produkte).

Eine B-Methode für Provisionen oder Handelsspannen ist die Verwendung eines Index auf der Grundlage des Wertes der Wertsachen. Da Vermittlungsgebühren für Wertsachen oftmals als prozentualer Anteil an ihrem Wert erhoben werden, kann davon ausgegangen werden, dass zwischen beiden eine hinreichend enge Korrelation besteht, um diese Methode als B-Methode zu qualifizieren. Dabei wird unterstellt, dass der Gebührenanteil unverändert bleibt.

Weniger gut, aber dennoch eine B-Methode, ist die Verwendung der Zahl der Einheiten der gehandelten Wertsachen, untergliedert nach ihrer Art. Diese Methode eignet sich besser für homogenere Produkte.

Die Verwendung eines allgemeinen Preisindex ist eine C-Methode.

(1) ABl. L 58 vom 27.2.1998, S. 1.

ANHANG II

Zeitplan für die Durchführung der Klassifikationen

Ein Durchführungstermin von z. B. 2004 für ein bestimmtes Gut bedeutet, dass die im Jahr 2004 und danach gemäß der Verordnung Nr. 2223/96 des Rates an Eurostat übermittelten jährlichen Daten in konstanten Preisen der für dieses Gut festgelegten Klassifikation in A-, B- und C-Methoden entsprechen sollten. Konkret heißt das, dass C-Methoden von diesem Zeitpunkt an für das betreffende Gut nicht mehr zulässig sind.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Bewilligte Ausnahmen:

Österreich

CPA 70 und 72: Jahr 2006

Dänemark

CPA 75 (individualisierbare Dienstleistungen), 80 und 85: 2012

Deutschland

Alle Güter und Transaktionskategorien (soweit noch C-Methoden angewandt werden): 2005, außer CPA 72: 2006

Griechenland

CPA 30.02, 73 (Nichtmarktproduktion), 75 (kollektive Dienstleistungen) sowie Exporte und Importe von Gütern ohne Ausrüstungsgüter: 2005, der Rest: 2006

Spanien

CPA 70: 2005, CPA 30.02, 65, 66, 67, 72, 73 (Nichtmarktproduktion) und 75 (kollektive Dienstleistungen): 2006

Irland

CPA 30.02: 2005, CPA 64, 65, 66, 67, 70 und 72 sowie Exporte und Importe von Gütern ohne Ausrüstungsgüter: 2006

Luxemburg

Alle Güter und Transaktionskategorien außer CPA 71: 2006

Portugal

CPA 30.02, 64, 65, 66, 67, 70 und 72: 2006

Vereinigtes Königreich

CPA 65: 2006